Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
200 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

öffnen download melden Dateigröße: 200 kB

Inhalt der Datei

12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878), der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2017 folgende 12. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 92,90 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 162,95 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 303,04 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 921,78 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.364,65 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 91,33 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 143,67 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 374,85 € Artikel II Diese 12. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1a und 1b der 9. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 13. Dezember 2017 Langefeld Bürgermeister