Daten
Kommune
Inden
Größe
1,8 MB
Datum
16.11.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
RWE Power
Wasserwirtschaftliche
Planung und Genehmigung
TAGEBAU INDEN
ANTRAG AUF PLANFESTSTELLUNG
NACH § 68 WHG
Beseitigung des Lucherberger Sees
Anlage A-4:
Umweltstudie
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Köln
Karlstraße 40-44 D-50679 Köln
Telefon (0221) 689308-0 Telefax (0221) 689308-11
Mai 2017
MF/-/201500221
-I-
Inhaltsverzeichnis
Umweltstudie
Seite
1
Einleitung
1.1 Veranlassung
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.3 Methodisches Vorgehen
1.4 Projektbeschreibung
1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraums
1.6 Lage im Raum
1.7 Fachgesetzliche und fachplanerische Ausweisungen und Festlegungen
1.7.1 Landesplanung/ Bauleitung
1.7.2 Naturschutz und Landschaftsplanung
1.7.3 Bewirtschaftungsziele nach WRRL
1
1
1
2
2
3
5
5
5
8
10
2
Beschreibung des Vorhabens und der untersuchten Alternativen
2.1 Beschreibung des Vorhabens
2.2 Untersuchte Alternativen
2.3 Seeentleerung
2.3.1 Phase 1: Entnahme über Entnahmeturm
2.3.2 Phase 2: Entnahme über Pontonpumpen
2.3.3 Phase 3: Restwasserbeseitigung
12
12
13
16
16
17
18
3
Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
3.1 Schutzgut Menschen
3.2 Schutzgut Tiere
3.3 Schutzgut Pflanzen
3.4 Schutzgut Boden
3.5 Schutzgut Wasser
3.5.1 Allgemeines
3.5.2 Oberflächengewässer
3.5.3 Grundwasser
3.6 Schutzgüter Klima und Luft
3.7 Schutzgut Landschaft
3.8 Schutzgut Kulturgüter
3.9 Schutzgut sonstige Sachgüter
20
20
20
23
24
25
25
26
28
28
29
30
30
4
Schutzgutbezogene Konfliktanalyse
4.1 Schutzgut Menschen
4.2 Schutzgut Tiere
4.3 Schutzgut Pflanzen
4.4 Schutzgut Boden
4.5 Schutzgut Wasser
4.5.1 Oberflächengewässer
4.5.2 Grundwasser
4.6 Schutzgüter Klima und Luft
31
31
34
36
37
37
37
38
38
- II -
4.7
4.8
4.9
4.10
39
39
39
40
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Kulturgüter
Schutzgut sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
5
Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung
5.2 Maßnahmen zur Kompensation
40
40
44
6
Zusammenfassung verbleibender erheblicher Umweltauswirkungen
45
7
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
45
8
Allgemein verständliche, nicht-technische Zusammenfassung
46
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes
4
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW [10]
6
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen
7
Abbildung 4: Zeichnerische Darstellung
Räumlicher Teilabschnitt II
8
des
Braunkohlenplans
Abbildung 5: Schutzwürdige Biotope im Untersuchungsraum
Inden,
9
Abbildung 6: Biotopverbundfläche im Untersuchungsraum
10
Abbildung 7: Tagebaue Lucherberg I, II und III (Quelle [21])
27
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Fischbesatz im Lucherberger See
Seite
22
- III -
Planverzeichnis (des Planfeststellungsantrags)
Maßstab
B-1
B-1.1
B-1.2
Übersichtskarten
Bestand
Abschlussbetriebsplan
1 : 25.000
1 : 25.000
B-2
Übersichtslageplan
1 : 10.000
B-3
B-3.1
B-3.2
B-3.3
Lage- und Detailpläne
Seebathymetrie und Direkteinzugsgebiet
Anordnung Pontonpumpen
Entleerungsphasen
1 : 2.000
1 : 2.000
1 : 5.000
B-4
B-4.1
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Maßnahmenplan
1 : 5.000
B-5
B-5.1
Umweltstudie
Bestandsplan Schutzgüter Menschen, Landschaftsbild
und Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsplan Schutzgüter Tiere und Pflanzen
Bestandsplan Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/ Luft
1 : 2.000
1 : 2.000
1 : 2.000
B-5.2
B-5.3
- IV -
Verwendete Unterlagen
[1]
RWE Power AG
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden, räumlicher Teilabschnittt II
2013
[2]
Björnsen Beratende Ingenieure (BCE) GmbH
Tagebau Inden. Anlage einer Flachwasserzone. Beantragung des Gewässerausbaus
nach § 68 WHG
Erläuterungsbericht
2016
[3]
Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI)
Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, 2009
[4]
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft, 2002
[5]
Kaufman, Manfred
Monatswetterübersicht – Eschweiler – Hehlrath 163 m über NN. [Online] [Zitat vom:
6. November 2012.] http://www.wetter-eschweiler.de/bilder/Jahreswetter.html.
[6]
Geologischer Dienst NRW
webbasierte Bodenkarte 1:50.000 von NRW, Auskunftssystem IS BK 50, Abfrage
6/2016
[7]
Bezirksregierung Köln Dezernat 32 (Hrsg.)
Braunkohlenplan Inden – Räumlicher Teilabschnitt II
2009
[8]
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6: Bergbau und Energie in NRW
2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden
Zulassung vom 20.12.2012
[9]
Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Aachen/Köln. Geographische Landesaufnahme M. 1: 200.000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bad Godesberg
1967
[10]
Land Nordrhein-Westfalen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
08.02.2017
[11]
Bezirksregierung Köln
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen.
2003
-V-
[12]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Biotopkataster NRW. Unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW. Online verfügbar unter:
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/downloads
Abfrage 01/2017
[13]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Biotopverbundflächen. Unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW. Online verfügbar unter:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/landschaftsplanung/biotopverbund-in-nrw/
Abfrage 01/2017
[14]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Messtischblatt 5104 „Düren“ Quadrant 3
2017
[15]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen
2007
[16]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Klimaatlas NRW, online verfügbar unter:
http://www.klimaatlas.nrw.de/site/
Abfrage 01/2017
[17]
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands, Maßstab 1:500.000
2010
[18]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Bewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland
1998
[19]
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
1998
[20]
Walter, R.
Geologie von Mitteleuropa, 5. Auflage
E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart
1992
[21]
Steinigen, F.:
Bergbauliche Inanspruchnahme eines großflächigen Stillgewässers durch einen
Braunkohlentagebau am Beispiel des Lucherberger Sees in Inden
2012
- VI -
[22]
Bollrich, G.
Technische Hydromechanik 1
1996
Verlag für Bauwesen GmbH
[23]
Mantz, P. A.:
Incipient Transport of Fine Grains and Flakes by Fluids – Extended Shields Diagram;
Journal of Hydraulic Engineering, Juni 1977, S. 601 -615
[24]
Kölner Büro für Faunistik (KBFF):
Sonderbetriebsplan Tagebau Inden. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Prüfung nach §§ 44 ff. BNatSchG. Gutachten im Auftrag der RWE Power AG, 2013.
[25]
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW):
Bewirtschaftungsplan 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein,
Weser, Ems und Maas, Dezember 2015, Anhang BWP
[26]
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW):
Hintergrundpapier Braunkohle zum Bewirtschaftungsplan 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas. Begründung für die
Inanspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen, 2015
[27]
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg:
Städtebauliche Lärmfibel, Hinweise für die Bauleitplanung, 2013
[28]
Flygt / xylem:
Montage-, Betriebs- und Wartungshandbuch Flygt 2201, 2011
RWE Power - Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung
Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG
Beseitigung des Lucherberger Sees
Anlage A-4: Umweltstudie
1
1 Einleitung
1.1 Veranlassung
Die RWE Power AG betreibt im Westen des Rheinischen Braunkohlereviers den Tagebau
Inden. Die genehmigte Abbaufläche umfasst auch den Lucherberger See, der ab 2020 beginnend mit der Trockenlegung der Seemulde bergbaulich in Anspruch genommen wird. Der Lucherberger See befindet sich im Eigentum der RWE Power und dient dem Kraftwerk Weiseiler
als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Wasserversorgung. Die Beseitigung eines Gewässers wird in § 67 (2) WHG als Gewässerausbau klassifiziert und erfordert
nach § 68 WHG eine Planfeststellung / Plangenehmigung durch die zuständige Behörde.
Mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen hat die RWE Power AG die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Die Braunkohlegewinnung innerhalb der Abbaufläche des Tagebaus Inden ist durch den
Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, am 8. März 1990 landesplanerisch genehmigt worden. Die im Braunkohlenplan verankerte Wiedernutzbarmachung stellt gleichzeitig
auch die Kompensation des bergbaubedingten Eingriffs in Natur und Landschaft dar. Diesbezüglich gelten die entsprechenden Festsetzungen der am 19. Juni 2009 genehmigten Änderung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Änderung der Grundzüge der
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Restsee) [7]. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sind bereits die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die Beseitigung des
Lucherberger Sees behandelt worden. Diesbezüglich kann in dieser Umweltstudie auf die
bereits im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen verwiesen werden.
Ebenso liegt ein zugelassener Rahmenbetriebsplan vor. Es handelt sich um den Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 und 2.
Änderung vom 17.12.2010 für den Zeitraum 1995 bis Abbauende, zugelassen am 20.12.2012
[8]. Dieser Rahmenbetriebsplan regelt die Abbautätigkeit und konkretisiert die im Braunkohlenplan beschriebene Wiedernutzbarmachung. Er hat ebenfalls bereits die Beseitigung des
Lucherberger Sees zum Inhalt.
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Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG
Beseitigung des Lucherberger Sees
Anlage A-4: Umweltstudie
2
Der Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange [24] bei der Fortführung des Tagebaus Inden bis Abbauende vom 31.10.2013 wurde mit Schreiben vom 22. August 2016 zugelassen. In diesem Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten durch den Abbaubetrieb in der zugelassenen Abbaufläche und das gesamte artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Betroffenheiten
aus dem Abbau bis zum Abbauende umfassend dargelegt.
1.3 Methodisches Vorgehen
Gegenstand des hier anstehenden wasserrechtlichen Verfahrens nach § 68 WHG ist die endgültige und dauerhafte Entleerung und damit die Beseitigung des Lucherberger Sees als Gewässer. Mögliche Umweltauswirkungen wurden auf der höhergelagerten Ebene der Braunkohlenplanung bereits geprüft, so dass erneute Prüfungen nach Maßgabe des § 52 Abs. 2b Satz
2 BBergG in dem wasserrechtlichen Gewässerausbauvorhaben nicht durchzuführen sind. Für
das Vorhaben besteht daher keine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung oder Prüfung der
Umweltverträglichkeit. Gleichwohl ist die RWE Power AG mit der Bezirksregierung Arnsberg
übereingekommen, eine freiwillige Darstellung möglicher Wirkungen auf die Umwelt bereitzustellen und hierdurch einen Gesamtüberblick über das Vorhaben zu ermöglichen.
Am 8.9.2016 wurde im Rathaus der Gemeinde Inden von der Bezirksregierung Arnsberg ein
Info-Termin (entsprechend dem Scoping nach § 5 UVPG) durchgeführt. Im Rahmen des Termins wurde die geplante Entleerung des Lucherberger Sees durch die RWE Power AG vorgestellt. Inhalt und Umfang der Umweltstudie wurden mit den zu beteiligenden Behörden festgelegt.
Die vorliegende Umweltstudie orientiert sich inhaltlich an den in § 6 UVPG genannten Angaben. Die Darstellungstiefe richtet sich dabei danach, inwieweit einzelne Schutzgüter insbesondere durch das „Wie“ der ausstehenden Gewässerbeseitigung und die konkrete Ausführungsplanung betroffen sein können. Insoweit fokussiert die Darstellung u.a. auf die Aspekte
der Entleerung und der damit einhergehenden Abfischung (vgl. Anlage A-5).
1.4 Projektbeschreibung
Der See soll ab 2020 u.a. durch die Kühlwasserentnahme für das Kraftwerk Weisweiler und
ausbleibende Wasserlieferung aus der Rur entleert werden. Damit ist eine Absenkung des
Wasserspiegels bis auf das Niveau des vorletzten Entnahmestutzens des Entnahmepumpwerks möglich (105,00 mNHN). Eine darüber hinausgehende Entleerung bis auf das
Niveau des untersten Entnahmestutzens (100,00 mNHN) scheidet über diesen Pfad aus, weil
hierdurch in zu hohem Maße Feststoffe in die Ableitung zum Kraftwerk eingetragen würden.
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Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG
Beseitigung des Lucherberger Sees
Anlage A-4: Umweltstudie
3
Der unterste Entnahmestutzen befindet sich unmittelbar oberhalb der am Pumpwerk anstehenden Sedimentoberfläche.
Für die Restentleerung unterhalb der Entnahmekote von 105,00 mNHN ist vorgesehen, den
verbleibenden Wasserkörper mittels Pontonpumpen zu entleeren. Die Pontonpumpen fördern
das Wasser in den Entnahmeturm des Seepumpwerks. Von dort gelangt es weiterhin zum
Kraftwerk Weisweiler.
Die Geschwindigkeit der Seeentleerung richtet sich nach der Standsicherheit der Uferböschungen, nach ökologischen und artenschutzrechtlichen Gegebenheiten sowie nach fischereilichen Aspekten. Um die ökologischen Funktionen des Lucherberger Sees möglichst lange
aufrechterhalten zu können, ist es notwendig, mit der Entleerung so spät wie möglich zu beginnen. Zur Absicherung der Standsicherheit der Uferböschungen werden geotechnische
Standsicherheitsberechnungen durchgeführt.
Für die erforderliche Abfischung des Sees wird ein fischereibiologisches Konzept in Abstimmung mit dem örtlichen Angelverein durch einen Fischereiexperten erstellt, welches in das
Entleerungskonzept integriert wird (siehe Anlage A-5).
Für den freigelegten Sedimentkörper werden Maßnahmen durchgeführt, um Emissionen zu
unterbinden, z.B. Geruch und Staub.
Hinsichtlich möglicher Kampfmittelauswirkungen wird im Vorfeld der Maßnahme eine Luftbildauswertung durchgeführt. Alle Maßnahmen werden eng mit dem zuständigen Ordnungsamt
und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmt.
1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraums
Das Vorhaben erstreckt sich auf die Beseitigung des Lucherberger Sees als Gewässer.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich schutzgut- und wirkpfadbezogen an
der Reichweite möglicher Umweltauswirkungen des lediglich noch ausstehenden „Wie“ der
Gewässerbeseitigung. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt anhand der in Kapitel 4 festgestellten, möglichen Auswirkungen der Entleerung des Sees.
Der ca. 64 ha große Untersuchungsraum ist in Abbildung 1 dargestellt. Er umfasst die ca. 55
ha große Wasserfläche des Lucherberger Sees sowie dessen unmittelbare Uferbereiche. Es
handelt es sich um einen bis zu ca. 26 m tiefen Restsee, der aus dem von 1917 bis 1929 aktiven Tagebau Lucherberg III hervorgegangen ist. Der See steht im Eigentum der RWE Power
AG und wird als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Versorgung des
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Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG
Beseitigung des Lucherberger Sees
Anlage A-4: Umweltstudie
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Kraftwerkes Weisweiler betrieben. Zu diesem Zweck wird das Wasser im Bedarfsfall über ein
Entnahmebauwerk im Süden des Sees zum Kraftwerk Weisweiler geleitet. Die aus dem See
entnommene Wassermenge sowie die Versickerungs- und Verdunstungsverluste werden
durch eine Entnahme aus der Rur bei Schophoven und der dazugehörigen Überleitung in den
See kompensiert.
Das Gewässer wird von der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See e. V als Fischereigewässer und vom Segelverein Lucherberg e. V. als Surf- und Segelgewässer genutzt.
Über einen um den See herumführenden Wanderweg ist die Wasserfläche auch für die stille
Naherholung erschlossen. Dementsprechend ist der Lucherberger See im Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt – Region Aachen mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ belegt. Darüber hinaus dient der Lucherberger See Zugvögeln als Rast-, Nahrungs- und Winterquartier.
