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Beschlussvorlage (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
218 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
14.04.16, 15:59
Aktualisiert
14.04.16, 15:59
Beschlussvorlage (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: 16.1/Ma TOP Drs.-Nr.: 239.16 Datum: 12.04.2016 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/ zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschießt: 1. die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen - Heerstraße", Stadtteil Brüggen 2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Dieken Mackeprang Rehschuh Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig 3. die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - südwestlich durch die Heerstraße nordöstlich durch die Westerwaldstraße südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung Türnich, Flur 33 nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von 30m Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu berücksichtigen. Beschlussvorlage 239.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Bekanntmachungskosten) 4.000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4.000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 239.16 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Aufgrund der heterogenen Siedlungsstruktur verfügt die Kolpingstadt Kerpen über keine herausgehobene Innenstadt mit gesamtstädtischer Versorgungsfunktion. Vielmehr verfügen die einzelnen Stadtteile über jeweils eigene Versorgungsstrukturen, so dass im aktuellen – aus dem Jahr 2008 stammenden - Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen vier zentrale Versorgungsbereiche definiert werden, die aufgrund ihres Angebotsspektrums unterschiedliche Versorgungsfunktionen übernehmen. Dabei wird dem bipolaren Hauptzentrum der Stadt Kerpen – bestehend aus dem Ortszentrum (südlicher Teil) und dem Bereich „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ (nördlicher Teil) – eine gesamtstädtische, mittelzentrale Versorgung zugewiesen wird, ergänzt um die Stadtteilzentren Sindorf „Neue Mitte“ und „Sindorf-Süd“ sowie das Stadtteilzentrum Horrem. Die Kolpingstadt Kerpen strebt gemäß ihres Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes an, eine wohnortnahe Versorgung für ihre Bewohner zu gewährleisten. Wesentliche Zielvorstellung ist es, eine möglichst flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Gütern der Nahversorgung innerhalb eines Radius von 700 m bzw. eines 15-minütigen Fußweges zu gewährleisten. Für den Siedlungsbereich Türnich/Balkhausen/Brüggen werden vor dieser Zielvorstellung folgende Entwicklungsperspektiven festgelegt (Einzelhandelskonzept S. 18): „Der Rewe-Markt am Türnicher Marktplatz soll gesichert werden, um hier die Nahversorgung mit einem Vollsortimenter zu gewährleisten. Ferner ist die Ansiedlung eines Vollversorgers im ehemaligen Edeka-Markt (Brüggen) wünschenswert.“ Das Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen wird derzeit durch die BBE Handelsberatung GmbH (Köln) fortgeschrieben und befindet sich im (politischen) Abstimmungsprozess. Vorgesehen ist, die zukünftige Einzelhandelsentwicklung nunmehr vorrangig an den drei gleichrangigen Stadtteilzentren Kerpen, Sindorf und Horrem auszurichten, die von mehreren, über das Stadtgebiet verteilten „Nahversorgungsstandorten“ mit lokaler Versorgungsfunktion ergänzt werden sollen. Im Stadtteil Kerpen-Brüggen gibt es in zentraler Lage am „Hubertusplatz“ ein konkretes Planungsinteresse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Fläche von 1.650 qm, incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen. Die durch das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept angestrebte, flächendeckende Nahversorgung könnte durch die o.g. Ansiedlung gesichert werden. Um die planungsrechtliche Grundlage und die Vereinbarkeit mit dem Ziel 2 des Landesentwicklungsplans NRW „Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel“ zu schaffen, ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen von „Gemischte Baufläche“ in „Sondergebiet Nahversorgungszentrum“ und die Darstellung eines zentralen Versorgungsbereiches erforderlich. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.04.2016/Rat 03.03.2016 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtplan Anlage 2: Begründung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 239.16 Seite 4