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Beschlussvorlage (Fachbeitrag_Schall 05/2017)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57

Inhalt der Datei

IBK BERATUNG – SCHALLIM MESSUNG – Z MISSIONSSCHUT PLANUNG – BAULEITUNG – GUTACHTEN Gemeinde Inden Rathausstr. 1 52459 Inden Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden Bundesautobahn 4 (BAB 4) © IBK 05/2017 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Beratender Ingenieur, 717762 Projekt-Nr.: I/17/17/BPVL/020 Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfallen E-mail: mail@ibk-schallimmissionsschutz.de Internet: www.ibk-schallimmissionsschutz.de Telefon 02404 / 55 65 52 Telefax 02404 / 55 65 49 Feldstraße 85 52477 Alsdorf IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 2 Nr. I/17/17/BPVL/020 INHALTSVERZEICHNIS: SEITE 0 Vorwort 3 1 Situation und Aufgabenstellung 4 2 Bearbeitungsgrundlagen 5 2.1 2.2 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur Verwendete Unterlagen und Angaben 5 6 3 Schalltechnische Forderungen 6 4 Berechnungs- und Beurteilungsmethode 8 5 Maßgebliche Emittenten 10 6 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen 12 6.1 6.2 6.3 Emissionspegel Immissionssituation im Plangebiet Beurteilung 7 Schalltechnische Maßnahmen 14 8 Schlussbemerkung 18 12 13 13 IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer 0 Seite 3 Nr. I/17/17/BPVL/020 Vorwort Im September 2014 wurde durch unser Büro der schallimmissionstechnische Fachbeitrag Nr. I/15/14/BPVL/005 zum Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" der Gemeinde Inden erstellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Immissionen aus der südlich des Plangebietes verlaufenden Bundesautobahn 4 (A 4) die Orientierungswerte der städtebaulichen Planung nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für die Gebietsausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) bzw. auch für die eines Dorfgebietes (MD) nicht flächendeckend eingehalten werden können. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sollen im Bebauungsplan Festsetzungen zum baulichen Schallschutz an den überbaubaren Flächen (Baufenster) getroffen werden. Somit wird auf die Vorbelastung im Baugebiet durch Verkehrsgeräusche hingewiesen und im Zuge der Objektplanung ist die Dimensionierung der Außenbauteile entsprechend den Forderungen der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) uneingeschränkt möglich. Der Bebauungsplan hat noch keine Rechtskraft erlangt, für die städtebauliche Abwägung ist im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung (Bebauungsplan) maßgebend. Aufgrund der Änderung der DIN 4109 im Juli 2016, seinerzeit in der Fassung aus 1989 dem Schallgutachten zugrunde gelegt, sind der bauliche Schallschutz im Plangebiet neu zu dimensionieren und Empfehlungen für die Festsetzungen zu den Lärmpegelbereichsklassen neu zu formulieren. Dieser Ergebnisbericht ersetzt daher in vollem Umfang den bisherigen schallimmissionstechnischen Fachbeitrag. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer 1 Seite 4 Nr. I/17/17/BPVL/020 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Inden plant ein neues Baugebiet im Süden der Ortslage Inden-Altdorf zwischen der Friedensstraße im Westen und der Geuenicher Straße im Osten. Nach Norden wird das Plangebiet durch die Römerstraße, nach Süden durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Die bereits bestehenden Hofstellen entlang der Römerstraße werden dabei mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. In ca. 170 m Abstand verläuft südlich des Plangebietes die Autobahn A 4 Aachen-Köln, entlang deren Nordseite im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der Straße umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Erdwällen und Lärmschutzwänden zum Schutz der tangierten Siedlungsstrukturen vor den Straßenverkehrsgeräuschen errichtet worden sind. Für das Plangebiet wird zur Schaffung von Baurecht der Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" durch die Gemeinde Inden aufgestellt. Dabei sollen im nördlichen Teil zur Bestandsbebauung hin Flächen gemäß BauNVO für Dorfgebiete (MD) und im südlichen Teil des Plangebietes Flächen für Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt werden. Gemäß dem zur Verfügung gestellten städtebaulichen Konzept sind mehrgeschossige Gebäude möglich. Eine Übersicht des Plangebietes bietet nachstehender Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes. Immissionen im Baugebiet aus den Straßenverkehrsgeräuschen oberhalb der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (DIN 18005, Schallschutz im Städtebau) können nicht sicher ausgeschlossen werden. Von daher soll es Aufgabe dieser schall- IBK Schallimmissionsschutz Seite 5 Nr. I/17/17/BPVL/020 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer immissionstechnischen Untersuchung sein, die Immissionen aus den Verkehrsgeräuschen im Plangebiet zu ermitteln und nach den Orientierungswerten gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 zu beurteilen. Die Dimensionierung weiterer aktiver Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn ist im Rahmen der städtebaulichen Planung nicht vorgesehen. Auf der Grundlage der zu erwartenden Immissionsverhältnisse sind im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte die Anforderungen an den baulichen Schallschutz für geplante Bebauung durch die Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2016) festzustellen. 