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Größe
519 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
RWE Power
Wasserwirtschaftliche
Planung und Genehmigung
TAGEBAU INDEN
ANTRAG AUF PLANFESTSTELLUNG
NACH § 68 WHG
Beseitigung des Lucherberger Sees
Anlage A-5:
Fischereifachliches Gutachten
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Köln
Karlstraße 40-44 D-50679 Köln
Telefon (0221) 689308-0 Telefax (0221) 689308-11
Mai 2017
-/-/201500221
Fischereifachliche Planungen
zum
Entleerungskonzept für den Lucherberger See
Studie im Auftrag von
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
(Niederlassung Köln)
in Abstimmung mit der
RWE Power AG
Erftstadt, Mai 2017
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Fischereifachliche Planungen
zum
Entleerungskonzept für den Lucherberger See
Auftraggeber:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln)
In Abstimmung mit der RWE Power AG
Gruppe Gewässer/Landschaftspflege (23-GL 10)
Bearbeitung:
Dr. Stefan Staas, Armin Zoschke & Matthias Sommer
Anschrift der Autoren:
Dr. Stefan Staas
Bonner Ring 22 50374 Erftstadt
Tel. 02235 / 688 995 Fax / 688 991
Zitiervorschlag:
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept für den Lucherberger
See. - LimnoPlan - Fisch- und Gewässerökologie, Erftstadt, unveröffentlichte Studie im Auftrag
von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln) in Abstimmung mit der RWE
Power AG, Erftstadt, 19 S.
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
INHALTSVERZEICHNIS
1
Veranlassung
1
2
Lage und Beschreibung des Gewässers
1
3
Fischfauna des Lucherberger Sees
3.1 Datenbestand zur Fischfauna des Lucherberger Sees
3.2 Fischereiliche Nutzung
3.3 Fangstatistiken und Besatzplanung der AIG Lucherberger See
3.4 Gesamt-Fischartenspektrum im Lucherberger See
3.5 Abschätzung der zu erwartenden Gesamt-Fischmenge
3.6 Krebse und Muscheln im Lucherberger See
3
3
3
3
6
7
7
4
Fischschutz im Zuge der Entleerung des Lucherberger Sees
4.1 Entleerung unter Verwendung der bestehenden Entnahmevorrichtungen
4.2 Entleerung unter Verwendung externer Pumpen
8
8
9
5
Abfischungskonzept
5.1 Vorlaufende Maßnahmen zur Begrenzung des Fischbestandes
5.2 Vorbereitende Abfischungen
5.3 Finale Restabfischung
9
10
11
13
6
6 Verbringung der Fische in Ersatzgewässer
6.1 Zu berücksichtigende Aspekte
6.2 Übersicht über potenzielle Ersatzgewässer
16
16
18
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Lucherberger See bei der Ortschaft Lucherberg (Gemeinde Inden,
Kreis Düren)
2
Abbildung 2: Schematische Darstellung des Funktionsprinzips einer Großreuse
(„Trapnetz“)
13
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Seite
Übersicht über die angelfischereilichen Erträge im Lucherberger
See für den Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der der AIG
Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten)
4
Raubfisch-Friedfisch-Verhältnis
in
den
angelfischereilichen
Entnahmen und Hektarerträge im Lucherberger See für den
Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der von der AIG Lucherberger
See zur Verfügung gestellten Daten)
4
Besatzplan der AIG Lucherberger See für den Lucherberger See
im Zeitraum 2014-2016
5
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Summe der angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für
den Zeitraum 2013 -2015 mit Sortierung der Arten nach
abnehmendem Gesamtfanggewicht (Aufbereitung der von der AIG
Lucherberger See zur Verfügung gestellten Daten)
6
Gesamtartenliste der im Lucherberger See vorkommenden
Fischarten (schriftl. Mitt. AIG Lucherberger See, Liste übergeben
auf Erörterungstermin am 11.1.02016))
6
Überblick über potenzielle Ersatzgewässer zur Aufnahme des
Fischbestandes aus dem Lucherberger See mit Abschätzung der
Aufnahmekapazität sowie Sachstand zur Bereitschaft der
Fischereipächter tatsächlich Fische in Form von Mischbesatz zu
übernehmen
18
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
1 Veranlassung
Im Tagebau Inden befindet sich innerhalb der Teilfläche II der Lucherberger See, der im Rahmen
einer Rekultivierung aus dem ehemaligen Braunkohletagebau Lucherberg III hervorgegangen ist.
Der Lucherberger See befindet sich im Eigentum der RWE Power AG und dient dem Kraftwerk
Weisweiler als Zwischen- und Ausgleichsspeicher zur kontinuierlichen Wasserversorgung. Zu
diesem Zweck erfolgte eine Wasserspeisung des Sees aus der Rur und eine Wasserentnahme
über einen Entnahmeturm im südöstlichen Uferbereich (ein zweiter vorhandener Entnahmeturm
ist
außer
Betrieb).
Im
Zuge
des
fortschreitenden Tagebaus und entsprechend der
Braunkohlenplanänderung wird der Lucherberger See voraussichtlich im Jahre 2025 bergbaulich
in Anspruch genommen werden. Hierzu ist zuvor eine Entleerung des Sees erforderlich.
Die endgültige und dauerhafte Entleerung und damit Beseitigung des Lucherberger Sees als
Gewässer stellt einen Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 WHG dar und bedarf der
Planfeststellung / Plangenehmigung gemäß § 68 WHG. Für eine Entleerung des Sees unter
Berücksichtigung aller betrieblichen, ingenieurtechnischen, wasserwirtschaftlichen und tier- und
naturschutzrelevanten Aspekte ist die Ausarbeitung eines entsprechenden Entleerungskonzeptes
erforderlich.
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Niederlassung Köln) wurde von der RWE Power AG
damit beauftragt, die für das Projekt erforderlichen wasserwirtschaftlichen Planungsleistungen zu
erbringen und ein hinsichtlich aller erforderlichen Belange abgestimmtes Entleerungskonzept
auszuarbeiten.
In diesem Zusammenhang wurde das Büro LimnoPlan - Fisch- und Gewässerökologie von BCE
(Björnsen Beratende Ingenieure GmbH) in Abstimmung mit der RWE Power AG damit beauftragt,
ein fischereifachliches Konzept zu erstellen, nach dem die Entleerung des Lucherberger Sees
erfolgen kann. Dabei sollte vor allem geklärt werden, wie die erforderliche Abfischung ablaufen
soll, d.h. Anzahl und Zeitpunkte der Abfischungen, die Methode der Abfischung und deren
voraussichtliche Dauer sowie die höchsten und niedrigsten möglichen Restwasserstände sollten
dargestellt werden. Zudem sollten die Möglichkeiten für die Verbringung der Fische nach der
Entnahme diskutiert werden. Hierzu sollten in Absprache mit betroffenen Pächtern bzw.
ansässigen Angelvereinen potenzielle Ersatzgewässer ermittelt werden, die für eine Aufnahme
der Fische zur Verfügung stehen.
2 Lage und Beschreibung des Gewässers
Der Lucherberger See befindet sich direkt an der Bundesautobahn 4 zwischen Düren und
Eschweiler bei der Ortschaft Lucherberg in der Gemeinde Inden (Kreis Düren) (Abb. 1).
1
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Der Lucherberger See ist ein in den Nachkriegsjahren künstlich entstandener Tagebaurestssee,
der aus dem ehemaligen Braunkohlentagebau Lucherberg III hervorgegangen ist.
