Daten
Kommune
Inden
Größe
7,2 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
IBK
BERATUNG –
SCHALLIM
MESSUNG –
Z
MISSIONSSCHUT
PLANUNG –
BAULEITUNG
– GUTACHTEN
Gemeinde Inden
Rathausstr. 1
52459 Inden
Bebauungsplan Nr. 35
"Am Lützeler Hof"
Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag
im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung
der Verkehrsgeräuschimmissionen
aus der südlich das Plangebiet tangierenden
Bundesautobahn 4 (BAB 4)
© IBK 05/2017
Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
Beratender Ingenieur, 717762
Projekt-Nr.: I/17/17/BPVL/020
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfallen
E-mail: mail@ibk-schallimmissionsschutz.de
Internet: www.ibk-schallimmissionsschutz.de
Telefon 02404 / 55 65 52
Telefax 02404 / 55 65 49
Feldstraße 85
52477 Alsdorf
IBK Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
Seite 2
Nr. I/17/17/BPVL/020
INHALTSVERZEICHNIS:
SEITE
0
Vorwort
3
1
Situation und Aufgabenstellung
4
2
Bearbeitungsgrundlagen
5
2.1
2.2
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur
Verwendete Unterlagen und Angaben
5
6
3
Schalltechnische Forderungen
6
4
Berechnungs- und Beurteilungsmethode
8
5
Maßgebliche Emittenten
10
6
Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen
12
6.1
6.2
6.3
Emissionspegel
Immissionssituation im Plangebiet
Beurteilung
7
Schalltechnische Maßnahmen
14
8
Schlussbemerkung
18
12
13
13
IBK Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
0
Seite 3
Nr. I/17/17/BPVL/020
Vorwort
Im September 2014 wurde durch unser Büro der schallimmissionstechnische Fachbeitrag Nr. I/15/14/BPVL/005 zum Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" der Gemeinde Inden erstellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die
Immissionen aus der südlich des Plangebietes verlaufenden Bundesautobahn 4 (A 4)
die Orientierungswerte der städtebaulichen Planung nach DIN 18005 (Schallschutz im
Städtebau) für die Gebietsausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) bzw.
auch für die eines Dorfgebietes (MD) nicht flächendeckend eingehalten werden können. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sollen im Bebauungsplan Festsetzungen zum baulichen Schallschutz an den überbaubaren Flächen (Baufenster) getroffen werden. Somit wird auf die Vorbelastung im Baugebiet durch Verkehrsgeräusche hingewiesen und im Zuge der Objektplanung ist die
Dimensionierung der Außenbauteile entsprechend den Forderungen der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) uneingeschränkt möglich.
Der Bebauungsplan hat noch keine Rechtskraft erlangt, für die städtebauliche Abwägung ist im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Sach- und Rechtslage
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung (Bebauungsplan) maßgebend.
Aufgrund der Änderung der DIN 4109 im Juli 2016, seinerzeit in der Fassung aus 1989
dem Schallgutachten zugrunde gelegt, sind der bauliche Schallschutz im Plangebiet
neu zu dimensionieren und Empfehlungen für die Festsetzungen zu den Lärmpegelbereichsklassen neu zu formulieren.
Dieser Ergebnisbericht ersetzt daher in vollem Umfang den bisherigen schallimmissionstechnischen Fachbeitrag.
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Nr. I/17/17/BPVL/020
Situation und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Inden plant ein neues Baugebiet im Süden der Ortslage Inden-Altdorf
zwischen der Friedensstraße im Westen und der Geuenicher Straße im Osten. Nach
Norden wird das Plangebiet durch die Römerstraße, nach Süden durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Die bereits bestehenden Hofstellen entlang der Römerstraße
werden dabei mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. In ca.
170 m Abstand verläuft südlich des Plangebietes die Autobahn A 4 Aachen-Köln, entlang deren Nordseite im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der Straße umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Erdwällen und Lärmschutzwänden
zum Schutz der tangierten Siedlungsstrukturen vor den Straßenverkehrsgeräuschen
errichtet worden sind.
Für das Plangebiet wird zur Schaffung von Baurecht der Bebauungsplan Nr. 35 "Am
Lützeler Hof" durch die Gemeinde Inden aufgestellt. Dabei sollen im nördlichen Teil
zur Bestandsbebauung hin Flächen gemäß BauNVO für Dorfgebiete (MD) und im südlichen Teil des Plangebietes Flächen für Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt
werden. Gemäß dem zur Verfügung gestellten städtebaulichen Konzept sind mehrgeschossige Gebäude möglich. Eine Übersicht des Plangebietes bietet nachstehender
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes.
Immissionen im Baugebiet aus den Straßenverkehrsgeräuschen oberhalb der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (DIN 18005, Schallschutz im Städtebau)
können nicht sicher ausgeschlossen werden. Von daher soll es Aufgabe dieser schall-
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immissionstechnischen Untersuchung sein, die Immissionen aus den Verkehrsgeräuschen im Plangebiet zu ermitteln und nach den Orientierungswerten gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 zu beurteilen.
Die Dimensionierung weiterer aktiver Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn ist im
Rahmen der städtebaulichen Planung nicht vorgesehen. Auf der Grundlage der zu
erwartenden Immissionsverhältnisse sind im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte die Anforderungen an den baulichen Schallschutz für geplante Bebauung durch die Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im
Hochbau, Ausgabe 2016) festzustellen.
2
Bearbeitungsgrundlagen
2.1
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur
- BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29.03.2017 (BGBl. I S. 626) geändert
worden ist.
- BauGB
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden
ist.
- BauNVO
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden
ist.
- DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise
für die Planung, Juli 2002 mit dem Beiblatt 1: schalltechnische
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987
- DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016, Mindestanforderungen
- DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016, Rechnerische
Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
- DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien
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- RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 einschl. korrigierter Nachdruck 1992
Die Anwendung der Richtlinien und Normen erfolgte in der jeweils aktuellen Fassung.
