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Mitteilungsvorlage (- Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung für Möbelhaus Segmüller - Klageverfahren)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Mitteilungsvorlage (- Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
   Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung für Möbelhaus Segmüller
- Klageverfahren)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 287/2013 Erstellt am: 19.06.2013 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Mitteilungsvorlage Gremium Umwelt- und Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 03.07.2013 Betreff - Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung für Möbelhaus Segmüller - Klageverfahren Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Der Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 22.03.2013 rechtswirksam. Mit ihm hat der Rat der Stadt Pulheim Baurecht für die Errichtung eines Möbelhauses (der Firma Segmüller) mit 45.000 qm Verkaufsfläche geschaffen. Auf seiner Grundlage ist zunächst mit Datum 26.03.2013 eine Teilbaugenehmigung, inzwischen mit Datum 30.04.2013 eine Baugenehmigung erteilt worden. Sowohl gegen die Bebauungsplansatzung als auch gegen die baurechtlichen Genehmigungen wird mit insgesamt 6 Klagen vorgegangen. Die Städte Bergheim und Leverkusen haben beim Oberverwaltungsgericht Normenkontrollanträge gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht mit dem Ziel, den Bebauungsplan für unwirksam erklären zu lassen. Die Stadt Bergheim hat zusätzlich beantragt, den Vollzug des Bebauungsplans bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag auszusetzen (Eilantrag gem. § 47 Abs. 6 VwGO). Termin zur mündlichen Verhandlung in allen drei Verfahren ist durch das OVG auf den 02.10.2013 anberaumt worden. Ebenfalls die Städte Bergheim und Leverkusen haben beim Verwaltungsgericht Köln Klagen gegen die Stadt Pulheim eingereicht, mit dem Ziel, die Teilbaugenehmigung und die Baugenehmigung aufheben zu lassen. Auch hier hat die Stadt Bergheim zusätzlich einen Eilantrag gestellt (§§ 80, 80 a VwGO). Einen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht gibt es noch nicht.