Daten
Kommune
Inden
Größe
1,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
UMWELTBERICHT MIT
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM
BEGLEITPLAN /
EINGRIFFSBILANZIERUNG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Gemeinde Inden
(Abb. 1: Lage im Raum)
Stand: 26.07.2017
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG
1.1
1.2
Planungsanlass und Kurzdarstellung des B-Plans
Beschreibung des Standorts
1.2.1
1.2.2
Naturräumliche Lage
Sonstige Lage des Plangebiets
1.3
Ziele des Umweltschutzes
2
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
2.1
Schutzgüter
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.1.9
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Sonstige Hinweise
Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Maßnahme
Planungsalternativen
Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Maßnahme
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen
Umweltüberwachung
Verwendete Verfahren, Hinweise auf Schwierigkeiten und Defizite
3
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG
3.1
3.2
Eingriffs- / Ausgleichsbewertung
Planungskonsequenzen
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
Planungsgrundsätze
Landschaftspflegerische Konzeption
Externe Ausgleichsmaßnahmen
Bodenbezogene Eingriffs- und Ausgleichsberechnung
3.3
Zeitlicher Rahmen und Pflege
4
ZUSAMMENFASSUNG
5
LITERATUR
ANHANG
Anlage 1
Anlage 2
2.1
2.2
2.3
Anlage 3
Biotoptypenwertliste
Ökokonto Rurwiesen – Viehöven
Lageplan
Entwicklungsplan Biotoptypen
Bestandsplan
Landschaftspflegerische Konzeption
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 1
1
EINLEITUNG
1.1
Planungsanlass und Kurzdarstellung des B-Plans
Die Gemeinde Inden beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Lützeler Hof“ in
Inden, um die Voraussetzungen für Wohnbebauung im Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung unter Einbeziehung des vorhandenen Dorfgebiets als Bestand zu schaffen.
Das Plangebiet befindet sich im Allgemeinen Siedlungsbereich der Gemeinde Inden und soll an
den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/Altdorf mit ca. 49 Grundstücken angeschlossen
werden.
Die Entwicklung dieses Baugebiets auf diesem Standort erfolgt aus Gründen des starken Bauinteresses im Rahmen der Gemeindeentwicklung von Inden. Darüber bietet sich der Anschluss
an die vorhandene, technische Infrastruktur wie Abwasser, Wasser, Strom und sonstige Medien über das vorhandene, angrenzende Straßen- und Lagenetz an.
Auf der Neuplangebietsfläche von insgesamt 53.564 m² sollen folgende Einzelzuweisungen
erfolgen:
Dorfgebiet Bestand
Wohnbauland
Grünflächen
davon Wassergebundenen Wege
Verkehrsflächen
16.638
28.697
4.257
955
3.972
m²
m²
m²
m²
m²
Das Plangebiet schließt im Süden an den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/Altdorf an. Es
umfasst das vorhandene MD-Gebiet mit den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben südlich der Römerstraße und grenzt
östlich in Teilbereichen an ein vorhandenes Wohngebiet mit neu angelegten Ausgleichsflächen in Form einer Obstwiese, einer freiwachsenden Gehölzhecke sowie Schnitthecken
(Hainbuchen),
westlich in Teilbereichen an eine naturnahe Feldgehölzhecke und ansonsten an landwirtschaftliche Flächen,
südlich an einen vorhandenen Erschließungsweg mit angrenzenden, landwirtschaftlichen
Nutzflächen.
Die Erschließung erfolgt im Westen von der Friedenstraße und im Osten von der Genenicher
Straße aus. Das nördliche Plangebiet wird über die Römerstraße erschlossen und von den Nebenerwerbsbetrieben umschlossen.
Der allgemeine Siedlungsbereich ist
im Westen großräumig durch die Auen- und Schutzbereiche der Inde,
im Norden durch die künftige Abbaukante des Tagesbaus Inden II sowie die Goltsteinkuppe
im Osten durch die Lucherberger Halde und den Tagebau
sowie
im Süden durch die Autobahn und die begleitende Hochspannungstrasse
in ihrer Ausdehnung begrenzt.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 2
(Abb. 2: Entwurf B-Plan)
(Abb. 3: Städtebaulicher Entwurf)
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 3
Das Plangebiet stellt eine südliche, städtebauliche Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs von Inden/Altdorf dar.
Der Bebauungsplan Nr. 35 „Lützeler Hof“ sieht eine Umwandlung der derzeitig vorhandenen
Flächen für die Landwirtschaft in Allgemeines Wohngebiet (WA) und Dorfgebiet (MD) vor.
Für die Bebauung werden Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zweigeschossiger Bauart
festgesetzt. Entsprechend betragen die Traufhöhen 6,00 m und die Firsthöhen 9,00 m für beide bauliche Nutzungsarten. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt im WA-Gebiet bei 0,4; im MDGebiet bei 0,6. Für Garagen und Nebenanlagen darf die Grundflächenzahl bis zu 50 % überschritten werden.
Garagen und überdachte Stellplätze sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nebenanlagen mit laut B-Plan exakt definierten Grundflächen entsprechend den textlichen Festsetzungen wie Gartenlauben, Geräteschuppen, Gewächshäuser,
Schwimmbecken und Anlagen für Kleintierhaltung sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen möglich.
Anfallendes Oberflächen-Niederschlagswasser soll über das vorhandene Kanaltrennsystem des
Plangebiets „Waagmühle“ abgeleitet werden.
Zur grünplanerischen Einbindung sowie zur Reduzierung einer externen Kompensation des zu
ermittelnden, ökologischen Eingriffs werden Maßnahmen entsprechend § 9, Abs. 1, Nr. 25a
und b BauGB zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bindungen für Bepflanzungen als Schnitthecken und freiwachsende Hecken aus bodenständigen Gehölzen festgelegt.
1.2
Beschreibung des Standorts
1.2.1 Naturräumliche Lage
Naturräumlich ist das Plangebiet der Jülicher Lössbörde zuzuordnen. Es liegt im Mündungsbereich des Wehebachs in die Inde und zählt zur „Echtzer Platte“. Bedingt durch diese naturräumlichen Gegebenheiten haben sich im Plangebiet auf den Schottern der Mittelterrasse mit
Schwemmlöß, Hochflutlehm-, Braunerde- und vergleyte Böden entwickelt.
1.2.2 Sonstige Lage des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst eine Größe von 53.564 m² und wird wie folgt genutzt:
Neuplanungsgebiet (36.926 m²):
Landwirtschaftliche Nutzfläche (zusammenhängender, großflächiger Acker)
Landwirtschaftlich genutzte Flächen (Wiese, Acker, Lagerflächen) südlich der Römerstraße
im Bereich der LN-Nebenerwerbsbetriebe
MD-Bestand (16.638 m²):
Landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe mit Wirtschaftsgebäuden, Wohnhäusern, Freiund Gartenflächen einschl. anthropogen geprägtem Gehölz-, Hecken- und sonstigem Vegetationsbestand
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 4
Die vorhandenen Biotoptypen weisen – bedingt durch die intensive, landwirtschaftliche Nutzung - keine ökologischen Besonderheiten und daher eine nur geringe schutzwürdige Relevanz
auf. Das heißt, die Lebensraumfunktion für die Flora und Fauna kann als wenig wertvoll eingestuft werden, da das Vorkommen an seltenen oder gefährdeten Arten oder Lebensgemeinschaften nicht beeinflusst wird bzw. nicht vorhanden ist.
Ihre Anordnung in der großen, zusammenhängenden, freien Feldflur bzw. ihre Lage zu den
landwirtschaftlichen Flächen könnte als Nahrungshabitat faunistisch artenschutzrelevant sein.
Artenschutzrelevante, leer stehende Gebäude, Fassaden und Dachkonstruktionen mit Einfluglöchern für Fledermäuse als Winterquartiere und Aufzuchtstätten sind im unmittelbaren Plangebiet nicht vorhanden.
(Abb. 4: Bestand)
Die angrenzenden, neuen Gebäudestrukturen – sowohl der Nebenerwerbsbetriebe, als auch
der neuen Wohngebäude – sind augenscheinlich durch sehr geschlossene Strukturen gekennzeichnet, so dass auch die angrenzenden, außerhalb des Plangebiets liegenden Strukturen keine artenschutzrelevanten Einfluglöcher, Schlitze oder Vorsprünge für Fledermausarten aufweisen.
Als gliederndes und belebendes Landschaftselement mit Hinweisen auf artenschutzrelevante
Tierarten erscheint ausschließlich die westlich an das Plangebiet angrenzende, freiwachsende
Gehölzhecke außerhalb des Plangebiets bedeutend.
Die angrenzende Gehölz- und Heckenstruktur der neu angelegten Obstwiese, die heckenartige
Eingrünung der Gedenkstätte Generich sowie die Hecken und Einzelbäume im Bereich der
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe außerhalb des Plangebiets bieten langfristig ökologisch bedeutende Potenziale. Sie sind jedoch durch ihren Altersaufbau und das Artenspektrum
noch nicht von Bedeutung. Zudem bleiben diese Elemente und Strukturen von der Umsetzung
der Planung unberührt.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 5
Das Plangebiet ist eben und die Geländehöhe beträgt zwischen 110,5 und 111,0 m über NHN.
Es liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Zukunft – Erweiterung“ sowie
über dem Steinkohle und Eisenstein verliehenen Bergwerksfeld „Eschweiler Reserve-Grube“.
1.3
Ziele des Umweltschutzes
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt. Entsprechend der landesplanerischen Anpassung gem. § 34 Landesplanungssetz
wird durch die Bebauungsplanaufstellung die vorhandene Nutzungsdarstellung von „Flächen für
die Landwirtschaft“ in „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ und „Dorfgebiet (MD)“ umgewandelt.
Das prioritäre Ziel ist, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu
schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
1.
2.
3.
4.
die
die
die
die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
Pflanzen- und Tierwelt sowie
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und
Landschaft nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 BNatSchG).
Um die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu sichern und zu verbessern, müssen
die Eingriffe in Natur und Landschaft in ihrer Art, ihrem Umfang und dem zeitlichen Ablauf in
einem Umweltbericht dargestellt werden. Weiterhin beinhaltet dieser Bericht, der Bestandteil
der Bebauungsplanbegründung ist, die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum
Ausgleich der Eingriffsfolgen entsprechend §§ 19, 20, 21 BNatSchG i. V. m. § 1a BauGB.
Der Bundesgesetzgeber hat bei der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen an die
Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Planbegründung installiert, in dem die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes nach
§ 2 Abs. 4 und nach § 2a BauGB zu beschreiben sind.
Er beschreibt die Funktionen der Schutzgüter
Mensch
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Klima / Luft
Stadt- / Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
und bewertet diese hinsichtlich ihrer Erheblichkeit der Umweltauswirkungen gegenüber den zu
erwartenden bau-, anlagen- und betriebsbedingten Veränderungen.
Sowohl die Bewertung des Istzustands, als auch die Beschreibung und Bewertung der Projektauswirkungen erfolgt gemäß der ökologischen Risikoanalyse zunächst in verbal-argumentativer
Form. Die ausführende Grundlagenanalyse und Darstellung der Lebensraumbedeutung erlaubt
es, die geplante Maßnahme logisch, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der ökologischen Wechselbeziehungen zu bewerten.