2.2
Verwendete Unterlagen und Angaben
Für die schallimmissionstechnische Untersuchung wurden vom Auftraggeber sowie
den Planungsbeteiligten folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
−
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof", M = 1 : 1000, Stand:
25.04.2017, bereitgestellt per Mail am 26.04.2017 durch: Heinz Jahnen Pflüger
Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, Kasinostraße 76 A, 52066 Aachen
−
Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. I/02/00/BP/034 vom 23.09.2003 zum
Bebauungsplan "Waagmühle", IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. F.-J. Kals,
Herzogenrath, einschließlich aller Daten- und Plangrundlagen gemäß Ziffer 2.2 wie
u. a. Vermessungs- und Höhendaten, Verkehrsgutachten, Lage- und Höhenpläne
Lärmschutzanlagen BAB 4, usw.; Stand 09/2003
-
Nutzung von Geobasisdaten und -diensten der Bezirksregierung Köln, Geobasis
NRW unter Open Data Prinzipien, Land NRW (2017), Datenlizenz Deutschland Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Datensatz:
https://www.geoportal.nrw/
•
•
Liegenschaftskataster
Luftbilder
Sofern die Planungsunterlagen keine Angaben über das Datum der Aufstellung bzw.
den aktuellen Bearbeitungsstand enthalten, ist das Eingangsdatum der Bereitstellung
der Unterlagen vermerkt.
3
Schalltechnische Forderungen
In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, in der Bauleitplanung
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Es sind die Belange des Umweltschutzes in Abwägung zu den übrigen Planungsabsichten zu berücksichtigen. Dieses gilt umso mehr bei Neuplanungen, wenn eine geplante Bebauung an vorhandene Verkehrsflächen oder an sonstige, das Gebiet vorbelastende
Schallquellen heranrücken soll oder neue Straßen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung geplant sind.
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Durch den Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom
21.07.1988 wurde die DIN 18005 eingeführt, welche zwischenzeitlich durch die Normenausgabe vom Juli 2002 ersetzt wurde. Unabhängig hiervon gelten die im Beiblatt
1 der Vorgängernorm aus 1987 beschriebenen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Das Beiblatt 1 der DIN 18005 gibt nachfolgende Orientierungswerte
zur Beurteilung der Immissionen aus Verkehrsgeräuschen für die städtebauliche Planung für die folgenden Gebietsausweisungen vor:
Orientierungswerte
Gebietsnutzung
Tagzeit
Nachtzeit
in dB(A)
GE
MK
Gewerbegebiet
Kerngebiet
65
55
MI
MD
Mischgebiet
Dorfgebiet
60
50
WA
Allgemeines Wohngebiet
55
45
WR
Reines Wohngebiet
50
40
Die DIN 18005 gibt die Beurteilungszeiträume für die Tag- und Nachtzeit wie folgt
vor:
Tagzeit:
Nachtzeit:
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Die Orientierungswerte nach DIN 18005 sind keine Grenzwerte, sondern Hilfswerte
für die städtebauliche Planung, deren Berücksichtigung der Abwägung unterliegt. Die
Einhaltung dieser Orientierungswerte oder ihre Unterschreitung ist wünschenswert,
um die mit der Eigenart des betroffenen Gebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Lärmschutz zu erfüllen.
In vorbelasteten Bereichen als auch unter bestimmten Planungsvoraussetzungen lassen sich die Orientierungswerte jedoch oft nicht einhalten. Hier müssen im Rahmen
der Abwägung Überschreitungen dieser Werte im Bebauungsplanverfahren begründet
oder bei Planungsmaßnahmen andere geeignete Maßnahmen getroffen und planungsrechtlich abgesichert werden. Gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben sollten
nach Möglichkeit Nutzungskonflikte innerhalb des Plangebietes gelöst werden. Andernfalls sollen zur Lösung von Konfliktsituationen geeignete Maßnahmen auf der
Grundlage eines Gesamtkonzeptes sachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
Es ist weiterhin nicht vereinbar, städtebauliche Missstände oder unzumutbare Immissionsbelastungen bestehen zu lassen oder sie durch Planungen festzuschreiben oder
gar zu verschlechtern. Sofern durch geeignete Maßnahmen keine ausreichende Minderung von Immissionen erreicht werden kann, ist im Rahmen der Abwägung zu prü-
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fen, inwieweit nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Immissionen seitens der betroffenen Anwohner hingenommen werden müssen.
In der Bauleitplanung sollten Maßnahmen zur Lösung von Konflikten wie Flächen für
schallschutztechnische Maßnahmen, Nutzungseinschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (aktive und passive Schallschutzmaßnahmen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dargestellt und
beschrieben werden.
Für die Beurteilung der Immissionen im Plangebiet war den städtebaulichen Vorgaben
gemäß dem Entwurf des Rechtsplanes zum Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
von verschiedenen Gebietseinstufungen (Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Dorfgebiet (MD)) auszugehen.
4
Berechnungs- und Beurteilungsmethode
Die schalltechnischen Berechnungen wurden in dieser Untersuchung mittels eines in
Fachkreisen verbreiteten und anerkannten Rechenprogramms (SoundPLAN Version
7.4) auf einem Personal Computer durchgeführt. Dabei wurden die mathematischen
Vorgaben und Algorithmen der unter Ziffer 2 benannten Normen und Richtlinien angewendet.