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes
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Beseitigung des Lucherberger Sees
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1.6 Lage im Raum
Der Untersuchungsraum gehört zur naturräumlichen Großeinheit 55 „Niederrheinische Bucht“,
Haupteinheit 553 „Zülpicher Börde“ (LR-II-016) [9]. Die „Zülpicher Börde“ entspricht dem Südteil der „Niederrheinischen Bucht“. Sie ist geprägt durch allmählich nach Norden hin einfallende, lössbedeckte Terrassenflächen. Die Ebenheiten werden von den breiten Talniederungen
der Rur sowie der Erft, des Swistbaches, Rot-, Neffel- und Ellebach zerschnitten. Durch Abbau der hier z.T. oberflächennah anstehenden tertiären Braunkohlen sind einige Gebiete stark
anthropogen verändert.
In der „Zülpicher Börde“ findet sich der Lucherberger See in der naturräumlichen Untereinheit
553.3 „Erper Lössplatte“. Die von geringmächtigen (1-2 m) Lösslehmen bedeckte Hauptterrassenebene ist in sich sehr eintönig entwickelt, belebend wirken sich die Täler der Elle (folgt
einer sich morphologisch auswirkenden Störungszone bzw. Schollengrenze, - dem Rurrandsprung) und von Neffels- und Rotbach aus. Das Wissersheimer Fliess (bei Kerpen) und ein
kleinerer Nebenbach bei Poll folgen ebenfalls tektonisch vorgezeichneten Verwerfungslinien.
Künstlich veränderte Böden im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung (Abgrabungsseen, Haldenaufschüttungen) sind besonders zwischen Inden und Düren verbreitet.
Der Untersuchungsraum liegt im Kreis Düren und grenzt im Nord-Westen an die Ortschaften
Lucherberg und Inden und an den übrigen Seiten fast ausschließlich an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Südlich des Lucherberger Sees verläuft die Bundesautobahn A4. Die derzeit
noch landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und östlich werden zukünftig durch den
Tagebau in Anspruch genommen.
1.7 Fachgesetzliche und fachplanerische Ausweisungen und Festlegungen
1.7.1 Landesplanung/ Bauleitung
Landesentwicklungsplan
Der geltende Landesentwicklungsplan NRW [10] ist seit dem 08.02.2017 in Kraft. Er verweist
in Kapitel 9, „Rohstoffversorgung“, auf die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenpläne (vgl.
Abbildung 2). Es wird erläutert, dass der Bedarf an Abbaubereichen für Braunkohle im Rheinischen Revier langfristig über die vorliegenden Braunkohlenpläne Inden, Hambach und Garzweiler gesichert ist. Die Inanspruchnahme weiterer Abbaubereiche ist nicht erforderlich.
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Beseitigung des Lucherberger Sees
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Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW [10]
Regionalplan
Der Regionalplan setzt die grundsätzlichen Ziele für die Raumordnung. Zwischen der gesamtstaatlichen Planung des Landesentwicklungsplans und der kommunalen Gemeindeentwicklung erzeugt der Regionalplan Planungssicherheit für die Gemeinden und die Fachplanungsträger. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, umfasst räumlich die Kreise Stadt Aachen sowie die Städteregion Aachen, Düren, Euskirchen
und Heinsberg [11]. Der Regionalplan wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen Nr. 26 vom 10. Juni 2003 bekanntgemacht. Gemäß § 16 Abs. 3 LPlG
vom 11.02.2001 wird der Regionalplan damit Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Er
ist von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, von den öffentlichen Planungsträgern sowie im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben
von den bundesunmittelbaren und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen zu beachten. Die letzte Änderung des Regionalplans Region Aachen erfolgte
2016 durch die 18. Planänderung Interkommunaler Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) „Merscher Höhe“, Stadt Jülich, Gemeinde Niederzier und Gemeinde Titz - Rechtsverbindlich mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 28.10.2016.
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Tagebau Inden – Gewässerausbauverfahren nach § 68 WHG
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7
Der Regionalplan Aachen stellt „Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ für
den Bereich des Tagesbaus Inden einschließlich des Lucherberger Sees dar. Der Lucherberger See ist als Oberflächengewässer mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur“ (vgl. Abbildung 3) dargestellt.
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen
Braunkohlenplan/ Rahmenbetriebsplan
Der Braunkohlenplan NRW ist ein Raumordnungsplan, in dem die Rahmenbedingungen für
den Abbau von Braunkohle in NRW festgelegt werden. Im Braunkohlenplan wird die räumliche
und zeitliche Ausdehnung des Abbaus sowie Verteilung und der Ausgleichung der negativen
Folgen auf die Umwelt und auf den Menschen festgesetzt. Ebenfalls geregelt ist die anschließende Rekultivierung des Gebietes. Für den Tagebau Inden gilt im Bereich des Lucherberger
Sees der „Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“, der am 8. März 1990 landesplanerisch genehmigt wurde. Es gelten die entsprechenden Festsetzungen der am 19. Juni
2009 genehmigten Änderung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Restsee) [7]. Es
liegt zudem ein zugelassener Rahmenbetriebsplan vor. Es handelt sich um den Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 und 2.
Änderung vom 17.12.2010 für den Zeitraum 1995 bis Abbauende, zugelassen am 20.12.2012
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Beseitigung des Lucherberger Sees
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[8]. Dieser Rahmenbetriebsplan stellt die Abbautätigkeit dar und konkretisiert die im Braunkohlenplan beschriebene Wiedernutzbarmachung.
Abbildung 4: Zeichnerische Darstellung des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II
Bauleitplanung
Der Untersuchungsraum liegt nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, Bebauungspläne sind nicht ausgewiesen.
1.7.2 Naturschutz und Landschaftsplanung
Der Lucherberger See liegt außerhalb der Landschaftspläne des Kreises Düren.
Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte sind von der Beseitigung des Wasserkörpers nicht betroffen. Diesbezüglich wird auf die bereits im Rahmen des Braunkohlenplans
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Beseitigung des Lucherberger Sees
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9
[7] durchgeführten Untersuchungen verwiesen. Der Lucherberger See wird im Biotopkataster
Nordrhein-Westfalen als schutzwürdiges Biotop (BK-5104-0003) „Ehemaliges NSG Lucherberger See“ geführt (vgl. Abbildung 5). Allerdings ist in der Objektbeschreibung bereits ausgeführt, dass der See nach 2020 entleert wird. In der Bewertung wird die regionale Bedeutung
als Zug-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel beschrieben. Die Eignung als
Brutgebiet für Wasservögel wird aufgrund der anthropogenen Störungen wie z.B. durch Surfer
und Segler und des Fehlens eines Röhrichtgürtels hingegen als stark beeinträchtigt bezeichnet. Dem See wird daher nur eine lokale Bedeutung beigemessen [12].
BK-5104-0003
Abbildung 5: Schutzwürdige Biotope im Untersuchungsraum
Darüber hinaus befinden sich im Bereich des Lucherberger Sees Biotopverbundflächen
(siehe Abbildung 6) [13]. Die Verbundfläche VB-K-5104-008 „NSG "Lucherberger See" und
"Kiesgrube am Buchenhof““ ist flächenmäßig deckungsgleich mit dem schutzwürdigen Biotop
(BK-5104-0003). Die Fläche ist als Abgrabungsgewässer gekennzeichnet, das einen bedeutenden Lebensraum für eine artenreiche Wasservogelfauna darstellt. In der Beschreibung der
Verbundfläche ist bereits dargelegt, dass der Lucherberger See bei der Fortführung des
Braunkohlentagebaus Inden zerstört wird.
Südlich angrenzend an den Lucherberger See und die Verbundfläche VB-K-5104-008 befindet
sich die Verbundfläche VB-K-5104-007 „Wehebach zwischen Lucherberg und Langerwehe“.
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Das Gebiet umfasst die Wehebachaue zwischen Lucherberg und Langerwehe sowie Pufferzonen im Süden des Lucherberger Sees. Als Schutzziele werden der Erhalt des Wehebachtals mit naturnahen Bachabschnitten, Ufergehölzen und durch landschaftstypische Gehölzstrukturen gegliederte Grünlandstandorte genannt.
VB-K-5104-008
VB-K-5104-007
Abbildung 6: Biotopverbundfläche im Untersuchungsraum
1.7.3 Bewirtschaftungsziele nach WRRL
Die allgemeinen Bewirtschaftungsziele ergeben sich für oberirdische Gewässer aus § 27
WHG. Dieser unterscheidet zwischen natürlichen Gewässern einerseits und erheblich veränderten und künstlichen Gewässern andererseits.
Nach § 27 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
eine Verschlechterung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden wird und
ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.
Nach § 27 Abs. 2 WHG sind oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder
erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
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eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands
vermieden wird und
ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht
werden.
Der Lucherberger See ist ein künstlicher See in der Planungseinheit PE_RUR_1400 und trägt
die Seekennzahl 800012824899. Laut Bewirtschaftungsplan 2016-2021 handelt es sich um
einen „geschichteten Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“ des Typs 13 [25]. Für den
Lucherberger See als künstlichen See wären damit grundsätzlich das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand als Bewirtschaftungsziele anzulegen (vgl. Bewirtschaftungsplan Anhang Teil II 5-2 – 1).
Vor dem Hintergrund der bergbaulichen Inanspruchnahme und damit seiner Beseitigung als
Oberflächengewässer im Vorfeld des Tagebaus Inden legt der Bewirtschaftungsplan 20162021 [25] jedoch abweichend hiervon für den Lucherberger See weniger strenge Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG fest (vgl. Bewirtschaftungsplan Anhang Teil II 1-2 - 1).
Das „Hintergrundpapier Braunkohle“ [26] trifft als Bestandteil des Bewirtschaftungsplans 20162021 [25] für die Beseitigung von Oberflächengewässern im Abbaufeld die folgende Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG:
„Im Sinne weniger strenger Bewirtschaftungsziele für den ökologischen Zustand bzw.
das ökologische Potential der Oberflächenwasserkörper gilt, dass zwar die gemäß
3.1.1 und 3.1.4 bei der Braunkohlengewinnung im Tagebau unvermeidbaren Einflüsse
[…]
- Beseitigung der im Tagebaugebiet selbst befindlichen Oberflächengewässer
[…]
zugelassen werden, aber
[…]
- die von der bergbaulichen Inanspruchnahme im Tagebaugebiet betroffenen Oberflächengewässer im Rahmen der Rekultivierung entsprechend ausgeglichen werden
[…].“
([26], Kapitel 3.5.3, Seite 45)
Dies wird als „Ziel O1“ im Weiteren wie folgt näher konkretisiert:
„Die bergbaubedingten Eingriffe und deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft im
Abbaubereich sind im Zuge der Wiedernutzbarmachung auszugleichen. Die im Vorfeld
des fortschreitenden Tagebaues bestehenden ökologischen Funktionen der Oberflächengewässer sind möglichst lange zu erhalten.
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Mit diesem Ziel wird sichergestellt, dass die Oberflächengewässer auch im Abbaubereich selbst möglichst lange erhalten bleiben und ihre letztlich erforderliche bergbauliche Inanspruchnahme im Zuge der Rekultivierung durch die entsprechende Anlage
neuer Gewässer(systeme) wieder ausgeglichen wird. In den nächsten zwei Bewirtschaftungszyklen betrifft dies konkret Teile der Wasserkörper Oberlauf des Manheimer
Fließes (2747224_0, natürlicherweise ephemeres Gewässer), den Oberlauf der Niers
(286_109828, s. Anlage 1) sowie den Lucherberger See (800012824899).“
([26], Kapitel 3.5.3, Seite 45, Hervorhebung diesseits)
In Kapitel 3 des Hintergrundpapiers [26] wird die Festlegung der abweichenden Bewirtschaftungsziele eingehend begründet. Darüber hinaus begründet das Hintergrundpapier Braunkohle auch das Vorliegen einer vorhabenbezogenen Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen
gemäß § 31 Abs. 2 WHG. Die näheren Einzelheiten der Festlegung weniger strenger Bewirtschaftungsziele, der Ausnahme nach § 31 Abs. 2 WHG und ihrer Anforderungen werden im
Kapitel 5 des Erläuterungsberichts behandelt.
2 Beschreibung des Vorhabens und der untersuchten Alternativen
2.1 Beschreibung des Vorhabens
Der Beginn der Seeentleerung ist grundsätzlich ab dem Jahr 2020 möglich, und als spätester
Zeitpunkt der vollständigen Entleerung wurde von der RWE Power AG das Jahr 2025 festgelegt. Die Entleerungsdauer ist unter Berücksichtigung von Ökologie, Geotechnik, Vorflutmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit usw. auf das mögliche Minimum zu reduzieren. Im Hinblick auf
den Zeitbedarf der vor dem Beginn der eigentlichen Verkippung der Seemulde des Lucherberger Sees (nicht Bestandteil des Vorhabens) noch erforderlichen Vorfeldräumung muss die
Trockenlegung bis zum 28.2.2025 abgeschlossen sein, anschließend endet die Entleerung mit
dem finalen Absammeln von Amphibien.
Über eine Rohrleitung wird derzeit Wasser von der Rur im Bereich Schophoven zum Lucherberger See geleitet. Die Einleitung erfolgt über ein Einleitungsbauwerk am Nordwestufer des
Sees. Das Einleitungsbauwerk besteht aus Beton und ist stufenförmig aufgebaut und von Metallgeländern begrenzt.
Im Lucherberger See befinden sich zwei Pumpwerke. Das 1941 aus Beton errichtete, heute
nicht mehr aktive Pumpengebäude (Pumpstation 1) ist über einen schmalen Verbindungssteg
mit dem Ufer verbunden. Der Unterbau ist im Wasser gegründet. Die aktive Pumpstation 2
dient der Versorgung des Kraftwerks Weisweiler mit Kühlwasser. Von der Pumpstation 2 zum
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Kraftwerk verlaufen drei Druckrohrleitungen. Das Pumpwerk ist mit insgesamt fünf parallel
geschalteten Tauchpumpen ausgestattet. Das zur Pumpstation zugehörige Schaltanlagengebäude befindet sich etwas südlich des Entnahmeturms.
Für den Zeitraum nach der Entleerung des Lucherberger Sees wird die Kühlwasserversorgung
des Kraftwerks Weisweiler direkt aus der Rur sichergestellt und zum größten Teil über das
vorhandene Rohrleitungssystem transportiert. Im Bereich südlich des Lucherberger Sees
muss jedoch ein so genannter „Lückenschluss“ in der Nennweite DN 1000 erfolgen, da die
vorhandene Rohrleitung (östlich des Sees) durch den Tagebau Inden in Anspruch genommen
wird. Dafür werden die bereits vorhandenen Rohrleitungen von der Rur zum See genutzt und
das fehlende Teilstück vom See zum Kraftwerk ergänzt. Die Planung ist nachrichtlich im
Übersichtslageplan B-2 dargestellt.
Insgesamt steht grundsätzlich ein 5-jähriges Zeitfenster von 2020 bis Anfang 2025 für die Entleerung zur Verfügung. Aus verschiedenen Gründen werden aber eine möglichst zügige Entleerung und ein möglichst später Entleerungsbeginn angestrebt:
möglichst lange, uneingeschränkte Nutzbarkeit des Lucherberger Sees zu Freizeit- und
Erholungszwecken,
möglichst lange Verfügbarkeit des Lucherberger Sees als Pufferspeicher für die Wasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler aus der Rur,
möglichst langer Erhalt der ökologischen Funktionen gemäß den weniger strengen Bewirtschaftungszielen für den Lucherberger See.
Die Entleerung wird grundsätzlich so geplant, dass die eigentliche Trockenlegung am
28.2.2025 abgeschlossen ist. Anschließend endet die Entleerung mit dem finalen Absammeln
von Amphibien.
2.2 Untersuchte Alternativen
Die Beseitigung des Lucherberger Sees ist bereits Bestandteil des Braunkohlenplans Inden,
Räumlicher Teilabschnitt II, sowie des zugelassenen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau
Inden. Es geht in der vorliegenden Unterlage somit nicht um die Fragestellung, ob der See
beseitigt wird. Vielmehr werden in diesem Kapitel die verschiedenen Alternativen und Varianten der Entleerung gegenübergestellt.
