Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stellungnahme - Schallimmissionstechnische Beratung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,0 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02

Inhalt der Datei

IBK BERATUNG – SCHALLIM MESSUNG – Z MISSIONSSCHUT PLANUNG – BAULEITUNG – GUTACHTEN Gemeinde Inden Rathausstr. 1 52459 Inden Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Schallimmissionstechnische Beratung / Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / TA Lärm Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen aus vorhandenen Gewerbebetrieben nordwestlich des Baugebietes Nr. I/16/14/BPGE/006 © IBK 09/2014 Telefon 02404 / 55 65 52 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Telefax 02404 / 55 65 49 E-mail: mail@ibk-schallimmissionsschutz.de Schillerstraße 29 52477 Alsdorf Internet: www.ibk-schall.de USt-IdNr.: DE264007388 www.ibk-schallimmissionsschutz.de IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 2 Nr. I/16/14/BPGE/006 INHALTSVERZEICHNIS: SEITE 1 Situation und Aufgabenstellung 3 2 Bearbeitungsgrundlagen 4 2.1 2.2 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur Verwendete Unterlagen und Angaben 4 5 3 Schalltechnische Forderungen 6 3.1 3.2 Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN 18005 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 7 8 4 Vorgehensweise, Emittenten 9 5 Berechnungsergebnisse 13 6 Zusammenfassende Beurteilung, Schlussbemerkung 14 IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer 1 Seite 3 Nr. I/16/14/BPGE/006 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Inden plant ein neues Baugebiet im Süden der Ortslage Inden-Altdorf zwischen der Friedensstraße im Westen und der Geuenicher Straße im Osten. Nach Norden wird das Plangebiet durch die Hofstellen entlang der Römerstraße, nach Süden durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. In ca. 170 m Abstand verläuft südlich des Plangebietes die Autobahn A 4 Aachen-Köln, entlang deren Nordseite im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der Straße umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Erdwällen und Lärmschutzwänden zum Schutz der tangierten Siedlungsstrukturen vor den Straßenverkehrsgeräuschen errichtet worden sind. Für das Plangebiet wird zur Schaffung von Baurecht der Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" durch die Gemeinde Inden aufgestellt. Dabei sollen im nördlichen Teil zur Bestandsbebauung hin Flächen gemäß BauNVO für Dorfgebiete (MD) und im mittleren und südlichen Teil des Plangebietes Flächen für Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt werden. Gemäß dem zur Verfügung gestellten städtebaulichen Konzept sind mehrgeschossige Gebäude möglich. Eine Übersicht des Plangebietes bietet nachstehender Kartenausschnitt. Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrsgeräusche vorbelastet, vgl. hierzu schallimmissionstechnischer Fachbeitrag I/15/14/BPVL/005 vom 02.09.2014 (IBK Schallimmissionsschutz, Alsdorf). Auf den nordwestlichen Rand des Plangebietes wirken nach örtlicher Inaugenscheinnahme einzelne Gewerbegrundstücke an der Neustraße in unbekannter Größenordnung ein. Diese Anlagen fallen in den Geltungsbereich der IBK Schallimmissionsschutz Seite 4 Nr. I/16/14/BPGE/006 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer TA Lärm und genießen im Rahmen ihrer bauordnungsrechtlichen Genehmigungen Bestandsschutz. Zwar wird aus den Betrieben keine grundsätzliche, im Sinne der TA Lärm ggf. kritische Vorbelastung im Plangebiet erwartet, jedoch wünscht die Gemeinde Inden im Rahmen der Abwägung für den städtebaulichen Planungsprozess eine gutachterliche Abschätzung der zu erwartenden Geräuschimmissionen aus den Betriebsgrundstücken Neustraße 12 (Flurstück 274, Firma Grobusch) und