2 Bearbeitungsgrundlagen 2.1 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur - BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29.03.2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist. - BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist. - BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist. - DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 mit dem Beiblatt 1: schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 - DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016, Mindestanforderungen - DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Juli 2016, Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen - DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien IBK Schallimmissionsschutz Seite 6 Nr. I/17/17/BPVL/020 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer - RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 einschl. korrigierter Nachdruck 1992 Die Anwendung der Richtlinien und Normen erfolgte in der jeweils aktuellen Fassung. 2.2 Verwendete Unterlagen und Angaben Für die schallimmissionstechnische Untersuchung wurden vom Auftraggeber sowie den Planungsbeteiligten folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt. − Entwurf des Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof", M = 1 : 1000, Stand: 25.04.2017, bereitgestellt per Mail am 26.04.2017 durch: Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, Kasinostraße 76 A, 52066 Aachen − Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. I/02/00/BP/034 vom 23.09.2003 zum Bebauungsplan "Waagmühle", IBK Schallimmissionsschutz, Dipl.-Ing. F.-J. Kals, Herzogenrath, einschließlich aller Daten- und Plangrundlagen gemäß Ziffer 2.2 wie u. a. Vermessungs- und Höhendaten, Verkehrsgutachten, Lage- und Höhenpläne Lärmschutzanlagen BAB 4, usw.; Stand 09/2003 - Nutzung von Geobasisdaten und -diensten der Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW unter Open Data Prinzipien, Land NRW (2017), Datenlizenz Deutschland Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Datensatz: https://www.geoportal.nrw/ • • Liegenschaftskataster Luftbilder Sofern die Planungsunterlagen keine Angaben über das Datum der Aufstellung bzw. den aktuellen Bearbeitungsstand enthalten, ist das Eingangsdatum der Bereitstellung der Unterlagen vermerkt. 3 Schalltechnische Forderungen In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, in der Bauleitplanung die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Es sind die Belange des Umweltschutzes in Abwägung zu den übrigen Planungsabsichten zu berücksichtigen. Dieses gilt umso mehr bei Neuplanungen, wenn eine geplante Bebauung an vorhandene Verkehrsflächen oder an sonstige, das Gebiet vorbelastende Schallquellen heranrücken soll oder neue Straßen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung geplant sind. IBK Schallimmissionsschutz Seite 7 Nr. I/17/17/BPVL/020 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Durch den Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 21.07.1988 wurde die DIN 18005 eingeführt, welche zwischenzeitlich durch die Normenausgabe vom Juli 2002 ersetzt wurde. Unabhängig hiervon gelten die im Beiblatt 1 der Vorgängernorm aus 1987 beschriebenen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Das Beiblatt 1 der DIN 18005 gibt nachfolgende Orientierungswerte zur Beurteilung der Immissionen aus Verkehrsgeräuschen für die städtebauliche Planung für die folgenden Gebietsausweisungen vor: Orientierungswerte Gebietsnutzung Tagzeit Nachtzeit in dB(A) GE MK Gewerbegebiet Kerngebiet 65 55 MI MD Mischgebiet Dorfgebiet 60 50 WA Allgemeines Wohngebiet 55 45 WR Reines Wohngebiet 50 40 Die DIN 18005 gibt die Beurteilungszeiträume für die Tag- und Nachtzeit wie folgt vor: Tagzeit: Nachtzeit: 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Die Orientierungswerte nach DIN 18005 sind keine Grenzwerte, sondern Hilfswerte für die städtebauliche Planung, deren Berücksichtigung der Abwägung unterliegt. Die Einhaltung dieser Orientierungswerte oder ihre Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betroffenen Gebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Lärmschutz zu erfüllen. In vorbelasteten Bereichen als auch unter bestimmten Planungsvoraussetzungen lassen sich die Orientierungswerte jedoch oft nicht einhalten. Hier müssen im Rahmen der Abwägung Überschreitungen dieser Werte im Bebauungsplanverfahren begründet oder bei Planungsmaßnahmen andere geeignete Maßnahmen getroffen und planungsrechtlich abgesichert werden. Gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben sollten nach Möglichkeit Nutzungskonflikte innerhalb des Plangebietes gelöst werden. Andernfalls sollen zur Lösung von Konfliktsituationen geeignete Maßnahmen auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes sachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Es ist weiterhin nicht vereinbar, städtebauliche Missstände oder unzumutbare Immissionsbelastungen bestehen zu lassen oder sie durch Planungen festzuschreiben oder gar zu verschlechtern. Sofern durch geeignete Maßnahmen keine ausreichende Minderung von Immissionen erreicht werden kann, ist im Rahmen der Abwägung zu prü- IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 8 Nr. I/17/17/BPVL/020 fen, inwieweit nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Immissionen seitens der betroffenen Anwohner hingenommen werden müssen. In der Bauleitplanung sollten Maßnahmen zur Lösung von Konflikten wie Flächen für schallschutztechnische Maßnahmen, Nutzungseinschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (aktive und passive Schallschutzmaßnahmen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dargestellt und beschrieben werden. Für die Beurteilung der Immissionen im Plangebiet war den städtebaulichen Vorgaben gemäß dem Entwurf des Rechtsplanes zum Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" von verschiedenen Gebietseinstufungen (Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Dorfgebiet (MD)) auszugehen. 