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Beschlussvorlage (Fischereifachliches Gutachten)

Daten

Kommune
Inden
Größe
519 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06

Inhalt der Datei

RWE Power Wasserwirtschaftliche Planung und Genehmigung TAGEBAU INDEN ANTRAG AUF PLANFESTSTELLUNG NACH § 68 WHG Beseitigung des Lucherberger Sees Anlage A-5: Fischereifachliches Gutachten Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44  D-50679 Köln Telefon (0221) 689308-0  Telefax (0221) 689308-11 Mai 2017 -/-/201500221 Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept für den Lucherberger See Studie im Auftrag von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln) in Abstimmung mit der RWE Power AG Erftstadt, Mai 2017 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept für den Lucherberger See Auftraggeber: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln) In Abstimmung mit der RWE Power AG Gruppe Gewässer/Landschaftspflege (23-GL 10) Bearbeitung: Dr. Stefan Staas, Armin Zoschke & Matthias Sommer Anschrift der Autoren: Dr. Stefan Staas Bonner Ring 22  50374 Erftstadt Tel. 02235 / 688 995  Fax / 688 991 Zitiervorschlag: LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept für den Lucherberger See. - LimnoPlan - Fisch- und Gewässerökologie, Erftstadt, unveröffentlichte Studie im Auftrag von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln) in Abstimmung mit der RWE Power AG, Erftstadt, 19 S. LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung 1 2 Lage und Beschreibung des Gewässers 1 3 Fischfauna des Lucherberger Sees 3.1 Datenbestand zur Fischfauna des Lucherberger Sees 3.2 Fischereiliche Nutzung 3.3 Fangstatistiken und Besatzplanung der AIG Lucherberger See 3.4 Gesamt-Fischartenspektrum im Lucherberger See 3.5 Abschätzung der zu erwartenden Gesamt-Fischmenge 3.6 Krebse und Muscheln im Lucherberger See 3 3 3 3 6 7 7 4 Fischschutz im Zuge der Entleerung des Lucherberger Sees 4.1 Entleerung unter Verwendung der bestehenden Entnahmevorrichtungen 4.2 Entleerung unter Verwendung externer Pumpen 8 8 9 5 Abfischungskonzept 5.1 Vorlaufende Maßnahmen zur Begrenzung des Fischbestandes 5.2 Vorbereitende Abfischungen 5.3 Finale Restabfischung 9 10 11 13 6 6 Verbringung der Fische in Ersatzgewässer 6.1 Zu berücksichtigende Aspekte 6.2 Übersicht über potenzielle Ersatzgewässer 16 16 18 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Lucherberger See bei der Ortschaft Lucherberg (Gemeinde Inden, Kreis Düren) 2 Abbildung 2: Schematische Darstellung des Funktionsprinzips einer Großreuse („Trapnetz“) 13 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Seite Übersicht über die angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten) 4 Raubfisch-Friedfisch-Verhältnis in den angelfischereilichen Entnahmen und Hektarerträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der von der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten) 4 Besatzplan der AIG Lucherberger See für den Lucherberger See im Zeitraum 2014-2016 5 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Summe der angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013 -2015 mit Sortierung der Arten nach abnehmendem Gesamtfanggewicht (Aufbereitung der von der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten) 6 Gesamtartenliste der im Lucherberger See vorkommenden Fischarten (schriftl. Mitt. AIG Lucherberger See, Liste übergeben auf Erörterungstermin am 11.1.02016)) 6 Überblick über potenzielle Ersatzgewässer zur Aufnahme des Fischbestandes aus dem Lucherberger See mit Abschätzung der Aufnahmekapazität sowie Sachstand zur Bereitschaft der Fischereipächter tatsächlich Fische in Form von Mischbesatz zu übernehmen 18 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See 1 Veranlassung Im Tagebau Inden befindet sich innerhalb der Teilfläche II der Lucherberger See, der im Rahmen einer Rekultivierung aus dem ehemaligen Braunkohletagebau Lucherberg III hervorgegangen ist. Der Lucherberger See befindet sich im Eigentum der RWE Power AG und dient dem Kraftwerk Weisweiler als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Wasserversorgung. Zu diesem Zweck erfolgte eine Wasserspeisung des Sees aus der Rur und eine Wasserentnahme über einen Entnahmeturm im südöstlichen Uferbereich (ein zweiter vorhandener Entnahmeturm ist außer Betrieb). Im Zuge des fortschreitenden Tagebaus und entsprechend der Braunkohlenplanänderung wird der Lucherberger See voraussichtlich im Jahre 2025 bergbaulich in Anspruch genommen werden. Hierzu ist zuvor eine Entleerung des Sees erforderlich. Die endgültige und dauerhafte Entleerung und damit Beseitigung des Lucherberger Sees als Gewässer stellt einen Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 WHG dar und bedarf der Planfeststellung / Plangenehmigung gemäß § 68 WHG. Für eine Entleerung des Sees unter Berücksichtigung aller betrieblichen, ingenieurtechnischen, wasserwirtschaftlichen und tier- und naturschutzrelevanten Aspekte ist die Ausarbeitung eines entsprechenden Entleerungskonzeptes erforderlich. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln) wurde von der RWE Power AG damit beauftragt, die für das Projekt erforderlichen wasserwirtschaftlichen Planungsleistungen zu erbringen und ein hinsichtlich aller erforderlichen Belange abgestimmtes Entleerungskonzept auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde das Büro LimnoPlan - Fisch- und Gewässerökologie von BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH) in Abstimmung mit der RWE Power AG damit beauftragt, ein fischereifachliches Konzept zu erstellen, nach dem die Entleerung des Lucherberger Sees erfolgen kann. Dabei sollte vor allem geklärt werden, wie die erforderliche Abfischung ablaufen soll, d.h. Anzahl und Zeitpunkte der Abfischungen, die Methode der Abfischung und deren voraussichtliche Dauer sowie die höchsten und niedrigsten möglichen Restwasserstände sollten dargestellt werden. Zudem sollten die Möglichkeiten für die Verbringung der Fische nach der Entnahme diskutiert werden. Hierzu sollten in Absprache mit betroffenen Pächtern bzw. ansässigen Angelvereinen potenzielle Ersatzgewässer ermittelt werden, die für eine Aufnahme der Fische zur Verfügung stehen. 2 Lage und Beschreibung des Gewässers Der Lucherberger See befindet sich direkt an der Bundesautobahn 4 zwischen Düren und Eschweiler bei der Ortschaft Lucherberg in der Gemeinde Inden (Kreis Düren) (Abb. 1). 