Es handelt sich um ein karbonatisch geschichtetes (Abgrabungs-) Gewässer des Norddeutschen
Tieflands mit kleinem Einzugsgebiet. Der See ist durchschnittlich ca. 13 m und maximal bis zu 26
m tief. Das Seetiefste befindet sich auf der Ostseite des Sees nahe dem Pumpwerk. Nach einer
Absenkung des Seewasserspiegels im Jahr 2000 hat der See heute eine Fläche von rund
552.000 m² (vorher: 617.000 m³) und ein Fassungsvermögen von rund 7 Mio. m³ Wasser. Die
Sichttiefe beträgt rund 3,5 m.
Über eine Leitung (DN 900/DN1000) wird der Lucherberger See mit Wasser aus der Rur
gespeist, um die Verluste aus Untergrundversickerung, Verdunstung und Entnahme zur
Kühlwassergewinnung
für
das
Kraftwerk
Weisweiler
kompensieren
zu
können.
Die
Wasserentnahme zur Kühlwasserversorgung des Kraftwerks Weisweiler erfolgt über einen
Entnahmeturm im südöstlichen Uferbereich und eine angeschlossene Druckrohrleitung.
Die Ergebnisse von Messungen im Jahre 2010 zeigen einen eutrophen Zustand des Sees an
(Hydrologie und Wasserwirtschaft: Eine Einführung für Ingenieure. Berlin: Springer-Verlag, 2010).
Abbildung 1: Lucherberger See bei der Ortschaft Lucherberg (Gemeinde Inden, Kreis
Düren)
2
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
3 Fischfauna des Lucherberger Sees
3.1 Datenbestand zur Fischfauna des Lucherberger Sees
Über die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Fischbestandes liegen in der
Landesdatenbank „FischInfo“ des LANUV NRW (in der alle Ergebnisse von Elektro- und
sonstigen Befischungen erfasst und dokumentiert werden) keine Daten vor.
Der bei der Entleerung des Lucherberger Sees anfallende Fischbestand kann daher
ausschließlich auf Grundlage der aus der angelfischereilichen Nutzung resultierenden
Erkenntnisse und allgemeiner fischereibiologischer Grundlagen abgeschätzt werden.
3.2 Fischereiliche Nutzung
Der Lucherberger See wird von der „Angler-Interessen-Gemeinschaft (AIG) Lucherberger See
e.V., Jülich“ als Angelgewässer genutzt. Die RWE Power AG als Eigentümer des Gewässers hat
hierzu mit der AIG im Jahre 1992 einen Pachtvertrag abgeschlossen, dessen Laufzeit bis 2020
begrenzt ist.
Im Zuge der Nutzung als Angelgewässer hat die AIG die Verpflichtung, eine jährliche
Fischereistatistik auf der Grundlage von Fanglistenauswertungen zu erstellen und eine
Besatzplanung vorzulegen und (von der Unteren Fischereibehörde) genehmigen zu lassen.
Eine fischereiliche Nutzung des Lucherberger Sees erfolgt ausschließlich als Angelgewässer.
Das Angeln ist auch vom Boot aus gestattet.
Die Fangstatistiken und die Besatzplanung der AIG stellen eine wichtige Grundlage für die
Charakterisierung des Fischbestandes im Lucherberger See dar.
3.3 Fangstatistiken und Besatzplanung der AIG Lucherberger See
Die AIG Lucherberger See hat Fangstatistiken der letzten 3 Jahre zur Verfügung gestellt (2013 –
2015; die Auswertungen für das Jahr 2016 waren zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossen; es liegt keine Veranlassung vor, signifikante Veränderungen der Charakteristik
gegenüber den drei vorgelegten Jahren zu erwarten).
Eine zusammenfassende Auswertung dieser Daten ist in Tab. 1 angegeben. Demnach werden
im Lucherberger See 12 Fischarten von Anglern gefangen und entnommen.
3
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Tabelle 1:
Übersicht über die angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den
Zeitraum 2013 -2015 (Aufbereitung der der AIG Lucherberger See zur
Verfügung gestellten Daten)
2013
Nr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Summe:
Art
Aal
Bachforelle
Wels
Zander
Barsch
Hecht
Karpfen
Schleie
Brassen
Rotaugen
Döbel
Rapfen
2014
Stück Gesamt‐Kg
39
16,4
112
37,5
3
45,2
67
157,5
176
64,6
69
282,9
67
636,5
19
6,2
40
48,0
123
24,6
6
0,0
721
1.319,3
2015
Stück Gesamt‐Kg
13
7,7
56
40,3
2
30,0
11
73,7
156
107,6
53
82,2
29
191,4
8
16,0
10
23,6
99
53,5
2
1,5
1
7,3
440
634,7
Mittel 2013‐15
Stück Gesamt‐Kg
11
9,6
32
22,4
4
60,0
14
77,0
175
113,8
59
147,5
35
234,5
11
19,8
13
27,3
112
67,2
3
2,1
0
0,0
469
781,2
Stück Gesamt‐Kg
21,0
11,2
66,7
33,4
3,0
45,1
30,7
102,7
169,0
95,3
60,3
170,9
43,7
354,1
12,7
14,0
21,0
33,0
111,3
48,4
3,7
1,2
0,5
3,7
543,5
913,0
Die durch die Angelfischerei getätigte Gesamtentnahme von Fischbiomasse aus dem
Lucherberger See beträgt für den Zeitraum 2013-15 durchschnittlich
rd. 913 kg, was einen
Hektarertrag von rd. 20 kg entspricht. Bei den Erträgen ist ein Raubfisch –Friedfischverhältnis
von annähernd 50:50 festzustellen (Tab. 2).
Tabelle 2:
Raubfisch-Friedfisch-Verhältnis in den angelfischereilichen Entnahmen und
Hektarerträge
im
Lucherberger
See
für
den
Zeitraum
2013 -2015
(Aufbereitung der von der AIG Lucherberger See zur Verfügung gestellten
Daten)
2013
2014
Stück Gesamt‐Kg
2015
Stück Gesamt‐Kg
Mittel 2013‐15
Stück Gesamt‐Kg
Stück Gesamt‐Kg
N‐Raubfisch
N‐Friedfisch
466
255
604,1
715,3
291
149
341,5
293,3
295
174
430,3
350,9
350,7
192,7
458,6
453,1
%‐Raubfisch
%‐Friedfisch
64,6
35,4
45,8
54,2
66,1
33,9
53,8
46,2
62,9
37,1
55,1
44,9
64,6
35,4
51,6
48,4
50
50
45
45
45
45
14,4
9,3
5,1
26,4
12,1
14,3
9,8
6,5
3,3
14,1
7,6
6,5
10,4
6,6
3,9
17,4
9,6
7,8
11,5
7,4
4,1
19,3
9,7
9,5
Hektar
Hektarertrag:
gesamt
Raubfisch
Friedfisch
4
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Das im Lucherberger See durch die Fangstatistiken dokumentierte Fischartenspektrum ist typisch
für angelfischereilich genutzte Seen und enthält keine ökologisch oder artenschutzrechtlich
hervorzuhebenden Besonderheiten.
Mit Karpfen und Wels kommen zwei Fischarten vor, die besonders hohe Stückgewichte erreichen
können. Große Individuen werden von Anglern nach dem Fang gerne zurückgesetzt, was dazu
führen kann, dass sich ein übermäßiger Bestand an Großfischen akkumuliert. Das Umsetzen in
Ersatzgewässern kann hier eventuell ökologische Probleme verursachen, weshalb diesbezüglich
die Vorgaben der Oberen Fischereibehörde besonders zu beachten sind (siehe Kap. 6).
Tab. 3 zeigt die von der Unteren Fischereibehörde genehmigte Besatzplanung der AIG
Lucherberger See. Demnach wurden im betrachteten Zeitraum 2014-2016 grundsätzlich
insgesamt 4 Fischarten besetzt, welche die Hauptzielarten der Angelfischerei darstellen dürften.