4 Berechnungs- und Beurteilungsmethode Die schalltechnischen Berechnungen wurden in dieser Untersuchung mittels eines in Fachkreisen verbreiteten und anerkannten Rechenprogramms (SoundPLAN Version 7.4) auf einem Personal Computer durchgeführt. Dabei wurden die mathematischen Vorgaben und Algorithmen der unter Ziffer 2 benannten Normen und Richtlinien angewendet. Die Berechnung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet erfolgt durch Simulation der Schallabstrahlung von den relevanten Schallquellen zu den Berechnungsaufpunkten in einem Berechnungsmodell. Im Zusammenhang mit der Planung östlich benachbarter Baugebiete u. a. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 "Waagmühle" wurde das Berechnungsmodell in einem Schallausbreitungsprogramm auf der Grundlage seinerzeit zur Verfügung stehenden Pläne und Vermessungsdaten, durch Digitalisierung und / oder der Übernahme von Datensätzen bzw. Eingabe der Lageund Höhenkoordinaten für die Topographie, Gebäude, Schallquellen, Abschirmeinrichtungen etc. annähernd der Örtlichkeit nachempfunden. Die vorhandenen Gebäude wurden soweit möglich aus den zur Verfügung gestellten Kartenwerken ebenso wie die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 (Lärmschutzwall und Lärmschutzwände) nach Lage und Höhe in das Berechnungsmodell übernommen. Als relevante Schallquellen wurde die Autobahn A 4 als Linienschallquelle unter annähernder Berücksichtigung der Gradienten und der die Verkehrswege begleitenden Topographie auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht. Die von der Schallquelle ausgehende Schallleistung ergibt sich bei Straßen in Abhängigkeit der Verkehrsbelastung, der Geschwindigkeit, der Straßenlängsneigung und der Straßenoberfläche. Die hieraus ermittelten Emissionspegel wurden auf die äußeren IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 9 Nr. I/17/17/BPVL/020 Verkehrsbänder (der äußeren durchgehenden Fahrstreifen) aufgeteilt. Eine Übersicht des Berechnungsmodells ist den Lageplänen in der Anlage 1 zu entnehmen. Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet. Die Berechnung der Immissionen aus den Straßenverkehrsgeräuschen im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in den RLS-90 (Teilstückverfahren) für den Straßenlärm. Mit Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionsteilpegel aus den einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen Summe der Teilpegel der Abschnitte gebildet. Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude, Erdwälle und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die Basishöhen für die Berechnungen wurden im Verlauf des anstehenden Geländes den gemäß vermessungstechnischen Vorgaben und der Laserscandaten zum Bestand angenommen. Aus der flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) mit vergleichsweise hoher Genauigkeit abgeleitet werden. Da hinsichtlich der konkreten zeitlichen Realisierung der Bebauung keine exakten Vorgaben bestehen, können die Gebäude über einen längeren Zeitraum nach und nach im Plangebiet realisiert werden. Deswegen wurde von einer freien Schallausbreitung ohne Berücksichtigung der reflektierenden und abschirmenden Wirkung von neuen Gebäuden im Plangebiet ausgegangen. Die Isophonenlärmkarten (Anlage 1) sind maßgebend für die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes im Plangebiet. Gemäß den Vorgaben der derzeitigen Planung können mehrgeschossige Gebäude im Plangebiet errichtet werden. Von daher wurden die Berechnungen in mehreren Berechnungsebenen (Geschosslagen) durchgeführt. Die Aufpunkthöhe für die schalltechnische Berechnung in einer Geschossebene wird wie folgt in der Berechnung berücksichtigt. Berechnungsebene 1 (ca. Garten- und Freiräume) ≤ 2 m über Gelände Berechnungsebene 2 (ca. 1. OG) ≤ 6 m über Gelände Berechnungsebene 3 (ca. 2. OG) ≤ 9 m über Gelände Die verwendeten Höhenangaben im Berechnungsmodell entsprechen somit in etwa den Basishöhen der neuen Gebäude. Die berechneten Immissionsbeurteilungspegel ergeben sich u. a. in Abhängigkeit von den Höhenverhältnissen im Plangebiet. Das den Berechnungen zugrunde liegende Ausbreitungsmodell ist für die berechneten Immissionen bzw. die Darstellung der Immissionsverhältnisse in den Isophonenlärmkarten verbindlich. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 10 Nr. I/17/17/BPVL/020 Die Immissionen im Plangebiet wurden für ein dichtes Aufpunktraster im Abstand von 5 m berechnet. Durch die dichte Lage von Berechnungsaufpunkten ist eine flächendeckende Darstellung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet möglich. Aus der Rasterkarte wurde die Darstellung der Isophonenlinien abgeleitet. Die Gliederung der Immissionsbereiche wurde so gewählt, dass die Isophonenlinien auch den Orientierungswerten für die städtebauliche Planung (DIN 18005) entsprechen. Somit sind die Bereiche, in denen Überschreitungen der Werte zu erwarten sind, direkt aus den Karten abzuleiten. Die umfangreichen mathematischen und physikalischen Zusammenhänge sowie die Berechnungsansätze für die einzelnen Pegelkorrekturen sind hier auf Grund der Verwendung eines anerkannten Rechenprogramms, welches nach den einschlägigen Rechenverfahren arbeitet, nicht mehr gesondert aufgeführt. 