Die Berechnung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet erfolgt durch Simulation
der Schallabstrahlung von den relevanten Schallquellen zu den Berechnungsaufpunkten in einem Berechnungsmodell. Im Zusammenhang mit der Planung östlich benachbarter Baugebiete u. a. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 "Waagmühle" wurde das Berechnungsmodell in einem Schallausbreitungsprogramm auf der
Grundlage seinerzeit zur Verfügung stehenden Pläne und Vermessungsdaten, durch
Digitalisierung und / oder der Übernahme von Datensätzen bzw. Eingabe der Lageund Höhenkoordinaten für die Topographie, Gebäude, Schallquellen, Abschirmeinrichtungen etc. annähernd der Örtlichkeit nachempfunden. Die vorhandenen Gebäude
wurden soweit möglich aus den zur Verfügung gestellten Kartenwerken ebenso wie
die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 (Lärmschutzwall
und Lärmschutzwände) nach Lage und Höhe in das Berechnungsmodell übernommen.
Als relevante Schallquellen wurde die Autobahn A 4 als Linienschallquelle unter annähernder Berücksichtigung der Gradienten und der die Verkehrswege begleitenden Topographie auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht.
Die von der Schallquelle ausgehende Schallleistung ergibt sich bei Straßen in Abhängigkeit der Verkehrsbelastung, der Geschwindigkeit, der Straßenlängsneigung und der
Straßenoberfläche. Die hieraus ermittelten Emissionspegel wurden auf die äußeren
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Verkehrsbänder (der äußeren durchgehenden Fahrstreifen) aufgeteilt. Eine Übersicht
des Berechnungsmodells ist den Lageplänen in der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00
Uhr und Nachtzeit 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet.
Die Berechnung der Immissionen aus den Straßenverkehrsgeräuschen im Plangebiet
erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in den RLS-90 (Teilstückverfahren) für den
Straßenlärm. Mit Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten
Suchstrahlen werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionsteilpegel aus den einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen Summe der Teilpegel der Abschnitte gebildet.
Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude, Erdwälle und
Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die Basishöhen für die Berechnungen wurden im
Verlauf des anstehenden Geländes den gemäß vermessungstechnischen Vorgaben
und der Laserscandaten zum Bestand angenommen. Aus der flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) mit vergleichsweise hoher Genauigkeit abgeleitet werden.
Da hinsichtlich der konkreten zeitlichen Realisierung der Bebauung keine exakten Vorgaben bestehen, können die Gebäude über einen längeren Zeitraum nach und nach
im Plangebiet realisiert werden. Deswegen wurde von einer freien Schallausbreitung
ohne Berücksichtigung der reflektierenden und abschirmenden Wirkung von neuen
Gebäuden im Plangebiet ausgegangen. Die Isophonenlärmkarten (Anlage 1) sind
maßgebend für die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes im Plangebiet.
Gemäß den Vorgaben der derzeitigen Planung können mehrgeschossige Gebäude im
Plangebiet errichtet werden. Von daher wurden die Berechnungen in mehreren Berechnungsebenen (Geschosslagen) durchgeführt. Die Aufpunkthöhe für die schalltechnische Berechnung in einer Geschossebene wird wie folgt in der Berechnung berücksichtigt.
Berechnungsebene 1 (ca. Garten- und Freiräume) ≤ 2 m über Gelände
Berechnungsebene 2 (ca. 1. OG)
≤ 6 m über Gelände
Berechnungsebene 3 (ca. 2. OG)
≤ 9 m über Gelände
Die verwendeten Höhenangaben im Berechnungsmodell entsprechen somit in etwa
den Basishöhen der neuen Gebäude. Die berechneten Immissionsbeurteilungspegel
ergeben sich u. a. in Abhängigkeit von den Höhenverhältnissen im Plangebiet. Das
den Berechnungen zugrunde liegende Ausbreitungsmodell ist für die berechneten Immissionen bzw. die Darstellung der Immissionsverhältnisse in den Isophonenlärmkarten verbindlich.
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Die Immissionen im Plangebiet wurden für ein dichtes Aufpunktraster im Abstand von
5 m berechnet. Durch die dichte Lage von Berechnungsaufpunkten ist eine flächendeckende Darstellung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet möglich. Aus der Rasterkarte wurde die Darstellung der Isophonenlinien abgeleitet.
Die Gliederung der Immissionsbereiche wurde so gewählt, dass die Isophonenlinien
auch den Orientierungswerten für die städtebauliche Planung (DIN 18005) entsprechen. Somit sind die Bereiche, in denen Überschreitungen der Werte zu erwarten sind,
direkt aus den Karten abzuleiten.
Die umfangreichen mathematischen und physikalischen Zusammenhänge sowie die
Berechnungsansätze für die einzelnen Pegelkorrekturen sind hier auf Grund der Verwendung eines anerkannten Rechenprogramms, welches nach den einschlägigen Rechenverfahren arbeitet, nicht mehr gesondert aufgeführt.
5
Maßgebliche Emittenten
Auftragsgemäß galt es, die Verkehrsgeräusche aus der A 4 Aachen-Köln im Plangebiet
flächenhaft zu berechnen. Basis für die Berechnung und Beurteilung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet ist die abgestrahlte Schallleistung der Straße auf der
Grundlage der Verkehrsbelastung und Verkehrszusammensetzung. Nachfolgend sind
die Ausgangsdaten und Parameter für die schalltechnischen Berechnungen zusammengestellt.
In schalltechnischen Untersuchungen zu benachbarten Bebauungsplänen im Gemeindegebiet nördlich der A 4 (z. B. Bebauungsplan Nr. 27 "Waagmühle") wurden seinerzeit im Jahr 2003 für eine prognostizierte Netzsituation für das Jahr 2015 Verkehrsbelastungszahlen für die Autobahn Aachen-Köln auch unter Berücksichtigung des
sechsstreifigen Ausbaus zugrunde gelegt. Die Dimensionierung schalltechnischer
Maßnahmen für diese Plangebiete basieren auf der Bewertung einer Immissionssituation, bei der in den Schallausbreitungsberechnungen auf der A 4 von einer durchschnittlichen, täglichen Verkehrsmenge von DTV = 81.260 Kfz/24h bei einem LkwAnteil von 22,2% zur Tagzeit und 34,0% zur Nachtzeit ausgegangen wurde.