Bei der Beseitigung des Lucherberger Sees ist die Beseitigung des Wasserkörpers, also die
Entleerung und Ableitung des Seewassers relevant. Die Entleerung umfasst die vollständige
Absenkung des Wasserspiegels, d.h. die Trockenlegung des Sees, mit den im Anschluss bis
zur Verkippung erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederbefüllung. Es wurden
drei grundsätzlich verschiedene Alternativen im Rahmen der Vorplanung geprüft:
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Alternative 1: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über das vorhandene
Pumpwerk und die dazugehörigen Leitungen zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler
Alternative 2: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über neu zu erstellende
Leitungen in den Tagebau Inden und Handhabung analog dem anfallenden
Grubenwasser
Alternative 3: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See und Einleitung in nahegelegene Vorfluter (Wehebach oder Mühlengraben) über neu zu erstellende Leitungen
Bereits durch eine vereinfachte Gegenüberstellung der Alternativen ist erkennbar, dass mit
der Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler
die geringsten Umweltfolgen verbunden sind. Der Entleerungsweg entspricht der bereits heute
praktizierten Versorgung des Kraftwerks mit Kühlwasser. Deshalb sind alle erforderlichen
technischen Anlagen bereits vorhanden und in Betrieb. Zusätzliche negative Auswirkungen
auf die Umwelt durch die Ableitung des Wassers treten bei der Alternative 1 nicht auf. Die
Alternative 1 kann daher keinesfalls größere Umweltfolgen als die Alternative 2 und 3 aufweisen.
Mit einer Ableitung des Wassers in den Tagebau wäre die Erstellung einer neuen Leitung verbunden. Der Bau einer Leitung führt potentiell zu Beeinträchtigungen der Umwelt in Form von
Eingriffen in Gehölzbestände, in den Boden und in Nutzungen (Wege, Acker). Die Alternative
2 besitzt daher ohne noch zusätzlich vertiefende Prüfungen Nachteile gegenüber Alternative 1
und kann keinesfalls geringere Umweltfolgen als die Alternative 1 aufweisen.
Für die Ableitung des Wassers in nahegelegene Vorfluter (Wehebach, Mühlengraben) und
von dort aus in die Inde und schließlich in die Rur wäre ebenfalls der Bau einer neuen Leitung
mit den dabei möglichen Beeinträchtigungen für die Umwelt verbunden. Darüber hinaus kann
es zu negativen Auswirkungen auf das Gewässer kommen (Trübung, Sauerstoffgehalt, erhöhtes Abflussdargebot etc.). Auch die Alternative 3 besitzt daher aus Umweltsicht Nachteile gegenüber der Alternative 1. Auch sie kann keinesfalls geringere Umweltfolgen aufweisen als die
Alternative 1.
Da mit der Alternative 1 im Gegensatz zu den anderen Alternativen keine weiteren Eingriffe
außerhalb des Lucherberger Sees verbunden sind, ist die Alternative 1 der weiteren Planung
zu Grunde zu legen. Sie wurde in der technischen Planung (siehe Erläuterungsbericht) hinsichtlich der Randbedingungen weiter optimiert. Dazu gehören:
Anforderungen an den Zeitrahmen der Entleerung
späte und zügige Entleerung, um eine möglichst lange Nutzbarkeit des Sees zu Freizeitzwecken und als Pufferspeicher für das Kraftwerk Weisweiler zu erreichen
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Quantitative Abnahmekapazitäten des Kraftwerks Weisweiler
Auslegung der Wasserbilanzrechnungen für die Seeentleerung entsprechend der mittleren Entnahme für das Kraftwerk Weisweiler von 700 m³/h
Qualitative Anforderungen des Kraftwerks Weisweiler an das abgenommene Wasser
Beachtung zusätzlicher zeitlicher Randbedingungen für die Entwicklung der Restwassertiefe, um die Seewasserbeschaffenheit aufrecht zu erhalten
Zeitvariable Leistung zusätzlicher Fördereinrichtungen
Einsatz von Tauchmotorpumpen mit den am besten geeigneten Kenndaten für steigende Förderhöhen und sinkende Fördermengen
Geotechnische Standsicherheit der Seeböschungen
Ermittlung der Absenkgeschwindigkeit durch iterative geotechnische Berechnungen
zur Gewährleistung einer hinreichenden Standsicherheit
Einbindung in den natürlichen Wasserhaushalt
Einbettung der technischen Entleerung des Sees in eine ganzheitliche Wasserbilanz
des natürllichen Wasserhaushalts
Kampfmittelfragen
Verzichten auf Eingriffe mit erheblichen mechanischen Belastungen, insbesondere bei
der Herstellung der für die Befahrung vorgesehenen Wegetrasse und bei der Ausführung der Maßnahmen zum Sedimentmanagement
Begrenzung von Emissionen und Immissionen
Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Staubverwehungen und Geruchsbeeinträchtigungen
Minimierung des landschaftlichen Eingriffs
Vermeidung von Eingriffen in die Gehölzbestände
Seewasserbeschaffenheit
zeitliche Steuerung der Seeentleerung, sodass der besonders niedrige Wasserspiegel
in der vegetationsfreien Zeit liegt, um einer potentiellen Veränderung des Stoffhaushalts des Seewassers vorzubeugen
Fischschutz
Reusenbefischung während der Entleerung und Gestaltung der Einrichtungen zur
Seewasserentnahme nach Fischschutzkriterien
Weitere Aspekte des Arten- und Naturschutzes
Ausrichtung der Wasserspiegelabsenkung an der Brutzeit der Wasservögel, um die
Schädigung einer möglichen Brut zu vermeiden
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2.3 Seeentleerung
Die Entleerung des Lucherberger Sees erfolgt in drei Phasen:
Phase 1
Entnahme des Wassers über die Regelbetriebseinrichtungen des Seepumpwerks,
also Eintritt in den Entnahmeturm durch die Entnahmestutzen und Förderung zur
Nutzung im Kraftwerk Weisweiler mit den vorhandenen Pumpen
Phase 2
Entnahme des Wassers mittels Pontonpumpen und Druckförderung in den Entnahmeturm des Seepumpwerks, von dort weiter mit den vorhandenen Pumpen
wie in Phase 1
Phase 3
Beseitigung der Restwasservolumina in den Tiefpunkten des Sees
2.3.1 Phase 1: Entnahme über Entnahmeturm
Der Entnahmeturm des bestehenden Seepumpwerks zur Versorgung des Kraftwerks Weisweiler ist im Erläuterungsbericht dargestellt. Die Lage ist dem Übersichtslageplan B-2 zu entnehmen (Pumpwerk 2).
In Übereinstimmung mit dem Betriebshandbuch für das vorhandene Seepumpwerk können
die Entnahmestutzen auf den Niveaus von 108,30 mNHN und 105,00 mNHN für die Entnahme aus dem See genutzt werden.
Die Nutzung der Stutzen bei 100,00 mNHN wird hingegen ausgeschlossen. In Anbetracht der
Höhenlage dicht über dem anstehenden Sediment (vgl. Erläuterungsbericht) ist starker Feststoffeintrag in den Entnahmeturm zu erwarten, bzw. zur Vermeidung starken Feststoffeintrags
wären zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich.
Die Phase 1 der Seeentleerung erstreckt sich insofern über die Volumenlamelle zwischen
Vollfüllung (113,50 mNHN) und Scheitel des Entnahmestutzens bei 105,00 mNHN. In dieser
Phase läuft das Wasser dem Regelbetrieb entsprechend als schwerkraftgetriebener Druckabfluss über die Entnahmestutzen bei 108,30 mNHN und 105 mNHN in den Entnahmeturm. Von
dort wird das Wasser mit den vorhandenen Pumpen (5 x 1.400 m³/h) zum Kraftwerk Weisweiler gefördert.
Im zeitlichen Mittel wird ein Entnahmestrom von 700 m³/h realisiert. Die tatsächliche Entnahmemenge fluktuiert um diesen Wert. Die maximal genehmigte Entnahmemenge beträgt bis zu
5.750 m³/h (vgl. Erläuterungsbericht, Kapitel 3.3.5).
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2.3.2 Phase 2: Entnahme über Pontonpumpen
Die Bathymetrie des Sees weist drei separate Tiefpunkte auf (vgl. Erläuterungsbericht), d.h.
bei fallendem Wasserspiegel bilden sich schließlich drei separate Wasserkörper aus. Um auch
nach dieser Aufteilung des Gewässers die Förderung aus allen Bereichen aufrecht zu erhalten, wird über jedem der drei Tiefpunkte ein separater Schwimmponton verankert, unter dem
eine Tauchmotorpumpe montiert ist. Die Anordnung der drei Pontons ist im Lageplan B-3.2
dargestellt.
Jeder Ponton ist über eine PE-Druckrohrleitung DA 160 mit dem Entnahmeturm des Seepumpwerks verbunden. Die drei Druckrohrleitungen werden durch den nördlichen Entnahmestutzen bei 108,30 mNHN (vgl. Erläuterungsbericht) in den Entnahmeturm eingeführt. Sowohl
auf der Außenseite als auch auf der Innenseite des Turms werden die Druckrohrleitungen
unterhalb des Entnahmestutzens an der Gebäudeaußenwand fixiert.
Die Längen der Druckrohrleitungen betragen rund 160 m (Ponton 1), 200 m (Ponton 2) bzw.
520 m (Ponton 3). Die Druckrohrleitungen werden mit Auftriebskörpern über der Wasseroberfläche gehalten.
Die erforderlichen Versorgungskabel (Strom) laufen in gleicher Trasse und werden an den
Rohren und Auftriebskörpern fixiert. Die Stromversorgung wird am Standort des Seepumpwerks hergestellt.
Neben den Versorgungskabeln werden bereits bei der Einrichtung der Anlage Zugseile über
die gesamte Länge der Druckleitungen montiert, die bei Bedarf für das Manövrieren der Installation genutzt werden können.
Insgesamt befindet sich die gesamte Installation auf der Wasserfläche. Lediglich die Kabelführung für die Stromversorgung verläuft im Bereich des Pumpwerks durch teilweise bewachsene
Böschungsbereiche des Sees. Dies ist ohne Eingriffe in Gehölzbestände möglich.
Eine technische Darstellung der unter dem Schwimmponton installierten Tauchmotorpumpe
enthält der Erläuterungsbericht. An den Außenrändern des Schwimmpontons wird ein Gitterkorb befestigt, der als Fischschutz dient und die Pumpe vollständig umschließt. Nach fischereifachlicher Bewertung (vgl. Anlage A-5) wird eine Maschenweite von 10 mm realisiert, und
die Anströmgeschwindigkeiten vor dem Fischschutzgitter bleiben deutlich unter einem Wert
von 0,5 m/s (siehe Erläuterungsbericht).
In jedem der drei Tiefpunkte des Sees endet die Entnahme mittels Pontonpumpe bei einer
Restwassertiefe von rund 1,50 m. Gemäß Anlage A-5 ist bei Wassertiefen zwischen 1,0 m
und 1,5 m die finale Elektrobefischung angebracht. Die geometrischen Abmessungen der
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Pontoninstallation lassen wesentlich niedrigere Wassertiefen auch nicht mehr zu (vgl. Erläuterungsbericht).
Die Förderung der Pontonpumpen beginnt bei einem Seewasserspiegelniveau von
105,00 mNHN und endet abschließend bei den im Erläuterungsbericht definierten Ausschaltkoten. Der Gesamtförderstrom bewegt sich demnach rechnerisch zwischen rd. 600 m³/h (zwischen Wasserspiegelniveaus von 105 mNHN und 95,00 mNHN), rd. 420 m³/h (zwischen
95,00 mNHN und 93,50 mNHN) sowie rd. 210 m³/h (von 93,50 mNHN bis 89,00 mNHN, Pumpe 1 läuft allein). Aufgrund der sukzessiven Ausschaltung der Pumpen nimmt er mit sinkendem Wasserspiegel ab.
Mit Bezug auf Anlage A-5 sollte die Ansauggeschwindigkeit vor dem Fischschutzgitter einen
Wert von 0,5 m/s nicht überschreiten. Die Einhaltung noch geringerer Werte wird empfohlen.
Nach den Ausführungen im Erläuterungsbericht ergibt sich der höchste Wert mit rd. 0,3 m/s
für die Pumpe 1. Mit Bezug auf die Ebene des Fischschutzgitters liegt dieser Wert auf der
sicheren Seite, d.h. der tatsächliche Wert ist kleiner und liegt den Empfehlungen der Anlage
A-5 folgend deutlich unter 0,5 m/s.
Mit sinkendem Seewasserspiegel steigt das Potenzial von Feststoffaufwirbelungen im Nahbereich der Pontonpumpen. Die resultierenden Sohlgeschwindigkeiten und Sohlschubspannungen werden rechnerisch ermittelt (siehe Erläuterungsbericht). Bei einer Restwassertiefe von
1,50 m liegen sie durchweg unterhalb der kritischen Werte für lockeren Schlamm (0,1 m/s
nach [22] bzw. 0,05 N/m² nach [23]).
Das Seepumpwerk fördert das mittels Pontonpumpen in den Entnahmeturm gehobene Wasser entweder intermittierend oder auf den Zulaufwert gedrosselt durch die bestehenden Druckrohrleitungen zum Kraftwerk Weisweiler.
2.3.3 Phase 3: Restwasserbeseitigung
Dem Lageplan B-3.3 sind die jeweils vorliegenden Restwasserflächen für die Ausschaltkoten
der drei Pontonpumpen zu entnehmen (vgl. Erläuterungsbericht).
Vom Nordostufer des Sees wird sukzessive mit fortlaufender Entleerung eine bauzeitliche
Wegetrasse als vor Kopf geschüttete Kiesrampe aus Bergkies hergestellt (Baustraße). Es
erfolgt kein Eingriff in Gehölze. Über die Rampe werden die Ufer der verbleibenden Wasserflächen und später die Standorte der trocken gefallenen Pontonpumpen erschlossen.
Nach Außerbetriebnahme der Pontons 3 (95,00 mNHN) und 2 (93,50 mNHN) werden die verbleibenden Restwasserflächen nach Abschluss der Elektrobefischung, d.h. nach Entnahme
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des restlichen Fischbestands, über eine hydraulische Hebeleitung in die Restwasserfläche 1
entleert.
Nach abgeschlossener Entleerung der Restwasserflächen 3 und 2 werden die Standorte der
trocken gefallenen Pontonpumpen mit der Baustraße erschlossen (vgl. Lageplan B-3.2). Die
Pontons und die Pumpen werden geborgen und an Land verfahren.
Nach Ausschalten der Pontonpumpe 1 (< 89,00 mNHN) und Abschluss der Elektrobefischung
wird in der noch verbleibenden Restwasserfläche zum einen die Rest- und Tagwasserhaltung
provisorisch installiert und eingeschaltet (siehe unten). Gleichzeitig wird mit weiter sinkendem
Wasserspiegel die Baustraße in Richtung Ponton 1 ausgebaut und im Bereich des Seetiefpunkts zu einer flächigen Sohlverfüllung verbreitert. Innerhalb dieser Sohlverfüllung kann
ohne direkte Eingriffe in das anstehende Sediment eine Profilierung hergestellt werden, in der
die Restwasserhaltung nach Bergung der Pontonpumpe 1 dauerhaft (bis zur Verkippung des
Sees) installiert und betrieben wird.
Nach der eigentlichen Entleerung wird bis zur Verkippung des Lucherberger Sees in Anbetracht geringer Grundwasserinteraktion eine Restwasserhaltung benötigt, um einen Wiederanstieg des Wasserspiegels infolge des anfallenden Niederschlagswassers und der Abflüsse
des Direkteinzugsgebiets bei Bedarf unterbinden zu können.
Die Restwasserhaltung wird im Tiefpunkt der Restwasserfläche 1 installiert (= Seetiefpunkt).
Ein Pumpensumpf wird dort nicht durch Eingriffe in die Seesohle hergestellt, sondern umgekehrt durch flächige Aufschüttung im Endpunkt der Baustraße (siehe oben). Aus dem Pumpensumpf wird eine fliegende Druckrohrleitung über die nordöstliche Seeböschung in den
angrenzenden Tagebau verlegt. Es erfolgt kein Eingriff in Gehölze. Das in geringem Umfang
anfallende, voraussichtlich in größerem Maße feststoffhaltige Grubenwasser wird auf diesem
Wege im Tagebau mit verarbeitet.
Sofern sich nach vollständiger Entleerung des Sees auch in den (höher als Tiefpunkt 1 gelegenen) Seetiefpunkten 2 und 3 der Bedarf einer Restwasserhaltung abzeichnet, wird hier an
den jeweiligen Endpunkten analog verfahren. Alternativ können die verbliebenen Heberleitungen in Intervallen für die erneute Entleerung Richtung Tiefpunkt 1 zwecks Beaufschlagung der
dortigen Restwasserhaltung genutzt werden.
Der hier angesprochene Rest- und Tagwasserstrom stellt kein Seewasser im eigentlichen
Sinne mehr dar, sondern Oberflächen- und demnach Grubenwasser, wie es auch über das
übrige Tagebaueinzugsgebiet in die Tagebauentwässerung gelangt.
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3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
Nachstehend erfolgt eine Beschreibung der Schutzgüter im derzeitigen Bestand sowie eine
Bewertung und die Ermittlung der derzeitigen Vorbelastungen. Die Themenkarten zu den
Schutzgütern zeigen jeweils die derzeitige Bestandsituation (siehe Lagepläne B-5.1 bis B-5.3).
Der Bewertung der Schutzgüter liegt eine dreistufige Skala (hoch-mittel-gering) zugrunde.
3.1 Schutzgut Menschen
Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Menschen erfolgt anhand der Teilaspekte
Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Freizeit- und Erholungsnutzung.
Beschreibung
Im Untersuchungsraum befinden sich keine Siedlungsflächen. Die einzige Bebauung stellen
eine Schutzhütte der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See e. V. am westlichen
Seeufer sowie das Betriebsgebäude und die beiden Türme des Entnahmebauwerks am südöstlichen Ufer des Sees dar (siehe Lageplan B-5.1).
Die dem Untersuchungsraum nächstgelegene Siedlungsfläche ist Lucherberg, ein Ortsteil der
Gemeinde Inden. Dieser liegt nördlich und nordwestlich in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsraumes.
Die Freizeitnutzung der Wasserfläche des Sees erfolgt in Form von Angeln sowie Segeln,
Surfen und (trotz eines Verbotes) Baden. Der außerhalb des Untersuchungsraumes um den
See verlaufende Weg wird als Spazier- und Radweg genutzt.
Bewertung
Für die Wohnnutzung hat der Lucherberger See keine Bedeutung. Für die Freizeitnutzung ist
der See von hoher Bedeutung. Hierbei ist insbesondere der Angelsport am Lucherberger See
hervorzuheben.
Vorbelastungen
Für die Freizeitnutzung stellt die ca. 150 m südlich des Seeufers verlaufende Bundesautobahn
A4 eine Vorbelastung durch Verkehrslärm dar. Der Angelsport wird nach Aussage von Vertretern der Anglerinteressengemeinschaft durch die zunehmende Verkrautung des Sees beeinträchtigt.
3.2 Schutzgut Tiere
Eine Erfassung von Brut- und Rastvögel sowie der Amphibien und Reptilien erfolgte im Zeitraum März 2015 bis Januar 2016 durch das Kölner Büro für Faunistik (KBFF). Säugetiere
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(Fledermäuse und Haselmaus) wurden vom Institut für Tierökologie und Naturbildung im Jahr
2016 erfasst. Des Weiteren ist das Messtischblatt 5104, Quadrant 3, mit Stand 01/2017 ausgewertet worden, und es wurden Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Kartierung (2011) zur
Erarbeitung des Sonderbetriebsplans für den Tagebau Inden bis Abbauende [24] herangezogen. Die Erfassung des Artenspektrums erfolgte unter Beachtung der aktuellen methodischen
Standards. Ermittelt wurde der Bestand der Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Vögel innerhalb des Untersuchungsraums.
Die vollständigen Artenlisten mit Angabe von Schutzstatus und aktueller Rote-Liste-Einstufung
aller Arten sind in Anlage A-6 aufgeführt. Das Schutzgut Tiere ist in Lageplan B-5.2 dargestellt.
Beschreibung
Säugetiere
Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 7 Fledermausarten eindeutig nachgewiesen (vgl.
Anlage A-6). Für alle kartierten Arten gilt, dass sie den Untersuchungsraum lediglich als Jagdhabitat nutzen. Aufgrund fehlender Habitateignung können Quartiere von Fledermäusen ausgeschlossen werden. Die Haselmaus wurde an allen Probestellen nachgewiesen. Es ist daher
davon auszugehen, dass die Art in allen für sie geeigneten Gehölzstrukturen im Untersuchungsraum anzutreffen ist.
Weitere wildlebende Säugetiere wie z. B. Reh, Fuchs, Kaninchen/ Hase können den Untersuchungsraum als Teillebensraum nutzen. Aufgrund der intensiven Erholungsnutzung (siehe
Kapitel 3.1 ist jedoch davon auszugehen, dass dies nur störungsunempfindliche häufig vorkommende Arten betrifft.
Vögel
Durch systematische Kartierung der Avifauna (Brut- und Rastvögel) in 2015/2016 konnten
insgesamt 61 Vogelarten nachgewiesen werden. Hieraus sind 36 Arten Brutvögel der Ufergehölze. Die verbleibenden Arten sind Gastvögel, darunter Durchzügler und Wintergäste, Nahrungsgäste oder Überflieger. Kartiert wurden 61 Vogelarten im Jahr 2015/2016 und weitere 4
Vogelarten zusätzlich im Jahr 2011, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Sonderbetriebsplans für den Tagebau Inden bis Abbauende [24] durchgeführt wurden. Es handelt bei
den Vögeln überwiegend um Gastvögel (Wintergäste, Durchzügler, Nahrungsgäste) (vgl. Anlage A-6).
Amphibien und Reptilien
Die aktuellen Ergebnisse der Kartierung von KBFF bestätigen die Ergebnisse aus dem Jahr
2011, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Sonderbetriebsplans für den Tagebau
Inden bis Abbauende [24] erzielt wurden. Im Untersuchungsraum wurden Amphibien des
Grünfroschkomplexes (Seefrosch, Teichfrosch) sowie Grasfrosch und Erdkröte festgestellt.
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Ein Vorkommen von Reptilien konnte nicht festgestellt werden. Unter den kartierten Amphibienarten befinden sich keine Arten mit einer artenschutzrechtlichen Relevanz.
Fische, Krebse und Muscheln
Über den Fischbestand des Lucherberger Sees liegen in der Landesdatenbank „FischInfo“
des LANUV NRW keine Daten vor. Der Fischbesatz wird daher auf Grundlage der aus der
angelfischereilichen Nutzung resultierenden Erkenntnisse abgeschätzt. Laut Fangstatistik und
Besatzplanung der AIG werden im Lucherberger See 13 Fischarten regelmäßig gefangen.
Tabelle 1:
Fischbesatz im Lucherberger See
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Aal
Anguilla anguilla
Bachforelle
Salmo trutta
Barsch
Perca fluviatilis
Brassen
Abramis brama
Döbel
Leuciscus cephalus
Hecht
Esox lucius
Karpfen
Cyprinus carpio
Rapfen
Aspius aspius
Rotauge
Rutilus rutilus
Rotfeder
Scardinius erythrophthalmus
Schleie
Tinca tinca)
Wels
Silurus lanis
Zander
Sander lucioperca
Die größten Erträge entfallen zwischen 2013 und 2015 auf Karpfen (in der Masse) und Barsch
(in der Anzahl).
Es ist möglich, dass im Lucherberger See Bestände von Großmuscheln (Unioniden) vorkommen. Es ist jedoch nicht bekannt, um welche Art(en) es sich dabei handelt. Alle UnionidenArten besitzen einen Gefährdungs- oder Schutzstatus nach den Roten Listen NRW und
Deutschland und sind nach BArtSchVO „besonders geschützt“. Nur die Bachmuschel (deren
Vorkommen ebenso wie das der Flussperlmuschel aus ökologischen Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist) besitzt als Anhang IV-Art der FFHRichtlinie besondere artenschutzrechtliche Relevanz.
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Nach Aussage des Edelkrebs-Projektes NRW ist für den Lucherberger See ein Vorkommen
des nichtheimischen Kamberkrebses (Orconectes limosus) bekannt (siehe Anlage A-5). Ein
Vorkommen von Edelkrebsen wird ausgeschlossen.
Bewertung
Säugetiere
Die Flächen mit naturnahen Gehölzbeständen am Seeufer haben eine hohe Bedeutung für
Säugetiere (Haselmaus). Die Wasserfläche des Lucherberger Sees sowie die angrenzenden
Gehölzstrukturen werden von Fledermäusen als Jagdhabitat genutzt. Für Säugetiere haben
daher vor allem die Gehölze eine hohe Wertigkeit.
Vögel
Die Flächen mit naturnahen Gehölzbeständen am Seeufer haben eine hohe Bedeutung für
Gehölzbrüter (z.B. Meisen, Gelbspötter, Nachtigall). Die Uferbereiche des Sees sind von hoher Wertigkeit für alle Arten, die am Ufer brüten (z.B. Blässhuhn, Stockente). Der See selber
ist zudem als Nahrungsquelle und als Durchzugs-, Rast- und Überwinterungshabitat für wassergebundene Vogelarten (z.B. Kanadagans, Lachmöwe) zu bezeichnen und daher von hoher
Bedeutung.
Amphibien
Für Amphibien haben der See sowie die umliegenden Gehölzflächen aufgrund der hohen Nutzungsintensität und fehlender Flachwasserbereiche eine mittlere Wertigkeit. Es konnten keine
planungsrelevanten Amphibien- oder Reptilienarten nachgewiesen werden.
Fische, Krebse und Muscheln
Für Fische und potentiell vorkommende Muscheln hat der See eine hohe Wertigkeit. Es wurden jedoch keine artenschutzrechtlich hervorzuhebenden Arten im See festgestellt.
Vorbelastungen
Der Lucherberger See wird intensiv durch Menschen zu Erholungszwecken aufgesucht und
genutzt. Im gesamten Untersuchungsraum bestehen daher Vorbelastungen für alle vorgenannten Tierarten aufgrund von Störungen durch die Freizeitnutzung des Sees (u.a. Spaziergänger, Angler und Surfer). Zudem bestehen akustische Vorbelastungen aufgrund der südlich
gelegenen Bundesautobahn A4.
3.3 Schutzgut Pflanzen
Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Pflanzen erfolgt in Anlehnung an die Biotoptypenwerte des LANUV und das Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten.
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Beschreibung
Die Vegetation, die sich aufgrund der heutigen Standortgegebenheiten in einem Gebiet ohne
menschliche Nutzung einstellen würde, wird als potentielle natürliche Vegetation (pnV) bezeichnet. Als pnV würde sich im Untersuchungsraum ein Waldmeister-Buchenwald, örtlich mit
Flattergras-Buchenwald einstellen [17].
Die reale Vegetation stellt sich so dar, dass der Bewuchs der Uferböschungen v.a. aus Laubholzmischbeständen besteht. Ufernah wachsen Pioniergehölze wie Weiden, Erlen und Birken
(siehe Lageplan B-5.2). Durch Absenkung des Wasserspiegels im Jahr 2000 bildete sich eine
bis 20 m breite vegetationsfreie Uferzone. In einigen Uferbereichen stocken Röhrichtbestände.
Aufgrund der steilen Böschungen gibt es keine ausgeprägte Ufervegetation. Im See selbst
wächst das Ähren-Tausendblatt [21]. Im Sommer kann es zu vermehrtem Algenwachstum
kommen.
Bewertung
Die naturnahen Gehölzbestände und die Röhrichtbestände im Uferbereich des Sees haben
aufgrund ihres Biotoptypenwertes eine mittlere Wertigkeit. Eine entsprechend geringe Wertigkeit haben die teilversiegelten und versiegelten Bereiche. Die Wasservegetation im See hat
ebenfalls eine mittlere Wertigkeit.
Vorbelastungen
Im Untersuchungsraum stellt die Freizeitnutzung des Sees eine Vorbelastung für die Entwicklung eines naturnahen Pflanzenbestandes dar. Darüber hinaus ist der See von
(teil)versiegelten Wegen umringt, und die wenigen Freiflächen am See werden durch Erholungssuchende stark genutzt. Die potentielle natürliche Vegetation wurde bereits in der Vergangenheit durch Ackerbau überprägt.
3.4 Schutzgut Boden
Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt anhand der Bodentypen
(siehe Lageplan B-5.3).
Beschreibung
Der Lucherberger See ist aus dem Abbau des ehemaligen Braunkohletagebaus Lucherberg III
hervorgegangen. Der Abbau hat Flöze der Rurscholle genutzt. Abbauziel war die sogenannte
Oberflözgruppe (Inden-Schichten) des oberen Miozäns (Tertiär). Die Abbausohle liegt in einer
Wechselfolge von Kiesen, Sanden und Tonen, die in einem marinen Delta bzw. Ästuar oberhalb der Hauptflözgruppe abgelagert wurden [20].
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Nach der Auskohlung von Lucherberg III erfolgte eine teilweise Verkippung des Tagebaurestloches vor allem in den Randbereichen, welche damit abgeflacht wurden. Die Sohle des Sees
entspricht damit den durch den Tagebau freigelegten Schichten sowie dem Material, welches
nach Beendigung des Braunkohlenabbaus in Lucherberg III auf die Sohle verkippt wurde. Bei
dem hier anstehenden Boden handelt es sich daher um Aufschüttungsboden.
Natürliche Böden kommen im Untersuchungsraum nur in den südlichen Randbereichen vor.
Es handelt sich um eine Typische Parabraunerde im Südwesten sowie eine besonders
schutzwürdige Typische Parabraunerde mit Tschernosem-Relikten. Die Ausweisung der
Schutzwürdigkeit erfolgt aufgrund der natürlichen Bodenfruchtbarkeit/ Puffer- und Reglerfunktion des Bodens.
Bewertung
Der kleinflächige Bereich mit schutzwürdigem Boden im südöstlichen Randbereich des Untersuchungsraumes [6] weist eine hohe Wertigkeit auf. Die am südwestlichen Rand des Untersuchungsraums angeschnittene Parabraunerde besitzt eine mittlere Wertigkeit. Der durch den
ehemaligen Tagebau Lucherberg III anthropogen veränderte Neuboden hat eine geringe Wertigkeit.
Vorbelastungen
Vorbelastungen des Bodens bestehen aufgrund des ehemaligen Tagebaus Lucherberg III.
Eine nachhaltige Veränderung des Wasserhaushalts im Boden durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaus Inden ist nicht auszuschließen. Aufgrund der Grundwasserabsenkung
kann es auch zur Ausspülung von feinen Bodenteilchen aus dem Korngerüst des Bodens
kommen. Die Böden sind dauerhaft verändert und die natürliche Bodenfunktion ist gestört.
Bei der Verkippung in den Randbereichen des Tagebaurestloches handelt es sich um Bauschutt, der der Stabilisierung der Böschung dient. Die Beseitigung des Lucherberger Sees ist
nach Information der RWE Power AG in Bezug auf die Verkippung für die Umwelt gefahrlos.
3.5 Schutzgut Wasser
3.5.1 Allgemeines
Die Beschreibung und Bewertung erfolgt getrennt nach Grundwasser und Oberflächengewässern. Bei den Oberflächengewässern wird das Stillgewässer betrachtet (siehe Lageplan B5.3). Die Bewertung des Oberflächengewässers erfolgt anhand seiner Natürlichkeit und Funktion für den Naturhaushalt. Die Bewertung des Grundwassers erfolgt für die Uferbereiche anhand seiner Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen.
