Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Artenschutzrechtl. Vorprüfung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
2,7 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02

Inhalt der Datei

VORABZUG ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG (Stufe I – Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Gemeinde Inden Abbildung 1: Lage im Raum Stand: 01.03.2017 PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden INHALTSVERZEICHNIS 1. 1.1 1.2 EINLEITUNG Anlass Aufgabenstellung und Methodik 2. 2.1 2.2 GRUNDLAGEN ZUM PLANGEBIET Lage Biotopausstattung und –bewertung 3. WIRKFAKTOREN DES VORHABENS 4. 4.1 4.2 4.3 AUSWERTUNG VON VORHANDENEN UNTERLAGEN ZU PLANUNGSRELEVANTEN ARTEN Planungsrelevante Arten Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 5.  ZUSAMMENFASSUNG ug LITERATURVERZEICHNIS Vo ra bz ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Fotodokumentation Sichtbegehung rüfung gemäß Anlage 2 (MBV 2010) Anlage 2: Protokoll der Artenschutzprüfung PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Inhaltsverzeichnis ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden 1. EINLEITUNG 1.1 Anlass Die Gemeinde Inden (Kreis Düren) beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Lützeler Hof“ in Inden, um die Voraussetzungen für Wohnbebauung im Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung zu schaffen. Zur frühzeitigen Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Sachverhalte erfolgt im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung eine artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe I. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Belange des Artenschutzes, insbesondere gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz, zu beachten. Im hiermit vorgelegten Gutachten der ASP I wird das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht bewertet. Grundlage für die Bewertung sind faunistische Untersuchungen im Februar 2017 und ergänzend die für das Messtischblatt genannten, planungsrelevanten Arten aus dem ‚Fachinformationssystem geschützte Arten‘ des LANUV NRW sowie Daten aus dem Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS des Landes NRW, verknüpft mit den Habitatbedingungen vor Ort. Vo ra bz ug ets (und gleichzeitig des Untersuchungsgebiets der artenDie räumliche Lage des Plangebiets Deckblatt befindlichen Überschutzrechtlichen Vorprüfung der Stufe I) ist in der sich auf dem Deckblatt ite 2 (Abb. 2) gekennzeichnet. sichtskarte (Abb. 1) sowie auf Seite Abbildung 2: Luftbild B-Plan Nr. 35 `Lützeler Hof` 1.2 Aufgabenstellung und Methodik Infolge der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 sind die geltenden, europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen von Planungsverfahren oder bei der Zulassung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs.5 und 6 und § 45 Abs. 7 BNatSchG. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 1 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden In der Folge müssen nun bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) dahingehend betrachtet werden, ob von dem Vorhaben planungsrelevante Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte als notwendig angesehen werden. Dies entspricht laut der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des MKULNV & MBV 2010 sowie dem Erlass „Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ MKULNV vom 17.01.2011 der Stufe I einer Artenschutzprüfung. 2. GRUNDLAGEN ZUM PLANGEBIET 2.1 Lage Der Bebauungsplan Nr. 35`Lützeler Hof` sieht eine Umwandlung der derzeitig vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen in Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiete vor. x x nördlich an landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe, östlich in Teilbereichen an ein vorhandenes Wohngebiet mit neu angelegten Ausgleichsese, einer freiwachsenden Gehölzhecke sowie so flächen in Form einer Obstwiese, von Schnitthecken (Hainbuchen), westlich in Teilbereichen an eine naturnahe Feldgehölzhecke und ansonsten an landwirtschaftliche Flächen. ra bz x ug n an den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/Altdorf an. Es Das Plangebiet schließt im Süden grenzt Friedenstraße und im Osten von der Genenicher Die Erschließung erfolgt im Westen von der Friedenstraße über die Römer Straße erschlossen er Straße aus. Das nördliche Plangebiet wird über und von den Nebenerwerbsbetrieben umschlossen. 