Östlich des Autobahnkreuzes (AK) Aachen, westlich vor der Anschlussstelle (AS)
Eschweiler-West existiert seit Jahren eine automatische Dauerzählstelle des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Die Auswertung der Verkehrsmengen in den Jahren 2010 bis einschließlich 2016 ergibt auf der Basis der Veröffentlichungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW zu der Zählstelle östlich des AK
Aachen eine Belastung auf der A 4 von:
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Straße
Jahr der Erfassung
DTV in Kfz/24h
2010
69.296
2011
69.296
2012
68.463
2013
68.945
2014
71.232
2015
73.326
2016
74.952
A4
östlich AK Aachen
Die seinerzeit zugrunde gelegte Verkehrsmenge von DTV = 81.260 Kfz/24h für das
Jahr 2015 wurde und wird demnach auch in den kommenden Jahren vermutlich noch
nicht erreicht. In Abstimmung mit dem Planungsamt der Gemeinde Inden wird daher
die Höhe der Eingangsgrößen für die schalltechnischen Berechnungen zum geplanten
Baugebiet "Am Lützeler Hof" als deutlich "auf der sicheren Seite" liegend angesehen.
Weitere Hochrechnungen des Zahlenmaterials auf einen Prognosehorizont sind nicht
erforderlich.
Folgende Ausgangsdaten zur Verkehrsverteilung in den Beurteilungszeiträumen Tag
und Nacht sowie zu den Lkw-Anteilen (Schwerlastverkehr) wurden den schalltechnischen Berechnungen daher abstimmungsgemäß zugrunde gelegt.
BAB 4 Aachen-Köln
DTV = 81.260 Kfz/24h
Tagzeit
Nachtzeit
(06.00 – 22.00 Uhr)
(22.00 – 06.00 Uhr)
Mt
pt
Mn
pn
[Kfz/h]
%
[Kfz/h]
%
4.876
22,2
1.138
34,0
M = Maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h
p = Maßgebender Lkw-Anteil in %
Straßenbelag (DStrO)
Für verschiedene Fahrbahnoberflächen sind Zu- oder Abschläge gemäß Tabelle 4 der
RLS-90 bzw. nach den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Sachgebiet 12.1:
Lärmschutz des Bundesministers für Verkehr zu berücksichtigen. Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 4 vor einigen Jahren wurden lärmmindernde Fahrbahnbeläge
in beiden Richtungsfahrbahnen eingebaut, für die ein Abschlag von DStrO = -2,0 dB(A)
in den schalltechnischen Berechnungen angesetzt werden kann.
Geschwindigkeiten (DV)
Für die Autobahn wird den Rechenvorgaben entsprechend die Richtgeschwindigkeit
für Pkw von 130 km/h und maximal 80 km/h für Lkw auf Autobahnen in Ansatz gebracht. Für die von 100 km/h abweichende Geschwindigkeit sieht Abschnitt 4.4.1.1.2
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der RLS-90 entsprechende Korrekturen zum Basispegel vor, die in den Berechnungen
berücksichtigt wurden.
Längsneigung (DStg)
Gemäß Ziffer 4.4.1.1.3 der RLS-90 ist die Steigung bzw. das Längsgefälle von Straßen
g > 5% mit Zuschlägen von DStg = 0,6 ·g - 3 dB(A) zum Emissionspegel zu berücksichtigen. Steigung oder Längsgefälle g ≤ 5% werden als schalltechnisch nicht relevant angesehen. Die Autobahn verläuft im Untersuchungsbereich nahezu in ebenem,
nach Osten leicht ansteigendem Gelände. Steigungen oder Längsgefälle > 5% sind
im betrachteten Einwirkungsbereich des Verkehrsweges nicht vorhanden. Es werden
daher keine Zuschläge berücksichtigt.
Lichtsignalanlagen (K)
Zur Berücksichtigung der Störwirkung von anhaltenden und abfahrenden Fahrzeugen
im Bereich lichtsignalgesteuerter Kreuzungen und Einmündungen sind für Abstände
< 100 m zum Immissionsort Zuschläge von 0 - 3 dB(A) gemäß RLS-90 Bild 9 zu berücksichtigen. Lichtsignaltechnisch geregelte Einmündungen oder Kreuzungen sind im
maßgebenden Untersuchungsradius nicht vorhanden, Zuschläge sind daher im Sinne
der RLS-90 nicht zu berücksichtigen.
6
Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen
6.1
Emissionspegel
Grundlage für die Berechnung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet sind die abgestrahlten Schallleistungen der maßgeblichen Emittenten. Der auf den Fahrstreifen
fließende Verkehr wird als Linienschallquelle in 0,50 m Höhe über dem Straßenniveau
betrachtet. Die Schallemissionen der A 4 errechnen sich aus der Verkehrsbelastung,
den Lkw-Anteilen, der Geschwindigkeit, der Straßenoberfläche und den Steigungsverhältnissen für die Tag- und Nachtzeit zu:
Straße
BAB 4 Aachen-Köln
Tagzeit
LmE,T
Nachtzeit
LmE,N
dB(A)
dB(A)
77,7
72,3
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Immissionssituation im Plangebiet
Unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse, wie u. a. Beugung, Abstand, Reflexion und Absorption etc., errechnet sich die zu erwartende Immissionsbelastung im Plangebiet. In den Isophonenlärmkarten in der Anlage 1, Blätter 1 bis 8
sind die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet aus den tangierenden Straßen in unterschiedlichen Berechnungsebenen für die Tag- und Nachtzeit
dargestellt. Dabei wurde zunächst in einer Zwischenberechnung für den theoretischen
Fall, dass die bereits vorhandenen aktiven Lärmschutzanlagen an der Nordseite der
A 4 (Erdwälle und Lärmschutzwände) nicht realisiert wären, in einer Berechnungshöhe von 6 m über dem anstehenden Gelände die Immissionssituation im Plangebiet
ermittelt. In den Blättern 1 und 2 der Anlage 1 sind die Isophonenlinien für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit entsprechend aufbereitet. Am südlichen
Rand des Plangebietes wären zur Tagzeit ca. 64 dB(A) und zur Nachtzeit ca. 59 dB(A)
zu erwarten.