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3.5.2 Oberflächengewässer
Beschreibung
Der Lucherberger See ist ein Abgrabungsgewässer, das als Tagebaurestsee aus dem von
1917 bis 1929 aktiven Tagebau Lucherberg III hervorging (siehe Abbildung 7). Auf die Auskohlung von Lucherberg III folgte eine teilweise Verkippung des Tagebaurestloches vor allem
in den Uferbereichen, die damit abgeflacht wurden. Der heute ca. 55 ha große Lucherberger
See ist durchschnittlich ca. 13 m und maximal 26 m tief (vgl. Erläuterungsbericht). Der Lucherberger See gehört zusammen mit dem Blausteinsee zu den größten Stillgewässern in der
Zülpicher Börde.
Der See dient der Eigentümerin RWE Power AG als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur
kontinuierlichen Versorgung des Kraftwerkes Weisweiler. Zu diesem Zweck wird regelmäßig
Wasser über ein Entnahmebauwerk im Süden des Sees zum Kraftwerk Weisweiler geleitet.
Die aus dem See entnommene Wassermenge sowie die Versickerungs- und Verdunstungsverluste werden durch eine Entnahme aus der Rur bei Schophoven und der dazugehörigen
Überleitung in den See kompensiert. Der See hat ein Fassungsvermögen von ca. 7 Mio. m³.
Das Gewässer wird zudem von der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger See e. V
(AIG) als Fischereigewässer und dem Segelverein Lucherberg e. V. als Surf- und Segelgewässer genutzt.
Mit Blick auf den Gewässerzustand enthält der Bewirtschaftungsplan 2016-2021 [25] für den
Lucherberger See die folgenden Aussagen. Die Zielerreichung des guten ökologischen Potenzials wird als „unklar“ eingestuft. Die Erreichung des Ziels „guter chemischer Zustand“ ohne
Berücksichtigung ubiquitärer Stoffe wird ebenfalls als „unklar“ und unter Berücksichtigung der
ubiquitären Stoffe als „unwahrscheinlich“ bewertet (vgl. [25], Kap. 3.2.1.2, S. 3-17).
Im Sinne weiterer Informationen zum Gewässerzustand – unabhängig von der Bestandserfassung der Bewirtschaftungsplanung – weisen Messungen im Lucherberger See aus dem Jahr
2012 einen Phosphatgehalt von 0,08 mg/l nach. Gemäß dem Laborbericht zur Wasserqualität
des Lucherberger Sees liegt damit ein eutropher Zustand vor mit einer hohen Produktion von
Biomasse.
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Abbildung 7: Tagebaue Lucherberg I, II und III (Quelle [21])
Die im Umfeld des Untersuchungsraums liegenden Oberflächengewässer Inde, Wehebach
und Mühlengraben/ Mühlenteich stehen nicht in Verbindung zum Lucherberger See und werden deshalb an dieser Stelle nicht weiter betrachtet.
Bewertung
Der Lucherberger See befindet sich derzeit in einem eutrophen Zustand. Aufgrund seiner Entstehung durch den Tagebau Lucherberg III und der derzeitigen wasserwirtschaftlichen Nutzung hat der Lucherberger See eine mittlere Wertigkeit.
Vorbelastungen
Durch die Einleitung von Wasser aus der Rur in den Lucherberger See ergeben sich regelmäßig Temperaturunterschiede, die einen Einfluss auf die natürliche Schichtung des Sees nehmen können. Über die Pumpleitung mit Rurwasser dürfte nur ein geringer Feinkorneintrag
stattfinden (vgl. Erläuterungsbericht).
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3.5.3 Grundwasser
Beschreibung
Unter natürlichen Verhältnissen liegen die südlichen und südwestlichen Uferbereiche im
Grundwasserzustrom, während die nördlichen und nordöstlichen Uferbereiche im Grundwasserabstrom liegen.
Bewertung
Der natürliche Grundwasserhaushalt ist durch die Grundwasserabsenkung für den Tagebau
stark beeinflusst bzw. wird es zukünftig sein, wenn der Tagebau bis an den Lucherberger See
heranreicht. Aufgrund der starken Überprägung ist die Grundwasserempfindlichkeit als gering
einzustufen. Das Grundwasser hat daher eine geringe Wertigkeit im Untersuchungsraum.
Vorbelastungen
Das Grundwasser im Bereich des Lucherberger Sees wird von der Grundwasserabsenkung
des Tagebaus beeinflusst. Für den Lucherberger See ist heute von einer Vertikalversickerung
des Wassers in den Untergrund auszugehen, da der Grundwasserstand aufgrund der Sümpfungsmaßnahmen unterhalb des Seegrundes liegt [21].
3.6 Schutzgüter Klima und Luft
Die Beschreibung und Bewertung erfolgt anhand des Potentials und der Funktion des Untersuchungsraums als klimatische Ausgleichsfläche (siehe Lageplan B-5.3).
Beschreibung
Die Zülpicher Börde weist vorwiegend Westwinde auf. Die Börde liegt im Lee der Eifel und ist
deshalb trocken und warm. Die Jahresniederschlagssumme gemäß ELWAS beträgt 682 mm
(www.elwasweb.nrw.de). Bedingt durch die Höhenlagen wird eine Jahresdurchschnittstemperatur von 9-11 °C gemessen. Die mittlere Temperatur während der 170-190 Tage andauernden Vegetationszeit liegt bei 15-17 °C. Die räumlichen Besonderheiten des Lokalklimas sind
abhängig von der Ausprägung des Reliefs, der Landnutzung sowie den lokalen Windsystemen. In der Windkarte NRW sind die mittleren Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe mit 5,75
bis 6,25 m/s dargestellt. Die Durchlüftung des Untersuchungsraums ist in dem Klimaatlas
NRW [16] als mittelwertig bis gut dargestellt. Der Kaltluftabfluss ist nach Norden/ Nord-Osten
gerichtet.
Bewertung
Oberflächengewässer übernehmen im Naturhaushalt wichtige Regulationsfunktionen wie klimatische Ausgleichfunktionen durch Wärme-/Kältespeicherung. Aufgrund der Ausdehnung der
Wasserfläche des Lucherberger Sees von lediglich 55 ha, hat der See auf seine Umgebung
im Uferbereich eine schwach bis mäßig ausgleichende thermische Wirkung. Der Lucherberger
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See ist klimatisch überwiegend im Nahbereich wirksam, d.h. im Bereich des Untersuchungsraumes sowie < 100 m auf der windabgewandten Seite (nordöstlich) des Sees. Der OT Lucherberg liegt westlich des Sees und profitiert damit nicht oder nur in geringem Umfang von
der klimatischen Ausgleichsfunktion. Der See hat somit für das Schutzgut Klima und Luft aufgrund des lokal geringen Wirkungsraumes nur eine mittlere Wertigkeit.
Vorbelastungen
Vorbelastungen der Luft bestehen aufgrund des Schadstoffausstoßes aus dem nahegelegenen Kraftwerk Weisweiler sowie aufgrund der im Süden gelegenen Bundesautobahn A4 und
aufgrund der Bebauung im angrenzenden Ort Lucherberg.
3.7 Schutzgut Landschaft
Die Beschreibung und Bewertung der Landschaft erfolgt anhand des Landschaftsbildes und
damit auf Grundlage der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.
Beschreibung
Das Landschaftsbild ist durch den Charakter der Niederrheinischen Bucht mit einem relativ
flachen Gelände und breiten Talniederungen mit Terrassenflächen geprägt. Aufgrund der
Lössvorkommen wird intensiv Landwirtschaft betrieben - so auch im Bereich des Lucherberger
Sees, der durch intensive Landwirtschaft und den Braunkohleabbau geprägt ist. Das Landschaftsbild unterliegt damit auch in den kommenden Jahrzehnten einer fortlaufenden Veränderung der ursprünglichen Gegebenheiten.
Im Nord-Westen grenzen die Ortschaften Lucherberg und Inden an den See an. Südlich des
Lucherberger Sees verläuft die Bundesautobahn A4. Die umliegenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. In der Umgebung des Lucherberger Sees befinden sich der Tagebau
Inden. Nördlich, südlich und östlich angrenzend sind v.a. intensiv genutzte Ackerflächen in der
ausgeräumten Landschaft zu finden. Westlich des Lucherberger Sees befindet sich der Ort
Inden/ Altdorf mit dem direkt angrenzenden Ortsteil Lucherberg. Der Lucherberger See mit
seiner Ufervegetation hebt sich aus dem einheitlichen Landschaftsbild der intensiv genutzten
Flächen heraus.
Bewertung
Trotz des vorhandenen Einflusses aufgrund des Tagebaus Inden ist der Lucherberger See als
flächiges Element der Landschaft prägend für das Landschaftsbild. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit ihrer weitgehenden Strukturarmut haben für die Qualität des
Landschaftsbildes nur eine geringe Bedeutung. Die Landschaftsbildqualität des Sees mit den
angrenzenden Gehölzbeständen ist im Kontext der visuellen Strukturen der Landschaft als
hoch zu bewerten.
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Vorbelastungen
Vorbelastungen bestehen außerhalb des Untersuchungsraums aufgrund des im Norden gelegenen Tagebaus Inden. Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und
östlich des Sees werden zukünftig durch den Tagebau in Anspruch genommen. Durch Überformung und infolge der technischen Prägung aufgrund des Tagebaus wurde und wird die
Eigenart der Landschaft massiv verändert. Südlich des Lucherberger Sees verläuft die Bundesautobahn A4 und südöstlich befinden sich Windkraftanlagen, die ebenfalls eine Vorbelastung für das Landschaftsbild darstellen.
3.8 Schutzgut Kulturgüter
Beschreibung
Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Abt. Denkmalschutz / Denkmalrecht vom 04.08.2015 ist der Untersuchungsraum
durch den ehemaligen Braunkohletagebau aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg gestört und besitzt daher keine schützenswerten Kulturgüter. Süd- bzw. südwestlich des Untersuchungsraumes ist mit vorgeschichtlichen, römischen und mittelalterlichen Siedlungsplätzen zu rechnen. Diese sind von der Entleerung des Sees jedoch nicht betroffen.
Bewertung
Der Untersuchungsraum hat keine bzw. eine geringe Wertigkeit für das Schutzgut Kulturgüter,
da hier keine Kulturgüter vorhanden sind.
Vorbelastungen
Vorbelastungen bestehen in Folge früherer Abbautätigkeit des von 1917 bis 1929 aktiven Tagebaus Lucherberg III.
3.9 Schutzgut sonstige Sachgüter
Beschreibung
Der See ist Eigentum der RWE Power AG und wird als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur
kontinuierlichen Versorgung des Kraftwerkes Weisweiler betrieben. Zu diesem Zweck wird
regelmäßig Wasser über ein Entnahmebauwerk im Süden des Sees zum Kraftwerk Weisweiler geleitet (siehe Lageplan B-5.1).
Bewertung
Der Lucherberger See sowie die zum Betrieb als Zwischen- und Ausgleichsspeicher für das
Kraftwerk Weisweiler erforderlichen Einrichtungen haben im derzeitigen Betriebszustand hohen Nutzungswert als Sachgüter.
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Vorbelastungen
Vorbelastungen des Schutzgutes sonstige Sachgüter bestehen im Untersuchungsraum nicht.
4 Schutzgutbezogene Konfliktanalyse
Bewertungsgrundlagen
Die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens beruht auf den technischen Erläuterungen in Kapitel 1.7.3 und den in Kapitel 3 beschriebenen Ausprägungen der
Schutzgüter und ihrer Vorbelastungen.
Die Auswirkungen, die mit der Entleerung des Lucherberger Sees verbunden sind, entstehen
während der Phasen der Entleerung (Phase 1 und 2) und durch die Restwasserbeseitigung in
der Phase 3. Die anschließende Verkippung der Seemulde erfolgt im Zuge der Vorfeldberäumung und ist somit nicht Bestandteil des Vorhabens.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Konflikte werden anhand der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und im Hinblick auf die Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen bewertet.
Als Merkmale für die Erheblichkeit werden abhängig vom jeweils betrachteten Schutzgut u. a.
Intensität der Beeinträchtigung, Größe der Eingriffsfläche, funktionale Bedeutung und naturschutzfachlicher Wert der beanspruchten Fläche sowie Dauer der Beeinträchtigung berücksichtigt.
4.1 Schutzgut Menschen
Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen können durch Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen während der Entleerung des Sees sowie durch den Verlust und die Beeinträchtigung von
Erholungsmöglichkeiten entstehen. Die steilen Böschungen der Seemulde stellen eine Gefahrenquelle für Menschen, insbesondere spielende Kinder dar.
Zu Staubentwicklung kann es aufgrund der Freilegung der kohäsionslosen Abraummasse
der Böschungen bei der Austrocknung der Sedimente kommen. Durch Windverfrachtung sind
Stauverwehungen von Feinsanden und Mittel- bis Grobschluff möglich. Zur Vermeidung von
Staubentwicklung ist eine Begrünung und ggf. eine Befeuchtung der Böschungen vorzusehen
(siehe Kapitel 5.1).
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Mit der Freilegung und Abtrocknung der Sedimentoberfläche des Lucherberger Sees kann es
zu Geruchsemissionen kommen. Diese können in dem ca. 100 m von der Böschungsoberkante westlich des Lucherberger Sees angrenzenden Wohngebiet wirksam werden. Darüber
hinaus können Erholungssuchende auf den Wegen entlang des Sees beeinträchtigt werden.
Hierbei handelt es sich jedoch um Gebiete, in denen sich Personen nur vorübergehend aufhalten.
Die Bewertung der Geruchsemissionen ist abhängig von einer deutlich wahrnehmbaren Geruchsimmission, die mit hinreichender Sicherheit und zweifelsfrei ihrer Herkunft nach aus einer
bestimmten Quelle erkennbar und damit abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus z. B. landwirtschaftlicher Düngung. Geruchsimmissionen durch die Entleerung des Lucherberger Sees
sind erst dann als erhebliche Belästigung zu werten, wenn sie in Anlehnung an die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) NRW [3] eine bestimmte Gesamtbelastung überschreiten.
Sowohl während der Phase der Entleerung als auch danach kann es zur Entwicklung von
Gerüchen kommen. Die Gesamtbelastung aufgrund der Dauer und Intensität der Geruchsemissionen ist stark abhängig vom Wetter und der jeweils vorherrschenden Windrichtung.
Angaben zur Mächtigkeit des jungen, potenziell organikführenden Seesediments bzw. Angaben zur Gäraktivität liegen nicht vor. Nach vorliegenden Angaben zur Seespeisung sind externe Organikeinträge auszuschließen. Im Seesediment sind ausschließlich oder jedenfalls weit
überwiegend autochthone organische Stoffe zu erwarten. Der Seeboden baut sich aus nicht
bis gering kohäsiven, d.h. grobkorndominierten Schüttböden auf. Über die Pumpleitung mit
Rurwasser dürfte nur ein geringer Feinkorneintrag stattfinden. Bei deutlicher Erhöhung der
Geruchsemissionen, z.B. stark erhöhten Organikanteilen und einer feinkorndominierten oberen See-Sohlschicht, können ggf. stärkere Faulungsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Faulungsprozesse sind jedoch vorrangig in der flachen, ggf. nicht vollständig
entwässerbaren Seesohle am Ende der Entleerung zu erwarten.
In der Gesamtbetrachtung dürfte bei genügender Entwässerung und Tagwasserhaltung in
Verbindung mit lokaler Sümpfungsunterstützung in den einzelnen Tieflagen kein wesentliches
Geruchsbildungspotenzial entstehen. Bei dieser Einschätzung ist auch berücksichtigt, dass
das grobkornreiche, künstlich verkippte Seesohlsubstrat als weitgehend gut entwässerbar
einzustufen ist.
