Daten
Kommune
Inden
Größe
171 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
6. Änderungssatzung
vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016
(GV. NRW. S. 966), und der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687) und des § 28 der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 in der Fassung vom 22. Juli 2013 hat
der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 folgende 5.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 beschlossen:
Artikel I
§ 5 Gebührentarif wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
I.
Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte
1. Wahlgrabstätte (Sargbestattung)
1.700 €
2. Wahlgrabstätte (Sargbestattung) bei einer Erdbestattung im Tiefengrab
2.000 €
3. Urnenwahlgrabstätte (Erdbeisetzung)
1.200 €
4. Urnenwahlgrabstätte (Urnenkammer)
1.350 €
Außerdem ist für jede zusätzliche Bestattung in einem Wahlgrab eine Gebühr i.H.v.
500 €
zu zahlen. Diese Gebühr entfällt jedoch bei der zweiten (oberen) Bestattung in einem
Tiefengrab.
II. Gebühren für ein Reihengrab, Rasenreihengrag, anonymes Urnengrab
2.1 Reihengrab (Sargbestattung)
500 €
2.2 Rasenreihengrab (Sargbestattung)
1.600 €
2.3 Urnenreihengrab (Erdbeisetzung)
500 €
2.4 Urnenrasenreihengrab (Erdbeisetzung)
1.300 €
2.4.1 Urnenrasenreihengrab Partnergrab (Erdbeisetzung)
2.500 €
2.5 Urnenreihengrab (anonym)
900 €
III. Gebühren für eine Bestattung bzw. Beisetzung
1.1 Sargbestattung
1.1.2 für Verstorbene in einem Reihen-, Wahl- oder Tiefengrab (obere Bestattung)
1.1.3 für Verstorbene in einem Tiefengrab (untere Bestattung)
450 €
1.000 €
1.2 Urnenbeisetzung
1.2.2 für Verstorbene in einem Kammergrab oder Erdbeisetzung
250 €
Artikel II
Diese 6. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die derzeit gültige Satzung in Form der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember
2015 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die
vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 13. Dezember 2017
Der Bürgermeister