Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umweltstudie)

Daten

Kommune
Inden
Größe
1,8 MB
Datum
16.11.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06

Inhalt der Datei

RWE Power Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung TAGEBAU INDEN ANTRAG AUF PLANFESTSTELLUNG NACH § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44  D-50679 Köln Telefon (0221) 689308-0  Telefax (0221) 689308-11 Mai 2017 MF/-/201500221 -I- Inhaltsverzeichnis Umweltstudie Seite 1 Einleitung 1.1 Veranlassung 1.2 Rechtliche Grundlagen 1.3 Methodisches Vorgehen 1.4 Projektbeschreibung 1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraums 1.6 Lage im Raum 1.7 Fachgesetzliche und fachplanerische Ausweisungen und Festlegungen 1.7.1 Landesplanung/ Bauleitung 1.7.2 Naturschutz und Landschaftsplanung 1.7.3 Bewirtschaftungsziele nach WRRL 1 1 1 2 2 3 5 5 5 8 10 2 Beschreibung des Vorhabens und der untersuchten Alternativen 2.1 Beschreibung des Vorhabens 2.2 Untersuchte Alternativen 2.3 Seeentleerung 2.3.1 Phase 1: Entnahme über Entnahmeturm 2.3.2 Phase 2: Entnahme über Pontonpumpen 2.3.3 Phase 3: Restwasserbeseitigung 12 12 13 16 16 17 18 3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile 3.1 Schutzgut Menschen 3.2 Schutzgut Tiere 3.3 Schutzgut Pflanzen 3.4 Schutzgut Boden 3.5 Schutzgut Wasser 3.5.1 Allgemeines 3.5.2 Oberflächengewässer 3.5.3 Grundwasser 3.6 Schutzgüter Klima und Luft 3.7 Schutzgut Landschaft 3.8 Schutzgut Kulturgüter 3.9 Schutzgut sonstige Sachgüter 20 20 20 23 24 25 25 26 28 28 29 30 30 4 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse 4.1 Schutzgut Menschen 4.2 Schutzgut Tiere 4.3 Schutzgut Pflanzen 4.4 Schutzgut Boden 4.5 Schutzgut Wasser 4.5.1 Oberflächengewässer 4.5.2 Grundwasser 4.6 Schutzgüter Klima und Luft 31 31 34 36 37 37 37 38 38 - II - 4.7 4.8 4.9 4.10 39 39 39 40 Schutzgut Landschaft Schutzgut Kulturgüter Schutzgut sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 5 Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung 5.2 Maßnahmen zur Kompensation 40 40 44 6 Zusammenfassung verbleibender erheblicher Umweltauswirkungen 45 7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 45 8 Allgemein verständliche, nicht-technische Zusammenfassung 46 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes 4 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW [10] 6 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen 7 Abbildung 4: Zeichnerische Darstellung Räumlicher Teilabschnitt II 8 des Braunkohlenplans Abbildung 5: Schutzwürdige Biotope im Untersuchungsraum Inden, 9 Abbildung 6: Biotopverbundfläche im Untersuchungsraum 10 Abbildung 7: Tagebaue Lucherberg I, II und III (Quelle [21]) 27 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Fischbesatz im Lucherberger See Seite 22 - III - Planverzeichnis (des Planfeststellungsantrags) Maßstab B-1 B-1.1 B-1.2 Übersichtskarten Bestand Abschlussbetriebsplan 1 : 25.000 1 : 25.000 B-2 Übersichtslageplan 1 : 10.000 B-3 B-3.1 B-3.2 B-3.3 Lage- und Detailpläne Seebathymetrie und Direkteinzugsgebiet Anordnung Pontonpumpen Entleerungsphasen 1 : 2.000 1 : 2.000 1 : 5.000 B-4 B-4.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Maßnahmenplan 1 : 5.000 B-5 B-5.1 Umweltstudie Bestandsplan Schutzgüter Menschen, Landschaftsbild und Kultur- und sonstige Sachgüter Bestandsplan Schutzgüter Tiere und Pflanzen Bestandsplan Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/ Luft 1 : 2.000 1 : 2.000 1 : 2.000 B-5.2 B-5.3 - IV - Verwendete Unterlagen [1] RWE Power AG Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden, räumlicher Teilabschnittt II 2013 [2] Björnsen Beratende Ingenieure (BCE) GmbH Tagebau Inden. Anlage einer Flachwasserzone. Beantragung des Gewässerausbaus nach § 68 WHG Erläuterungsbericht 2016 [3] Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, 2009 [4] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft, 2002 [5] Kaufman, Manfred Monatswetterübersicht – Eschweiler – Hehlrath 163 m über NN. [Online] [Zitat vom: 6. November 2012.] http://www.wetter-eschweiler.de/bilder/Jahreswetter.html. [6] Geologischer Dienst NRW webbasierte Bodenkarte 1:50.000 von NRW, Auskunftssystem IS BK 50, Abfrage 6/2016 [7] Bezirksregierung Köln Dezernat 32 (Hrsg.) Braunkohlenplan Inden – Räumlicher Teilabschnitt II 2009 [8] Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6: Bergbau und Energie in NRW 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden Zulassung vom 20.12.2012 [9] Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Aachen/Köln. Geographische Landesaufnahme M. 1: 200.000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bad Godesberg 1967 [10] Land Nordrhein-Westfalen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) 08.02.2017 [11] Bezirksregierung Köln Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen. 2003 -V- [12] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Biotopkataster NRW. Unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW. Online verfügbar unter: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/downloads Abfrage 01/2017 [13] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Biotopverbundflächen. Unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW. Online verfügbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/landschaftsplanung/biotopverbund-in-nrw/ Abfrage 01/2017 [14] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Messtischblatt 5104 „Düren“ Quadrant 3 2017 [15] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen 2007 [16] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Klimaatlas NRW, online verfügbar unter: http://www.klimaatlas.nrw.de/site/ Abfrage 01/2017 [17] Bundesamt für Naturschutz (BfN) Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands, Maßstab 1:500.000 2010 [18] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Bewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland 1998 [19] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm 1998 [20] Walter, R. Geologie von Mitteleuropa, 5. Auflage E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1992 [21] Steinigen, F.: Bergbauliche Inanspruchnahme eines großflächigen Stillgewässers durch einen Braunkohlentagebau am Beispiel des Lucherberger Sees in Inden 2012 - VI - [22] Bollrich, G. Technische Hydromechanik 1 1996 Verlag für Bauwesen GmbH [23] Mantz, P. A.: Incipient Transport of Fine Grains and Flakes by Fluids – Extended Shields Diagram; Journal of Hydraulic Engineering, Juni 1977, S. 601 -615 [24] Kölner Büro für Faunistik (KBFF): Sonderbetriebsplan Tagebau Inden. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Prüfung nach §§ 44 ff. BNatSchG. Gutachten im Auftrag der RWE Power AG, 2013. [25] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW): Bewirtschaftungsplan 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas, Dezember 2015, Anhang BWP [26] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW): Hintergrundpapier Braunkohle zum Bewirtschaftungsplan 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas. Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen, 2015 [27] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg: Städtebauliche Lärmfibel, Hinweise für die Bauleitplanung, 2013 [28] Flygt / xylem: Montage-, Betriebs- und Wartungshandbuch Flygt 2201, 2011 RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 1 1 Einleitung 1.1 Veranlassung Die RWE Power AG betreibt im Westen des Rheinischen Braunkohlereviers den Tagebau Inden. Die genehmigte Abbaufläche umfasst auch den Lucherberger See, der ab 2020 beginnend mit der Trockenlegung der Seemulde bergbaulich in Anspruch genommen wird. Der Lucherberger See befindet sich im Eigentum der RWE Power und dient dem Kraftwerk Weiseiler als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Wasserversorgung. Die Beseitigung eines Gewässers wird in § 67 (2) WHG als Gewässerausbau klassifiziert und erfordert nach § 68 WHG eine Planfeststellung / Plangenehmigung durch die zuständige Behörde. Mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen hat die RWE Power AG die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Braunkohlegewinnung innerhalb der Abbaufläche des Tagebaus Inden ist durch den Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, am 8. März 1990 landesplanerisch genehmigt worden. Die im Braunkohlenplan verankerte Wiedernutzbarmachung stellt gleichzeitig auch die Kompensation des bergbaubedingten Eingriffs in Natur und Landschaft dar. Diesbezüglich gelten die entsprechenden Festsetzungen der am 19. Juni 2009 genehmigten Änderung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Restsee) [7]. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sind bereits die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die Beseitigung des Lucherberger Sees behandelt worden. Diesbezüglich kann in dieser Umweltstudie auf die bereits im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen verwiesen werden. Ebenso liegt ein zugelassener Rahmenbetriebsplan vor. Es handelt sich um den Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 und 2. Änderung vom 17.12.2010 für den Zeitraum 1995 bis Abbauende, zugelassen am 20.12.2012 [8]. Dieser Rahmenbetriebsplan regelt die Abbautätigkeit und konkretisiert die im Braunkohlenplan beschriebene Wiedernutzbarmachung. Er hat ebenfalls bereits die Beseitigung des Lucherberger Sees zum Inhalt. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 2 Der Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange [24] bei der Fortführung des Tagebaus Inden bis Abbauende vom 31.10.2013 wurde mit Schreiben vom 22. August 2016 zugelassen. In diesem Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten durch den Abbaubetrieb in der zugelassenen Abbaufläche und das gesamte artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Betroffenheiten aus dem Abbau bis zum Abbauende umfassend dargelegt. 1.3 Methodisches Vorgehen Gegenstand des hier anstehenden wasserrechtlichen Verfahrens nach § 68 WHG ist die endgültige und dauerhafte Entleerung und damit die Beseitigung des Lucherberger Sees als Gewässer. Mögliche Umweltauswirkungen wurden auf der höhergelagerten Ebene der Braunkohlenplanung bereits geprüft, so dass erneute Prüfungen nach Maßgabe des § 52 Abs. 2b Satz 2 BBergG in dem wasserrechtlichen Gewässerausbauvorhaben nicht durchzuführen sind. Für das Vorhaben besteht daher keine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung oder Prüfung der Umweltverträglichkeit. Gleichwohl ist die RWE Power AG mit der Bezirksregierung Arnsberg übereingekommen, eine freiwillige Darstellung möglicher Wirkungen auf die Umwelt bereitzustellen und hierdurch einen Gesamtüberblick über das Vorhaben zu ermöglichen. Am 8.9.2016 wurde im Rathaus der Gemeinde Inden von der Bezirksregierung Arnsberg ein Info-Termin (entsprechend dem Scoping nach § 5 UVPG) durchgeführt. Im Rahmen des Termins wurde die geplante Entleerung des Lucherberger Sees durch die RWE Power AG vorgestellt. Inhalt und Umfang der Umweltstudie wurden mit den zu beteiligenden Behörden festgelegt. Die vorliegende Umweltstudie orientiert sich inhaltlich an den in § 6 UVPG genannten Angaben. Die Darstellungstiefe richtet sich dabei danach, inwieweit einzelne Schutzgüter insbesondere durch das „Wie“ der ausstehenden Gewässerbeseitigung und die konkrete Ausführungsplanung betroffen sein können. Insoweit fokussiert die Darstellung u.a. auf die Aspekte der Entleerung und der damit einhergehenden Abfischung (vgl. Anlage A-5). 1.4 Projektbeschreibung Der See soll ab 2020 u.a. durch die Kühlwasserentnahme für das Kraftwerk Weisweiler und ausbleibende Wasserlieferung aus der Rur entleert werden. Damit ist eine Absenkung des Wasserspiegels bis auf das Niveau des vorletzten Entnahmestutzens des Entnahmepumpwerks möglich (105,00 mNHN). Eine darüber hinausgehende Entleerung bis auf das Niveau des untersten Entnahmestutzens (100,00 mNHN) scheidet über diesen Pfad aus, weil hierdurch in zu hohem Maße Feststoffe in die Ableitung zum Kraftwerk eingetragen würden. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 3 Der unterste Entnahmestutzen befindet sich unmittelbar oberhalb der am Pumpwerk anstehenden Sedimentoberfläche. Für die Restentleerung unterhalb der Entnahmekote von 105,00 mNHN ist vorgesehen, den verbleibenden Wasserkörper mittels Pontonpumpen zu entleeren. Die Pontonpumpen fördern das Wasser in den Entnahmeturm des Seepumpwerks. Von dort gelangt es weiterhin zum Kraftwerk Weisweiler. Die Geschwindigkeit der Seeentleerung richtet sich nach der Standsicherheit der Uferböschungen, nach ökologischen und artenschutzrechtlichen Gegebenheiten sowie nach fischereilichen Aspekten. Um die ökologischen Funktionen des Lucherberger Sees möglichst lange aufrechterhalten zu können, ist es notwendig, mit der Entleerung so spät wie möglich zu beginnen. Zur Absicherung der Standsicherheit der Uferböschungen werden geotechnische Standsicherheitsberechnungen durchgeführt. Für die erforderliche Abfischung des Sees wird ein fischereibiologisches Konzept in Abstimmung mit dem örtlichen Angelverein durch einen Fischereiexperten erstellt, welches in das Entleerungskonzept integriert wird (siehe Anlage A-5). Für den freigelegten Sedimentkörper werden Maßnahmen durchgeführt, um Emissionen zu unterbinden, z.B. Geruch und Staub. Hinsichtlich möglicher Kampfmittelauswirkungen wird im Vorfeld der Maßnahme eine Luftbildauswertung durchgeführt. Alle Maßnahmen werden eng mit dem zuständigen Ordnungsamt und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmt. 1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraums Das Vorhaben erstreckt sich auf die Beseitigung des Lucherberger Sees als Gewässer. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich schutzgut- und wirkpfadbezogen an der Reichweite möglicher Umweltauswirkungen des lediglich noch ausstehenden „Wie“ der Gewässerbeseitigung. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt anhand der in Kapitel 4 festgestellten, möglichen Auswirkungen der Entleerung des Sees. Der ca. 64 ha große Untersuchungsraum ist in Abbildung 1 dargestellt. Er umfasst die ca. 55 ha große Wasserfläche des Lucherberger Sees sowie dessen unmittelbare Uferbereiche. Es handelt es sich um einen bis zu ca. 26 m tiefen Restsee, der aus dem von 1917 bis 1929 aktiven Tagebau Lucherberg III hervorgegangen ist. Der See steht im Eigentum der RWE Power AG und wird als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Versorgung des P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 4 Kraftwerkes Weisweiler betrieben. Zu diesem Zweck wird das Wasser im Bedarfsfall über ein Entnahmebauwerk im Süden des Sees zum Kraftwerk Weisweiler geleitet. Die aus dem See entnommene Wassermenge sowie die Versickerungs- und Verdunstungsverluste werden durch eine Entnahme aus der Rur bei Schophoven und der dazugehörigen Überleitung in den See kompensiert. Das Gewässer wird von der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See e. V als Fischereigewässer und vom Segelverein Lucherberg e. V. als Surf- und Segelgewässer genutzt. Über einen um den See herumführenden Wanderweg ist die Wasserfläche auch für die stille Naherholung erschlossen. Dementsprechend ist der Lucherberger See im Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt – Region Aachen mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ belegt. Darüber hinaus dient der Lucherberger See Zugvögeln als Rast-, Nahrungs- und Winterquartier. Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 5 1.6 Lage im Raum Der Untersuchungsraum gehört zur naturräumlichen Großeinheit 55 „Niederrheinische Bucht“, Haupteinheit 553 „Zülpicher Börde“ (LR-II-016) [9]. Die „Zülpicher Börde“ entspricht dem Südteil der „Niederrheinischen Bucht“. Sie ist geprägt durch allmählich nach Norden hin einfallende, lössbedeckte Terrassenflächen. Die Ebenheiten werden von den breiten Talniederungen der Rur sowie der Erft, des Swistbaches, Rot-, Neffel- und Ellebach zerschnitten. Durch Abbau der hier z.T. oberflächennah anstehenden tertiären Braunkohlen sind einige Gebiete stark anthropogen verändert. In der „Zülpicher Börde“ findet sich der Lucherberger See in der naturräumlichen Untereinheit 553.3 „Erper Lössplatte“. Die von geringmächtigen (1-2 m) Lösslehmen bedeckte Hauptterrassenebene ist in sich sehr eintönig entwickelt, belebend wirken sich die Täler der Elle (folgt einer sich morphologisch auswirkenden Störungszone bzw. Schollengrenze, - dem Rurrandsprung) und von Neffels- und Rotbach aus. Das Wissersheimer Fliess (bei Kerpen) und ein kleinerer Nebenbach bei Poll folgen ebenfalls tektonisch vorgezeichneten Verwerfungslinien. Künstlich veränderte Böden im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung (Abgrabungsseen, Haldenaufschüttungen) sind besonders zwischen Inden und Düren verbreitet. Der Untersuchungsraum liegt im Kreis Düren und grenzt im Nord-Westen an die Ortschaften Lucherberg und Inden und an den übrigen Seiten fast ausschließlich an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Südlich des Lucherberger Sees verläuft die Bundesautobahn A4. Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und östlich werden zukünftig durch den Tagebau in Anspruch genommen. 1.7 Fachgesetzliche und fachplanerische Ausweisungen und Festlegungen 1.7.1 Landesplanung/ Bauleitung Landesentwicklungsplan Der geltende Landesentwicklungsplan NRW [10] ist seit dem 08.02.2017 in Kraft. Er verweist in Kapitel 9, „Rohstoffversorgung“, auf die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenpläne (vgl. Abbildung 2). Es wird erläutert, dass der Bedarf an Abbaubereichen für Braunkohle im Rheinischen Revier langfristig über die vorliegenden Braunkohlenpläne Inden, Hambach und Garzweiler gesichert ist. Die Inanspruchnahme weiterer Abbaubereiche ist nicht erforderlich. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 6 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW [10] Regionalplan Der Regionalplan setzt die grundsätzlichen Ziele für die Raumordnung. Zwischen der gesamtstaatlichen Planung des Landesentwicklungsplans und der kommunalen Gemeindeentwicklung erzeugt der Regionalplan Planungssicherheit für die Gemeinden und die Fachplanungsträger. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, umfasst räumlich die Kreise Stadt Aachen sowie die Städteregion Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg [11]. Der Regionalplan wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 26 vom 10. Juni 2003 bekanntgemacht. Gemäß § 16 Abs. 3 LPlG vom 11.02.2001 wird der Regionalplan damit Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Er ist von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, von den öffentlichen Planungsträgern sowie im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben von den bundesunmittelbaren und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Die letzte Änderung des Regionalplans Region Aachen erfolgte 2016 durch die 18. Planänderung Interkommunaler Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) „Merscher Höhe“, Stadt Jülich, Gemeinde Niederzier und Gemeinde Titz - Rechtsverbindlich mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 28.10.2016. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 7 Der Regionalplan Aachen stellt „Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ für den Bereich des Tagesbaus Inden einschließlich des Lucherberger Sees dar. Der Lucherberger See ist als Oberflächengewässer mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur“ (vgl. Abbildung 3) dargestellt. Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen Braunkohlenplan/ Rahmenbetriebsplan Der Braunkohlenplan NRW ist ein Raumordnungsplan, in dem die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle in NRW festgelegt werden. Im Braunkohlenplan wird die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Abbaus sowie Verteilung und der Ausgleichung der negativen Folgen auf die Umwelt und auf den Menschen festgesetzt. Ebenfalls geregelt ist die anschließende Rekultivierung des Gebietes. Für den Tagebau Inden gilt im Bereich des Lucherberger Sees der „Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“, der am 8. März 1990 landesplanerisch genehmigt wurde. Es gelten die entsprechenden Festsetzungen der am 19. Juni 2009 genehmigten Änderung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Restsee) [7]. Es liegt zudem ein zugelassener Rahmenbetriebsplan vor. Es handelt sich um den Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 und 2. Änderung vom 17.12.2010 für den Zeitraum 1995 bis Abbauende, zugelassen am 20.12.2012 P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 8 [8]. Dieser Rahmenbetriebsplan stellt die Abbautätigkeit dar und konkretisiert die im Braunkohlenplan beschriebene Wiedernutzbarmachung. Abbildung 4: Zeichnerische Darstellung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II Bauleitplanung Der Untersuchungsraum liegt nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, Bebauungspläne sind nicht ausgewiesen. 1.7.2 Naturschutz und Landschaftsplanung Der Lucherberger See liegt außerhalb der Landschaftspläne des Kreises Düren. Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte sind von der Beseitigung des Wasserkörpers nicht betroffen. Diesbezüglich wird auf die bereits im Rahmen des Braunkohlenplans P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 9 [7] durchgeführten Untersuchungen verwiesen. Der Lucherberger See wird im Biotopkataster Nordrhein-Westfalen als schutzwürdiges Biotop (BK-5104-0003) „Ehemaliges NSG Lucherberger See“ geführt (vgl. Abbildung 5). Allerdings ist in der Objektbeschreibung bereits ausgeführt, dass der See nach 2020 entleert wird. In der Bewertung wird die regionale Bedeutung als Zug-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel beschrieben. Die Eignung als Brutgebiet für Wasservögel wird aufgrund der anthropogenen Störungen wie z.B. durch Surfer und Segler und des Fehlens eines Röhrichtgürtels hingegen als stark beeinträchtigt bezeichnet. Dem See wird daher nur eine lokale Bedeutung beigemessen [12]. BK-5104-0003 Abbildung 5: Schutzwürdige Biotope im Untersuchungsraum Darüber hinaus befinden sich im Bereich des Lucherberger Sees Biotopverbundflächen (siehe Abbildung 6) [13]. Die Verbundfläche VB-K-5104-008 „NSG "Lucherberger See" und "Kiesgrube am Buchenhof““ ist flächenmäßig deckungsgleich mit dem schutzwürdigen Biotop (BK-5104-0003). Die Fläche ist als Abgrabungsgewässer gekennzeichnet, das einen bedeutenden Lebensraum für eine artenreiche Wasservogelfauna darstellt. In der Beschreibung der Verbundfläche ist bereits dargelegt, dass der Lucherberger See bei der Fortführung des Braunkohlentagebaus Inden zerstört wird. Südlich angrenzend an den Lucherberger See und die Verbundfläche VB-K-5104-008 befindet sich die Verbundfläche VB-K-5104-007 „Wehebach zwischen Lucherberg und Langerwehe“. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 10 Das Gebiet umfasst die Wehebachaue zwischen Lucherberg und Langerwehe sowie Pufferzonen im Süden des Lucherberger Sees. Als Schutzziele werden der Erhalt des Wehebachtals mit naturnahen Bachabschnitten, Ufergehölzen und durch landschaftstypische Gehölzstrukturen gegliederte Grünlandstandorte genannt. VB-K-5104-008 VB-K-5104-007 Abbildung 6: Biotopverbundfläche im Untersuchungsraum 1.7.3 Bewirtschaftungsziele nach WRRL Die allgemeinen Bewirtschaftungsziele ergeben sich für oberirdische Gewässer aus § 27 WHG. Dieser unterscheidet zwischen natürlichen Gewässern einerseits und erheblich veränderten und künstlichen Gewässern andererseits. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass  eine Verschlechterung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden wird und  ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Nach § 27 Abs. 2 WHG sind oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie  11 eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und  ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Der Lucherberger See ist ein künstlicher See in der Planungseinheit PE_RUR_1400 und trägt die Seekennzahl 800012824899. Laut Bewirtschaftungsplan 2016-2021 handelt es sich um einen „geschichteten Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“ des Typs 13 [25]. Für den Lucherberger See als künstlichen See wären damit grundsätzlich das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand als Bewirtschaftungsziele anzulegen (vgl. Bewirtschaftungsplan Anhang Teil II 5-2 – 1). Vor dem Hintergrund der bergbaulichen Inanspruchnahme und damit seiner Beseitigung als Oberflächengewässer im Vorfeld des Tagebaus Inden legt der Bewirtschaftungsplan 20162021 [25] jedoch abweichend hiervon für den Lucherberger See weniger strenge Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG fest (vgl. Bewirtschaftungsplan Anhang Teil II 1-2 - 1). Das „Hintergrundpapier Braunkohle“ [26] trifft als Bestandteil des Bewirtschaftungsplans 20162021 [25] für die Beseitigung von Oberflächengewässern im Abbaufeld die folgende Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG: „Im Sinne weniger strenger Bewirtschaftungsziele für den ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potential der Oberflächenwasserkörper gilt, dass zwar die gemäß 3.1.1 und 3.1.4 bei der Braunkohlengewinnung im Tagebau unvermeidbaren Einflüsse […] - Beseitigung der im Tagebaugebiet selbst befindlichen Oberflächengewässer […] zugelassen werden, aber […] - die von der bergbaulichen Inanspruchnahme im Tagebaugebiet betroffenen Oberflächengewässer im Rahmen der Rekultivierung entsprechend ausgeglichen werden […].“ ([26], Kapitel 3.5.3, Seite 45) Dies wird als „Ziel O1“ im Weiteren wie folgt näher konkretisiert: „Die bergbaubedingten Eingriffe und deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Abbaubereich sind im Zuge der Wiedernutzbarmachung auszugleichen. Die im Vorfeld des fortschreitenden Tagebaues bestehenden ökologischen Funktionen der Oberflächengewässer sind möglichst lange zu erhalten. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 12 Mit diesem Ziel wird sichergestellt, dass die Oberflächengewässer auch im Abbaubereich selbst möglichst lange erhalten bleiben und ihre letztlich erforderliche bergbauliche Inanspruchnahme im Zuge der Rekultivierung durch die entsprechende Anlage neuer Gewässer(systeme) wieder ausgeglichen wird. In den nächsten zwei Bewirtschaftungszyklen betrifft dies konkret Teile der Wasserkörper Oberlauf des Manheimer Fließes (2747224_0, natürlicherweise ephemeres Gewässer), den Oberlauf der Niers (286_109828, s. Anlage 1) sowie den Lucherberger See (800012824899).“ ([26], Kapitel 3.5.3, Seite 45, Hervorhebung diesseits) In Kapitel 3 des Hintergrundpapiers [26] wird die Festlegung der abweichenden Bewirtschaftungsziele eingehend begründet. Darüber hinaus begründet das Hintergrundpapier Braunkohle auch das Vorliegen einer vorhabenbezogenen Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen gemäß § 31 Abs. 2 WHG. Die näheren Einzelheiten der Festlegung weniger strenger Bewirtschaftungsziele, der Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG und ihrer Anforderungen werden im Kapitel 5 des Erläuterungsberichts behandelt. 2 Beschreibung des Vorhabens und der untersuchten Alternativen 2.1 Beschreibung des Vorhabens Der Beginn der Seeentleerung ist grundsätzlich ab dem Jahr 2020 möglich, und als spätester Zeitpunkt der vollständigen Entleerung wurde von der RWE Power AG das Jahr 2025 festgelegt. Die Entleerungsdauer ist unter Berücksichtigung von Ökologie, Geotechnik, Vorflutmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit usw. auf das mögliche Minimum zu reduzieren. Im Hinblick auf den Zeitbedarf der vor dem Beginn der eigentlichen Verkippung der Seemulde des Lucherberger Sees (nicht Bestandteil des Vorhabens) noch erforderlichen Vorfeldräumung muss die Trockenlegung bis zum 28.2.2025 abgeschlossen sein, anschließend endet die Entleerung mit dem finalen Absammeln von Amphibien. Über eine Rohrleitung wird derzeit Wasser von der Rur im Bereich Schophoven zum Lucherberger See geleitet. Die Einleitung erfolgt über ein Einleitungsbauwerk am Nordwestufer des Sees. Das Einleitungsbauwerk besteht aus Beton und ist stufenförmig aufgebaut und von Metallgeländern begrenzt. Im Lucherberger See befinden sich zwei Pumpwerke. Das 1941 aus Beton errichtete, heute nicht mehr aktive Pumpengebäude (Pumpstation 1) ist über einen schmalen Verbindungssteg mit dem Ufer verbunden. Der Unterbau ist im Wasser gegründet. Die aktive Pumpstation 2 dient der Versorgung des Kraftwerks Weisweiler mit Kühlwasser. Von der Pumpstation 2 zum P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 13 Kraftwerk verlaufen drei Druckrohrleitungen. Das Pumpwerk ist mit insgesamt fünf parallel geschalteten Tauchpumpen ausgestattet. Das zur Pumpstation zugehörige Schaltanlagengebäude befindet sich etwas südlich des Entnahmeturms. Für den Zeitraum nach der Entleerung des Lucherberger Sees wird die Kühlwasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler direkt aus der Rur sichergestellt und zum größten Teil über das vorhandene Rohrleitungssystem transportiert. Im Bereich südlich des Lucherberger Sees muss jedoch ein so genannter „Lückenschluss“ in der Nennweite DN 1000 erfolgen, da die vorhandene Rohrleitung (östlich des Sees) durch den Tagebau Inden in Anspruch genommen wird. Dafür werden die bereits vorhandenen Rohrleitungen von der Rur zum See genutzt und das fehlende Teilstück vom See zum Kraftwerk ergänzt. Die Planung ist nachrichtlich im Übersichtslageplan B-2 dargestellt. Insgesamt steht grundsätzlich ein 5-jähriges Zeitfenster von 2020 bis Anfang 2025 für die Entleerung zur Verfügung. Aus verschiedenen Gründen werden aber eine möglichst zügige Entleerung und ein möglichst später Entleerungsbeginn angestrebt:  möglichst lange, uneingeschränkte Nutzbarkeit des Lucherberger Sees zu Freizeit- und Erholungszwecken,  möglichst lange Verfügbarkeit des Lucherberger Sees als Pufferspeicher für die Wasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler aus der Rur,  möglichst langer Erhalt der ökologischen Funktionen gemäß den weniger strengen Bewirtschaftungszielen für den Lucherberger See. Die Entleerung wird grundsätzlich so geplant, dass die eigentliche Trockenlegung am 28.2.2025 abgeschlossen ist. Anschließend endet die Entleerung mit dem finalen Absammeln von Amphibien. 