Die Arten Hecht, Zander, Karpfen und Schleie gehören zur typischen Seefischfauna und dürften
sich daneben auch natürlich reproduzieren. Daneben werden auch jährlich bis zu 150 kg
Bachforellen besetzt, die für das Gewässer untypisch sind und ausschließlich zur Erhöhung der
angelfischereilichen
Attraktivität
besetzt
werden.
Eine
natürliche
Reproduktion
kann
ausgeschlossen werden.
Für die Arten, die nicht regelmäßig besetzt werden und die dennoch regelmäßig hohe
fischereiliche Erträge liefern, muss eine entsprechende natürliche Reproduktion angenommen
werden.
Tabelle 3:
Besatzplan der AIG Lucherberger See für den Lucherberger See im Zeitraum
2014-2016
Fischart
Gewählter
Wert
2014
2015
2016
Hecht H1
30-35 cm
20
Stck./ha
(20x50 ha) =
200 Stck.*
-----------
kein Besatz
Zander Z1
12-14 cm
50 Stck./ha
(50x50 ha) =
-------------
2.500 Stck.
Karpfen K2
200-500 g
20 Stck./ha
(20x50 ha) =
1.000 Stck.
(500 kg)
------------
Schleie S2
10-20 cm
20 Stck./ha
(20x50 ha) =
1.000 Stck.
(150 kg)
1.000 Stck.
(150 kg)
Bachforelle
-------------
150 kg
150 kg
150 kg
Besatzzeit
Frühjahr
(* die in 2014 realisierte Besatzmenge von 200 Stück Hechten insgesamt ist deutlich hinter der empfohlenen
Maximalmenge zurückgeblieben)
Tab. 4 zeigt die Summe der angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum
2013-2015 mit einer Anordnung der Arten nach abnehmendem Gesamtfanggewicht. Demnach ist
der Karpfen die Fischart mit dem höchsten angelfischereilichen Ertrag (38,8 %), gefolgt von
Hecht, Zander und Barsch.
5
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Tabelle 4:
Summe der angelfischereilichen Erträge im Lucherberger See für den Zeitraum
2013 -2015
mit
Sortierung
der
Arten
nach
abnehmendem
Gesamtfanggewicht (Aufbereitung der von der AIG Lucherberger See zur
Verfügung gestellten Daten)
Summe 2013‐15
Nr
Art
1
Karpfen
2
Hecht
3
Zander
4
Barsch
5 Rotaugen
6
Wels
7 Bachforelle
8
Brassen
9
Schleie
10
Aal
11
Rapfen
12
Döbel
Summe:
Stück
131
181
92
507
334
9
200
63
38
63
1
11
1.630
N‐% Gesamt‐Kg
8,0
1062,4
11,1
512,6
5,6
308,2
31,1
286,0
20,5
145,3
0,6
135,2
12,3
100,2
3,9
98,9
2,3
42,0
3,9
33,7
0,1
7,3
0,7
3,6
100
2735,2
Kg‐%
38,8
18,7
11,3
10,5
5,3
4,9
3,7
3,6
1,5
1,2
0,3
0,1
100
3.4 Gesamt-Fischartenspektrum im Lucherberger See
Tab. 5 zeigt die Gesamt-Fischartenliste der nach Informationen der AIG Lucherberger See im
Gewässer vorkommenden Fischarten. Demnach kommt neben den in Fanglisten und Besatzplan
dokumentierten Arten mit der Rotfeder eine weitere Fischart vor; dokumentiert sind im
Lucherberger See somit insgesamt 13 Fischarten.
Tabelle 5:
Gesamtartenliste der im Lucherberger See vorkommenden Fischarten
(schriftl. Mitt. AIG Lucherberger See, Liste übergeben auf Erörterungstermin
am 11.1.02016))
Fischart
Nachweis
Aal (Anguilla anguilla)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Bachforelle (Salmo trutta)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Barsch (Perca fluviatilis)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Brassen (Abramis brama)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Döbel (Leuciscus cephalus)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Hecht (Esox lucius)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Besatzplan 2014 - 2016
Karpfen (Cyprinus carpio)
Besatzplan 2014 - 2016
Rapfen (Aspius aspius)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Fanglisten AIG 2014 - 2015
Rotauge (Rutilus rutilus)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Besatzplan 2014 - 2016
6
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)
schriftl. Mitt. AIG LS
Schleie (Tinca tinca)
Besatzplan 2014 - 2016
Wels (Siluris lanis)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Zander (Sander lucioperca)
Fanglisten AIG 2013 - 2015
Besatzplan 2014 - 2016
Es ist in Betracht zu ziehen, dass neben den Fischarten, die von der AIG im Zuge der
fischereilichen Bewirtschaftung durch Besatz eingebracht werden und die in den Fanglisten
dokumentiert sind, weitere Fischarten im Gewässer vorkommen, die auf andere Wege ins
Gewässer gelangt sind und die nicht durch Angelfänge dokumentiert werden. Grundsätzlich
möglich ist, dass Fischarten aus anderen Gewässern durch Wassergeflügel eingetragen wurden
(in Form von anhaftenden Eiern) oder dass Fische z.B. von Teichbesitzern oder Aquarianern
unkontrolliert ausgesetzt worden sind. Der Lucherberger See erhält zudem einen Zufluss von
Rurwasser. Es daher auch nicht auszuschließen, dass mit dem Rurwasser auch Fischarten aus
der Rur (z.B. in Form von Larven oder Brutfischen) eingetragen worden sind.
Es liegen jedoch keine Hinweise darauf vor, dass im Lucherberger See zusätzliche Fischarten
vorkommen, deren Auftreten auf diese Weise zu erklären wäre.
3.5 Abschätzung der zu erwartenden Gesamt-Fischmenge
Im Hinblick auf die Planung der Abfischung und die Verbringung in Ersatzgewässer ist die zu
erwartende
Gesamt-Fischmenge
abzuschätzen.
Die
vorliegenden
Informationen
zum
Fischbestand geben zwar Aufschluss über das zu erwartende Artenspektrum, ermöglichen aber
keine quantitative Abschätzung des Gesamtfischbestandes.
Bezüglich des Gesamt-Fischbestandes kann in Anlehnung an Schäperclaus (1936)1 von einem
Fischbestand von ca. 100 kg/ha (für einen See von hoher bis sehr hoher Wertigkeit)
ausgegangen werden. Bei einer Seefläche von ca. 55 ha entspräche dies einem Gesamtbestand
von etwa 5,5 t. Um bei der Planung der Abfischung in jedem Fall ausreichende Kapazitäten
einzuplanen, sollte von einem Gesamtfischbestand von bis zu 8 t ausgegangen werden.
3.6 Krebse und Muscheln im Lucherberger See
Krebse und Muscheln fallen rechtlich unter das Fischereirecht. Zudem ist zu beachten, dass
eventuell artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen könnten.
Es gibt Hinweise darauf, dass im Lucherberger See Bestände von Großmuscheln (Unioniden)
vorkommen. Es ist jedoch nicht bekannt, um welche Art(en) es sich dabei handelt. Alle
Unioniden-Arten besitzen einen Gefährdungs- oder Schutzstatus nach den Roten Listen NRW’s
und Deutschlands und sind nach BArtSchVO „besonders geschützt“. Sollten im Zuge der
Entleerung des Sees Vorkommen schützenswerter Großmuschelbestände festgestellt werden,
sind begleitende Absammlungen bzw. eine Bergung der Muschelvorkommen im Rahmen der
1
Schäperclaus (1936): Eine neue Klasseneinteilung für die Naturalroherträge mitteleuropäischer
Binnenseen. – Zeitschr. F. Fischerei Bd, 34, 8
7
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
finalen Abfischung vorzusehen. Hierauf hat auch die Obere Fischereibehörde auf dem
Erörterungstermin vom 11.10.2016 hingewiesen.