5 Maßgebliche Emittenten Auftragsgemäß galt es, die Verkehrsgeräusche aus der A 4 Aachen-Köln im Plangebiet flächenhaft zu berechnen. Basis für die Berechnung und Beurteilung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet ist die abgestrahlte Schallleistung der Straße auf der Grundlage der Verkehrsbelastung und Verkehrszusammensetzung. Nachfolgend sind die Ausgangsdaten und Parameter für die schalltechnischen Berechnungen zusammengestellt. In schalltechnischen Untersuchungen zu benachbarten Bebauungsplänen im Gemeindegebiet nördlich der A 4 (z. B. Bebauungsplan Nr. 27 "Waagmühle") wurden seinerzeit im Jahr 2003 für eine prognostizierte Netzsituation für das Jahr 2015 Verkehrsbelastungszahlen für die Autobahn Aachen-Köln auch unter Berücksichtigung des sechsstreifigen Ausbaus zugrunde gelegt. Die Dimensionierung schalltechnischer Maßnahmen für diese Plangebiete basieren auf der Bewertung einer Immissionssituation, bei der in den Schallausbreitungsberechnungen auf der A 4 von einer durchschnittlichen, täglichen Verkehrsmenge von DTV = 81.260 Kfz/24h bei einem LkwAnteil von 22,2% zur Tagzeit und 34,0% zur Nachtzeit ausgegangen wurde. Östlich des Autobahnkreuzes (AK) Aachen, westlich vor der Anschlussstelle (AS) Eschweiler-West existiert seit Jahren eine automatische Dauerzählstelle des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Die Auswertung der Verkehrsmengen in den Jahren 2010 bis einschließlich 2016 ergibt auf der Basis der Veröffentlichungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW zu der Zählstelle östlich des AK Aachen eine Belastung auf der A 4 von: IBK Schallimmissionsschutz Seite 11 Nr. I/17/17/BPVL/020 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Straße Jahr der Erfassung DTV in Kfz/24h 2010 69.296 2011 69.296 2012 68.463 2013 68.945 2014 71.232 2015 73.326 2016 74.952 A4 östlich AK Aachen Die seinerzeit zugrunde gelegte Verkehrsmenge von DTV = 81.260 Kfz/24h für das Jahr 2015 wurde und wird demnach auch in den kommenden Jahren vermutlich noch nicht erreicht. In Abstimmung mit dem Planungsamt der Gemeinde Inden wird daher die Höhe der Eingangsgrößen für die schalltechnischen Berechnungen zum geplanten Baugebiet "Am Lützeler Hof" als deutlich "auf der sicheren Seite" liegend angesehen. Weitere Hochrechnungen des Zahlenmaterials auf einen Prognosehorizont sind nicht erforderlich. Folgende Ausgangsdaten zur Verkehrsverteilung in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht sowie zu den Lkw-Anteilen (Schwerlastverkehr) wurden den schalltechnischen Berechnungen daher abstimmungsgemäß zugrunde gelegt. BAB 4 Aachen-Köln DTV = 81.260 Kfz/24h Tagzeit Nachtzeit (06.00 – 22.00 Uhr) (22.00 – 06.00 Uhr) Mt pt Mn pn [Kfz/h] % [Kfz/h] % 4.876 22,2 1.138 34,0 M = Maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h p = Maßgebender Lkw-Anteil in % Straßenbelag (DStrO) Für verschiedene Fahrbahnoberflächen sind Zu- oder Abschläge gemäß Tabelle 4 der RLS-90 bzw. nach den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz des Bundesministers für Verkehr zu berücksichtigen. Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 4 vor einigen Jahren wurden lärmmindernde Fahrbahnbeläge in beiden Richtungsfahrbahnen eingebaut, für die ein Abschlag von DStrO = -2,0 dB(A) in den schalltechnischen Berechnungen angesetzt werden kann. Geschwindigkeiten (DV) Für die Autobahn wird den Rechenvorgaben entsprechend die Richtgeschwindigkeit für Pkw von 130 km/h und maximal 80 km/h für Lkw auf Autobahnen in Ansatz gebracht. Für die von 100 km/h abweichende Geschwindigkeit sieht Abschnitt 4.4.1.1.2 IBK Schallimmissionsschutz Seite 12 Nr. I/17/17/BPVL/020 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer der RLS-90 entsprechende Korrekturen zum Basispegel vor, die in den Berechnungen berücksichtigt wurden. Längsneigung (DStg) Gemäß Ziffer 4.4.1.1.3 der RLS-90 ist die Steigung bzw. das Längsgefälle von Straßen g > 5% mit Zuschlägen von DStg = 0,6 ·g - 3 dB(A) zum Emissionspegel zu berücksichtigen. Steigung oder Längsgefälle g ≤ 5% werden als schalltechnisch nicht relevant angesehen. Die Autobahn verläuft im Untersuchungsbereich nahezu in ebenem, nach Osten leicht ansteigendem Gelände. Steigungen oder Längsgefälle > 5% sind im betrachteten Einwirkungsbereich des Verkehrsweges nicht vorhanden. Es werden daher keine Zuschläge berücksichtigt. Lichtsignalanlagen (K) Zur Berücksichtigung der Störwirkung von anhaltenden und abfahrenden Fahrzeugen im Bereich lichtsignalgesteuerter Kreuzungen und Einmündungen sind für Abstände < 100 m zum Immissionsort Zuschläge von 0 - 3 dB(A) gemäß RLS-90 Bild 9 zu berücksichtigen. Lichtsignaltechnisch geregelte Einmündungen oder Kreuzungen sind im maßgebenden Untersuchungsradius nicht vorhanden, Zuschläge sind daher im Sinne der RLS-90 nicht zu berücksichtigen. 6 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen 6.1 Emissionspegel Grundlage für die Berechnung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet sind die abgestrahlten Schallleistungen der maßgeblichen Emittenten. Der auf den Fahrstreifen fließende Verkehr wird als Linienschallquelle in 0,50 m Höhe über dem Straßenniveau betrachtet. Die Schallemissionen der A 4 errechnen sich aus der Verkehrsbelastung, den Lkw-Anteilen, der Geschwindigkeit, der Straßenoberfläche und den Steigungsverhältnissen für die Tag- und Nachtzeit zu: Straße BAB 4 Aachen-Köln Tagzeit LmE,T Nachtzeit LmE,N dB(A) dB(A) 77,7 72,3 IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer 6.2 Seite 13 Nr. I/17/17/BPVL/020 Immissionssituation im Plangebiet Unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse, wie u. a. Beugung, Abstand, Reflexion und Absorption