2.2 Untersuchte Alternativen Die Beseitigung des Lucherberger Sees ist bereits Bestandteil des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, sowie des zugelassenen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden. Es geht in der vorliegenden Unterlage somit nicht um die Fragestellung, ob der See beseitigt wird. Vielmehr werden in diesem Kapitel die verschiedenen Alternativen und Varianten der Entleerung gegenübergestellt. Bei der Beseitigung des Lucherberger Sees ist die Beseitigung des Wasserkörpers, also die Entleerung und Ableitung des Seewassers relevant. Die Entleerung umfasst die vollständige Absenkung des Wasserspiegels, d.h. die Trockenlegung des Sees, mit den im Anschluss bis zur Verkippung erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederbefüllung. Es wurden drei grundsätzlich verschiedene Alternativen im Rahmen der Vorplanung geprüft: P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 14 Alternative 1: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über das vorhandene Pumpwerk und die dazugehörigen Leitungen zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler Alternative 2: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über neu zu erstellende Leitungen in den Tagebau Inden und Handhabung analog dem anfallenden Grubenwasser Alternative 3: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See und Einleitung in nahegelegene Vorfluter (Wehebach oder Mühlengraben) über neu zu erstellende Leitungen Bereits durch eine vereinfachte Gegenüberstellung der Alternativen ist erkennbar, dass mit der Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler die geringsten Umweltfolgen verbunden sind. Der Entleerungsweg entspricht der bereits heute praktizierten Versorgung des Kraftwerks mit Kühlwasser. Deshalb sind alle erforderlichen technischen Anlagen bereits vorhanden und in Betrieb. Zusätzliche negative Auswirkungen auf die Umwelt durch die Ableitung des Wassers treten bei der Alternative 1 nicht auf. Die Alternative 1 kann daher keinesfalls größere Umweltfolgen als die Alternative 2 und 3 aufweisen. Mit einer Ableitung des Wassers in den Tagebau wäre die Erstellung einer neuen Leitung verbunden. Der Bau einer Leitung führt potentiell zu Beeinträchtigungen der Umwelt in Form von Eingriffen in Gehölzbestände, in den Boden und in Nutzungen (Wege, Acker). Die Alternative 2 besitzt daher ohne noch zusätzlich vertiefende Prüfungen Nachteile gegenüber Alternative 1 und kann keinesfalls geringere Umweltfolgen als die Alternative 1 aufweisen. Für die Ableitung des Wassers in nahegelegene Vorfluter (Wehebach, Mühlengraben) und von dort aus in die Inde und schließlich in die Rur wäre ebenfalls der Bau einer neuen Leitung mit den dabei möglichen Beeinträchtigungen für die Umwelt verbunden. Darüber hinaus kann es zu negativen Auswirkungen auf das Gewässer kommen (Trübung, Sauerstoffgehalt, erhöhtes Abflussdargebot etc.). Auch die Alternative 3 besitzt daher aus Umweltsicht Nachteile gegenüber der Alternative 1. Auch sie kann keinesfalls geringere Umweltfolgen aufweisen als die Alternative 1. Da mit der Alternative 1 im Gegensatz zu den anderen Alternativen keine weiteren Eingriffe außerhalb des Lucherberger Sees verbunden sind, ist die Alternative 1 der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Sie wurde in der technischen Planung (siehe Erläuterungsbericht) hinsichtlich der Randbedingungen weiter optimiert. Dazu gehören:  Anforderungen an den Zeitrahmen der Entleerung späte und zügige Entleerung, um eine möglichst lange Nutzbarkeit des Sees zu Freizeitzwecken und als Pufferspeicher für das Kraftwerk Weisweiler zu erreichen P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie  15 Quantitative Abnahmekapazitäten des Kraftwerks Weisweiler Auslegung der Wasserbilanzrechnungen für die Seeentleerung entsprechend der mittleren Entnahme für das Kraftwerk Weisweiler von 700 m³/h  Qualitative Anforderungen des Kraftwerks Weisweiler an das abgenommene Wasser Beachtung zusätzlicher zeitlicher Randbedingungen für die Entwicklung der Restwassertiefe, um die Seewasserbeschaffenheit aufrecht zu erhalten  Zeitvariable Leistung zusätzlicher Fördereinrichtungen Einsatz von Tauchmotorpumpen mit den am besten geeigneten Kenndaten für steigende Förderhöhen und sinkende Fördermengen  Geotechnische Standsicherheit der Seeböschungen Ermittlung der Absenkgeschwindigkeit durch iterative geotechnische Berechnungen zur Gewährleistung einer hinreichenden Standsicherheit  Einbindung in den natürlichen Wasserhaushalt Einbettung der technischen Entleerung des Sees in eine ganzheitliche Wasserbilanz des natürllichen Wasserhaushalts  Kampfmittelfragen Verzichten auf Eingriffe mit erheblichen mechanischen Belastungen, insbesondere bei der Herstellung der für die Befahrung vorgesehenen Wegetrasse und bei der Ausführung der Maßnahmen zum Sedimentmanagement  Begrenzung von Emissionen und Immissionen Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Staubverwehungen und Geruchsbeeinträchtigungen  Minimierung des landschaftlichen Eingriffs Vermeidung von Eingriffen in die Gehölzbestände  Seewasserbeschaffenheit zeitliche Steuerung der Seeentleerung, sodass der besonders niedrige Wasserspiegel in der vegetationsfreien Zeit liegt, um einer potentiellen Veränderung des Stoffhaushalts des Seewassers vorzubeugen  Fischschutz Reusenbefischung während der Entleerung und Gestaltung der Einrichtungen zur Seewasserentnahme nach Fischschutzkriterien  Weitere Aspekte des Arten- und Naturschutzes Ausrichtung der Wasserspiegelabsenkung an der Brutzeit der Wasservögel, um die Schädigung einer möglichen Brut zu vermeiden P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 16 2.3 Seeentleerung Die Entleerung des Lucherberger Sees erfolgt in drei Phasen: Phase 1 Entnahme des Wassers über die Regelbetriebseinrichtungen des Seepumpwerks, also Eintritt in den Entnahmeturm durch die Entnahmestutzen und Förderung zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler mit den vorhandenen Pumpen Phase 2 Entnahme des Wassers mittels Pontonpumpen und Druckförderung in den Entnahmeturm des Seepumpwerks, von dort weiter mit den vorhandenen Pumpen wie in Phase 1 Phase 3 Beseitigung der Restwasservolumina in den Tiefpunkten des Sees 2.3.1 Phase 1: Entnahme über Entnahmeturm Der Entnahmeturm des bestehenden Seepumpwerks zur Versorgung des Kraftwerks Weisweiler ist im Erläuterungsbericht dargestellt. Die Lage ist dem Übersichtslageplan B-2 zu entnehmen (Pumpwerk 2). In Übereinstimmung mit dem Betriebshandbuch für das vorhandene Seepumpwerk können die Entnahmestutzen auf den Niveaus von 108,30 mNHN und 105,00 mNHN für die Entnahme aus dem See genutzt werden. Die Nutzung der Stutzen bei 100,00 mNHN wird hingegen ausgeschlossen. In Anbetracht der Höhenlage dicht über dem anstehenden Sediment (vgl. Erläuterungsbericht) ist starker Feststoffeintrag in den Entnahmeturm zu erwarten, bzw. zur Vermeidung starken Feststoffeintrags wären zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich. Die Phase 1 der Seeentleerung erstreckt sich insofern über die Volumenlamelle zwischen Vollfüllung (113,50 mNHN) und Scheitel des Entnahmestutzens bei 105,00 mNHN. In dieser Phase läuft das Wasser dem Regelbetrieb entsprechend als schwerkraftgetriebener Druckabfluss über die Entnahmestutzen bei 108,30 mNHN und 105 mNHN in den Entnahmeturm. Von dort wird das Wasser mit den vorhandenen Pumpen (5 x 1.400 m³/h) zum Kraftwerk Weisweiler gefördert. Im zeitlichen Mittel wird ein Entnahmestrom von 700 m³/h realisiert. Die tatsächliche Entnahmemenge fluktuiert um diesen Wert. Die maximal genehmigte Entnahmemenge beträgt bis zu 5.750 m³/h (vgl. Erläuterungsbericht, Kapitel 3.3.5). P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 17 2.3.2 Phase 2: Entnahme über Pontonpumpen Die Bathymetrie des Sees weist drei separate Tiefpunkte auf (vgl. Erläuterungsbericht), d.h. bei fallendem Wasserspiegel bilden sich schließlich drei separate Wasserkörper aus. Um auch nach dieser Aufteilung des Gewässers die Förderung aus allen Bereichen aufrecht zu erhalten, wird über jedem der drei Tiefpunkte ein separater Schwimmponton verankert, unter dem eine Tauchmotorpumpe montiert ist. Die Anordnung der drei Pontons ist im Lageplan B-3.2 dargestellt. Jeder Ponton ist über eine PE-Druckrohrleitung DA 160 mit dem Entnahmeturm des Seepumpwerks verbunden. Die drei Druckrohrleitungen werden durch den nördlichen Entnahmestutzen bei 108,30 mNHN (vgl. Erläuterungsbericht) in den Entnahmeturm eingeführt. Sowohl auf der Außenseite als auch auf der Innenseite des Turms werden die Druckrohrleitungen unterhalb des Entnahmestutzens an der Gebäudeaußenwand fixiert. Die Längen der Druckrohrleitungen betragen rund 160 m (Ponton 1), 200 m (Ponton 2) bzw. 520 m (Ponton 3). Die Druckrohrleitungen werden mit Auftriebskörpern über der Wasseroberfläche gehalten. Die erforderlichen Versorgungskabel (Strom) laufen in gleicher Trasse und werden an den Rohren und Auftriebskörpern fixiert. Die Stromversorgung wird am Standort des Seepumpwerks hergestellt. Neben den Versorgungskabeln werden bereits bei der Einrichtung der Anlage Zugseile über die gesamte Länge der Druckleitungen montiert, die bei Bedarf für das Manövrieren der Installation genutzt werden können. Insgesamt befindet sich die gesamte Installation auf der Wasserfläche. Lediglich die Kabelführung für die Stromversorgung verläuft im Bereich des Pumpwerks durch teilweise bewachsene Böschungsbereiche des Sees. Dies ist ohne Eingriffe in Gehölzbestände möglich. Eine technische Darstellung der unter dem Schwimmponton installierten Tauchmotorpumpe enthält der Erläuterungsbericht. An den Außenrändern des Schwimmpontons wird ein Gitterkorb befestigt, der als Fischschutz dient und die Pumpe vollständig umschließt. Nach fischereifachlicher Bewertung (vgl. Anlage A-5) wird eine Maschenweite von 10 mm realisiert, und die Anströmgeschwindigkeiten vor dem Fischschutzgitter bleiben deutlich unter einem Wert von 0,5 m/s (siehe Erläuterungsbericht). In jedem der drei Tiefpunkte des Sees endet die Entnahme mittels Pontonpumpe bei einer Restwassertiefe von rund 1,50 m. Gemäß Anlage A-5 ist bei Wassertiefen zwischen 1,0 m und 1,5 m die finale Elektrobefischung angebracht. Die geometrischen Abmessungen der P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 18 Pontoninstallation lassen wesentlich niedrigere Wassertiefen auch nicht mehr zu (vgl. Erläuterungsbericht). Die Förderung der Pontonpumpen beginnt bei einem Seewasserspiegelniveau von 105,00 mNHN und endet abschließend bei den im Erläuterungsbericht definierten Ausschaltkoten. Der Gesamtförderstrom bewegt sich demnach rechnerisch zwischen rd. 600 m³/h (zwischen Wasserspiegelniveaus von 105 mNHN und 95,00 mNHN), rd. 420 m³/h (zwischen 95,00 mNHN und 93,50 mNHN) sowie rd. 210 m³/h (von 93,50 mNHN bis 89,00 mNHN, Pumpe 1 läuft allein). Aufgrund der sukzessiven Ausschaltung der Pumpen nimmt er mit sinkendem Wasserspiegel ab. Mit Bezug auf Anlage A-5 sollte die Ansauggeschwindigkeit vor dem Fischschutzgitter einen Wert von 0,5 m/s nicht überschreiten. Die Einhaltung noch geringerer Werte wird empfohlen. Nach den Ausführungen im Erläuterungsbericht ergibt sich der höchste Wert mit rd. 0,3 m/s für die Pumpe 1. Mit Bezug auf die Ebene des Fischschutzgitters liegt dieser Wert auf der sicheren Seite, d.h. der tatsächliche Wert ist kleiner und liegt den Empfehlungen der Anlage A-5 folgend deutlich unter 0,5 m/s. Mit sinkendem Seewasserspiegel steigt das Potenzial von Feststoffaufwirbelungen im Nahbereich der Pontonpumpen. Die resultierenden Sohlgeschwindigkeiten und Sohlschubspannungen werden rechnerisch ermittelt (siehe Erläuterungsbericht). Bei einer Restwassertiefe von 1,50 m liegen sie durchweg unterhalb der kritischen Werte für lockeren Schlamm (0,1 m/s nach [22] bzw. 0,05 N/m² nach [23]). Das Seepumpwerk fördert das mittels Pontonpumpen in den Entnahmeturm gehobene Wasser entweder intermittierend oder auf den Zulaufwert gedrosselt durch die bestehenden Druckrohrleitungen zum Kraftwerk Weisweiler. 2.3.3 Phase 3: Restwasserbeseitigung Dem Lageplan B-3.3 sind die jeweils vorliegenden Restwasserflächen für die Ausschaltkoten der drei Pontonpumpen zu entnehmen (vgl. Erläuterungsbericht). Vom Nordostufer des Sees wird sukzessive mit fortlaufender Entleerung eine bauzeitliche Wegetrasse als vor Kopf geschüttete Kiesrampe aus Bergkies hergestellt (Baustraße). Es erfolgt kein Eingriff in Gehölze. Über die Rampe werden die Ufer der verbleibenden Wasserflächen und später die Standorte der trocken gefallenen Pontonpumpen erschlossen. Nach Außerbetriebnahme der Pontons 3 (95,00 mNHN) und 2 (93,50 mNHN) werden die verbleibenden Restwasserflächen nach Abschluss der Elektrobefischung, d.h. nach Entnahme P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 19 des restlichen Fischbestands, über eine hydraulische Hebeleitung in die Restwasserfläche 1 entleert. Nach abgeschlossener Entleerung der Restwasserflächen 3 und 2 werden die Standorte der trocken gefallenen Pontonpumpen mit der Baustraße erschlossen (vgl. Lageplan B-3.2). Die Pontons und die Pumpen werden geborgen und an Land verfahren. Nach Ausschalten der Pontonpumpe 1 (< 89,00 mNHN) und Abschluss der Elektrobefischung wird in der noch verbleibenden Restwasserfläche zum einen die Rest- und Tagwasserhaltung provisorisch installiert und eingeschaltet (siehe unten). Gleichzeitig wird mit weiter sinkendem Wasserspiegel die Baustraße in Richtung Ponton 1 ausgebaut und im Bereich des Seetiefpunkts zu einer flächigen Sohlverfüllung verbreitert. Innerhalb dieser Sohlverfüllung kann ohne direkte Eingriffe in das anstehende Sediment eine Profilierung hergestellt werden, in der die Restwasserhaltung nach Bergung der Pontonpumpe 1 dauerhaft (bis zur Verkippung des Sees) installiert und betrieben wird. Nach der eigentlichen Entleerung wird bis zur Verkippung des Lucherberger Sees in Anbetracht geringer Grundwasserinteraktion eine Restwasserhaltung benötigt, um einen Wiederanstieg des Wasserspiegels infolge des anfallenden Niederschlagswassers und der Abflüsse des Direkteinzugsgebiets bei Bedarf unterbinden zu können. Die Restwasserhaltung wird im Tiefpunkt der Restwasserfläche 1 installiert (= Seetiefpunkt). Ein Pumpensumpf wird dort nicht durch Eingriffe in die Seesohle hergestellt, sondern umgekehrt durch flächige Aufschüttung im Endpunkt der Baustraße (siehe oben). Aus dem Pumpensumpf wird eine fliegende Druckrohrleitung über die nordöstliche Seeböschung in den angrenzenden Tagebau verlegt. Es erfolgt kein Eingriff in Gehölze. Das in geringem Umfang anfallende, voraussichtlich in größerem Maße feststoffhaltige Grubenwasser wird auf diesem Wege im Tagebau mit verarbeitet. Sofern sich nach vollständiger Entleerung des Sees auch in den (höher als Tiefpunkt 1 gelegenen) Seetiefpunkten 2 und 3 der Bedarf einer Restwasserhaltung abzeichnet, wird hier an den jeweiligen Endpunkten analog verfahren. Alternativ können die verbliebenen Heberleitungen in Intervallen für die erneute Entleerung Richtung Tiefpunkt 1 zwecks Beaufschlagung der dortigen Restwasserhaltung genutzt werden. Der hier angesprochene Rest- und Tagwasserstrom stellt kein Seewasser im eigentlichen Sinne mehr dar, sondern Oberflächen- und demnach Grubenwasser, wie es auch über das übrige Tagebaueinzugsgebiet in die Tagebauentwässerung gelangt. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 20 3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile Nachstehend erfolgt eine Beschreibung der Schutzgüter im derzeitigen Bestand sowie eine Bewertung und die Ermittlung der derzeitigen Vorbelastungen. Die Themenkarten zu den Schutzgütern zeigen jeweils die derzeitige Bestandsituation (siehe Lagepläne B-5.1 bis B-5.3). Der Bewertung der Schutzgüter liegt eine dreistufige Skala (hoch-mittel-gering) zugrunde. 3.1 Schutzgut Menschen Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Menschen erfolgt anhand der Teilaspekte Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Freizeit- und Erholungsnutzung. Beschreibung Im Untersuchungsraum befinden sich keine Siedlungsflächen. Die einzige Bebauung stellen eine Schutzhütte der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See e. V. am westlichen Seeufer sowie das Betriebsgebäude und die beiden Türme des Entnahmebauwerks am südöstlichen Ufer des Sees dar (siehe Lageplan B-5.1). Die dem Untersuchungsraum nächstgelegene Siedlungsfläche ist Lucherberg, ein Ortsteil der Gemeinde Inden. Dieser liegt nördlich und nordwestlich in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsraumes. Die Freizeitnutzung der Wasserfläche des Sees erfolgt in Form von Angeln sowie Segeln, Surfen und (trotz eines Verbotes) Baden. Der außerhalb des Untersuchungsraumes um den See verlaufende Weg wird als Spazier- und Radweg genutzt. Bewertung Für die Wohnnutzung hat der Lucherberger See keine Bedeutung. Für die Freizeitnutzung ist der See von hoher Bedeutung. Hierbei ist insbesondere der Angelsport am Lucherberger See hervorzuheben. Vorbelastungen Für die Freizeitnutzung stellt die ca. 150 m südlich des Seeufers verlaufende Bundesautobahn A4 eine Vorbelastung durch Verkehrslärm dar. Der Angelsport wird nach Aussage von Vertretern der Anglerinteressengemeinschaft durch die zunehmende Verkrautung des Sees beeinträchtigt. 3.2 Schutzgut Tiere Eine Erfassung von Brut- und Rastvögel sowie der Amphibien und Reptilien erfolgte im Zeitraum März 2015 bis Januar 2016 durch das Kölner Büro für Faunistik (KBFF). Säugetiere P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 21 (Fledermäuse und Haselmaus) wurden vom Institut für Tierökologie und Naturbildung im Jahr 2016 erfasst. Des Weiteren ist das Messtischblatt 5104, Quadrant 3, mit Stand 01/2017 ausgewertet worden, und es wurden Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Kartierung (2011) zur Erarbeitung des Sonderbetriebsplans für den Tagebau Inden bis Abbauende [24] herangezogen. Die Erfassung des Artenspektrums erfolgte unter Beachtung der aktuellen methodischen Standards. Ermittelt wurde der Bestand der Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Vögel innerhalb des Untersuchungsraums. Die vollständigen Artenlisten mit Angabe von Schutzstatus und aktueller Rote-Liste-Einstufung aller Arten sind in Anlage A-6 aufgeführt. Das Schutzgut Tiere ist in Lageplan B-5.2 dargestellt. Beschreibung Säugetiere Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 7 Fledermausarten eindeutig nachgewiesen (vgl. Anlage A-6). Für alle kartierten Arten gilt, dass sie den Untersuchungsraum lediglich als Jagdhabitat nutzen. Aufgrund fehlender Habitateignung können Quartiere von Fledermäusen ausgeschlossen werden. Die Haselmaus wurde an allen Probestellen nachgewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Art in allen für sie geeigneten Gehölzstrukturen im Untersuchungsraum anzutreffen ist. Weitere wildlebende Säugetiere wie z. B. Reh, Fuchs, Kaninchen/ Hase können den Untersuchungsraum als Teillebensraum nutzen. Aufgrund der intensiven Erholungsnutzung (siehe Kapitel 3.1 ist jedoch davon auszugehen, dass dies nur störungsunempfindliche häufig vorkommende Arten betrifft. Vögel Durch systematische Kartierung der Avifauna (Brut- und Rastvögel) in 2015/2016 konnten insgesamt 61 Vogelarten nachgewiesen werden. Hieraus sind 36 Arten Brutvögel der Ufergehölze. Die verbleibenden Arten sind Gastvögel, darunter Durchzügler und Wintergäste, Nahrungsgäste oder Überflieger. Kartiert wurden 61 Vogelarten im Jahr 2015/2016 und weitere 4 Vogelarten zusätzlich im Jahr 2011, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Sonderbetriebsplans für den Tagebau Inden bis Abbauende [24] durchgeführt wurden. Es handelt bei den Vögeln überwiegend um Gastvögel (Wintergäste, Durchzügler, Nahrungsgäste) (vgl. Anlage A-6). Amphibien und Reptilien Die aktuellen Ergebnisse der Kartierung von KBFF bestätigen die Ergebnisse aus dem Jahr 2011, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Sonderbetriebsplans für den Tagebau Inden bis Abbauende [24] erzielt wurden. Im Untersuchungsraum wurden Amphibien des Grünfroschkomplexes (Seefrosch, Teichfrosch) sowie Grasfrosch und Erdkröte festgestellt. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 22 Ein Vorkommen von Reptilien konnte nicht festgestellt werden. Unter den kartierten Amphibienarten befinden sich keine Arten mit einer artenschutzrechtlichen Relevanz. Fische, Krebse und Muscheln Über den Fischbestand des Lucherberger Sees liegen in der Landesdatenbank „FischInfo“ des LANUV NRW keine Daten vor. Der Fischbesatz wird daher auf Grundlage der aus der angelfischereilichen Nutzung resultierenden Erkenntnisse abgeschätzt. Laut Fangstatistik und Besatzplanung der AIG werden im Lucherberger See 13 Fischarten regelmäßig gefangen. Tabelle 1: Fischbesatz im Lucherberger See Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Aal Anguilla anguilla Bachforelle Salmo trutta Barsch Perca fluviatilis Brassen Abramis brama Döbel Leuciscus cephalus Hecht Esox lucius Karpfen Cyprinus carpio Rapfen Aspius aspius Rotauge Rutilus rutilus Rotfeder Scardinius erythrophthalmus Schleie Tinca tinca) Wels Silurus lanis Zander Sander lucioperca Die größten Erträge entfallen zwischen 2013 und 2015 auf Karpfen (in der Masse) und Barsch (in der Anzahl). Es ist möglich, dass im Lucherberger See Bestände von Großmuscheln (Unioniden) vorkommen. Es ist jedoch nicht bekannt, um welche Art(en) es sich dabei handelt. Alle UnionidenArten besitzen einen Gefährdungs- oder Schutzstatus nach den Roten Listen NRW und Deutschland und sind nach BArtSchVO „besonders geschützt“. Nur die Bachmuschel (deren Vorkommen ebenso wie das der Flussperlmuschel aus ökologischen Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist) besitzt als Anhang IV-Art der FFHRichtlinie besondere artenschutzrechtliche Relevanz. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 23 Nach Aussage des Edelkrebs-Projektes NRW ist für den Lucherberger See ein Vorkommen des nichtheimischen Kamberkrebses (Orconectes limosus) bekannt (siehe Anlage A-5). Ein Vorkommen von Edelkrebsen wird ausgeschlossen. Bewertung Säugetiere Die Flächen mit naturnahen Gehölzbeständen am Seeufer haben eine hohe Bedeutung für Säugetiere (Haselmaus). Die Wasserfläche des Lucherberger Sees sowie die angrenzenden Gehölzstrukturen werden von Fledermäusen als Jagdhabitat genutzt. Für Säugetiere haben daher vor allem die Gehölze eine hohe Wertigkeit. Vögel Die Flächen mit naturnahen Gehölzbeständen am Seeufer haben eine hohe Bedeutung für Gehölzbrüter (z.B. Meisen, Gelbspötter, Nachtigall). Die Uferbereiche des Sees sind von hoher Wertigkeit für alle Arten, die am Ufer brüten (z.B. Blässhuhn, Stockente). Der See selber ist zudem als Nahrungsquelle und als Durchzugs-, Rast- und Überwinterungshabitat für wassergebundene Vogelarten (z.B. Kanadagans, Lachmöwe) zu bezeichnen und daher von hoher Bedeutung. Amphibien Für Amphibien haben der See sowie die umliegenden Gehölzflächen aufgrund der hohen Nutzungsintensität und fehlender Flachwasserbereiche eine mittlere Wertigkeit. Es konnten keine planungsrelevanten Amphibien- oder Reptilienarten nachgewiesen werden. Fische, Krebse und Muscheln Für Fische und potentiell vorkommende Muscheln hat der See eine hohe Wertigkeit. Es wurden jedoch keine artenschutzrechtlich hervorzuhebenden Arten im See festgestellt. Vorbelastungen Der Lucherberger See wird intensiv durch Menschen zu Erholungszwecken aufgesucht und genutzt. Im gesamten Untersuchungsraum bestehen daher Vorbelastungen für alle vorgenannten Tierarten aufgrund von Störungen durch die Freizeitnutzung des Sees (u.a. Spaziergänger, Angler und Surfer). Zudem bestehen akustische Vorbelastungen aufgrund der südlich gelegenen Bundesautobahn A4. 3.3 Schutzgut Pflanzen Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Pflanzen erfolgt in Anlehnung an die Biotoptypenwerte des LANUV und das Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 24 Beschreibung Die Vegetation, die sich aufgrund der heutigen Standortgegebenheiten in einem Gebiet ohne menschliche Nutzung einstellen würde, wird als potentielle natürliche Vegetation (pnV) bezeichnet. Als pnV würde sich im Untersuchungsraum ein Waldmeister-Buchenwald, örtlich mit Flattergras-Buchenwald einstellen [17]. Die reale Vegetation stellt sich so dar, dass der Bewuchs der Uferböschungen v.a. aus Laubholzmischbeständen besteht. Ufernah wachsen Pioniergehölze wie Weiden, Erlen und Birken (siehe Lageplan B-5.2). Durch Absenkung des Wasserspiegels im Jahr 2000 bildete sich eine bis 20 m breite vegetationsfreie Uferzone. In einigen Uferbereichen stocken Röhrichtbestände. Aufgrund der steilen Böschungen gibt es keine ausgeprägte Ufervegetation. Im See selbst wächst das Ähren-Tausendblatt [21]. Im Sommer kann es zu vermehrtem Algenwachstum kommen. Bewertung Die naturnahen Gehölzbestände und die Röhrichtbestände im Uferbereich des Sees haben aufgrund ihres Biotoptypenwertes eine mittlere Wertigkeit. Eine entsprechend geringe Wertigkeit haben die teilversiegelten und versiegelten Bereiche. Die Wasservegetation im See hat ebenfalls eine mittlere Wertigkeit. Vorbelastungen Im Untersuchungsraum stellt die Freizeitnutzung des Sees eine Vorbelastung für die Entwicklung eines naturnahen Pflanzenbestandes dar. Darüber hinaus ist der See von (teil)versiegelten Wegen umringt, und die wenigen Freiflächen am See werden durch Erholungssuchende stark genutzt. Die potentielle natürliche Vegetation wurde bereits in der Vergangenheit durch Ackerbau überprägt. 3.4 Schutzgut Boden Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt anhand der Bodentypen (siehe Lageplan B-5.3). Beschreibung Der Lucherberger See ist aus dem Abbau des ehemaligen Braunkohletagebaus Lucherberg III hervorgegangen. Der Abbau hat Flöze der Rurscholle genutzt. Abbauziel war die sogenannte Oberflözgruppe (Inden-Schichten) des oberen Miozäns (Tertiär). Die Abbausohle liegt in einer Wechselfolge von Kiesen, Sanden und Tonen, die in einem marinen Delta bzw. Ästuar oberhalb der Hauptflözgruppe abgelagert wurden [20]. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 25 Nach der Auskohlung von Lucherberg III erfolgte eine teilweise Verkippung des Tagebaurestloches vor allem in den Randbereichen, welche damit abgeflacht wurden. Die Sohle des Sees entspricht damit den durch den Tagebau freigelegten Schichten sowie dem Material, welches nach Beendigung des Braunkohlenabbaus in Lucherberg III auf die Sohle verkippt wurde. Bei dem hier anstehenden Boden handelt es sich daher um Aufschüttungsboden. Natürliche Böden kommen im Untersuchungsraum nur in den südlichen Randbereichen vor. Es handelt sich um eine Typische Parabraunerde im Südwesten sowie eine besonders schutzwürdige Typische Parabraunerde mit Tschernosem-Relikten. Die Ausweisung der Schutzwürdigkeit erfolgt aufgrund der natürlichen Bodenfruchtbarkeit/ Puffer- und Reglerfunktion des Bodens. Bewertung Der kleinflächige Bereich mit schutzwürdigem Boden im südöstlichen Randbereich des Untersuchungsraumes [6] weist eine hohe Wertigkeit auf. Die am südwestlichen Rand des Untersuchungsraums angeschnittene Parabraunerde besitzt eine mittlere Wertigkeit. Der durch den ehemaligen Tagebau Lucherberg III anthropogen veränderte Neuboden hat eine geringe Wertigkeit. Vorbelastungen Vorbelastungen des Bodens bestehen aufgrund des ehemaligen Tagebaus Lucherberg III. Eine nachhaltige Veränderung des Wasserhaushalts im Boden durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaus Inden ist nicht auszuschließen. Aufgrund der Grundwasserabsenkung kann es auch zur Ausspülung von feinen Bodenteilchen aus dem Korngerüst des Bodens kommen. Die Böden sind dauerhaft verändert und die natürliche Bodenfunktion ist gestört. Bei der Verkippung in den Randbereichen des Tagebaurestloches handelt es sich um Bauschutt, der der Stabilisierung der Böschung dient. Die Beseitigung des Lucherberger Sees ist nach Information der RWE Power AG in Bezug auf die Verkippung für die Umwelt gefahrlos. 