Seitens der AIG Lucherberger See wurde der Hinweis gegeben, dass im See ein Vorkommen
des besonders geschützten Edelkrebses (Astacus astacus) existiert. Es wurde daher eine
entsprechende Anfrage an das Edelkrebs-Projekt NRW gerichtet (in dem seit Jahren alle
Krebsvorkommen NRW’s systematisch kartiert und untersucht werden). Nach Aussage des
Projektleiters Dr. Groß ist jedoch für den Lucherberger See ausschließlich ein Vorkommen des
nicht-heimischen
Kamberkrebses
(Orconectes
limosus)
bekannt,
ein
Vorkommen
von
Edelkrebsen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Spezielle
Maßnahmen für eine Bergung artenschutzrechtlich relevanter Krebsvorkommen müssen daher
nicht geplant werden. Nach der am 1.1.2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu invasiven
gebietsfremden Arten2 (und der am 14.07.2016 hinterlegten Liste der als invasiv eingestuften
Arten) gehört der Kamberkrebs zu den Arten, deren weitere Verbreitung zu verhindern ist und die
soweit als möglich zu beseitigen sind. Hieraus folgt, dass Kamberkrebse bei der finalen
Abfischung möglichst aussortiert und beseitigt werden müssen, eine Verbringung in andere
Gewässer zusammen mit den Fischen ist zu verhindern.
4 Fischschutz im Zuge der Entleerung des Lucherberger Sees
4.1 Entleerung unter Verwendung der bestehenden Entnahmevorrichtungen
Die Entleerung des Lucherberger Sees wird im ersten Schritt mittels Wasserentnahme über den
im See befindlichen Entnahmeturm erfolgen. Während der Entleerung des Lucherberger Sees ist
vorgesehen, die Einleitung von Rurwasser zu unterbinden, d.h. die Einleitung entfällt. In
betrieblichen Ausnahmesituationen kann es erforderlich werden, eine Einleitung von Rurwasser
während der Entleerung zu reaktivieren. Die Wasserentnahme wird dabei unter Verwendung der
gleichen technischen Einrichtungen erfolgen wie die Entnahme im bisherigen Regelbetrieb zur
Wasserversorgung
des
Kraftwerks
Weisweiler.
Dabei
bleiben
auch
alle
für
den
Fischschutzaspekt wesentlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Pumpleistungen, entstehende
maximale
Ansauggeschwindigkeiten,
mechanische
Schutzvorrichtungen
vor
den
Ansaugöffnungen etc.), wie sie auch im Genehmigungsbescheid festgeschrieben sind,
unverändert.
Die
Durchführung
der
Entleerung
unter
Verwendung
der
bestehenden
Entnahmebauwerke bedingt somit gegenüber dem bisherigen Regelbetrieb keine Änderungen
hinsichtlich des Gefährdungspotenzials für die Fischfauna. Eine gesonderte Betrachtung und
Bewertung des Fischschutzaspektes ist damit nicht erforderlich.
2
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und
das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
8
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
4.2 Entleerung unter Verwendung externer Pumpen
Hinsichtlich der Fischschutzproblematik ist eine zweite, finale Phase der Entleerung zu
unterscheiden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Wasserspiegel im See soweit abgesenkt wurde,
dass die untersten Absaughorizonte in den Entnahmetürmen nicht mehr genutzt werden können,
muss die Wasserentnahme über externe Pumpen erfolgen. In dieser Situation sieht das
Entleerungskonzept die Installation von je einem Schwimmponton mit einer Pontonpumpe (mit
einer Förderleistung von je rd. 200 m3/h) auf den entstehenden Restwasserflächen über den drei
Tiefpunkten des Sees vor. Über diese Pumpen und die angeschlossenen Druckleitungen (die in
die bestehenden Entnahmestutzen fördern) wird der See bis zu einem Restwasserstand von 1,5
bis 1,0 m entleert. In dieser Phase der Entleerung ist an den Pontonpumpen die grundsätzliche
Fischschutzproblematik zu beachten. Der Pumpenbetrieb bedingt die Gefahr, dass Fische
angesaugt werden, in die Pumpen gelangen und infolge der mechanischen Einwirkungen
geschädigt oder getötet werden.
Fragen
des
Fischschutzes
sind
im
Landesfischereigesetz
NRW
und
in
der
Landesfischereiverordnung NRW geregelt. Die Bestimmungen beziehen sich im Wesentlichen
auf die Situation von Querbauwerken an Wasserkraftanlagen oder seitliche Wasserentnahmen in
Fließgewässern. Die spezielle Situation von Wasserentnahmen im Freiwasser von Stillgewässern
wird hier nicht reflektiert. Grundsätzlich besagen die Bestimmungen der LFischVO NRW in § 13
Abs. 3, dass der lichte Stababstand an Schutzvorrichtungen (Absperrgitter, Rechen) höchstens
20 mm betragen darf; in Gewässern mit erhöhten Fischschutzanforderungen (gemäß WRRLBewirtschaftungsplanung) gelten erhöhte Anforderungen, in Gewässern der Zielartenkulisse Aal
darf der Rechenabstand höchstens 15 mm betragen, in Gewässern der Zielartenkulisse Lachs
höchstens 10 mm. Zudem darf die Ansauggeschwindigkeit vor Rechengittern 0,5 m/s nicht
übersteigen. Der Schutz kleiner Fische, die einen 10 mm-Rechen passieren und einer
Ansauggeschwindigkeit von 0,5 m/s nicht widerstehen können, ist durch diese Vorgaben nicht
gewährleistet, da er der nach dem Stand der Technik an Wasserkraftanlagen nicht zu realisieren
ist
Im Lucherberger See ist mit einem zahlreichen Vorkommen von Kleinfischen zu rechnen, die
insbesondere in der Situation einer zunehmenden Konzentrierung in Restwasserkörpern
grundsätzlich von den Pontonpumpen angesaugt und geschädigt werden könnten. Im Hinblick
auf eine anzustrebende Minimierung von Fischschäden sollten beim Betrieb der Pontonpumpen
mindestens die Vorgaben des erhöhten Fischschutzes nach LFischVO NRW eingehalten werden,
d.h. die Pumpen sollten mit einem Schutzgitter mit einer Maschenweite von höchstens 10 mm
umbaut werden und die Pumpen sollten mit einer Förderleistung betrieben werden, bei der sich
vor dem Schutzgitter eine Ansauggeschwindigkeit von maximal 0,5 /s ergibt. Grundsätzlich ist
anzustreben, den Fischschutz so weit wie möglich zu optimieren.
5 Abfischungskonzept
Unabhängig davon, wie die Seeentleerung genau gefahren wird, wird es zu einer finalen
Situation kommen, in der aus einem stark reduzierten Restwasservolumen der gesamte noch im
9
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Gewässer befindliche Fischbestand in kürzester Zeit abgefischt oder geborgen und dann
verladen und abtransportiert werden muss. Es ist mit einer großen Fischmenge in einem
geringen Wasservolumen zu rechnen, in dem aufgewirbelte Sedimente und Sauerstoffknappheit
die Atmung der Fische beeinträchtigen. Dies gilt besonders für Klein- und Jungfische, die
natürlicherweise sehr zahlreich auftreten und die besonders empfindlich sind. Die Situation wird
dadurch entschärft, dass bereits im Vorfeld eine Abfischung mit Großreusen durchgeführt wird
(siehe Kapitel 5.1). Die Entnahme des restlichen Fischbestandes wird sorgfältig vorbereitet und
zügig durchgeführt.
