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Vorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle hier: Bürgerantrag nach § 24 GO Kühl u.a. vom 06.10.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Vorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle
hier: Bürgerantrag nach § 24 GO Kühl u.a. vom 06.10.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/2 von Dewitz, Henning 327108 23.10.2014 373/2014 Betreff Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lohmühle hier: Bürgerantrag nach § 24 GO Kühl u.a. vom 06.10.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes in der Lohmühle durch die Rücknahme der am 13.11.2013 beschlossenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen (alternierendes Parken). Erläuterungen: In der Sitzung des Verkehrsausschusses wurde im Bereich der Lohmühle zwischen Daberger Höhe und Haus Nr. 29 alternierendes Parken beschlossen. Darüber hinaus wurde im unübersichtlichen Einmündungsbereich zur Straße „Mühlenbach“ eine Halteverbotszone beschlossen. Die eingerichteten alternierenden Parkbereiche wurden ignoriert. Zur Verdeutlichung der Vorgaben musste eine Halteverbotszone angeordnet werden. Anschließend wurden Verkehrsüberwachungen durchgeführt. Diese hatten zunächst lediglich hinweisende Funktion. Nachdem auch dies nicht nachhaltig wirkte, wurden dann Verwarnungen mit verwarnungsgeld (15 €) ausgesprochen. Dies führte dann zunächst zu einer höheren Nutzung der markierten Parkflächen. Zur Kontrolle der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, die der Verkehrsberuhigung dienen sollten, wurde eine Geschwindigkeitsmessung veranlasst. Das Ergebnis zeigt, dass sich das Geschwindigkeitsniveau deutlich erhöht hat. Die Straße ist nun übersichtlicher für alle Verkehrsteilnehmer und dies bewirkt bei den Autofahrer/innen die Tendenz höhere Geschwindigkeiten zu fahren. Aufgrund dieser Erkenntnisse, ist die Entfernung von Beschilderung und Parkmarkierung die geeignetste Maßnahme und mit geringem Kostenaufwand möglich. Die Situation im Einmündungsbereich zum „Mühlenbach“ (Halteverbot) soll jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit beibehalten werden. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14