Im Rahmen des anschließenden, landschaftspflegerischen Begleitplans wird die quantitative
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vorgenommen, mit welcher die Erfüllung des notwendigen
Kompensationsumfangs rechnerisch nachgewiesen wird.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 6
Innerhalb der Gesetze und Fachplanungen sind für die Belange des Umweltschutzes allgemeine
Grundsätze und Ziele formuliert, die im Umweltbericht zu berücksichtigen sind. Bei den einzelnen Umweltbelangen hinsichtlich der Schutzbetrachtung werden die maßgeblichen Ziele für
den Umweltschutz erläutert. Bezüglich der vorliegenden Fachplanungen sind für das Plangebiet
folgende Ergebnisse festzuhalten:
Regionalplan:
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, Ausschnitt Inden, stellt
das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) und Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dar.
Landschaftsplan:
Liegt nicht vor.
Flächennutzungsplan und vorhandenes Planungsrecht
Entsprechend dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) wird die Fläche als „Flächen für
die Landwirtschaft“ und „Dorfgebiete“ ausgewiesen.
Naturschutzgebiete:
Das Plangebiet weist keine entsprechenden Schutzausweisungen auf.
Landschaftsschutzgebiete:
Das Plangebiet weist keine entsprechenden Schutzausweisungen auf.
Natura 2000:
Entsprechende Flächenausweisungen liegen nicht vor.
Biotopkataster des LANUV:
Biotope gemäß § 62 BNatSchG liegen nicht vor.
Wasserschutzgebiete:
Das Plangebiet liegt in keiner Wasserschutzzone.
Überschwemmungsgebiet:
Entsprechende Schutzausweisungen liegen nicht vor.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
2
Seite 7
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
NACH § 2 Abs. 4, Nr. 1 BauGB
Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Schutzgüter erstrecken. Dabei sind
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a, c u. d BauGB neben den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft und Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft, die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt, die Kultur- und sonstigen
Sachgüter, auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b, e-i BauGB und nach § 1a Abs.
2 u. 3 BauGB zu untersuchen.
Erfasst werden die Auswirkungen der Veränderungen durch den Bebauungsplan auf die
Schutzgüter. Dabei werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Belastungen, aber
auch Entlastungswirkungen, aufgezeigt.
Beeinträchtigungen werden unterschieden nach:
Baubedingten Wirkungen, hervorgerufen durch vorhandene Infrastrukturen sowie durch
die Herstellung von Infrastrukturen mit entsprechenden Baustellentätigkeiten (meist vorübergehend)
Anlagebedingten Wirkungen durch die Errichtung der Infrastrukturanlagen (meist dauerhaft)
Betriebsbedingten Wirkungen, die durch die Nutzung des Wohngebiets entstehen (meist
dauerhaft)
2.1
Schutzgüter
2.1.1 Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit
Beschreibung:
Das Plangebiet besteht vornehmlich aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, d. h. es ist großflächig intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Als landschaftlicher Freiraum in Verbindung mit den angrenzenden Siedlungsstrukturen und
dem offenen Landschaftsraum mit Erschließungswegen hat das Plangebiet eine Bedeutung hinsichtlich der Freizeit- und Erholungsnutzung, vorwiegend jedoch wohnungsnah.
Grundsätzlich ist bei der Schutzgutbetrachtung „Mensch“ die Vorlast durch die angrenzenden
Strukturen der durch Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen abgeschirmten Autobahn A 4, der
Hochspannungsleitungstrasse sowie im Westen der optischen Einflüsse der Kraftwerksanlage
Weisweiler und des Tagesbaus Inden im Norden zu berücksichtigen.
Laut 2. Rahmenbetriebsplanänderung der RWE AG Tagebauplanung und Umweltschutz vom
20.09.1984, den Ergänzungen vom 21.05.1990 sowie dem Schreiben der RWE AG an die Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6 Bergbau und Energie NRW vom 17.12.2010 sind folgende immissionsbedingte Umweltwirkungen nach § 22 BIMSchG für den Tagebau Inden bindend:
Schädliche Umwelteinwirkungen müssen durch den Stand der Technik verhindert werden.
Unvermeidbare, schädliche Umweltauswirkungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert
werden. Dies gilt insbesondere für
1.
Lichtimmissionen des dreischichtigen Betriebsablaufs im Tagebaubetrieb und in
den Kraftwerksanlagen
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 8
2.
Erschütterungen im Bauwesen sind aufgrund der Entfernung des Tagebaus zum BPlangebiet nicht zu erwarten.
3.
Geruchsimmissionen im B-Plangebiet sind nicht zu erwarten.
4.
Luftverunreinigungen und Staubniederschläge können durch Staubimmissionen (in
der Luft verteilte, feste Teilchen) je nach Witterungslage auftreten. Verunreinigungen durch Rauch, Ruß, Gase, Aerosole oder Dämpfe treten beim Betrieb des
Tagebaus nicht auf.
5.
Geräuschimmissionen aufgrund des Einsatzes von Geräten und Anlagen im Tagebau Inden sind – durch die Entfernung – für das Plangebiet bedingt relevant.
Das bedeutet, dass diese unveränderbaren Vorlasten in ihrem Einfluss auf das Schutzgut
Mensch höher einzustufen sind, als die geplante Siedlungserweiterung durch den Bebauungsplan Nr. 35 „Lützeler Hof“.
Auswirkungen durch das Planvorhaben
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch:
Auslösender Wirkfaktor
baubedingte Wirkungen
Schallemission und Stäube während der Bauzeit
Auswirkungen auf das Schutzgut
Geringe Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen
und vorhandenen Wohngebiete unter Berücksichtigung der beschriebenen Vorlasten
anlagebedingte Wirkungen
keine
nicht vorhanden
betriebsbedingte Wirkungen
Durch die Ortsrandeingrünung integriert sich
das Wohngebiet optisch in den Landschaftsraum
Die Erholungsqualität wird durch die Wahrnehmung
eines geschlossenen, eingegrünten Ortsbilds nicht
verändert.
Für die angrenzenden, vorhandenen Wohnbauflächen ist – vor allem während der Bauphasen –
mit immissionsbedingten Belastungen, insbesondere Lärm, der durch Baumaschinen und den
Schwerlastverkehr erzeugt wird, sowie mit verkehrsbedingten und visuellen Beeinträchtigungen als wesentliche Belastungen zu rechnen.
Grundsätzlich geht der offene Landschaftsraum verloren und wird durch Einzelhausbebauung
mit Gartenland und Ortsrandeingrünung ersetzt.
Hinsichtlich der Wohnfunktion ist der Konflikt daher als gering zu bewerten.
Für die angrenzenden Wohngebiete ist die Einschränkung der Erholungsfunktion (wohnungsnahes Spazierengehen in der Feldflur) durch die Veränderung des offenen Landschaftsraums in
kleinflächiges Gartenland mit Einzelhausbebauung eher negativ zu bewerten. Dieser Aspekt
wird jedoch durch die vorgesehene Ortsrandeingrünung mit dem Schwerpunkt einer ökologisch
bedeutenden Biotopvernetzung sowie einer Durchgrünung mit Schnitthecken und Einzelbäumen in den Wohn- und Verkehrsflächen kompensiert.
Das geplante WA- und MD-Gebiet wird durch den Verkehrslärm der BAB A4 Aachen – Köln
trotz bepflanztem Lärmschutzwall beaufschlagt.
Im Rahmen der vorliegenden, schallimmissionstechnischen Untersuchung wurden die lärmtechnischen Auswirkungen der beschriebenen Emittenten untersucht. Grundlage hierfür bilden
die Immissionsgrenzwerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 in
Verbindung mit den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIMSchV).
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 9
Danach sind folgende Immissionsgrenzwerte bindend:
Gebietsnutzung Allgemeines Wohngebiet WA
Immissionsgrenzwert – Tageszeit 55 dB(A)
Immissionsgrenzwert – Nachtzeit 45 dB(A)
Gebietsnutzung Dorfgebiet MD
Immissionsgrenzwert – Tageszeit
Immissionsgrenzwert – Nachtzeit
60 dB(A)
50 dB(A)
Laut vorliegendem Schallimmissionstechnischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am
Lützeler Hof“ (IBK; Sept. 2014) werden die Immissionsgrenzwerte für Allgemeines Wohngebiet
von 45 dB(A) und für Misch- / Dorfgebiet von 50 db(A) in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00
Uhr (Nachtzeit) trotz aktiver Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 für das südliche
Plangebiet nicht eingehalten.
In den oberen Geschossen der Baufelder muss mit Immissionen zur Tagzeit (06.00 – 22.00
Uhr) von bis zu 59 dB(A) und zur Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr) von bis zu 54 dB(A) gerechnet
werden. In den erdgeschossigen Baufeldern sind die Beaufschlagungen ca. 1 – 2 dB(A) niedriger.
Nach der bisher vorliegenden Schallbemessungsdatenlage ist daher – sowohl im Allgemeinen
Wohngebiet, als auch im Misch- / Dorfgebiet - eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
für gesunde Wohn- und Schlafverhältnisse entsprechend § 2 Abs. 1 der BIMSchV zu erwarten.
Ergebnis:
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind baubedingt - gegenüber der heutigen Nutzung temporär mittlere Auswirkungen (betriebs- und anlagebedingt); bei der Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen jedoch nur Auswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten, da die
lockere Bebauung mit der Gartenlandentwicklung und der ökologisch begründeten Ortsrandeingrünung eine landschaftsbezogenen Charakter aufrecht erhält.
Im WA-Gebiet sollten – ergänzend zu der Pflanzung der vorgesehenen, 3 – 5 reihigen, breiten,
frei wachsenden Gehölzhecke - für die oberirdischen Geschosse der Häuser passive Lärmschutzmaßnahmen durch entsprechende Baulichkeiten (verstärkte ISU-Fenster) im B-Plan
festgesetzt werden. Dadurch können die dB(A)-Überschreitungen der Nachtwerte kompensiert
und negative Vorlast-Umweltauswirkungen auf das neue Wohngebiet verhindert werden.
2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Beschreibung:
Unter der Leistungsfähigkeit von Biotopen wird in erster Linie ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere bzw. für den Arten- und Biotopschutz verstanden. Dabei sind nicht
nur der aktuelle Wert, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Biotops zu berücksichtigen. Über diese Funktionen hinaus treten folgende Wechselwirkungen auf:
Stabilisierung des Bodens durch Wurzelwerk
Rückhaltung von Wasser (Speichervermögen, Verdunstung)
Beeinflussung des Klimas (Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Windgeschwindigkeit
etc.)
Luftreinigung
Landschaftsästhetische Wirkung (Landschaftsbild)
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 10
Als hochwertig werden naturnahe bzw. bedingt naturnahe Biotope eingestuft. Auch Biotope auf
seltenen Sonderstandorten sind als hochwertig anzusehen. Im Allgemeinen sinkt die Wertigkeit
mit der Zunahme der menschlichen Beeinflussung des Standorts durch z. B. ackerbauliche
Nutzung, Zerschneidung von Lebensräumen, Beeinträchtigung durch Lärm etc.
Die Leistungsfähigkeit der Biotope im Kernuntersuchungsraum weist, vor allem aufgrund der
geringen Strukturierung, lediglich eine geringe Bedeutung auf. Die Empfindlichkeit korrespondiert mit der Leistungsfähigkeit und wird daher ebenfalls als gering bis mittel bewertet.
Die Informationsbasis für die Bestandsdarstellung des Schutzguts Pflanzen und Tiere bilden der
Auszug aus dem Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen, Ausschnitt Inden, und eigene Erhebungen.