etc., errechnet sich die zu erwartende Immissionsbelastung im Plangebiet. In den Isophonenlärmkarten in der Anlage 1, Blätter 1 bis 8 sind die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet aus den tangierenden Straßen in unterschiedlichen Berechnungsebenen für die Tag- und Nachtzeit dargestellt. Dabei wurde zunächst in einer Zwischenberechnung für den theoretischen Fall, dass die bereits vorhandenen aktiven Lärmschutzanlagen an der Nordseite der A 4 (Erdwälle und Lärmschutzwände) nicht realisiert wären, in einer Berechnungshöhe von 6 m über dem anstehenden Gelände die Immissionssituation im Plangebiet ermittelt. In den Blättern 1 und 2 der Anlage 1 sind die Isophonenlinien für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit entsprechend aufbereitet. Am südlichen Rand des Plangebietes wären zur Tagzeit ca. 64 dB(A) und zur Nachtzeit ca. 59 dB(A) zu erwarten. Durch die realisierten der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 im Zuge des erfolgten sechsstreifigen Ausbaus der Autobahn können die Immissionen im Plangebiet teilweise deutlich, insbesondere in den Erdgeschossen und Freiräumen, gemindert werden. Die Immissionssituation für die Berechnungsebene in 2 m über dem Gelände unter Berücksichtigung der Abschirmeinrichtungen ist für die Tagzeit im Blatt 3 und für die Nachtzeit im Blatt 4 der Anlage 1 dargestellt. Die Pegelminderung durch den aktiven Schallschutz beträgt für die Erdgeschosse und Freiräume ca. 4-6 dB(A). Den weiteren Isophonenlärmkarten der Anlage 1 sind in den Blättern 5 bis 8 die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus der A 4 in den Berechnungsebenen 6 m und 9 m für die oberen Geschossebenen jeweils für die Tag- und Nachtzeit zu entnehmen. Die Darstellung der Immissionssituation im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 geht von einer freien Schallausbreitung im Baugebiet aus, da die konkrete Umsetzung der Bebauung hinsichtlich der zeitlichen Reihenfolge nicht exakt vorhersehbar ist und somit abschirmende Wirkungen von zukünftigen Gebäuden daher zunächst unberücksichtigt bleiben (müssen). Die Lärmkarten stellen somit die voraussichtlich ungünstigsten zu erwartenden Immissionsbedingungen im Plangebiet dar. In den Schallschattenbereichen der geplanten Gebäude sowie vor den Gebäuderückseiten werden günstigere als die hier dargestellten Immissionsverhältnisse zu erwarten sein. Auch wird mit zunehmender Bebauung durch die Abschirmung und die dämpfende Wirkung der Gebäude in größeren Abständen zu den Verkehrswegen von günstigeren Immissionsverhältnissen auszugehen sein. 6.3 Beurteilung Den Lärmkarten in der Anlage 1 ist zu entnehmen, dass in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (Nachtzeit) flächendeckend im Plangebiet die Orientierungswerte der IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 14 Nr. I/17/17/BPVL/020 städtebaulichen Planung für Allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) und für Misch- / Dorfgebiete von 50 dB(A) nachts trotz der umfangreichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 nicht eingehalten werden können. Mit zunehmendem Abstand zur A 4 nimmt die Beaufschlagung im Plangebiet ab. Für die nächstgelegenen Baufenster (WA) im südlichen Teil des Plangebietes muss mit Immissionen zur Tagzeit von bis zu 59 dB(A) und zur Nachtzeit von bis zu 54 dB(A) in den oberen Geschossebenen gerechnet werden. In den Erdgeschossen sind ca. 1-2 dB(A) niedrigere Beaufschlagungen zu verzeichnen. Damit werden nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete, sondern auch die für Mischgebiete überschritten. Bei derartigen Überschreitungen der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung muss davon ausgegangen werden, dass durch die Straßenverkehrsgeräusche die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Bei vollständig geöffneten Fenstern mit Ausrichtung zur Autobahn ist u. U ein störungsfreier Schlaf in den Räumen nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund sollte im Rahmen der Festsetzungen im Bebauungsplan ggf. auch ein Einfluss auf die Grundrissgestaltung und die Anordnung von Fenstern zu schutzbedürftigen Räumen, insbesondere für die Schlafräume genommen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst an den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden, vgl. auch nachfolgende Ziffer 7. Alternativ bieten sich für Schlafräume lüftungstechnische Anlagen an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr liefern und einen störungsfreien Schlaf ermöglichen. Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden und Erdwällen an der A 4 in der Vergangenheit realisiert worden sind, werden weitere Betrachtungen diesbezüglich – auch im Hinblick auf die Kostenverhältnismäßigkeit – als nicht zielführend angesehen. Von daher werden an den Gebäuden im Plangebiet ergänzende Schallschutzmaßnahmen erforderlich (baulicher Schallschutz). 