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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 hier: Beratung im Fachausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
122 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 21 02 25.10.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 16.11.2017 TOP Ein Ja Nein 150/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 2022 hier: Beratung im Fachausschuss Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat die Haushaltssatzung und –plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 zu beschließen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung und –plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HH 2018) wurde mit Vorlage Nr. 124/2017 in den Rat eingebracht. An die Einbringung des Entwurfs des HH 2018 schließen sich die Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen an, bevor ein Beschluss über den HH 2018 erfolgen soll. Aufgrund der gültigen Zuständigkeitsordnung soll sich der Ausschuss für Gemeindeplanung und entwicklung mit folgenden Produkten befassen: Produkt 090511001 Bezeichnung Orts- und Regionalplanung 150571001 Wirtschaftsförderung Seiten 252-255 315-318 Die jeweiligen Haushaltsansätze entsprechen den Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs und die dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung absolut notwendig, um einen genehmigungsfähigen Haushalt beschließen zu können. Aufgrund der Diskussion im Schulausschuss wird darauf verwiesen, dass es sich bei der Spalte „vorl. Ergebnis 2017“ in den jeweiligen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplänen ausschließlich um die bisher getätigten Buchungen (bisher aufgelaufenes Ergebnis) des Jahres 2017 handelt. Es ist mithin keine Ergebnisprognose. Nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum ist die Darstellung bzw. Ausweisung eines „Prognose-Ergebnisses“ aus der Buchhaltungssoftware nicht ohne weitere Module möglich. Da es sich bei der Spalte auch nicht um eine Pflichtangabe nach den amtl. Vorgaben (vgl. Anlage 8 bzw. 9 A und 9 B der Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung) handelt, ist eine Beratung über den Haushalt 2018 möglich. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 150/2017 Seite 2