1 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Der Lucherberger See ist ein in den Nachkriegsjahren künstlich entstandener Tagebaurestssee, der aus dem ehemaligen Braunkohlentagebau Lucherberg III hervorgegangen ist. Es handelt sich um ein karbonatisch geschichtetes (Abgrabungs-) Gewässer des Norddeutschen Tieflands mit kleinem Einzugsgebiet. Der See ist durchschnittlich ca. 13 m und maximal bis zu 26 m tief. Das Seetiefste befindet sich auf der Ostseite des Sees nahe dem Pumpwerk. Nach einer Absenkung des Seewasserspiegels im Jahr 2000 hat der See heute eine Fläche von rund 552.000 m² (vorher: 617.000 m³) und ein Fassungsvermögen von rund 7 Mio. m³ Wasser. Die Sichttiefe beträgt rund 3,5 m. Über eine Leitung (DN 900/DN1000) wird der Lucherberger See mit Wasser aus der Rur gespeist, um die Verluste aus Untergrundversickerung, Verdunstung und Entnahme zur Kühlwassergewinnung für das Kraftwerk Weisweiler kompensieren zu können. Die Wasserentnahme zur Kühlwasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler erfolgt über einen Entnahmeturm im südöstlichen Uferbereich und eine angeschlossene Druckrohrleitung. Die Ergebnisse von Messungen im Jahre 2010 zeigen einen eutrophen Zustand des Sees an (Hydrologie und Wasserwirtschaft: Eine Einführung für Ingenieure. Berlin: Springer-Verlag, 2010). Abbildung 1: Lucherberger See bei der Ortschaft Lucherberg (Gemeinde Inden, Kreis Düren) 2 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See 3 Fischfauna des Lucherberger Sees 3.1 Datenbestand zur Fischfauna des Lucherberger Sees Über die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Fischbestandes liegen in der Landesdatenbank „FischInfo“ des LANUV NRW (in der alle Ergebnisse von Elektro- und sonstigen Befischungen erfasst und dokumentiert werden) keine Daten vor. Der bei der Entleerung des Lucherberger Sees anfallende Fischbestand kann daher ausschließlich auf Grundlage der aus der angelfischereilichen Nutzung resultierenden Erkenntnisse und allgemeiner fischereibiologischer Grundlagen abgeschätzt werden. 3.2 Fischereiliche Nutzung Der Lucherberger See wird von der „Angler-Interessen-Gemeinschaft (AIG) Lucherberger See e.V., Jülich“ als Angelgewässer genutzt. Die RWE Power AG als Eigentümer des Gewässers hat hierzu mit der AIG im Jahre 1992 einen Pachtvertrag abgeschlossen, dessen Laufzeit bis 2020 begrenzt ist. Im Zuge der Nutzung als Angelgewässer hat die AIG die Verpflichtung, eine jährliche Fischereistatistik auf der Grundlage von Fanglistenauswertungen zu erstellen und eine Besatzplanung vorzulegen und (von der Unteren Fischereibehörde) genehmigen zu lassen. Eine fischereiliche Nutzung des Lucherberger Sees erfolgt ausschließlich als Angelgewässer. Das Angeln ist auch vom Boot aus gestattet. Die Fangstatistiken und die Besatzplanung der AIG stellen eine wichtige Grundlage für die Charakterisierung des Fischbestandes im Lucherberger See dar. 3.3 Fangstatistiken und Besatzplanung der AIG Lucherberger See Die AIG Lucherberger See hat Fangstatistiken der letzten 3 Jahre zur Verfügung gestellt (2013 – 2015; die Auswertungen für das Jahr 2016 waren zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen; es liegt keine Veranlassung vor, signifikante Veränderungen der Charakteristik gegenüber den drei vorgelegten Jahren zu erwarten). Eine zusammenfassende Auswertung dieser Daten ist in Tab. 1 angegeben. Demnach werden im Lucherberger See 12 Fischarten von Anglern gefangen und entnommen. 3 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Tabelle 1: Übersicht über die angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten) 2013 Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Summe: Art Aal Bachforelle Wels Zander Barsch Hecht Karpfen Schleie Brassen Rotaugen Döbel Rapfen 2014 Stück Gesamt‐Kg 39 16,4 112 37,5 3 45,2 67 157,5 176 64,6 69 282,9 67 636,5 19 6,2 40 48,0 123 24,6 6 0,0 721 1.319,3 2015 Stück Gesamt‐Kg 13 7,7 56 40,3 2 30,0 11 73,7 156 107,6 53 82,2 29 191,4 8 16,0 10 23,6 99 53,5 2 1,5 1 7,3 440 634,7 Mittel 2013‐15 Stück Gesamt‐Kg 11 9,6 32 22,4 4 60,0 14 77,0 175 113,8 59 147,5 35 234,5 11 19,8 13 27,3 112 67,2 3 2,1 0 0,0 469 781,2 Stück Gesamt‐Kg 21,0 11,2 66,7 33,4 3,0 45,1 30,7 102,7 169,0 95,3 60,3 170,9 43,7 354,1 12,7 14,0 21,0 33,0 111,3 48,4 3,7 1,2 0,5 3,7 543,5 913,0 Die durch die Angelfischerei getätigte Gesamtentnahme von Fischbiomasse aus dem Lucherberger See beträgt für den Zeitraum 2013-15 durchschnittlich rd. 913 kg, was einen Hektarertrag von rd. 20 kg entspricht. Bei den Erträgen ist ein Raubfisch –Friedfischverhältnis von annähernd 50:50 festzustellen (Tab. 2). Tabelle 2: Raubfisch-Friedfisch-Verhältnis in den angelfischereilichen Entnahmen und Hektarerträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der von der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten) 2013 2014 Stück Gesamt‐Kg 2015 Stück Gesamt‐Kg Mittel 2013‐15 Stück Gesamt‐Kg Stück Gesamt‐Kg N‐Raubfisch N‐Friedfisch 466 255 604,1 715,3 291 149 341,5 293,3 295 174 430,3 350,9 350,7 192,7 458,6 453,1 %‐Raubfisch %‐Friedfisch 64,6 35,4 45,8 54,2 66,1 33,9 53,8 46,2 62,9 37,1 55,1 44,9 64,6 35,4 51,6 48,4 50 50 45 45 45 45 14,4 9,3 5,1 26,4 12,1 14,3 9,8 6,5 3,3 14,1 7,6 6,5 10,4 6,6 3,9 17,4 9,6 7,8 11,5 7,4 4,1 19,3 9,7 9,5 Hektar Hektarertrag: gesamt Raubfisch Friedfisch 4 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Das im Lucherberger See durch die Fangstatistiken dokumentierte Fischartenspektrum ist typisch für angelfischereilich genutzte Seen und enthält keine ökologisch oder artenschutzrechtlich hervorzuhebenden Besonderheiten. Mit Karpfen und Wels kommen zwei Fischarten vor, die besonders hohe Stückgewichte erreichen können. Große Individuen werden von Anglern nach dem Fang gerne zurückgesetzt, was dazu führen kann, dass sich ein übermäßiger Bestand an Großfischen akkumuliert. Das Umsetzen in Ersatzgewässern kann hier eventuell ökologische Probleme verursachen, weshalb diesbezüglich die Vorgaben der Oberen Fischereibehörde besonders zu beachten sind (siehe Kap. 6). Tab. 3 zeigt die von der Unteren Fischereibehörde genehmigte Besatzplanung der AIG Lucherberger See. Demnach wurden im betrachteten Zeitraum 2014-2016 grundsätzlich insgesamt 4 Fischarten besetzt, welche die Hauptzielarten der Angelfischerei darstellen dürften. Die Arten Hecht, Zander, Karpfen und Schleie gehören zur typischen Seefischfauna und dürften sich daneben auch natürlich reproduzieren. Daneben werden auch jährlich bis zu 150 kg Bachforellen besetzt, die für das Gewässer untypisch sind und ausschließlich zur Erhöhung der angelfischereilichen Attraktivität besetzt werden. Eine natürliche Reproduktion kann ausgeschlossen werden. Für die Arten, die nicht regelmäßig besetzt werden und die dennoch regelmäßig hohe fischereiliche Erträge liefern, muss eine entsprechende natürliche Reproduktion angenommen werden. Tabelle 3: Besatzplan der AIG Lucherberger See für den Lucherberger See im Zeitraum 2014-2016 Fischart Gewählter Wert 2014 2015 2016 Hecht H1 30-35 cm 20 Stck./ha (20x50 ha) = 200 Stck.