3.5 Schutzgut Wasser 3.5.1 Allgemeines Die Beschreibung und Bewertung erfolgt getrennt nach Grundwasser und Oberflächengewässern. Bei den Oberflächengewässern wird das Stillgewässer betrachtet (siehe Lageplan B5.3). Die Bewertung des Oberflächengewässers erfolgt anhand seiner Natürlichkeit und Funktion für den Naturhaushalt. Die Bewertung des Grundwassers erfolgt für die Uferbereiche anhand seiner Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 26 3.5.2 Oberflächengewässer Beschreibung Der Lucherberger See ist ein Abgrabungsgewässer, das als Tagebaurestsee aus dem von 1917 bis 1929 aktiven Tagebau Lucherberg III hervorging (siehe Abbildung 7). Auf die Auskohlung von Lucherberg III folgte eine teilweise Verkippung des Tagebaurestloches vor allem in den Uferbereichen, die damit abgeflacht wurden. Der heute ca. 55 ha große Lucherberger See ist durchschnittlich ca. 13 m und maximal 26 m tief (vgl. Erläuterungsbericht). Der Lucherberger See gehört zusammen mit dem Blausteinsee zu den größten Stillgewässern in der Zülpicher Börde. Der See dient der Eigentümerin RWE Power AG als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Versorgung des Kraftwerkes Weisweiler. Zu diesem Zweck wird regelmäßig Wasser über ein Entnahmebauwerk im Süden des Sees zum Kraftwerk Weisweiler geleitet. Die aus dem See entnommene Wassermenge sowie die Versickerungs- und Verdunstungsverluste werden durch eine Entnahme aus der Rur bei Schophoven und der dazugehörigen Überleitung in den See kompensiert. Der See hat ein Fassungsvermögen von ca. 7 Mio. m³. Das Gewässer wird zudem von der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See e. V (AIG) als Fischereigewässer und dem Segelverein Lucherberg e. V. als Surf- und Segelgewässer genutzt. Mit Blick auf den Gewässerzustand enthält der Bewirtschaftungsplan 2016-2021 [25] für den Lucherberger See die folgenden Aussagen. Die Zielerreichung des guten ökologischen Potenzials wird als „unklar“ eingestuft. Die Erreichung des Ziels „guter chemischer Zustand“ ohne Berücksichtigung ubiquitärer Stoffe wird ebenfalls als „unklar“ und unter Berücksichtigung der ubiquitären Stoffe als „unwahrscheinlich“ bewertet (vgl. [25], Kap. 3.2.1.2, S. 3-17). Im Sinne weiterer Informationen zum Gewässerzustand – unabhängig von der Bestandserfassung der Bewirtschaftungsplanung – weisen Messungen im Lucherberger See aus dem Jahr 2012 einen Phosphatgehalt von 0,08 mg/l nach. Gemäß dem Laborbericht zur Wasserqualität des Lucherberger Sees liegt damit ein eutropher Zustand vor mit einer hohen Produktion von Biomasse. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 27 Abbildung 7: Tagebaue Lucherberg I, II und III (Quelle [21]) Die im Umfeld des Untersuchungsraums liegenden Oberflächengewässer Inde, Wehebach und Mühlengraben/ Mühlenteich stehen nicht in Verbindung zum Lucherberger See und werden deshalb an dieser Stelle nicht weiter betrachtet. Bewertung Der Lucherberger See befindet sich derzeit in einem eutrophen Zustand. Aufgrund seiner Entstehung durch den Tagebau Lucherberg III und der derzeitigen wasserwirtschaftlichen Nutzung hat der Lucherberger See eine mittlere Wertigkeit. Vorbelastungen Durch die Einleitung von Wasser aus der Rur in den Lucherberger See ergeben sich regelmäßig Temperaturunterschiede, die einen Einfluss auf die natürliche Schichtung des Sees nehmen können. Über die Pumpleitung mit Rurwasser dürfte nur ein geringer Feinkorneintrag stattfinden (vgl. Erläuterungsbericht). P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 28 3.5.3 Grundwasser Beschreibung Unter natürlichen Verhältnissen liegen die südlichen und südwestlichen Uferbereiche im Grundwasserzustrom, während die nördlichen und nordöstlichen Uferbereiche im Grundwasserabstrom liegen. Bewertung Der natürliche Grundwasserhaushalt ist durch die Grundwasserabsenkung für den Tagebau stark beeinflusst bzw. wird es zukünftig sein, wenn der Tagebau bis an den Lucherberger See heranreicht. Aufgrund der starken Überprägung ist die Grundwasserempfindlichkeit als gering einzustufen. Das Grundwasser hat daher eine geringe Wertigkeit im Untersuchungsraum. Vorbelastungen Das Grundwasser im Bereich des Lucherberger Sees wird von der Grundwasserabsenkung des Tagebaus beeinflusst. Für den Lucherberger See ist heute von einer Vertikalversickerung des Wassers in den Untergrund auszugehen, da der Grundwasserstand aufgrund der Sümpfungsmaßnahmen unterhalb des Seegrundes liegt [21]. 3.6 Schutzgüter Klima und Luft Die Beschreibung und Bewertung erfolgt anhand des Potentials und der Funktion des Untersuchungsraums als klimatische Ausgleichsfläche (siehe Lageplan B-5.3). Beschreibung Die Zülpicher Börde weist vorwiegend Westwinde auf. Die Börde liegt im Lee der Eifel und ist deshalb trocken und warm. Die Jahresniederschlagssumme gemäß ELWAS beträgt 682 mm (www.elwasweb.nrw.de). Bedingt durch die Höhenlagen wird eine Jahresdurchschnittstemperatur von 9-11 °C gemessen. Die mittlere Temperatur während der 170-190 Tage andauernden Vegetationszeit liegt bei 15-17 °C. Die räumlichen Besonderheiten des Lokalklimas sind abhängig von der Ausprägung des Reliefs, der Landnutzung sowie den lokalen Windsystemen. In der Windkarte NRW sind die mittleren Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe mit 5,75 bis 6,25 m/s dargestellt. Die Durchlüftung des Untersuchungsraums ist in dem Klimaatlas NRW [16] als mittelwertig bis gut dargestellt. Der Kaltluftabfluss ist nach Norden/ Nord-Osten gerichtet. Bewertung Oberflächengewässer übernehmen im Naturhaushalt wichtige Regulationsfunktionen wie klimatische Ausgleichfunktionen durch Wärme-/Kältespeicherung. Aufgrund der Ausdehnung der Wasserfläche des Lucherberger Sees von lediglich 55 ha, hat der See auf seine Umgebung im Uferbereich eine schwach bis mäßig ausgleichende thermische Wirkung. Der Lucherberger P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 29 See ist klimatisch überwiegend im Nahbereich wirksam, d.h. im Bereich des Untersuchungsraumes sowie < 100 m auf der windabgewandten Seite (nordöstlich) des Sees. Der OT Lucherberg liegt westlich des Sees und profitiert damit nicht oder nur in geringem Umfang von der klimatischen Ausgleichsfunktion. Der See hat somit für das Schutzgut Klima und Luft aufgrund des lokal geringen Wirkungsraumes nur eine mittlere Wertigkeit. Vorbelastungen Vorbelastungen der Luft bestehen aufgrund des Schadstoffausstoßes aus dem nahegelegenen Kraftwerk Weisweiler sowie aufgrund der im Süden gelegenen Bundesautobahn A4 und aufgrund der Bebauung im angrenzenden Ort Lucherberg. 3.7 Schutzgut Landschaft Die Beschreibung und Bewertung der Landschaft erfolgt anhand des Landschaftsbildes und damit auf Grundlage der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Beschreibung Das Landschaftsbild ist durch den Charakter der Niederrheinischen Bucht mit einem relativ flachen Gelände und breiten Talniederungen mit Terrassenflächen geprägt. Aufgrund der Lössvorkommen wird intensiv Landwirtschaft betrieben - so auch im Bereich des Lucherberger Sees, der durch intensive Landwirtschaft und den Braunkohleabbau geprägt ist. Das Landschaftsbild unterliegt damit auch in den kommenden Jahrzehnten einer fortlaufenden Veränderung der ursprünglichen Gegebenheiten. Im Nord-Westen grenzen die Ortschaften Lucherberg und Inden an den See an. Südlich des Lucherberger Sees verläuft die Bundesautobahn A4. Die umliegenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. In der Umgebung des Lucherberger Sees befinden sich der Tagebau Inden. Nördlich, südlich und östlich angrenzend sind v.a. intensiv genutzte Ackerflächen in der ausgeräumten Landschaft zu finden. Westlich des Lucherberger Sees befindet sich der Ort Inden/ Altdorf mit dem direkt angrenzenden Ortsteil Lucherberg. Der Lucherberger See mit seiner Ufervegetation hebt sich aus dem einheitlichen Landschaftsbild der intensiv genutzten Flächen heraus. Bewertung Trotz des vorhandenen Einflusses aufgrund des Tagebaus Inden ist der Lucherberger See als flächiges Element der Landschaft prägend für das Landschaftsbild. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit ihrer weitgehenden Strukturarmut haben für die Qualität des Landschaftsbildes nur eine geringe Bedeutung. Die Landschaftsbildqualität des Sees mit den angrenzenden Gehölzbeständen ist im Kontext der visuellen Strukturen der Landschaft als hoch zu bewerten. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 30 Vorbelastungen Vorbelastungen bestehen außerhalb des Untersuchungsraums aufgrund des im Norden gelegenen Tagebaus Inden. Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und östlich des Sees werden zukünftig durch den Tagebau in Anspruch genommen. Durch Überformung und infolge der technischen Prägung aufgrund des Tagebaus wurde und wird die Eigenart der Landschaft massiv verändert. Südlich des Lucherberger Sees verläuft die Bundesautobahn A4 und südöstlich befinden sich Windkraftanlagen, die ebenfalls eine Vorbelastung für das Landschaftsbild darstellen. 3.8 Schutzgut Kulturgüter Beschreibung Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Abt. Denkmalschutz / Denkmalrecht vom 04.08.2015 ist der Untersuchungsraum durch den ehemaligen Braunkohletagebau aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg gestört und besitzt daher keine schützenswerten Kulturgüter. Süd- bzw. südwestlich des Untersuchungsraumes ist mit vorgeschichtlichen, römischen und mittelalterlichen Siedlungsplätzen zu rechnen. Diese sind von der Entleerung des Sees jedoch nicht betroffen. Bewertung Der Untersuchungsraum hat keine bzw. eine geringe Wertigkeit für das Schutzgut Kulturgüter, da hier keine Kulturgüter vorhanden sind. Vorbelastungen Vorbelastungen bestehen in Folge früherer Abbautätigkeit des von 1917 bis 1929 aktiven Tagebaus Lucherberg III. 3.9 Schutzgut sonstige Sachgüter Beschreibung Der See ist Eigentum der RWE Power AG und wird als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Versorgung des Kraftwerkes Weisweiler betrieben. Zu diesem Zweck wird regelmäßig Wasser über ein Entnahmebauwerk im Süden des Sees zum Kraftwerk Weisweiler geleitet (siehe Lageplan B-5.1). Bewertung Der Lucherberger See sowie die zum Betrieb als Zwischen- und Ausgleichsspeicher für das Kraftwerk Weisweiler erforderlichen Einrichtungen haben im derzeitigen Betriebszustand hohen Nutzungswert als Sachgüter. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 31 Vorbelastungen Vorbelastungen des Schutzgutes sonstige Sachgüter bestehen im Untersuchungsraum nicht. 4 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse Bewertungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens beruht auf den technischen Erläuterungen in Kapitel 1.7.3 und den in Kapitel 3 beschriebenen Ausprägungen der Schutzgüter und ihrer Vorbelastungen. Die Auswirkungen, die mit der Entleerung des Lucherberger Sees verbunden sind, entstehen während der Phasen der Entleerung (Phase 1 und 2) und durch die Restwasserbeseitigung in der Phase 3. Die anschließende Verkippung der Seemulde erfolgt im Zuge der Vorfeldberäumung und ist somit nicht Bestandteil des Vorhabens. Die mit dem Vorhaben verbundenen Konflikte werden anhand der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und im Hinblick auf die Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen bewertet. Als Merkmale für die Erheblichkeit werden abhängig vom jeweils betrachteten Schutzgut u. a. Intensität der Beeinträchtigung, Größe der Eingriffsfläche, funktionale Bedeutung und naturschutzfachlicher Wert der beanspruchten Fläche sowie Dauer der Beeinträchtigung berücksichtigt. 4.1 Schutzgut Menschen Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen können durch Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen während der Entleerung des Sees sowie durch den Verlust und die Beeinträchtigung von Erholungsmöglichkeiten entstehen. Die steilen Böschungen der Seemulde stellen eine Gefahrenquelle für Menschen, insbesondere spielende Kinder dar. Zu Staubentwicklung kann es aufgrund der Freilegung der kohäsionslosen Abraummasse der Böschungen bei der Austrocknung der Sedimente kommen. Durch Windverfrachtung sind Stauverwehungen von Feinsanden und Mittel- bis Grobschluff möglich. Zur Vermeidung von Staubentwicklung ist eine Begrünung und ggf. eine Befeuchtung der Böschungen vorzusehen (siehe Kapitel 5.1). P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 32 Mit der Freilegung und Abtrocknung der Sedimentoberfläche des Lucherberger Sees kann es zu Geruchsemissionen kommen. Diese können in dem ca. 100 m von der Böschungsoberkante westlich des Lucherberger Sees angrenzenden Wohngebiet wirksam werden. Darüber hinaus können Erholungssuchende auf den Wegen entlang des Sees beeinträchtigt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um Gebiete, in denen sich Personen nur vorübergehend aufhalten. Die Bewertung der Geruchsemissionen ist abhängig von einer deutlich wahrnehmbaren Geruchsimmission, die mit hinreichender Sicherheit und zweifelsfrei ihrer Herkunft nach aus einer bestimmten Quelle erkennbar und damit abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus z. B. landwirtschaftlicher Düngung. Geruchsimmissionen durch die Entleerung des Lucherberger Sees sind erst dann als erhebliche Belästigung zu werten, wenn sie in Anlehnung an die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) NRW [3] eine bestimmte Gesamtbelastung überschreiten. Sowohl während der Phase der Entleerung als auch danach kann es zur Entwicklung von Gerüchen kommen. Die Gesamtbelastung aufgrund der Dauer und Intensität der Geruchsemissionen ist stark abhängig vom Wetter und der jeweils vorherrschenden Windrichtung. Angaben zur Mächtigkeit des jungen, potenziell organikführenden Seesediments bzw. Angaben zur Gäraktivität liegen nicht vor. Nach vorliegenden Angaben zur Seespeisung sind externe Organikeinträge auszuschließen. Im Seesediment sind ausschließlich oder jedenfalls weit überwiegend autochthone organische Stoffe zu erwarten. Der Seeboden baut sich aus nicht bis gering kohäsiven, d.h. grobkorndominierten Schüttböden auf. Über die Pumpleitung mit Rurwasser dürfte nur ein geringer Feinkorneintrag stattfinden. Bei deutlicher Erhöhung der Geruchsemissionen, z.B. stark erhöhten Organikanteilen und einer feinkorndominierten oberen See-Sohlschicht, können ggf. stärkere Faulungsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Faulungsprozesse sind jedoch vorrangig in der flachen, ggf. nicht vollständig entwässerbaren Seesohle am Ende der Entleerung zu erwarten. In der Gesamtbetrachtung dürfte bei genügender Entwässerung und Tagwasserhaltung in Verbindung mit lokaler Sümpfungsunterstützung in den einzelnen Tieflagen kein wesentliches Geruchsbildungspotenzial entstehen. Bei dieser Einschätzung ist auch berücksichtigt, dass das grobkornreiche, künstlich verkippte Seesohlsubstrat als weitgehend gut entwässerbar einzustufen ist. Die vorherrschenden Südwestwinde [5] helfen, die möglichen Belästigungen für die Wohnbebauung von Lucherberg zu reduzieren, da sie den Geruch des freiliegenden Seebodens und der Böschungen von der Wohnbebauung weg tragen. Die zur Vermeidung von Staubentwicklung vorgesehene Begrünung der Böschungsflächen wirkt auch einer möglichen Geruchsentwicklung entgegen. Darüber hinaus können weitere speziell auf die mögliche Geruchsbelästi- P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 33 gung abgestellten Verminderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Auswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung (Lucherberg) werden dadurch unterbunden. Lärmemissionen betreffen sowohl die benachbarten Anwohner von Lucherberg als auch die Erholungssuchenden auf den Wegen um den See. Die Entleerung des Lucherberger Sees erfolgt in der ersten Phase über das Entnahmebauwerk, so dass hier keine Lärmentwicklungen über das bereits heute bestehende Maß erfolgen. In den Phasen 2 und 3 der Seeentleerung kommen Pontonpumpen zum Einsatz. Diese werden über den drei Tiefpunkten des Sees in Position gehalten. Die Entfernung zwischen den Pontonpumpen und der Wohnbebauung von Lucherberg beträgt mindestens 420 m. Die kürzeste Entfernung zwischen den Pontonpumpen und dem Hof nördlich des Sees beträgt rund 360 m. Bei der Entleerung des Sees kommen Tauchpumpen zum Einsatz, die in ca. 1 m Wassertiefe unter den Schwimmpontons montiert werden. Der Geräuschpegel der eingesetzten Pumpe beträgt bei freier Aufstellung am direkten Aufstellort < 70 dB [28]. Infolge der besonderen Installation unter der Wasseroberfläche ist der Geräuschpegel nach Auskunft der Herstellerfirma auch in direkter Nähe aber praktisch kaum wahrnehmbar. Nach überschlägiger Rechnung gemäß [27] wäre in einem Abstand von rd. 400 m von einer Punktquelle darüber hinaus nochmals von einer Abminderung des Lärmpegels um rd. 50 dB auszugehen. Negative Auswirkungen auf die Wohnbebauung sind daher durch den Betrieb der Pumpen nicht zu erwarten. Es wird in der Seemulde sukzessive eine Baustraße aus Bergkies angelegt und im Bereich des Seetiefpunkts zu einer flächigen Sohlverfüllung verbreitert. Hierbei kommt es zu Lärmemissionen durch den Baubetrieb, für die die Grenzwerte der TA Lärm verpflichtend sind. Die Arbeiten werden tagsüber ausgeführt und sind zeitlich begrenzt. Die von der Restwasserhaltung ausgehenden Lärmemissionen werden die Grenzwerte der TA Lärm einhalten. Dies ist ggf. durch geeignete Maßnahmen (Wahl der Pumpe, Einhausung) sicherzustellen. Bereits mit dem Beginn der Entleerung kommt es zum Verlust von Erholungsmöglichkeiten für Angler, Surfer, Segler und Badende (Baden trotz eines bestehenden Verbotes), da der See aus Sicherheitsgründen nicht mehr für die Erholungsnutzung zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird mit der Entleerung des Sees möglichst spät (im Jahr 2020) begonnen. Die Qualität des Naherholungsgebietes wird durch den Verlust der Seefläche gemindert. Der Verlust der wassergebundenen Freizeitfunktion des Sees für die Bewohner von Lucherberg ist jedoch nicht dauerhaft. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 34 Während der Entleerung des Lucherberger Sees und bis zur Restseebefüllung nach vollständiger Auskohlung des Tagebaus Inden entsteht eine zeitliche Lücke. In dieser Zeit ist die Nutzung des Lucherberger Sees für Freizeitaktivitäten im und am Wasser nicht mehr möglich und die Nutzung des Tagebaurestsees noch nicht möglich. Bis der Restsee des Tagebaus Inden für die Erholung genutzt werden kann, bestehen für die wassergebundene Freizeitnutzung verschiedene Alternativen in der näheren Umgebung. In einem Radius von ca. 5 Kilometern um Lucherberg. Dazu gehören der Blausteinsee und der Badesee Düren-Echtz als Badegewässer. Für Angler besteht die Möglichkeit an der Rur und am Blausteinsee ihrer Freizeitbeschäftigung nachzugehen, Surfen und Segeln sind auf dem Blausteinsee möglich. Aufgrund der bestehenden Alternativen zur Freizeitnutzung kommt es zu einer hinnehmbaren, mittelfristig beschränkten Beeinträchtigung der Freizeitmöglichkeiten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass langfristig die Erholungsmöglichkeiten durch die Gestaltung des Tagebaurestsees gegenüber der heutigen Situation verbessert werden. Zur Verhinderung von Unfällen in der Seemulde während und nach der Entleerung, wird der See von Beginn der Entleerung an in Bereichen besonders intensiver Freizeitnutzung durch einen ortsfesten Bauzaun gesichert. Des Weiteren werden Warnschilder aufgestellt. Für das Schutzgut Menschen können Beeinträchtigungen durch Emissionen (Staub, Geruch, Lärm) nicht ausgeschlossen werden. Durch die entsprechenden Maßnahmen können die Auswirkungen jedoch auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Die Beeinträchtigungen durch den zeitlich begrenzten Verlust von Erholungsflächen werden durch die nahe gelegenen anderen Gewässer ausgeglichen. Die Auswirkungen werden daher insgesamt als unerheblich eingestuft. 4.2 Schutzgut Tiere Bei der Entleerung des Lucherberger Sees kann es zu Störungen von Tieren durch Lärm und Bewegung kommen. Diese entstehen durch den Baustellenverkehr sowie den Betrieb der Pontonpumpen und der Restwasserhaltung. Der Baustellenverkehr ist im Wesentlichen auf die Herstellung der Baustraßen in der Seemulde, die Anspritzbegrünung und den Ein- und Abbau der Pumpen beschränkt. Die zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen sind nicht zu vermeiden. Bei den Pumpen handelt es sich um Tauchpumpen, die unter Wasser betrieben werden und so geminderte Schallemissionen abgeben. Aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastungen aus der Erholungsnutzung und der nahegelegenen Autobahn ist nicht von einer erheblichen Störung der Tiere auszugehen. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 35 Durch die Beseitigung des Sees gehen (Teil-)Lebensräume von Tieren verloren bzw. werden beeinträchtigt. Dabei ist zwischen verschiedenen Tiergruppen zu unterscheiden. Lebensstätten von Säugetieren, insbesondere der in den Gehölzen am See nachgewiesenen Haselmaus sind nicht betroffen, da keine Eingriffe in den Gehölzbestand erfolgen. Aufgrund des Verlustes der Wasserfläche geht für Fledermäuse ein Teillebensraum in Form eines Jagdhabitats verloren. Bei der Wasserfläche des Sees handelt es sich jedoch nicht um einen essentiellen Nahrungsraum für Fledermäuse (siehe Anlage A-6). Auch für andere Wildtiere geht mit dem See kein essentieller Teillebensraum verloren. Eine Betroffenheit baum- und gebüschbrütender Vögel kann ausgeschlossen werden, da keine Eingriffe in den Gehölzbestand erfolgen. Für Brutvögel des Offenlandes ist der Untersuchungsraum ungeeignet. Für Brutvogelarten, die die Wasserfläche oder die Uferbereiche als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen, sind durch den Verlust dieses Habitats betroffen. Es handelt sich dabei um folgende Arten: Blässhuhn (Fulica atra), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor), Kanadagans (Branta canadensis), Nilgans (Alopochen aegyptiaca), Stockente (Anas platyrhynchos). Die Entleerung des Sees erfolgt so, dass gewährleistet wird, dass der Wasserspiegel des Lucherberger Sees bis zum 01. April des folgenden Jahres bereits um 2,00 m abgesenkt ist. Die Randbereiche werden durch dieses Vorgehen als Bruthabitat für Wasservögel bereits vor der Brutzeit ungeeignet sein. Der Verlust von Wasservogelgelegen kann damit ausgeschlossen werden. Gastvögel (Nahrungsgäste, Rastvögel und Durchzügler, Überflieger und Wintergäste) brüten nicht im Untersuchungsraum, sondern nutzen den See zum Rasten und zur Nahrungssuche. Brutplätze dieser Arten sind daher vom Vorhaben nicht betroffen. Der Lucherberger See ist auch kein essentieller Nahrungsraum oder essentieller, wiederholt und stetig in größeren Populationen beanspruchter Rastplatz. Die Arten sind zudem hochmobil und es bestehen Ersatzhabitate in der Umgebung (z. B. Blausteinsee). Ein Vorkommen von Reptilien ist aufgrund fehlender Habitate auszuschließen. Reptilien sind daher nicht betroffen. Für Amphibien der Arten Grünfrosch-Komplex, Grasfrosch und Erdkröte geht ein Teillebensraum aufgrund des Verlustes des potentiellen Laichgewässers verloren. Die im See lebenden 13 Arten von Fischen, die durch fischereilichen Besatz eingebracht wurden sowie die Muscheln und Krebse sind von der Entleerung des Lucherberger Sees direkt betroffen. Sie verlieren ihren Lebensraum zunächst sukzessiv und letztlich vollständig. Die drei Phasen der Entleerung sind für Fische, Muscheln und Krebse hinsichtlich der Auswirkungen gesondert zu betrachten (siehe Anlage A-5). P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 36 Während der Phase 1 erfolgt eine Entleerung des Sees über die Entnahmetürme des Pumpwerks. Gegenüber dem bisherigen Regelbetrieb ergibt sich als zusätzliche Beeinträchtigung für Fische, Muscheln und Krebse eine sukzessive Verkleinerung des Lebensraums. In den vorlaufenden Maßnahmen zur Begrenzung des Fischbestandes des fischereilichen Konzeptes erfolgt während der Entleerung des Sees eine wiederholte Befischung mittels Großreusen, um die Jungfischproduktion zu minimieren. In Phase 2 erfolgt die Wasserentnahme über Pontonpumpen. Zum Schutz von Jungfischen beträgt die Ansauggeschwindigkeit unter 0,5 m/s, und an den Pumpen werden Fischschutzgitter mit einer Maschenweite von 10 mm angebracht. Die Gefahr des Ansaugens und der Schädigung der Fische ist daher auszuschließen. Nach maximaler Absenkung des Wasserspiegels auf 1,5 m erfolgt in der Phase 3 die finale Restabfischung des gesamten noch im Gewässer befindlichen Fischbestands in kürzester Zeit. Im Zuge der Restabfischung werden auch Amphibien und ggf. Krebse aus den Restwasserflächen entnommen. Nachdem die letzten verbliebenen Tiere entnommen wurden, erfolgt eine Sohlverfüllung und die Einrichtung der Restwasserhaltung. Letztere stellt keine Beeinträchtigung für Tiere dar. Mit einem Amphibienzaun um den See wird das Einwandern von Amphibien zur Laichzeit verhindert. Eventuell innerhalb des Zauns verbliebene Amphibien werden zu Beginn der Laichzeit im März/ April 2025 innerhalb der erreichbaren Wasserflächen abgesammelt. Die Durchführung erfolgt von den verfüllten, mit der Baustraße erschlossenen Flächen aus. Für das Schutzgut Tiere können Beeinträchtigungen durch den Verlust von (Teil-) Lebensräumen entstehen. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie das Abfischen von Fischen und Absammeln von Krebsen und Amphibien aus den Restwasserflächen und ihre Umsiedlung in andere Gewässer, können die Beeinträchtigungen minimiert werden. Eine Vermeidung des Lebensraumverlustes für die genannten Arten ist nicht möglich. Der Verlust von nicht essentiellen Teillebensräumen für Säugetiere, Vögel und Amphibien wird als nicht erheblich eingestuft. Die mögliche Beeinträchtigung der Brut von Wasservögeln kann durch eine kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels vermieden werden. Als Ersatzhabitat befindet sich die neu angelegte Flachwasserzone in räumlicher Nähe. 4.3 Schutzgut Pflanzen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen entstehen aufgrund der Entleerung des Sees und dem damit erfolgenden Verlust der Wasserfläche. Damit geht sukzessive Lebensraum für die Wasservegetation verloren. Betroffen ist hier z. B. das Ähren-Tausendblatt, das nicht geschützt oder gefährdet ist. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 37 Beeinträchtigungen des Gehölzstreifens um den See sind nicht zu erwarten, da es sich hier um Pflanzen handelt, die nicht an den Seewasserstand gebunden sind. Eingriffe in die Gehölz- und Strauchvegetation in Form von Rodungen sind im Kontext der Seeentleerung nicht vorgesehen. Für das Schutzgut Pflanzen können erhebliche Beeinträchtigungen der Landvegetation ausgeschlossen werden. Der Lebensraumverlust für Wasserpflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die jedoch nicht zu vermeiden oder vermindern ist. 4.4 Schutzgut Boden Für die Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf den Boden wird das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zugrunde gelegt. Der Boden stellt aufgrund seiner Regelungsfunktionen im Naturhaushalt (Träger der Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Bodenorganismen, höhere Pflanzen und Tiere, Wasserspeicher und Filter) ein generell zu erhaltendes Gut dar. Bei dem anstehenden Boden im Bereich des Lucherberger Sees handelt es sich um Aufschüttungsboden aus dem ehemaligen Tagebau Lucherberg III, der aufgrund der Entnahme des Seewassers nicht negativ verändert wird. Bei der Seeentleerung werden die Böschungsflächen sukzessive freigelegt. Diese Flächen entwässern mit geringer zeitlicher Verzögerung und können unter vorwiegend sommerlichen Bedingungen austrocknen. Da es sich nach vorliegender Information um weitgehend kohäsionslose Massen handelt, wird sich auch kein Kohärentgefüge (geschlossenes „verklebtes“ Bodengefüge) einstellen. Die Böden an den Böschungen und am Seeboden sind als potenziell erosionsgefährdet einzustufen. Die als besonders schutzwürdig ausgewiesene Typische Parabraunerde mit TschernodemRelikten ist von der Entleerung des Sees nicht betroffen (siehe Bestandsplan B-5.3). Für das Schutzgut Boden können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. 4.5 Schutzgut Wasser 4.5.1 Oberflächengewässer Mit der Entleerung des Lucherberger Sees wird ein Oberflächengewässer mit einer Fläche von ca. 55 ha zunächst sukzessive und letztlich dauerhaft beseitigt. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 38 Das entnommene Seewasser wird über das Kraftwerk Weisweiler (Phase 1 und 2) bzw. über die Wasserhaltung des Tagebaus (Phase 3) den vorhandenen Einleitstellen zugeführt. Die dort geltenden Einleitgrenzwerte werden eingehalten. Mit der Einhaltung der Grenzwerte können negative Auswirkungen auf die betroffenen Gewässer ausgeschlossen werden. 4.5.2 Grundwasser Die Grundwassersituation im weiteren Umfeld des Lucherberger Sees wird seit dem Beginn bzw. der Wiederaufnahme der Gewinnung der Braunkohle im Tagebau durch die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung geprägt. Gemäß Braunkohleplan Inden [7] geht die Grundwasserabsenkung weit über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus. Die Beurteilung der Grundwasserverhältnisse während und nach der Grundwasserabsenkung wird daher innerhalb der Rurscholle regelmäßig und in einer ausreichenden Dichte beobachtet. Zusätzliche negative Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt durch die nunmehr bevorstehende Trockenlegung des Sees sind deshalb nicht zu erwarten bzw. werden fortlaufend untersucht, ggf. werden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Nach Angabe der RWE Power AG sind keine Maßnahmen zur Unterbindung eines Grundwasserzustroms zum See aus Süden / Südwesten vorgesehen. Für die Wasserbilanz des Entleerungsvorgangs ist nach Mitteilung der RWE Power AG nicht mit signifikanten Mengen zu rechnen. Nach der Entleerung wird eine dauerhafte Nachströmung stattfinden, die bei der Planung von Restwasserhaltungen in der Phase 3 berücksichtigt wird (siehe Kapitel 2.3.3). Für das Schutzgut Wasser stellt der Verlust eines Stillgewässers von ca. 55 ha Größe eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die nicht vermieden oder vermindert werden kann. Die Beseitigung des Lucherberger Sees steht mit den Bewirtschaftungszielen in Einklang (siehe Kapitel 1.7.3 und Erläuterungsbericht, Kap. 5). Das Grundwasser ist nicht erheblich beeinträchtigt. 