Auswirkungen
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere:
Auslösender Wirkfaktor
baubedingte Wirkungen
bauzeitliche Schallemission
anlagebedingte Wirkungen
Flächeninanspruchnahme durch Bebauung
betriebsbedingte Wirkungen
Schallemissionen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und Nutzung der Gärten
Auswirkungen auf das Schutzgut
Temporäre Funktionsbeeinträchtigung von Lebensräumen
Funktionsbeeinträchtigungen durch Veränderung
der Standortfaktoren für Vegetation und Tiere;
Veränderung des Landschaftsbilds unter Berücksichtigung der Vorlast
Funktionsbeeinträchtigung von Lebensräumen,
Veränderung des Landschaftsbilds unter Berücksichtigung der Vorlast
Durch die Neuanlage von Wohnbauflächen sowie die Neuordnung des Erschließungsverkehrs
werden ackerlandwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen, deren Funktionen durch
die derzeitige, intensive Nutzung anthropogen überformt und geprägt sind.
Zur Darstellung der Veränderung wird die anschließende Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung
die entsprechenden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festlegen. Durch die im
Plangebiet vorgesehenen, z. T. ökologisch begründeten Neupflanzungen mit standortgerechten
Gehölzen werden diese betroffenen Werte und Funktionen zeitnah wieder hergestellt und zum
Teil kompensiert.
„Die Prüfung der Wirkfaktoren und der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ergab,
dass weder eine planungsrelevante Art, noch eine „nur“ europäisch geschützte Art durch
das Vorhaben betroffen ist.
Artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 BNatSchG bei Realisierung des Bauvorhabens
lassen sich somit sicher ausschließen“ (Raskin; 2016)
Die vorhandenen Biotoptypen weisen geringe Besonderheiten und eine geringe schutzwürdige
Relevanz auf. Das heißt, die Lebensraumfunktion für die Flora kann als mäßig wertvoll eingestuft werden, da das Vorkommen an seltenen oder gefährdeten Arten oder Lebensgemeinschaften nicht beeinflusst wird bzw. nicht vorhanden ist.
Durch die unmittelbare Neugestaltung und Neubepflanzung im Geltungsbereich mit standortgerechten Arten werden betroffene Werte und Funktionen zeitnah wieder hergestellt. Aufgrund
der u. a. ökologisch begründeten Festsetzungen und Maßnahmen im B-Plan sind Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit für dieses Schutzgut zu erwarten.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 11
Planungsrelevante, hauptvorkommende Tierarten für die vorliegenden Lebensraumtypen sind
nicht bekannt und bedingt durch die vorhandenen Lebensraumstrukturen nicht wahrscheinlich
vorkommend; demnach wurden gesonderte Kartierungen nicht durchgeführt.
Ergebnis:
Die Biotoptypen im Bestand sind großflächige, intensiv genutzte Ackerflächen. Sie weisen eine
geringe Bedeutung auf.
Die Lebensraumfunktion für Flora und Fauna wird als mäßig wertvoll, die Wahrscheinlichkeit
des Vorkommens seltener / gefährdeter Arten oder Lebensgemeinschaften als gering eingestuft. D. h. die vorgesehene Planung stellt keine Beeinträchtigung für die Ziele des Umweltschutzes dar.
2.1.3 Schutzgut Boden
Beschreibung:
Grundlage für die Darstellung ist die Bodenkarte Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50.000
Blatt L 5104. Die Bodenkarte gibt lediglich den ursprünglichen Zustand wieder, der durch
menschliche Aktivitäten verändert sein kann.
Ergänzend für die Bewertung wurde die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes herangezogen. Alle Böden werden hierbei hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion in Abhängigkeit vom Grad der Funktionserfüllung in drei
Stufen bewertet. Die hier bewerteten Bodenfunktionen setzen naturnahe, wenig überprägte
Böden voraus, während für die Nutzungsfunktionen durch menschliche Eingriffe die Böden nutzungsspezifisch optimiert und darüber hinaus für Siedlung, Industrie und Verkehr versiegelt
bzw. als Rohstofflagerstätte verbraucht werden.
Im südwestlichen Plangebiet liegt gemäß Sachdaten-Abfrage der webbasierenden Bodenkarte
im Bearbeitungsmaßstab 1 : 50.000 des Geologischen Dienstes NRW kleinflächig ‚Typische
Parabraunerde‘ vor:
Bodentyp / Ausgangsmaterial
Bodenart
Bodeneinheit
Durchwurzelungstiefe (dm)
Nutzbare Feldkapazität (mm)
Luftkapazität (mm)
Kationenaustauschkapazität (mol/m²)
Gesättigte Wasserleitfähigkeit (cm/d)
Kapillare Aufstiegsrate
Erodierbarkeit
Grenzflurabstand (dm)
Versickerungseignung
Ökologische Feuchtstufe
Gesamtfilterfähigkeit
Schutzwürdigkeit
Bodenwertzahlen
Typische Parabraunerde
schluffiger Lehm, stellenw. Schwach kiesig,
vereinzelt humos
L 5104_L324
11
127
89
149
59
0
0,45
18
bedingt geeignet
mäßig frisch bis trocken
gering
nicht bewertet
65-80
Das restliche Plangebiet wird durch ‚Gley-Braunerde‘ bestimmt:
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Bodentyp / Ausgangsmaterial
Bodenart
Bodeneinheit
Durchwurzelungstiefe (dm)
Nutzbare Feldkapazität (mm)
Feldkapazität (mm)
Luftkapazität (mm)
Kationenaustauschkapazität (mol/m²)
Gesättigte Wasserleitfähigkeit (cm/d)
Kapillare Aufstiegsrate
Erodierbarkeit
Grenzflurabstand (dm)
Versickerungseignung
Ökologische Feuchtstufe
Gesamtfilterfähigkeit
Schutzwürdigkeit
Bodenwertzahlen
Seite 12
Gley-Braunerde
schluffiger Lehm, zum Teil kiesig und schluffigtoniger Lehm, zum Teil kiesig, aus Auenablagerung
L 5104_G-B341GA5
11
186
403
83
289
40
2
0,36
16
bedingt geeignet
Frisch
mittel
Sehr schutzwürdige fruchtbare Böden (Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit)
55 bis 70
Die angetroffene ‚Typische Braunerde‘ ist häufig, aber hinsichtlich der hohen Fruchtbarkeit für
die Landwirtschaft als wertvoll einzustufen.
Der schutzwürdige Boden hat durch die heutigen Nutzungen einen geringen naturnahen Zustand und kann somit die Funktionen nur noch als wertvolle, landwirtschaftliche Nutzfläche
erfüllen.
Die Gley-Braunerde ist durch Auenablagerung (s. dazu Pkt. 1.2.1) entstanden. Diese humosen
Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und eingeschränkt in ihrer Tragfähigkeit.
Auswirkungen
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden:
Auslösender Wirkfaktor
baubedingte Wirkungen
Temporäre Flächeninanspruchnahme
Temporäre Stoffeinträge
anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrades - Gebäude
betriebsbedingte Wirkungen
Stoffeinträge
Auswirkungen auf das Schutzgut
Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Versiegelung
und Aufschüttung
Beeinträchtigung der Bodenlebewelt und der Filter- und
Pufferfunktion von Böden
Verlust von Bodenfunktion, Verlust von bedingt naturnahen Böden, Beeinträchtigung der Filter- und Pufferfunktion durch Anfüllung und Versiegelung
nicht vorhanden
Anlagebedingt ist der wesentliche Eingriff in den Bodenhaushalt die Flächenversiegelung. Der
Verlust von Boden ist erheblich und nachhaltig, da Boden nicht vermehrbar oder wieder herstellbar ist.
Aufgrund der hohen Bedeutung der Böden im Untersuchungsgebiet ist der Konflikt daher als
hoch zu bewerten, da durch die Versiegelung auch die Grundwasserneubildung betroffen ist.
Hinsichtlich der weiteren Bodenfunktionen wie Ertragsfähigkeit und biotische Lebensraumfunktion sind hohe Konflikte durch das Planvorhaben zu erwarten.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 13
Ergebnis:
Planbedingt ist der wesentliche Eingriff die Versiegelung durch Bebauung und Erschließung.
Hinsichtlich seiner Druckempfindlichkeit wird hier und in unmittelbar angrenzenden Flächen der
Boden zerstört und belastet.
Der Verlust von schutzwürdigem Boden ist irreversibel, erheblich und nachhaltig. Aufgrund der
hohen Bedeutung des Schutzgutes ‚Boden’ sind für diesen Teilbereich mittlere Umweltauswirkungen zu erwarten.
Entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - insbesondere für die Inanspruchnahme
des Bodentyps „Gley-Braunerde“ aus Auenablagerungen unter Berücksichtigung einer ausreichenden, bodenfunktionsbezogenen, wirksamen Kompensation - gemäß § 1a, Abs. 3, BauGB
sind durchzuführen (vergl. Kap. 3.2.4).
Bezüglich der Tragfähigkeit der Gley-Braunerde müssen auf diesen Flächen für eine Bebauung
besondere bauliche Maßnahmen – insbesondere im Gründungsbereich – berücksichtigt werden.
Es sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau der DIN 18196“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird auf den Schlussbericht der Archäologischen Sachverhaltsermittlung (LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland; Febr. 2016) hingewiesen, in dem
plangebietsbezogene, bodenkundliche Ergebnisse durch Geoprofile nachgewiesen sind. Aus
diesen Ergebnissen sind detaillierte Zuordnungsbereiche der entsprechenden Bodentypen ablesbar und die Gründungsproblematik der Gleybraunerde ist exakt lokalisiert bzw. wird nachgewiesen.
2.1.4 Schutzgut Wasser
Beschreibung:
Wasser erfüllt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen:
Trink- und Brauchwasser
Lebensraum für Pflanzen und Tiere
Regulationsfunktion (Verdünnung und Selbstreinigung von Abwasser)
Wohn- und Erholungsqualität
Klimatischer Wirkfaktor
Es wird bei der Beschreibung und Beurteilung zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden:
Oberflächengewässer
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer.
Grundwasser
Das Grundwasser ist Wasser, das die Hohlräume der Erde zusammenhängend ausfüllt und nur
der Schwere (hydrostatischer Druck) unterliegt. Seine Neubildung hängt stark von klimatischen, Boden- und Nutzungsfaktoren ab. Das Grundwasser ist Hauptquelle für Trink- und
Brauchwasser.
Bei der Bildung von Grundwasser versickert Niederschlagswasser über durchlässige Bodenschichten, um sich in mehr oder weniger großer Tiefe über einer undurchlässigen Schicht zu
stauen. Der Abstand zwischen dieser wasserleitenden Schicht und der Erdoberfläche wird als
Grundwasserflurabstand bezeichnet.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 14
Maßgeblich für die Bedeutung eines Bereichs für die Grundwasserneubildung ist der Durchlässigkeitskoeffizient des anstehenden Bodens. Im Untersuchungsgebiet weisen die natürlich entstandenen Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung auf.
Folgende, bereits bestehende Beeinträchtigungen des Grundwassers können als Vorbelastung
definiert werden:
Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden etc. im Rahmen der intensiven, landwirtschaftlichen Nutzung
In Teilbereichen Verunreinigungen im Rahmen des Straßenverkehrs durch Eintrag von
Streusalzen, Reifenabrieb etc. aus den Randbereichen
Die Empfindlichkeit des Grundwassers besteht vor allen Dingen hinsichtlich der Verschmutzung und der Verminderung der Grundwasserneubildung. Die Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzung steigt mit abnehmender Überdeckung der grundwasserleitenden Schichten.
Der Grundwasserflurabstand ist aufgrund der tagebaubedingten Absenkungen sehr indifferent.
Laut nicht funktionsfähigem Messpunkt Nr. 218683017 im Bereich des Ortsendes „Friedensstraße“ beträgt er 6,80 m.
Im potenziellen Einflussbereich der Sümpfungen für die Braunkohletagebaue können Absenkungen und später Anstiege in oberen und tieferen Grundwasserleitern auftreten.
