Daten
Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
108/2013
Erstellt am:
11.03.2013
Aktenzeichen:
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
24.04.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 108/2013 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird um die Grünfläche, südlich der Zuwegung zum Brückenbereich der B59 reduziert.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), mit dem vorgelegten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen.
Erläuterungen
In der Ratssitzung am 06.11.2012 wurde unter Punkt 4.b beschlossen, das begonnene Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungs- und Bebauungsplanes auf Basis der Variante 6 fortzuführen. Für den Bebauungsplan ist der nächste
Verfahrensschritt der Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Auslegungsbeschluss.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.12.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger fand in der
Zeit vom 16.12.2009 bis 20.01.2010 einschließlich statt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.12.2009 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Die
eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B) und der Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend aufgelistet
und in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB vor.
Der reduzierte Bereich ist eine kleine Grünfläche im Anschluss an den Stommelner Bach, die nicht im Eigentum der
Stadt Pulheim steht und zum Hochwasserrückhaltebecken gehört. Die Plangrenze bildet die Straßenbegrenzungslinie
der öffentlichen Erschließungsanlage, die zum Brückenbereich der B59 führt.
Äußerungen während der Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 16.12.2009
bis 20.01.2010 einschließlich
Eingabensteller
Inhalt der Äußerung
Bemerkung der Verwaltung
B1
Pulheimer Sportclub
e.V.
Mail vom 19.01.2010
B2
Mail vom 29.04.2009
1. Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebes.
2. Ausreichende Trainingszeiten
Die Anfrage der Pulheimer Bürger zu
Übungsstunden ist groß, es gibt einen
Aufnahmestopp im Hobbybereich, es
werden nur noch frei gewordene Plätze vergeben.
3. Materiallagerung
Derzeit wird im Hallenbad eine ca.
5 qm Fläche genutzt, auf der deckenhohe Schränke zur Materialunterbringung stehen. Dieser Platz wird mindestens erforderlich sein.
4. Bauliches
Eltern bemängeln, dass es keine
Wickelmöglichkeiten im Hallenbad
gibt. Diese sollten im neuen Hallenbad
vorhanden sein.
1. Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kreisstr./ Fliestedener Weg.
2. Weiterführung des Gehweges auf der
Westseite des Fliestedener Weges.
3. Beseitigung des Plattenweges vom
Fliestedener Weg durch die Grünanla-
Zu 1 bis einschließlich 4
Diese Hinweise sind für die Projektplanung
relevant. Festsetzungen in der Bauleitplanung können hierzu nicht getroffen werden.
Zu 1 bis 5
Diese Anregungen sind für die Projektplanungen, wie Ausbau der Erschließungsanlage und der Parkplätze, relevant. Festsetzungen in der Bauleitplanung können
hierzu nicht getroffen werden. Die Anre-
Vorlage Nr.: 108/2013 . Seite 3 / 4
T5
RWE Schreiben vom
14.12.2009
T10
Erftverband
Schreiben vom
21.12.2009
T11
LVR Amt für Bodendenkmalpflege
20.01.2010
T12
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom
20.01.2010
ge über den Parkplatz zum Schwimmbad.
4. Verlegung der Bushaltestelle aus
Sicherheitsgründen.
5. Das gesamte Zufahrtswegenetz sollte
mit besonderen Hinweisen und Baumaßnahmen als Zone 30 ausgewiesen
werden.
Grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Planung. Bei Leistungserhöhung ist u. U.
die Anpassung unserer Netze erforderlich.
Zu berücksichtigen sind bei Bepflanzungen
die unterirdischen Leitungen.
Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB)
wird zum Hochwasserschutz der Ortslage
Pulheim – Stommeln betrieben. Die wasserwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist
vorrangig. Eingriffe müssen in Absprache
mit dem Erftverband funktional und ortsnah
angeglichen werden.
Konkrete Aussagen zu Bodendenkmälern
ist abschließend nicht möglich. Rechtssicherheit kann nur eine archäologische
Prospektion liefern. Bei der derzeitigen
Datenlage obliegt es im Ermessen der
Stadt, ob sie eine Untersuchung beauftragt. Unabhängig davon wird auf das
Denkmalschutzgesetz verwiesen. Beim
Auftreten archäologischer Bodenfunde
oder Befunde ist das Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren.
1. Naturschutz und Landschaftspflege
Der BP 44 liegt im Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“ und weist für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen
und mit gliedernden und belebenden
Elementen“ aus.
Zur Eingriffsvermeidung und aus
Gründen des Artenschutzes wird angeregt, eine Pufferzone zum Hang
einzuhalten und die vorhandenen Gehölze zum Erhalt festzusetzen.
Grundsätzlich sind alle streng geschützten Arten und europäisch geschützte Vogelarten zu untersuchen,
die in dem Gebiet betroffen sind.
2. Immissionsschutz
Es wird ein Schallschutzgutachten angeregt, da der Einwirkungsbereich des
geplanten Sport- und Freizeitbades
durch Wohnnutzung geprägt ist. Zu
berücksichtigen ist auch der An- und
Abfahrtsverkehr inkl. des Parkplatzgeschehens.
Wasser – Abfallwirtschaft und Bodenschutz
gungen wurden an die entsprechenden
Fachämter wie Straßenbau und Ordnungsamt weitergeleitet.
Da es sich um ein städtisches Grundstück
handelt, wurde das Schreiben an das
Immobilienmanagement zur Berücksichtigung weitergeleitet.
Hierzu gab es bereits Gespräche und
Lösungsansätze zum Ausgleich, die in das
Auslegungsexemplar eingearbeitet wurden.
Hierzu gibt es im Bebauungsplan eine
nachrichtliche Aufnahme nach § 9 (Abs. 6)
BauGB
Zu 1
Hierzu siehe die Ausführungen im Umweltbericht
Hierzu siehe das Artenschutzgutachten in
Anlage
Zu 2
Hierzu siehe das schalltechnisch Gutachten in Anlage
Zu 3
Vorlage Nr.: 108/2013 . Seite 4 / 4
Die gepl. Entwässerung ist mit der UWB
abzustimmen. Das Plangebiet liegt in der
Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Chorbusch, für die Nutzung
des HRB ist eine Änderung der bestehenden Genehmigung nach § 31 ff. WHG bei
der UWB rechtzeitig zu beantragen.
Hierzu gab es Vorgespräche, der entsprechende Antrag wurde bereits bei der UWB
gestellt.