Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Stellungnahme zu Fragen und Anträgen im Sozialbereich)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
455 kB
Datum
24.11.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
19.11.14, 18:30
Vorlage (Stellungnahme zu Fragen und Anträgen im Sozialbereich) Vorlage (Stellungnahme zu Fragen und Anträgen im Sozialbereich) Vorlage (Stellungnahme zu Fragen und Anträgen im Sozialbereich) Vorlage (Stellungnahme zu Fragen und Anträgen im Sozialbereich) Vorlage (Stellungnahme zu Fragen und Anträgen im Sozialbereich)

öffnen download melden Dateigröße: 455 kB

Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlage 437/2014 FB 50 50 06 01 18.11.2014 Ra Vermerk Fragen und Anträge zum Haushaltsentwurf 2015 in der Hauptausschusssitzung am 17.11.2014 S. 261 TEP 3103 Hilfen bei Einkommensdefiziten hier: Antrag auf Beschäftigung eines/r Sozialarbeiter/in für Leistungen BuT Die Fraktion Die Linke hat beantragt, eine/n Sozialarbeiter/in zur Unterstützung der Familien zu beschäftigen, die für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen können. Aus gemeinsamer Sicht der Fachbereiche 40/1 und 50 erscheint eine solche zusätzliche Stelle nicht erforderlich. Fallzahlen: antragsberechtigte Kinder nach SGB XII antragsberechtigte Kinder nach AsylbLG 11 Kinder 44 Kinder Die Zahl der antragsberechtigten Kinder nach Wohngeldgesetz, SGB II und Kinderzuschlag sind mir nicht verfügbar. Die größte Gruppe der antragsberechtigten Kinder müsste sich aus dem SGB II heraus ergeben. Ich weise darauf hin, dass alle Leistungsstellen angewiesen sind, auf die Möglichkeiten des BuT hinzuweisen. Sowohl im Sozialamt als auch im Jobcenter sind die SachbearbeiterInnen angewiesen, auf die Inanspruchnahme der Leistungen aktiv hinzuwirken. Dies trifft ebenfalls auf die MitarbeiterInnen der Kindertagesstätten und Familienzentren zu. Alle MitarbeiterInnen und SozialarbeiterInnen, die in irgendeiner Form mit Familien und Kindern in Berührung kommen, kennen die Leistungen zur Bildung und Teilhabe und unterstützen bei der Beantragung. Hier sind zu nennen: Allgemeiner Sozialer Dienst (Abt. 40/1) Frühe Hilfen (Abt. 40/1) Beauftragte Stellen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung 7 Schul-SozialarbeiterInnen 3 SozialarbeiterInnen in Kindertagesstätten (Programm KiTa-Plus ab 2015) Klasse Treff Vochem Bildungslotsin Vochem Gemeinwesenarbeit Vochem Zu S. 251 TEP 3101: Sonstige soziale Leistungen hier: Verhältnis Transferaufwendungen zu Personalkosten Herr Pitz (FDP) hat angefragt, warum im TEP 3101 die Personalkosten so stark gestiegen sind, die damit bearbeiteten Transfererträge und -aufwände aber relativ gering seien. Zunächst weise ich darauf hin, dass durch die Zuordnung des Sachgebietes „Wohngeld“ (aus dem TEP 5206) der Personalkostenanteil weiter steigen wird. Die zu ändernde Tabelle ist in die Erläuterungen des TEP 3101 neu einzufügen: Stellenaufschlüsselung der Personalaufwendungen (Kt.Grp. 50) 3101 Besoldungsgruppen (Beamte) Jahr B6 B2 A15 A14 A13hD 2015 2013 A13gD A12 A11 A10 0,10 0,66 0,27 2,00 0,10 0,37 0,10 A9gD A9mD A8 A7 A6 SU. 0,90 3,93 0,57 2011 0,00 Entgeltgruppen Jahr 14 13 12 2015 11 10 9 1,00 8 7 6 2,81 5 4 3 2 1 SU. 1,00 4,81 2013 0,00 2011 0,00 S-Entgeltgruppen Jahr S16 S15 S14 S13 S12 2015 S11 S10 S9 S8 S7 S6 S5 S4 S5 SU. 0,10 0,10 2013 0,00 2011 0,00 Gesamtstellenzahl 2015 8,84 Gesamtstellenzahl 2013 0,57 Gesamtstellenzahl 2011 0,00 Die Veränderungen des Personalkostenschlüssels ergeben sich wie folgt: 2013 2015 Freiwillige Zuschüsse Rempe (0,10) nicht