Die vorherrschenden Südwestwinde [5] helfen, die möglichen Belästigungen für die Wohnbebauung von Lucherberg zu reduzieren, da sie den Geruch des freiliegenden Seebodens und
der Böschungen von der Wohnbebauung weg tragen. Die zur Vermeidung von Staubentwicklung vorgesehene Begrünung der Böschungsflächen wirkt auch einer möglichen Geruchsentwicklung entgegen. Darüber hinaus können weitere speziell auf die mögliche Geruchsbelästi-
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gung abgestellten Verminderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Auswirkungen auf die
nächstgelegene Wohnbebauung (Lucherberg) werden dadurch unterbunden.
Lärmemissionen betreffen sowohl die benachbarten Anwohner von Lucherberg als auch die
Erholungssuchenden auf den Wegen um den See.
Die Entleerung des Lucherberger Sees erfolgt in der ersten Phase über das Entnahmebauwerk, so dass hier keine Lärmentwicklungen über das bereits heute bestehende Maß erfolgen.
In den Phasen 2 und 3 der Seeentleerung kommen Pontonpumpen zum Einsatz. Diese werden über den drei Tiefpunkten des Sees in Position gehalten. Die Entfernung zwischen den
Pontonpumpen und der Wohnbebauung von Lucherberg beträgt mindestens 420 m. Die kürzeste Entfernung zwischen den Pontonpumpen und dem Hof nördlich des Sees beträgt rund
360 m.
Bei der Entleerung des Sees kommen Tauchpumpen zum Einsatz, die in ca. 1 m Wassertiefe
unter den Schwimmpontons montiert werden. Der Geräuschpegel der eingesetzten Pumpe
beträgt bei freier Aufstellung am direkten Aufstellort < 70 dB [28]. Infolge der besonderen Installation unter der Wasseroberfläche ist der Geräuschpegel nach Auskunft der Herstellerfirma
auch in direkter Nähe aber praktisch kaum wahrnehmbar. Nach überschlägiger Rechnung
gemäß [27] wäre in einem Abstand von rd. 400 m von einer Punktquelle darüber hinaus
nochmals von einer Abminderung des Lärmpegels um rd. 50 dB auszugehen. Negative Auswirkungen auf die Wohnbebauung sind daher durch den Betrieb der Pumpen nicht zu erwarten.
Es wird in der Seemulde sukzessive eine Baustraße aus Bergkies angelegt und im Bereich
des Seetiefpunkts zu einer flächigen Sohlverfüllung verbreitert. Hierbei kommt es zu
Lärmemissionen durch den Baubetrieb, für die die Grenzwerte der TA Lärm verpflichtend sind.
Die Arbeiten werden tagsüber ausgeführt und sind zeitlich begrenzt. Die von der Restwasserhaltung ausgehenden Lärmemissionen werden die Grenzwerte der TA Lärm einhalten. Dies
ist ggf. durch geeignete Maßnahmen (Wahl der Pumpe, Einhausung) sicherzustellen.
Bereits mit dem Beginn der Entleerung kommt es zum Verlust von Erholungsmöglichkeiten
für Angler, Surfer, Segler und Badende (Baden trotz eines bestehenden Verbotes), da der See
aus Sicherheitsgründen nicht mehr für die Erholungsnutzung zur Verfügung steht. Aus diesem
Grund wird mit der Entleerung des Sees möglichst spät (im Jahr 2020) begonnen. Die Qualität
des Naherholungsgebietes wird durch den Verlust der Seefläche gemindert. Der Verlust der
wassergebundenen Freizeitfunktion des Sees für die Bewohner von Lucherberg ist jedoch
nicht dauerhaft.
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Während der Entleerung des Lucherberger Sees und bis zur Restseebefüllung nach vollständiger Auskohlung des Tagebaus Inden entsteht eine zeitliche Lücke. In dieser Zeit ist die Nutzung des Lucherberger Sees für Freizeitaktivitäten im und am Wasser nicht mehr möglich und
die Nutzung des Tagebaurestsees noch nicht möglich.
Bis der Restsee des Tagebaus Inden für die Erholung genutzt werden kann, bestehen für die
wassergebundene Freizeitnutzung verschiedene Alternativen in der näheren Umgebung. In
einem Radius von ca. 5 Kilometern um Lucherberg. Dazu gehören der Blausteinsee und der
Badesee Düren-Echtz als Badegewässer. Für Angler besteht die Möglichkeit an der Rur und
am Blausteinsee ihrer Freizeitbeschäftigung nachzugehen, Surfen und Segeln sind auf dem
Blausteinsee möglich. Aufgrund der bestehenden Alternativen zur Freizeitnutzung kommt es
zu einer hinnehmbaren, mittelfristig beschränkten Beeinträchtigung der Freizeitmöglichkeiten.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass langfristig die Erholungsmöglichkeiten durch die Gestaltung des Tagebaurestsees gegenüber der heutigen Situation verbessert werden.
Zur Verhinderung von Unfällen in der Seemulde während und nach der Entleerung, wird der
See von Beginn der Entleerung an in Bereichen besonders intensiver Freizeitnutzung durch
einen ortsfesten Bauzaun gesichert. Des Weiteren werden Warnschilder aufgestellt.
Für das Schutzgut Menschen können Beeinträchtigungen durch Emissionen (Staub, Geruch,
Lärm) nicht ausgeschlossen werden. Durch die entsprechenden Maßnahmen können die
Auswirkungen jedoch auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.
Die Beeinträchtigungen durch den zeitlich begrenzten Verlust von Erholungsflächen werden
durch die nahe gelegenen anderen Gewässer ausgeglichen. Die Auswirkungen werden daher
insgesamt als unerheblich eingestuft.
4.2 Schutzgut Tiere
Bei der Entleerung des Lucherberger Sees kann es zu Störungen von Tieren durch Lärm und
Bewegung kommen. Diese entstehen durch den Baustellenverkehr sowie den Betrieb der
Pontonpumpen und der Restwasserhaltung. Der Baustellenverkehr ist im Wesentlichen auf
die Herstellung der Baustraßen in der Seemulde, die Anspritzbegrünung und den Ein- und
Abbau der Pumpen beschränkt. Die zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen sind nicht zu vermeiden. Bei den Pumpen handelt es sich um Tauchpumpen, die unter Wasser betrieben werden und so geminderte Schallemissionen abgeben. Aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastungen aus der Erholungsnutzung und der nahegelegenen Autobahn ist nicht von einer
erheblichen Störung der Tiere auszugehen.
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Durch die Beseitigung des Sees gehen (Teil-)Lebensräume von Tieren verloren bzw. werden
beeinträchtigt. Dabei ist zwischen verschiedenen Tiergruppen zu unterscheiden.
Lebensstätten von Säugetieren, insbesondere der in den Gehölzen am See nachgewiesenen
Haselmaus sind nicht betroffen, da keine Eingriffe in den Gehölzbestand erfolgen. Aufgrund
des Verlustes der Wasserfläche geht für Fledermäuse ein Teillebensraum in Form eines
Jagdhabitats verloren. Bei der Wasserfläche des Sees handelt es sich jedoch nicht um einen
essentiellen Nahrungsraum für Fledermäuse (siehe Anlage A-6). Auch für andere Wildtiere
geht mit dem See kein essentieller Teillebensraum verloren.
Eine Betroffenheit baum- und gebüschbrütender Vögel kann ausgeschlossen werden, da keine Eingriffe in den Gehölzbestand erfolgen. Für Brutvögel des Offenlandes ist der Untersuchungsraum ungeeignet. Für Brutvogelarten, die die Wasserfläche oder die Uferbereiche als
Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen, sind durch den Verlust dieses Habitats betroffen. Es
handelt sich dabei um folgende Arten: Blässhuhn (Fulica atra), Haubentaucher (Podiceps
cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor), Kanadagans (Branta canadensis), Nilgans (Alopochen aegyptiaca), Stockente (Anas platyrhynchos).
Die Entleerung des Sees erfolgt so, dass gewährleistet wird, dass der Wasserspiegel des Lucherberger Sees bis zum 01. April des folgenden Jahres bereits um 2,00 m abgesenkt ist. Die
Randbereiche werden durch dieses Vorgehen als Bruthabitat für Wasservögel bereits vor der
Brutzeit ungeeignet sein. Der Verlust von Wasservogelgelegen kann damit ausgeschlossen
werden.
Gastvögel (Nahrungsgäste, Rastvögel und Durchzügler, Überflieger und Wintergäste) brüten
nicht im Untersuchungsraum, sondern nutzen den See zum Rasten und zur Nahrungssuche.
Brutplätze dieser Arten sind daher vom Vorhaben nicht betroffen. Der Lucherberger See ist
auch kein essentieller Nahrungsraum oder essentieller, wiederholt und stetig in größeren Populationen beanspruchter Rastplatz. Die Arten sind zudem hochmobil und es bestehen Ersatzhabitate in der Umgebung (z. B. Blausteinsee).
Ein Vorkommen von Reptilien ist aufgrund fehlender Habitate auszuschließen. Reptilien sind
daher nicht betroffen. Für Amphibien der Arten Grünfrosch-Komplex, Grasfrosch und Erdkröte geht ein Teillebensraum aufgrund des Verlustes des potentiellen Laichgewässers verloren.
Die im See lebenden 13 Arten von Fischen, die durch fischereilichen Besatz eingebracht
wurden sowie die Muscheln und Krebse sind von der Entleerung des Lucherberger Sees
direkt betroffen. Sie verlieren ihren Lebensraum zunächst sukzessiv und letztlich vollständig.
Die drei Phasen der Entleerung sind für Fische, Muscheln und Krebse hinsichtlich der Auswirkungen gesondert zu betrachten (siehe Anlage A-5).
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Während der Phase 1 erfolgt eine Entleerung des Sees über die Entnahmetürme des
Pumpwerks. Gegenüber dem bisherigen Regelbetrieb ergibt sich als zusätzliche Beeinträchtigung für Fische, Muscheln und Krebse eine sukzessive Verkleinerung des Lebensraums. In
den vorlaufenden Maßnahmen zur Begrenzung des Fischbestandes des fischereilichen Konzeptes erfolgt während der Entleerung des Sees eine wiederholte Befischung mittels Großreusen, um die Jungfischproduktion zu minimieren.
In Phase 2 erfolgt die Wasserentnahme über Pontonpumpen. Zum Schutz von Jungfischen
beträgt die Ansauggeschwindigkeit unter 0,5 m/s, und an den Pumpen werden Fischschutzgitter mit einer Maschenweite von 10 mm angebracht. Die Gefahr des Ansaugens und der Schädigung der Fische ist daher auszuschließen.
Nach maximaler Absenkung des Wasserspiegels auf 1,5 m erfolgt in der Phase 3 die finale
Restabfischung des gesamten noch im Gewässer befindlichen Fischbestands in kürzester
Zeit. Im Zuge der Restabfischung werden auch Amphibien und ggf. Krebse aus den Restwasserflächen entnommen. Nachdem die letzten verbliebenen Tiere entnommen wurden, erfolgt
eine Sohlverfüllung und die Einrichtung der Restwasserhaltung. Letztere stellt keine Beeinträchtigung für Tiere dar. Mit einem Amphibienzaun um den See wird das Einwandern von
Amphibien zur Laichzeit verhindert. Eventuell innerhalb des Zauns verbliebene Amphibien
werden zu Beginn der Laichzeit im März/ April 2025 innerhalb der erreichbaren Wasserflächen
abgesammelt. Die Durchführung erfolgt von den verfüllten, mit der Baustraße erschlossenen
Flächen aus.
Für das Schutzgut Tiere können Beeinträchtigungen durch den Verlust von (Teil-) Lebensräumen entstehen. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie das Abfischen
von Fischen und Absammeln von Krebsen und Amphibien aus den Restwasserflächen und
ihre Umsiedlung in andere Gewässer, können die Beeinträchtigungen minimiert werden. Eine
Vermeidung des Lebensraumverlustes für die genannten Arten ist nicht möglich. Der Verlust
von nicht essentiellen Teillebensräumen für Säugetiere, Vögel und Amphibien wird als nicht
erheblich eingestuft. Die mögliche Beeinträchtigung der Brut von Wasservögeln kann durch
eine kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels vermieden werden. Als Ersatzhabitat befindet sich die neu angelegte Flachwasserzone in räumlicher Nähe.
4.3 Schutzgut Pflanzen
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen entstehen aufgrund der Entleerung des Sees und
dem damit erfolgenden Verlust der Wasserfläche. Damit geht sukzessive Lebensraum für die
Wasservegetation verloren. Betroffen ist hier z. B. das Ähren-Tausendblatt, das nicht geschützt oder gefährdet ist.
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Beeinträchtigungen des Gehölzstreifens um den See sind nicht zu erwarten, da es sich hier
um Pflanzen handelt, die nicht an den Seewasserstand gebunden sind. Eingriffe in die Gehölz- und Strauchvegetation in Form von Rodungen sind im Kontext der Seeentleerung nicht
vorgesehen.
Für das Schutzgut Pflanzen können erhebliche Beeinträchtigungen der Landvegetation ausgeschlossen werden. Der Lebensraumverlust für Wasserpflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die jedoch nicht zu vermeiden oder vermindern ist.
4.4 Schutzgut Boden
Für die Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf den Boden wird das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zugrunde gelegt. Der Boden stellt aufgrund seiner Regelungsfunktionen im Naturhaushalt (Träger der Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Bodenorganismen,
höhere Pflanzen und Tiere, Wasserspeicher und Filter) ein generell zu erhaltendes Gut dar.
Bei dem anstehenden Boden im Bereich des Lucherberger Sees handelt es sich um Aufschüttungsboden aus dem ehemaligen Tagebau Lucherberg III, der aufgrund der Entnahme des
Seewassers nicht negativ verändert wird.
Bei der Seeentleerung werden die Böschungsflächen sukzessive freigelegt. Diese Flächen
entwässern mit geringer zeitlicher Verzögerung und können unter vorwiegend sommerlichen
Bedingungen austrocknen. Da es sich nach vorliegender Information um weitgehend kohäsionslose Massen handelt, wird sich auch kein Kohärentgefüge (geschlossenes „verklebtes“
Bodengefüge) einstellen. Die Böden an den Böschungen und am Seeboden sind als potenziell
erosionsgefährdet einzustufen.
Die als besonders schutzwürdig ausgewiesene Typische Parabraunerde mit TschernodemRelikten ist von der Entleerung des Sees nicht betroffen (siehe Bestandsplan B-5.3).
Für das Schutzgut Boden können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
4.5 Schutzgut Wasser
4.5.1 Oberflächengewässer
Mit der Entleerung des Lucherberger Sees wird ein Oberflächengewässer mit einer Fläche
von ca. 55 ha zunächst sukzessive und letztlich dauerhaft beseitigt.
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Das entnommene Seewasser wird über das Kraftwerk Weisweiler (Phase 1 und 2) bzw. über
die Wasserhaltung des Tagebaus (Phase 3) den vorhandenen Einleitstellen zugeführt. Die
dort geltenden Einleitgrenzwerte werden eingehalten.
Mit der Einhaltung der Grenzwerte können negative Auswirkungen auf die betroffenen Gewässer ausgeschlossen werden.
4.5.2 Grundwasser
Die Grundwassersituation im weiteren Umfeld des Lucherberger Sees wird seit dem Beginn
bzw. der Wiederaufnahme der Gewinnung der Braunkohle im Tagebau durch die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung geprägt. Gemäß Braunkohleplan Inden [7] geht die Grundwasserabsenkung weit über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus. Die Beurteilung der
Grundwasserverhältnisse während und nach der Grundwasserabsenkung wird daher innerhalb der Rurscholle regelmäßig und in einer ausreichenden Dichte beobachtet.
Zusätzliche negative Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt durch die nunmehr bevorstehende Trockenlegung des Sees sind deshalb nicht zu erwarten bzw. werden fortlaufend
untersucht, ggf. werden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen.
Nach Angabe der RWE Power AG sind keine Maßnahmen zur Unterbindung eines Grundwasserzustroms zum See aus Süden / Südwesten vorgesehen. Für die Wasserbilanz des
Entleerungsvorgangs ist nach Mitteilung der RWE Power AG nicht mit signifikanten Mengen
zu rechnen. Nach der Entleerung wird eine dauerhafte Nachströmung stattfinden, die bei der
Planung von Restwasserhaltungen in der Phase 3 berücksichtigt wird (siehe Kapitel 2.3.3).
