Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
278 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006)

öffnen download melden Dateigröße: 278 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 29.11.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2017 TOP Ein Ja Nein 166/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Beschlussentwurf: 1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. * 2018 450,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. * 550,00 € Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v. 100,00 € Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v. 150,00 € * In Summe beträgt die Gebühr für eine Sargbestattung in einem Tiefengrab 1.000,00 € 2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 55,00 € pro Strebefall. 3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: 2018 Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung 250,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 500,00 € 1.200,00 € 1.350,00 € 500,00 € 500,00 € 1.600,00 € 1.300,00 € 2.500,00 € 900,00 € 50,00 € 4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt. Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 € 5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird beschlossen. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühren für die Grabbereitungen anzupassen. Die vergangenen Jahre zeigen eine stark veränderte Nachfrage bei den Grabbereitungen. Die Anzahl der Sargbestattungen nimmt ab, wohingegen die Anzahl der Urnenbestattungen spürbar zunimmt. Diese Entwicklung wird nunmehr in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 einkalkuliert. Aufgrund höherer Gesamtkosten für die Unterhaltung der Friedhöfe müssen die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten für alle Grabstätten erhöht werden. Die Gebühren für die Nutzung von Leichenhallen und Kühlzellen werden ebenfalls angehoben. Hier besteht zwar immer noch keine Kostendeckung, aber der Kostendeckungsbeitrag wird gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht gegenüber den Vorjahren angehoben. Entsprechend dem Ergebnis der Beratungen im Bau- und Vergabeausschuss am 23.11.2017 wurde in der Satzung unter Punkt III 1.1.3 der Betrag von 550 € auf 1.000 € geändert. Die Satzung ist beigefügt. Die übrigen Anlagen entnehmen Sie bitte der Vorlage 166/2017. Beschlussvorlage 166/2017 1. Ergänzung Seite 2 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Bestattungen - Gebührenbedarfsberechnung (2) Bestattungen - Erläuterungen (3) Bestattungen - Statistik Bestattungsformen (4) Bestattungen - Kalkulation Sargbestattungen (5) Bestattungen - Kalkulation Urnenbestattungen (6) Leichenhallen + Kühlzellen - Gebührenbedarfsberechnung (7) Leichenhallen + Kühlzellen 2018 - Erläuterungen (8) Leichenhallen + Kühlzellen - Kalkulation (9) Unterhaltung Friedhöfe - Gebührenbedarfsberechnung (10) Unterhaltung Friedhöfe - Erläuterungen (11) Urnenkammerbestattungen - Gebührenbedarfsberechnung (12) Urnenkammerbestattungen - Erläuterungen (13) Satzung Beschlussvorlage 166/2017 1. Ergänzung Seite 3