2.2 Vo de Hochspannungsleitungstrassen Hochspannungsleitung Raumwirksame Strukturen der BAB A 4 und der bestimmen – Nutzflächen – das südliche Plangebiet. neben den landwirtschaftlichen Nutzflächen Biotopausstattung und –bewertung Das Plangebiet umfasst eine Größe von 35.088 m² und wird wie folgt genutzt: x x (Zusa Landwirtschaftliche Nutzfläche (Zusammenhängender, großflächiger Acker) Landschaftlich genutzte Lager-, Abstell- und Wiesenflächen des siedlungsumgrenzenden Plangebiets Die vorhandenen Biotoptypen weisen – bedingt durch die intensive, landwirtschaftliche Nutzung - keine floristischen Besonderheiten und daher eine nur geringe schutzwürdige Relevanz auf. Das heißt, die Lebensraumfunktion für die Flora kann als wenig wertvoll eingestuft werden, da das Vorkommen an seltenen oder gefährdeten Arten oder Lebensgemeinschaften nicht beeinflusst wird bzw. nicht vorhanden ist. Ihre Anordnung in der großen, zusammenhängenden, freien Feldflur bzw. ihre Lage zu den landwirtschaftlichen Flächen könnte faunistisch artenschutzrelevant sein; insbesondere als Nahrungshabitat. Artenschutzrelevante, leer stehende Gebäude, Fassaden und Dachkonstruktionen mit Einfluglöchern für Fledermäuse als Winterquartiere und Aufzuchtstätten sind im unmittelbaren Plangebiet nicht vorhanden. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 2 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Die angrenzenden, neuen Gebäudestrukturen – sowohl der Nebenerwerbsbetriebe, als auch der neuen Wohngebäude – sind augenscheinlich durch sehr geschlossene Strukturen gekennzeichnet, so dass auch die angrenzenden, außerhalb des Plangebiets liegenden Strukturen keine artenschutzrelevanten Einfluglöcher, Schlitze oder Vorsprünge für Fledermausarten aufweisen. Als gliederndes und belebendes Landschaftselement mit Hinweisen auf artenschutzrelevante Tierarten erscheint ausschließlich die westlich an das Plangebiet angrenzende, freiwachsende Gehölzhecke bedeutend. Die angrenzende Gehölz- und Heckenstruktur der neu angelegten Obstwiese, die heckenartige Eingrünung der Gedenkstätte Generich sowie die Hecken und Einzelbäume im Bereich der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe außerhalb des Plangebiets bieten langfristig artenschutzrelevante Potenziale. Sie sind jedoch durch ihren Altersaufbau und das Artenspektrum noch nicht von Bedeutung. Zudem bleiben diese Elemente und Strukturen von der Umsetzung der Planung unberührt. ug Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Vorprüfung soll nachfolgend festgestellt werden, ob von dem Vorhaben planungsrelevante, faunistische Arten betroftte als notwendig angesehen werden. Dies entfen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte schutz in der Bauleitplanung“ (MKULNV & MBV spricht nach der Handlungsempfehlung „Artenschutz 2010) der Stufe I einer Artenschutzprüfung (ASP). ra bz ifischen Artenvorkommen wurden bei den GeZur Prüfung und Einschätzung der gebietsspezifischen kturen hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion ländebegehungen des Plangebiets die Biotopstrukturen t. Von den für das Messtischblatt 5104 - Düren betrachtet und Zufallsbeobachtungen registriert. anungsrelevanten Arten finden die allermeisten Arten direkt im Einbislang nachgewiesenen, planungsrelevanten äquaten Lebensraum. griffsgebiet keinen adäquaten Im Winter und Frühjahr 2017 wurde während mehrerer Begehungen der Biotopbestand des s Plangebiet auch gezielt auf besondere Habitatstrukturen wie Plangebiets erfasst. Hierbei ist das en und fledermausrelevante Gehölzstrukturen untersucht worgeeignete Nistplätze, Baumhöhlen den. Vo Pl Die Sichtungen der Biotoptypen