Für das Schutzgut Wasser stellt der Verlust eines Stillgewässers von ca. 55 ha Größe eine
erhebliche Beeinträchtigung dar, die nicht vermieden oder vermindert werden kann. Die Beseitigung des Lucherberger Sees steht mit den Bewirtschaftungszielen in Einklang (siehe Kapitel
1.7.3 und Erläuterungsbericht, Kap. 5).
Das Grundwasser ist nicht erheblich beeinträchtigt.
4.6 Schutzgüter Klima und Luft
Auswirkungen auf das Klima ergeben sich aufgrund der sukzessiven Entleerung und letztlich
der Beseitigung des Wasserkörpers Lucherberger See. Da die thermische Ausgleichsfunktion
nicht oder nur in geringem Umfang in Lucherberg wirksam ist, wird auch die Beseitigung des
Sees nicht zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das Klima des Ortsteils führen. Darüber hinaus ist der Verlust der klimatisch wirksamen Wasserfläche nicht dauerhaft. Mit dem
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Restsee des Tagebaus Inden entsteht ein neues klimatisch wirksames Gewässer in unmittelbarer Nähe zu Lucherberg.
Luftverunreinigungen gemäß der TA Luft [6] sind durch die Entleerung nicht zu erwarten.
Staub- und Geruchsemissionen werden durch entsprechende Maßnahmen vermieden (siehe
Kapitel 4.1).
Für das Schutzgut Klima/ Luft können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
4.7 Schutzgut Landschaft
Durch die Beseitigung des Lucherberger Sees geht ein prägendes Landschaftselement am
Ortsrand von Lucherberg verloren. Die zurückbleibende Seemulde wird als technischer Eingriff in das Landschaftsbild zurückbleiben. Durch die Begrünung der Böschungsflächen kann
dieser Eindruck gemindert werden. Die Gehölzvegetation, die den See umgibt, bindet die
Seemulde zusätzlich in die Landschaft ein.
Der Verlust des Lucherberger Sees als prägendes Gewässer für das Landschaftsbild ist nicht
dauerhaft. Mit dem Restsee des Tagebaus Inden entsteht ein neues landschaftsbildprägendes
Gewässer in unmittelbarer Nähe zu Lucherberg. Da das Gewässer durch die Anlage des Tagebaurestsees ersetzt wird, ist der Erhalt des Landschaftsbildes langfristig gesichert.
Für das Schutzgut Landschaft können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
4.8 Schutzgut Kulturgüter
Kulturgüter in Form von Bau-, Garten- Bodendenkmälern sind im Untersuchungsraum nicht
bekannt, das Schutzgut ist nicht betroffen.
4.9 Schutzgut sonstige Sachgüter
Durch die Entleerung entfällt der See als Zwischenspeicher für das Kraftwerk Weisweiler. Die
Versorgung des Kraftwerks mit Kühlwasser muss nach der Entleerung des Lucherberger Sees
entsprechend umgestellt werden. Nach der Beseitigung des Sees werden auch die funktionslos gewordenen Betriebsgebäude abgerissen.
Da die Kühlwasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler auf den Wegfall der Wasserspeisung aus dem Lucherberger See umgestellt wird, sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten.
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Für das Schutzgut Sonstige Sachgüter können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Mit Wechselwirkungen werden (überwiegend ökosystemare) Wirkungsketten und -netze zwischen und innerhalb der Schutzgüter bezeichnet. Da diese Wirkungsketten sehr komplex und
vielfältig sind, ist ihre hinreichend genaue Erfassung ohne umfangreiche wissenschaftliche
Spezialuntersuchungen und -auswertungen nicht möglich. Insbesondere lassen sich Wechselwirkungen in der Regel nicht in Zahlen fassen und bewerten. Die Verflechtungen zwischen
den biotischen und abiotischen Schutzgütern sind aus den vorausgegangenen Einzelbewertungen abzuleiten.
Wechselwirkungen, die im Zusammenhang mit den prognostizierten Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten sind, treten insbesondere zwischen den Schutzgütern Wasser und Tiere
und Pflanzen sowie Wasser und Klima und Luft auf. Die bestehenden Zusammenhänge wurden bei den jeweiligen Schutzgütern mit betrachtet. Zusätzliche, über die den einzelnen
Schutzgütern zuzuordnende Auswirkungen ergeben sich nicht.
5 Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung
Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 UVPG sind Maßnahmen zu beschreiben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen so weit wie möglich vermieden, vermindert oder ausgeglichen
werden können. Die nachfolgend genannten Maßnahmen sind im Lageplan B-4.1 dargestellt.
Der Zeitpunkt zur Durchführung von Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen ist
eng an den Zeitpunkt des Eintritts der Umweltauswirkungen gekoppelt. Der Umfang der Auswirkungen wird in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich dargestellt. Die Maßnahmen
gegen die nachteiligen Umweltauswirkungen, die aus der Beseitigung des Lucherberger Sees
resultieren können, sind zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt und werden nach der Genehmigung
des Vorhabens umgesetzt.
M1: Sicherungsmaßnahmen
Bei der sukzessiven Entleerung des Lucherberger Sees entsteht teilweise eine zunehmend
tiefe Mulde mit teilweise steilen Böschungen. Zur Vermeidung von Unfällen wird vor Beginn
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der Entleerung ein ortsfester Bauzaun in den Bereichen des Seeufers aufgestellt, in denen
eine andauernde Freizeitnutzung des Uferbereichs zu erwarten ist. Im gesamten Uferbereichen werden Warnschilder aufgestellt. Während der Entleerung wird der Bauzaun erhalten
und regelmäßig kontrolliert.
M2: Emissionsvermeidung Staub
In Abhängigkeit vom Emissionspotenzial ist eine Anspritzbegrünung auf den Seeflanken und
dem Seeboden vorgesehen. Hiermit kann eine Staubentwicklung auf den Flächen wirksam
verhindert werden.
M3: Emissionsvermeidung Geruch
In Abhängigkeit vom Emissionspotenzial ist eine Anspritzbegrünung auf den Seeflanken und
dem Seeboden vorgesehen. Hiermit können Geruchsemissionen wirksam verhindert werden.
Kleinere Restbereiche mit anhaltender Faulgasbildung, die sich nicht trocken legen lassen,
können bei Bedarf durch oberflächiges Aufbringen eines Bio-Oxidationsfilters (z.B. frischer,
nicht angegärter Rindenmulch) behandelt werden.
M4: Kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels
Sobald die intensive Freizeitnutzung des Sees unterbunden wird (siehe Maßnahme M1), erhöht sich die Attraktivität der Uferbereiche als Brutplatz für Wasservögel. Dort vorhandene
Nester könnten beim Absenken des Wasserspiegels trockenfallen/ umkippen, Eier oder Jungvögel könnten dabei zerstört/ getötet werden oder die Vögel könnten die Nester während der
Brut aufgeben. Um dies zu verhindern, erfolgt die Entleerung des Sees so, dass bis zum Beginn der Brutzeit (April) der Wasserspiegel des Sees um mindestens 2,0 m abgesenkt ist. Der
so entstehende breite vegetationsfreie Uferstreifen ist für Wasservögel als Brutplatz ungeeignet. Die Maßnahme M4 entspricht der Maßnahme V1 der Anlage A-6.
M5: Verhinderung der Einwanderung von Arten
Mit dem sinkenden Seewasserspiegel könnten durch die sich verändernde Lebensraumausstattung des Lucherberger Sees Lebensräume für artenschutzrechtlich relevante Amphibienarten wie z.B. die Kreuzkröte entstehen, die aktuell nicht vorkommt, aber aus dem Umfeld
einwandern könnte. Daher muss während der Entleerung des Sees das Einwandern von diesen Amphibienarten in den Lucherberger See verhindert werden, um möglicherweise zukünftig entstehende artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird während
des gesamten Entleerungszeitraums ein Amphibienschutzzaun um den See errichtet.
Der Amphibienschutzzaun soll aus praktischen Erwägungen – wo vorhanden - mit dem Bauzaun (siehe M1) zusammen aufgestellt und an diesem befestigt werden. Die Maßnahme M4
entspricht der Maßnahme V2 der Anlage A-6.
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M6: Abfischung der aquatischen Fauna
Die im Lucherberger See lebende aquatische Fauna verliert durch die Entleerung ihren Lebensraum und soll daher in andere Gewässer verbracht werden. Für die erforderliche Abfischung des Sees wurde in Abstimmung mit der Anglerinteressengemeinschaft Lucherberger
See und der Fischereibehörde ein fischereibiologisches Konzept (siehe Anlage A-5) erstellt.
Die dort formulierten Empfehlungen werden in das Entleerungskonzept integriert. Die Eckpunkte des fischereibiologischen Konzeptes für die Abfischung werden nachfolgend dargestellt.
Vorbereitende Abfischungen
Durch die vorbereitenden Abfischungen soll bereits im Zeitraum der sukzessiven Entleerung
des Sees auf den Fischbestand eingewirkt werden. Die natürliche Fortpflanzungsrate und die
Jungfischproduktion werden weitreichend reduziert. Es sollen zu geeigneten Zeitpunkten (unmittelbar vor oder während der Laichzeit der Fische) mit geeigneten Methoden möglichst effektiv die Laichfische entnommen werden. Diese können sich in der gegebenen Reproduktionsperiode nicht fortpflanzen und somit keine Jungfische produzieren.
Die optimale Methode für den effektiven und schonenden Fang von Laichfischen in größeren
Stillgewässern ist die Installation von stationären Fangeinrichtungen im Uferbereich in Form
von Trapnetzen bzw. Großreusen. Mit einer variablen Anordnung von einem oder mehreren
Leitnetzen und Wendekammern werden die im Uferbereich umherziehenden Fische gezwungen, an den Leitnetzen entlang zu schwimmen und damit zum Reuseneingang geleitet. Aufgrund der groß-dimensionierten Fangkammern können mit Trapnetzen große Fischmengen
auch von großwüchsigen Arten gefangen werden. Die Großreusen besitzen kaum Artenselektivität und sind besonders für den Fang von Fischen vor oder während der Laichzeit geeignet.
Für den Einsatz im Lucherberger See empfiehlt sich die Verwendung von mindestens einer,
aber auch bis zu drei Großreusen, um den Laichfischbestand und damit das Jungfischaufkommen effektiv zu reduzieren. Die Reusen werden an geeigneten Stellen im See verteilt aufgestellt.
Restabfischung
Zum Ende der Entleerung des Lucherberger Sees wird bei einem Wasserstand von 1,5 m im
Herbst die finale Abfischung mittels Elektrobefischung eingeleitet. Die gesamte noch im See
befindliche aquatische Fauna wird entnommen. Die Tiere werden in einem möglichst kurzen
Zeitraum effektiv abgefischt, da in den Restflächen eine starke Konzentration von Individuen
vorzufinden sein wird. Zudem ist das Restwasser durch Sauerstoffmangel und aufgewirbelte
Sedimente stark beeinträchtigt.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in dieser Situation ein Sortieren der Fische nach
Arten (im Hinblick auf eine selektive Verbringung entsprechend den Wünschen der Fischereiberechtigten an den Ersatzgewässern) nicht möglich sein wird. Gemäß den Vorgaben der
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Oberen Fischereibehörde (Protokoll des Abstimmungsgesprächs vom 11.10.2016) sind dabei
jedoch zwei Ausnahmen zu berücksichtigen: Großkarpfen (Cyprinus carpio) und Großwelse
(Siluris glanis) sollen nicht in andere Gewässer umgesetzt werden, sie sind auszusortieren
und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Die finale Abfischung ist logistisch so zu planen, dass sie möglichst an wenigen Tagen durchgeführt werden kann. Die finale Abfischung wird nicht im Sommer durchgeführt, da die höheren Temperaturen und der dadurch bedingte geringere Sauerstoffgehalt des Wassers bei
gleichzeitig erhöhter Stoffwechselrate der Fische erheblichen Stress bedingen und zu höheren
Fischverlusten führen würden. Es ist geplant, dass gegen Ende des Entleerungsvorgangs die
mittlere Wassertiefe des Sees bis Ende September in keinem der drei Restwasserkörper unter
2 m fällt.
Absammeln von Amphibien
Im Rahmen der finalen Abfischung werden Amphibien, die von der Wasseroberfläche aus
erkennbar sind, mit abgesammelt und in geeignete Ersatzhabitate (z. B. die Flachwasserzone)
verbracht.
Bergung von Muscheln
Sollte sich im Zuge der Entleerung gezeigt haben, dass im See Großmuschelbestände vorkommen, ist eine Bergung nur in der ersten Phase der Entleerung möglich (siehe M4). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Großmuscheln während der Entleerung mit dem
fallenden Wasser zurückziehen, so dass auf den trockenfallenden Flächen keine Muscheln
zurück bleiben und verenden sollten. Im Randbereich ist der Seeboden weniger bis gar nicht
mit weichgründigen Sedimenten bedeckt. Deshalb kann der hier trockenfallende Seeboden
betreten werden, ohne Gefahr zu laufen, mit Kampfmitteln in Kontakt zu kommen, die an anderer Stelle ggf. vom Sediment überdeckt sind. Die tieferen Bereiche der Seemulde, die stärkere Sedimentmächtigkeiten aufweisen, sind aufgrund der Kampfmittelsituation nicht zu betreten, sofern die Konsistenz des anstehenden Sediments dies überhaupt erlaubt.
In den Randbereichen ist somit eine systematische Absammlung von Großmuscheln möglich.
Nach einem weiteren Absinken des Wasserspiegels ist eine Bergung von Muscheln vom Seegrund nicht mehr möglich.
Verbringung der aquatischen Fauna in Ersatzgewässer
Die aus dem Lucherberger See entnommenen Fische (und ggf. Muscheln und Krebse) müssen in andere Gewässer verbracht werden. Hierbei sind die nachfolgenden Aspekte im Vorfeld
zu berücksichtigen:
Die Ersatzgewässer müssen die zusätzliche Fischbiomasse produktionsbiologisch verkraften, die Aufnahmegewässer sollten daher möglichst groß sein. Dabei ist auch der trophische Status der Aufnahmegewässer zu berücksichtigen.
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Es sind kurze Transportwege anzustreben, d.h. die Ersatzgewässer sollten in möglichst
geringer Entfernung zum Lucherberger See liegen und gut erreichbar sein. Darüber hinaus müssen an den Ersatzgewässern Zufahrtsmöglichkeiten für LKW vorhanden sein.
In einem Umfeld von bis zu rd. 40-50 km um den Lucherberger See existieren verschiedene
Seen, die grundsätzlich als Aufnahmegewässer für die Fische aus dem Lucherberger See in
Frage kommen. Eine tabellarische Darstellung und weitere Ausführungen sind in Anlage A-5
enthalten.
M7: Finales Absammeln/ Abkeschern der Amphibien bzw. des Laichs
In den drei Tiefpunkten der Gewässersohle werden alle Amphibien sowie sonstige Kleintiere
innerhalb der erreichbaren Wasserflächen nach Abschluss der Seetrockenlegung im Frühjahr
2025 abgekeschert und ggf. in geeignete Ersatzhabitate (z. B. die Flachwasserzone) umgesiedelt. Dieses abschließende Absammeln von Amphibien stellt den Abschluss der Seeentleerung dar. Die Maßnahme ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht notwendig, wird aber vorsorglich zur allgemeinen Vermeidung von Tierverlusten vorgesehen. Die Durchführung erfolgt
von den verfüllten, mit der Baustraße erschlossenen Flächen aus.
M8: Fischschutzgitter und Reduzierung der Anströmgeschwindigkeiten an den Pontonpumpen
An den Pontonpumpen werden Fischschutzgitter mit einer Maschenweite von 10 mm befestigt. Die Fischschutzgitter verhindern, dass Jungfische in die Pumpen geraten. An den Fischschutzgittern liegt die Ansauggeschwindigkeit unter 0,5 m/s und damit deutlich unter dem
empfohlenen Wert der Anlage A-5.