Auswirkungen:
Demzufolge hat das geplante Bauvorhaben folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser:
Auslösender Wirkfaktor
baubedingte Wirkungen
Temporäre Wasserhaltung
Temporäre Stoffeinträge
anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrads
Auswirkungen auf das Schutzgut
Temporäre Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts durch
kleinräumige Absenkung
Mögliche Verunreinigung des Grundwassers
Veränderung der Grundwasserfließrichtung und des Grundwasserstands durch direktes Anschneiden des GWL (erst nach Beendigung der künstlichen Absenkung), Verlust von Grundwasserneubildung durch Überbauung
betriebsbedingte Wirkungen
Stoffeinträge
Nicht zu erwarten
Ergebnis:
Durch die Überbauung und Versiegelung gehen wasserdurchlässige Bodenschichten verloren,
so dass die Grundwasserneubildung verringert und der Oberflächenabfluss erhöht wird. Die
Versickerung der Dachflächenwässer über der belebten Bodenschicht könnte diesen Eingriff
mindern, so dass der Konflikt als gering zu beurteilen wäre. Baubedingte Beeinträchtigungen
des Grundwassers wie z. B. durch Anschnitt des Grundwasserkörpers oder Grundwasserabsenkung werden z. Zt. ausgeschlossen.
Eine Vorprüfung des Entwässerungssystems liegt vor. Das Ab- und Regenwasser soll über das
vorhandene Kanaltrennsystem des Plangebietes „Waagmühle“ abgeleitet werden. Das heißt,
die Versickerung von Oberflächenwasser wird – bedingt durch die indifferenten Grundwasserverhältnisse – nicht angestrebt.
Durch diese Abführung des Oberflächenwassers kann ein Funktionsausgleich wie oben beschrieben nicht vor Ort hergestellt werden, somit treten mittlere Umweltauswirkungen für das
Schutzgut Wasser auf.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 15
Der natürliche Grundwasserspiegel würde, z. B. im Bereich der Auenböden, näher an den Geländeoberflächen liegen. Er kann, ist und wird vorübergehend durch künstliche oder natürliche
Einflüsse verändert.
Im Rahmen von tiefbaulichen Abdichtungsmaßnahmen muss ein zukünftiger Wiederanstieg auf
das natürliche Niveau berücksichtigt werden. Entsprechende Bauwerksabdichtungen gemäß
den Vorschriften der DIN 18195 sind zu beachten.
2.1.5 Schutzgut Klima / Luft
Beschreibung:
Der Planungsraum gehört zum atlantisch-ozeanisch geprägten Raum. Er ist durch hohe jährliche Niederschläge mit einem Maximum im Winter gekennzeichnet.
Das Klimapotenzial im Vorhabengebiet ist als mittel zu bewerten, da den kaltluftproduzierenden Ackerflächen ganzheitlich mittlerer Wirkungsraum zugeordnet wird. Im Hinblick auf das Klimapotenzial treten keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung
auf, wie z. B. Flurwindsysteme (thermische Ausgleichswinde) und Immissionsschutzflächen
oder Extremstandorte auf exponierten Lagen.
Hingegen besitzen die nördlich und westlich angrenzenden Ackerflächen u. a. die Funktion als
Kaltluftproduzenten und eine lokale Funktion hinsichtlich des Transports von Frisch- und Kaltluft.
Die Bedeutung des Schutzguts Klima wird an den folgenden Funktionen gemessen:
Produktion und Transport von Frisch- und Kaltluft
Verbesserung des Luftaustauschs
Temperaturminderung und Temperaturausgleich
Windschutz
Verdünnung oder Abbau von Luftverunreinigungen (z. B. Staubfilterung, Aufnahme von
Schadstoffen; insbesondere durch Vegetationsbestände)
Vorbelastungen der Klimafunktion bestehen durch Emissionen der Kraftwerksanlagen und
durch lokale Veränderungen im Rahmen des Tagebaus.
Auswirkungen:
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft:
Auslösender Wirkfaktor
Auswirkungen auf das Schutzgut
baubedingte Wirkungen
Temporäre Staub-, Schall-, und Schadstoffemissionen
Temporäre Beeinträchtigung der Lufthygiene im angrenzenden
Wohngebiet
anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrades
Verlust von Freiflächen mit klimaausgleichenden und lufthygienischen Funktionen
betriebsbedingte Wirkungen
Staub-, Schall, und Schadstoffemissionen
Nicht zu erwarten
Die Umsetzung des B-Plans wird kleinräumig zu einer lokal klimatischen Veränderung führen.
Die Belastung betrifft sowohl das Gebiet selbst, als auch die Anwohner der benachbarten
Wohngebiete.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 16
Im Vergleich mit unversiegelten Böden ist die Wärmespeicherkapazität versiegelter Flächen
höher, Niederschläge fließen schneller ab bzw. verdunsten. Kleinräumig führt dies zur
Erwärmung der bodennahen Luftschichten sowie zur Minderung der klimatischen Entlastung,
die das unbebaute Gebiet auf die umgebenden Baugebiete ausübt.
Aufgrund der erneuten Überbauung kommt es zu einer stärkeren Aufwärmung des Gebiets im
Vergleich zur unbebauten Umgebung.
Die Luftfeuchtigkeit sowie die Verdunstungsrate im Baugebiet werden durch die Überbauung
reduziert.
Die Pflanzung von Gehölzen dürfte zu einer Abnahme der Windintensität im Plangebiet führen.
Der klimatische Wirkungsraum wird lokal verschoben und mit gliedernden und belebenden
Landschaftselementen verbessert.
Diese Veränderungen betreffen lediglich das lokale Klima des Plangebiets. Darüber hinaus auftretende klimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten, auch nicht auf die vorhandene Bebauung. Daher wird der Konflikt für das Schutzgut Klima als gering eingestuft.
Ergebnis:
Die Luftfeuchtigkeit sowie die Verdunstungsrate im Wohngebiet werden durch die Überbauung
reduziert. Der klimatische Wirkungsraum wird lokal verschoben. Diese Veränderungen betreffen lediglich das lokale Klima des Plangebiets.
Darüber hinaus auftretende klimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten, auch nicht auf
die vorhandene Bebauung. Daher wird der Konflikt für das Schutzgut Klima gegenüber der
Vorlast als gering eingestuft. Kleinräumig wirken sich die festzusetzenden, linearen Bepflanzungsmaßnahmen positiv auf das Kleinklima aus und kompensieren kurzfristig auftretende
Veränderungen.
2.1.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Maßgeblich für die Bewertung des Landschaftsbilds ist das ästhetische Empfinden des Menschen. Im Allgemeinen werden naturnahe, vielfältige Lebensräume als angenehm empfunden.
Wichtige Kriterien sind aber auch besondere Eigenarten bzw. die Identität eines Raums. Die
Funktionen des Landschaftsbilds sind damit eng mit den Funktionen ‚Erholung’ sowie ‚Pflanzen
und Tiere’ verknüpft.
Das Landschaftsbild des Untersuchungsgebiets und seiner Umgebung wird durch das ebene
Relief und den offenen Landschaftsraum geprägt. Vorbelastungen im Untersuchungsraum bestehen folgende:
Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den vorhandenen Verkehr der BAB A4 Köln Aachen südlich des Plangebiets
Hochspannungstrasse südlich des Plangebiets
Weithin sichtbare Kühltürme und technische Anlagen des Kraftwerks Weisweiler (ca. 2,5
km Entfernung) tagebaubedingte Einflüsse des Braunkohleabbaus Inden (ca. 2,5 – 2,7 km
Entfernung)
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 17
(Abb. 5: Übersicht Landschaftsraum)
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds korrespondiert mit der Bebauung. Daher sind im
Allgemeinen „naturnahe“ Bereiche als empfindlich einzustufen. Im Kernuntersuchungsgebiet
wirken sich die Vorbelastung und die fehlende Ausstattung mit natürlichen bzw. naturnahen
Landschaftselementen eher negativ auf die Bewertung des Landschaftsbilds aus, d. h. durch
zusätzliche Bepflanzung und Eingrünung der Wohnbauflächen (Ortsrandeingrünung) erhöht
sich die Qualität des Landschaftsbilds.
Auswirkungen:
Das geplante Vorhaben hat folgende mögliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen für das Schutzgut Landschaftsbild:
Auslösender Wirkfaktor
Auswirkungen auf das Schutzgut
baubedingte Wirkungen
Temporäre Schall-, und Schadstoffemissionen
Beeinträchtigung der Erholungsnutzung
anlagebedingte Wirkungen
Erhöhung des Versiegelungsgrads
Visuelle Veränderungen durch Bebauung
Veränderung und Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, der
Sichtbeziehung und Verlust von offenen Freiflächen
betriebsbedingte Wirkungen
Schall- und Schadstoffemissionen
Keine erheblichen Auswirkungen
Durch die Anpflanzung von Einzelgehölzen und die Entwicklung zusammenhängender Gehölzbestände lassen sich diese Konflikte mindern und die Einbindung in das Landschaftsbild verbessern.
Mit Übernahme einer dem Bestand angepassten Gebäudehöhe und unter Berücksichtigung der
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen mit entsprechenden Ersatzpflanzungen wird die Umweltauswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild mit
mittlerer Erheblichkeit eingestuft.
Ergebnis:
Aufgrund der unmittelbaren gestalterischen Aspekte der vorgesehenen Festsetzungen zur
Neugestaltung und Neubepflanzung mit standortgerechten Arten werden betroffene Werte und
Funktionen zeitnah wieder hergestellt.
Die Herstellung von Gartenland durch Anpflanzungen von Gehölzhecken und Einzelbäumen
schafft ein angepasstes Ortsbild. Es sind gegenüber der Vorlast keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 18
2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Beschreibung:
Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige - auch im
Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere, vom Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind, zu verstehen.
Das Plangebiet wurde anhand von Archivunterlagen auf mögliche Auswirkungen auf archäologische Kulturgüter hin überprüft.
In dieser Fläche ist sowohl mit noch vorhandenen Trümmerstellen eines römischen Landguts,
als auch mit weiteren, vorgeschichtlichen Siedlungsresten zu rechnen. Auf der Grundlage dieser vorliegenden, archäologischen Daten und der Gesamteinschätzung der archäologischen
Situation wurde durch eine Prospektion des Landschaftsverbands Rheinland (Febr. 2016) als
zerstörungsfreie Untersuchungsmethode der Denkmalwert, die Ausdehnung und die tatsächliche Betroffenheit des Kulturguts festgestellt.
Ergebnis:
Durch diese Sachstandsermittlung bestätigte sich die Lage eines römischen Landguts nebst
Bestattungsfunden sowie einem neuzeitlichen Weg, Urnengräbern, Pfostengruben und Befunden eines Töpfereibrennofens einschl. römischer Schwerkeramik.
Im Hinblick auf diese Befundlage ist für dieses Schutzgut vorab eine pauschale Erheblichkeit
festzustellen. Belange des Bodendenkmalschutzes werden daher für die weitere Planung bzw.
Umsetzung nach Maßgabe des § 1, Abs. 3, Nr. 11 DSchG NRW in Verbindung mit § 1, Abs. 6,
Nr. 7 BauGB berücksichtigt und Teilbereiche des Plangebiets als Bodendenkmal gem. NW
2015/0110 Inden / Altdorf festgesetzt.
2.1.8 Sonstige Hinweise
Das vorhandene Plangebiet liegt gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW, M 1 : 350.000, in der Erdbebenzone / geologischen Untergrundklasse „Gemeinde Inden, Gemarkung Lucherberg 3/S“. Bei
Bauwerken sind daher die DIN 4149 : 2005 sowie die entsprechenden Bedeutungsbeiwerte zu
berücksichtigen.