Neustraße 13 (Flurstück 239, Firma Trebau-Mainz). Im Falle von zu erwartenden Richtwertüberschreitungen nach TA Lärm sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen abzustimmen und für den Ergebnisbericht und die weitere Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 35 zu beschreiben. Aufgrund der unterschiedlichen Charakteristik der Betriebe und der vielfältigen, ggf. stark schwankenden Emissionen bei den Gewerbebetrieben stellen Schallmessungen nur Zufallsergebnisse zu den Immissionen aus den derzeit vorhandenen Betrieben dar. Ebenso wären Messungen vor Ort erheblich durch die Verkehrsgeräusche der südlich tangierenden Autobahn beeinflusst. Von daher galt es, den Immissionsbestand für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit auf rechnerischem Wege vergleichbar dem Verfahren bei Immissionsprognosen zu gewerblichen Anlagen nach TA Lärm für den nordwestlichen Rand des Plangebietes zu ermitteln. Somit können alle relevanten Betriebsabläufe und die schalltechnisch maßgebenden Emittenten erfasst werden, auch wenn nicht immer alle Ereignisse gleichermaßen und an ein und demselben Werktag auf den Betriebsgeländen stattfinden. Die ungünstigste Immissionssituation kann so auch im Sinne des Bestandsschutzes der Betriebe ermittelt werden. 2 Bearbeitungsgrundlagen 2.1 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur - BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist. - BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. - BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des IBK Schallimmissionsschutz Seite 5 Nr. I/16/14/BPGE/006 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. - DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 mit dem Beiblatt 1: schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989, einschließlich Beiblatt 1 der DIN 4109 - DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - TA Lärm 98 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - VDI-Richtlinie 2571 Schallabschirmung von Industriebauten - Parkplatzlärmstudie, Schriftenreihe Heft 89, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz - Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebshöfen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Heft 192 Hessisches Amt für Umweltschutz - Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Hessisches Amt für Umweltschutz - Leitfaden zur Prognose von Lkw-Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw; Merkblatt Nr. 25, Landesumweltamt NRW Die Anwendung der Richtlinien und Normen erfolgte in der jeweils aktuellen Fassung. 2.2 Verwendete Unterlagen und Angaben Für die schallimmissionstechnische Untersuchung wurden vom Auftraggeber sowie den Planungsbeteiligten folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt. − − Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“, Gestaltungsplan M = 1 : 1000, Stand: 11.08.2014, bereitgestellt durch: Gemeinde Inden, Bauamt, Rathausstraße 1, 52459 Inden Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. I/02/00/BP/034 vom 23.09.2003 zum Bebauungsplan „Waagmühle“, IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. F.-J. Kals, Herzogenrath, einschließlich aller Daten- und Plangrundlagen gemäß Ziffer 2.2 wie u. a. Vermessungs- und Höhendaten, Verkehrsgutachten, Lage- und Höhenpläne Lärmschutzanlagen BAB 4, usw.; Stand 09/2003 IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer − − − Seite 6 Nr. I/16/14/BPGE/006 Geräuschimmissionsprognose Nr. XKD/01/99/GL/33, Mai 1999, IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. F.-J. Kals, Herzogenrath; Neubau eines Schlossereibetriebes mit Werkhalle und Bürotrakt in 52459 Inden-Lamersdorf, Firma Trebau-Mainz Ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 13.11.2002, IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. F.