Es gilt daher, diese finale Abfischungssituation logistisch optimal vorzubereiten und durch
geeignete Maßnahmen im Vorfeld möglichst zu entschärfen. Dies bedeutet, dass im Vorfeld der
finalen Abfischung Maßnahmen vorgesehen werden sollten, die geeignet sind, insbesondere die
Anzahl und Biomasse der Jungfische zu reduzieren.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Hauptteil der im Lucherberger See befindlichen
Fische erst bei der finalen Abfischung entnommen werden kann. Die vorbereitenden Maßnahmen
dienen nicht dazu, den Fischbestand über einen längeren Zeitraum kontinuierlich zu reduzieren,
sondern dazu, die zu erwartenden hohen Verlustraten bei Klein- und Jungfischen während der
finalen Abfischung zu reduzieren bzw. so weit wie möglich zu minimieren.
Das in Abstimmung mit RWE und BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH) abgestimmte
Entleerungskonzept geht daher im Wesentlichen von einem zweistufigen Abfischungsvorgang
aus, wobei innerhalb einer stufenweise Entleerung des Sees in einem ersten Schritt
(vorbereitende
Abfischungen/Maßnahmen)
die
Jungfischproduktion
durch
wiederholte
Befischungen eingedämmt und in einem zweiten Schritt, nach maximaler Absenkung des
Wasserspiegels, eine finale Restabfischung erfolgen soll.
5.1 Vorlaufende Maßnahmen zur Begrenzung des Fischbestandes
Zusätzlich zu den eigentlichen Abfischungen können Maßnahmen durchgeführt werden, die dazu
beitragen, den Fischanfall bei der finalen Abfischung zu begrenzen.
Ab sofort werden vom Fischereipächter (AIG Lucherberger See) keine Besatzmaßnahmen mehr
durchgeführt. Es ist fraglich, ob besetzte Fische in der verbleibenden Nutzungsdauer noch
angelfischereilich genutzt werden können, außerdem könnten besetzte Fische sich eventuell
noch fortpflanzen und unerwünschterweise zum Jungfischaufkommen beitragen.
Dem Fischereipächter sollte freigestellt werden, in der verbleibenden Nutzungsdauer die
Intensität der angelfischereilichen Nutzung zu steigern (z.B. durch Erhöhung der zulässigen
Anzahl von Erlaubnisscheinen, inklusive der Erlaubnisscheine für Gastangler), um die
angelfischereilichen Entnahmen zu forcieren. Hiermit wird dem Fischereipächter in erster Linie
die Gelegenheit eingeräumt, noch maximal vom getätigten Aufwand (Hegemaßnahmen, Besatz)
zu profitieren. Im Hinblick auf eine Reduzierung des Fischanfalls bei der finalen Abfischung dürfte
eine forcierte Fischentnahme keine spürbaren Effekte haben.
10
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
5.2 Vorbereitende Abfischungen
Ziel der vorbereitenden Abfischungen
Im Rahmen des Abfischungskonzeptes sind die vorbereitenden Abfischungen nicht obligatorisch,
aufgrund der praktischen Erfahrungen mit Totalentleerungen großer Stillgewässer wie z.B.
Talsperren, bei denen sich das Massenvorkommen von Klein- und Jungfischen immer als großes
praktisches Problem erwiesen hat, aber unbedingt zu empfehlen.
Durch die vorbereitenden Abfischungen soll bereits im Zeitraum der sukzessiven Entleerung des
Sees so auf den Fischbestand eingewirkt werden, dass die natürliche Fortpflanzungsrate und die
Jungfischproduktion und damit die zum Zeitpunkt der finalen Abfischung im Gewässer
vorhandene Menge von Kleinfischen möglichst weitreichend reduziert wird. Dies kann dadurch
erreicht werden, dass zu geeigneten Zeitpunkten, nämlich unmittelbar vor oder während der
Laichzeit der Fische, mit geeigneten Methoden möglichst effektiv die Laichfische entnommen
werden, so dass diese sich in der gegebenen Reproduktionsperiode nicht fortpflanzen können
und damit keine Jungfische produziert werden.
Fischereimethode
Die optimale Methode für den effektiven und schonenden Fang von Laichfischen in größeren
Stillgewässern ist die Installation von stationären Fangeinrichtungen im Uferbereich in Form von
Trapnetzen bzw. Großreusen. Großreusen sind kegelförmige Netzschläuche, die auf dem
Gewässerboden
verankert
sind.
Die
Höhe
der
Netzwände
zwischen
Grund
und
Gewässeroberfläche beträgt ca. 2 - 3 Meter. Die Installation der Fangeinrichtung erfolgt
üblicherweise im Bereich zwischen Ufer und Scharkante und immer angepasst an einen
bestimmten Wasserstand, der während der Betriebsdauer keine allzu großen Schwankungen
aufweisen sollte. Mit einer variablen Anordnung von einem oder mehreren Leitnetzen und
Wendekammern werden die im Uferbereich umherziehenden Fische gezwungen, an den
Leitnetzen entlang zu schwimmen und damit zum Reuseneingang geleitet. Die Länge der
Leitnetze ist variabel, durch sehr lange Leitnetze (bis zu 100 m und mehr) kann die
Fangeffektivität beträchtlich gesteigert werden. Der Eingang der Reuse ist trichterförmig und
endet in hintereinander angeordneten Fangkammern. Aufgrund der groß-dimensionierten
Fangkammern können mit Trapnetzen große Fischmengen auch von großwüchsigen Arten
gefangen werden. Die letzte Fangkammer kann über einen Netzschlauch entleert werden (Abb.
2). Die Großreusen besitzen kaum Artenselektivität und sind besonders für den Fang von
Fischen vor oder während der Laichzeit geeignet.
Für den Einsatz im Lucherberger See empfiehlt sich die Verwendung von mindestens einer, je
nach Kosten und logistischer Leistungsfähigkeit des beauftragten Fischereibetriebes aber auch
bis zu drei Großreusen, um den Laichfischbestand und damit das Jungfischaufkommen effektiv
zu reduzieren. Die Reusen werden an geeigneten Stellen im See verteilt aufgestellt.
Das Angeln wird durch den Einsatz der Reusen nur geringfügig im unmittelbaren Umfeld der
installierten Reusen (und Leitnetze) beeinträchtigt. Durch eine Kennzeichnung mit gut sichtbaren
Bojen kann die Position der Netze für Angler kenntlich gemacht werden und Beeinträchtigungen
durch Hänger minimiert werden.
11
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Zeitraum und Dauer der vorbereitenden Abfischungen
Die Laichzeiten der verschiedenen Fischarten (die jeweils einige Tage bis einige Wochen
andauern) verteilen sich in einer zeitlichen Staffelung über den Zeitraum von Frühjahr bis
Sommer, wobei die genauen Termine immer auch von Witterungs- und Temperaturverläufen
(sowie Wasserständen) beeinflusst sind. Der Betrieb einer stationären Fangeinrichtung (s.u.)
sollte über einen hinreichend langen Zeitraum erfolgen, so dass die nicht exakt vorhersagbaren
Laichzeiten möglichst vieler der im Lucherberger See vorkommenden Fischarten abgedeckt
werden und über eine hinreichend lange Fangperiode möglichst viele Laichfische abgefischt
werden können. Es wird vorgeschlagen, die Fangeinrichtung mit einer Einsatzdauer von 2-3
Wochen pro Jahr zu betreiben. Da die Laichzeiten der relativ früh laichenden Arten wie
Flussbarsch und Rotauge, die im Lucherberger See auch häufig vorkommen, im April beginnen
kann, sollte der Einsatz der Großreusen ab spätestens Anfang April beginnen, denkbar ist zum
Beispiel eine Durchführung in der zweiten Märzhälfte. Im Betriebszeitraum müssen die
Fangkammern regelmäßig in kurzen Intervallen (täglich oder 2-3 tägig, je nach Fangerfolg)
kontrolliert und geleert werden.