dargestellt Freiwillige Zuschüsse Rempe 0,10 + 0,10 Integration Rampe Hermann Cibura, A. Integration NN 50 0,00 in 02 weggefallen Kilian 0,66 + 0,10 0,10 0,29 0,10 0,10 0,37 Veränderung im TEP 31 01 Ohne die nachfolgend aufgezeigten Änderungen im TEP 31 01 hätte sich der Personalkostenschlüssel für die „alten“ Aufgaben wie folgt entwickelt: 0,57 (0,67) 0,66 (0,76) + 0,09 Nachstehende neue Aufgaben sind nun mit Personalkostenanteilen versehen: Ehrenamtskarte (neue Aufgabe) Ehrenamtskarte (neue Aufgabe) Alef 1,00 + 0,10 Demographie u. Inklusion (neue Aufgabe) Demographie u. Inklusion (neue Aufgabe) NN 1,00 + 1,00 Veränderung: + 1,10 Nachstehende Aufgabengebiete wurden aus anderen TEP nach TEP 31 01 übertragen: Unterhaltsvorschussges. (vorher in 36 03) Rampe 0,10 Jouaux 0,27 Klemmer 0,90 Kreuser 1,00 Stuckert 0,51 Chhen 0,05 Stegh neue Stelle Daniels neue Stelle Unterhaltsvorschussgesetz NN 50 0,10 Jouaux 0,27 Klemmer 0,90 Nelles 1,00 Stuckert 1,00 Chhen 0,00 Stegh 1,00 Daniels 0,81 In TEP 36 03: 2,83 In TEP 31 01: 5,08 Veränderung: Wohngeld (vorher in 52 06) Krämer 1,00 Bosseler 0,63 In TEP 52 06: 1,63 Wohngeld (vorher in 52 06) Bosseler 1,00 Alef 0,90 In TEP 31 01: 1,90 Veränderung: + + + + + 0,10 0,27 0,90 1,00 1,00 + + 1,00 0,81 + 5,08 + + 1,00 0,90 + 1,90 Neben dem Personalbedarf für die neuen Aufgaben ist eine Aufstockung des Personals im Bereich UVG ersichtlich. Diese entfallen mit einem Stellenanteil von + 2,30 auf die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen. Mit dem erhöhten Personaleinsatz sollen die erheblichen Bearbeitungsrückstände abgebaut werden. Die neue Stelle von Frau Stegh ist bereits seit Juli 2013 eingerichtet, als Nachfolgerin von Frau Kilian. Dass sich der erhöhte Personaleinsatz nicht in deutlich steigenden Transferaufwendungen niederschlägt, ist auch in der Natur der Aufgaben zu sehen. Ehrenamtskarte: es sind sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.500 € eingeplant. Demographie und Inklusion: es sind lediglich die Personalaufwendungen eingeplant. Wohngeld: sonstige ordentliche Aufwendungen sind in Höhe von 2.650 € eingeplant, die Wohngeldzahlungen erfolgen unmittelbar aus dem Landeshaushalt. Von den eingeplanten Transferaufwendungen entfallen 480.000 € auf die Leistungen nach UVG, 27.900 € auf die freiwilligen Leistungen der Stadt Brühl (siehe Erläuterungen im Entwurf S. 254). Zu S. 258 TEP 3102 Hilfen bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit hier: Verhältnis Transferaufwendungen zu Personalkosten Herr Pitz hat weiterhin angefragt, warum im TEP 3102 die Personalkosten keinerlei Transfererträgen und –aufwendungen gegenüberstehen. Hierzu verweise ich auf die Erläuterungen S. 259, Allgemeine Vorbemerkung, die ich wie folgt zitiere: Die Erträge und Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt nicht, sondern werden der Stadt Brühl vom Rhein-Erft-Kreis unmittelbar erstattet. Die Sach- und Personalkosten hingegen sind von der Stadt Brühl zu tragen. Zu S. 263 TEP 3103 Hilfe bei Einkommensdefiziten hier: Darstellung Landeserstattung und Kosten im Flüchtlingsbereich Herr Dahmen hat angefragt, wie die Landeserstattung zustande kommt und hätte gerne gewusst, wie hoch der Aufwand der Stadt Brühl je Flüchtling ist und wie hoch der Ertrag aus der Landeserstattung je Flüchtling ist. Gesetzliche Grundlage der Landeserstattung Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG): ist § 4 Abs. 1 des Pauschalierte Landeszuweisung (1) Für die Aufnahme und Unterbringung nach § 1 sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge im Sinne