Durch die realisierten der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4
im Zuge des erfolgten sechsstreifigen Ausbaus der Autobahn können die Immissionen
im Plangebiet teilweise deutlich, insbesondere in den Erdgeschossen und Freiräumen,
gemindert werden. Die Immissionssituation für die Berechnungsebene in 2 m über
dem Gelände unter Berücksichtigung der Abschirmeinrichtungen ist für die Tagzeit im
Blatt 3 und für die Nachtzeit im Blatt 4 der Anlage 1 dargestellt. Die Pegelminderung
durch den aktiven Schallschutz beträgt für die Erdgeschosse und Freiräume ca. 4-6
dB(A). Den weiteren Isophonenlärmkarten der Anlage 1 sind in den Blättern 5 bis 8
die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus der A 4 in den Berechnungsebenen 6
m und 9 m für die oberen Geschossebenen jeweils für die Tag- und Nachtzeit zu
entnehmen.
Die Darstellung der Immissionssituation im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 35
geht von einer freien Schallausbreitung im Baugebiet aus, da die konkrete Umsetzung
der Bebauung hinsichtlich der zeitlichen Reihenfolge nicht exakt vorhersehbar ist und
somit abschirmende Wirkungen von zukünftigen Gebäuden daher zunächst unberücksichtigt bleiben (müssen). Die Lärmkarten stellen somit die voraussichtlich ungünstigsten zu erwartenden Immissionsbedingungen im Plangebiet dar. In den Schallschattenbereichen der geplanten Gebäude sowie vor den Gebäuderückseiten werden
günstigere als die hier dargestellten Immissionsverhältnisse zu erwarten sein. Auch
wird mit zunehmender Bebauung durch die Abschirmung und die dämpfende Wirkung
der Gebäude in größeren Abständen zu den Verkehrswegen von günstigeren Immissionsverhältnissen auszugehen sein.
6.3
Beurteilung
Den Lärmkarten in der Anlage 1 ist zu entnehmen, dass in der Zeit zwischen 22.00
und 06.00 Uhr (Nachtzeit) flächendeckend im Plangebiet die Orientierungswerte der
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städtebaulichen Planung für Allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) und für Misch- /
Dorfgebiete von 50 dB(A) nachts trotz der umfangreichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 nicht eingehalten werden können. Mit zunehmendem Abstand zur A 4 nimmt die Beaufschlagung im Plangebiet ab. Für die nächstgelegenen Baufenster (WA) im südlichen Teil des Plangebietes muss mit Immissionen
zur Tagzeit von bis zu 59 dB(A) und zur Nachtzeit von bis zu 54 dB(A) in den oberen
Geschossebenen gerechnet werden. In den Erdgeschossen sind ca. 1-2 dB(A) niedrigere Beaufschlagungen zu verzeichnen.
Damit werden nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete, sondern auch die
für Mischgebiete überschritten. Bei derartigen Überschreitungen der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung muss davon ausgegangen werden, dass durch
die Straßenverkehrsgeräusche die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Bei vollständig
geöffneten Fenstern mit Ausrichtung zur Autobahn ist u. U ein störungsfreier Schlaf
in den Räumen nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund sollte im Rahmen der
Festsetzungen im Bebauungsplan ggf. auch ein Einfluss auf die Grundrissgestaltung
und die Anordnung von Fenstern zu schutzbedürftigen Räumen, insbesondere für die
Schlafräume genommen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst an den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden,
vgl. auch nachfolgende Ziffer 7. Alternativ bieten sich für Schlafräume lüftungstechnische Anlagen an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr
liefern und einen störungsfreien Schlaf ermöglichen.
Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von
Wänden und Erdwällen an der A 4 in der Vergangenheit realisiert worden sind, werden
weitere Betrachtungen diesbezüglich – auch im Hinblick auf die Kostenverhältnismäßigkeit – als nicht zielführend angesehen. Von daher werden an den Gebäuden im
Plangebiet ergänzende Schallschutzmaßnahmen erforderlich (baulicher Schallschutz).
7
Schalltechnische Maßnahmen
Für das Plangebiet muss mit Überschreitungen der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN 18005 (Verkehrsgeräusche) gerechnet werden. Eine vollständige Abschirmung durch weitergehende Lärmschutzwall-/wandkombination ist
aus den zuvor genannten Kostengründen, auch aus Gründen des Landschaftsbildes
mit unverhältnismäßig hohen Schirmhöhen städtebaulich nicht vertretbar. Von daher
werden innerhalb der überbaubaren Flächen (Baufenster), in dem schutzbedürftigen
Wohn- und Schlafräume innerhalb der Gebäude errichtet werden können, Kennzeichnungen für ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Dieser sogenannte passive, oder auch bauliche Schallschutz soll das Eindringen des
Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermeiden bzw. verringern. Hierzu
werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sons-
IBK Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
Seite 15
Nr. I/17/17/BPVL/020
tigen Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung schutzbedürftiger Räume sowie u. U. auch
der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung
einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst
an den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden (architektonische Selbsthilfe).
Bei ggf. geplanten Außenwohnbereichen wie offene Balkone, Loggien, etc. in den
Obergeschossen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass im mittleren und südlichen Teil
des Plangebietes Überschreitungen der Orientierungswerte zur Tagzeit zu erwarten
sind, so dass ein temporärer Aufenthalt außerhalb der Räume im Einwirkungsbereich
der Straße als störend empfunden werden kann. Zum Schutz der Außenwohnbereiche
sollten Einfriedungen oder Verglasungen möglich sein. Terrassen- oder Balkondecken
sollten unterseitig mit schallabsorbierenden Materialien zur Vermeidung von Reflektionen vorgesehen werden.