Bei Absenkgeschwindigkeiten des Wasserspiegels im Lucherberger See von 3 -5 cm/d ergibt
sich eine wöchentliche Absenkung des Wasserspiegels von 21-35 cm, was für den
vorgesehenen 3-wöchigen Betriebszeitraum eine Absenkung von bis zu rd. 1 m ergäbe. Dies
würde die Installation der Großreusen gefährden und ihre Fängigkeit sehr stark beeinträchtigen.
Während des Einsatzes der Großreusen sollte der Wasserstand möglichst stabil gehalten
werden.
Eckpunkte – vorbereitende Abfischungen
Methode
Großreusen („Trapnetze“)
Anzahl
1 – 3 Stück
Einsatzdauer
einmal jährlich für 2 -3 wöchigen Zeitraum vor oder während der Laichzeit
Anforderung
im Betriebszeitraum keine größeren Absenkungen des Wasserspiegels
Logistik
Bereitstellung, Auf- und Abbau der Großreusen (vom Boot aus) kann nur von
Dienstleistern mit entsprechender Geräteausstattung und Erfahrung erfolgen,
diese sind in einem Vergabeverfahren zu ermitteln;
der Betrieb (regelmäßige Kontrolle und Entleerung) kann von Fachbetrieben vor
Ort durchgeführt werden
12
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Abbildung 2: Schematische
Darstellung
des
Funktionsprinzips
einer
Großreuse
(„Trapnetz“)
Praktischer Hinweis:
Nur wenige Fischereibetriebe verfügen über Ausrüstung und entsprechende praktische Erfahrung
zur Durchführung von Großreusen-Befischungen. Für die Vergabe eines entsprechenden
Auftrages wird eine bundesweite Angebotsabfrage erforderlich werden. Für die Abwicklung der
vorbereitenden Abfischungen mittels Großreusen-Befischungen ist daher ein entsprechender
organisatorischer Vorlauf vorzusehen.
Die regelmäßige Kontrolle und Entleerung der installierten Großreuse(n) kann vom Personal
entsprechender Fachbetriebe vor Ort durchgeführt werden.
5.3 Finale Restabfischung
Zum Ende der Entleerung des Lucherberger Sees wird die finale Abfischung erforderlich, bei der
der gesamte, noch im See befindliche Fischbestand entnommen werden muss. Es wird sich
zwangsläufig eine Situation ergeben, in der eine große Menge von Fischen, in einem stark
reduzierten Wasserkörper konzentriert ist. Um die Beeinträchtigung der Tiere durch
Sauerstoffmangel und aufgewirbelte Sedimente zu verringern, erfolgen das Abfischen und der
Abtransport, in einem möglichst kurzen Zeitraum. Durch das jährliche Aufstellen der Großreusen
ist der Fischbestand soweit möglich bereits im Vorfeld reduziert worden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in dieser Situation ein Sortieren der Fische nach Arten
(im
Hinblick
auf
eine
selektive
Verbringung
entsprechend
den
Wünschen
der
Fischereiberechtigten an den Ersatzgewässern) nicht möglich sein wird. Gemäß den Vorgaben
13
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
der Oberen Fischereibehörde (Protokoll des Abstimmungsgesprächs vom 11.10.2016) sind
hierbei jedoch zwei Ausnahmen zu berücksichtigen: Großkarpfen (Cyprinus carpio) und
Großwelse (Siluris glanis) sollen nicht in andere Gewässer umgesetzt werden, sie sind
auszusortieren und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Nach der am 1.1.2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten
dürfen die auf der am 14.07.2016 hinterlegten Liste als invasiv eingestuften Arten nicht weiter
verbreitet werden, sie sind soweit als möglich zu beseitigen. Dementsprechend sind auch
Kamberkrebse möglichst auszusortieren und zu beseitigen (siehe Kap. 3.6, S. 8); von der EU als
invasiv eingestufte Fischarten kommen im Lucherberger See nicht vor.
Fischereimethode
Es wird vorgeschlagen, die finale Restabfischung mittels bootsgestützter Elektrofischerei
durchzuführen, da dies für die Fische vergleichsweise schonend ist und in einem reduzierten
Wasserkörper effektiv durchgeführt werden kann. Alternative Fischereimethoden, wie der Einsatz
von
Zugnetzen,
dürften
voraussichtlich
nicht
praktikabel
sein,
da
im
Umfeld
der
Restwasserflächen mit nicht-begehbaren Schlammoberflächen zu rechnen ist und zudem die
besondere
Kampfmittelsituation,
wie
im
Erläuterungsbericht
beschrieben
(siehe
Erläuterungsbericht Kapitel 3.2.9), zu berücksichtigen ist.
Die Elektrofischerei wird bootsgestützt durchgeführt, da dies die Verwendung leistungsstarker
(und entsprechend schwerer) Elektrofischereigeräte mit Leistungen von >10 kW ermöglicht.
Zudem ist davon auszugehen, dass ein Durchwaten der Restwasserflächen und der Einsatz von
Watfischerei wegen zu weichgründiger Sedimente und der besonderen Kampfmittelsituation, wie
im Erläuterungsbericht beschrieben (siehe Erläuterungsbericht Kapitel 3.2.9), nicht möglich sein
wird.
Bei der Elektrofischerei wird von speziellen Elektrofischereigeräten im Wasser zwischen einer
Kathode und einer Anode, meist in Form Auslegerkonstruktion als Streifenanode oder in Form
elektrifizierter Anodenkescher, mit Gleich- oder Impulsstrom ein elektrisches Feld erzeugt, in dem
Fische eine sog. galvanotaktische Reaktion zeigen, d.h. sie werden in Richtung der Anode
angezogen und fallen in Anodennähe in eine Narkose, so dass sie einfach abgekeschert werden
können. Sobald die Fische aus dem elektrischen Feld herausgenommen werden, lässt die
Narkose nach. Bei fachgerechter Handhabung nehmen die Fische dabei keinen Schaden.
Grundsätzlich ist der Wirkradius des elektrischen Feldes sehr beschränkt, effektiv gefangen
werden Fische i.d.R. in einem Wirkkorridor von rd. 3 – 4 m um das Boot und bis in eine Tiefe von
rd. 1,5 m. Die Elektroabfischung ist daher dann durchzuführen, wenn der Wasserspiegel soweit
abgesenkt ist, dass die Tiefe in den Restwasserflächen maximal ca. 1,5 m – 1 m beträgt.
Zeitraum und Dauer der finalen Abfischungen
Die finale Abfischungsaktion ist logistisch so zu planen, dass sie möglichst an einem Tag
durchgeführt werden kann. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass sich die Aktion doch länger
hinzieht oder dass unvorhergesehene Probleme auftreten, sollte grundsätzlich auch die
Möglichkeit eingeplant werden, die Aktion auf zwei Tage auszudehnen. Eine noch längere Dauer
kann für die finale Abfischung jedoch nicht vorgesehen werden, da dann die Gefahr bestünde,
14
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
dass die Fische unter den extremen Bedingungen in den Restwasserflächen in zu großer Zahl
verenden.
