Daten
Kommune
Inden
Größe
98 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
18.09.17, 16:00
Aktualisiert
18.09.17, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
131/2017
Datum
Hauptamt
15.09.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“
Mitteilung:
Die öffentlich-rechtlich Vereinbarung über den Kindergartenpool ist nach fast 20jähriger Laufzeit
durch die drei Kommunen Nideggen, Niederzier und Nörvenich gekündigt worden. Die Kündigung
der Stadt Nideggen ist bereits im Jahr 2015 erfolgt. Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag vor
dem Hintergrund gekündigt, weil vormals eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises
Düren übertragen worden sind. Die Kündigung der Gemeinde Niederzier ist wegen angenommenem
Wegfall der Geschäftsgrundlage (nach Übertragung der Nörvenicher Einrichtungen an den Kreis
Düren) aus wichtigem Grund „mit sofortiger Wirkung“ erfolgt. Kündigungen weiterer Kommunen
liegen nicht vor.
Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf der
Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, also mit Wirkung zum 31. Dezember 2017, erklärt.
Da Uneinigkeit insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung seitens der
Gemeinde Niederzier bestand, wurde auf Veranlassung der Konferenz der Bürgermeister die
Angelegenheit vom Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Dessen Stellungnahme ist
als Anlage beigefügt; nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen ausreichende
Gründe für eine sofort wirksame Kündigung seitens Gemeinde Niederzier („aus wichtigem Grund“)
nicht vor, andererseits sei aber auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden.
In Folge wäre die in den 1990er Jahren geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den
Kindergartenpool durch die übrigen Kommunen (zumindest mit elf Städten/Gemeinden, ggf. aber
auch mit deren zwölf (inkl. der Gemeinde Niederzier)) weiterzuführen. Ein Fortbestehen des
Kindergartenpools mit nicht allen vorher beteiligten Kommunen würde aber dem eigentlichen Sinn
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuwider laufen und daher inhaltlich keinen Sinn machen.
Folgende Problempunkte wurden erkannt bzw. sind zu klären:
- Weitere Kündigungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung zum 31.
Dezember 2017 ist nicht mehr möglich; die Kündigungsfrist liegt bei einem Jahr, danach verlängert
sich die Vereinbarung um weitere fünf Jahre.
- Weiterhin wurde bis jetzt im Rahmen des Pools bis einschließlich des Kindergartenjahres 2011/12
abgerechnet, abrechnungsfähig sind außerdem noch die Jahre bis 2014/15. Die „Nachlauffrist“ über
jeweils noch vorzunehmende Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern; über das Ende der
Vereinbarung hinaus würde also noch eine Zeit lang abzurechnen sein.
- Außerdem besteht ein gewisses Prozessrisiko, sofern eine Vertragspartei, z.B. die Gemeinde
Niederzier die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet (siehe
unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gemeinde Niederzier und des Städte- und
Gemeindebundes).
Eine Möglichkeit, diese Problempunkte zu lösen, könnte in einer einvernehmlichen Auflösung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ liegen. Da eine solche Auflösung
wegen der dargestellten Kündigungsfristen kurzfristig nur konsensual erfolgen kann, wurde aus der
Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um in dieser kurzfristig einen
Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten, und zwar unter Beachtung der
nachfolgenden Rahmenbedingungen und Zielsetzungen:
- Die Auflösung des Kindergartenpools sollte mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und
zwar einvernehmlich, ggf. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen, ein-hergehend
mit der Entwicklung eines konsensfähigen Abrechnungsmodells für die restlichen
Kindergartenjahre.
- Anzustreben ist eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des
Kindergartenjahres 2014/15. Der Zeitpunkt liegt eindeutig vor der Übertragung der vormals
kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren. Für die dann noch
ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/16 ist unter Berücksichtigung des
Prozessrisikos und zur Vermeidung etwaiger verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen ein
Abrechnungsmodell zu erarbeiten. Dies könnte eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre
2015/16 und 2016/17 zum Inhalt haben und damit eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des
Pools verhindern helfen.
Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft würden ausgeschlossen.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, für die nächste Sitzung im Dezember einen Vorschlag unter
Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Rand- und Rahmenbedingungen zwecks
einvernehmlicher Auflösung des Kindergartenpools zu unterbreiten, sofern ein entsprechendes
Modell durch alle Bürgermeister getragen würde.
Die Verwaltung wird diesen Themenkomplex zur Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des
Ältestenrates stellen, um weitere Details zu besprechen.
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Aufgestellt
Der Bürgermeister
In Vertretung
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Linzenich
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Allgemeiner Vertreter
Anlage(n):
(1) Stellungnahme_StGB
Mitteilungsvorlage 131/2017
Seite 2