* ----------- kein Besatz Zander Z1 12-14 cm 50 Stck./ha (50x50 ha) = ------------- 2.500 Stck. Karpfen K2 200-500 g 20 Stck./ha (20x50 ha) = 1.000 Stck. (500 kg) ------------ Schleie S2 10-20 cm 20 Stck./ha (20x50 ha) = 1.000 Stck. (150 kg) 1.000 Stck. (150 kg) Bachforelle ------------- 150 kg 150 kg 150 kg Besatzzeit Frühjahr (* die in 2014 realisierte Besatzmenge von 200 Stück Hechten insgesamt ist deutlich hinter der empfohlenen Maximalmenge zurückgeblieben) Tab. 4 zeigt die Summe der angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013-2015 mit einer Anordnung der Arten nach abnehmendem Gesamtfanggewicht. Demnach ist der Karpfen die Fischart mit dem höchsten angelfischereilichen Ertrag (38,8 %), gefolgt von Hecht, Zander und Barsch. 5 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Tabelle 4: Summe der angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum 2013 -2015 mit Sortierung der Arten nach abnehmendem Gesamtfanggewicht (Aufbereitung der von der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten) Summe 2013‐15 Nr Art 1 Karpfen 2 Hecht 3 Zander 4 Barsch 5 Rotaugen 6 Wels 7 Bachforelle 8 Brassen 9 Schleie 10 Aal 11 Rapfen 12 Döbel Summe: Stück 131 181 92 507 334 9 200 63 38 63 1 11 1.630 N‐% Gesamt‐Kg 8,0 1062,4 11,1 512,6 5,6 308,2 31,1 286,0 20,5 145,3 0,6 135,2 12,3 100,2 3,9 98,9 2,3 42,0 3,9 33,7 0,1 7,3 0,7 3,6 100 2735,2 Kg‐% 38,8 18,7 11,3 10,5 5,3 4,9 3,7 3,6 1,5 1,2 0,3 0,1 100 3.4 Gesamt-Fischartenspektrum im Lucherberger See Tab. 5 zeigt die Gesamt-Fischartenliste der nach Informationen der AIG Lucherberger See im Gewässer vorkommenden Fischarten. Demnach kommt neben den in Fanglisten und Besatzplan dokumentierten Arten mit der Rotfeder eine weitere Fischart vor; dokumentiert sind im Lucherberger See somit insgesamt 13 Fischarten. Tabelle 5: Gesamtartenliste der im Lucherberger See vorkommenden Fischarten (schriftl. Mitt. AIG Lucherberger See, Liste übergeben auf Erörterungstermin am 11.1.02016)) Fischart Nachweis Aal (Anguilla anguilla) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Bachforelle (Salmo trutta) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Barsch (Perca fluviatilis) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Brassen (Abramis brama) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Döbel (Leuciscus cephalus) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Hecht (Esox lucius) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Besatzplan 2014 - 2016 Karpfen (Cyprinus carpio) Besatzplan 2014 - 2016 Rapfen (Aspius aspius) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Fanglisten AIG 2014 - 2015 Rotauge (Rutilus rutilus) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Besatzplan 2014 - 2016 6 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) schriftl. Mitt. AIG LS Schleie (Tinca tinca) Besatzplan 2014 - 2016 Wels (Siluris lanis) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Fanglisten AIG 2013 - 2015 Zander (Sander lucioperca) Fanglisten AIG 2013 - 2015 Besatzplan 2014 - 2016 Es ist in Betracht zu ziehen, dass neben den Fischarten, die von der AIG im Zuge der fischereilichen Bewirtschaftung durch Besatz eingebracht werden und die in den Fanglisten dokumentiert sind, weitere Fischarten im Gewässer vorkommen, die auf andere Wege ins Gewässer gelangt sind und die nicht durch Angelfänge dokumentiert werden. Grundsätzlich möglich ist, dass Fischarten aus anderen Gewässern durch Wassergeflügel eingetragen wurden (in Form von anhaftenden Eiern) oder dass Fische z.B. von Teichbesitzern oder Aquarianern unkontrolliert ausgesetzt worden sind. Der Lucherberger See erhält zudem einen Zufluss von Rurwasser. Es daher auch nicht auszuschließen, dass mit dem Rurwasser auch Fischarten aus der Rur (z.B. in Form von Larven oder Brutfischen) eingetragen worden sind. Es liegen jedoch keine Hinweise darauf vor, dass im Lucherberger See zusätzliche Fischarten vorkommen, deren Auftreten auf diese Weise zu erklären wäre. 3.5 Abschätzung der zu erwartenden Gesamt-Fischmenge Im Hinblick auf die Planung der Abfischung und die Verbringung in Ersatzgewässer ist die zu erwartende Gesamt-Fischmenge abzuschätzen. Die vorliegenden Informationen zum Fischbestand geben zwar Aufschluss über das zu erwartende Artenspektrum, ermöglichen aber keine quantitative Abschätzung des Gesamtfischbestandes. Bezüglich des Gesamt-Fischbestandes kann in Anlehnung an Schäperclaus (1936)1 von einem Fischbestand von ca. 100 kg/ha (für einen See von hoher bis sehr hoher Wertigkeit) ausgegangen werden. Bei einer Seefläche von ca. 55 ha entspräche dies einem Gesamtbestand von etwa 5,5 t. Um bei der Planung der Abfischung in jedem Fall ausreichende Kapazitäten einzuplanen, sollte von einem Gesamtfischbestand von bis zu 8 t ausgegangen werden. 3.6 Krebse und Muscheln im Lucherberger See Krebse und Muscheln fallen rechtlich unter das Fischereirecht. Zudem ist zu beachten, dass eventuell artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen könnten. Es gibt Hinweise darauf, dass im Lucherberger See Bestände von Großmuscheln (Unioniden) vorkommen. Es ist jedoch nicht bekannt, um welche Art(en) es sich dabei handelt. Alle Unioniden-Arten besitzen einen Gefährdungs- oder Schutzstatus nach den Roten Listen NRW’s und Deutschlands und sind nach BArtSchVO „besonders geschützt“. Sollten im Zuge der Entleerung des Sees Vorkommen schützenswerter Großmuschelbestände festgestellt werden, sind begleitende Absammlungen bzw. eine Bergung der Muschelvorkommen im Rahmen der 1 Schäperclaus (1936): Eine neue Klasseneinteilung für die Naturalroherträge mitteleuropäischer Binnenseen. – Zeitschr. F. Fischerei Bd, 34, 8 7 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See finalen Abfischung vorzusehen. Hierauf hat auch die Obere Fischereibehörde auf dem Erörterungstermin vom 11.10.2016 hingewiesen. Seitens der AIG Lucherberger See wurde der Hinweis gegeben, dass im See ein Vorkommen des besonders geschützten Edelkrebses (Astacus astacus) existiert. Es wurde daher eine entsprechende Anfrage an das Edelkrebs-Projekt NRW gerichtet (in dem seit Jahren alle Krebsvorkommen NRW’s systematisch kartiert und untersucht werden). Nach Aussage des Projektleiters Dr. Groß ist jedoch für den Lucherberger See ausschließlich ein Vorkommen des nicht-heimischen Kamberkrebses (Orconectes limosus) bekannt, ein Vorkommen von Edelkrebsen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Spezielle Maßnahmen für eine Bergung artenschutzrechtlich relevanter Krebsvorkommen müssen daher nicht geplant werden. Nach der am 1.1.2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten2 (und der am 14.07.2016 hinterlegten Liste der als invasiv eingestuften Arten) gehört der Kamberkrebs zu den Arten, deren weitere Verbreitung zu verhindern ist und die soweit als möglich zu beseitigen sind. Hieraus folgt, dass Kamberkrebse bei der finalen Abfischung möglichst aussortiert und beseitigt werden müssen, eine Verbringung in andere Gewässer zusammen mit den Fischen ist zu verhindern. 