Die finale Abfischung sollte nicht im Sommer durchgeführt werden, da die höheren Temperaturen
und der dadurch bedingte geringere Sauerstoffgehalt des Wassers bei gleichzeitig erhöhter
Stoffwechselrate der Fische erheblichem Stress bedingen und zu höheren Fischverlusten führen
würden. Die Abfischung kann bei niedrigeren Temperaturen (und dadurch bedingter verringerter
Stoffwechselaktivität der Fische bei gleichzeitig höherem Sauerstoffgehalt des Wassers)
wesentlich schonender durchgeführt werden und sollte daher entweder im zeitigen Frühjahr oder
späteren Herbst bis in den Winter hinein durchgeführt werden.
Die Entleerung und Wasserspiegelabsenkung im Lucherberger See sind daher so zu planen,
dass die Rahmenbedingungen für die finale Abfischung in den entsprechenden Zeitfenstern
erreicht werden!
Sonstiges
Sollte sich im Zuge der Entleerung gezeigt haben, dass im See Großmuschelbestände
vorkommen, ist eine Bergung nur in der ersten Phase der Entleerung möglich (siehe M4).
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich Großmuscheln während der Entleerung mit dem
fallenden Wasser zurückziehen, so dass auf den trockenfallenden Flächen keine Muscheln
zurück bleiben und verenden sollten. Im Randbereich ist der Seeboden weniger bis gar nicht mit
weichgründigen Sedimenten bedeckt. Deshalb kann der hier trockenfallende Seeboden betreten
werden ohne Gefahr zu laufen, mit Kampfmitteln in Kontakt zu kommen. Die tieferen Bereiche
der Seemulde sind dagegen stärker mit Sediment bedeckt und aufgrund der Gefahr von
Kampfmitteln nicht zu betreten. In den Randbereichen ist daher eine systematische Absammlung
von Großmuscheln möglich. Nach einem weiteren Absinken des Wasserspiegels ist eine
Bergung von Muscheln vom Seegrund nicht mehr möglich.
Logistik
Der erforderlich werdende Einsatz eines oder mehrerer entsprechend großer Arbeitsboote macht
es zwingend erforderlich, dass im Vorfeld der Elektroabfischung entsprechende logistische
Voraussetzungen geschaffen werden. An der Böschung des trocken gefallenen Seeufers und
über die/den die Restwasserkörper umgebenden Schlammflächen sind Zuwegungen für schwere
Fahrzeuge einzurichten, da das Arbeitsboot für die Elektroabfischung voraussichtlich nur mit
einem Kran aufs Wasser gebracht werden kann und eine effektive Verladung der abgefischten
Fische mit kurzen Wegen ermöglicht werden muss. Daher müssen Zufahrten für die LkW‘s
möglichst nah an die Restwasserkörper heran und Einsatzmöglichkeiten für Kräne oder Bagger,
mit denen die schweren Fischwannen und Fischtransportbehälter direkt aus dem Arbeitsboot auf
die LKW’s verfrachten werden können, vorbereitet werden.
Die Durchführung der eigentlichen Elektroabfischung als fischereifachliche Dienstleistung sollte
von der Durchführung der Verladearbeiten und des Transportes der Fische mit entsprechenden
Spezialfahrzeugen zu den Ersatzgewässern (inklusive des fachgerechten Aussetzens der Fische)
separiert werden.
Der mit dem Abtransport der abgefischten Fische beauftragte Dienstleister muss über
entsprechende
Ressourcen
in
Form
von
Fahrzeugen
(mehrere
Fischtransport-LKWs),
15
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Gerätschaften (Fischtransportwannen, mobile Belüftungseinrichtung etc.) und Personal (bei der
Verladung werden zahlreiche Helfer benötigt) verfügen. Für die Vergabe eines entsprechenden
Auftrages wird eine bundesweite Angebotsabfrage erforderlich werden.
Eckpunkte – finale Abfischung
Methode
Bootsgestützte Elektrofischerei
Einsatzdauer
ein Arbeitstag (im Falle des Auftretens besonderer Probleme sind die
Ressourcen für einen zweiten Einsatztag vorzuhalten)
Anforderung
Absenkung des Wasserspiegels auf maximale Wassertiefen von 1 bis maximal
1,5 m in den Restwasserflächen
Zuwegungen für schwere Fahrzeuge (LKW‘s, Bagger, Kräne) möglichst nah an
die Restwasserflächen heran sind einzurichten
Logistik
die finale Abfischung mit allen Teilleistungen sollte unbedingt von einer zentralen
Stelle mit fischereifachlicher Kompetenz organisiert und kontrolliert werden
die Verbringung der abgefischten Fische (Verladearbeiten, Abtransport mit
Spezial-LKW’s)
sollte
Geräteausstattung
und
nur
von
Erfahrung
Dienstleistern
erfolgen,
mit
diese
entsprechender
sind
in
einem
Vergabeverfahren zu ermitteln;
die Verladearbeiten (Einsatz von Baggern oder Kränen am Gewässer) kann
ggfls. vom eigentlichen Fischtransport separiert werden
die Durchführung der Elektroabfischung sollte separiert von der Verbringung an
einen Dienstleister mit entsprechender Erfahrung vergeben werden
6 Verbringung der Fische in Ersatzgewässer
6.1 Zu berücksichtigende Aspekte
Die aus dem Lucherberger See abgefischten Fische müssen in andere Gewässer verbracht
werden. Hierbei sind die nachfolgend erläuterten 1) fischereifachlichen, 2) logistischen und 3)
rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
zu 1) fischereifachliche Aspekte
Bei den im Lucherberger See anfallenden Fischen handelt sich entweder um Stillwasserarten
oder um Arten, die zwar grundsätzlich Generalisten sind, die im vorliegenden Fall aber an
Stillwasserbedingungen adaptiert sind. Eine Verbringung in Fließgewässer, insbesondere in die
benachbarte Rur (die hinsichtlich ihrer Temperaturbedingungen durch das kalte Wasser aus
Talsperrenablässen geprägt ist) scheidet daher aus fachlichen Gründen aus; die Fische sollten
grundsätzlich nur in andere Stillgewässer (Seen) umgesetzt werden.
16
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Die Ersatzgewässer müssen die zusätzliche Fischbiomasse produktionsbiologisch verkraften, die
Aufnahmegewässer sollten daher möglichst groß sein. Dabei ist auch der trophische Status der
Aufnahmegewässer zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist (mit den entsprechenden logistischen
Konsequenzen) davon auszugehen, dass die Gesamt-Fischmenge nicht in ein einzelnes
Ersatzgewässer verbracht werden kann, sondern dass sie auf mehrere Gewässer verteilt werden
muss.
zu 2) logistische Aspekte
Es sind kurze Transportwege anzustreben, d.h. die Ersatzgewässer sollten in möglichst geringer
Entfernung zum Lucherberger See liegen und gut erreichbar sein. Darüber hinaus müssen an
den Ersatzgewässern Zufahrtsmöglichkeiten für LKW’s vorhanden sein.
