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Beschlussvorlage (Leichenhallen + Kühlzellen - Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
225 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Beschlussvorlage (Leichenhallen + Kühlzellen - Gebührenbedarfsberechnung)

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Inhalt der Datei

Inden, den 08.11.2017 Erläuterung zur Vorlagen-Nr. 166/2017 Gemeinde Inden Der Bürgermeister Gebührenbedarfsberechnung 2018 Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden Produktsachkonto 130553001 5211007 130553001 5241006 130553001 5255000 130553001 5431000 130553001 5811002 130553001 5811003 130553001 5811004 130553001 5811008 Kostenart Personalkosten (Verwaltung) Unterhaltung Leichenhallen Bewirtschaftung Leichenhallen Unterhaltung sonst. Bewegliches Vermögen Geschäftsaufwendungen Aufwendungen aus den Internen Leistungesbeziehungen 2018 962 1.800 2.950 0 12 377 346 323 0 0 377 0 0 0 346 0 0 0 323 0 22.335 11.379 39.815 22.277 11.675 39.892 12.932 11.971 30.423 Arbeitsplatzkosten (Bauhof) Kostenerstattung Fahrzeug/Geräte (Bauhof) Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung) Personalkosten (Bauhof) 130553001 Kalkulatorische Abschreibungen 130553001 Kalkulatorische Zinsen (3 %) Summe der Kostenarten ohne Ergebisse der Vorjahre nachrichtlich 2017 2016 811 744 1.685 1.452 3.085 2.989 0 0 12 12 Abzüglich Erlösanteil Nutzung Kühlzellen (4 Fälle) Verbleibender durch Gebühren zu deckender Betrag 39.595 € 39.692 € Voraussichtliche Anzahl der Nutzung "Leichenhalle" (Fälle) Kostendeckende Leichenhallen-Gebühr pro Fall 25 1.500 € 25 1.500 € 25 1.110 € Voraussichtliche Anzahl der Nutzung "Kühlzellen" (Fälle) Kostendeckende Kühlzellen-Gebühr pro Fall 4 528 € 4 6 Kostendeckungsgrad "Leichenhallen" Kostendeckungsgrad "Kühlzellen" -220 -200 528 € -300 30.123 € 354 € 19% 17% 23% 10% 9% 14% Gegenüber dem Vorjahr (260 €) veränderter Gebühren - Vorschlag für das Jahr 2018: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285 € pro Sterbefall Gegenüber dem Vorjahr (50 €) veränderter Gebühren - Vorschlag für das Jahr 2018: Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 55 € pro Sterbefall