4 Fischschutz im Zuge der Entleerung des Lucherberger Sees 4.1 Entleerung unter Verwendung der bestehenden Entnahmevorrichtungen Die Entleerung des Lucherberger Sees wird im ersten Schritt mittels Wasserentnahme über den im See befindlichen Entnahmeturm erfolgen. Während der Entleerung des Lucherberger Sees ist vorgesehen, die Einleitung von Rurwasser zu unterbinden, d.h. die Einleitung entfällt. In betrieblichen Ausnahmesituationen kann es erforderlich werden, eine Einleitung von Rurwasser während der Entleerung zu reaktivieren. Die Wasserentnahme wird dabei unter Verwendung der gleichen technischen Einrichtungen erfolgen wie die Entnahme im bisherigen Regelbetrieb zur Wasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler. Dabei bleiben auch alle für den Fischschutzaspekt wesentlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Pumpleistungen, entstehende maximale Ansauggeschwindigkeiten, mechanische Schutzvorrichtungen vor den Ansaugöffnungen etc.), wie sie auch im Genehmigungsbescheid festgeschrieben sind, unverändert. Die Durchführung der Entleerung unter Verwendung der bestehenden Entnahmebauwerke bedingt somit gegenüber dem bisherigen Regelbetrieb keine Änderungen hinsichtlich des Gefährdungspotenzials für die Fischfauna. Eine gesonderte Betrachtung und Bewertung des Fischschutzaspektes ist damit nicht erforderlich. 2 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten 8 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See 4.2 Entleerung unter Verwendung externer Pumpen Hinsichtlich der Fischschutzproblematik ist eine zweite, finale Phase der Entleerung zu unterscheiden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Wasserspiegel im See soweit abgesenkt wurde, dass die untersten Absaughorizonte in den Entnahmetürmen nicht mehr genutzt werden können, muss die Wasserentnahme über externe Pumpen erfolgen. In dieser Situation sieht das Entleerungskonzept die Installation von je einem Schwimmponton mit einer Pontonpumpe (mit einer Förderleistung von je rd. 200 m3/h) auf den entstehenden Restwasserflächen über den drei Tiefpunkten des Sees vor. Über diese Pumpen und die angeschlossenen Druckleitungen (die in die bestehenden Entnahmestutzen fördern) wird der See bis zu einem Restwasserstand von 1,5 bis 1,0 m entleert. In dieser Phase der Entleerung ist an den Pontonpumpen die grundsätzliche Fischschutzproblematik zu beachten. Der Pumpenbetrieb bedingt die Gefahr, dass Fische angesaugt werden, in die Pumpen gelangen und infolge der mechanischen Einwirkungen geschädigt oder getötet werden. Fragen des Fischschutzes sind im Landesfischereigesetz NRW und in der Landesfischereiverordnung NRW geregelt. Die Bestimmungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Situation von Querbauwerken an Wasserkraftanlagen oder seitliche Wasserentnahmen in Fließgewässern. Die spezielle Situation von Wasserentnahmen im Freiwasser von Stillgewässern wird hier nicht reflektiert. Grundsätzlich besagen die Bestimmungen der LFischVO NRW in § 13 Abs. 3, dass der lichte Stababstand an Schutzvorrichtungen (Absperrgitter, Rechen) höchstens 20 mm betragen darf; in Gewässern mit erhöhten Fischschutzanforderungen (gemäß WRRLBewirtschaftungsplanung) gelten erhöhte Anforderungen, in Gewässern der Zielartenkulisse Aal darf der Rechenabstand höchstens 15 mm betragen, in Gewässern der Zielartenkulisse Lachs höchstens 10 mm. Zudem darf die Ansauggeschwindigkeit vor Rechengittern 0,5 m/s nicht übersteigen. Der Schutz kleiner Fische, die einen 10 mm-Rechen passieren und einer Ansauggeschwindigkeit von 0,5 m/s nicht widerstehen können, ist durch diese Vorgaben nicht gewährleistet, da er der nach dem Stand der Technik an Wasserkraftanlagen nicht zu realisieren ist Im Lucherberger See ist mit einem zahlreichen Vorkommen von Kleinfischen zu rechnen, die insbesondere in der Situation einer zunehmenden Konzentrierung in Restwasserkörpern grundsätzlich von den Pontonpumpen angesaugt und geschädigt werden könnten. Im Hinblick auf eine anzustrebende Minimierung von Fischschäden sollten beim Betrieb der Pontonpumpen mindestens die Vorgaben des erhöhten Fischschutzes nach LFischVO NRW eingehalten werden, d.h. die Pumpen sollten mit einem Schutzgitter mit einer Maschenweite von höchstens 10 mm umbaut werden und die Pumpen sollten mit einer Förderleistung betrieben werden, bei der sich vor dem Schutzgitter eine Ansauggeschwindigkeit von maximal 0,5 /s ergibt. Grundsätzlich ist anzustreben, den Fischschutz so weit wie möglich zu optimieren. 5 Abfischungskonzept Unabhängig davon, wie die Seeentleerung genau gefahren wird, wird es zu einer finalen Situation kommen, in der aus einem stark reduzierten Restwasservolumen der gesamte noch im 9 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Gewässer befindliche Fischbestand in kürzester Zeit abgefischt oder geborgen und dann verladen und abtransportiert werden muss. Es ist mit einer großen Fischmenge in einem geringen Wasservolumen zu rechnen, in dem aufgewirbelte Sedimente und Sauerstoffknappheit die Atmung der Fische beeinträchtigen. Dies gilt besonders für Klein- und Jungfische, die natürlicherweise sehr zahlreich auftreten und die besonders empfindlich sind. Die Situation wird dadurch entschärft, dass bereits im Vorfeld eine Abfischung mit Großreusen durchgeführt wird (siehe Kapitel 5.1). Die Entnahme des restlichen Fischbestandes wird sorgfältig vorbereitet und zügig durchgeführt. Es gilt daher, diese finale Abfischungssituation logistisch optimal vorzubereiten und durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld möglichst zu entschärfen. Dies bedeutet, dass