4.6 Schutzgüter Klima und Luft Auswirkungen auf das Klima ergeben sich aufgrund der sukzessiven Entleerung und letztlich der Beseitigung des Wasserkörpers Lucherberger See. Da die thermische Ausgleichsfunktion nicht oder nur in geringem Umfang in Lucherberg wirksam ist, wird auch die Beseitigung des Sees nicht zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das Klima des Ortsteils führen. Darüber hinaus ist der Verlust der klimatisch wirksamen Wasserfläche nicht dauerhaft. Mit dem P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 39 Restsee des Tagebaus Inden entsteht ein neues klimatisch wirksames Gewässer in unmittelbarer Nähe zu Lucherberg. Luftverunreinigungen gemäß der TA Luft [6] sind durch die Entleerung nicht zu erwarten. Staub- und Geruchsemissionen werden durch entsprechende Maßnahmen vermieden (siehe Kapitel 4.1). Für das Schutzgut Klima/ Luft können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. 4.7 Schutzgut Landschaft Durch die Beseitigung des Lucherberger Sees geht ein prägendes Landschaftselement am Ortsrand von Lucherberg verloren. Die zurückbleibende Seemulde wird als technischer Eingriff in das Landschaftsbild zurückbleiben. Durch die Begrünung der Böschungsflächen kann dieser Eindruck gemindert werden. Die Gehölzvegetation, die den See umgibt, bindet die Seemulde zusätzlich in die Landschaft ein. Der Verlust des Lucherberger Sees als prägendes Gewässer für das Landschaftsbild ist nicht dauerhaft. Mit dem Restsee des Tagebaus Inden entsteht ein neues landschaftsbildprägendes Gewässer in unmittelbarer Nähe zu Lucherberg. Da das Gewässer durch die Anlage des Tagebaurestsees ersetzt wird, ist der Erhalt des Landschaftsbildes langfristig gesichert. Für das Schutzgut Landschaft können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. 4.8 Schutzgut Kulturgüter Kulturgüter in Form von Bau-, Garten- Bodendenkmälern sind im Untersuchungsraum nicht bekannt, das Schutzgut ist nicht betroffen. 4.9 Schutzgut sonstige Sachgüter Durch die Entleerung entfällt der See als Zwischenspeicher für das Kraftwerk Weisweiler. Die Versorgung des Kraftwerks mit Kühlwasser muss nach der Entleerung des Lucherberger Sees entsprechend umgestellt werden. Nach der Beseitigung des Sees werden auch die funktionslos gewordenen Betriebsgebäude abgerissen. Da die Kühlwasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler auf den Wegfall der Wasserspeisung aus dem Lucherberger See umgestellt wird, sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 40 Für das Schutzgut Sonstige Sachgüter können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. 4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mit Wechselwirkungen werden (überwiegend ökosystemare) Wirkungsketten und -netze zwischen und innerhalb der Schutzgüter bezeichnet. Da diese Wirkungsketten sehr komplex und vielfältig sind, ist ihre hinreichend genaue Erfassung ohne umfangreiche wissenschaftliche Spezialuntersuchungen und -auswertungen nicht möglich. Insbesondere lassen sich Wechselwirkungen in der Regel nicht in Zahlen fassen und bewerten. Die Verflechtungen zwischen den biotischen und abiotischen Schutzgütern sind aus den vorausgegangenen Einzelbewertungen abzuleiten. Wechselwirkungen, die im Zusammenhang mit den prognostizierten Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten sind, treten insbesondere zwischen den Schutzgütern Wasser und Tiere und Pflanzen sowie Wasser und Klima und Luft auf. Die bestehenden Zusammenhänge wurden bei den jeweiligen Schutzgütern mit betrachtet. Zusätzliche, über die den einzelnen Schutzgütern zuzuordnende Auswirkungen ergeben sich nicht. 5 Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 UVPG sind Maßnahmen zu beschreiben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen so weit wie möglich vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Die nachfolgend genannten Maßnahmen sind im Lageplan B-4.1 dargestellt. Der Zeitpunkt zur Durchführung von Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen ist eng an den Zeitpunkt des Eintritts der Umweltauswirkungen gekoppelt. Der Umfang der Auswirkungen wird in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich dargestellt. Die Maßnahmen gegen die nachteiligen Umweltauswirkungen, die aus der Beseitigung des Lucherberger Sees resultieren können, sind zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt und werden nach der Genehmigung des Vorhabens umgesetzt. M1: Sicherungsmaßnahmen Bei der sukzessiven Entleerung des Lucherberger Sees entsteht teilweise eine zunehmend tiefe Mulde mit teilweise steilen Böschungen. Zur Vermeidung von Unfällen wird vor Beginn P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 41 der Entleerung ein ortsfester Bauzaun in den Bereichen des Seeufers aufgestellt, in denen eine andauernde Freizeitnutzung des Uferbereichs zu erwarten ist. Im gesamten Uferbereichen werden Warnschilder aufgestellt. Während der Entleerung wird der Bauzaun erhalten und regelmäßig kontrolliert. M2: Emissionsvermeidung Staub In Abhängigkeit vom Emissionspotenzial ist eine Anspritzbegrünung auf den Seeflanken und dem Seeboden vorgesehen. Hiermit kann eine Staubentwicklung auf den Flächen wirksam verhindert werden. M3: Emissionsvermeidung Geruch In Abhängigkeit vom Emissionspotenzial ist eine Anspritzbegrünung auf den Seeflanken und dem Seeboden vorgesehen. Hiermit können Geruchsemissionen wirksam verhindert werden. Kleinere Restbereiche mit anhaltender Faulgasbildung, die sich nicht trocken legen lassen, können bei Bedarf durch oberflächiges Aufbringen eines Bio-Oxidationsfilters (z.B. frischer, nicht angegärter Rindenmulch) behandelt werden. M4: Kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels Sobald die intensive Freizeitnutzung des Sees unterbunden wird (siehe Maßnahme M1), erhöht sich die Attraktivität der Uferbereiche als Brutplatz für Wasservögel. Dort vorhandene Nester könnten beim Absenken des Wasserspiegels trockenfallen/ umkippen, Eier oder Jungvögel könnten dabei zerstört/ getötet werden oder die Vögel könnten die Nester während der Brut aufgeben. Um dies zu verhindern, erfolgt die Entleerung des Sees so, dass bis zum Beginn der Brutzeit (April) der Wasserspiegel des Sees um mindestens 2,0 m abgesenkt ist. Der so entstehende breite vegetationsfreie Uferstreifen ist für Wasservögel als Brutplatz ungeeignet. Die Maßnahme M4 entspricht der Maßnahme V1 der Anlage A-6. M5: Verhinderung der Einwanderung von Arten Mit dem sinkenden Seewasserspiegel könnten durch die sich verändernde Lebensraumausstattung des Lucherberger Sees Lebensräume für artenschutzrechtlich relevante Amphibienarten wie z.B. die Kreuzkröte entstehen, die aktuell nicht vorkommt, aber aus dem Umfeld einwandern könnte. Daher muss während der Entleerung des Sees das Einwandern von diesen Amphibienarten in den Lucherberger See verhindert werden, um möglicherweise zukünftig entstehende artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird während des gesamten Entleerungszeitraums ein Amphibienschutzzaun um den See errichtet. Der Amphibienschutzzaun soll aus praktischen Erwägungen – wo vorhanden - mit dem Bauzaun (siehe M1) zusammen aufgestellt und an diesem befestigt werden. Die Maßnahme M4 entspricht der Maßnahme V2 der Anlage A-6. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 42 M6: Abfischung der aquatischen Fauna Die im Lucherberger See lebende aquatische Fauna verliert durch die Entleerung ihren Lebensraum und soll daher in andere Gewässer verbracht werden. Für die erforderliche Abfischung des Sees wurde in Abstimmung mit der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See und der Fischereibehörde ein fischereibiologisches Konzept (siehe Anlage A-5) erstellt. Die dort formulierten Empfehlungen werden in das Entleerungskonzept integriert. Die Eckpunkte des fischereibiologischen Konzeptes für die Abfischung werden nachfolgend dargestellt. Vorbereitende Abfischungen Durch die vorbereitenden Abfischungen soll bereits im Zeitraum der sukzessiven Entleerung des Sees auf den Fischbestand eingewirkt werden. Die natürliche Fortpflanzungsrate und die Jungfischproduktion werden weitreichend reduziert. Es sollen zu geeigneten Zeitpunkten (unmittelbar vor oder während der Laichzeit der Fische) mit geeigneten Methoden möglichst effektiv die Laichfische entnommen werden. Diese können sich in der gegebenen Reproduktionsperiode nicht fortpflanzen und somit keine Jungfische produzieren. Die optimale Methode für den effektiven und schonenden Fang von Laichfischen in größeren Stillgewässern ist die Installation von stationären Fangeinrichtungen im Uferbereich in Form von Trapnetzen bzw. Großreusen. Mit einer variablen Anordnung von einem oder mehreren Leitnetzen und Wendekammern werden die im Uferbereich umherziehenden Fische gezwungen, an den Leitnetzen entlang zu schwimmen und damit zum Reuseneingang geleitet. Aufgrund der groß-dimensionierten Fangkammern können mit Trapnetzen große Fischmengen auch von großwüchsigen Arten gefangen werden. Die Großreusen besitzen kaum Artenselektivität und sind besonders für den Fang von Fischen vor oder während der Laichzeit geeignet. Für den Einsatz im Lucherberger See empfiehlt sich die Verwendung von mindestens einer, aber auch bis zu drei Großreusen, um den Laichfischbestand und damit das Jungfischaufkommen effektiv zu reduzieren. Die Reusen werden an geeigneten Stellen im See verteilt aufgestellt. Restabfischung Zum Ende der Entleerung des Lucherberger Sees wird bei einem Wasserstand von 1,5 m im Herbst die finale Abfischung mittels Elektrobefischung eingeleitet. Die gesamte noch im See befindliche aquatische Fauna wird entnommen. Die Tiere werden in einem möglichst kurzen Zeitraum effektiv abgefischt, da in den Restflächen eine starke Konzentration von Individuen vorzufinden sein wird. Zudem ist das Restwasser durch Sauerstoffmangel und aufgewirbelte Sedimente stark beeinträchtigt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in dieser Situation ein Sortieren der Fische nach Arten (im Hinblick auf eine selektive Verbringung entsprechend den Wünschen der Fischereiberechtigten an den Ersatzgewässern) nicht möglich sein wird. Gemäß den Vorgaben der P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 43 Oberen Fischereibehörde (Protokoll des Abstimmungsgesprächs vom 11.10.2016) sind dabei jedoch zwei Ausnahmen zu berücksichtigen: Großkarpfen (Cyprinus carpio) und Großwelse (Siluris glanis) sollen nicht in andere Gewässer umgesetzt werden, sie sind auszusortieren und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Die finale Abfischung ist logistisch so zu planen, dass sie möglichst an wenigen Tagen durchgeführt werden kann. Die finale Abfischung wird nicht im Sommer durchgeführt, da die höheren Temperaturen und der dadurch bedingte geringere Sauerstoffgehalt des Wassers bei gleichzeitig erhöhter Stoffwechselrate der Fische erheblichen Stress bedingen und zu höheren Fischverlusten führen würden. Es ist geplant, dass gegen Ende des Entleerungsvorgangs die mittlere Wassertiefe des Sees bis Ende September in keinem der drei Restwasserkörper unter 2 m fällt. Absammeln von Amphibien Im Rahmen der finalen Abfischung werden Amphibien, die von der Wasseroberfläche aus erkennbar sind, mit abgesammelt und in geeignete Ersatzhabitate (z. B. die Flachwasserzone) verbracht. Bergung von Muscheln Sollte sich im Zuge der Entleerung gezeigt haben, dass im See Großmuschelbestände vorkommen, ist eine Bergung nur in der ersten Phase der Entleerung möglich (siehe M4). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Großmuscheln während der Entleerung mit dem fallenden Wasser zurückziehen, so dass auf den trockenfallenden Flächen keine Muscheln zurück bleiben und verenden sollten. Im Randbereich ist der Seeboden weniger bis gar nicht mit weichgründigen Sedimenten bedeckt. Deshalb kann der hier trockenfallende Seeboden betreten werden, ohne Gefahr zu laufen, mit Kampfmitteln in Kontakt zu kommen, die an anderer Stelle ggf. vom Sediment überdeckt sind. Die tieferen Bereiche der Seemulde, die stärkere Sedimentmächtigkeiten aufweisen, sind aufgrund der Kampfmittelsituation nicht zu betreten, sofern die Konsistenz des anstehenden Sediments dies überhaupt erlaubt. In den Randbereichen ist somit eine systematische Absammlung von Großmuscheln möglich. Nach einem weiteren Absinken des Wasserspiegels ist eine Bergung von Muscheln vom Seegrund nicht mehr möglich. Verbringung der aquatischen Fauna in Ersatzgewässer Die aus dem Lucherberger See entnommenen Fische (und ggf. Muscheln und Krebse) müssen in andere Gewässer verbracht werden. Hierbei sind die nachfolgenden Aspekte im Vorfeld zu berücksichtigen:  Die Ersatzgewässer müssen die zusätzliche Fischbiomasse produktionsbiologisch verkraften, die Aufnahmegewässer sollten daher möglichst groß sein. Dabei ist auch der trophische Status der Aufnahmegewässer zu berücksichtigen. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie  44 Es sind kurze Transportwege anzustreben, d.h. die Ersatzgewässer sollten in möglichst geringer Entfernung zum Lucherberger See liegen und gut erreichbar sein. Darüber hinaus müssen an den Ersatzgewässern Zufahrtsmöglichkeiten für LKW vorhanden sein. In einem Umfeld von bis zu rd. 40-50 km um den Lucherberger See existieren verschiedene Seen, die grundsätzlich als Aufnahmegewässer für die Fische aus dem Lucherberger See in Frage kommen. Eine tabellarische Darstellung und weitere Ausführungen sind in Anlage A-5 enthalten. M7: Finales Absammeln/ Abkeschern der Amphibien bzw. des Laichs In den drei Tiefpunkten der Gewässersohle werden alle Amphibien sowie sonstige Kleintiere innerhalb der erreichbaren Wasserflächen nach Abschluss der Seetrockenlegung im Frühjahr 2025 abgekeschert und ggf. in geeignete Ersatzhabitate (z. B. die Flachwasserzone) umgesiedelt. Dieses abschließende Absammeln von Amphibien stellt den Abschluss der Seeentleerung dar. Die Maßnahme ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht notwendig, wird aber vorsorglich zur allgemeinen Vermeidung von Tierverlusten vorgesehen. Die Durchführung erfolgt von den verfüllten, mit der Baustraße erschlossenen Flächen aus. M8: Fischschutzgitter und Reduzierung der Anströmgeschwindigkeiten an den Pontonpumpen An den Pontonpumpen werden Fischschutzgitter mit einer Maschenweite von 10 mm befestigt. Die Fischschutzgitter verhindern, dass Jungfische in die Pumpen geraten. An den Fischschutzgittern liegt die Ansauggeschwindigkeit unter 0,5 m/s und damit deutlich unter dem empfohlenen Wert der Anlage A-5. 