Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
134 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 134 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 20.04.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 11.05.2017 Rat 29.06.2017 TOP Ein Ja Nein 64/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf:     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird um die Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 220, 219,218,217,369,290,370,292 und 293 erweitert Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Lützeler Hof “ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Begründung: Mit Datum vom 26.03.2014 wurde die Aufstellung des o.a. Bebauungsplan beschlossen. Da die Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf die Bodendenkmalpflege leider sehr zeitaufwendig war, liegt jetzt erst der Entwurf zur Offenlage vor. Für die Erstellung des Entwurfes ist wegen in der Zwischenzeit neuer Rechtsgrundlagen das Gutachten zur Beurteilung von Geräuschimmissionen anzupassen. Auch sind die Ausgleichsmaßnahmen wegen der notwendigen Überprüfung der Flächenverfügbarkeit noch nicht abschließend bearbeitet. Zeichnerisch ist der Geltungsbereich wegen der städtebaulichen Begründung um die nördlich angrenzenden Hofstellen an der Römerstraße zu erweitern. Hier liegt noch ein unbebautes Grundstück, welches im Entwurf für eine kleinteiligerer Bebauung überplant wurde. Die noch zu bearbeitenden Passagen sind gelb hinterlegt und werden bis zur Sitzung des Rates aufgearbeitet. Darüber hinaus werden auch die sich aus der Beratung im Ausschuss evtl. ergebenden Änderungen des Entwurfes bis zur Sitzung des Rates aufgearbeitet werden. Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 64/2017 Seite 2