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Beschlussvorlage (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
99 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Beschlussvorlage (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden   sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.) Beschlussvorlage (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden   sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 08.11.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2017 Rat 13.12.2017 Nein 163/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Beschlussentwurf: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung MGB 240 - 14-tägige Leerung MGB 770 - 14-tägige Leerung 91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 €) 143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 €) 374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 60 - 14-tägige Leerung 92,90 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 162,95 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 303,04 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 921,78 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.364,65 € (Gebühr in 2017 = 92,40 €) (Gebühr in 2017 = 165,50 €) (Gebühr in 2017 = 312,00 €) (Gebühr in 2017 = 1.026,00 €) (Gebühr in 2017 = 1.440,00 €) 4. Änderungssatzung Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. Begründung: Die Reduzierung der Bioabfallgebühren ist auf die gesunkenen Gesamtkosten in Höhe von 201.643 € (2017) nach 200.973 € (2018) zurückzuführen. Die weitgehende Reduzierung der Restmüllgebühren im Jahr 2018 ist zurückzuführen auf die Steigerung der Anzahl der Restmüllgefäße von 2561 in 2016 nach 2604 in 2017 (+1,68 %), obwohl die kalkulierten Kosten leicht gestiegen sind. 2017 betrugen diese 386.947 € und 2018 voraussichtlich 390.181 € (+0,84 %). _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Rest- und Sperrmüll Gebührenbedarfsberechnung (2) Rest- und Sperrmüll Erläuterungen (3) Rest- und Sperrmüll Betriebsabrechnungsbogen (4) Rest- und Sperrmüll Kalkulation 2018 (5) Bio- und Grünabfall Gebührenbedarfsberechnung (6) Bio- und Grünabfall Erläuterungen (7) Bio- und Grünabfall Kalkulation 2018 (8) Satzung Beschlussvorlage 163/2017 Seite 2