5.2 Maßnahmen zur Kompensation
Die nach Durchführung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden
Beeinträchtigungen müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Dazu zählen
die Anlage einer Flachwasserzone sowie die Befüllung und Gestaltung des Tagebaurestsees
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung nach dem Tagebau Inden. Es gelten die entsprechenden Festsetzungen der am 19. Juni 2009 genehmigten Änderung des Braunkohlenplans
Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung (Restsee) [7].
Die mittelfristige Beeinträchtigung der Erholungsnutzung (Schutzgut Menschen) wird langfristig durch den Tagebaurestsee ausgeglichen. Dieser wird so gestaltet, dass die Freizeitmöglichkeiten, die der Lucherberger See für Angler, Surfer, Segler und Badende geboten hat, wieder zur Verfügung stehen. Gemäß der Braunkohlenplanänderung [7] ist das spätere Restloch
des Tagebaus Inden (nördlich des Lucherberger Sees) so zu modellieren, dass die Anlage
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eines Sees ermöglicht wird. Die Restseebefüllung beginnt ab ca. 2030 südöstlich von Lucherberg. Ca. 5 Jahre nach Beginn der Befüllung des Restsees und auch schon während der Füllphase sowie danach ist eine kontinuierliche Freizeit- und Erholungsnutzung möglich.
Der Verlust von aquatischen (Teil-) Lebensräumen verschiedener Tier- und Pflanzenarten
(Schutzgüter Tiere und Pflanzen) wird durch die Anlage einer Flachwasserzone kompensiert.
Mit Beginn der sukzessiven Entleerung des Lucherberger Sees ab 2020 wird im Auslaufbereich des späteren Tagebaurestsees die Flachwasserzone hergestellt sein [2]. Diese kann
dann für viele am Lucherberger See vorkommende Tierarten (wie z.B. Amphibien) eine Ersatzlebensraumfunktion übernehmen.
Der Verlust eines prägenden Landschaftselementes (Schutzgut Landschaft) und eines großen
Stillgewässers (Schutzgut Wasser) sowie einer klimatischen Ausgleichsfläche (Schutzgut Klima) werden durch die große Wasserfläche des Tagebaurestsees langfristig ausgeglichen.
Der tagebaubedingte Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 ff BNatSchG) wird durch die Wiedernutzbarmachung des Tagebaurestsees Inden vollständig kompensiert. In den UVPAngaben im Braunkohlenplan [7] ist u. a. anhand eines numerischen Bewertungsverfahrens
nachgewiesen worden, dass eine Kompensation der Eingriffe erfolgt.
Durch die vorgenannten Maßnahmen verbeiben keine erheblichen Beeinträchtigungen der
Schutzgüter. Die tagebaubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Wiedernutzbarmachung kompensiert. Weitere Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind nicht
erforderlich.
6 Zusammenfassung verbleibender erheblicher Umweltauswirkungen
Durch die vorgezogene Herstellung einer Flachwasserzone im Tagebaurestsee [2] sowie die
in Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen aus
dem Projekt.
7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
Zu allen Schutzgütern lagen ausreichende Informationen zur Beurteilung des Bestandes und
der Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vor. Aussagen zum Schutzgut Tiere
konnten auf die Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (siehe Anlage A-6) und
das Fischereifachliche Gutachten (siehe Anlage A-5) gestützt werden.
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Zum Grundwasserhaushalt wurden keine konkreten Untersuchungen durchgeführt. Die Angaben der RWE Power AG aus den umfangreichen Beobachtungen der Grundwassers im Zuge
des Tagebaus Inden lassen jedoch auf einen bereits so stark beeinflussten Grundwasserhaushalt im Untersuchungsraum schließen, dass der Entleerungsvorgang des Sees sich nicht
signifikant zusätzlich auswirken wird. Weitere Untersuchungen waren daher für die Erstellung
der Umweltstudie nicht erforderlich.
Zur Art, Eigenschaften und Mächtigkeit des Seesubstrates wurden keine konkreten Untersuchungen durchgeführt. Die im Erläuterungsbericht getroffenen Annahmen beruhen auf den
vorhandenen Informationen über die Wasserqualität im See, den Zufluss aus der Rur, den
Fischbestand und die vorhandene Wasservegetation sowie grundsätzliche Informationen und
Erfahrungen über/ mit eutrophen Gewässern.
Danach wird das Seesubstrat als körniges, gut entwässerbares Substrat eingestuft (siehe
Erläuterungsbericht). Bei deutlicher Abweichung, z.B. bei stark erhöhten Organikanteilen und
einer feinkorndominierten oberen See-Sedimentschicht, können ggf. stärkere Faulungsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist vorsorglich im Rahmen der
Maßnahme M3 das Aufbringen eines Bio-Oxidationsfilters vorgesehen.
8 Allgemein verständliche, nicht-technische Zusammenfassung
Einleitung
Die RWE Power AG betreibt im Westen des Rheinischen Braunkohlereviers den Tagebau
Inden. Die genehmigte Abbaufläche umfasst auch den Lucherberger See, der ab 2020 beginnend mit der Trockenlegung der Seemulde bergbaulich in Anspruch genommen wird.
Die Beseitigung des Lucherberger Sees ist Gegenstand des hier anstehenden wasserrechtlichen Verfahrens nach § 68 WHG. Da mögliche Umweltauswirkungen auf der höhergelagerten
Ebene der Braunkohlenplanung bereits geprüft wurden, besteht für das Vorhaben daher keine
Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung oder Prüfung der Umweltverträglichkeit. Gleichwohl
ist die RWE Power AG mit der Bezirksregierung Arnsberg übereingekommen, eine freiwillige
Darstellung möglicher Wirkungen auf die Umwelt bereitzustellen und hierdurch einen Gesamtüberblick über das Vorhaben zu ermöglichen. Die Darstellung fokussiert sich u.a. auf die Aspekte der Entleerung und der damit einhergehenden Abfischung (vgl. Anlage A-5).
Der ca. 64 ha große Untersuchungsraum umfasst die ca. 55 ha große Wasserfläche des Lucherberger Sees. Es handelt es sich um einen bis zu ca. 26 m tiefen Restsee, der aus dem
von 1917 bis 1929 aktiven Tagebau Lucherberg III hervorgegangen ist.
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Vor dem Hintergrund seiner Inanspruchnahme und Beseitigung ist der Lucherberger See Gegenstand gewässerspezifischer, weniger strenger Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG,
und es liegen die Voraussetzungen für eine vorhabenbezogene Ausnahmen gemäß § 31 Abs.
2 WHG im Rahmen der übergeordneten Bewirtschaftungsplanung des Landes NordrheinWestfalen vor. Die Beseitigung des Lucherberger Sees steht mit den Bewirtschaftungszielen
in Einklang.
Der Braunkohlentagebau Inden ist im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan verzeichnet. Im Braunkohlenplan sind die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Abbaus sowie die
Verteilung und der Ausgleichung der negativen Folgen auf die Umwelt und auf den Menschen
festgesetzt. Der Rahmenbetriebsplan stellt die Abbautätigkeit dar und konkretisiert die im
Braunkohlenplan beschriebene Wiedernutzbarmachung. Die Bauleitplanung ist nicht betroffen.
Im Untersuchungsraum befinden sich ein schutzwürdiges Biotop („Ehemaliges NSG Lucherberger See“) und Biotopverbundflächen „NSG "Lucherberger See" und "Kiesgrube am Buchenhof““ und „Wehebach zwischen Lucherberg und Langerwehe“). In der Beschreibung des
schutzwürdigen Biotops und der Verbundfläche ist bereits dargelegt, dass der Lucherberger
See bei der Erweiterung des Braunkohlentagebaus Inden zerstört wird.
Beschreibung des Vorhabens und der untersuchten Alternativen
Die untersuchten Alternativen zur Beseitigung des Lucherberger Sees unterscheiden sich im
Wesentlichen durch die Ableitung des Seewassers. Es wurden folgende Alternativen untersucht:
Alternative 1: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über das vorhandene
Pumpwerk und die dazugehörigen Leitungen zur Nutzung im Kraftwerk Weisweiler
Alternative 2: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See über neu zu erstellende
Leitungen in den Tagebau Inden und Handhabung analog dem anfallenden
Grubenwasser
Alternative 3: Ableitung des Wassers aus dem Lucherberger See in Einleitung in nahegelegene Vorfluter (Wehebach oder Mühlengraben) über neu zu erstellende Leitungen
Da mit der Alternative 1 im Gegensatz zu den anderen Alternativen keine weiteren Eingriffe
außerhalb des Lucherberger Sees verbunden sind, ist die Alternative 1 der weiteren Planung
zu Grunde zu legen. Sie wurde in der technischen Planung (siehe Erläuterungsbericht) hinsichtlich der Randbedingungen weiter optimiert und besteht aus drei Phasen:
Phase 1: Entnahme über Entnahmeturm
Entnahme des Wassers über die Regelbetriebseinrichtungen des Seepumpwerks, Eintritt des Wassers in den Entnahmeturm durch die Entnah-
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mestutzen und Förderung zum Kraftwerk Weisweiler mit den vorhandenen
Pumpen;
Phase 2: Entnahme über Pontonpumpen
Entnahme des Wassers mittels Pontonpumpen und Druckförderung in den
Entnahmeturm des Seepumpwerks, von dort weiter mit den vorhandenen
Pumpen wie in Phase 1;
Phase 3: Restwasserbeseitigung
Beseitigung der Restwasservolumina in den Tiefpunkten des Sees, Restverfüllung und Rest- / Tagwasserhaltung
Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
Die Schutzgüter des UVPG werden anhand der Bestandsdaten bewertet. Dabei werden auch
bestehende Vorbelastungen berücksichtigt.
Der Lucherberger See ist für das Schutzgut Menschen hinsichtlich der Freizeitnutzung in Form
von Angeln, Surfen, Segeln und Baden (trotz eines Verbots) von hoher Bedeutung. Vorbelastungen bestehen durch die benachbarte Autobahn und eine zunehmende Verkrautung des
Sees.
Die Gehölzbestände am Lucherberger See haben eine hohe Bedeutung für Fledermäuse und
Vögel. Außerdem wurde dort die Haselmaus nachgewiesen. Der See selbst hat eine hohe
Bedeutung als Lebensraum für Fische, Krebse und ggf. Muscheln, die an das Wasser gebunden sind. Außerdem als Teillebensraum für Wasservögel und Amphibien. Eine Vorbelastung
für die Tierwelt besteht durch die intensive Freizeitnutzung des Sees. Dadurch ist davon auszugehen, dass störungsempfindliche Arten am und im See nicht vorkommen.
Die Biotope im Untersuchungsraum haben überwiegend eine mittlere Wertigkeit. Die intensive
Freizeitnutzung wirkt auch hier als Vorbelastung.
Der Untersuchungsraum besteht überwiegend aus anthropogen überformtem Neuboden. Natürliche Böden kommen nur in den Randbereichen des Lucherberger Sees vor, hier eine kleinflächige, besonders geschützte Parabraunerde.
Bei dem Lucherberger See handelt es sich um ein eutrophes Stillgewässer, das aufgrund seiner Entstehung und Ausprägung und intensiven Nutzung nur eine bedingte Naturnähe aufweist. Es besitzt daher eine mittlere Wertigkeit für das Schutzgut Wasser. Das Grundwasser
im Untersuchungsraum ist durch den Tagebau stark überprägt und daher nur von geringer
Wertigkeit.
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Für die Schutzgüter Klima/ Luft besitzt die Seefläche eine klimatische Ausgleichsfunktion, die
jedoch nur im Nahbereich wirksam ist. Lucherberg als nächstgelegene Wohnbebauung profitiert davon nicht oder nur in geringem Umfang, so dass der See insgesamt nur eine mittlere
Bedeutung für das Schutzgut hat. Vorbelastungen bestehen durch die Emissionen aus dem
Kraftwerk Weisweiler und der benachbarten Autobahn A4.
Der Lucherberger See ist in der umgebenden intensiv genutzten Agrar- und Tagebaulandschaft ein prägendes und damit hochwertiges Element des Landschaftsbildes. Vorbelastungen
für das Landschaftsbild bestehen durch den Tagebau und die benachbarte Autobahn A4.
Kulturgüter sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, als Sachgut ist der See als Zwischenspeicher für das Kraftwerk Weisweiler von Bedeutung.
Schutzgutbezogene Konfliktanalyse
Die Konfliktanalyse erfolgt anhand der zuvor beschriebenen Bewertung der Schutzgüter im
Bestand und der zu erwartenden Umweltauswirkungen durch die Beseitigung des Lucherberger See. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen werden aus der Projektbeschreibung abgeleitet.
Für das Schutzgut Menschen können Beeinträchtigungen durch Emissionen (Staub, Geruch,
Lärm) nicht ausgeschlossen werden. Durch die entsprechenden Maßnahmen können die
Auswirkungen jedoch auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Die Beeinträchtigungen
durch den zeitlich begrenzten Verlust von Erholungsflächen werden durch die nahe gelegenen
anderen Gewässer ausgeglichen. Die Auswirkungen werden daher insgesamt als unerheblich
eingestuft.
Für das Schutzgut Tiere können Beeinträchtigungen durch den Verlust von (Teil-) Lebensräumen entstehen. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie das Abfischen
und Abkeschern von Fischen, Krebsen und Amphibien sowie deren Laich aus den Restwasserflächen und ihre Umsiedlung in andere Gewässer, können die Beeinträchtigungen minimiert werden. Eine Vermeidung des Lebensraumverlustes für die genannten Arten ist nicht
möglich. Der Verlust von nicht essentiellen Teillebensräumen für Säugetiere, Vögel und Amphibien wird als nicht erheblich eingestuft. Die mögliche Beeinträchtigung der Brut von Wasservögeln kann durch eine kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels vermieden werden.
Für das Schutzgut Pflanzen können erhebliche Beeinträchtigungen der Landvegetation ausgeschlossen werden. Der Lebensraumverlust für Wasserpflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die jedoch nicht zu vermeiden oder vermindern ist.
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Für das Schutzgut Wasser stellt der Verlust des großen Stillgewässers eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die jedoch nicht zu vermeiden oder vermindern ist. Die Beseitigung des Lucherberger Sees steht mit den Bewirtschaftungszielen in Einklang.
Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine hochwertigen Bereiche betroffen sind oder die zu erwartenden Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut nur gering sind.
Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen
Zu den Maßnahmen gegen nachteilige Umweltauswirkungen zählen zunächst die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Folgende Maßnahmen sind geplant:
M1
Aufstellung eines Bauzauns und Aufstellen von Warnschildern zur Verhinderung von
Unfällen während und nach der Entleerung
M2
Emissionsvermeidung Staub durch Böschungsbegrünung
M3
Emissionsvermeidung Geruch durch Böschungsbegrünung und ggf. BioOxidationsfilter auf der Seesohle
M4
Kontrollierte Absenkung des Wasserspiegels zum Schutz der Brut von Wasservögeln
M5
Verhinderung der Einwanderung von Arten durch einen Amphibienschutzzaun um den
See
M6
Abfischung der aquatischen Fauna zur Bergung und Umsiedlung des Fischbestandes
M7
Absammeln der Amphibien zur Bergung und Umsiedlung der Individuen
M8
Fischschutzgitter und Reduzierung der Anströmgeschwindigkeit an den Pontonpumpen zum Schutz der Jungfische
Die trotz der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Dies betrifft
die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung, den Verlust von Tierlebensräumen, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie die Auswirkungen des Eingriffs auf Biotope. Die
Kompensation erfolgt durch die bereits im Braunkohlenplan festgelegte Anlage einer Flachwasserzone und die Befüllung und Gestaltung des Tagebaurestsees.
Nach Durchführung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter.
Sachbearbeiter:
Köln, im Mai 2017
Dipl.-Ing. (FH) M. Fuß
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C. Dellmann, M.Sc.
Niederlassung Köln
ppa.
Dr.-Ing. S. Rubbert
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