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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
84 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988. Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für dass Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 09. Oktober 2007 (GV NRW S . 380) in Verbindung mit § 18a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S.3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), der §§ 51,53 und 161a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW S. 708), § 8 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) und der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW S. 8) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 folgende 18. Änderunssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 beschlossen: Artikel 1 § 11 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt 20,57 Euro / cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Artikel 2 Die vorstehende 19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.September 1988 tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 13. Dezember 2017 Langefeld Bürgermeister