Durch entsprechende Festsetzungen für den passiven Schallschutz im Bebauungsplan
wird auf die Beaufschlagung durch die Verkehrsgeräusche und die Höhe der Beaufschlagung hingewiesen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten
sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile einzuhalten. Die
resultierende Schalldämmung der Außenbauteile zu einem Raum ergibt sich aus den
Einzeldämmwerten der Teilflächen (Fenster-, Lüfter-, Wand- bzw. Dachfläche usw.)
sowie in Abhängigkeit der Größe der Räume. Die erforderliche Schalldämmung der
Außenbauteile muss daher bei einer verfestigten Objektplanung für jeden Einzelfall
ermittelt werden.
Ohne die Kenntnis der Objektplanung (Raumgeometrie) ist es wenig sinnvoll, konkrete Angaben zur Schalldämmung in dB-Werten oder Schallschutzklassen für einzelne Bauteile in der Bauleitplanung festzuschreiben. Wichtiger sind die Hinweise auf
die Immissionsbelastung des Gebietes und auf eine den Schallimmissionsverhältnissen entsprechende Bauweise im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau (Ausgabe 2016).
Dimensionierung der schalltechnischen Maßnahmen
Der maßgebliche Außenlärmpegel für die Zuordnung der Lärmpegelbereiche ergibt
sich aus den Lärmkarten in der Anlage 1. Er errechnet sich zunächst durch Addition
von 3 dB(A) auf den Beurteilungspegel zur Tagzeit bei schutzbedürftigen Räumen
(z. B. Wohn-/ Esszimmer, Wohnküchen, Kinderzimmer, Elternschlafzimmer). Zum
Schutz des Nachtschlafes in Schlaf- und Kinderzimmern (auch Gästezimmer) werden
in der neuen DIN 4109 weitergehende Anforderungen an die Luftschalldämmung der
Außenbauteile gestellt.
IBK Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
Seite 16
Nr. I/17/17/BPVL/020
Sofern die gegenüber dem Tag um 10 dB(A) höhere Schutzbedürftigkeit der Nacht
durch 10 dB(A) niedrigere nächtliche Beurteilungspegel kompensiert wird, ist zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels wie in der Vergangenheit eine Addition
von 3 dB(A) auf den Beurteilungspegel zur Tagzeit vorzunehmen. Das alleinige Abstellen der Schalldämmmaße der Außenbauteile auf den Beurteilungspegel Tag kann
allerdings unter Umständen zu einer Unterdimensionierung führen, wenn insgesamt
von Verkehrsgeräuschen zur Nachtzeit auszugehen ist, die weniger als 10 dB(A) von
den Beurteilungspegeln zur Tagzeit abweichen. So kann eine auf den Tag ausgelegte
Dimensionierung der Schalldämmmaße der Außenbauteile zu hohe Innenraumpegel
für die Nacht zur Folge haben. Im Teil 2 der DIN 4109 wurde daher im Kapitel 4.4.5
eine neue Regelung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen aufgenommen,
wonach der maßgebliche Außengeräuschpegel zum Schutz des Nachtschlafes sich aus
dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem pauschalen
Zuschlag von 10 dB(A) ergibt.
An der A 4 tritt zwischen den Immissionspegeln Tag/Nacht lediglich ein Gefälle von
ca. 5-7 dB(A) auf, vgl. Isophonenlärmkarten in der Anlage 1. Von daher muss o. g.
Regelung der DIN 4109 mit einem Zuschlag von 10 dB(A) auf den Nachtpegel zur
Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels herangezogen werden. Nach Ziffer
4.4.5.1 der DIN 4109-2 ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit maßgeblich, die
die höhere Anforderung ergibt. Der im weiteren Planverfahren zu berücksichtigende
maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes errechnet sich aus den
Immissionsbeurteilungspegeln zur Nachtzeit zuzüglich 3 dB(A) und der pauschalen
Addition von 10 dB(A) gemäß Ziffer 4.4.5.2 der DIN 4109, Teil 2.
Im vorliegenden Fall empfiehlt sich für die Bauleitplanung die Festsetzung der Bauweise nach den Lärmpegelbereichen der Tabelle 7 der DIN 4109. Somit ist unabhängig von der Ausführungsart jedes einzelnen Objektes, der Außenwandfläche, der
Raumgröße etc. der erforderliche Schallschutz eindeutig und nachvollziehbar zu beschreiben. Die DIN 4109 ist das Handwerkszeug der Architekten, die somit ebenfalls
nachvollziehbar im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis für den
Schallimmissionsschutz führen können.
Die erforderlichen Schalldämmmaße ergeben sich aufgrund der Raumart innerhalb
eines jeden Lärmpegelbereiches. Die DIN 4109 unterscheidet bei den Anforderungen
an die Schalldämmung drei verschiedene Raumarten. Bei den hier vorgesehenen Nutzungen ist im Wesentlichen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, in Einzelfällen ggf.
auch von häuslichen Büroräumen auszugehen.
Für die oberhalb der Orientierungswerte beaufschlagten Flächen gelten für die Außenbauteile folgende Anforderungen nach DIN 4109, Tabelle 7:
IBK Schallimmissionsschutz
Seite 17
Nr. I/17/17/BPVL/020
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
Lärmpegelbereich
dB(A)
erf. R’w,res
dB
Wohnräume
erf. R’w,res
dB
Büros
etc.
etc.
bis 55
I
≥ 30
-
56 - 60
II
≥ 30
≥ 30
61 - 65
III
≥ 35
≥ 30
66 - 70
IV
≥ 40
≥ 35
71 - 75
V
≥ 45
≥ 40
76 - 80
VI
≥ 50
≥ 45
In Abhängigkeit der geometrischen Lage der Gebäude und der Beaufschlagung durch
die Verkehrsgeräusche wird empfohlen, den im schalltechnischen Maßnahmenplan
Anlage 1, Blatt 9 und 10 angegebenen Lärmpegelbereiche in den textlichen Festsetzungen sowie in der Zeichnung des Rechtsplanes flächendeckend zu übernehmen.