im Vorfeld der finalen Abfischung Maßnahmen vorgesehen werden sollten, die geeignet sind, insbesondere die Anzahl und Biomasse der Jungfische zu reduzieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Hauptteil der im Lucherberger See befindlichen Fische erst bei der finalen Abfischung entnommen werden kann. Die vorbereitenden Maßnahmen dienen nicht dazu, den Fischbestand über einen längeren Zeitraum kontinuierlich zu reduzieren, sondern dazu, die zu erwartenden hohen Verlustraten bei Klein- und Jungfischen während der finalen Abfischung zu reduzieren bzw. so weit wie möglich zu minimieren. Das in Abstimmung mit RWE und BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH) abgestimmte Entleerungskonzept geht daher im Wesentlichen von einem zweistufigen Abfischungsvorgang aus, wobei innerhalb einer stufenweise Entleerung des Sees in einem ersten Schritt (vorbereitende Abfischungen/Maßnahmen) die Jungfischproduktion durch wiederholte Befischungen eingedämmt und in einem zweiten Schritt, nach maximaler Absenkung des Wasserspiegels, eine finale Restabfischung erfolgen soll. 5.1 Vorlaufende Maßnahmen zur Begrenzung des Fischbestandes Zusätzlich zu den eigentlichen Abfischungen können Maßnahmen durchgeführt werden, die dazu beitragen, den Fischanfall bei der finalen Abfischung zu begrenzen. Ab sofort werden vom Fischereipächter (AIG Lucherberger See) keine Besatzmaßnahmen mehr durchgeführt. Es ist fraglich, ob besetzte Fische in der verbleibenden Nutzungsdauer noch angelfischereilich genutzt werden können, außerdem könnten besetzte Fische sich eventuell noch fortpflanzen und unerwünschterweise zum Jungfischaufkommen beitragen. Dem Fischereipächter sollte freigestellt werden, in der verbleibenden Nutzungsdauer die Intensität der angelfischereilichen Nutzung zu steigern (z.B. durch Erhöhung der zulässigen Anzahl von Erlaubnisscheinen, inklusive der Erlaubnisscheine für Gastangler), um die angelfischereilichen Entnahmen zu forcieren. Hiermit wird dem Fischereipächter in erster Linie die Gelegenheit eingeräumt, noch maximal vom getätigten Aufwand (Hegemaßnahmen, Besatz) zu profitieren. Im Hinblick auf eine Reduzierung des Fischanfalls bei der finalen Abfischung dürfte eine forcierte Fischentnahme keine spürbaren Effekte haben. 10 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See 5.2 Vorbereitende Abfischungen Ziel der vorbereitenden Abfischungen Im Rahmen des Abfischungskonzeptes sind die vorbereitenden Abfischungen nicht obligatorisch, aufgrund der praktischen Erfahrungen mit Totalentleerungen großer Stillgewässer wie z.B. Talsperren, bei denen sich das Massenvorkommen von Klein- und Jungfischen immer als großes praktisches Problem erwiesen hat, aber unbedingt zu empfehlen. Durch die vorbereitenden Abfischungen soll bereits im Zeitraum der sukzessiven Entleerung des Sees so auf den Fischbestand eingewirkt werden, dass die natürliche Fortpflanzungsrate und die Jungfischproduktion und damit die zum Zeitpunkt der finalen Abfischung im Gewässer vorhandene Menge von Kleinfischen möglichst weitreichend reduziert wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass zu geeigneten Zeitpunkten, nämlich unmittelbar vor oder während der Laichzeit der Fische, mit geeigneten Methoden möglichst effektiv die Laichfische entnommen werden, so dass diese sich in der gegebenen Reproduktionsperiode nicht fortpflanzen können und damit keine Jungfische produziert werden. Fischereimethode Die optimale Methode für den effektiven und schonenden Fang von Laichfischen in größeren Stillgewässern ist die Installation von stationären Fangeinrichtungen im Uferbereich in Form von Trapnetzen bzw. Großreusen. Großreusen sind kegelförmige Netzschläuche, die auf dem Gewässerboden verankert sind. Die Höhe der Netzwände zwischen Grund und Gewässeroberfläche beträgt ca. 2 - 3 Meter. Die Installation der Fangeinrichtung erfolgt üblicherweise im Bereich zwischen Ufer und Scharkante und immer angepasst an einen bestimmten Wasserstand, der während der Betriebsdauer keine allzu großen Schwankungen aufweisen sollte. Mit einer variablen Anordnung von einem oder mehreren Leitnetzen und Wendekammern werden die im Uferbereich umherziehenden Fische gezwungen, an den Leitnetzen entlang zu schwimmen und damit zum Reuseneingang geleitet. Die Länge der Leitnetze ist variabel, durch sehr lange Leitnetze (bis zu 100 m und mehr) kann die Fangeffektivität beträchtlich gesteigert werden. Der Eingang der Reuse ist trichterförmig und endet in hintereinander angeordneten Fangkammern. Aufgrund der groß-dimensionierten Fangkammern können mit Trapnetzen große Fischmengen auch von großwüchsigen Arten gefangen werden. Die letzte Fangkammer kann über einen Netzschlauch entleert werden (Abb. 2). Die Großreusen besitzen kaum Artenselektivität und sind besonders für den Fang von Fischen vor oder während der Laichzeit geeignet. Für den Einsatz im Lucherberger See empfiehlt sich die Verwendung von mindestens einer, je nach Kosten und logistischer Leistungsfähigkeit des beauftragten Fischereibetriebes aber auch bis zu drei Großreusen, um den Laichfischbestand und damit das Jungfischaufkommen effektiv zu reduzieren. Die Reusen werden an geeigneten Stellen im See verteilt aufgestellt. Das Angeln wird durch den Einsatz der Reusen nur geringfügig im unmittelbaren Umfeld der installierten Reusen (und Leitnetze) beeinträchtigt. Durch eine Kennzeichnung mit gut sichtbaren Bojen kann die Position der Netze für Angler kenntlich gemacht werden und Beeinträchtigungen durch Hänger minimiert werden. 11 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Zeitraum und Dauer der vorbereitenden Abfischungen Die Laichzeiten der verschiedenen Fischarten (die jeweils einige Tage bis einige Wochen andauern) verteilen sich in einer zeitlichen Staffelung über den Zeitraum von Frühjahr bis Sommer, wobei die genauen Termine immer auch von Witterungs- und Temperaturverläufen (sowie Wasserständen) beeinflusst sind. Der Betrieb einer stationären Fangeinrichtung (s.u.) sollte über einen hinreichend langen Zeitraum erfolgen, so dass die nicht exakt vorhersagbaren Laichzeiten möglichst vieler der im Lucherberger See vorkommenden Fischarten abgedeckt werden und über eine hinreichend lange Fangperiode möglichst viele Laichfische abgefischt werden können. Es wird vorgeschlagen, die Fangeinrichtung mit einer Einsatzdauer von 2-3 Wochen pro Jahr zu betreiben. Da die Laichzeiten der relativ früh laichenden Arten wie Flussbarsch und Rotauge, die im Lucherberger See auch häufig vorkommen, im