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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und 
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und 
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und 
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und 
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 108/2013 Erstellt am: 11.03.2013 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 24.04.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad Geringfügige Reduzierung des Geltungsbereiches und Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 10, Niederschrift S. 21 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 108/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird um die Grünfläche, südlich der Zuwegung zum Brückenbereich der B59 reduziert. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen. Erläuterungen In der Ratssitzung am 06.11.2012 wurde unter Punkt 4.b beschlossen, das begonnene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes auf Basis der Variante 6 fortzuführen. Für den Bebauungsplan ist der nächste Verfahrensschritt der Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Auslegungsbeschluss. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.12.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 16.12.2009 bis 20.01.2010 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.12.2009 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B) und der Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor. Der reduzierte Bereich ist eine kleine Grünfläche im Anschluss an den Stommelner Bach, die nicht im Eigentum der Stadt Pulheim steht und zum Hochwasserrückhaltebecken gehört. Die Plangrenze bildet die Straßenbegrenzungslinie der öffentlichen Erschließungsanlage, die zum Brückenbereich der B59 führt. Äußerungen während der Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 16.12.2009 bis 20.01.2010 einschließlich Eingabensteller Inhalt der Äußerung Bemerkung der Verwaltung B1 Pulheimer Sportclub e.V. Mail vom 19.01.2010 B2 Mail vom 29.04.2009 1. Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebes. 2. Ausreichende Trainingszeiten Die Anfrage der Pulheimer Bürger zu Übungsstunden ist groß, es gibt einen Aufnahmestopp im Hobbybereich, es werden nur noch frei gewordene Plätze vergeben. 3. Materiallagerung Derzeit wird im Hallenbad eine ca. 5 qm Fläche genutzt, auf der deckenhohe Schränke zur Materialunterbringung stehen. Dieser Platz wird mindestens erforderlich sein. 4. Bauliches Eltern bemängeln, dass es keine Wickelmöglichkeiten im Hallenbad gibt. Diese sollten im neuen Hallenbad vorhanden sein. 1. Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kreisstr./ Fliestedener Weg. 2. Weiterführung des Gehweges auf der Westseite des Fliestedener Weges. 3. Beseitigung des Plattenweges vom Fliestedener Weg durch die Grünanla- Zu 1 bis einschließlich 4 Diese Hinweise sind für die Projektplanung relevant. Festsetzungen in der Bauleitplanung können hierzu nicht getroffen werden. Zu 1 bis 5 Diese Anregungen sind für die Projektplanungen, wie Ausbau der Erschließungsanlage und der Parkplätze, relevant. Festsetzungen in der Bauleitplanung können hierzu nicht getroffen werden. Die Anre- Vorlage Nr.: 108/2013 . Seite 3 / 4 T5 RWE Schreiben vom 14.12.2009 T10 Erftverband Schreiben vom 21.12.2009 T11 LVR Amt für Bodendenkmalpflege 20.01.2010 T12 Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 20.01.2010 ge über den Parkplatz zum Schwimmbad. 4. Verlegung der Bushaltestelle aus Sicherheitsgründen. 5. Das gesamte Zufahrtswegenetz sollte mit besonderen Hinweisen und Baumaßnahmen als Zone 30 ausgewiesen werden. Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Bei Leistungserhöhung ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Zu berücksichtigen sind bei Bepflanzungen die unterirdischen Leitungen. Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) wird zum Hochwasserschutz der Ortslage Pulheim – Stommeln betrieben. Die wasserwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist vorrangig. Eingriffe müssen in Absprache mit dem Erftverband funktional und ortsnah angeglichen werden. Konkrete Aussagen zu Bodendenkmälern ist abschließend nicht möglich. Rechtssicherheit kann nur eine archäologische Prospektion liefern. Bei der derzeitigen Datenlage obliegt es im Ermessen der Stadt, ob sie eine Untersuchung beauftragt. Unabhängig davon wird auf das Denkmalschutzgesetz verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist das Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren. 1. Naturschutz und Landschaftspflege Der BP 44 liegt im Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 „Rommerskirchener Lößplatte“ und weist für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ aus. Zur Eingriffsvermeidung und aus Gründen des Artenschutzes wird angeregt, eine Pufferzone zum Hang einzuhalten und die vorhandenen Gehölze zum Erhalt festzusetzen. Grundsätzlich sind alle streng geschützten Arten und europäisch geschützte Vogelarten zu untersuchen, die in dem Gebiet betroffen sind. 2. Immissionsschutz Es wird ein Schallschutzgutachten angeregt, da der Einwirkungsbereich des geplanten Sport- und Freizeitbades durch Wohnnutzung geprägt ist. Zu berücksichtigen ist auch der An- und Abfahrtsverkehr inkl. des Parkplatzgeschehens. Wasser – Abfallwirtschaft und Bodenschutz gungen wurden an die entsprechenden Fachämter wie Straßenbau und Ordnungsamt weitergeleitet. Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt, wurde das Schreiben an das Immobilienmanagement zur Berücksichtigung weitergeleitet. Hierzu gab es bereits Gespräche und Lösungsansätze zum Ausgleich, die in das Auslegungsexemplar eingearbeitet wurden. Hierzu gibt es im Bebauungsplan eine nachrichtliche Aufnahme nach § 9 (Abs. 6) BauGB Zu 1 Hierzu siehe die Ausführungen im Umweltbericht Hierzu siehe das Artenschutzgutachten in Anlage Zu 2 Hierzu siehe das schalltechnisch Gutachten in Anlage Zu 3 Vorlage Nr.: 108/2013 . Seite 4 / 4 Die gepl. Entwässerung ist mit der UWB abzustimmen. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Chorbusch, für die Nutzung des HRB ist eine Änderung der bestehenden Genehmigung nach § 31 ff. WHG bei der UWB rechtzeitig zu beantragen. Hierzu gab es Vorgespräche, der entsprechende Antrag wurde bereits bei der UWB gestellt.