-J. Kals, Herzogenrath; Beurteilung der immissionstechnischen Auswirkungen zur geplanten Betriebszeitenausdehnung der Firma Trebau-Mainz, Nachtrag zur Geräuschimmissionsprognose Nr. XKD/01/99/GL/33 aus Mai 1999 Auszug aus der Bauakte, Bauantrag vom 30.11.1994, Gertrud Grobusch; Ausschnitt Flurkarte mit Lageplan zum Bauantrag, Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen zum Bauantrag Sofern die Planungsunterlagen keine Angaben über das Datum der Aufstellung bzw. den aktuellen Bearbeitungsstand enthalten, ist das Eingangsdatum der Bereitstellung der Unterlagen vermerkt. 3 Schalltechnische Forderungen In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, in der Bauleitplanung die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Es sind die Belange des Umweltschutzes in Abwägung zu den übrigen Planungsabsichten zu berücksichtigen. Dieses gilt umso mehr bei Neuplanungen, wenn eine geplante Bebauung an vorhandene Gewerbeflächen oder an sonstige, das Gebiet vorbelastende Schallquellen heranrücken soll. Aus immissionstechnischer Sicht berühren Planvorhaben, bei denen schutzbedürftige Baugebiete an vorhandene Industrie- oder Gewerbegebiete heranrücken, neben den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die schalltechnischen Forderungen der DIN 18005 in Bezug auf die Bauleitplanung und die TA Lärm in Bezug auf den Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche aus genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die den Anforderungen des zweiten Teils des BImSchG unterliegen. Verbindlich für den Schallschutz im Städtebau und in der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung ist zunächst die DIN 18005, in deren Beiblatt 1 die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung die Grundlage für die Beurteilung der Planungen in Bezug auf die Geräuschimmissionen bilden. Im Rahmen der Genehmigung, der Realisierung und des Betriebs von gewerblichen Anlagen gilt jedoch für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen aus den Anlagen einschließlich aller den gewerblichen Einrichtungen zuzurechnenden Geräusche die TA Lärm. IBK Schallimmissionsschutz Seite 7 Nr. I/16/14/BPGE/006 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Da die TA Lärm in Bezug auf die Regelungen für gewerbliche Anlagen strengere Maßstäbe setzt bzw. abweichende Kriterien beurteilt und verbindliche Richtwerte festlegt, wogegen die Orientierungswerte im Beiblatt 1 zur DIN 18005 eine mit der Gebietsausweisung verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen beschreiben, ist im Rahmen der Bauleitplanung auch für die Bestands- und Betriebssicherung zumindest in abschätzender Form die TA Lärm zu berücksichtigen. Die Schutzbedürftigkeit vor Geräuschimmissionen ergibt sich u. a. aus der Gebietsnutzung in der Nachbarschaft der Anlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bauleitplanung bzw. aus der Einordnung der Örtlichkeit zu den Gebietskategorien gemäß der Ziffer 6.1 der TA Lärm. Da die Orientierungswerte wie auch die Richtwerte den Maßstab für die Beurteilung der Summe der Immissionen aus allen Betrieben beschreiben, ist sowohl für die Ansiedlung weiterer Betriebe, die zusätzliche Geräusche emittieren, als auch die Kenntnis bereits verbrauchter Immissionskontingente (Vorbelastung) an den maßgebenden Immissionsorten von Bedeutung. Nachfolgend sind die Orientierungs- bzw. Richtwerte beschrieben. Als Beurteilungszeiträume gelten gleichermaßen für die Tagzeit Nachtzeit 3.1 von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN 18005 Durch den Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 21.07.1988 wurde die DIN 18005 eingeführt, welche zwischenzeitlich durch die Normenausgabe vom Juli 2002 ersetzt wurde. Unabhängig hiervon gelten die im Beiblatt 1 der