des engeren Plangebiets haben an folgenden Tagen stattgefunden: x 17.01.2017 – 14:00 Uhr – Witterung sonnig / trocken: Sichtbegehung der offenen, landwirtschaftlichen Flächen und Wiesenflächen nach Hinweisen mit artenschutzrechtlichem Bezug zu planungsreleva planungsrelevanten Tierarten; gesichtet wurden Tauben, Elstern und überfliegende Ringeltauben Ergebnis: Keine artenschutzrechtlichen Erkenntnisse; weder bezüglich der Säugetiere, noch der Vögel x _________ - ____ Uhr: Kontrollbegehung Ergebnis: __________________________________________________________ __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ x _________ - ____ Uhr: Abendbegehung Ergebnis: __________________________________________________________ __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ Die Sichtungen ergaben, dass aufgrund der geringen Habitatstrukturen keine Hinweise auf Quartiersnutzung vorhanden waren. Als Ergebnis der Vor-Ort-Begutachtung der Stufe 1 ist somit festzuhalten, dass keine artenvorkommenden Hinweise festzustellen waren. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 3 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Ausgeprägte Baumhöhlen und Gebäudebestandteile als Quartiersgröße (Clusterbildung) für Fledermauswochenstuben und Winterquartiere sind im Plangebiet nicht vorhanden. Ebenso ergab die Begutachtung der monostrukturierten, landwirtschaftlichen Nutzflächen keine artenschutzrelevanten Hinweise auf faunistische Vorkommen. 3. WIRKFAKTOREN DES VORHABENS Folgende Wirkfaktoren des Vorhabens könnten möglicherweise zu Beeinträchtigungen der Tierund Pflanzenwelt führen: x x x Baubedingt: Lärm- und stoffliche Emissionen, Erschütterungen, Umbruch von Ackerflächen Anlagebedingt: Flächeninanspruchnahme / Lebensraumverlust als Nahrungshabitat Betriebsbedingt: Lichtemissionen, zusätzlicher Fahrzeugverkehr 4. AUSWERTUNG VON VORHANDENEN UNTERLAGEN ZU PLANUNGSRELEVAN TEN ARTEN 4.1 Planungsrelevante Arten ug Das Land Nordrhein-Westfalen hat über die LANUV den Begriff der planungsrelevanten Arten eingeführt. Es handelt sich um eine naturschutzfachlich begründete Auswahl aus den europäisch geschützten Arten, die beii artenschutzrechtlichen Prüfungen im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. ra bz Hierzu gehören die streng geschützten Säugetier-Arten und zusätzlich eu europäische Vogelarten, n (V-RL, Rote Liste NRW-Arten), NRW-Arten) sowie Zugvogelarten (Art. 4 die besonderen Schutz benötigen mit rezentem bodenständigen Vorkommen in NRW Abs. 2 V-RL) und Koloniebrüter, sofern sie mit (auch regelmäßige Durchzügler und Wintergäste) vertreten sind. Vo Besonderen Schutz benötigen gemäß V-RL solche Vogelarten, die in Art. 4 der V-RL besonders empfindliche und gefährdete Arten und Zugvögel bzw. hervorgehoben sind (dies sind seltene, empfindliche Überwinterung insbesondere Feuchtgebiete (Art. 4 deren Brut-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiete, (2) VS-RL)). Für alle übrigen europäischen Vogelarten soll gelten, dass sie si sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden und ihnen durch he herkömmliche Planungsverfahren keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen drohen. Artenschutzrechtliche Prüfungen sind daher nur in besonderen Einzelfällen notwendig. Lebensräum Den planungsrelevanten Arten wurden Lebensräumen zugeordnet, in denen sie üblicherweise angetroffen werden können. Die methodische Vorgehensweise und Erfassung der Arten orientiert sich an den Empfehlungen des Fachinformationssystem (FIS) zum Thema „Geschützte Arten in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW 2008). Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt aus der Ableitung möglicher Habitatfunktionen für die im Planungsgebiet potenziell zu erwartenden planungsrelevanten Arten, die seitens des LANUV (2008) aufgeführt werden. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten planungsrelevanten Arten wurden durch die Abfrage des Naturschutz-Fachinformationssystem NRW - Messtischblatt 5104/3 - Düren ermittelt. Die Auswertung zeigt das Vorkommen von 3 planungsrelevanten Säugetier-, 16 Vogelsowie 2 Amphibienarten, die in dem Bereich ihr Haupt-, Neben- sowie potentielles Vorkommen haben könnten. In der letzten Spalte erfolgt eine Einschätzung zum tatsächlichen Vorkommen im Plangebiet. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 4 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden PlanungsrelevanteArtenfürQuadrant3imMesstischblatt5104ͲDüren Nachweisab2000vorhanden Nachweisab2000vorhanden Nachweisab2000vorhanden U+ G G G G (Na) 1 1 1 Vögel Accipitergentilis Accipiternisus Alaudaarvensis Anthuspratensis Athenenoctua Buteobuteo Coturnixcoturnix Delichonurbica Falcotinnunculus Hirundorustica Locustellanaevia Passermontanus Perdixperdix Strixaluco Tytoalba Vanellusvanellus Habicht Sperber Feldlerche Wiesenpieper Steinkauz Mäusebussard Wachtel Mehlschwalbe Turmfalke Rauchschwalbe Feldschwirl Feldsperling Rebhuhn Waldkauz Schleiereule Kiebitz Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden vorhanden vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden 00 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden 2000 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden ab 2000 vorhanden 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis'Brutvorkommen'ab2000vorhanden G G UͲͲ S S G U U G U UͲ U U S G G S GͲ G UͲ S G GͲ G U U G U U U S G G U UͲ (Na) (Na) FoRu! (FoRu) (Na) Na FoRu! Na Na Na (FoRu) Na FoRu! (Na) Na FoRu! 1 1 1 1 1 2 3 2 2 1 1 1 3 1 2 1 Amphibien Bufocalamita calamita dalmatina Ranadalmatina Kreuzkröte Springfrosch Nachweisab2000vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweisab2000vorhanden U G U G (Ru) (Ru) 1 1 Art Mögliches Vorkommenim Wildkatze Abendsegler BraunesLangohr Äcker Erhaltungszustand inNRW(ATL) Säugetiere Felissilvestris Nyctalusnoctula Plecotusauritus Status Erhaltungszustand inNRW(ATL) AuflistungdererweitertenAuswahlplanungsrelevanterArtenindenLebensraumtypen,Kleingehölze,Alleen,Bäume,Gebüsche, Hecken,Aecker,Weinberge,Gärten,Parkanlagen,Siedlungsbrachen,Gebäude ra bz Vo Erläuterung: ug WissenschaftlicherN DeutscherName Erläuterung: Vorkommen und VorkommenundFortpflanzungsͲ/Ruhestätten NaͲNahrungshabitat NaͲNahrungshabitat NaͲ Nahrungshabitat (Na)Ͳ Ͳpotentielles (Na)ͲpotentiellesNahrungshabitat RuͲ ͲRuhestätte RuͲRuhestätte Ru! Ru!ͲRuhestätte (Ru)ͲpotentielleRuhestätte FoRuͲFortpflanzungͲundRuhestätte (FoRu)ͲpotentielleFortpflanzungͲundRuhestätte FoRu!ͲFortpflanzungͲundRuhestätte Erhaltungszustand GͲGünstigerErhaltungszustand UͲUnzureichenderErhaltungszustand SͲSchlechterErhaltungszustand G U S VorkommenimPlangebiet MöglichesVorkommenderArt KeingeeignetesNahrungsͲbzwJagdhabitatmöglicheQuartiere KeinegeeignetenQuartieremöglicherNahrungsgast KeingeeignetesBrutͲ/Nahrungshabitat,KeinegeeignetenQuartieremögl.Nahrungsgast  4 3 2 1 Zu prüfende Säugetiere des betroffenen, sich verändernden Lebensraums sind Fledermäuse – insbesondere Nyctalus noctula (Abendsegler) -, die das Plangebiet als potenzielles Nahrungshabitat nutzen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 5 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Entsprechende Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten wie Accipiter gentilis (Habicht), Accipiter nisus (Sperber), Alauda arvensis (Feldleche), Anthus pratensis (Wiesenpieper), Athene noctua (Steinkauz), Buteo buteo (Mäusebussard), Coturnix coturnix (Wachtel), Delichon urbica (Mehlschwalbe), Falco tinnunculus (Turmfalke), Hirundo rustica (Rauchschwalbe), Locustella naevia (Feldschwirl), Passer montanus (Feldsperling), Perdix perdix (Rebhuhn), Strix aluco (Waldkauz), Tyto alba (Schleiereule) und Vanellus vanellus (Kiebitz), die das Plangebiet als Nahrungshabitat, potenzielles Nahrungshabitat, Ruhestätte, potenzielle Ruhestätte, Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen könnten, wurden im Rahmen dieser Vorprüfung ermittelt und deren Vorkommen im Wirkraum (s. Abb. 2) bewertet. Vorkommen von Fledermausarten können - bedingt durch das Nichtvorhandensein von entsprechenden Habitaten - ausgeschlossen werden. Entsprechende Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten sind wahrscheinlich. Bei den Begehungen wurden jedoch keine Artenvorkommen gesichtet. ug Eine Verschneidung der Liste planungsrelevanter Arten mit den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumstrukturen ergibt, dass für verschiedene planungsrelevante Arten Vorkommen nicht auszuschließen sind. Aufgrund großflächigerr Ausweichhabitate in der Umgebung sind jedoch keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. ten finden im Plangebiet keine zusagenden BioAlle weiteren gelisteten, planungsrelevanten Arten tope wie die Nähe zu Gewässern,, Waldgebieten, Auenlandschaften, feuchtem offenen Grünland und Parkanlagen. ra bz eginn und –dauer, zu unterschiedlich starken Baubedingt könnte es potenziell, je nach Baubeginn Auswirkungen kommen, zum einen durch direkte Zerstörung des Nestbereichs auf Grund der Errichtung von Wohnbauflächen mit ihren Erschließungs- und Parkplatzflächen, zum anderen durch Störungen des Brutablaufs auf Grund der der Bautätigkeiten (Baulärm, Bewegungsaktivitäten) in Nestnähe. Bei besonders störanfälligen Brutvogelarten ist mit der Aufgabe der Bruten zu rechnen. Diese Folgewirkung ist zu vernachlässigen, vernachlässigen, da vor Baubeginn eine komplette Entkturen durchgeführt wird. fernung der vorhandenen Strukturen Vo Anlage- und betriebsbedingt ist der Verlust oder die Entwertung von Brut- und Nahrungshabitaten durch Überbauung bzw. Vertreibungswirkungen denkbar. Nicht alle diese Auswirkungen unterliegen de dem Regelungsumfang des besonderen Artenschutzrechtes, da dieses nicht allumfassend durch eine Generalklausel das Verbreitungsgebiet, den Lebensraum oder sämtliche Lebensstätten einer Tierart in die Verbotstatbestände einbezieht. Alle im Umfeld des Standorts möglicherweise vorkommenden Vogelarten sind aufgrund ihres Status als europäische Vogelarten nach Art. 1 EU-Vogelschutz-Richtlinie in ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben zu betrachten. Unter den Amphibien- und Reptilienarten sind planungsrelevante Arten im Plangebiet direkt nicht zu erwarten, da hier entsprechende Lebensraumstrukturen für das Vorkommen der oben gelisteten Arten fehlen. 4.2 Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte Tötung von Individuen § 44 (1) 1 BNatSchG verbietet die Verletzung und Tötung aller besonders geschützten Arten. Darunter fallen neben den genannten planungsrelevanten Arten auch alle europäischen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (V-RL). Dieses Schutzgebot wird jedoch durch § 44 Abs. 5 BNatSchG für Eingriffe der Bauleitplanung dahingehend eingeschränkt, dass der Verbotstatbestand dann nicht berührt ist, wenn eine Tötung von Individuen durch eine Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verursacht wird und der Eingriff gleichzeitig unvermeidbar ist. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 6 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Bei den Sichtbegehungen wurden keine der angesprochenen planungsrelevanten Arten angetroffen. Die im weiteren Plangebiet (Siedlungsraum) angetroffenen Arten haben für die artenschutzrechtliche Vorprüfung keinerlei Relevanz, da Brutvorkommen vorhabenbedingt nicht betroffen sind. Für den unmittelbaren Eingriffsbereich kann ein Brutvorkommen planungsrelevanter Arten und europäischer Vogelarten der V-RL, also weit verbreiteter und allgemein häufiger Vogelarten, ausgeschlossen werden. Ebenso konnten keine Fledermaus-Quartiere (Gebäude, Baumhöhlen und -spalten) nachgewiesen werden, so dass eine Tötung von Individuen ausgeschlossen werden kann. Störung von Individuen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet die erhebliche Störung planungsrelevanter Tierarten. Störungen können bei Bauvorhaben z. B. durch Lärmemissionen, Erschütterungen, optische Effekte oder auch Flächeninanspruchnahme verursacht werden. ug rbotstatbestandes nicht zu rechnen, da davon Im vorliegenden Fall ist mit der Erfüllung des Verbotstatbestandes e aufgeführten