Daten
Kommune
Inden
Größe
134 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
20.04.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
11.05.2017
Rat
29.06.2017
TOP Ein Ja
Nein
64/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
• Erweiterung des Geltungsbereiches
• Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird um die Grundstücke
Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 220, 219,218,217,369,290,370,292 und 293
erweitert
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem.
§ 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Lützeler Hof “ wird mit der Begründung und den
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Begründung:
Mit Datum vom 26.03.2014 wurde die Aufstellung des o.a. Bebauungsplan beschlossen. Da die
Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf die Bodendenkmalpflege leider sehr zeitaufwendig war, liegt jetzt erst der Entwurf zur Offenlage vor. Für die
Erstellung des Entwurfes ist wegen in der Zwischenzeit neuer Rechtsgrundlagen das Gutachten zur
Beurteilung von Geräuschimmissionen anzupassen. Auch sind die Ausgleichsmaßnahmen wegen
der notwendigen Überprüfung der Flächenverfügbarkeit noch nicht abschließend bearbeitet.
Zeichnerisch ist der Geltungsbereich wegen der städtebaulichen Begründung um die nördlich
angrenzenden Hofstellen an der Römerstraße zu erweitern. Hier liegt noch ein unbebautes
Grundstück, welches im Entwurf für eine kleinteiligerer Bebauung überplant wurde.
Die noch zu bearbeitenden Passagen sind gelb hinterlegt und werden bis zur Sitzung des Rates
aufgearbeitet. Darüber hinaus werden auch die sich aus der Beratung im Ausschuss evtl.
ergebenden Änderungen des Entwurfes bis zur Sitzung des Rates aufgearbeitet werden.
Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 64/2017
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