7 Schalltechnische Maßnahmen Für das Plangebiet muss mit Überschreitungen der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN 18005 (Verkehrsgeräusche) gerechnet werden. Eine vollständige Abschirmung durch weitergehende Lärmschutzwall-/wandkombination ist aus den zuvor genannten Kostengründen, auch aus Gründen des Landschaftsbildes mit unverhältnismäßig hohen Schirmhöhen städtebaulich nicht vertretbar. Von daher werden innerhalb der überbaubaren Flächen (Baufenster), in dem schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräume innerhalb der Gebäude errichtet werden können, Kennzeichnungen für ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Dieser sogenannte passive, oder auch bauliche Schallschutz soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermeiden bzw. verringern. Hierzu werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sons- IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 15 Nr. I/17/17/BPVL/020 tigen Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung schutzbedürftiger Räume sowie u. U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst an den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden (architektonische Selbsthilfe). Bei ggf. geplanten Außenwohnbereichen wie offene Balkone, Loggien, etc. in den Obergeschossen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass im mittleren und südlichen Teil des Plangebietes Überschreitungen der Orientierungswerte zur Tagzeit zu erwarten sind, so dass ein temporärer Aufenthalt außerhalb der Räume im Einwirkungsbereich der Straße als störend empfunden werden kann. Zum Schutz der Außenwohnbereiche sollten Einfriedungen oder Verglasungen möglich sein. Terrassen- oder Balkondecken sollten unterseitig mit schallabsorbierenden Materialien zur Vermeidung von Reflektionen vorgesehen werden. Durch entsprechende Festsetzungen für den passiven Schallschutz im Bebauungsplan wird auf die Beaufschlagung durch die Verkehrsgeräusche und die Höhe der Beaufschlagung hingewiesen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile einzuhalten. Die resultierende Schalldämmung der Außenbauteile zu einem Raum ergibt sich aus den Einzeldämmwerten der Teilflächen (Fenster-, Lüfter-, Wand- bzw. Dachfläche usw.) sowie in Abhängigkeit der Größe der Räume. Die erforderliche Schalldämmung der Außenbauteile muss daher bei einer verfestigten Objektplanung für jeden Einzelfall ermittelt werden. Ohne die Kenntnis der Objektplanung (Raumgeometrie) ist es wenig sinnvoll, konkrete Angaben zur Schalldämmung in dB-Werten oder Schallschutzklassen für einzelne Bauteile in der Bauleitplanung festzuschreiben. Wichtiger sind die Hinweise auf die Immissionsbelastung des Gebietes und auf eine den Schallimmissionsverhältnissen entsprechende Bauweise im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau (Ausgabe 2016). Dimensionierung der schalltechnischen Maßnahmen Der maßgebliche Außenlärmpegel für die Zuordnung der Lärmpegelbereiche ergibt sich aus den Lärmkarten in der Anlage 1. Er errechnet sich zunächst durch Addition von 3 dB(A) auf den Beurteilungspegel zur Tagzeit bei schutzbedürftigen Räumen (z. B. Wohn-/ Esszimmer, Wohnküchen, Kinderzimmer, Elternschlafzimmer). Zum Schutz des Nachtschlafes in Schlaf- und Kinderzimmern (auch Gästezimmer) werden in der neuen DIN 4109 weitergehende Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gestellt. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Seite 16 Nr. I/17/17/BPVL/020 Sofern die gegenüber dem Tag um 10 dB(A) höhere Schutzbedürftigkeit der Nacht durch 10 dB(A) niedrigere nächtliche Beurteilungspegel kompensiert wird, ist zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels wie in der Vergangenheit eine Addition von 3 dB(A) auf den Beurteilungspegel zur Tagzeit vorzunehmen. Das alleinige Abstellen der Schalldämmmaße der Außenbauteile auf den Beurteilungspegel Tag kann allerdings unter Umständen zu einer Unterdimensionierung führen, wenn insgesamt von Verkehrsgeräuschen zur Nachtzeit auszugehen ist, die weniger als 10 dB(A) von den Beurteilungspegeln zur Tagzeit abweichen. So kann eine auf den Tag ausgelegte Dimensionierung der Schalldämmmaße der Außenbauteile zu hohe Innenraumpegel für die Nacht zur Folge haben. Im Teil 2 der DIN 4109 wurde daher im Kapitel 4.4.5 eine neue Regelung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen aufgenommen, wonach der maßgebliche Außengeräuschpegel zum Schutz des Nachtschlafes sich aus dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem pauschalen Zuschlag von 10 dB(A) ergibt. An der A 4 tritt zwischen den Immissionspegeln Tag/Nacht lediglich ein Gefälle von ca. 5-7 dB(A) auf, vgl. Isophonenlärmkarten in der Anlage 1. Von daher muss o. g. Regelung der DIN 4109 mit einem Zuschlag von 10 dB(A) auf den Nachtpegel zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels herangezogen werden. Nach Ziffer 4.4.5.1 der DIN 4109-2 ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit maßgeblich, die die höhere Anforderung ergibt. Der im weiteren Planverfahren zu berücksichtigende maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes errechnet sich aus den Immissionsbeurteilungspegeln zur Nachtzeit zuzüglich 3 dB(A) und der pauschalen Addition von 10 dB(A) gemäß Ziffer 4.4.5.2 der DIN 4109, Teil 2. Im vorliegenden Fall empfiehlt sich für die Bauleitplanung die Festsetzung der Bauweise nach den Lärmpegelbereichen der Tabelle 7 der DIN 4109. Somit ist unabhängig von der Ausführungsart jedes einzelnen Objektes, der Außenwandfläche, der Raumgröße etc. der erforderliche Schallschutz eindeutig und nachvollziehbar zu beschreiben. Die DIN 4109 ist das Handwerkszeug der Architekten, die somit ebenfalls nachvollziehbar im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis für den Schallimmissionsschutz führen können. Die erforderlichen Schalldämmmaße ergeben sich aufgrund der Raumart innerhalb eines jeden Lärmpegelbereiches. Die DIN 4109 unterscheidet bei den Anforderungen an die Schalldämmung drei verschiedene Raumarten. Bei den hier vorgesehenen Nutzungen ist im Wesentlichen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, in Einzelfällen ggf. auch von häuslichen Büroräumen auszugehen. Für die oberhalb der Orientierungswerte beaufschlagten Flächen gelten für die Außenbauteile folgende