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind über die für die einzelnen Schutzgüter zu erwartenden
Auswirkungen hinaus auch die Wechselwirkungen zwischen diesen zu berücksichtigen. Die
Schutzgüter beeinflussen sich in unterschiedlichem Maße gegenseitig, so dass Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut indirekt auch Effekte auf ein anderes Schutzgut nach sich ziehen
können. Im Plangebiet sind dabei folgende Auswirkungen auf bestehende Wechselwirkungen
zu erwarten:
Unwiederbringliche Bodenversiegelung verringert die Grundwasserneubildungsrate; empfindlicher Bodendruck gegenüber Baumaßnahmen
Der offene Landschaftsraum wird durch Bebauung und Bepflanzung gekammert. Dadurch
verändern sich Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie das Mikroklima.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 19
Durch die flächigen, linearen und punktuellen Bepflanzungen als typische Ortsrandeingrünung
sind positive Auswirkungen auf die abiotischen und biotischen Schutzgüter zu erwarten und
evtl. Eingriffe in die Schutzgüter werden kompensiert.
Trotz dieser positiven Effekte sind für die oben genannten Umweltauswirkungen Konfliktvermeidungs- und Ausgleichsstrategien zur Verringerung des Eingriffs zu berücksichtigen. Über
die bereits unter den Schutzgütern genannten Wechselwirkungen hinaus (Boden / Oberflächenwasser / Kultur- und Sachgüter) sind keine relevanten negativen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern aufzuzeigen, zumal sich negative Effekte nur auf sehr kleinem Raum
bewegen.
2.2
Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Maßnahme
Im Zuge der Umweltprüfung werden die erheblichen Auswirkungen des Vorhabens dargestellt.
Auf der Basis der vorgenannten Erhebungen sind zusammenfassend folgende Auswirkungen zu
erwarten und folgende Erheblichkeit einzustufen:
Schutzgut
1. Mensch
Anzeichen einer
Umweltrelevanz
Bemerkungen
Keine Anzeichen einer Umweltrelevanz / neutrale - positive Wirkungen
Anzeichen einer Umweltrelevanz
Durch Entwicklung eines eindeutigen, begrünten Randes wird der Erholungswert
erhöht.
Eine Eingriffsbewertung wurde erstellt.
Vermeidbare Beeinträchtigungen werden
vermieden, verbleibende Beeinträchtigungen werden kompensiert.
3. Boden
Anzeichen einer Umweltrelevanz /
negative Wirkungen
4. Wasser / Grundwasser
Anzeichen einer Umweltrelevanz /
negative Wirkungen
Keine Anzeichen einer Umweltrelevanz
Durch Versiegelung unwiederbringlicher
Verlust von Böden, die in ihrer Bewertung lt.
Geologischem Dienst schutzwürdig und
empfindlich gegenüber Bodendruck sind;
bodenfunktionswirksamer Ausgleich erforderlich.
Grundwasserneubildungsrate verringert
sich; Einflüsse werden kompensiert.
Es werden keine großflächigen, Klima verändernden bzw. Landschaftsraum verändernden Versiegelungen vorgenommen.
Optimierung des Orts- und Landschaftsbilds
durch Hervorheben der grünen Siedlungskante.
Prospektion erforderlich
2. Tiere, Pflanzen
5. Klima / Luft
6. Stadt- u. Landschaftsbild
Keine Anzeichen einer Umweltrelevanz / positive Wirkungen
7. Kultur- u. Sachgüter
Anzeichen einer Umweltrelevanz
8. Wechselwirkungen
Anzeichen einer Umweltrelevanz /
negative Wirkungen zwischen den
Schutzgütern Boden und Grundwasser
2.3
Zusätzliche Versiegelungen wirken sich
negativ auf die Gundwasserneubildungsrate
aus.
Planungsalternativen
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten hat das Ziel festzuhalten, ob die Planungsziele alternativ an einem anderen Standort umgesetzt werden könnten, an welchem es zu weniger Beeinträchtigungen bzw. günstigeren Auswirkungen auf die Umweltfaktoren kommen
würde.
Vergleichbare Standorte mit entsprechender Flächengröße, Entwicklungsmöglichkeiten und
Verkehrsanbindung sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden bzw. die Flächenverfügbarkeit liegt nicht vor.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
2.4
Seite 20
Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Maßnahme
Ohne die Aufstellung des B-Plans würde die vorhandene, landwirtschaftliche Nutzung weiter
bestehen.
Der angrenzende, offene Landschaftsraum mit seinen Siedlungskanten würde in seiner Funktion als siedlungsnaher Erholungsraum bestehen bleiben. Eine ökologische Vernetzung von
westlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden Landschaftselementen würde nicht erfolgen.
2.5
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Pflanzen und Tiere
Vermeidung von Bodenverdichtungen im Wurzelbereich zu planender Gehölz- und Baumflächen. Entstandene Verdichtungen sind tiefgründig zu lockern.
Pflanzgebote und Pflegehinweise für die Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB
werden festgesetzt.
Innerhalb des Plangebiets sind für die Straßen- und Baustellenbeleuchtung zum Schutz
nachtaktiver Vögel, Fledermäuse und Insekten nur tierfreundliche Straßenlampen zu verwenden (keine hellen, weißen Straßenlampen mit hohem UV-Anteil). Die Lampen sollten
zudem nach unten abstrahlen (keine weitreichende, horizontale Abstrahlung).
Regelungen und Festsetzungen zur Gestaltung der Vorgärten mit prozentualen Anteilen zur
Pflanzung von Gehölzen und sonstigen Begrünungen
Boden
Schutz von Oberboden durch separate Abtragung und Lagerung außerhalb des Baustellenbereichs gemäß DIN 18 915, Wiederverwendung für vegetationstechnische Zwecke
Spezielle Boden- und Bodenwasseranalysen hinsichtlich der Baugrundsicherung
Unvermeidbare Eingriffe werden durch bodenfunktionsbezogene Ersatzmaßnahmen ausgeglichen
Wasser
Vermeidung von Kontamination mit Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers
Grundwasseranalysen und Bodenwasseranalysen im Rahmen der Bauanträge evt. Veränderung der vorhandenen Grundwassersituation bezüglich
- Verringerung des Flurabstands
- Direktes Anschneiden des GWL (erst nach Beendigung der künstlichen Absenkung)
- Grundwasserstau durch Fundamente und Dämme
- Veränderung der Grundwasserfließrichtung
- Grundwasserabsenkung
- Reaktion zwischen Sickerwässer / Drainage und Grundwasser mit dem Bauwerk
Landschaftsbild
Einbindung des Wohngebiets durch bodenständige Gehölz- und Heckenstrukturen und der
damit verbundenen Verbesserung des Landschaftsbilds
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 21
Übergeordnet
Festsetzung von Ausführungsfristen, um eine zeitnahe Umsetzung der grünordnerischen
Maßnahmen zu gewährleisten
Optimiertes Baustellenmanagement zur Reduktion baubedingter Beeinträchtigungen der
einzelnen Schutzgüter
2.6
Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Plangebiets werden folgende Anreicherungsmaßnahmen durchgeführt:
Pflanzung von Einzelbäumen in den Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB (s.
Kap. 3.2.2 / M 1)
Pflanzung von Gehölzflächen als frei wachsende Gehölzhecken zur Eingrünung gem. § 9
Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB (s. Kap. 3.2.2 / M 2 + M 3)
Anreicherung der Vorgärten und Gärten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB (s. Kap. 3.2.2 / E
1)
Die Verwendung von standortheimischen Gehölzarten führt zu einer ökologischen Aufwertung
des Gebiets, die vor allem für die Avifauna und die Insekten neue Lebensräume bietet (s. dazu
Pflanzfestsetzungen im anschließenden landschaftspflegerischen Begleitplan / Eingriffsbilanzierung) und zur Einfügung der Baumaßnahme in das Ortsbild durch entsprechende Anreicherung
des Gartenlands dient.
Außerhalb des Plangebiets erfolgt der Ausgleich des ökologischen Defizits von 15.232 Biotopwertpunkten über das Ökokonto „Rurwiesen-Viehöven“ (Gemeinde Inden, Kreis Düren)
der RWE Power AG.
Auf der Grundlage der landschaftspflegerischen Planung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sowie in Abstimmung mit den Entwicklungszielen der Landschaftsplanung des Kreises
Düren sollen die bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Teilversiegelungen in
arten- und strukturreiches Grünland mit Gehölzstrukturen (Anlage von Kopfbäumen, Stieleichen sowie Streuobst mit Saumstruktur) umgewandelt werden (s. Kap. 3.2.3).
2.7
Umweltüberwachung
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zur Verminderung und Kompensation von Beeinträchtigungen wird von der Gemeinde Inden ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 35 „Lützeler Hof“, nach Abschluss der Bebauung, durch Ortsbesichtigung überprüft.
2.8
Verwendete Verfahren, Hinweise auf Schwierigkeiten und Defizite
Ausgangspunkt des Umweltberichts ist eine Analyse und Bewertung des Plangebiets und des
potentiell betroffenen Umfelds. Sie beinhaltet die Bestandsaufnahme und Beurteilung der
Schutzgüter, Landschaftspotenziale und Nutzungen. Sie dient der Beurteilung der Bedeutung
und ggf. der Empfindlichkeit des Untersuchungsgebiets bezüglich der Schutzgüter und ihrer
Funktionen.
Die Erarbeitung des Umweltberichts zum Bebauungsplanverfahren erfolgte auf der Grundlage
vorliegender Unterlagen und entsprechender Vor-Ort-Begehungen. Die Bewertung der Schutzgutausprägungen und -funktionen sowie die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Die Beurteilung wird abgeleitet aus gesetzlichen Grundlagen,
fachlichen Bewertungskriterien sowie regionalen Gegebenheiten und Entwicklungszielen.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 22
Die zur Verfügung stehenden Daten waren dem Planungsstand entsprechend vollständig, der
Zeitrahmen ausreichend, Schwierigkeiten oder Defizite bei der Erstellung des Umweltberichts
und bei der Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen waren nicht zu verzeichnen.
Aufnahme- und Bewertungsmethoden
Lärmsituation
Die Beurteilung möglicherweise entstehenden Lärmimmissionen wurde durch die schallimmissionstechnische Untersuchung nachgewiesen.
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der ‚Numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW’ (LÖBF NRW, Stand Dezember
2006), welche in einer Arbeitsgruppe aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung
des Landschaftsgesetzes NRW vom Juli 2000 bzw. Mai 2005 modifiziert wurde.
Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustands des
Plangebiets mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung.
Die Bestandsbewertung erfolgte durch Begehung des Plangebiets im Winter und Frühwinter 2017.
Die Darstellung dieser qualifizierten und qualitativen Bewertung erfolgt im anschließenden landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
Kultur- und Sachgüter
Die Beurteilung und Gesamteinschätzung dieses Schutzgutes erfolgte durch eine zerstörungsfreie Prospektion des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, im Februar 2016 (Schutzbereich und Schnittlinien gem. NW
2015/0110 Inden / Altdorf).
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 23
3
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG
3.1
Eingriffs- / Ausgleichsbewertung
Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Eingriffsverminderung z. B. die Vermeidung von
Kontaminationen zum Schutz des Grundwassers oder Vermeidung von Bodenverdichtungen im
Wurzelbereich vorhandener Bäume.