April beginnen kann, sollte der Einsatz der Großreusen ab spätestens Anfang April beginnen, denkbar ist zum Beispiel eine Durchführung in der zweiten Märzhälfte. Im Betriebszeitraum müssen die Fangkammern regelmäßig in kurzen Intervallen (täglich oder 2-3 tägig, je nach Fangerfolg) kontrolliert und geleert werden. Bei Absenkgeschwindigkeiten des Wasserspiegels im Lucherberger See von 3 -5 cm/d ergibt sich eine wöchentliche Absenkung des Wasserspiegels von 21-35 cm, was für den vorgesehenen 3-wöchigen Betriebszeitraum eine Absenkung von bis zu rd. 1 m ergäbe. Dies würde die Installation der Großreusen gefährden und ihre Fängigkeit sehr stark beeinträchtigen. Während des Einsatzes der Großreusen sollte der Wasserstand möglichst stabil gehalten werden. Eckpunkte – vorbereitende Abfischungen Methode Großreusen („Trapnetze“) Anzahl 1 – 3 Stück Einsatzdauer einmal jährlich für 2 -3 wöchigen Zeitraum vor oder während der Laichzeit Anforderung im Betriebszeitraum keine größeren Absenkungen des Wasserspiegels Logistik Bereitstellung, Auf- und Abbau der Großreusen (vom Boot aus) kann nur von Dienstleistern mit entsprechender Geräteausstattung und Erfahrung erfolgen, diese sind in einem Vergabeverfahren zu ermitteln; der Betrieb (regelmäßige Kontrolle und Entleerung) kann von Fachbetrieben vor Ort durchgeführt werden 12 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Abbildung 2: Schematische Darstellung des Funktionsprinzips einer Großreuse („Trapnetz“) Praktischer Hinweis: Nur wenige Fischereibetriebe verfügen über Ausrüstung und entsprechende praktische Erfahrung zur Durchführung von Großreusen-Befischungen. Für die Vergabe eines entsprechenden Auftrages wird eine bundesweite Angebotsabfrage erforderlich werden. Für die Abwicklung der vorbereitenden Abfischungen mittels Großreusen-Befischungen ist daher ein entsprechender organisatorischer Vorlauf vorzusehen. Die regelmäßige Kontrolle und Entleerung der installierten Großreuse(n) kann vom Personal entsprechender Fachbetriebe vor Ort durchgeführt werden. 5.3 Finale Restabfischung Zum Ende der Entleerung des Lucherberger Sees wird die finale Abfischung erforderlich, bei der der gesamte, noch im See befindliche Fischbestand entnommen werden muss. Es wird sich zwangsläufig eine Situation ergeben, in der eine große Menge von Fischen, in einem stark reduzierten Wasserkörper konzentriert ist. Um die Beeinträchtigung der Tiere durch Sauerstoffmangel und aufgewirbelte Sedimente zu verringern, erfolgen das Abfischen und der Abtransport, in einem möglichst kurzen Zeitraum. Durch das jährliche Aufstellen der Großreusen ist der Fischbestand soweit möglich bereits im Vorfeld reduziert worden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in dieser Situation ein Sortieren der Fische nach Arten (im Hinblick auf eine selektive Verbringung entsprechend den Wünschen der Fischereiberechtigten an den Ersatzgewässern) nicht möglich sein wird. Gemäß den Vorgaben 13 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See der Oberen Fischereibehörde (Protokoll des Abstimmungsgesprächs vom 11.10.2016) sind hierbei jedoch zwei Ausnahmen zu berücksichtigen: Großkarpfen (Cyprinus carpio) und Großwelse (Siluris glanis) sollen nicht in andere Gewässer umgesetzt werden, sie sind auszusortieren und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Nach der am 1.1.2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten dürfen die auf der am 14.07.2016 hinterlegten Liste als invasiv eingestuften Arten nicht weiter verbreitet werden, sie sind soweit als möglich zu beseitigen. Dementsprechend sind auch Kamberkrebse möglichst auszusortieren und zu beseitigen (siehe Kap. 3.6, S. 8); von der EU als invasiv eingestufte Fischarten kommen im Lucherberger See nicht vor. Fischereimethode Es wird vorgeschlagen, die finale Restabfischung mittels bootsgestützter Elektrofischerei durchzuführen, da dies für die Fische vergleichsweise schonend ist und in einem reduzierten Wasserkörper effektiv durchgeführt werden kann. Alternative Fischereimethoden, wie der Einsatz von Zugnetzen, dürften voraussichtlich nicht praktikabel sein, da im Umfeld der Restwasserflächen mit nicht-begehbaren Schlammoberflächen zu rechnen ist und zudem die besondere Kampfmittelsituation, wie im Erläuterungsbericht beschrieben (siehe Erläuterungsbericht Kapitel 3.2.9), zu berücksichtigen ist. Die Elektrofischerei wird bootsgestützt durchgeführt, da dies die Verwendung leistungsstarker (und entsprechend schwerer) Elektrofischereigeräte mit Leistungen von >10 kW ermöglicht. Zudem ist davon auszugehen, dass ein Durchwaten der Restwasserflächen und der Einsatz von Watfischerei wegen zu weichgründiger Sedimente und der besonderen Kampfmittelsituation, wie im Erläuterungsbericht beschrieben (siehe Erläuterungsbericht Kapitel 3.2.9), nicht möglich sein wird. Bei der Elektrofischerei wird von speziellen Elektrofischereigeräten im Wasser zwischen einer Kathode und einer Anode, meist in Form Auslegerkonstruktion als Streifenanode oder in Form elektrifizierter Anodenkescher, mit Gleich- oder Impulsstrom ein elektrisches Feld erzeugt, in dem Fische eine sog. galvanotaktische Reaktion zeigen, d.h. sie werden in Richtung der Anode angezogen und fallen in Anodennähe in eine Narkose, so dass sie einfach abgekeschert werden können. Sobald die Fische aus dem elektrischen Feld herausgenommen werden, lässt die Narkose nach. Bei fachgerechter Handhabung nehmen die Fische dabei keinen Schaden. Grundsätzlich ist der Wirkradius des elektrischen Feldes sehr beschränkt, effektiv gefangen werden Fische i.d.R. in einem Wirkkorridor von rd. 3 – 4 m um das Boot und bis in eine Tiefe von rd. 1,5 m. Die Elektroabfischung ist daher dann durchzuführen, wenn der Wasserspiegel soweit abgesenkt ist, dass die Tiefe in den Restwasserflächen maximal ca. 1,5 m – 1 m beträgt. Zeitraum und Dauer der finalen Abfischungen Die finale Abfischungsaktion ist logistisch so zu planen, dass sie möglichst an einem Tag durchgeführt werden kann. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass sich die Aktion doch länger hinzieht oder dass unvorhergesehene Probleme auftreten, sollte grundsätzlich auch die Möglichkeit eingeplant werden, die Aktion auf zwei Tage auszudehnen. Eine noch längere Dauer kann für die finale Abfischung jedoch nicht vorgesehen werden, da dann die Gefahr bestünde, 14 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See dass die Fische unter den extremen Bedingungen in den Restwasserflächen in zu großer Zahl verenden. Die finale Abfischung sollte nicht im Sommer durchgeführt werden, da die höheren Temperaturen und der dadurch bedingte geringere Sauerstoffgehalt des Wassers bei gleichzeitig erhöhter Stoffwechselrate der Fische erheblichem Stress bedingen und zu höheren Fischverlusten führen würden. Die Abfischung kann bei niedrigeren Temperaturen (und dadurch bedingter verringerter Stoffwechselaktivität der Fische bei gleichzeitig höherem Sauerstoffgehalt des Wassers) wesentlich schonender durchgeführt werden und sollte daher entweder im zeitigen Frühjahr oder späteren Herbst bis in den Winter hinein durchgeführt werden. Die Entleerung und Wasserspiegelabsenkung im Lucherberger See sind daher so zu planen, dass die Rahmenbedingungen für die finale Abfischung in den entsprechenden Zeitfenstern erreicht werden! Sonstiges Sollte sich im Zuge der Entleerung gezeigt haben, dass im See Großmuschelbestände vorkommen, ist eine Bergung nur in der ersten Phase der Entleerung möglich (siehe M4). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Großmuscheln während der Entleerung mit dem fallenden Wasser zurückziehen, so dass auf den trockenfallenden Flächen keine Muscheln zurück bleiben und verenden sollten. Im Randbereich ist der Seeboden weniger bis gar nicht mit weichgründigen Sedimenten bedeckt. Deshalb kann der hier trockenfallende Seeboden betreten werden ohne Gefahr zu laufen, mit Kampfmitteln in Kontakt zu kommen. Die tieferen Bereiche der Seemulde sind dagegen stärker mit Sediment bedeckt und aufgrund der Gefahr von Kampfmitteln nicht zu betreten. In den Randbereichen ist daher eine systematische Absammlung von Großmuscheln möglich. Nach einem weiteren Absinken des Wasserspiegels ist eine Bergung von Muscheln vom Seegrund nicht mehr möglich. Logistik Der erforderlich werdende Einsatz eines oder mehrerer entsprechend großer Arbeitsboote macht es zwingend erforderlich, dass im Vorfeld der Elektroabfischung entsprechende logistische Voraussetzungen geschaffen werden. An der Böschung des trocken gefallenen Seeufers und über die/den die Restwasserkörper umgebenden Schlammflächen sind Zuwegungen für schwere Fahrzeuge einzurichten, da das Arbeitsboot für die Elektroabfischung voraussichtlich nur mit einem Kran aufs Wasser gebracht werden kann und eine effektive Verladung der abgefischten Fische mit kurzen Wegen ermöglicht werden muss. Daher müssen Zufahrten für die LkW‘s möglichst nah an die Restwasserkörper heran und Einsatzmöglichkeiten für Kräne oder Bagger, mit denen die schweren Fischwannen und Fischtransportbehälter direkt aus dem Arbeitsboot auf die LKW’s verfrachten werden können, vorbereitet werden. Die Durchführung der eigentlichen Elektroabfischung als fischereifachliche Dienstleistung sollte von der Durchführung der Verladearbeiten und des Transportes der Fische mit entsprechenden Spezialfahrzeugen zu den Ersatzgewässern (inklusive des fachgerechten Aussetzens der Fische) separiert werden. Der mit dem Abtransport der abgefischten Fische beauftragte Dienstleister muss über entsprechende Ressourcen in Form von Fahrzeugen (mehrere Fischtransport-LKWs), 15 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Gerätschaften (Fischtransportwannen, mobile Belüftungseinrichtung etc.) und Personal (bei der Verladung werden zahlreiche Helfer benötigt) verfügen. Für die Vergabe eines entsprechenden Auftrages wird eine bundesweite Angebotsabfrage erforderlich werden. Eckpunkte – finale Abfischung Methode Bootsgestützte Elektrofischerei Einsatzdauer ein Arbeitstag (im Falle des Auftretens besonderer Probleme sind die Ressourcen für einen zweiten Einsatztag vorzuhalten) Anforderung Absenkung des Wasserspiegels auf maximale Wassertiefen von 1 bis maximal 1,5 m in den Restwasserflächen Zuwegungen für schwere Fahrzeuge (LKW‘s, Bagger, Kräne) möglichst nah an die Restwasserflächen heran sind einzurichten Logistik die finale Abfischung mit allen Teilleistungen sollte unbedingt von einer zentralen Stelle mit fischereifachlicher Kompetenz organisiert und kontrolliert werden die Verbringung der abgefischten Fische (Verladearbeiten, Abtransport mit Spezial-LKW’s) sollte Geräteausstattung und nur von Erfahrung Dienstleistern erfolgen, mit diese entsprechender sind in einem Vergabeverfahren zu ermitteln; die Verladearbeiten (Einsatz von Baggern oder Kränen am Gewässer) kann ggfls. vom eigentlichen Fischtransport separiert werden die Durchführung der Elektroabfischung sollte separiert von der Verbringung an einen Dienstleister mit entsprechender Erfahrung vergeben werden 6 Verbringung der Fische in Ersatzgewässer 6.1 Zu berücksichtigende Aspekte Die aus dem Lucherberger See abgefischten Fische müssen in andere Gewässer verbracht werden. Hierbei sind die nachfolgend erläuterten 1) fischereifachlichen, 2) logistischen und 3) rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. zu 1) fischereifachliche Aspekte Bei den im Lucherberger See anfallenden Fischen handelt sich entweder um Stillwasserarten oder um Arten, die zwar grundsätzlich Generalisten sind, die im vorliegenden Fall aber an Stillwasserbedingungen adaptiert sind. Eine Verbringung in Fließgewässer, insbesondere in die benachbarte Rur (die hinsichtlich ihrer Temperaturbedingungen durch das kalte Wasser aus Talsperrenablässen geprägt ist) scheidet daher aus fachlichen Gründen aus; die Fische sollten grundsätzlich nur in andere Stillgewässer (Seen) umgesetzt werden. 16 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Die Ersatzgewässer müssen die zusätzliche Fischbiomasse produktionsbiologisch verkraften, die Aufnahmegewässer sollten daher möglichst groß sein. Dabei ist auch der trophische Status der Aufnahmegewässer zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist (mit den entsprechenden logistischen Konsequenzen) davon auszugehen, dass die Gesamt-Fischmenge nicht in ein einzelnes Ersatzgewässer verbracht werden kann, sondern dass sie auf mehrere Gewässer verteilt werden muss. zu 2) logistische Aspekte Es sind kurze Transportwege anzustreben, d.h. die Ersatzgewässer sollten in möglichst geringer Entfernung zum Lucherberger See liegen und gut erreichbar sein. Darüber hinaus müssen an den Ersatzgewässern Zufahrtsmöglichkeiten für LKW’s vorhanden sein. Bei Abfischung und Verladung wird ein Sortieren der anfallenden Fische nach Arten nicht möglich sein. Ein selektives Umsetzen der Fische (wenn ein Ersatzgewässer entsprechend den Wünschen des Fischereiberechtigten oder aufgrund sonstiger Vorgaben nur bestimmte Fischarten aufnehmen soll) wird nicht möglich sein. Als Ausnahme hiervon