Anforderungen nach DIN 4109, Tabelle 7: IBK Schallimmissionsschutz Seite 17 Nr. I/17/17/BPVL/020 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich dB(A) erf. R’w,res dB Wohnräume erf. R’w,res dB Büros etc. etc. bis 55 I ≥ 30 - 56 - 60 II ≥ 30 ≥ 30 61 - 65 III ≥ 35 ≥ 30 66 - 70 IV ≥ 40 ≥ 35 71 - 75 V ≥ 45 ≥ 40 76 - 80 VI ≥ 50 ≥ 45 In Abhängigkeit der geometrischen Lage der Gebäude und der Beaufschlagung durch die Verkehrsgeräusche wird empfohlen, den im schalltechnischen Maßnahmenplan Anlage 1, Blatt 9 und 10 angegebenen Lärmpegelbereiche in den textlichen Festsetzungen sowie in der Zeichnung des Rechtsplanes flächendeckend zu übernehmen. Die Angaben zum passiven Schallschutz beziehen sich auf alle Neubauvorhaben, die nach den Vorgaben der Bauleitplanung ausgeführt werden. Die schalltechnischen Anforderungen gelten innerhalb der Baufenster stets für alle Fassaden und Geschosslager der Gebäude, auch wenn die Fassaden nicht am Rand sondern innerhalb des Baufensters liegen. Von den Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt, als durch den Lärmpegelbereich definiert. Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Rollladenkästen. Es bleibt hierbei anzumerken, dass nach dem Stand der heutigen Bautechnik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven Schutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch den Einbau geeigneter Wärmeschutzfenster, die die vorgeschriebenen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten, gesichert sind. Entsprechendes regelt allerdings der Einzelfall. IBK Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer 8 Seite 18 Nr. I/17/17/BPVL/020 Schlussbemerkung Die schalltechnische Untersuchung zeigt die zu erwartenden Immissionsverhältnisse im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 "Am Lützeler Hof" aus der etwa 170 m entfernten Autobahn A 4 unter Berücksichtigung der Prognoseverkehrsbelastungen auf. Die Ergebnisse in den Isophonenlärmkarten der Anlage 1 machen deutlich, dass aufgrund der Nähe zu der vorhandenen Autobahn, mit Immissionen in Höhe bzw. auch oberhalb der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung je nach vorgesehener Gebietskategorie gerechnet werden muss. Zur Gewährleistung der erforderlichen Ruhe in den Räumen der schutzbedürftigen Gebäude werden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile (Wand, Fenster, ggf. Rollladenkästen) gestellt. Die Anforderungen durch die Festsetzungen von Lärmpegelbereichen sollten im Bebauungsplan verbindlich definiert werden, vgl. hierzu Ziffer 7 vorstehend. Bei der Bauausführung und Dimensionierung des Gesamtschalldämmmaßes der Fassade sind die Lärmpegelbereiche nach Tab. 7 der DIN 4109 (Ausgabe 2016) zu beachten. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse basieren auf den planerischen Vorgaben und der vorgegebenen Aufgabenstellung sowie den gelieferten Angaben und den örtlichen geometrischen Verhältnissen. Bei Abweichungen gegenüber den zu Grunde liegenden Ausgangsdaten sowie bei Planungsänderungen kann sich unter Umständen eine andere Beurteilung ergeben. In diesem Falle bitten wir um Nachricht. Alsdorf-Hoengen, den 31.05.2017 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. I/17/17/BPVL/020 Immissionssituation im Plangebiet aus den Verkehrsgeräuschen Isophonenlärmkarten (Blätter 1-8) Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Blatt 5 Blatt 6 Blatt 7 Blatt 8 Blatt 9 Blatt 10 Isophonenlärmkarte – ohne LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 6 m über Gelände Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – ohne LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 6 m über Gelände Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 2 m über Gelände Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 2 m über Gelände Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 6 m über Gelände Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 6 m über Gelände Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 9 m über Gelände Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr M = 1 : 3000 Isophonenlärmkarte – mit LS-Anlagen BAB 4 Berechnungshöhe 9 m über Gelände Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr M = 1 : 3000 Schalltechnische Maßnahmen, Wohn und Aufenthaltsräume Lärmpegelbereiche nach Tab. 7 DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2016) M = 1 : 2000 Schalltechnische Maßnahmen, Schlafräume Lärmpegelbereiche nach Tab. 7 DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2016) M = 1 : 2000 Die Berechnungen wurden mittels eines in Fachkreisen anerkannten EDV-Programms durchgeführt. Die Eingabedaten und die Berechnung der Immissionspegel sind sehr umfangreich, so dass die vollständige Beigabe dieser Unterlagen den förmlichen Rahmen dieses Berichtes übersteigen würde. Die Daten werden auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 62,5 dB(A) dB ,5 65 d ) (A dB 52,5 d B(A) (A) 50 dB(A) 57 MD ,5 MD B( A) 33600 MD dB ( A) (A) 60 dB WA 62,5 33600 A) MD 62,5 dB(A) ) (A MD 62 ,5 57,5 dB(A) 55 dB(A) 47 dB 60 dB ( 6 (A) 57,5 dB (A) B( A) 60 d B 60 d A) B( d 0 B( A 65 d WA ) (A) 65 dB (A) 67,5 dB 65 dB(A ) 67,5 d B(A) 70 dB(A Immissionen LrT (A) 70 dB ) 70 d B(A) in dB(A) B(A ) 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 72,5 d 33400 67,5 dB(A 72,5 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 1 Isophonenlärmkarte - ohne LS-Anlagen BAB 4 Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 6m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 B(A55 ) A) B( A) B d( 55 d B(A) 57,5 MD 57,5 dB(A) 52,5 d dB MD 55 dB(A ) B(A))(A) 45 dB(A ,5 