Vorgängernorm aus 1987 beschriebenen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Das Beiblatt 1 der DIN 18005 gibt nachfolgende Orientierungswerte zur Beurteilung der Immissionen aus Gewerbegeräuschen für die städtebauliche Planung für die folgenden Gebietsausweisungen vor: Orientierungswerte Gebietsnutzung Tagzeit Nachtzeit in dB(A) GE MK MI MD Gewerbegebiet Kerngebiet Mischgebiet Dorfgebiet 65 50 60 45 WA Allgemeines Wohngebiet 55 40 WR Reines Wohngebiet 50 35 Die Orientierungswerte nach DIN 18005 sind keine Grenzwerte, sondern Hilfswerte für die städtebauliche Planung, deren Berücksichtigung der Abwägung unterliegt. Die Einhaltung dieser Orientierungswerte oder ihre Unterschreitung ist wünschenswert, IBK Schallimmissionsschutz Seite 8 Nr. I/16/14/BPGE/006 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer um die mit der Eigenart des betroffenen Gebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Lärmschutz zu erfüllen. In vorbelasteten Bereichen wie auch unter bestimmten Planungsvoraussetzungen lassen sich die Orientierungswerte jedoch oft nicht einhalten. Hier müssen im Rahmen der Abwägung Überschreitungen dieser Werte im Bebauungsplanverfahren begründet oder bei Planungsmaßnahmen andere geeignete Maßnahmen getroffen und planungsrechtlich abgesichert werden. Gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben sollten nach Möglichkeit Nutzungskonflikte innerhalb des Plangebietes gelöst werden. Andernfalls sollen zur Lösung von Konfliktsituationen geeignete Maßnahmen auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes sachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Für die Beurteilung der Immissionen im Plangebiet war von den städtebaulichen Vorgaben gemäß dem Entwurf des Rechtsplanes zum Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" von verschiedenen Gebietseinstufungen (Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Dorfgebiet (MD)) auszugehen. 3.2 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Zum Schutz und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind in der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) Immissionsrichtwerte festgesetzt worden, die durch die Geräusche von allen auf einen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Anlagen zusammen nicht überschritten werden sollen. Wo diese Richtwerte bereits ausgeschöpft sind, dürfen keine weiteren Anlagen mehr genehmigt werden, durch die die Schallimmission relevant erhöht werden würde. Gemäß TA Lärm dort Ziffer 6.1 gelten für die örtlich vorhandenen und planerisch zu berücksichtigenden Gebietsnutzungen folgende Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Immissionen aus gewerblichen Anlagen außerhalb von Gebäuden. Richtwerte 1) Gebietsnutzung Tagzeit Nachtzeit 06.00 – 22.00 Uhr 22.00 – 06.00 Uhr in dB(A) 1) GE Gewerbegebiete 65 50 MK, MD, MI Kern-, Dorf- u. Mischgebiete 60 45 WA Allgemeine Wohngebiete 55 2) 40 WR Reine Wohngebiete 50 2) 35 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage maximal um 30 dB(A) und in der Nacht maximal um 20 dB(A) überschreiten. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer 2) Seite 9 Nr. I/16/14/BPGE/006 In den gekennzeichneten Gebieten ist für Zeiten mit einer erhöhten Empfindlichkeit ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist der Zuschlag KR = 6 dB(A) an Werktagen in den Teilzeiten von 06.00 bis 07.00 und von 20.00 bis 22.00 Uhr, an Sonnund Feiertagen von 06.00 bis 09.00, von 13.00 bis 15.00 und von 20.00 bis 22.00 Uhr entsprechend einzubeziehen. Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel sind ggf. Zuschläge für Ton-, Informationsund Impulshaltigkeit der einwirkenden Geräusche je nach Störwirkung von 3 bis 6 dB(A), in Einzelfällen gar darüber hinaus, zu berücksichtigen. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilenden Anlagen relevant beitragen. 4 Vorgehensweise, Emittenten Die Vorgehensweise im Rahmen dieser gutachterlichen Bewertung zu den zu erwartenden Geräuschimmissionen im Plangebiet aus den nordwestlich vorhandenen Gewerbebetrieben Grobusch und Trebau-Mainz an der Neustraße erhebt nicht in allen Teilen den Anspruch an eine Schallimmissionsprognose nach TA Lärm, sondern soll vielmehr eine Hilfestellung für den weiteren städtebaulichen Planungsprozess sein und die grundsätzliche Realisierbarkeit des Plangebietes ggf. unter Berücksichtigung schalltechnischer Maßnahmen aufzeigen. 1. Ansatz, Betriebsgelände Neustraße 13 Im Rahmen einer Betriebsbefragung im Vorfeld dieser abschließenden Stellungnahme gibt die Firma Trebau-Mainz an, dass die bauliche Ausführung des Betriebsgeländes sowie die seinerzeit zugrunde gelegten Betriebszeiten wie auch die täglichen Betriebsabläufe den derzeitigen Tatsachen entsprechen. Demzufolge kann weiterhin nach gemeinschaftlicher Auffassung zur Ableitung eines Beurteilungspegels am nordwestlichen Rand des Plangebietes von den Ergebnissen der Schallimmissionsprognose Nr. XKD/01/99/GL/33 aus 1999, ergänzt um die Stellungnahme vom 13.11.2002 ausgegangen werden. Somit kann mit ausreichender Genauigkeit auch im Hinblick auf die örtlichen Ausbreitungsbedingungen und Schutzabstände ein belastbarer Immissionspegel für die geplante Bebauung abgeleitet werden. Zusammenfassend kann aus den früheren Untersuchungen und der ergänzenden Stellungnahme wie folgt zitiert werden: „Die Ausweitung der Betriebszeit auf den beantragten Zeitraum von 06.00 bis 19.00 Uhr bei Arbeitszeit von insgesamt bis zu 11 Stunden läßt aus schallimmissionstechnischer Sicht keine Konflikte erwarten. Gegen das Ein- und Ausfahren der beiden betriebseigenen Fahrzeuge (ein Lkw und ein Kleintransporter) sowie gegen das notwendige Fahren IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 10 Nr. I/16/14/BPGE/006 und Abstellen der Pkw der Angestellten auf dem Betriebsgelände in der beantragten Betriebszeit von 06.00 und 19.00 Uhr bestehen aus schallimmissionstechnischer Sicht keine Bedenken. Im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes stellt der Betreiber schon heute sicher, dass Tore, Türen und Fenster nur für die notwendigen Zeiträume maximal entsprechend den Festsetzungen in der Immissionsprognose offen stehen. Diesbezüglich schließt beispielsweise das Haupttor mittels Lichtschranke und Zeitschalter selbstständig nach wenigen Sekunden. Ladearbeiten werden soweit mögliche in der Halle durchgeführt. Zur Verminderung der Schallausbreitung von dem Betriebsgelände zum angrenzenden Gewerbegrundstück (Parzelle 238), welches mit einem Wohnhaus bebaut ist, möchte der Betreiber eine 2,5 m hohe Schallschutzwand mit einer zum Betriebsgelände absorbierenden Oberfläche errichten. Die Abschirmung ist zu begrüßen da hierdurch zusätzlich die Schallausbreitung vermindert wird. Im übrigen gelten die Ausführungen der Immissionsprognose Nr. XKD/01/99/GL/33 aus 5/1999.“ Anmerkung: Die Wand ist nach Angaben der Firmenleitung zwischenzeitlich errichtet worden. 2. Ansatz, Betriebsgelände Neustraße 10-12 Schalltechnische Untersuchungen zum Betriebsgelände der Firma Grobusch wurden bisher nach Angaben der Gemeinde Inden nicht erstellt. In einem zweiten Schritt wurde daher das Betriebsgelände in Augenschein genommen. Dabei wurde der Firmenleitung der Firma Grobusch zur Feststellung und der angemessenen Berücksichtigung der relevanten Schallquellen Fragen über Betriebsmerkmale, die Arbeitszeiten und die Zahl der Beschäftigten, die Arbeitsabläufe, die eingesetzten Maschinen und Geräte und deren Laufzeiten, sowie zu Lade- und Lieferbetrieb und sonstigem Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände gestellt. Ergänzend wurden in der Örtlichkeit Raumschallpegel in relevanten Betriebsräumen auf messtechnischem Wege zur Abgleichung des Berechnungsmodells bestimmt. Eine Übersicht bietet nachstehende Messauswertung. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 11 Nr. I/16/14/BPGE/006 Die Firma Grobusch fräst, dreht und bohrt mit modernen CNC-Bearbeitungsmaschinen verschiedene Werkzeuge und Vorrichtungen für blasgeformte Teile. Dabei kommen je nach Anforderung verschiedene Werkstoffe wie Stahl und Aluminium zum Einsatz. Die Betriebszeiten für den Regelfall werden von 06.00 bis 17.00 Uhr, bei hoher Auslastung bis 19.00 Uhr angegeben. Ein Mehrschichtbetrieb wie auch Nachtarbeit sind nach derzeitiger Aktenlage nicht erkennbar. Die Firmenleitung gibt hierzu ergänzend im Sinne der weiteren Betriebsentwicklung an, dass im Rahmen dieser städtebaulichen Planung bei heranrückendem Wohngebiet diese Betriebszustände Berücksichtigung finden sollen. In Abstimmung mit dem Planungsamt der Gemeinde Inden wurde festgelegt, auch wenn hierzu keine bauordnungsrechtliche Genehmigung vorliegt und somit auch keine bauleitplanerische Notwendigkeit zur Berücksichtigung besteht, diesem Wunsch des Gewerbetreibenden Rechnung zu tragen. Von daher wurde auch ein Nachtbetrieb in den Produktionshallen unterstellt. Die Betriebslogistik für die An- und Auslieferung von Werkstoffen und fertiggestellten Produkten mittels Lkw und Kurierdiensten ist nach Angaben der Firmenleitung auf die Tagzeit beschränkt. Den Werkhallen nach Norden zur Neustraße hin sind auf dem Betriebsgelände die Verwaltungs- und Sozialräume vorgelagert. Im östlichen Hallenteil befinden sich die CNC-Maschinen, im westlichen Teil eine Kranbahn sowie überwiegend Handarbeitsplätze, an denen mit Werkzeugen und auch druckluftbetriebenen Kleingeräten an den Werkstoffen gearbeitet wird. Die Produktionshallen in Stahlblech-Leichtbauweise sind mit hart ausgeschäumten Sandwichpaneelen und wärmegedämmten Trapezblechdächern mit 150 mm Mineralwolldämmung nach Angaben der Firmenleitung hergestellt. Für die Außenwände können auf der Basis zur Verfügung stehender Angaben und Baubeschreibungen Schalldämmmaße von R'w ≥ 25 dB bzw. bei den Dächern von R'w ≥ 35 dB in Ansatz gebracht werden. Zur Belichtung der Hallen befinden sich in den Außenwänden Zweischeiben-Isolierverglasungen, mit einer Schalldämmung von mindestens R'w = 30 dB, und im Dach RWA-Klappen aus Polycarbonat-Doppelstegplatten. Aufgrund der Bauart und der teilgeöffneten Stellung zur Belüftung kann hier nur eine geminderte Schalldämmung von R'w ≥ 10 dB in Ansatz gebracht werden. Ein ca. 4 m x 5 m großes Rolltor in der Ostfassade der Produktionshalle ist in der Regel geschlossen, kann jedoch in der wärmeren Jahreszeit sowie zu Lüftungszwecken nach Angaben der Firmenleitung offen stehen. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wird tagsüber ungünstig ein offenes Tor berücksichtigt. Zur Nachtzeit allerdings ist von geschlossenen Toren auszugehen. Nach der Beschreibung der Firmenleitung und eigenen örtlichen Messungen bei Produktionsbetrieb kann ungünstig angenommen werden, dass innerhalb der Betriebszeiten durchgehend in den Werkhallen ein mittlerer maximaler Raumschallpegel von ≤ 85 dB(A) vorherrscht. Für die Betriebslogistik des Unternehmens sind in der Zeit zwischen 06.00 und 18.00 Uhr nach den Angaben der Geschäftsleitung bis zu 4 Lkw (auch Lastzug) mit Paletten- IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 12 Nr. I/16/14/BPGE/006 und Stangenwaren zu berücksichtigen, die i. d. R. mittels des betriebseigenen Gasgabelstaplers entladen werden. Die Einsatzzeit des Staplers kann täglich mit ca. 2 Stunden für die Ladetätigkeiten am Lieferfahrzeug bzw. auf der Hoffläche angenommen werden. Für die Entsorgung von Kleinteilen