5.2 Maßnahmen zur Kompensation Die nach Durchführung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Dazu zählen die Anlage einer Flachwasserzone sowie die Befüllung und Gestaltung des Tagebaurestsees im Rahmen der Wiedernutzbarmachung nach dem Tagebau Inden. Es gelten die entsprechenden Festsetzungen der am 19. Juni 2009 genehmigten Änderung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Restsee) [7]. Die mittelfristige Beeinträchtigung der Erholungsnutzung (Schutzgut Menschen) wird langfristig durch den Tagebaurestsee ausgeglichen. Dieser wird so gestaltet, dass die Freizeitmöglichkeiten, die der Lucherberger See für Angler, Surfer, Segler und Badende geboten hat, wieder zur Verfügung stehen. Gemäß der Braunkohlenplanänderung [7] ist das spätere Restloch des Tagebaus Inden (nördlich des Lucherberger Sees) so zu modellieren, dass die Anlage P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 45 eines Sees ermöglicht wird. Die Restseebefüllung beginnt ab ca. 2030 südöstlich von Lucherberg. Ca. 5 Jahre nach Beginn der Befüllung des Restsees und auch schon während der Füllphase sowie danach ist eine kontinuierliche Freizeit- und Erholungsnutzung möglich. Der Verlust von aquatischen (Teil-) Lebensräumen verschiedener Tier- und Pflanzenarten (Schutzgüter Tiere und Pflanzen) wird durch die Anlage einer Flachwasserzone kompensiert. Mit Beginn der sukzessiven Entleerung des Lucherberger Sees ab 2020 wird im Auslaufbereich des späteren Tagebaurestsees die Flachwasserzone hergestellt sein [2]. Diese kann dann für viele am Lucherberger See vorkommende Tierarten (wie z.B. Amphibien) eine Ersatzlebensraumfunktion übernehmen. Der Verlust eines prägenden Landschaftselementes (Schutzgut Landschaft) und eines großen Stillgewässers (Schutzgut Wasser) sowie einer klimatischen Ausgleichsfläche (Schutzgut Klima) werden durch die große Wasserfläche des Tagebaurestsees langfristig ausgeglichen. Der tagebaubedingte Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 ff BNatSchG) wird durch die Wiedernutzbarmachung des Tagebaurestsees Inden vollständig kompensiert. In den UVPAngaben im Braunkohlenplan [7] ist u. a. anhand eines numerischen Bewertungsverfahrens nachgewiesen worden, dass eine Kompensation der Eingriffe erfolgt. Durch die vorgenannten Maßnahmen verbeiben keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Die tagebaubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Wiedernutzbarmachung kompensiert. Weitere Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind nicht erforderlich. 6 Zusammenfassung verbleibender erheblicher Umweltauswirkungen Durch die vorgezogene Herstellung einer Flachwasserzone im Tagebaurestsee [2] sowie die in Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen aus dem Projekt. 7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Zu allen Schutzgütern lagen ausreichende Informationen zur Beurteilung des Bestandes und der Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vor. Aussagen zum Schutzgut Tiere konnten auf die Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (siehe Anlage A-6) und das Fischereifachliche Gutachten (siehe Anlage A-5) gestützt werden. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 46 Zum Grundwasserhaushalt wurden keine konkreten Untersuchungen durchgeführt. Die Angaben der RWE Power AG aus den umfangreichen Beobachtungen der Grundwassers im Zuge des Tagebaus Inden lassen jedoch auf einen bereits so stark beeinflussten Grundwasserhaushalt im Untersuchungsraum schließen, dass der Entleerungsvorgang des Sees sich nicht signifikant zusätzlich auswirken wird. Weitere Untersuchungen waren daher für die Erstellung der Umweltstudie nicht erforderlich. Zur Art, Eigenschaften und Mächtigkeit des Seesubstrates wurden keine konkreten Untersuchungen durchgeführt. Die im Erläuterungsbericht getroffenen Annahmen beruhen auf den vorhandenen Informationen über die Wasserqualität im See, den Zufluss aus der Rur, den Fischbestand und die vorhandene Wasservegetation sowie grundsätzliche Informationen und Erfahrungen über/ mit eutrophen Gewässern. Danach wird das Seesubstrat als körniges, gut entwässerbares Substrat eingestuft (siehe Erläuterungsbericht). Bei deutlicher Abweichung, z.B. bei stark erhöhten Organikanteilen und einer feinkorndominierten oberen See-Sedimentschicht, können ggf. stärkere Faulungsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist vorsorglich im Rahmen der Maßnahme M3 das Aufbringen eines Bio-Oxidationsfilters vorgesehen. 8 Allgemein verständliche, nicht-technische Zusammenfassung Einleitung Die RWE Power AG betreibt im Westen des Rheinischen Braunkohlereviers den Tagebau Inden. Die genehmigte Abbaufläche umfasst auch den Lucherberger See, der ab 2020 beginnend mit der Trockenlegung der Seemulde bergbaulich in Anspruch genommen wird. Die Beseitigung des Lucherberger Sees ist Gegenstand des hier anstehenden wasserrechtlichen Verfahrens nach § 68 WHG. Da mögliche Umweltauswirkungen auf der höhergelagerten Ebene der Braunkohlenplanung bereits geprüft wurden, besteht für das Vorhaben daher keine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung oder Prüfung der Umweltverträglichkeit. Gleichwohl ist die RWE Power AG mit der Bezirksregierung Arnsberg übereingekommen, eine freiwillige Darstellung möglicher Wirkungen auf die Umwelt bereitzustellen und hierdurch einen Gesamtüberblick über das Vorhaben zu ermöglichen. Die Darstellung fokussiert sich u.a. auf die Aspekte der Entleerung und der damit einhergehenden Abfischung (vgl. Anlage A-5). Der ca. 64 ha große Untersuchungsraum umfasst die ca. 55 ha große Wasserfläche des Lucherberger Sees. Es handelt es sich um einen bis zu ca. 26 m tiefen Restsee, der aus dem von 1917 bis 1929 aktiven Tagebau Lucherberg III hervorgegangen ist. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 47 Vor dem Hintergrund seiner Inanspruchnahme und Beseitigung ist der Lucherberger See Gegenstand gewässerspezifischer, weniger strenger Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG, und es liegen die Voraussetzungen für eine vorhabenbezogene Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 2 WHG im Rahmen der übergeordneten Bewirtschaftungsplanung des Landes NordrheinWestfalen vor. Die Beseitigung des Lucherberger Sees steht mit den Bewirtschaftungszielen in Einklang. Der Braunkohlentagebau Inden ist im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan verzeichnet. Im Braunkohlenplan sind die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Abbaus sowie die Verteilung und der Ausgleichung der negativen Folgen auf die Umwelt und auf den Menschen festgesetzt. Der Rahmenbetriebsplan stellt die Abbautätigkeit dar und konkretisiert die im Braunkohlenplan beschriebene Wiedernutzbarmachung. Die Bauleitplanung ist nicht betroffen. Im Untersuchungsraum befinden sich ein schutzwürdiges Biotop („Ehemaliges NSG Lucherberger See“) und Biotopverbundflächen „NSG "Lucherberger See" und "Kiesgrube am Buchenhof““ und „Wehebach zwischen Lucherberg und Langerwehe“). In der Beschreibung des schutzwürdigen Biotops und der Verbundfläche ist bereits dargelegt, dass der Lucherberger See bei der Erweiterung des Braunkohlentagebaus Inden zerstört wird. Beschreibung des Vorhabens und der untersuchten Alternativen Die untersuchten Alternativen zur Beseitigung des Lucherberger Sees unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Ableitung des Seewassers. Es wurden folgende Alternativen untersucht: Alternative 1: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über das vorhandene Pumpwerk und die dazugehörigen Leitungen zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler Alternative 2: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über neu zu erstellende Leitungen in den Tagebau Inden und Handhabung analog dem anfallenden Grubenwasser Alternative 3: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See in Einleitung in nahegelegene Vorfluter (Wehebach oder Mühlengraben) über neu zu erstellende Leitungen Da mit der Alternative 1 im Gegensatz zu den anderen Alternativen keine weiteren Eingriffe außerhalb des Lucherberger Sees verbunden sind, ist die Alternative 1 der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Sie wurde in der technischen Planung (siehe Erläuterungsbericht) hinsichtlich der Randbedingungen weiter optimiert und besteht aus drei Phasen:  Phase 1: Entnahme über Entnahmeturm Entnahme des Wassers über die Regelbetriebseinrichtungen des Seepumpwerks, Eintritt des Wassers in den Entnahmeturm durch die Entnah- P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 48 mestutzen und Förderung zum Kraftwerk Weisweiler mit den vorhandenen Pumpen;  Phase 2: Entnahme über Pontonpumpen Entnahme des Wassers mittels Pontonpumpen und Druckförderung in den Entnahmeturm des Seepumpwerks, von dort weiter mit den vorhandenen Pumpen wie in Phase 1;  Phase 3: Restwasserbeseitigung Beseitigung der Restwasservolumina in den Tiefpunkten des Sees, Restverfüllung und Rest- / Tagwasserhaltung Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile Die Schutzgüter des UVPG werden anhand der Bestandsdaten bewertet. Dabei werden auch bestehende Vorbelastungen berücksichtigt. Der Lucherberger See ist für das Schutzgut Menschen hinsichtlich der Freizeitnutzung in Form von Angeln, Surfen, Segeln und Baden (trotz eines Verbots) von hoher Bedeutung. Vorbelastungen bestehen durch die benachbarte Autobahn und eine zunehmende Verkrautung des Sees. Die Gehölzbestände am Lucherberger See haben eine hohe Bedeutung für Fledermäuse und Vögel. Außerdem wurde dort die Haselmaus nachgewiesen. Der See selbst hat eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Fische, Krebse und ggf. Muscheln, die an das Wasser gebunden sind. Außerdem als Teillebensraum für Wasservögel und Amphibien. Eine Vorbelastung für die Tierwelt besteht durch die intensive Freizeitnutzung des Sees. Dadurch ist davon auszugehen, dass störungsempfindliche Arten am und im See nicht vorkommen. Die Biotope im Untersuchungsraum haben überwiegend eine mittlere Wertigkeit. Die intensive Freizeitnutzung wirkt auch hier als Vorbelastung. Der Untersuchungsraum besteht überwiegend aus anthropogen überformtem Neuboden. Natürliche Böden kommen nur in den Randbereichen des Lucherberger Sees vor, hier eine kleinflächige, besonders geschützte Parabraunerde. Bei dem Lucherberger See handelt es sich um ein eutrophes Stillgewässer, das aufgrund seiner Entstehung und Ausprägung und intensiven Nutzung nur eine bedingte Naturnähe aufweist. Es besitzt daher eine mittlere Wertigkeit für das Schutzgut Wasser. Das Grundwasser im Untersuchungsraum ist durch den Tagebau stark überprägt und daher nur von geringer Wertigkeit. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 49 Für die Schutzgüter Klima/ Luft besitzt die Seefläche eine klimatische Ausgleichsfunktion, die jedoch nur im Nahbereich wirksam ist. Lucherberg als nächstgelegene Wohnbebauung profitiert davon nicht oder nur in geringem Umfang, so dass der See insgesamt nur eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut hat. Vorbelastungen bestehen durch die Emissionen aus dem Kraftwerk Weisweiler und der benachbarten Autobahn A4. Der Lucherberger See ist in der umgebenden intensiv genutzten Agrar- und Tagebaulandschaft ein prägendes und damit hochwertiges Element des Landschaftsbildes. Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen durch den Tagebau und die benachbarte Autobahn A4. Kulturgüter sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, als Sachgut ist der See als Zwischenspeicher für das Kraftwerk Weisweiler von Bedeutung. Schutzgutbezogene Konfliktanalyse Die Konfliktanalyse erfolgt anhand der zuvor beschriebenen Bewertung der Schutzgüter im Bestand und der zu erwartenden Umweltauswirkungen durch die Beseitigung des Lucherberger See. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen werden aus der Projektbeschreibung abgeleitet. Für das Schutzgut Menschen können Beeinträchtigungen durch Emissionen (Staub, Geruch, Lärm) nicht ausgeschlossen werden. Durch die entsprechenden Maßnahmen können die Auswirkungen jedoch auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Die Beeinträchtigungen durch den zeitlich begrenzten Verlust von Erholungsflächen werden durch die nahe gelegenen anderen Gewässer ausgeglichen. Die Auswirkungen werden daher insgesamt als unerheblich eingestuft. Für das Schutzgut Tiere können Beeinträchtigungen durch den Verlust von (Teil-) Lebensräumen entstehen. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie das Abfischen und Abkeschern von Fischen, Krebsen und Amphibien sowie deren Laich aus den Restwasserflächen und ihre Umsiedlung in andere Gewässer, können die Beeinträchtigungen minimiert werden. Eine Vermeidung des Lebensraumverlustes für die genannten Arten ist nicht möglich. Der Verlust von nicht essentiellen Teillebensräumen für Säugetiere, Vögel und Amphibien wird als nicht erheblich eingestuft. Die mögliche Beeinträchtigung der Brut von Wasservögeln kann durch eine kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels vermieden werden. Für das Schutzgut Pflanzen können erhebliche Beeinträchtigungen der Landvegetation ausgeschlossen werden. Der Lebensraumverlust für Wasserpflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die jedoch nicht zu vermeiden oder vermindern ist. P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-4: Umweltstudie 50 Für das Schutzgut Wasser stellt der Verlust des großen Stillgewässers eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die jedoch nicht zu vermeiden oder vermindern ist. Die Beseitigung des Lucherberger Sees steht mit den Bewirtschaftungszielen in Einklang. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine hochwertigen Bereiche betroffen sind oder die zu erwartenden Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut nur gering sind. Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen Zu den Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen zählen zunächst die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Folgende Maßnahmen sind geplant: M1 Aufstellung eines Bauzauns und Aufstellen von Warnschildern zur Verhinderung von Unfällen während und nach der Entleerung M2 Emissionsvermeidung Staub durch Böschungsbegrünung M3 Emissionsvermeidung Geruch durch Böschungsbegrünung und ggf. BioOxidationsfilter auf der Seesohle M4 Kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels zum Schutz der Brut von Wasservögeln M5 Verhinderung der Einwanderung von Arten durch einen Amphibienschutzzaun um den See M6 Abfischung der aquatischen Fauna zur Bergung und Umsiedlung des Fischbestandes M7 Absammeln der Amphibien zur Bergung und Umsiedlung der Individuen M8 Fischschutzgitter und Reduzierung der Anströmgeschwindigkeit an den Pontonpumpen zum Schutz der Jungfische Die trotz der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Dies betrifft die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung, den Verlust von Tierlebensräumen, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie die Auswirkungen des Eingriffs auf Biotope. Die Kompensation erfolgt durch die bereits im Braunkohlenplan festgelegte Anlage einer Flachwasserzone und die Befüllung und Gestaltung des Tagebaurestsees. Nach Durchführung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter. Sachbearbeiter: Köln, im Mai 2017 Dipl.-Ing. (FH) M. Fuß Björnsen Beratende Ingenieure GmbH C. Dellmann, M.Sc. Niederlassung Köln ppa. Dr.-Ing. S. Rubbert P:\rwe1500221\planung\01_bearbeitung\TP3_LuSee_WHG68\WHG68\A-4_Umweltstudie.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH