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Beschlussvorlage (Fachbeitrag Artenschutz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
236 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Fachbeitrag Artenschutz Titel: Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ in Inden / Altdorf Stand: 16. August 2016 Auftraggeber: RWE Power AG Ansprechpartnerin: Frau A. Kühl Auftrag vom: 04. Mai 2016 Projekt Nr.: 31-16 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR Bearbeitung: Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Qualitätssicherung: Dr. R. Raskin Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung.......................................................................................................1 2 Vorgehensweise und Methoden ........................................................................1 3 Erfassung und Auswertung von Feldvögeln ....................................................2 4 Lage und Ausstattung des B-Plangebietes ......................................................3 4.1 Lage ..............................................................................................................3 4.2 Habitatausstattung ........................................................................................4 5 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) ..............................4 6 Prüfung des Artenspektrums.............................................................................4 6.1 Potentieller Artenpool nach Fundortdaten des LANUV .................................4 6.2 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten ...........................................5 6.3 Erfassung von Feldvögeln.............................................................................6 7 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ...............................7 8 Artenschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung...........................................8 9 Quellenverzeichnis..............................................................................................9 Dokumentation Gesamtprotokoll raskin 1 Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 1 Veranlassung Die RWE Power AG plant die Erschließung eines ca. 3,2 ha großen Baugebietes in Inden-Altdorf. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ aufgestellt werden. Das B-Plangebiet liegt in der Gemarkung Frenz, Flur 14 und schließt das Flurstück 127 sowie die angrenzenden Wegeparzellen (Flurstücke 65, 116 und 117) ein. Im Rahmen der B-Planaufstellung sind artenschutzrechtliche Regelungen nach § 44 BNatSchG einzuhalten und eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Es gilt zu prüfen, ob planungsrelevante Tierarten das B-Plangebiet als Fortpflanzungsoder Ruhestätte nutzen und somit artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind. Die raskin • Umweltplanung und -beratung GbR wurde von der RWE Power AG am 04.05.2016 mit der Erstellung des vorliegenden Fachbeitrags zur Artenschutzprüfung beauftragt. 2 Vorgehensweise und Methoden Der Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz durchgeführt (MKULNV 2016). Durch eine überschlägige Prognose und Erfassungen wird in diesem Rahmen geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Prüfung des Artenspektrums (Stufe I.1) Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums durchgeführt. Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind. Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet (LANUV 2016). Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem 3. Messtischblattquadranten Düren (MTB 5104-3) vorkommenden planungsrelevanten Arten. Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im B-Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt. Hierzu erfolgte eine Ortsbegehung am 08.05.2016. raskin Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 2 Prüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2) Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen (potentiell) im B-Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sollte es nicht auszuschließen sein, dass bei europäisch geschützten Arten diese Zugriffsverbote ausgelöst werden, ist eine weiterführende Analyse, die vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II) auf Grundlage von Erfassungen erforderlich. 3 Erfassung und Auswertung von Feldvögeln Zur Überprüfung auf ein Vorliegen von potentiellen Fortpflanzungsstätten oder Nahrungshabitaten des eingeengten Artenpools wurden zwischen Mai und Juni 2016 drei zusätzliche Erfassungstermine für Feldvogelarten durchgeführt (s. Kap. 5.3). Die Kartierung richtete sich nach den Methodenstandards von SÜDBECK et al. (2005) für die Monate Mai und Juni und wurde bei geeigneten Witterungsverhältnissen (kein Niederschlag, starker Wind oder Extremtemperaturen) durchgeführt. Zur Erfassung der Wachtel wurde am dritten Kartiertermin eine Klangattrappe eingesetzt. Für jede Begehung wurde ein Tagesprotokoll gefertigt, in dem die jeweiligen Beobachtungen festgehalten wurden. Es wurde weiterhin eine Gesamtartenliste mit Gefährdungsgrad erstellt. raskin 4 Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 3 Lage und Ausstattung des B-Plangebietes 4.1 Lage Das B-Plangebiet liegt südlich der seit 1990er Jahren bestehenden Ortslage von Inden/Altdorf im Kreis Düren (Abb. 1). Die etwa 3,2 ha große Fläche wird derzeit ackerbaulich genutzt. Im Norden begrenzt die Wohnbebauung der Ortslage das B-Plangebiet (vorwiegend Einfamilienhäuser mit Gärten). Im Westen, Osten und Süden bilden vorhandene geteerte Wirtschaftswege die Plangebietsgrenze. Südlich des B-Plangebietes liegt eine weitere Ackerparzelle. Über dieser verläuft eine Hochspannungsfreileitung in Ost-West-Richtung. Etwa 165 m südlich des BPlangebietes verläuft die A 4. Die Ortslage wird durch einen etwa 40 m breiten Gehölzstreifen von der Autobahn abgeschirmt. Die weitere Umgebung des BPlangebietes ist vor allem landwirtschaftlich und bergbaulich (Braunkohletagebau) geprägt. Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK 10). raskin Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 4 4.2 Habitatausstattung Das B-Plangebiet wird intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Auf der Fläche wurde diesjährig Winterweizen angebaut. Auf den umgebenden Ackerflächen wurden neben Wintergetreide auch Kartoffeln und Erbsen angebaut. Die Ortslage wird durch einen etwa 40 m breiten Gehölzstreifen von der Autobahn abgeschirmt, der Verkehrslärm ist im B-Plangebiet dennoch zu hören. Ein weiterer, schmaler Gehölzstreifen liegt westlich des B-Plangebietes entlang der Friedensstraße. Die Wirtschaftswege an den B-Plangebietsgrenzen sind durch eine Teerdecke versiegelt. 5 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) Generell kann es bei der Umwandlung von Ackerland in Wohnbebauung zum Verlust von Lebensstätten planungsrelevanter Arten kommen. Des Weiteren besteht ein Tötungsrisiko während der Baufeldräumung (z.B. für Nestlinge). Während der Bauarbeiten kann es darüber hinaus zu Störungen durch optische und akustische Beeinträchtigungen kommen (Baulärm, Bewegung von Mensch und Maschinen). 6 Prüfung des Artenspektrums 6.1 Potentieller Artenpool nach Fundortdaten des LANUV Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des LANUV meldet für den dritten Quadranten des Messtischblattes Düren (4104-3) insgesamt 40 planungsrelevante Arten (LANUV 2016). Von diesen Arten können 17 potenziell auf Ackerflächen vorkommen (Tab. 1). Die Daten des Fundortkatasters @Linfos enthalten keine Fundpunkte planungsrelevanter Vogel- oder Fledermausarten im Plangebiet und seiner Umgebung (500 m-Radius). raskin 5 Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ Tab. 1: Planungsrelevante, potenziell auf Ackerflächen vorkommende Arten für den dritten Quadranten des MTB Düren (5104-3) Erläuterungen und Abkürzungen: Status: Av = Art vorhanden; sb = sicher brütend EHZ = Erhaltungszustand in der atlantischen Region von NRW: G = günstig; U = ungünstig; - = Tendenz abnehmend Art Wissenschaftlicher Name Säugetiere Nyctalus noctula Vögel Accipiter gentilis Accipiter nisus Alauda arvensis Anthus pratensis Athene noctua Buteo buteo Coturnix coturnix Delichon urbica Falco tinnunculus Hirundo rustica Locustella naevia Passer montanus Perdix perdix Tyto alba Vanellus vanellus Amphibien Bufo calamita Status EHZ NRW (ATL) Äcker Abendsegler Av G (X) Habicht Sperber Feldlerche Wiesenpieper Steinkauz Mäusebussard Wachtel Mehlschwalbe Turmfalke Rauchschwalbe Feldschwirl Feldsperling Rebhuhn Schleiereule Kiebitz sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb GG US GG U U G U U U S G U- (X) (X) XX (X) (X) X XX (X) X X (X) X XX X XX Kreuzkröte Av U (X) Deutscher Name 6.2 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten Zehn der für Ackerflächen gemeldeten planungsrelevanten Arten (Großer Abendsegler, Greifvogelarten, die gemeldeten Eulenvögel, Schwalben und der Feldsperling) nutzen Ackerflächen ausschließlich als Nahrungshabitat, das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auszuschließen. Auch das benachbarte junge Feldgehölz ist für diese Arten zur Brutplatzanlage ungeeignet. Ein Vorkommen des Wiesenpiepers im B-Plangebiet ist ebenfalls auszuschließen, da die Art extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen oder Moore bevorzugt. Darüber hinaus werden gelegentlich Windwurfflächen und Brachen besiedelt (LANUV 2016). Keiner dieser Habitattypen liegt jedoch im B-Plangebiet und seiner Umgebung vor. Der Feldschwirl nutzt primär gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern, besiedelt gelegentlich aber auch Getreidefelder. Nach LANUV (2016) benötigt die Art zwei Vegetationsschichten: eine über raskin 6 Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 20-30 cm hohe, dichte Kraut- und Grasschicht sowie einige darüber hinausragende Warten (z.B. Büsche und Hochstauden). Diese Habitatbestandteile sind im BPlangebiet nicht vorhanden. Der Feldschwirl kann daher aus dem zu betrachtenden Artenpool ausgeschlossen werden. Die Kreuzkröte kommt nur selten auf Ackerflächen vor. Zur Eiablage benötigt sie dann geeignete Gewässer, die sich vorwiegend in Gräben und Ackersenken finden. Das B-Plangebiet verfügt über keine geeigneten Habitatstrukturen. Es verbleiben die vier Feldvogelarten Rebhuhn, Feldlerche‚ Kiebitz und Wachtel. Aufgrund der Lage des B-Plangebietes in unmittelbarer Nähe zur Ortslage und in direkter Nachbarschaft zur A4 ist die Habitatausstattung als pessimal zu betrachten. Dies gilt sowohl für die Feldlerche, die Vertikalstrukturen wie Wälder, Gehölzränder und Wohnbebauung meidet, als auch für die Wachtel, die gegenüber Straßenverkehr besonders lärmempfindlich ist (BMVBS 2010). Die erste Ortsbegehung am 08.05.2016 erbrachte keine Hinweise auf Vorkommen der Arten. Weiterhin sind Vorkommen der Wiesenschafstelze nicht auszuschließen, die zwar nicht zu den planungsrelevanten Arten gehört, jedoch als regional zurückgehende europäische Brutvogelart ebenfalls zu betrachten ist. Fazit Nach Auswertung der vorhandenen Daten und der Ortsbegehung beschränkt sich der eingeengte Artenpool auf die vier Feldvogelarten Rebhuhn, Feldlerche, Wachtel und Kiebitz. Auch wenn ein Vorkommen aufgrund der Ortsrandlage und der Nähe zur Autobahn nicht anzunehmen ist, lässt es sich ohne weiterführende Erfassungen nicht gänzlich ausschließen. Des Weiteren sind Vorkommen der regional zurückgehenden Wiesenschafstelze möglich. 6.3 Erfassung von Feldvögeln Das weitere Vorgehen wurde im Vorfeld mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren (Herr Johnen) als zuständige Genehmigungsbehörde abgestimmt. Zur Verifizierung der Überprüfung auf ein Vorliegen von potentiellen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der o.g. Feldvogelarten wurden insgesamt zwei morgendliche und ein abendlicher Erfassungstermin durchgeführt (Tab. 2). Tab. 2: Erfassungstermine von planungsrelevanten Vögeln mit Angabe der Witterungsparametern Datum Erfassung Uhrzeit [ME(S)Z] Temp. Bewölkung Wind [°C] [0/8 – 8/8] [m/s] 08.05.16 Brutvögel I 6:00 - 7:00 14 1/8 1 26.05.16 Brutvögel II 5:30 - 6:25 8 5/8 1 22.06.16 Wachtel 22:10 - 22:40 19 6/8 2 raskin Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 7 Im Rahmen der Erfassungen konnte erwartungsgemäß keine der potentiell vorkommenden Feldvogelarten nachgewiesen werden. Mit dem Graureiher als Überflieger wurde nur eine planungsrelevante Art erfasst. Außerhalb der BPlangebietsgrenzen im Bereich des südöstlich gelegenen Kapellchens konnten zwei bis drei Paare des regional zurückgehenden Haussperlings erfasst werden. Die regional gefährdete Bachstelze wurde als Nahrungsgast verzeichnet. Des Weiteren konnten allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten verzeichnet werden, die in den umliegenden Gehölzen brüten. Hierzu gehören beispielsweise Amsel, Singdrossel und Gartengrasmücke. Eine Übersicht über die insgesamt 18 im B-Plangebiet und seiner Umgebung erfassten Brutvogelarten liefert Tab D1. Ein Brutnachweis oder -verdacht im B-Plangebiet besteht nicht. Das Vorliegen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Feldvogelarten ist auf Grundlage der Datenrecherche, der Ortsbegehung, der Vorbelastung im B-Plangebiet und der zusätzlichen Erfassungstermine auszuschließen. 7 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Nachfolgend wird das Ergebnis der Prüfung zusammenfassend aufgeführt und anhand der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des §§ 44 I BNatSchG rechtlich bewertet. Vor dem Hintergrund der vorgenannten fachlichen Beurteilung ergibt sich für die Verbotstatbestände des § 44 I BNATSCHG folgende Einschätzung:  Tatbestand des § 44 I Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) Nach § 44 I Nr. 1 BNATSCHG ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Der vorgenannte Tatbestand des Tötungsverbotes setzt nach der Rechtsprechung des BVerwG (grundlegend BVerwGE 126, 166 – Stralsund; 9.7.2008 – Bad Oeynhausen; BVerwGE 130, 299 – Hessisch Lichtenau II; 18.3.2009 – A 44 – Velbert; Urt. V. 13.5.2009 – A 4 Braunkohlentagebau Hambach) ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko voraus. Da keine Vorkommen planungsrelevanter Arten oder europäischer Brutvogelarten im B-Plangebiet nachgewiesen werden konnten, kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgeschlossen werden.  Tatbestand des § 44 I Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) Nach § 44 I Nr. 2 BNATSCHG ist es verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, raskin Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 8 Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“ Im B-Plangebiet wurden weder europäische Brutvogelarten noch planungsrelevante Arten festgestellt. Eine erhebliche Störung ist damit bei Umsetzung des Vorhabens ausgeschlossen. Der Tatbestand des Störungsverbotes nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG ist somit nicht erfüllt.  Tatbestand des § 44 I Nr. 3 BNatSchG (Beeinträchtigung von Lebensstätten) Nach § 44 I Nr. 3 BNATSCHG ist es verboten, „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Durch das Planvorhaben wird keine Fortpflanzungs- und Ruhestätte einer planungsrelevanten Art oder einer europäischen Brutvogelart zerstört. Der Tatbestand des Beeinträchtigens oder Zerstörens von Lebensstätten nach § 44 I Nr. 3 BNATSCHG wird nicht erfüllt, da keine Lebensstätten im Plangebiet liegen und die ökologische Funktion der im Umfeld liegenden Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. 8 Artenschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung Die Prüfung der Wirkfaktoren und der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ergibt, dass weder eine planungsrelevante Art noch eine „nur“ europäisch geschützten Art durch das Vorhaben betroffen ist. Artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG bei Realisierung des Bauvorhabens lassen sich somit sicher ausschließen. Aachen, 16. August 2016 Dipl.-Umweltwiss. S. Geilenkirchen raskin 9 Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ 9 Quellenverzeichnis BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND STADTENTWICKLUNG HRSG.) (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – Bonn. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2016): Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“: - http://www. naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten; letzter Zugriff am 29.07.2016. MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 –Düsseldorf. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell. – im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DAA). raskin Dok. Fachbeitrag zur ASP „B-Planaufstellung Inden/Altdorf“ Tab. D1: Gesamtartenliste der avifaunistischen Erfassung Abkürzungen und Erläuterungen: fett Status planungsrelevante Arten (LANUV 2016) B – Brutvogel/Brutverdacht, (B) – Brutvogel/Brutverdacht außerhalb B-Plangebiet, NG – Nahrungsgast, Ü - Überflieger Schutz § - besonders geschützt, §§ - streng geschützt nach BArtSchV; ! - deutschlandbezogene Verantwortlichkeit NRWs für die Art Gefährdung landesweit / regional: 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet 3 – gefährdet, V – Vorwarnliste, S - Zusatzkennung, ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu erwarten (in Anlehnung an die IUCNKategorie „conservation dependent“) (NWO & LANUV 2008). Art Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Amsel Bachstelze Blaumeise Buchfink Eichelhäher Elster Fasan Graureiher Haussperling Heckenbraunelle Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Ringeltaube Rotkehlchen Singdrossel Zaunkönig Zilpzalp Turdus merula Motacilla alba Parus caeruleus Fringilla coelebs Garrulus glandarius Pica pica Phasianus colchicus Ardea cinerea Passer domesticus Prunella modularis Sylvia atricapilla Corvus corone Columba palumbus Erithacus rubecula Turdus philomelos Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita Schutz Status Gefährdung (NB / NRW) § § § § § § § § § § § § § § § § § (B) NG (B) (B) NG (B) NG Ü (B) (B) (B) NG (B) (B) (B) (B) (B) -/3/V -/-/-/-/-/-/3/V -/-/-/-/-/-/-/-/- Angaben zum Plan / Vorhaben Allgemeine Angaben Plan/Vorhaben (Bezeichnung): Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ in Inden / Altdorf Plan-/Vorhabenträger (Name): RWE Power AG Antragstellung (Datum): Die RWE Power AG plant die Erschließung eines ca. 3,2 ha großen Baugebietes in Inden-Altdorf. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ aufgestellt werden. Das B-Plangebiet liegt in der Gemarkung Frenz, Flur 14 und schließt das Flurstück 127 sowie die angrenzenden Wegeparzellen (Flurstücke 65, 116 und 117) ein. Die maßgeblichen potentiellen Auswirkungen auf die Tierwelt bei Realisierung der Vorhabensplanung sind folgende: • Verlust von Lebensstätten und Nahrungshabitat europäischer Brutvogelarten in Form von Ackerflächen, • Tötungsrisiko für Brutvögel (z.B. Nestlinge) sowie • optische und akustische Störungen während der Bauarbeiten. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? ja Es liegen keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten oder europäischer Brutvogelarten im B-Plangebiet. x nein Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Vorraussetzung der bei Anlage „Art für Art Protokolle“ beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)? ja x nein Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden Die nicht einzeln geprüften Arten sind der Anhangstabelle (Tab. D1) zu entnehmen. Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Population bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein ja nein ja nein Kurze Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und Begründung warum diese dem Artenschutzinteresse im Rang vorgehen; ggf. Darlegung warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Kurze Darstellung der geprüften Alternativen, und Bewertung bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fragen in stufe III „ja“: Die Realisierung des Plans / des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IVArten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Nur wenn Frage 3 in Stufe III „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang IV-Art ein ungünstiger Ehaltungszustand vorliegt) Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang IV-Art ein ungünstiger Ehaltungszustand vorliegt) Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.