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Beschlussvorlage (Leichenhallen + Kühlzellen 2018 - Erläuterungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
242 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Beschlussvorlage (Leichenhallen + Kühlzellen 2018 - Erläuterungen) Beschlussvorlage (Leichenhallen + Kühlzellen 2018 - Erläuterungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, den 08.11.2017 Der Bürgermeister Erläuterung zur Vorlagen-Nr. 166/2017 Erläuterungen zur Berechnung der Gebühren 2018 für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen Personalkosten (Verwaltung) 962 € Die Personalkosten der Verwaltung basieren auf dem laufenden Personalbestand der Gemeinde Inden, der mit den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für das Jahr 2018 hochgerechnet wurde. Die Aufteilung der Personalkosten der Verwaltung erfolgt alljährlich nach aus Vorjahresdaten ermittelten Arbeitszeitanteilen bei den Produkten, die die Gebühren betreffen. Die etwas höher kalkulierten Kosten im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen auf eine Anpassung an die tatsächlichen Arbeitszeitgegebenheiten (hier: Veränderung der Personalorganisation) zurückzuführen. Unterhaltung Leichenhallen 1.800 € Die Kosten für die Unterhaltung der Leichenhallen treten unregelmäßig, also nicht jedes Jahr bzw. in unterschiedlicher Höhe auf. Deshalb wird der berücksichtigte Betrag als Durchschnitt der Istwerte der Jahre 2011 bis 2016 ermittelt. Bewirtschaftung Leichenhallen 2.950 € Die kalkulierten Kosten für die Bewirtschaftung der Leichenhallen ergeben sich auf der Grundlage des Durchschnitts der Haushaltsansätze für die Jahre 2018 - 2022. Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen 0€ Im Jahr 2018 werden, wie auch in den Vorjahren, voraussichtlich keine Kleinteile angeschafft. Geschäftsaufwendungen 12 € Die Geschäftsaufwendungen werden ab dem Jahr 2015 nicht mehr bei den einzelnen Produkten, sondern nur noch in einer Summe beim Produkt bzw. Kostenträger 010 111 002 geplant und verausgabt. Bei der Gebührenbedarfsberechnung müssen jedoch nach dem Grundsatz der vollständigen Kostenerfassung auch die Geschäftsaufwendungen einkalkuliert werden. Die Ermittlung der anteiligen Geschäftsaufwendungen erfolgt auf Basis eines prozentualen Anteils des Istergebnisses am Gesamtergebnis der Geschäftsaufwendungen der Jahre 2011 - 2013. Dieser prozentuale Anteil wird auf die Haushaltsansätze 2018 - 2022 angewendet und der Durchschnittswert ermittelt. Arbeitsplatzkosten (Bauhof) 0€ Der Bauhof ist in den Jahren 2013 bis 2017 (aktueller Stand) nicht im Bereich Leichenhallen und Kühlzellen tätig gewesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieses in 2018 ebenfalls nicht der Fall ist. Daher werden für das Jahr 2018 keine kalkulatorischen Kosten für "Arbeitsplatz Bauhof" zugrunde gelegt. Kostenerstattung Fahrzeuge / Geräte (Bauhof) In den Jahren 2013 bis 2017 (aktueller Stand) sind für die Bereiche Leichenhallen und Kühlzellen keine Kosten für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs angefallen. Es wird davon ausgegangen, dass dieses in 2018 ebenfalls nicht der Fall ist. Daher werden für das Jahr 2018 keine kalkulatorischen Kosten für "Fahrzeuge/Geräte (Bauhof)" zugrunde gelegt. 0€ Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung) 377 € In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten: Anteiliger Sachkostenzuschlag auf der Grundlage eines Pauschalwertes von 9.700 € pro Mitarbeiter und pro Jahr und Gemeinkosten als 20%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten. Angesichts der höher geplanten Personalkosten der Verwaltung für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr sind diese Arbeitsplatzkosten entsprechend geringfügig höher kalkuliert. Personalkosten (Bauhof) 0€ Der Bauhof ist in den Jahren 2013 bis 2017 (aktueller Stand) nicht im Bereich Leichenhallen und Kühlzellen tätig gewesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieses in 2018 ebenfalls nicht der Fall ist. Daher werden für das Jahr 2018 keine kalkulatorischen Kosten für "Personalkosten Bauhof" zugrunde gelegt. Kalkulatorische Abschreibungen 22.335 € Die kalkulierten Abschreibungen basieren auf dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulatorische Zinsen 3 % Die kalkulierten Zinsen basieren auf dem Restwert der Anschaffungs- und Herstellkosten und einem Zinssatz i.H.v. 3%. Die Verringerung der kalkulatorischen Zinsen des Jahres 2017 gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den im Zeitablauf geringeren Restwerten, die den Berechnungen der kalkulatorischen Zinsen zugrunde liegen. 11.379 €