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und im Weiteren Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs
sind erforderlich, da diese Maßnahme „der städtebaulichen Neuentwicklungen“ nach Landschaftsgesetz NRW § 4 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Nr. 7 und dem Bundesnaturschutzgesetz § 18 Eingriffe in den Landschaftsraum darstellen. Nach § 6 Abs. 2 LG NRW ist die nachfolgende Eingriffsregelung anzuwenden.
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der ‚Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW’ (LÖBF NRW, Stand Dezember 2006),
welche in einer Arbeitsgruppe aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW vom Juli 2000 bzw. Mai 2005 modifiziert wurde.
Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustands (vergl. Umweltbericht) des Plangebiets mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung.
Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vgl. Tabelle im Anhang) in den Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore) vergeben werden.
Im Folgenden werden die Bestandsstrukturen des Planungsraums in Tab. A mit den geplanten
Strukturen in Tab. B gegenübergestellt:
A. Ausgangszustand
1
Code
2
3
Biotoptyp
Fläche
(in m²)
53.564
1.1
Bestand Dorfgebiet, versiegelte Flächen (Bebauung) (MD2-0.4)
3.1
Acker, intensiv
4.3
Bestand Dorfgebiet, Gartenland
4
5
6
7
Grundwert A
Gesamtkorrekturfaktor
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
7.341
0
1
0
0
35.212
2
1
2
70.424
11.011
2
1,25 * 1
2,5
27.528
97.952
53.564
Summe
B. Planungszustand
1
Code
5
6
7
Grundwert P
Gesamtkorrekturfaktor
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
19.483
0
1
0
3.972
0
1
0
0
955
1
1
1
955
25.852
2
1,25 * 2
2,5
64.630
3.302
5
1
5
16.510
(125)
5
1
5
3
Biotoptyp
Fläche
(in m²)
53.564
1.1
versiegelte Flächen (Bebauung) (MD1-0.6, MD2-0.4, WA-0.4)
1.1
versiegelte Flächen (Straßen)
1.3
teilversiegelte Flächen (Fußwege)
4.3
7.2
Gartenland
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern u. sonstigen Bepflanzungen
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Einzelbäume (5 x 25)
7.4
4
2
53.564
Summe
625
82.720
-15.232
C. Differenzwert B - A:
*1 = Korrekturfaktor, da Gartenlandbestand z. T. mit heimischen Gehölzen und Hecken
*2 = Korrekturfaktor bedingt, dass Vorgärten und Gärten als Grünflächen mit heimischen Gehölzen angereichert werden
Ergebnis
Gesamtflächenwert A
Gesamtflächenwert B
Differenz B – A
0
97.952
82.720
- 15.232
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 24
Bei der Gegenüberstellung der Biotopwerte des Istzustands mit dem des Planungszustands
ergibt sich ein Biotopwertdefizit von 15.232 Wertpunkten.
Dies entspricht bei einem mittleren ökologischen Wert von 6 (Entwicklung einer Obstwiese oder Aufforstungs- und ökologisch anzureichernden Fläche) einer Kompensationsfläche von
3.808 m² auf vorherigem Ackerland (Wert 2).
Der Ausgleich des ökologischen Defizits von 15.232 Biotopwertpunkten erfolgt außerhalb
des Plangebiets über das Ökokonto „Rurwiesen-Viehöven“ (Gemeinde Inden, Kreis Düren) der
RWE Power AG.
3.2
Planungskonsequenzen
3.2.1 Planungsgrundsätze
Um eine optimale landschaftsökologische und -ästhetische Ausgestaltung der Kompensationsfläche
zu erreichen, sind bei der Gestaltung und Entwicklung einige Grundsätze zu beachten:
Landschaftsökologie
Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus:
Schutz bestehender, ökologisch wertvoller Strukturen
Aufwertung ökologisch minderwertiger Strukturen durch geeignete Maßnahmen
Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Berücksichtigung bodenfunktionsbezogener, wirksamer Maßnahmen
Landschaftsästhetik
An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen gestellt:
Einfügung der Baukörper in das Ortsbild durch entsprechende Eingrünungsmaßnahmen
Gestaltungsgrundsätze Vegetation
Auch bei der Vegetation sind verschiedene Grundsätze zu beachten, um eine ökologisch hochwertige Pflanzung zu erhalten:
Wahl der Arten entsprechend der potenziellen, natürlichen Vegetation
Standortgerechte Pflege
3.2.2 Landschaftspflegerische Konzeption (vergl. Plan 1300.1, Anlage 3)
Innerhalb des Plangebiets sind Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs.
1 Nr. 20 und 25a BauGB durchzuführen:
M1
Pflanzung von mindestens 5 Stück Angerbäumen zur Strukturierung der Verkehrsflächen gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB auf den öffentlichen Grundstücksflächen
M2
Pflanzung einer einreihigen, freiwachsenden Gehölzhecke aus bodenständigen Arten auf einer
naturnahen Verwallung von bis zu 1.00 m über Gelände zur Siedlungseingrünung gem. § 9
Abs. 1 Nr. 25a BauGB auf den öffentlichen Grundstücksflächen. Die Maßnahme muss plan- und
höhenangepasst in Verbindung mit einer 2 m breiten wassergebundenen Wegefläche hergestellt werden.
M3
Pflanzung einer drei- bis fünfzeiligen Gehölzhecke auf den privaten Grünflächen sowohl zur
Siedlungseingrünung, als auch zur Herstellung einer ökologischen Vernetzung zwischen der
vorhandenen, freiwachsenden Gehölzhecke im Westen und einer vielstrukturierten Obstwiese
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 25
im Osten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB auf den privaten Grundstücksflächen einschließlich Sicherung vor bauflächenseitiger Betretung und möglichen Ablegen von Gartenabfällen. Die Grünflächen gehen in das Eigentum der Gemeinde Inden über.
Sämtliche Anpflanzungen sind unter Beachtung der Grenzabstände gemäß Nachbarschaftsrecht
NRW durchzuführen. Die obigen Maßnahmen sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB festzusetzen. In den festgesetzten Bereichen spielen gestalterische Gesichtspunkte zur städtebaulichen und funktionalen Einbindung eine übergeordnete Rolle; jedoch dürfen landschaftsökologische Belange nicht vernachlässigt werden.
E
Empfehlung für das private Gartenland WA und MD
M1
Anpflanzen von Anger-/Straßenbäumen und Gehölzen II. Ordnung
Auf den Verkehrsflächen im Parkplatzbereich sind 5 St. standortgerechte, mittel- bis großkronige Laubbäume innerhalb der nicht überbauten oder unterbauten Flächen zu pflanzen. Die
Mindestanzahl der Bäume ist mit 5 St. bindend. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten
und ggf. durch Nachpflanzungen zu ergänzen.
Folgende Bäume II. Ordnung mit möglichen Alternativen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB werden für die Maßnahme M 1 festgesetzt:
Acer campestre „Elsrijk“
Feldahorn “Elsrijk“ (Qualität: S, HSt, 3 x v.,
mDB., StU 16/18)
Carpinus betulus „Lucas“
Säulenhainbuche „Lucas“ (Qualität: S, HSt, 3 x v.,
mDB., StU 16/18)
Crataegus laevigiata „Pauls Scarlett“
Echter Rotdorn „Pauls Scarlett” (Qualität: S, HSt,
3 x v., mDB., StU 16/18)
Liriodendron tulipifera „Fastigiata“
Säulenförmiger Tulpenbaum “Fastigiata“ (Qualität: S, HSt, 3 x v., mDB., StU 16/18)
Quercus robur „Fastigiata Koster“
Pyramideneiche „Fastigiata Koster“ (Qualität: S,
HSt, 2 x v., mDB., StU 16/18)
Tilia cordata “Rancho”
Kleinkronige Stadtlinde „Rancho“ (Qualität: S,
HSt, 3 x v., mDB., StU 16/18)
Ulmus hollandica
Schmalkronige Ulme (Qualität: S, HSt, 3 x v.,
mDB., StU 16/18)
M2
Anpflanzen einer einreihigen freiwachsenden Gehölzhecke aus bodenständigen Arten
auf einer naturnahen Verwallung von bis zu 1.00 m über Gelände auf den öffentlichen Grünflächen. Die Maßnahme muss plan- und höhenangepasst in Verbindung mit einer 2 m breiten
wassergebundenen Wegefläche hergestellt werden.
Für die Maßnahme M 2 sind folgende Pflanzenarten mit möglichen Alternativen nach § 9 Abs. 1
Nr. 25a BauGB festgesetzt:
Cornus mas
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Kornelkirsche (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Roter Hartriegel (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Haselnuss (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Eingriffeliger Weißdorn (Qualität: 2 x v., oB.,
60/100)
Pfaffenhütchen (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Gewöhnlicher Liguster (Qualität: 2 x v., oB.,
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Rosa canina
Viburnum opulus
Seite 26
60/100)
Hundsrose (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Gemeiner Schneeball (Qualität: 2 x v., oB.,
60/100)
Zu den angrenzenden Bau- und Gartenflächen ist die freiwachsende Gehölzhecke vor Betreten
und möglichen Ablegen von Gartenabfällen zu schützen.
M3
Pflanzung einer drei- bis fünfreihigen Gehölzhecke auf den privaten Grünflächen
Die in der zeichnerischen Darstellung aufgeführte, 3 – 5 reihige, breite Gehölzhecke gem. § 9
Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB ist als ökologische Vernetzung zwischen den vorhandenen Grünflächen und der Siedlungseingrünung zu pflanzen.
In den festgesetzten Bereichen spielen gestalterische Gesichtspunkte zur städtebaulichen und
funktionalen Einbindung und landschaftsökologische Belange eine gleichwertige Rolle.
Für die Maßnahme M 3 sind folgende Pflanzenarten mit möglichen Alternativen nach § 9 Abs. 1
Nr. 25 BauGB festzusetzen:
Kernzone:
Carpinus betulus
Prunus avium
Quercus robur
Acer campestre
Säume und Randzone:
Cornus mas
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Rosa canina
Viburnum opulus
Hainbuche (Qualität: S, 3 x v., mB., 200/225)
Wildkirsche (Qualität: S, 3 x v., mB., 200/225)
Eiche (S, 3 x v., mDB., 16/18)
Feldahorn (S, 3 x v., mB., 200/225)
Kornelkirsche (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Roter Hartriegel (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Haselnuss (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Eingriffeliger Weißdorn (Qualität: 2 x v., oB.,
60/100)
Pfaffenhütchen (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Gewöhnlicher Liguster (Qualität: 2 x v., oB.,
60/100)
Hundsrose (Qualität: 2 x v., oB., 60/100)
Gemeiner Schneeball (Qualität: 2 x v., oB.,
60/100)
Zu den angrenzenden Bau- und Gartenflächen sind die freiwachsenden Gehölzhecken vor Betreten und möglichem Ablegen von Gartenabfällen zu sichern. Die Grünflächen gehen in das
Eigentum der Gemeinde Inden über.
E1
Empfehlungen für das private Gartenland WA und MD
Anreicherung des Gartenlands gem. § 9 Abs. 1 und 25a BauGB
Zur inneren Durchgrünung der Wohnbauflächen wird ein Baum zwischen Bauflächen und Straßenkante sowie ein Baum im Gartenbereich (pro Grundstück 2 Kleinbäume) auf den privaten
Grundstücken festgesetzt. Sie sind zu pflanzen, zu entwickeln und zu unterhalten. Der erforderliche nachbarschaftliche Grenzabstand ist zu beachten.
