Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
18.04.16, 13:16
Aktualisiert
18.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: U. Giesen
TOP
Drs.-Nr.: 230.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
05.04.2016
Bemerkungen
26.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Haushalt 2016: Home Office, Zentrales Controlling
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Themen
HomeOffice und Controlling zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
U. Giesen
Jung
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Zu Ziffer 1. HomeOffice:
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Genehmigung eines Heimarbeitsplatzes sind
in einer Dienstvereinbarung geregelt. Heimarbeit wird im Einzelfall auf Antrag genehmigt, sofern
sich die Tätigkeit dazu eignet und der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Ein Rechtsanspruch
auf Heimarbeit besteht nicht. Die Arbeit ist grundsätzlich in dem Zeitrahmen zu leisten, der in der
Dienstvereinbarung Arbeitszeit festgelegt wurde. Über die geleisteten Tätigkeiten ist ein Nachweis
zu erbringen. Aktuell wird die Möglichkeit eines Heimarbeitsplatzes von 37 Beschäftigten genutzt
bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden, meist geleistet an einem Wochentag.
Aufgrund des Umfangs bleibt es weiterhin erforderlich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
einen persönlichen Arbeitsplatz vorzuhalten. Durch den Einsatz in unterschiedlichen Bereichen
besteht auch keine Möglichkeit, Arbeitsplätze zusammenzulegen.
Zu Ziffer 2. Controlling
Die Beschäftigten der ehemaligen Abteilung 10.4 sind seit 01.12.2015 in Amt 23 bzw. der
Abteilung 23.3 Kinder- und Jugendförderung/Vormundschaften ihrer beruflichen Qualifikation
entsprechend eingesetzt. Die Aufgaben Statistik/Demographie werden weiterhin vom ehemaligen
Abteilungsleiter im Rahmen seiner Aufgabenstellung im Amt 23 wahrgenommen.
Aufgrund der neuen Finanzsoftware, die erweiterte Möglichkeiten zur Auswertung der Daten
bietet, ist es dem Amt 20 grundsätzlich im Sinne von Vorarbeiten für ein Finanzcontrolling leichter
möglich, reine Zahleninformationen wie z.B. für den Quartalsbericht oder für die
Haushaltsplanberatungen den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Finanzcontrolling bedeutet aber vor allem auch, bei festgestellten Abweichungen vom Soll die
Ursachen zu analysieren und Maßnahmen zur Gegensteuerung vorzunehmen. Hierfür sind derzeit
keine personellen Kapazitäten bei 20 vorgesehen, es ist ferner bei der Analyse auch die fachliche
Unterstützung der Fachabteilungen und ggf. bei der Umsetzung von Maßnahmen zur
Gegensteuerung die organisatorische Unterstützung durch 11 erforderlich.
Darüber hinaus ist aufgrund der personellen Kapazitäten derzeit eine Fortführung des zentralen
Controllings insbesondere die Pflege und Auswertung der Daten im Rahmen der Mitgliedschaft im
IKVS-Vergleichsring nicht möglich. Der weitere Einsatz von IKVS insbesondere im Hinblick auf die
angestrebte Zusammenarbeit zwischen IKVS und KDVZ wird derzeit von Amt 20 geprüft. Bei einer
Fortführung des Vertrages und der dann erforderlichen Pflege und Nutzung der Datenbank wäre
entsprechendes Personal bereit zustellen.
Zu Ziffer 3. Bessere Einnahmen durch Vermarktung von Werbeflächen
Hierzu erfolgt eine Stellungnahme der Verwaltung unter DRS.Nr. 229.16.
Beschlussvorlage 230.16
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