des § 2 stellt das Land den Gemeinden jährlich Finanzmittel in Höhe von 84 Millionen Euro zur Verfügung, soweit nicht eine Anpassung nach Absatz 2 Satz 4 erfolgt. …. Die Mittel werden auf die Gemeinden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel in § 3 Absatz 1 verteilt. Der Betrag nach Satz 1 wird zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember mit jeweils einem Viertel durch die Bezirksregierungen ausgezahlt. Die Anpassung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 4 FlüAG („Soweit der anrechenbare Bestand der ausländischen Flüchtlinge in einem Folgejahr von demjenigen des jeweiligen Vorjahres abweicht, wird der Betrag nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend dem Vom-Hundert-Satz der Veränderung angepasst, wobei der so errechnete Betrag auf volle Tausend Euro mathematisch auf- oder abgerundet wird.“) erfolgt durch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Landeshaushalt. Im Entwurf für das Haushaltsjahr 2015 waren 143.046.000 € eingestellt. Der Zuweisungsschlüssel der Kommunen in NRW errechnet sich nach den Vorgaben aus § 3 Abs. 1 FlüAG: Zuweisung (1) Die Zuweisung der ausländischen Flüchtlinge erfolgt unter Berücksichtigung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und ihren Kindern unter 18 Jahren entsprechend dem Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes (Einwohnerschlüssel) und entsprechend dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes (Flächenschlüssel). 90 v.H. des Einwohnerschlüssels bilden mit 10 v.H. des Flächenschlüssels den Zuweisungsschlüssel. Für die einzelne Gemeinde wird eine durch die Anwendung des Flächenschlüssels sich ergebende Erhöhung des Zuweisungsschlüssels auf höchstens 25 v.H. eines Zuweisungsschlüssels, der allein nach dem Einwohnerschlüssel berechnet würde, begrenzt. Die übersteigenden Anteile werden auf alle übrigen Gemeinden entsprechend deren Zuweisungsschlüssel verteilt. Der Zuweisungsschlüssel der Stadt Brühl beträgt zurzeit 0,2374%. Dementsprechend ist im Haushaltsentwurf ein Ertrag aus der Landeserstattung in Höhe von 339.591 € vorgesehen. Im Verlaufe des Flüchtlingsgipfel NRW, der am 20.10.2014 in Essen stattfand, hat das Land zugesagt, diese Mittel um 40.000.000 € aufzustocken. Daraus ergeben sich für die Stadt Brühl Mehreinnahmen von 95.000 €, für die eine Fortschreibung des Haushaltes erfolgen wird. Mit dem vom Land NRW gewählten Verfahren ist die Landeserstattung, die die Kommunen erhalten, unabhängig von der Zahl der tatsächlich vor Ort aufgenommenen Flüchtlinge. Die Frage, welcher Aufwand und welcher Ertrag je Flüchtling anfällt, ist von mir heute nicht zu beantworten, da mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem ist die Frage, wie man einen Betrag je Flüchtling ermitteln soll, wenn sich die Zahlen der Flüchtlinge in einem Jahr so erheblich verändert wie in den letzten beiden Jahren. Mit Antrag vom 28.10.2013 hatte die CDU-Fraktion im Landtag NRW um eine Darstellung der Kosten der nordrhein-westfälischen Kommunen für Asylbewerber gebeten. Aus der Erhebung der Zahlen für das Jahr 2012 bei den Kommunen ergab sich, dass die Gesamtkosten für Flüchtlinge nach § 2 FlüAG bei 79,5 Mio. € lagen, die Landeszuweisung jedoch lediglich 48 Mio. € betrug, was einem Kostendeckungsgrad von 58 % entspricht. Dabei ist aber zu beachten, dass der Personenkreis der geduldeten Ausländer nach den Vorgaben der Abfrage (für Asylbewerber) nicht enthalten war. Die Kommunen erhalten für die Kosten, die sie für geduldete Ausländer aufwenden, keinerlei Erstattung. Gez. Alois Rampe