Daten
Kommune
Inden
Größe
99 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
08.11.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Bau- und Vergabeausschuss
23.11.2017
Rat
13.12.2017
Nein
163/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember
2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
Beschlussentwurf:
1. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
MGB 240 - 14-tägige Leerung
MGB 770 - 14-tägige Leerung
91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 €)
143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 €)
374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 €)
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden
ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
92,90 €
MGB 120 - 14-tägige Leerung
162,95 €
MGB 240 - 14-tägige Leerung
303,04 €
MGB 770 - 14-tägige Leerung
921,78 €
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.364,65 €
(Gebühr in 2017 = 92,40 €)
(Gebühr in 2017 = 165,50 €)
(Gebühr in 2017 = 312,00 €)
(Gebühr in 2017 = 1.026,00 €)
(Gebühr in 2017 = 1.440,00 €)
4. Änderungssatzung
Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung
über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet
des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen.
Begründung:
Die Reduzierung der Bioabfallgebühren ist auf die gesunkenen Gesamtkosten in Höhe von 201.643
€ (2017) nach 200.973 € (2018) zurückzuführen.
Die weitgehende Reduzierung der Restmüllgebühren im Jahr 2018 ist zurückzuführen auf die
Steigerung der Anzahl der Restmüllgefäße von 2561 in 2016 nach 2604 in 2017 (+1,68 %), obwohl
die kalkulierten Kosten leicht gestiegen sind. 2017 betrugen diese 386.947 € und 2018
voraussichtlich 390.181 € (+0,84 %).
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Rest- und Sperrmüll Gebührenbedarfsberechnung
(2) Rest- und Sperrmüll Erläuterungen
(3) Rest- und Sperrmüll Betriebsabrechnungsbogen
(4) Rest- und Sperrmüll Kalkulation 2018
(5) Bio- und Grünabfall Gebührenbedarfsberechnung
(6) Bio- und Grünabfall Erläuterungen
(7) Bio- und Grünabfall Kalkulation 2018
(8) Satzung
Beschlussvorlage 163/2017
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