kann das Aussortieren ökologisch problematischer Großfische (Welse, Karpfen) gehandhabt werden (da diese nur in überschaubarerer Menge anfallen dürften und hierbei ein Aussortieren praktisch handhabbar sein dürfte). Auf dem Erörterungstermin vom 11.10.2016 wurde von der Oberen Fischreibehörde (Dr. Mellin) erklärt, dass Großkarpfen und Welse nicht in andere Gewässer umgesetzt werden dürfen, sie sind auszusortieren und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Bei der Verbringung muss die anfallende Gesamt-Fischmenge aus verschiedenen Gründen voraussichtlich auf mehrere Ersatzgewässer aufgeteilt werden. Aus praktischen Gründen sollte hierbei eine Mindestabnahmemenge (für den Mischbesatz) von 500 kg festgelegt werden. zu 3) rechtliche Aspekte Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Verbringung der u.a. auch aus Tierschutzgründen aus dem Lucherberger See geborgenen Fische in Ersatzgewässer der Zustimmung der betroffenen Gewässereigentümer bzw. der betroffenen Fischereiberechtigten bedarf und wie zu verfahren ist, wenn an fachlich geeigneten Ersatzgewässern keine Zustimmung erreicht werden kann. Auf dem Erörterungstermin vom 11.10.2016 hat die Obere Fischereibehörde (Dr. Mellin) hierzu erklärt, dass ein Umsetzen nur mit Zustimmung der betroffenen Fischereiberechtigten erfolgen kann, das Umsetzen kann behördlich nicht verfügt werden. In dem Fall, dass kein Abnehmer für die Fische gefunden wird, müssen diese einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Dies kann in letzter Konsequenz bedeuten, dass sie einer Tierkörperverwertungsanstalt zugeführt werden. Da dies aus verschiedensten Gründen unbedingt vermieden werden sollte, ist bereits im Vorfeld eine Abfrage bei den Fischereipächtern potenziell geeigneter Ersatzgewässer durchgeführt worden (siehe Tabelle 6). Dies ist auch erforderlich, damit die Fischereiberechtigten an den Ersatzgewässern sich in ihrer Besatzplanung langfristig auf die Aufnahme der Fische einstellen können. Die Obere Fischbehörde hat den Hinweis gegeben, dass versucht werden sollte, die aus dem Lucherberger See geborgenen Fische auf die Vielzahl der kleineren, als Angelgewässer genutzten Abgrabungsseen entlang der Rur zu verteilen. 17 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See 6.2 Übersicht über potenzielle Ersatzgewässer In einem Umfeld von bis zu rd. 40-50 km um den Lucherberger See existieren verschiedene Seen, die zunächst grundsätzlich als Aufnahmegewässer für die Fische aus dem Lucherberger See in Frage kommen. Das Aufnahmepotenzial der möglichen Ersatzgewässer wurde zunächst ausschließlich aufgrund der Gewässergröße abgeschätzt. Da sich im Umfeld des Lucherberger Sees neben etlichen kleineren Seen auch einige großflächige Stillgewässer (inkl. Talsperren) befinden, besteht theoretisch ein ausreichendes Potenzial für die vollständige Aufnahme des Fischbestandes aus dem Lucherberger See. Im Nachgang zum Erörterungstermin am 11.10.2016 wurde daher die Anregung der Oberen Fischereibehörde aufgegriffen und über die Hegegemeinschaft Rur eine Anfrage an die Fischereipächter an den kleineren Kiesseen entlang der Rur gerichtet, inwieweit grundsätzliches Interesse und Bereitschaft bestehe, Fische aus dem Lucherberger See abzunehmen. Tab. 6 zeigt eine (vorläufige) Auflistung potenzieller Ersatzgewässer im Umfeld des Lucherberger Sees, mit Angaben zu Flächengröße und Aufnahmepotenzial sowie den Fischereipächtern und, soweit bereits bekundet, ihrem Interesse Fische aus dem Lucherberger See abzunehmen. Tabelle 6: Überblick über Fischbestandes potenzielle aus dem Ersatzgewässer Lucherberger See zur mit Aufnahme des Abschätzung der Aufnahmekapazität sowie Sachstand zur Bereitschaft der Fischereipächter tatsächlich Fische in Form von Mischbesatz zu übernehmen (bzgl. Aufnahmekapazität siehe Text) Gewässer Ortslage Aufnahmekapazität [kg] Ent‐ Fläche bei bei fernung Verein ca. [ha] 20 [kg/ha] 50 [kg/ha] ca. [km] 50 45 900 2.250 ASV Oberbruch Interesse an Fischabnahme Baggersee Poetsch Heinsberg Adolfosee Hückelhoven 40 30 600 1.500 ASV Ratheim ja Bedenken Ophovener See Wassenberg 50 30 600 1.500 SAV Effeld ja Barmener See Jülich 25 20 400 1.000 ASV Barmen ja Baggersee Brachelen Hückelhoven 35 15 300 750 ASV Brachelen eventuell Linzenicher Baggersee Jülich 20 12,5 250 625 ASV Jülich ja Baggersee Forst Wassenberg 50 6,5 130 325 Badesee Düren‐Gürzenich Düren 9 35 700 1.750 AGM Wassenberg‐Forst ja Badesee Düren‐Echtz Düren 6 16,5 330 825 Zülpicher See Zülpich 40 85 1.700 4.250 ASV Zülpich eventuell Neffelsee Zülpich 35 65 1.300 3.250 ASV Zülpich eventuell Wehebachtalsperre Stolberg 12 162 3.240 8.100 ASV Wehebachtal eventuell Blaustein‐See Eschweiler 14 100 2.000 5.000 ASV Blausteinsee eventuell Mönchengladbach 57 AV CFFE ja Summe: 12.450 31.125 Teilsumme mit bestätigtem Abnahmeintresse: 2.980 7.450 ASG Ford Düren ja eventuell 18 LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See Das Aufnahmepotenzial wurde auf Grundlage der Gewässerflächen und für zwei verschiedene Szenarien ermittelt; einmal unter der Annahme einer Aufnahmekapazität von 20 kg/ha (was einen konservativ geringen Wert darstellt) und einmal für eine etwas höhere Aufnahmekapazität von 50 kg/ha. Der Wert von 20 kg/ha liegt in der Größenordnung eines jährlichen Fischereiertrages eines Sees (siehe z.B. Fischereiertrag im Lucherberger See, Kap. 2.2), d.h. diese Fischbiomasse wird dem Gewässer in einem Jahr durch die Angelfischerei entnommen, eine übermäßige Belastung des Gewässers durch einen zu hohen Fischbestand ist damit ausgeschlossen. Grundsätzlich ist es zulässig, auch wesentlich höhere Aufnahmekapazitäten anzunehmen, da auch Aspekte wie der Verlust von Friedfischbiomasse durch Prädatoren (insbesondere z.B. Kormoranfraß) zu berücksichtigen sind. Bei Annahme einer etwas höheren Aufnahmekapazität von 50 kg/ha ergibt sich eine insgesamt so hohe Gesamtaufnahmekapazität der umgebenden Gewässer, dass der Fischbestand des Lucherberger Sees problemlos in einigen der umgebenden Gewässer untergebracht werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle umgebenden Gewässer als Ersatzgewässer in Anspruch genommen werden. Es kann als gesichert angesehen werden, dass der Fischbestand des Lucherberger Sees ausschließlich in Gewässern untergebracht werden kann, in den die Fischereiberechtigten ihr Interesse hieran bekundet haben. (Dr. Stefan Staas) _______________________ Dr. Stefan Staas Bonner Ring 22  50374 Erftstadt Tel. 02235 / 688 995  Fax / 688 991 (Erftstadt, den 17.05.2017) 19