Daten
Kommune
Kerpen
Größe
25 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
18.04.16, 08:46
Aktualisiert
18.04.16, 08:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Begriffsbestimmungen:
(Quelle: Entwurf des LEP NRW, Stand: 22.09.2015:
1.
Zentraler Versorgungsbereich
Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen
aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse
Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den
unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.
Innenstädte sind, in der Regel als Versorgungsbereiche zentral, weil sie nach Lage, Art und
Zweckbestimmung nicht nur der Versorgung ihrer Bewohner dienen, sondern auf einen
Kundenkreis aus einem größeren Einzugsbereich ausgerichtet sind. Für Innenstädte ist
typisch, dass in ihnen ein breites Spektrum von Waren für den lang-, mittel- und kurzfristigen
Bedarf angeboten wird (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, 4 C 7.07 = BVerwGE 129, 307).
Versorgungsbereiche sind jedoch nicht nur dann "zentral", wenn sie nach Lage, Art und
Zweckbestimmung der gemeindeweiten bzw. übergemeindlichen Versorgung dienen,
sondern auch Bereiche für die Grund- oder Nahversorgung können zentrale
Versorgungsbereiche i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB sein (OVG NRW, Urt. v. 11.12.2006, 7 A
964.05 = BauR 2007, 845).
Zentrale Versorgungsbereiche können sich nicht nur aus den tatsächlichen örtlichen
Verhältnissen, sondern auch aus entsprechenden gemeindlichen Planungen ergeben.
Gemäß Ziel 6.5-2 des LEP NRW wird die Ansiedlung von Vorhaben im Sinne des § 11 Abs.
3 BauNVO (großflächige Einzelhandelsbetriebe) mit zentrenrelevanten Kernsortimenten
auch in solchen zentralen Versorgungsbereichen erlaubt, die von den Gemeinden als
zentrale Versorgungsbereiche festgelegt wurden.
2.
Zentrenrelevante Sortimente
Stets zentrenrelevant in Nordrhein-Westfalen sind zunächst die in Anlage 1 genannten
Sortimente. Diese Sortimente prägen in besonderem Maße die Angebotsstruktur nordrheinwestfälischer Innenstädte, wie auch der Innenstädte bundesweit. In ihrem Zusammenspiel
leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes.
Nicht zuletzt aufgrund ihrer Magnetfunktion tragen sie sehr wesentlich zur Belebung
(Passantenfrequenz) sowie Attraktivität der Innenstädte bei. Die Sortimente gemäß Anlage 1
wurden auf der Grundlage einer Analyse der Verteilung der sortimentsspezifischen
Verkaufsflächen nach Lagen innerhalb und außerhalb der nordrheinwestfälischen
Innenstädte, der Sortimentsstruktur in den untersuchten nordrhein-westfälischen Gemeinden
sowie der Auswertung vorliegender ortstypischer Sortimentslisten gutachterlich ermittelt (vgl.
"Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur Steuerung
des großflächigen Einzelhandels", Junker und Kruse, Dortmund, Juni 2011). Bei den
Sortimenten gemäß Anlage 1 wurden die Teilsortimente ausgenommen, bei denen die
Untersuchung von Junker und Kruse ergeben hatte, dass eine ortstypische Differenzierung
sinnvoll sein könnte. Bei den Sortimenten gemäß Anlage 1 handelt es sich damit um den
verbindlichen Kern an Sortimenten, der stets als zentrenrelevant anzusehen ist und hinter
den die Gemeinden bei der Konkretisierung der Zielvorgabe nicht zurückfallen können. Diese
Sortimente geben damit einen landesplanerischen Mindeststandard zum Schutz der
zentralen Versorgungsbereiche vor.
Anlage 1 zu 2. zentrenrelevante Sortimente
-
Papier/Bürobedarf/Schreibwaren
Bücher
Bekleidung, Wäsche
Schuhe, Lederwaren
medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel
Haushaltswaren, Glas/Porzellan/Keramik
Spielwaren
Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel (ohne Teilsortimente Angelartikel,
Campingartikel, Fahrräder und Zubehör, Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte)
Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer,
Foto – ohne Elektrogroßgeräte, Leuchten)
Uhren, Schmuck
und
3.
Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)
Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)
„Kerpener Liste (Stand Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen vom
17.06.2008)
Die „Kerpener Liste“ – Stand 6/2008 ist bezogen auf die als zentrenrelevant definierten
Warengruppen wesentlich differenzierter als die in der Anlage 1 zum LEP NRW dargestellte
Verteilung. So sind z.B. Fahrräder, Musikinstrumente und Schnittblumen als zentrenrelevant
festgelegt.
Als nahversorgungsrelevante Sortimente gelten in Kerpen:
Sortiment
Nahrungsmittel, Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln
Getränke, Tabakwaren,
Drogerieartikel
Apotheken
Wirtschaftsziffer (2008)
47.2
aus 47.75
47.73
Als zentrenrelevante Sortimente gelten in Kerpen:
Sortiment
Kosmetische Erzeugnisse und Parfümerieartikel
Wirtschaftsziffer (2008)
aus 47.75
Bekleidung
47.71
Lederwaren
aus 47.72
Schuhe
aus 47.72
Spielwaren, Bastelartikel
Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe, ohne
Großgeräte für den Fitness- und Reha-Bereich)
47.65
47.64.2
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software
47.41
Telekommunikationsgeräte
47.42
Geräte der Unterhaltungselektronik
47.43
Elektrische Haushaltsgeräte und elektrotechnische
Erzeugnisse (ohne Großgeräte wie Herde, Kühlschränke,
Spülmaschinen und Waschmaschinen)
Bespielte Ton- und Bildträger
aus 47.54
Haushaltstextilien (z.B. Haus- und Tischwäsche), ohne
Bettwaren
Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff, Vorhänge,
dekorative Decken)
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel
aus 47.51
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren
Haushaltsgegenstände (nicht elektronische Haushaltsgeräte,
Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren und
Bestecke)
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse,
Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
Musikinstrumente und Musikalien
Uhren und Schmuck
47.63
aus 47.53
aus 47.59.9
47.59.2
aus 47.59.9
47.78.3
47.59.3
47.77
Augenoptiker
47.78.1
Foto- und optische Erzeugnisse
47.78.2
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften, Bücher und
Zeitungen
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel (ohne
Büromöbel)
Antiquitäten und antike Teppiche
47.62.1
Fahrräder, Fahrradteile- und -zubehör
47.64.1
Schnittblumen
47.62.2
47.79.1
aus 47.76.1