Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Unterhaltung Friedhöfe - Erläuterungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
353 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Beschlussvorlage (Unterhaltung Friedhöfe - Erläuterungen) Beschlussvorlage (Unterhaltung Friedhöfe - Erläuterungen) Beschlussvorlage (Unterhaltung Friedhöfe - Erläuterungen)

öffnen download melden Dateigröße: 353 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, den 08.11.2017 Der Bürgermeister Erläuterung zur Vorlagen-Nr. 08.11.2017 Erläuterungen zur Berechnung der Gebühren 2018 für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) Personalkosten (Verwaltung) 40.164 € Die Personalkosten der Verwaltung basieren auf dem laufenden Personalbestand der Gemeinde Inden, der mit den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für das Jahr 2017 hochgerechnet wurde. Die Aufteilung der Personalkosten der Verwaltung erfolgt alljährlich nach aus Vorjahresdaten ermittelten Arbeitszeitanteilen bei den Produkten, die die Gebühren betreffen. Die höher kalkulierten Kosten im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen auf eine Anpassung an die tatsächlichen Arbeitszeitgegebenheiten (hier: Veränderung der Personalorganisation) zurückzuführen. Unterhaltung der Friedhöfe 49.235 € Für die Unterhaltung der Friedhöfe sind für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr höhere Kosten vorgesehen. Die unregelmäßig auftretenden Ausgaben werden aus einem Durchschnitt der Ausgaben aus den Jahren 2011 bis 2016 sowie aus einem Durchschnitt der HH-Ansätze der Jahre 2018 bis 2022 ermittelt. Bis zum Jahr 2016 wurde die Unterhaltung der Friedhöfe durch eine Fremdfirma durchgeführt. Die vertragliche Vereinbarung wurde durch das Unternehmen gekündigt. Zukünftig sind höhere Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe zu erwarten. Ø HH-Ansatz 2018- 2022 = 72.386 € Ø IST 2011 -2016 = 26.083 € Ø HH-Ansatz / Ist = 49.235 € Bewirtschaftung der Friedhöfe 10.206 € Für die Bewirtschaftung der Friedhöfe sind für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr höhere Kosten vorgesehen. Die auftretenden Ausgaben werden aus einem Durchschnitt der Ausgaben aus den Jahren 2011 bis 2016 sowie aus einem Durchschnitt der HH-Ansätze der Jahre 2018 bis 2022 ermittelt. Bis zum Jahr 2016 wurde die Bewirtschaftung der Friedhöfe durch eine Fremdfirma durchgeführt. Die vertragliche Vereinbarung wurde durch das Unternehmen gekündigt. Zukünftig sind höhere Kosten für die Bewirtschaftung der Friedhöfe zu erwarten. Ø HH-Ansatz 2018 -2022 = 11.848 € Ø IST 2011 -2016 = 8.564 € Ø HH-Ansatz / Ist = 10.206 € Aufwendungen für Urnengrabplatten 6.036 € Für die Anschaffung der Bodenplatten der Rasen-Reihengräber sind Anschaffungskosten von 6.036 € kalkuliert. Dieser Wert ergibt sich aus einem Durchsschnitt der Haushaltsansätze für die Jahre 2018 - 2022. Geschäftsaufwendungen Die Geschäftsaufwendungen werden ab dem Jahr 2015 nicht mehr bei den einzelnen Produkten, sondern nur noch in einer Summe beim Produkt bzw. Kostenträger 010 111 002 geplant und verausgabt. Bei der Gebührenbedarfsberechnung müssen jedoch nach dem Grundsatz der vollständigen Kostenerfassung auch die Geschäftsaufwendungen einkalkuliert werden. Die Ermittlung der anteiligen Geschäftsaufwendungen erfolgt auf Basis eines prozentualen Anteils des Istergebnisses am Gesamtergebnis der Geschäftsaufwendungen der Jahre 2011 - 2013. Dieser prozentuale Anteil wird auf die Haushaltsansätze 2018 - 2022 angewendet und der Durchschnittswert ermittelt. 508 € Arbeitsplatzkosten (Bauhof) 4.877 € In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten: Sachkosten als 10%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten und Gemeinkosten als 15%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten. Angesichts der höher geplanten Personalkosten des Bauhofs für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr sind diese Arbeitsplatzkosten entsprechend höher kalkuliert. Kostenerstattung Fahrzeuge / Geräte (Bauhof) 5.468 € Zur Ermittlung der Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte werden die Stundensätze der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes ermittelt. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und aussagekräftigen Einsatzstunden und Stundensätze der vorliegenden Jahre 2013 bis 2016 ergeben sich nunmehr die als Durchschnitt ermittelt, geplanten Kosten 2018 für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes. Die höher kalkulierten Kosten im Vergleich zum Vorjahr sind auf die höhere Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte zurückzuführen. Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung) 15.727 € In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten: Anteiliger Sachkostenzuschlag auf der Grundlage eines Pauschalwertes von 9.700 € pro Mitarbeiter und pro Jahr und Gemeinkosten als 20%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten. Angesichts der höher geplanten Personalkosten der Verwaltung für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr sind diese Arbeitsplatzkosten entsprechend höher kalkuliert. Personalkosten (Bauhof) 19.509 € Die kalkulierten Personalkosten 2018 basieren auf den durchschnittlichen Ist-Arbeitsstunden der Vorjahre 2013 bis 2016. Gemäß dieser Berechnung sind 570 Arbeitsstunden für das Jahr 2018 vorgesehen. Diese Arbeitsstunden werden mit einem für das Jahr 2018 hochgerechneten (höheren) Stundensatz für die Bauhofarbeiter i.H.v. 34,23 € pro Arbeitsstunde multipliziert. Kalkulatorischen Abschreibungen 7.239 € Die kalkulierten Abschreibungen basieren auf dem Wiederbeschaffungszeitwert . Kalkulatorischen Zinsen (3%) Die kalkulierten Zinsen basieren auf dem Restwert der Anschaffungs- und Herstellkosten und einem Zinssatz i.H.v. 3%. Die kalkulatorischen Zinsen des Jahres 2018 sind gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Verringerung der kalkulatorischen Zinsen des Jahres 2018 gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den im Zeitablauf geringeren Restwerten, die den Berechnungen der kalkulatorischen Zinsen zugrunde liegen. 7.599 € Gewinnvortrag 4.452 € Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 enthält einen Gewinnvortrag aus den Vorjahren Verwaltungsgebühren -3.673 € Die kalkulierten Verwaltungsgebühren sind für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Diese werden aus dem Durchschnitt der Haushaltsansätze für die Jahre 2018 - 2022 ermittelt Wiedererwerb Nutzungsrechte -2.220 € Bei den Einnahmen aus dem Wiedererwerb der Nutzungsrechte wird für das Jahr 2018 von 49 wiedererworbenen Jahren zu je 45 € pro Jahr ausgegangen. Entgelt für die Inanspruchnahme des Bauhofes -2.000 € Die kalkulierten Entgelte für die Inanspruchnahme des Bauhofes sind für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Höhe der Entgelte für die Inanspruchnahme des Bauhofes basieren auf dem Durchschnitt der Haushaltsansätze für die Jahre 2018 - 2022. 30% Gemeindeanteil der öffentlichen Bedarfsflächen Der Gemeindeanteil der öffentlichen Bedarfsflächen in Höhe der berechneten 30% orientiert sich an der Höhe der Gesamtkosten. Da die Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich steigen, wird der Gemeindeanteil entsprechend höher kalkuliert. -49.971 €