Bei Abfischung und Verladung wird ein Sortieren der anfallenden Fische nach Arten nicht möglich
sein. Ein selektives Umsetzen der Fische (wenn ein Ersatzgewässer entsprechend den
Wünschen des Fischereiberechtigten oder aufgrund sonstiger Vorgaben nur bestimmte
Fischarten aufnehmen soll) wird nicht möglich sein. Als Ausnahme hiervon kann das Aussortieren
ökologisch problematischer Großfische (Welse, Karpfen) gehandhabt werden (da diese nur in
überschaubarerer Menge anfallen dürften und hierbei ein Aussortieren praktisch handhabbar sein
dürfte). Auf dem Erörterungstermin vom 11.10.2016 wurde von der Oberen Fischreibehörde
(Dr. Mellin) erklärt, dass Großkarpfen und Welse nicht in andere Gewässer umgesetzt werden
dürfen, sie sind auszusortieren und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Bei der Verbringung muss die anfallende Gesamt-Fischmenge aus verschiedenen Gründen
voraussichtlich auf mehrere Ersatzgewässer aufgeteilt werden. Aus praktischen Gründen sollte
hierbei eine Mindestabnahmemenge (für den Mischbesatz) von 500 kg festgelegt werden.
zu 3) rechtliche Aspekte
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Verbringung der u.a. auch aus Tierschutzgründen aus
dem Lucherberger See geborgenen Fische in Ersatzgewässer der Zustimmung der betroffenen
Gewässereigentümer bzw. der betroffenen Fischereiberechtigten bedarf und wie zu verfahren ist,
wenn an fachlich geeigneten Ersatzgewässern keine Zustimmung erreicht werden kann. Auf dem
Erörterungstermin vom 11.10.2016 hat die Obere Fischereibehörde (Dr. Mellin) hierzu erklärt,
dass ein Umsetzen nur mit Zustimmung der betroffenen Fischereiberechtigten erfolgen kann, das
Umsetzen kann behördlich nicht verfügt werden. In dem Fall, dass kein Abnehmer für die Fische
gefunden wird, müssen diese einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Dies kann in letzter
Konsequenz bedeuten, dass sie einer Tierkörperverwertungsanstalt zugeführt werden. Da dies
aus verschiedensten Gründen unbedingt vermieden werden sollte, ist bereits im Vorfeld eine
Abfrage bei den Fischereipächtern potenziell geeigneter Ersatzgewässer durchgeführt worden
(siehe Tabelle 6). Dies ist auch erforderlich, damit die Fischereiberechtigten an den
Ersatzgewässern sich in ihrer Besatzplanung langfristig auf die Aufnahme der Fische einstellen
können. Die Obere Fischbehörde hat den Hinweis gegeben, dass versucht werden sollte, die aus
dem Lucherberger See geborgenen Fische auf die Vielzahl der kleineren, als Angelgewässer
genutzten Abgrabungsseen entlang der Rur zu verteilen.
17
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
6.2 Übersicht über potenzielle Ersatzgewässer
In einem Umfeld von bis zu rd. 40-50 km um den Lucherberger See existieren verschiedene
Seen, die zunächst grundsätzlich als Aufnahmegewässer für die Fische aus dem Lucherberger
See in Frage kommen. Das Aufnahmepotenzial der möglichen Ersatzgewässer wurde zunächst
ausschließlich aufgrund der Gewässergröße abgeschätzt. Da sich im Umfeld des Lucherberger
Sees neben etlichen kleineren Seen auch einige großflächige Stillgewässer (inkl. Talsperren)
befinden, besteht theoretisch ein ausreichendes Potenzial für die vollständige Aufnahme des
Fischbestandes aus dem Lucherberger See.
Im Nachgang zum Erörterungstermin am 11.10.2016 wurde daher die Anregung der Oberen
Fischereibehörde aufgegriffen und über die Hegegemeinschaft Rur eine Anfrage an die
Fischereipächter an den kleineren Kiesseen entlang der Rur gerichtet, inwieweit grundsätzliches
Interesse und Bereitschaft bestehe, Fische aus dem Lucherberger See abzunehmen.
Tab. 6 zeigt eine (vorläufige) Auflistung potenzieller Ersatzgewässer im Umfeld des Lucherberger
Sees, mit Angaben zu Flächengröße und Aufnahmepotenzial sowie den Fischereipächtern und,
soweit bereits bekundet, ihrem Interesse Fische aus dem Lucherberger See abzunehmen.
Tabelle 6:
Überblick
über
Fischbestandes
potenzielle
aus
dem
Ersatzgewässer
Lucherberger
See
zur
mit
Aufnahme
des
Abschätzung
der
Aufnahmekapazität sowie Sachstand zur Bereitschaft der Fischereipächter
tatsächlich Fische in Form von Mischbesatz zu übernehmen
(bzgl. Aufnahmekapazität siehe Text)
Gewässer
Ortslage
Aufnahmekapazität [kg]
Ent‐
Fläche
bei
bei
fernung
Verein
ca. [ha] 20 [kg/ha] 50 [kg/ha]
ca. [km]
50
45
900
2.250
ASV Oberbruch
Interesse an
Fischabnahme
Baggersee Poetsch
Heinsberg
Adolfosee
Hückelhoven
40
30
600
1.500
ASV Ratheim
ja
Bedenken
Ophovener See
Wassenberg
50
30
600
1.500
SAV Effeld
ja
Barmener See
Jülich
25
20
400
1.000
ASV Barmen
ja
Baggersee Brachelen
Hückelhoven
35
15
300
750
ASV Brachelen
eventuell
Linzenicher Baggersee
Jülich
20
12,5
250
625
ASV Jülich
ja
Baggersee Forst
Wassenberg
50
6,5
130
325
Badesee Düren‐Gürzenich Düren
9
35
700
1.750
AGM Wassenberg‐Forst ja
Badesee Düren‐Echtz
Düren
6
16,5
330
825
Zülpicher See
Zülpich
40
85
1.700
4.250
ASV Zülpich
eventuell
Neffelsee
Zülpich
35
65
1.300
3.250
ASV Zülpich
eventuell
Wehebachtalsperre
Stolberg
12
162
3.240
8.100
ASV Wehebachtal
eventuell
Blaustein‐See
Eschweiler
14
100
2.000
5.000
ASV Blausteinsee
eventuell
Mönchengladbach
57
AV CFFE
ja
Summe:
12.450
31.125
Teilsumme mit bestätigtem Abnahmeintresse:
2.980
7.450
ASG Ford Düren
ja
eventuell
18
LimnoPlan (2017): Fischereifachliche Planungen zum Entleerungskonzept Lucherberger See
Das Aufnahmepotenzial wurde auf Grundlage der Gewässerflächen und für zwei verschiedene
Szenarien ermittelt; einmal unter der Annahme einer Aufnahmekapazität von 20 kg/ha (was einen
konservativ geringen Wert darstellt) und einmal für eine etwas höhere Aufnahmekapazität von 50
kg/ha. Der Wert von 20 kg/ha liegt in der Größenordnung eines jährlichen Fischereiertrages eines
Sees (siehe z.B. Fischereiertrag im Lucherberger See, Kap. 2.2), d.h. diese Fischbiomasse wird
dem Gewässer in einem Jahr durch die Angelfischerei entnommen, eine übermäßige Belastung
des Gewässers durch einen zu hohen Fischbestand ist damit ausgeschlossen. Grundsätzlich ist
es zulässig, auch wesentlich höhere Aufnahmekapazitäten anzunehmen, da auch Aspekte wie
der Verlust von Friedfischbiomasse durch Prädatoren (insbesondere z.B. Kormoranfraß) zu
berücksichtigen sind. Bei Annahme einer etwas höheren Aufnahmekapazität von 50 kg/ha ergibt
sich eine insgesamt so hohe Gesamtaufnahmekapazität der umgebenden Gewässer, dass der
Fischbestand des Lucherberger Sees problemlos in einigen der umgebenden Gewässer
untergebracht werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle umgebenden Gewässer als
Ersatzgewässer in Anspruch genommen werden. Es kann als gesichert angesehen werden, dass
der Fischbestand des Lucherberger Sees ausschließlich in Gewässern untergebracht werden
kann, in den die Fischereiberechtigten ihr Interesse hieran bekundet haben.
(Dr. Stefan Staas)
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Dr. Stefan Staas
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(Erftstadt, den 17.05.2017)
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