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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
171 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), und der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687) und des § 28 der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 in der Fassung vom 22. Juli 2013 hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 folgende 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 beschlossen: Artikel I § 5 Gebührentarif wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: I. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte 1. Wahlgrabstätte (Sargbestattung) 1.700 € 2. Wahlgrabstätte (Sargbestattung) bei einer Erdbestattung im Tiefengrab 2.000 € 3. Urnenwahlgrabstätte (Erdbeisetzung) 1.200 € 4. Urnenwahlgrabstätte (Urnenkammer) 1.350 € Außerdem ist für jede zusätzliche Bestattung in einem Wahlgrab eine Gebühr i.H.v. 500 € zu zahlen. Diese Gebühr entfällt jedoch bei der zweiten (oberen) Bestattung in einem Tiefengrab. II. Gebühren für ein Reihengrab, Rasenreihengrag, anonymes Urnengrab 2.1 Reihengrab (Sargbestattung) 500 € 2.2 Rasenreihengrab (Sargbestattung) 1.600 € 2.3 Urnenreihengrab (Erdbeisetzung) 500 € 2.4 Urnenrasenreihengrab (Erdbeisetzung) 1.300 € 2.4.1 Urnenrasenreihengrab Partnergrab (Erdbeisetzung) 2.500 € 2.5 Urnenreihengrab (anonym) 900 € III. Gebühren für eine Bestattung bzw. Beisetzung 1.1 Sargbestattung 1.1.2 für Verstorbene in einem Reihen-, Wahl- oder Tiefengrab (obere Bestattung) 1.1.3 für Verstorbene in einem Tiefengrab (untere Bestattung) 450 € 1.000 € 1.2 Urnenbeisetzung 1.2.2 für Verstorbene in einem Kammergrab oder Erdbeisetzung 250 € Artikel II Diese 6. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die derzeit gültige Satzung in Form der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 13. Dezember 2017 Der Bürgermeister