Daten
Kommune
Brühl
Größe
53 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
19.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Brühl
Aufgrund der §§ 7, 59 Abs. 3 und 101-104 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV
NRW S. 878) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende
Rechnungsprüfungsordnung erlassen:
.
Artikel I
§ 3 Abs.1 wird wie folgt neu gefasst:
§3
Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
(1) Der örtlichen Rechnungsprüfung werden über die nach § 103 Abs. 1 GO NRW
festgelegten Aufgaben folgende weitere Aufgaben übertragen:
a) die stichprobenhafte Prüfung der Anordnungen vor ihrer Zuleitung an die
Zahlungsabwicklung der Stadt,
b) die Prüfung von Aufträgen ab 5.000 €,
c) die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
d) die Prüfung derjenigen städt. Aufgaben, welche an die Gesellschaft für Bauen
und Wohnen mbH, Brühl, übertragen sind und
e) die Prüfung der Verwendung städtischer Zuschüsse und sonstiger geldlicher
Zuwendungen an Dritte.
Inkrafttreten
Diese
Änderung
der
Rechnungsprüfungsordnung
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft.
tritt
am
Tage
nach
der