Pflanzabstand:
Qualität:
je Grundstück 2 Kleinbäume
H., 3 x v., mDB., 12 – 14 StU
Arten:
Acer campestre ‚Nanum’
Carpinus betulus ‚Frans Fontaine’
Fraxinus excelsior ‚Nana‘
Malus sylvestris in Sorten
Kugel-Feldahorn
Schmale Säulenhainbuche
Kugelesche
Zierapfel
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Prunus
Prunus
Sorbus
Sorbus
Sorbus
cerasifera in Sorten
sargentii ‚Rancho’
aucuparia
aucuparia ‘Edulis’
intermedia ‚Brouwers’
Seite 27
Blutpflaume
Zierkirsche
Vogelbeere
Essbare Vogelbeere
Mehlbeere
Die Bäume sind in Abstimmung mit den Grundstückserwerbern zu pflanzen.
Alt.: Obstbäume im Gartenbereich
Qualität:
H., 3 x v., mDB., 12 - 14 StU
Apfelsorten, u. a:
Jakob Lebel, Rote Sternrenette, Graue Herbstrenette, Schafsnase, Kaiser Wilhelm, Bohnapfel
Birnensorten, u .a.:
Clapps Liebling, Gellerts Butterbirne, Neue Poiteau, Pastorenbirne
Kirschen, u. a.:
Büttner Rote Knorpelkirsche, Schattenmorelle, Kassins Frühe
Pflaume, u. a:
Bühler Frühzwetsche, Ortenauer
Grundstücksabgrenzung durch Schnitthecken:
Pflanzabstand:
3,5 St. / lfdm
Qualität:
Heckenpflanze, 2 x v., o.B., 80-100 cm bzw. i. C. 3 l,
60-100 bzw. i. C 7,5 l, 80-100
Arten:
Carpinus betulus
Hainbuche (Qualität: 2 x v., o.B., 80-100 cm)
Crataegus monogyna
Weißdorn (Qualität: i. C. 3 l, 60-100)
Fagus sylvatica
Rotbuche (Qualität: 2 x v., o.B., 80-100 cm)
Ligustrum vulgare
Liguster (Qualität: i. C 7,5 l, 80-100)
Als Abgrenzung der Grundstücke sowie zur Auflockerung des Bebauungsplangebiets sollten
Schnitthecken nach § 9 (1) 25a BauGB festgesetzt werden. Sie sind zu pflanzen, zu entwickeln
und zu erhalten. Die Schnitthecken sind unter Berücksichtigung nachbarschaftsschutzrechtlicher Gesichtspunkte zu pflegen. Nach dem Anwachsen ist eine dauerhafte Mindesthöhe der
Hecke von 1,25 - 1,50 m einzuhalten.
Weitere Empfehlungen für die Vorgartenflächen
-
Die Grundstücksflächen zwischen den öffentlichen Verkehrsflächen und den vorderen Gebäudefluchten sind als Vorgärten zu begrünen.
-
Notwendige Zuwegungen und Zufahrten sind zugelassen.
-
Standplätze für Abfallverwertung und –entsorgung sind zugelassen und mit Hecken oder
bei Einhausungsmodulen mit Rankpflanzen zu begrünen (u. a. Arten wie Kletterhortensie,
Efeu, Clematis).
-
Die Versiegelung oder Teilversiegelung zu den beiden vorherigen Punkten darf nur in notwendigem Umfang mit max. 40 % der Flächen erfolgen.
-
Die Begrünung der Vorgartenflächen (60 % der Grundstücksflächen) sollte zu 20 % mit
Gehölzen II. und III. Ordnung erfolgen. Die übrigen Flächen können mit Rasen, Bodendeckern oder Stauden gestaltet werden, wobei ein Mix aus Steinen (Findlinge, Kies) und
Pflanzelementen möglich ist. Die Herstellung von reinen Kies- und Splittflächen ist untersagt.
-
Grundstücksabgrenzungen im Vorgartenbereich mit offenen Hecken bis zu einer Höhe von
1,00 m und dichte Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,00 m unter Berücksichtigung von
Sichtdreiecken sind möglich.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
-
Seite 28
Die festgesetzten Grünflächen dürfen nicht aus hauswirtschaftliche Flächen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen (außer Garagenvorflächen), Flächen für die Mülleinhausung sowie befestigte Hauszugangsflächen (s. Pkt. 2 und 3 dieser Aufzählung) genutzt werden.
3.2.3 Externe Ausgleichsmaßnahmen (vergl. Anlage 2)
Das in Kap. 3.1 dargestellte ökologische Defizit von 15.232 Biotopwertpunkten wird auf der
Ökokontofläche der Gemeinde Inden, Gemarkung Schophoven, Flur 1, Flurstücke 70, 71, 72,
75, 76, 77, 78, 79, 100 und 102 ausgeglichen.
Durch die landschaftspflegerische Planung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erfolgt auf
dieser Ökokontofläche mit einer ökologischen Gesamtwertsteigerung von 582.289 Biotopwertpunkten eine Umwandlung der Ackerflächen in Extensivgrünland mit entsprechenden Gehölzpflanzungen aus Stieleichen, Kopfweiden und Obstgehölzen (siehe dazu Anlage 2 "Ökokonto
Rurwiesen-Viehöven).
Neben den Zielen
Förderung von selten gewordenen Grünland-Biotopkomplexen mit Gehölzstrukturen (Magerweide / Magerwiese)
Förderung der Vielfalt heimischer Tier- und Pflanzenarten
Förderung von Nahrungs-, Brut- und Deckungsmöglichkeiten im Übergangsbereich der offenen zur halboffenen Landschaft und des Waldes
Förderung von Streuobstgrünland
Beitrag zur Erhaltung und Anreicherung des Landschaftsbildes
wird aufgrund dieser Extensivierung auch der abiotische Ressourcenschutz von Boden und
Wasser (vergl. Kap. 3.2.4) durch ein Verbot der Düngung und der Einbringung von Pflanzenschutzmitteln gefördert.
3.2.4 Bodenbezogene Eingriffs- und Ausgleichsberechnung
Um der besonderen Bedeutung des Bodens 'Gley-Braunerde' aus Auenablagerungen im Naturhaushalt Rechnung zu tragen wird eine bodenbezogene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für
die Inanspruchnahme im Plangebiet dargestellt. Für den vorkommenden Bodentyp 'GleyBraunerde aus Auenablagerungen muss entsprechend den Verhältnissen für die Inanspruchnahme des vorliegenden Bodentyps ein Ausgleich von 1 : 0,5 vorgenommen werden. Diese
erforderliche "bodenfunktionsbezogenen Ersatzmaßnahmen" gemäß § 1 a, Abs. 3 BauGB werden mit einem Flächenanteil (lt. Bodenkarte des Geologischen Dienstes) von 29.425 m² x 0,5
= 14.712,5 m² ~ 14.700 m² auf der Ökokontenfläche "Rurwiesen-Viehöven Gemeinde Inden,
Kreis Düren der RWE Power A, nachgewiesen (vergl. Anlage 2).
In Verbindung mit dem ökologischen Biotopwertdefizit von 15.232 Biotopwertpunkten (Entspricht ca. 3.808 m²) wird ergänzend für den bodenbezogenen Eingriff in den Bodentyp 'GleyBraunerde' aus Auenablagerungen eine Extensivierungsfläche von 10.228,50 m² durch Maßnahmen wie
Entsiegelung zur verdichteten Flächenwiederherstellung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
sowie der Filter- und Pufferfunktion
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 29
Wiedervernässung von meliorierten Bodenstandorten (durch die Wiedervernässung können
die natürlichen Feuchteverhältnisse und die daraus resultierenden Bodenfunktionen wieder
hergestellt werden)
Bodenlockerung von verdichteten Bodenstrukturen, die zur Zeit keine natürlichen Bodenfunktionen besitzen
Nutzungsextensivierungen (im Rahmen des Arten- und Biotopschutzes können die Bodenfunktionen verbessert werden)
nachgewiesen bzw. dem Wertausgleich Rechnung getragen.
3.3
Zeitlicher Rahmen und Pflege
Sämtliche festgesetzten Begrünungsmaßnahmen sind spätestens innerhalb der ersten Pflanzperiode (Zeitraum von Oktober bis März) nach Umsetzung des B-Plans zu erstellen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang mindestens gleichwertig zu ersetzen.
Sämtliche Pflanzungen sind regelmäßig zu kontrollieren, dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen und ggf. zu ersetzen.
Die Sträucher und Heister sind im Rahmen der Entwicklungspflege mit einem Pflegeschnitt zu versehen.
Die Schnittmaßnahmen sind zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen.
Die Saumflächen sind regelmäßig 2 x pro Jahr zu mähen; das anfallende Schnittgut ist
zu entfernen.
Die Baumkronen sind in den darauf folgenden Jahren mit einem Erziehungsschnitt zu
versehen.
Die weitere Pflege ist den Erfordernissen anzupassen, d.h. sämtliche freiwachsenden
Gehölzhecken sind langfristig in einem Pflegezyklus von 10. Jahren truppenweise 'Auf
den Stock' zu setzen. Bei der Durchführung diese Pflegemaßnahme sollten die Bäume I.
und. II Ordnung als Solitäre erhalten bleiben und je nach Erfordernissen und Vitalitätszustand mit einem fachgerechten Kronenschnitt behandelt werden.
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
4.
Seite 30
ZUSAMMENFASSUNG
Den gesamten Flächenanteil im Plangebiet nehmen geringwertige Biotope ein.
Die vom Eingriff flächenmäßig am stärksten betroffenen Biotope sind überwiegend von geringem Wert und besitzen einen kurzen Wiederherstellungszeitraum. Insgesamt wird die Bedeutung des Landschaftsraums des Untersuchungsgebiets unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Bebauung als mittelwertig beurteilt.
Aufgrund der Vermeidung des Eingriffs in hochwertige Biotopstrukturen bzw. deren Nichtvorhandensein ist von einem niedrigen bis mittleren Konflikt auszugehen.
Hinsichtlich des Schutzgutes ‚Mensch’ sind die angrenzenden Wohnbauflächen von Bedeutung. Diese werden jedoch nicht vom Eingriff betroffen, so dass hier keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind.
Bezüglich der potenziellen Lärmbelastung auf das neue Wohngebiet durch die BAB A44 werden
nach detaillierter Immissionsprognose die Nachtgrenzwerte im südlichen Plangebiet leicht
überschritten. Sie müssen durch passive, bauliche Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden.
Die Durchführung der vorgesehenen Planung stellt keine negative Beeinträchtigung für das
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ dar.
Der Eingriff in das Schutzgut ‚Boden‘ durch Neuversiegelung ist erheblich, nicht ausgleichbar
und wird durch bodenfunktionsbezogene Maßnahmen kompensiert.
Aufgrund des Vorhandenseins von grundwasserbeeinflussten Böden in Kombination mit künstlicher oder natürlicher Veränderung des Grundwassers sind im Rahmen von Baugründungen
entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Betroffen davon ist auch das Schutzgut ‚Grundwasser‘, da durch die ergänzende Versiegelung zum einen die Grundwasserneubildungsrate verringert wird sowie eine Versickerung von
Oberflächenwasser nicht möglich ist und zum anderen unklare, künstliche und natürliche
Grundwasserstände teilweise eine entsprechende Berücksichtigung von tiefbaulichen Sicherungsarbeiten erforderlich machen.
Bezüglich des Schutzguts ‚Klima / Luft‘ sind gegenüber der Vorlast keine Veränderungen zu
erwarten.
Der Eingriff in das ‚Landschaftsbild’ wird durch das Anlegen von Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und Straßenbepflanzungen entspr. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB gemindert.
Im Rahmen der Prüfung des Schutzguts ‚Kultur- und Sachgüter’ wurden aufgrund der Sachstandsermittlung des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, Teilbereiche des Plangebiets als Bodendenkmal gem. NW 2015/0110 Inden / Altdorf festgesetzt.
