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Mitteilungsvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
98 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
18.09.17, 16:00
Aktualisiert
18.09.17, 16:00
Mitteilungsvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; 
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“) Mitteilungsvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; 
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 131/2017 Datum Hauptamt 15.09.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 21.09.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ Mitteilung: Die öffentlich-rechtlich Vereinbarung über den Kindergartenpool ist nach fast 20jähriger Laufzeit durch die drei Kommunen Nideggen, Niederzier und Nörvenich gekündigt worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen ist bereits im Jahr 2015 erfolgt. Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag vor dem Hintergrund gekündigt, weil vormals eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises Düren übertragen worden sind. Die Kündigung der Gemeinde Niederzier ist wegen angenommenem Wegfall der Geschäftsgrundlage (nach Übertragung der Nörvenicher Einrichtungen an den Kreis Düren) aus wichtigem Grund „mit sofortiger Wirkung“ erfolgt. Kündigungen weiterer Kommunen liegen nicht vor. Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf der Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, also mit Wirkung zum 31. Dezember 2017, erklärt. Da Uneinigkeit insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung seitens der Gemeinde Niederzier bestand, wurde auf Veranlassung der Konferenz der Bürgermeister die Angelegenheit vom Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Dessen Stellungnahme ist als Anlage beigefügt; nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen ausreichende Gründe für eine sofort wirksame Kündigung seitens Gemeinde Niederzier („aus wichtigem Grund“) nicht vor, andererseits sei aber auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden. In Folge wäre die in den 1990er Jahren geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Kindergartenpool durch die übrigen Kommunen (zumindest mit elf Städten/Gemeinden, ggf. aber auch mit deren zwölf (inkl. der Gemeinde Niederzier)) weiterzuführen. Ein Fortbestehen des Kindergartenpools mit nicht allen vorher beteiligten Kommunen würde aber dem eigentlichen Sinn der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuwider laufen und daher inhaltlich keinen Sinn machen. Folgende Problempunkte wurden erkannt bzw. sind zu klären: - Weitere Kündigungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung zum 31. Dezember 2017 ist nicht mehr möglich; die Kündigungsfrist liegt bei einem Jahr, danach verlängert sich die Vereinbarung um weitere fünf Jahre. - Weiterhin wurde bis jetzt im Rahmen des Pools bis einschließlich des Kindergartenjahres 2011/12 abgerechnet, abrechnungsfähig sind außerdem noch die Jahre bis 2014/15. Die „Nachlauffrist“ über jeweils noch vorzunehmende Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern; über das Ende der Vereinbarung hinaus würde also noch eine Zeit lang abzurechnen sein. - Außerdem besteht ein gewisses Prozessrisiko, sofern eine Vertragspartei, z.B. die Gemeinde Niederzier die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet (siehe unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gemeinde Niederzier und des Städte- und Gemeindebundes). Eine Möglichkeit, diese Problempunkte zu lösen, könnte in einer einvernehmlichen Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ liegen. Da eine solche Auflösung wegen der dargestellten Kündigungsfristen kurzfristig nur konsensual erfolgen kann, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um in dieser kurzfristig einen Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten, und zwar unter Beachtung der nachfolgenden Rahmenbedingungen und Zielsetzungen: - Die Auflösung des Kindergartenpools sollte mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich, ggf. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen, ein-hergehend mit der Entwicklung eines konsensfähigen Abrechnungsmodells für die restlichen Kindergartenjahre. - Anzustreben ist eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/15. Der Zeitpunkt liegt eindeutig vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren. Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/16 ist unter Berücksichtigung des Prozessrisikos und zur Vermeidung etwaiger verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen ein Abrechnungsmodell zu erarbeiten. Dies könnte eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 zum Inhalt haben und damit eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Pools verhindern helfen. Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft würden ausgeschlossen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, für die nächste Sitzung im Dezember einen Vorschlag unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Rand- und Rahmenbedingungen zwecks einvernehmlicher Auflösung des Kindergartenpools zu unterbreiten, sofern ein entsprechendes Modell durch alle Bürgermeister getragen würde. Die Verwaltung wird diesen Themenkomplex zur Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Ältestenrates stellen, um weitere Details zu besprechen. _______________________ Aufgestellt Der Bürgermeister In Vertretung _______________________ _______________________ ___________________________ Linzenich Fachbereichsleiter Kämmerer Allgemeiner Vertreter Anlage(n): (1) Stellungnahme_StGB Mitteilungsvorlage 131/2017 Seite 2