Arten, die di das Plangebiet leausgegangen werden kann, dass die in der Tabelle nnten, aufgrund ihrer hohen Mobilität in der diglich als potenzielle Nahrungsgäste aufsuchen könnten, zifische Ausweichlebensräume Ausweichlebensräume zu erschließen. Lage sind, sich ausreichend große und artspezifische ra bz rch Ackerumbrucharbeiten - treten treten bei Beachtung der BauzeitenStörintensive Effekte - z. B durch regelung zu wenig sensiblen Jahreszeiten auf und sind daher ebenfalls nicht mit relevanten Auswirkungen verbunden. Durch den anlagebedingten Verlust von potenziellen Nahrungshabitaten ist nicht mit einer Erhaltungszustands der genannten Arten zu rechnen, da nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustands tiere im unmittelbaren Umfeld vorhanden sind. entsprechende Ausweichquartiere Beanspruchung von Niststätten Vo Niststätten europäischer Vogelarten rten gelten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG als generell geschützt, wobei der Schutz von mehrjährigen genutzt genutzten Niststätten über das ganze Jahr besteht (z. B. Baumhöhlen, Horste von von Greifvögeln, Bodennester). Bei den Sichtbegehungen im Rahmen der Stufe I wurden aufgrund des Nichtvorhandenseins augenscheinlich keine Bodennester, Höhlenbäum Höhlenbäume, Baumspalten, Dachvorsprünge und Gebäudenischen als mögliche, wiederholt genutzte Nist Nist- oder Aufzuchtstätten gesichtet. Eine Berührung des Verbotstatbestandes ist aktuell daher nicht absehbar. Vor allem durchziehende Arten und Überwinterer sowie gelegentliche Brutvögel und seltene Gäste sind potenziell in der Lage, auf Flächen mit ähnlichen Lebensraumstrukturen im Umfeld auszuweichen. Wie das Luftbild zeigt, bestehen im Umfeld außerhalb des Plangebiets in großem Umfang Offenlandflächen, die als Ausweichhabitate genutzt werden können. Da der Erhaltungszustand bei den meisten planungsrelevanten Arten (Säugetiere und Vögel) günstig ist, kann der Umbruch von Ackerflächen zugelassen werden, wenn direkte Störungen durch die Wahl des Zeitpunkts des Umbruchs für die Umsetzung des B-Plans mit sämtlichen Vor- und Nebenarbeiten berücksichtigt werden. Beanspruchung schützenswerter Pflanzenstandorte Im Plangebiet wurden keine Standorte mit geschützten Artvorkommen festgestellt; die Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG ist daher nicht zu erwarten. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 7 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Die Zugriffsverbote (§ 44 Abs.1 BNatSchG) werden nicht ausgelöst, deshalb ist eine vertiefende Artenschutzprüfung der Stufe II im weiteren Planungsverfahren nicht erforderlich. Aufgrund der guten Herstellbarkeit der Habitate kann davon ausgegangen werden, dass für die betroffenen Arten kein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote besteht. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der nachzuweisenden, ökologischen Eingriffsbilanzierung im räumlichen Bezugsgebiet sind positiv zu werten. 4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Die Umsetzung des B-Plans kann zu einer Entwertung des Gebiets und zu einem Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten führen. Derartige Beeinträchtigungen können mit Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen umgangen und somit artenschutzrechtliche Verbotsbestände ausgeschlossen werden. Bei Durchführung der Maßnahme sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: ug Prüfungen Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung äumung und vor dem Entfernen En von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen derr Ackerflächen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den Maßnahmen betroffen sind. ra bz Darüber hinaus sind folgende Schutzziele / Pflegemaßnahmen zur Ve Verbesserung des Erhaltungszustands der vorhandenen Arten als Ausgleichsmaßnahmen sinnvoll: x Strukturanreicherung im Rahmen derr Neuplanung im Gebiet des B-Plans x Verbesserung von Nahrungsangeboten x Erhaltung und Entwicklung von Nahrungsflächen x Teilweise Entwicklung von lebensraumtypischen Biotopen Vo Ausgleichs- und Projektmaßnahmen Maßnahmen der Projektgestaltung mit Bezug zum Artenschutz sind insbesondere x die gute Durchgrünung der Wohnbebauung mit Hecken und Einzelbäumen x die Berücksichtigung von Aspekten des Ar Artenschutzes durch Schaffung geschlossener und lockerer Gehölzflächen mit Baum- und Strauchanteil sowie einzelner Bäume I. und II. Ordnung aus Arten der potenziellen, natürlichen Vegetation x Ackerumbruch bzw. Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit, d. h. 01. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres 5. ZUSAMMENFASSUNG Eine detaillierte Untersuchung im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II erscheint im Hinblick auf die betroffene Fläche nicht erforderlich. Es gibt keine Hinweise darauf, dass lokale Populationen von den geplanten Maßnahmen negativ betroffen werden könnten. Insbesondere ist die nach § 44 Abs. 5 BNatSchG zu schützende „ökologische Funktion“ der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (s. o.) durch die Planungen für keine Population einer planungsrelevanten Art betroffen. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 8 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Die Biotoptypen im Bestand sind landwirtschaftliche Nutzflächen. Sie weisen eine geringe Bedeutung auf. Die Lebensraumfunktion für Flora und Fauna wird als nicht wertvoll, die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens seltener / gefährdeter Arten oder Lebensgemeinschaften als gering eingestuft. Planungsrelevante, hauptvorkommende Tierarten für die vorliegenden Lebensraumtypen sind nicht bekannt und bedingt durch die vorhandenen Lebensraumstrukturen nicht wahrscheinlich vorkommend. D. h. gesonderte Kartierungen wurden nicht durchgeführt bzw. müssen nicht durchgeführt werden. Niederkrüchten, 01.03.2017 Vo ra bz ug Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller Landschaftsarchitekt PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 9 ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden LITERATURVERZEICHNIS EU-Kommission, 2007: Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinien Gellermann, M. (2007): Das besondere Artenschutzrecht in der kommunalen Bauleitplanung, Natur und Recht 2007, 132 ff. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, Messtischblätter: http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auskunftssystem @ Linfos Information und Technik Nordrhein-Westfalen: http://www.geoserver.nrw.de ug MBV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MBV) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz ucherschutz (MKULNV), 29 S. MKUNLV (2007): Geschützte Arten in NRW – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz (MUNLV), 260 S. ra bz Staatliche Vogelschutzwarte im Landesamt Brandenburg: Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland Straßen NRW (Hrsg.), 2006: Arbeitshilfe ‚Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung. Allg. Rundverfügung Rundverfügung Nr. 5 des Geschäftsbereichs Planung v. 15.08.2006’ Topographisches Informationsmanagement NRW, http://www.tim-online.nrw.de Vo ANLAGENVERZEICHNIS: Anlage 1: Fotodokumentation Sichtbegehungen Anlage 2: Protokoll der Artenschutzprüfung Artenschutzprüfung gemäß Anlage 2 (MBV 2010) PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Literaturverzeichnis ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Anlage 1: Fotodokumentation PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Anl. 1 – Fotodokumentation Sichtbegehungen ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Anl. 1 – Fotodokumentation Sichtbegehungen ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Anl. 1 – Fotodokumentation Sichtbegehungen ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden Anlage 2: Protokoll der Artenschutzprüfung gemäß Anlage 2 (MBV 2010) PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Anl. 2 – Protokoll Artenschutzprüfung ASP – Stufe I (Screening) zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Anl. 2 – Protokoll Artenschutzprüfung