Mit der Umsetzung der internen Ausgleichsmaßnahmen ist das Biotopwertdefizit nicht ausgeglichen und das Defizit von 15.232 Wertpunkten wird außerhalb des Plangebiets über das
RWE Power AG Ökokonto „Rurwiesen-Viehöven“ (Gemeinde Inden, Kreis Düren), ausgeglichen.
Das heißt, durch die landschaftspflegerische Planung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
sollen auf dieser Ökokontofläche sowohl bodenfunktionsbezogene Nutzungsextensivierungen,
als auch ökologisch bedeutende, standortgerechte Lebensräume geschaffen werden.
Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB sind im Wesentlichen:
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Seite 31
Lärmbelästigung im Bereich der neuen Bebauung, verursacht durch die Vorlast
Ökologisch begründete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch den hohen Anteil an
Neuversiegelungen und den veränderten Einfluss auf die Grundwasserneubildungsrate
sowie der erhöhten Bodenversiegelung
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden Situation, der Vorbelastungen und nach Regelung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmendarstellung (intern und extern)
Bodenfunktionsbezogenen Ausgleichsmaßnahme
Berücksichtigung der erforderlichen Baugrundsicherung bezüglich des Bodendrucks und der Grundwassereinflussnahme
Prospektierung der archäologischen Befundlage
im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden, voraussichtlich
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Niederkrüchten, 26.07.2017
Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller
Landschaftsarchitekt
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
5.
Seite 32
LITERATUR
Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Deutscher Planungsatlas Band I:NRW Lieferung
3, Vegetation (Pot. nat. Veget.), Gebr. Jänicke Verlag Hannover 1972
Bezirksregierung Köln, Regionalplan Region Aachen, Einzelkarte Inden
Bezirksregierung Köln, Tim-online - Topographisches Informationsmanagement NRW
Blab/Nowak/Trautmann/Sukopp, Rote Liste der gefährdeten Tiere u. Pflanzen in der Bundesrepublik
Deutschland, Kilda Verlag Greven, 4.Aufl. 1984
Ellenberg, Heinz, Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen, Verlag E. Ulmer, Stuttgart 4. Aufl. 1986
Gemeinde Inden, B-Plan Nr. 35 „Lützeler Hof“ und 17. FNP-Änderung, Abwägung im Verfahren entspr.
§ 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB, Sept. 2014
HJP Planer, Aachen, Städtebaulicher Entwurf und Entwurf B-Plan Nr. 35 „Lützeler Hof“, Febr. 2017
IBK – Schallimmissionsschutz, Alsdorf, Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 35
„Am Lützeler Hof“, Sept. 2014
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, ELWAS-Geschäftsstelle, FB 56,
ELWAS-GS , Grundwasserdaten
Geologischer Dienst NRW, Bodenkarte gemäß Sachdaten-Abfrage der webbasierte Bodenkarte 1 :
50.000
Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Herausgeber: Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft, Ministerium für Bauen und Wohnen, Düsseldorf 1996
Landschaftsverband Rheinland (LVR), Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Februar 2016
LÖBF NRW, Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“, Stand Dezember
2006
Paffen, Schüttler, Müller-Miny, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz 1:200.000, Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung,
Bad Godesberg 1963
Raskin, Umweltplanung und Umweltbearbeitung, Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP)
zur Aufstellung des B-Plans Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ in Inden / Altdorf, August 2016
Runge Fritz, Die Pflanzengesellschaften Mitteleuropas, Aschendorff Verlag Münster 7. Aufl. 1980
RWE AG Tagebau und Umweltschutz, Köln, 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans zum Tagebau Inden (20.09.1984 / 21.05.1990 / 17.12.2010)
Schmeil-Fitschen, Flora von Deutschland u. seinen angrenzenden Gebieten Quelle & Meier Heidelberg,
86 Aufl. 1976
Schauer/Caspari, Der große BLV Pflanzenführer, BLV Verlagsgesellsch. München 5. Aufl. 1989
Scheffer/Schachtschabel, Lehrbuch der Bodenkunde, F. Emke Verlag, Stuttgart
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Landschaftspflegerische Planung zum Ökokonto „RurwiesenViehöven“ (Gemeinde Inden; Kreis Düren), Juni 2013
Topographisches Informationsmanagement NRW, http://www.tim-online.nrw.de
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Anlage 1
Anlage 1: Biotoptypenwertliste
Biotoptypenwertliste
Code
Biotoptyp
1
3.4
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern
etc.)
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche und Gleisbereiche ohne Vegetation
Teilversiegelte oder unversiegelte Betriebsflächen, wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen, Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster
Feld-, Waldwege-, unversiegelt mit Vegetationsentwicklung
Trockenmauern, aufgelassene Steinbrüche und aufgelassene trockene Abgrabungsflächen
Begleitvegetation
Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd)
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit Gehölzbestand
Wegraine, Säume ohne Gehölze
Landwirtschaftliche Flächen, halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzflächen
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Böden
Acker, wildkrautreich auf nährstoffarmen Sand- und flachgründigen Kalkböden
Intensivwiese, -weide, artenarm
3.5
Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -weide
3.6
3.7
Feucht- und Nasswiese / -weide, Flutrasen
Kalkhalbtrocken-, Borstgras-, Sandmager-, Silikattrocken-, Schwermetallrasen, trockene und feuchte Heide, Röhrichte, Seggenriede
Obstwiese bis 30 Jahre
Obstwiese älter als 30 Jahre
Dauerkultur (Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau,
Obstplantagen) ohne geschlossene Krautschicht
Dauerkultur (Baumschulen, Weihnachtsbaumkulturen, Erwerbsgartenbau,
Obstplantagen) mit geschlossener Krautschicht
Grünflächen, Gärten
Extensive Dachbegrünung
Intensive Dachbegrünung
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen
Zier- und Nutzgarten mit < 50 % heimischen Gehölzen
Intensivrasen (z. B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen),
Staudenrabatten, Bodendecker
Extensivrasen (z. B. in Grün- und Parkanlagen)
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand
Park, Friedhof, strukturreich mit altem Baumbestand
Brachen (flächig bzw. streifig)
Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit
Vegetation, Gehölzanteil < 50 %
Wald, Waldrand, Feldgehölz
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 0 < 50 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 50 - 70 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 70 - 90 %, geringes bis mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 90 - 100 %, geringes bis
mittleres Baumholz (BHD > 14 – 49 cm)
Niederwald, bewirtschaftet
Gehölze
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten < 50
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
3.1
3.2
3.3
3.8
3.9
3.10
3.11
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5
5.1
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
7
7.1
7.2
7.3
Grundwert
A*
Grundwert
P*
0
0
0,5
0,5
1
1
3
3
4
4
1
2
4
4
1
2
4
4
2
4
2
4
5
5
3
5–7
(***)
5 – 7 ***
3
6 – 8 ***
6-8
6
7
6
6
2
2
3
3
0,5
1
2
3
0,5
1
2
3
2
2
4
5
6
4
4
4
4
4
4
3
5 (***)
4
6 (***)
5
7 (***)
6 (7 ***)
8
6, 8
3
3
5 (***)
5
3
3
5-7
5-7
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Anlage 1
8
8.1
8.2
8.3
8.4
9
9.1
9.2
9.3
9.4
10
% und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50
% und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Quelle, Bach, Fluss, Altarm, Altwasser, (Heide-)Weiher
Naturfern
Bedingt naturfern
Bedingt naturnah
Naturnah, natürlich
Graben, Kanal, Teich, Abgrabungs-, Senkungs-, Stau-, Kleingewässer
Naturfern
Bedingt naturfern
Bedingt naturnah
Naturnah
Natürliche Biotoptypen
10.1
Felsen, Blockschutthalden und ihre Vegetation, Binnensalzstellen
10.2
Moore, Röhrichte, Seggenriede
*=
Bei begründeter besonderer Relevanz für vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Arten oder
kolonieartigem Brutvorkommen sonstiger gefährdeter Arten erfolgt für die jeweilige mit Begründung
ausdifferenzierte Fläche eine Aufwertung um eine Wertstufe.
*** =
Führen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu einem anderen Biotoptyp oder zur Optimierung
desselben Biotoptyps, wird die Fläche gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit dem
Grundwert P des neu anzulegenden bzw. zu optimierenden Biotoptyps bewertet. Der Grundwert P stellt
i. d. R. den maximal möglichen Wert eines Biotops 30 Jahre nach Neuanlage oder Optimierung dar.
7.4
5
5
2
5
8
10
2
5
8
10
2
4
6
7
2
4
5, 6
7
8 – 10
***
8 – 10
***
8 - 10
8 - 10
Beispiele:
Neuanlage von Wald 90 – 100 % lebensraumtypische Baumarten mit dem Grundwert P 5 auf Acker intensiv mit
dem Grundwert A 2
oder
Optimierung von Kalkhalbtrockenrasen (mittel bis schlecht ausgeprägt) mit dem Grundwert A 6 zum Kalkhalbtrockenrasen (hervorragend ausgeprägt) mit dem Grundwert P 8.
Grundwerte P, die ausschließlich durch Optimierung des Ausgangsbiotops zu erzielen sind, sind fett hervorgehoben.
Eine Differenzierung zwischen den Grundwerten A und P ist erforderlich, da die Entwicklung und Optimierung
von höherwertigen Biotoptypen unterschiedlich lange Zeiträume erfordert und teilweise nicht innerhalb von 30
Jahren erreicht werden kann.
Bei einem Neubaugebiet (Wohnbaufläche, Gewerbe- oder Industriegebiet) kann auf der Grundlage der jeweiligen Grundflächenzahl (GFZ) alternativ zum jeweiligen Prognosewert des einzelnen Biotoptyps generell die nicht
bebaute Fläche mit allen getroffenen Festsetzungen (z. B. Hecken auf privaten Grünflächen) je nach Ausgestaltung (z. B. Bodendecker, Gehölze, Baumreihen) mit 2 oder 3 Wertpunkten bewertet werden.
Für die Grundwerte P ist beim Wald die Wuchsklassengruppe ‚Jungwuchs bis Stangenholz’ zugrunde gelegt, da
diese den Zeitraum bis zu 30 Jahren umfasst.
In folgenden Fällen kommt eine Verdoppelung des Prognosewertes (Grundwert P x Fläche x 2) zum Tragen:
bei Entsiegelung von Flächen durch vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ab einer Flächengröße von 0,1 ha, sofern die Maßnahme Teil eines planerischen Gesamtkonzeptes ist
bei Aufhebungen von Verrohrungen, Beseitigung von Wehren sowie betonierten Sohlbefestigungen bei
Fließgewässern
Voraussetzung für die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme ist die rechtliche Absicherung der Maßnahmen für die Wirkdauer des Eingriffs und der Ausschluss einer zusätzlichen Förderung (z. B. Kulturlandschaftsprogramm).
***
nach § 62 LG NRW geschützt
(***)
teilweise nach § 62 LG NRW geschützt
(****)
Prognosewert für geschützte Wälder nach § 62 LG NRW wie Bruch- und Auwälder sowie Wälder trockenwarmer Standorte (z. B. Orchideen-Buchenwälder)
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Anlage 2 :
2.1
2.2
2.3
Anlage 2
Ökokonto Rurwiesen – Viehöven
Lageplan
Entwicklungsplan Biotoptypen
Bestandsplan
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de
UMWELTBERICHT MIT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEM FACHBEITRAG
zum Bebauungsplan Nr. 35 'Lützeler Hof', Inden
Anlage 3 :
Anlage 3
Landschaftspflegerische Konzeption
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, mail@Planungsgruppe-Scheller.de, www.planungsgruppe-scheller.de