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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Rückforderung überzahlter Mittel bei den Sachaufwendungen für Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
16.04.13, 19:01
Aktualisiert
16.04.13, 19:01
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Rückforderung überzahlter Mittel bei den Sachaufwendungen für Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Rückforderung überzahlter Mittel bei den Sachaufwendungen für Schulsozialarbeit)

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Vorlage Nr.: 129/2013 Erstellt am: 15.04.2013 Aktenzeichen: II / 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 23.04.2013 Rat X 07.05.2013 Betreff Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Rückforderung überzahlter Mittel bei den Sachaufwendungen für Schulsozialarbeit Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 148.510 € — im Haushalt des laufenden Jahres 148.510 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 129/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 148.510 € bei Produktsachkonto 06 02 01 5252010/7252010 (Kinder- und Jugendarbeit, Erstattung an Gemeinden). Die Deckung erfolgt aus Produktsachkonto 06 02 01 5431070/7431070 (Sachaufwand Schulsozialarbeit). Erläuterungen Mit Bescheid des Rhein-Erft-Kreises vom 18.10.2011 erhielt die Stadt Pulheim gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis eine Zuweisung in Höhe von 244.000 € für das Schuljahr 2011/2012. Die Mittel sind zweckbestimmt für zusätzliche Aufgaben der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets im Sinne des gemeinsamen Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugendliche, Kultur und Sport des Landes NRW vom 07.07.2011. Die Zuweisung dient zur Finanzierung von Personal- und Sachaufwendungen. Die Schulsozialarbeit nach dem Bildungsund Teilhabepaket richtet sich vor allem an benachteiligte Schülerinnen und Schüler aus Familien, die leistungsberechtigt sind (u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII). Aber auch alle anderen Schülerinnen und Schüler sind Adressaten der Schulsozialarbeit. Die zweckgebundene Zuweisung konnte im Schuljahr 2011/2012 nur zu rd. 40 % verausgabt werden, da die für die Umsetzung erforderlichen 4 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erst nach Durchführung eines Einstellungsverfahrens ab Januar 2013 nach und nach eingestellt werden konnten. Insgesamt wurden für Personal- und Sachaufwendungen im Schuljahr 2011/2012 rd. 95.490 € verausgabt, so dass rd. 148.510 € an den Rhein-Erft-Kreis zu erstatten sind. Adressat der Zuweisung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist der Rhein-Erft-Kreis als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Rhein-Erft-Kreis leitet diese Mittel anteilig an die kreisangehörigen Kommunen weiter. Der Rhein-Erft-Kreis hat die Stadt Pulheim aufgefordert, die nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen. Die Klärung, ob eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Mittel über den Rhein-Erft-Kreis an das Land erforderlich ist oder nicht, muss vom Rhein-Erft-Kreis vorgenommen werden. Die nicht verbrauchten Mittel wurden bereits von der Verwaltung im Rahmen der Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2013 auf das Produktsachkonto 06 02 01 5431070/7431070 (Sachaufwand Schulsozialarbeit) vorgetragen. Für die Erstattung an den Rhein-Erft-Kreis ist jedoch aus haushaltsrechtlicher Sicht das Sachkonto 5252010/7252010 (Erstattung an Gemeinden) zu wählen. Daher wird die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) erforderlich. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 06 02 01 5431070/7431070 (Sachaufwand Schulsozialarbeit). Die in das Jahr 2013 übertragenen Ermächtigungen werden von der Verwaltung in der Sitzung des Rates am 07.05.2013 bekannt gegeben.