47,5 d 52 d 2,5 55 d B(A ) dB(A) 33800 33800 MD ) B(A) 57,5 d 50 dB(A) 4 55 dB(A) 52,5 dB(A 57,5 dB( A) MD 33600 33600 MD WA (A) 57,5 dB WA ) B (A 60 d B(A) 60 d ) 62,5 dB(A ) 60 dB(A 65 dB(A B(A) 62,5 d Immissionen LrN (A) 65 dB ) 67,5 dB(A 33400 65 dB ( A) 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 in dB(A) ) 62,5 dB(A 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 2 Isophonenlärmkarte - ohne LS-Anlagen BAB 4 Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 6m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 50 d dB dB (A ) 5 ) B(A 0d 52,5 d B(A) MD5 2,5 (A) dB 50 5MD 5 dB(A ) MD dB(A) 4457,5 dB dB( (AA)) 42,5 dB(A) (A 55 40 dB(A) 50 47,5 dB(A) 47,5 dB(A ) ) 55 ) (A dB 52 B(A) 52,5 ,5 dB (A ) dB( A) (A dB 55 MD ) 33600 57,5 dB(A) 57,5 dB( 33600 MD A) WA WA 57,5 A) dB ( 60 dB(A) 60 dB(A) in dB(A) 60 dB(A ) 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 33400 Immissionen LrT 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 3 Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4 Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 2m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 4 5 47, A) dB( 45 B 45 d 45 MD MD 50 dB(A) B( A) (A)MD 40 d (A ) 425 ,5d dB ) 40 dB 37,5 dB(A)B(A ((AA )) dB 35 dB(A) ,5 47 A) dB( 50 47,5 dB(A) ) (A B d 42,5 dB(A) 45 dB(A) dB (A ) 45 dB(A) 50 dB(A) MD 33600 33600 MD 52,5 dB(A) WA WA (A 52,5 dB ) ) dB(A 52,5 55 dB(A) Immissionen LrN in dB(A) 55 dB(A) 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 33400 55 dB(A) 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 4 Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4 Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 2m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 ) (A dB 55 55 dB (A ) 55 d B(A ) A) MD ) MD 55 dB(A B(A 47,5ddB(A) ) 55 dB (A ) MD 55 dB ( 50 45 ) (A dB MD 33600 57,5 dB(A) ) 57,5 dB(A 33600 MD WA 57, 5 ) dB(A WA 60 dB(A) 60 dB(A) 60 d ) B(A 62,5 dB(A Immissionen LrT 62,5 d 65 d B ( A) in dB(A) B(A) 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 33400 62,5 dB(A) 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 5 Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4 Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 6m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 50 47,5 dB(A) ) B (A 50 d d 50 A) B( 45 dB(A) 42,5 dB(A) dB (A ) MD 50 dB(AMD ) 50 dB (A) MD MD 33600 52,5 dB(A) WA (A) 5 dB 52, (A) 33600 dB 52,5 MD WA 52,5 dB(A ) 55 dB(A) 55 dB(A) ) B(A 55 d Immissionen57,5 dB(A LrN 57,5 dB(A) 33400 60 B(A) 57,5 d ) (A B d 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 in dB(A) 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 6 Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4 Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 6m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 MD MD MD MD 57,5 dB(A) 33600 33600 MD ) 57,5 dB(A WA B(A) 57,5 d WA 60 dB(A) ) 60 dB(A 60 d B(A) 62,5 dB(A ,5 62 62,5 dB(A) ) (A dB 33400 65 dB(A) in dB(A) (A) 67,5 dB 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 ) (A dB 65 ) 67,5 dB(A Immissionen65 dB(A LrT 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 7 Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4 Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 9m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25400 33800 33800 50 dB(A) 50 d MD B(A) MD MD MD 33600 33600 MD 52,5 dB(A) WA ) 52,5 dB(A d 52,5 WA B(A) 55 dB(A) 55 dB(A) ) B (A 55 d 57,5 dB(A ,5 57 57,5 dB(A) Immissionen0 dB(A 6 LrN in dB(A) ) 60 dB(A 62,5 dB(A) 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < (A) 60 dB 25200 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 33400 33400 ) (A dB 60 dB(A) 25400 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Anlage: 1 Blatt: 8 Isophonenlärmkarte - mit LS-Anlagen BAB 4 Nachtzeit 22.00 bis 06.00 Uhr, Beurteilungspegel Berechnungshöhe in 9m über Gelände Maßstab 1:3000 0 25 50 100 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 150 200 250 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25350 25500 Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich nach DIN 4109-1 Tab. 7 <= 55 I 55 < <= 60 II 60 < <= 65 III 65 < <= 70 IV 70 < <= 75 V 75 < <= 80 VI 80 < 33750 33750 in dB(A) VII LPB II 33600 33600 LPB III 25200 25350 25500 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Schalltechnische Maßnahmen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Anlage: 1 Blatt: 9 Maßgeblicher Außenlärmpegel (Wohn- u. Aufenthaltsräume) Tagpegel Lr,T + 3 dB nach Abschnitt. 4.4.5.2 Empfehlungen zum baulichen Schallschutz nach Tab. 7 der DIN 4109:2016-07 Maßstab 1:2000 0 15 30 60 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 90 120 150 m Gemeinde Inden - Bebauungsplan Nr. 35 "Am Lützeler Hof" Baugebiet Inden-Altdorf zw. Friedensstraße und Geuenicher Straße Projekt Nr. I/17/17/BPVL/020 25200 25350 25500 Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich nach DIN 4109-1 Tab. 7 <= 55 I 55 < <= 60 II 60 < <= 65 III 65 < <= 70 IV 70 < <= 75 V 75 < <= 80 VI 80 < 33750 33750 in dB(A) VII LPB III 33600 33600 LPB IV 25200 25350 25500 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden BAB 4 Aachen-Köln Schalltechnische Maßnahmen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Anlage: 1 Blatt: 10 Maßgeblicher Außenlärmpegel (für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden) Nachtpegel L r,N + 10 dB und + 3 dB nach Abschnitt. 4.4.5.2 Empfehlungen zum baulichen Schallschutz nach Tab. 7 der DIN 4109:2016-07 Maßstab 1:2000 0 15 30 60 Datum: 31.05.2017 Bearbeiter: Mettig, Kadansky-Sommer 90 120 150 m