und Reststoffen (z. B. Metallspäne) stehen im südlichen Teil des Betriebsgeländes Muldencontainer zur Verfügung. Im Rahmen eines Containeraustauschs mit einem Spezialfahrzeug sind weitere vier Fahrzeugbewegungen (2x Containeraustausch) zur Tagzeit mit den entsprechenden Fahrund Rangiervorgängen auf dem südlichen Teil des Betriebsgeländes östlich der Produktionshalle zu berücksichtigen. Auf dem eingefriedeten Gelände nordöstlich der Produktionshalle stehen weiterhin ca. 20 Pkw-Stellplätze für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung zur Verfügung. Der Parkplatz ist geschottert. Zusammenfassend ist hier von 65 Fahrzeugbewegungen im Tagesverlauf, sowie von 5 Fahrzeugbewegungen im Rahmen der lautesten Nachtstunde vor 06.00 Uhr zu dem angegebenen Beginn der Arbeitszeiten auszugehen. Die Untersuchungen sowohl den bisherigen bauordnungsrechtlich genehmigten Bestand sowie eine Entwicklung für den erweiterten Betriebszustand. Berechnungsmethode Die schalltechnischen Berechnungen zum Betriebsgelände der Firma Grobusch wurden mittels eines in Fachkreisen verbreiteten und anerkannten Rechenprogramms (SoundPLAN Version 7.3) auf einem Personal Computer durchgeführt. Dabei wurden die mathematischen Vorgaben und Algorithmen der unter Ziffer 2 benannten Normen und Richtlinien angewendet. Aus den Messungen, Betriebsbeobachtungen und den Angaben der Firmenleitung wurden die maßgeblichen Emittenten bestimmt. Diese wurden in das Schallausbreitungsmodell als Flächen-, Linien- oder Punktschallquellen eingebracht. Zur Berücksichtigung abgestrahlter Schallleistung wurde auf eigene Erfahrungswerte mit gleichartigen Anlagen, auf durchgeführte Messungen sowie auf Herstellerangaben und auf Angaben in der einschlägigen Literatur zurückgegriffen. Im Berechnungsmodell werden mit Hilfe der vom Immissionsort in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen die Schallquellen geortet und ausgehend von der Schallleistung unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Reflexion, Absorption, Abschirmung, Beugung) die Immissionsteilpegel aus den einzelnen Schallquellen nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Berechnungsverfahren ermittelt. Das Berechnungsverfahren für die Immissionen berücksichtigt die in der TA Lärm vorgesehene Korrektur für die meteorologischen Bedingungen gemäß den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 vereinfachend ohne Bezug auf eine Messstation nach den Empfehlungen des Landesumweltamtes NRW mit C0 = 2 dB(A) und liegt somit auf der sicheren Seite. Die Berechnung der Emissionen und Immissionen aus den typischen Geräuschen der Parkplätze erfolgte in Anlehnung an die Bayerische Parkplatzlärmstudie in der derzeit gültigen Fassung. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 13 Nr. I/16/14/BPGE/006 Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten, der Zuschläge für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sowie für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit wurden die Beurteilungspegel gebildet. Die umfangreichen mathematischen und physikalischen Zusammenhänge sowie die Berechnungsansätze für die einzelnen Pegelkorrekturen sind hier auf Grund der Verwendung eines anerkannten Rechenprogramms, welches nach den einschlägigen Rechenverfahren arbeitet, nicht mehr gesondert aufgeführt. 