Die Angaben zum passiven Schallschutz beziehen sich auf alle Neubauvorhaben, die
nach den Vorgaben der Bauleitplanung ausgeführt werden.
Die schalltechnischen Anforderungen gelten innerhalb der Baufenster stets für alle
Fassaden und Geschosslager der Gebäude, auch wenn die Fassaden nicht am Rand
sondern innerhalb des Baufensters liegen. Von den Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt, als durch den Lärmpegelbereich definiert.
Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die
Fenster und Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus
Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für
Rollladenkästen.
Es bleibt hierbei anzumerken, dass nach dem Stand der heutigen Bautechnik mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven Schutzmaßnahmen, die dem
Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch den Einbau geeigneter Wärmeschutzfenster, die die
vorgeschriebenen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV)
einhalten, gesichert sind. Entsprechendes regelt allerdings der Einzelfall.
IBK Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
8
Seite 18
Nr. I/17/17/BPVL/020
Schlussbemerkung
Die schalltechnische Untersuchung zeigt die zu erwartenden Immissionsverhältnisse
im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 "Am Lützeler Hof" aus der etwa 170 m
entfernten Autobahn A 4 unter Berücksichtigung der Prognoseverkehrsbelastungen
auf. Die Ergebnisse in den Isophonenlärmkarten der Anlage 1 machen deutlich, dass
aufgrund der Nähe zu der vorhandenen Autobahn, mit Immissionen in Höhe bzw.
auch oberhalb der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung je nach vorgesehener Gebietskategorie gerechnet werden muss.
Zur Gewährleistung der erforderlichen Ruhe in den Räumen der schutzbedürftigen
Gebäude werden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile (Wand,
Fenster, ggf. Rollladenkästen) gestellt. Die Anforderungen durch die Festsetzungen
von Lärmpegelbereichen sollten im Bebauungsplan verbindlich definiert werden, vgl.
hierzu Ziffer 7 vorstehend. Bei der Bauausführung und Dimensionierung des Gesamtschalldämmmaßes der Fassade sind die Lärmpegelbereiche nach Tab. 7 der DIN 4109
(Ausgabe 2016) zu beachten.
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse basieren auf den planerischen Vorgaben
und der vorgegebenen Aufgabenstellung sowie den gelieferten Angaben und den örtlichen geometrischen Verhältnissen. Bei Abweichungen gegenüber den zu Grunde liegenden Ausgangsdaten sowie bei Planungsänderungen kann sich unter Umständen
eine andere Beurteilung ergeben. In diesem Falle bitten wir um Nachricht.
Alsdorf-Hoengen, den 31.05.2017
Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer
Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag
Nr. I/17/17/BPVL/020
Immissionssituation im Plangebiet aus den Verkehrsgeräuschen
Isophonenlärmkarten (Blätter 1-8)
Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 4
Blatt 5
Blatt 6
Blatt 7
Blatt 8
Blatt 9
Blatt 10
Isophonenlärmkarte – ohne LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 6 m über Gelände
Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – ohne LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 6 m über Gelände
Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 2 m über Gelände
Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 2 m über Gelände
Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 6 m über Gelände
Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 6 m über Gelände
Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 9 m über Gelände
Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr
M = 1 : 3000
Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4
Berechnungshöhe 9 m über Gelände
Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr
M = 1 : 3000
Schalltechnische Maßnahmen, Wohn und Aufenthaltsräume
Lärmpegelbereiche nach Tab. 7 DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2016)
M = 1 : 2000
Schalltechnische Maßnahmen, Schlafräume
Lärmpegelbereiche nach Tab. 7 DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2016)
M = 1 : 2000
Die Berechnungen wurden mittels eines in Fachkreisen anerkannten EDV-Programms durchgeführt. Die Eingabedaten
und die Berechnung der Immissionspegel sind sehr umfangreich, so dass die vollständige Beigabe dieser Unterlagen den
förmlichen Rahmen dieses Berichtes übersteigen würde. Die Daten werden auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
62,5 dB(A)
dB
,5
65
d
)
(A
dB
52,5 d
B(A) (A)
50
dB(A)
57
MD
,5
MD
B(
A)
33600
MD
dB (
A)
(A)
60 dB
WA
62,5
33600
A)
MD
62,5 dB(A)
)
(A
MD
62
,5
57,5 dB(A)
55 dB(A)
47
dB
60 dB
(
6
(A)
57,5 dB
(A)
B(
A)
60 d B
60
d
A)
B(
d
0
B( A
65 d
WA
)
(A)
65 dB
(A)
67,5 dB
65 dB(A
)
67,5 d
B(A)
70 dB(A
Immissionen
LrT
(A)
70 dB
)
70 d
B(A)
in dB(A)
B(A
)
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
25200
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
72,5 d
33400
67,5 dB(A
72,5
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
1
Isophonenlärmkarte - ohne LS-Anlagen BAB 4
Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 6m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
B(A55
)
A)
B(
A)
B
d(
55 d B(A)
57,5
MD
57,5 dB(A)
52,5 d
dB
MD
55 dB(A
)
B(A))(A)
45 dB(A
,5
47,5 d
52
d
2,5
55 d
B(A
)
dB(A)
33800
33800
MD
)
B(A)
57,5 d
50 dB(A)
4
55 dB(A)
52,5 dB(A
57,5
dB(
A)
MD
33600
33600
MD
WA
(A)
57,5 dB
WA
)
B (A
60 d
B(A)
60 d
)
62,5 dB(A
)
60 dB(A
65 dB(A
B(A)
62,5 d
Immissionen
LrN
(A)
65 dB
)
67,5 dB(A
33400
65
dB
(
A)
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
25200
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
in dB(A)
)
62,5 dB(A
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
2
Isophonenlärmkarte - ohne LS-Anlagen BAB 4
Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 6m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
50 d
dB
dB
(A
)
5
)
B(A
0d
52,5 d
B(A)
MD5
2,5
(A)
dB
50
5MD
5 dB(A
)
MD
dB(A)
4457,5
dB
dB(
(AA))
42,5 dB(A) (A
55
40 dB(A)
50
47,5 dB(A)
47,5 dB(A
)
)
55
)
(A
dB
52
B(A)
52,5
,5
dB
(A
)
dB(
A)
(A
dB
55
MD
)
33600
57,5
dB(A)
57,5
dB(
33600
MD
A)
WA
WA
57,5
A)
dB (
60 dB(A)
60 dB(A)
in dB(A)
60 dB(A
)
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
25200
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
33400
Immissionen
LrT
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
3
Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4
Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 2m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
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Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
4
5
47,
A)
dB(
45
B
45 d
45
MD
MD
50 dB(A)
B(
A)
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40
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37,5 dB(A)B(A
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dB
35 dB(A)
,5
47
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dB(
50
47,5 dB(A)
)
(A
B
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42,5 dB(A)
45 dB(A)
dB
(A
)
45 dB(A)
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MD
33600
33600
MD
52,5 dB(A)
WA
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)
)
dB(A
52,5
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Immissionen
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25200
<= 35
<= 40
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<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
33400
55 dB(A)
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
4
Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4
Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 2m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
)
(A
dB
55
55
dB
(A
)
55 d
B(A
)
A)
MD
)
MD
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55
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(A
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50
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(A
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57,5 dB(A)
)
57,5 dB(A
33600
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62,5 dB(A
Immissionen
LrT
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B
( A)
in dB(A)
B(A)
35 <
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60 <
65 <
70 <
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25200
<= 35
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<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
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33400
62,5 dB(A)
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
5
Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4
Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 6m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
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Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
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Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
50
47,5 dB(A)
)
B (A
50 d
d
50
A)
B(
45 dB(A)
42,5 dB(A)
dB
(A
)
MD
50 dB(AMD
)
50 dB
(A)
MD
MD
33600
52,5 dB(A)
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(A)
5 dB
52,
(A)
33600
dB
52,5
MD
WA
52,5
dB(A
)
55 dB(A)
55 dB(A)
)
B(A
55 d
Immissionen57,5 dB(A
LrN
57,5 dB(A)
33400
60
B(A)
57,5 d
)
(A
B
d
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
25200
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
in dB(A)
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
6
Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4
Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 6m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
MD
MD
MD
MD
57,5 dB(A)
33600
33600
MD
)
57,5 dB(A
WA
B(A)
57,5 d
WA
60 dB(A)
)
60 dB(A
60 d
B(A)
62,5 dB(A
,5
62
62,5 dB(A)
)
(A
dB
33400
65 dB(A)
in dB(A)
(A)
67,5 dB
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
25200
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
)
(A
dB
65
)
67,5 dB(A
Immissionen65 dB(A
LrT
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
7
Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4
Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 9m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25400
33800
33800
50 dB(A)
50 d
MD
B(A)
MD
MD
MD
33600
33600
MD
52,5 dB(A)
WA
)
52,5 dB(A
d
52,5
WA
B(A)
55 dB(A)
55 dB(A)
)
B (A
55 d
57,5 dB(A
,5
57
57,5 dB(A)
Immissionen0 dB(A
6
LrN
in dB(A)
)
60 dB(A
62,5 dB(A)
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
(A)
60 dB
25200
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
33400
33400
)
(A
dB
60 dB(A)
25400
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Anlage: 1
Blatt:
8
Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4
Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel
Berechnungshöhe in 9m über Gelände
Maßstab 1:3000
0
25
50
100
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
150
200
250
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25350
25500
Maßgeblicher
Außenlärmpegel Lärmpegelbereich
nach DIN 4109-1 Tab. 7
<= 55
I
55 <
<= 60
II
60 <
<= 65
III
65 <
<= 70
IV
70 <
<= 75
V
75 <
<= 80
VI
80 <
33750
33750
in dB(A)
VII
LPB II
33600
33600
LPB III
25200
25350
25500
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Schalltechnische Maßnahmen
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
Anlage: 1
Blatt:
9
Maßgeblicher Außenlärmpegel (Wohn- u. Aufenthaltsräume)
Tagpegel Lr,T + 3 dB nach Abschnitt. 4.4.5.2
Empfehlungen zum baulichen Schallschutz nach Tab. 7 der DIN 4109:2016-07
Maßstab 1:2000
0
15
30
60
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
90
120
150
m
Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof"
Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße
Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020
25200
25350
25500
Maßgeblicher
Außenlärmpegel Lärmpegelbereich
nach DIN 4109-1 Tab. 7
<= 55
I
55 <
<= 60
II
60 <
<= 65
III
65 <
<= 70
IV
70 <
<= 75
V
75 <
<= 80
VI
80 <
33750
33750
in dB(A)
VII
LPB III
33600
33600
LPB IV
25200
25350
25500
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005 / RLS-90
Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der
südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln
Schalltechnische Maßnahmen
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
Anlage: 1
Blatt:
10
Maßgeblicher Außenlärmpegel (für Räume, die überwiegend zum Schlafen
genutzt werden) Nachtpegel L r,N + 10 dB und + 3 dB nach Abschnitt. 4.4.5.2
Empfehlungen zum baulichen Schallschutz nach Tab. 7 der DIN 4109:2016-07
Maßstab 1:2000
0
15
30
60
Datum: 31.05.2017
Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer
90
120
150
m