5 Berechnungsergebnisse Der Schallimmissionsprognose XKD/01/99/GL/33 aus 1999, ergänzt um die gutachterliche Stellungnahme vom 13.11.2002 im Rahmen der Genehmigungsplanung (Bauantrag und Nutzungsänderung aufgrund Betriebszeitenerweiterung), kann zusammenfassend entnommen werden, dass aus dem Betriebsgelände Neustraße 13 (Firma Trebau-Mainz) an der umliegenden, der hier für das geplante Baugebiet nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung an der Römerstraße 2 Immissionsbeurteilungspegel zur Tagzeit von Lr,T ≤ 43 dB(A) zu erwarten sind. Damit wird der Richtwert innerhalb des hier zugrunde zu legenden Dorfgebietes (MD) von 60 dB(A) nach TA Lärm östlich des Betriebsgeländes mehr als deutlich unterschritten. Für das weiter südlich geplante Baugebiet sind daher schlussfolgernd unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen und der weiteren Abstandsdämpfung eher niedrigere Beurteilungspegel abzuleiten. Das Betriebsgelände trägt somit im nordwestlichen Teil des Plangebietes innerhalb der Gebietsausweisung MD, aber auch im weiter südlich geplanten Wohngebiet (WA) nicht mehr relevant zu dem zur Verfügung stehenden Gesamtkontingent für die gewerblichen Anlagen bei. Unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse, wie u. a. Beugung, Abstand, Reflexion und Absorption etc., wurde ergänzend im Berechnungsmodell die zu erwartende Immissionsbelastung im Plangebiet aus dem Betriebsgelände Neustraße 10-12 ermittelt. Den nachstehenden Lärmkarten für die Tagzeit und die Nachtzeit (lauteste Stunde) ist zu entnehmen, dass flächendeckend im Plangebiet die Orientierungswerte der städtebaulichen Planung bzw. die Richtwerte nach TA Lärm sowohl für Dorfgebiete (MD) wie auch für Allgemeine Wohngebiete eingehalten bzw. teilweise deutlich unterschritten werden. Am nordwestlichen Rand des Plangebietes muss aus dem Betriebsgelände der Firma Grobusch mit Immissionsbeurteilungspegeln von tags 45 bis 47 dB(A) und nachts von 35 bis 38 dB(A) gerechnet werden. Die Darstellung der Isophonen (Linien gleichen Schalls) ist auf die zu erwartenden Geräusche aus dem Betriebsgelände der Firma Grobusch beschränkt. Von daher muss zur Ableitung eines Gesamtbeurteilungspegels im Sinne der TA Lärm eine Überlagerung dieser Immissionsanteile mit den Anteilen aus dem Betriebsgelände der Firma Trebau-Mainz erfolgen. Da die Firma Trebau-Mainz nur zur Tagzeit arbeitet, kann sich diese Geräuschüberlagerung auf den Beurteilungszeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr beschränken. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Tagzeit, LrT in dB(A) 6 Seite 14 Nr. I/16/14/BPGE/006 Nachtzeit, LrN in dB(A) Zusammenfassende Beurteilung, Schlussbemerkung Wie aus vorausgegangen schalltechnischen Untersuchungen zum Betriebsgelände Neustraße 13 und hier ergänzend durch eine Immissionsprognose zum Betriebsgelände Neustraße 10-12 zusammenfassend festgestellt, sind im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus Geräuschen, die den vorhandenen Betriebsgeländen der Firma Trebau-Mainz sowie Grobusch zuzuordnen sind, zu erwarten. Zur Tagzeit muss in Überlagerung der beiden gewerblichen Anlagen mit Immissionen am nordwestlichen Rand des Plangebietes von ca. 48-49 dB(A) und somit deutlich unterhalb des zulässigen Richtwertes für Dorfgebiete (MD) und auch von Allgemeinen Wohngebieten (WA) gerechnet werden. Für die Nachtzeit werden aus dem Berechnungsansatz, dass innerhalb der Produktionshallen der Firma Grobusch gearbeitet werden sollte, Immissionsbeurteilungspegel von bis zu 38 dB(A) erwartet. Der zulässige Richtwert im Dorfgebiet wie auch im Allgemeinen Wohngebiet wird ebenfalls unterschritten. Es verbleibt anzumerken, dass das Plangebiet durch Verkehrsgeräuschimmissionen vorbelastet ist, ein schallimmissionstechnischer Fachbeitrag (vgl. I/15/14/BPVL/005) wurde hierzu erstellt und dient als Grundlage für die Festsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet (Lärmpegelbereiche nach DIN 4109). Bei Abweichungen gegenüber den zu Grunde liegenden Ausgangsdaten sowie bei Planungsänderungen kann sich unter Umständen eine andere Beurteilung ergeben. In diesem Falle bitten wir um Nachricht. Alsdorf-Hoengen, den 09.09.2014 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer