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Beschlussvorlage (Fragenkatalog Haushalt 2017_Rat131217)

Daten

Kommune
Inden
Größe
523 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
12.12.17, 07:31
Aktualisiert
12.12.17, 07:31

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Nr. 189/2017 Aufgrund der im Hauptausschuss vom 07.09.2017 gestellten Fragen der Fraktionen CDU / SPD / Bündnis90/Die Grünen wird zu einigen Punkten im folgenden Stellung genommen. Die Antworten der Verwaltung werden unmittelbar unterhalb der Frage in kursiver Schrift dargestellt. Ergänzende Antworten werden in der Schriftfarbe „rot“ dargestellt. 1. Sportpauschale Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, wie hoch die angesparte Sportpauschale ist und wo diese ausgewiesen wird. „Die Sportpauschale der Jahre 2016 und 2017 wurde bislang keinen Maßnahmen zugewiesen. Mithin wurden Mittel in Höhe von 80 TEUR (2 x 40 TEUR) angespart. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Abschlüsse können jedoch noch Änderungen erfolgen.“ 2. Entschädigung für Einziehung von Wirtschaftswegen Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich die jährliche Gesamtsumme für die Entschädigung der Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in allen Gemarkungen der Gemeinde Inden anzugeben und bei welchen Haushaltsstellen welche Beträge veranschlagt sind. „Diese Antwort wird nachgereicht.“ Die Entschädigungen wurden in den letzten Jahren unterverschiedenen Haushaltsstellen gebucht. Nachfolgend werden die Beträge und die Buchungsstelle hierzu aufgeführt: 2011: 11.567,36 EUR bei der Haushaltsstelle: 4411000|120541001 2012: 12.674,97 EUR bei der Haushaltsstelle: 4411000|120541001 2013: 13.328,02 EUR bei der Haushaltsstelle: 4411000|120541001 2014: 14.208,38 EUR bei der Haushaltsstelle: 4411000|010111006 2015: 15.039.88 EUR bei der Haushaltsstelle: 4411000|010111006 2016: 15.497,90 EUR bei der Haushaltsstelle: 4487000|120541001 2017: 15.757,65 EUR bei der Haushaltsstelle: 4487000|120541001 Ab 2018 werden jeweils ca. 16 TEUR bei 4487000|120541001 geplant. Insgesamt sind 20 TEUR veranschlagt, da auch z.B. Erstattungen für Straßenbeleuchtung hier verbucht werden. 3. Grundlagen für Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisung ab 2013 Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich nachvollziehbar die Grundlagen für die Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisungen ab dem Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen. Anzugeben sind auch die Höhe der Beträge je Jahr ab 2013 der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern A und B einschließlich der Schlüsselzuweisungen. „Folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Werte der angesprochenen Positionen an: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Kompensationsleist. Familienleistungsausgleich Schlüsselzuweisung vom Land Ergebnis 2013 Werte in TEUR 59 1.113 1.772 Ergebnis 2014 Werte in TEUR 53 1.037 4.889 Ergebnis 2015 Werte in TEUR 40 1.061 7.649 Ergebnis 2016 Werte in TEUR 45 1.143 1.195 Ansatz 2017 Werte in TEUR 84 1.469 1.225 Plan 2018 Werte in TEUR 94 2.948 1.839 Plan 2019 Werte in TEUR 118 3.484 2.331 Plan 2020 Werte in TEUR 144 3.904 2.714 Plan 2021 Werte in TEUR 159 4.317 2.965 Plan 2022 Werte in TEUR 174 4.864 3.553 2.971 2.477 2.517 3.460 3.417 3.596 3.773 3.961 4.080 4.202 258 1 58 265 1 60 311 3 65 319 3 66 317 4 72 361 3 68 370 4 70 378 7 72 389 4 46 401 4 79 479 236 339 344 362 355 364 373 383 392 0 0 0 1.542 0 992 0 270 277 284 Der Vorlage Nr. 77/2017 (1. Ergänzung) ist in Anlage 2 die Berechnung für die Steuern beigefügt. Eine andere Berechnungsbasis existiert nicht. Für die Schlüsselzuweisung wird auf die Anlage verwiesen. 4. Kreisumlage und Jugendamtsumlage Bei der Berechnung der Kreisumlage erfolgt eine jährliche Steigerung des Hebesatzes. Diese Steigerung ist nicht begründet und ergibt sich auch nicht aus den Unterlagen zum Kreishaushalt. Für die Jugendamtsumlage geht die Verwaltung von einem gleichbleibenden Hebesatz bis 2022 aus. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, in welcher Höhe die Kreisumlage ohne Erhöhung des Hebesatzes anfallen würde. Die allgemeine Kreisumlage wie auch die Jugendamtsumlage hängt zum einen von dem jeweiligen Umlagesatz und zum anderen von der Höhe der Umlagegrundlage ab. Nachfolgend werden beide Umlagen ohne Änderung des Umlagesatzes dargestellt: 2017 allgemeine Kreisumlage Werte in EUR Hebesatz Unterschied zur Planung Jugendamtsumlage Werte in EUR Hebesatz Umlagegrundlagen Werte in EUR 2018 2019 2020 2021 2022 4.804.365 3.950.000 3.993.300 4.085.100 4.176.900 4.268.700 45,90% 45,90% 45,90% 45,90% 45,90% 45,90% 0 0 139.200 186.900 236.600 288.300 2.920.000 2.167.500 2.262.000 2.358.500 2.457.000 2.557.500 26,78% 27,41% 27,50% 27,50% 27,50% 27,50% 10.467.026 8.593.246 8.700.000 8.900.000 9.100.000 9.300.000 5. Zuweisung des Landes zu einer Sirene in Schophoven In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 19 ist ausgeführt, dass nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Haushaltsjahr 2017 mit einer Zuweisung von 6.500 Euro gerechnet werden kann. Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen, bei welcher Haushaltsstelle diese Zuweisung veranschlagt ist. Die Landeszuweisung zum Ausbau von Warnsystemen ist am 08.06.2017 in Höhe von 6.641,98 € eingegangen und bei 020126001/4141000 verbucht. Ein entsprechender Zuweisungsbescheid ist erst am 29.06.2017 eingegangen. Eine Veranschlagung ist für das Haushaltsjahr 2017 nicht vorgenommen worden, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs des Haushalts über eine weitere Zuweisung keine Kenntnis bestand. 6. Einzelne Steuern neben Grund- und Gewerbesteuer In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 28 ist ausgeführt: Einzelne Steuern wurden nicht erhöht, da die Auswirkungen auf den Haushalt weniger relevant erachtet wurden. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, warum welche Steuer nicht verändert wurden und wer wann den Grenzbetrag festgelegt hat, was eine Relevanz für den Haushalt hat. Weder die Vergnügungssteuer noch die Hundesteuer wurde im Rahmen der Haushaltsplanung angehoben. Bei den genannten Steuerarten (sh. auch Antwort zu Nr. 3) wurde der jeweilige Mehrertrag durch Anhebungen seitens des Kämmerers als zu gering erachtet, um eine relevante Haushaltsverbesserung (> 50 TEUR) zu erzielen. Bei der Vergnügungssteuer würde eine entsprechende Anhebung erdrosselnde Wirkung haben und wäre entsprechend gerichtlich angreifbar. Bei der Hundesteuer wäre eine Anhebung grundsätzlich möglich, und würde bei entsprechenden Differenzbeträgen auch seitens der Verwaltung vorgeschlagen. 7. Konzessionsvereinbarung Wasserleitungszweckverband Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Höhe der voraussichtlichen Konzessionsbeiträge des WZL ab 2017 anzugeben. Bisher wurde noch keine Abrechnung vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass der Ertrag aus dieser Konzession bei rd. 5 TEUR liegt. 8. Personalkosten Anmerkung der Verwaltung: Die Steigerung in Höhe von 317.000 Euro gründet sich vom Allem in einem leicht erhöhten Mitarbeiterstamm und den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, welcher Betrag entfällt auf den Tarifabschluss und den leicht erhöhten Mitarbeiterstamm, wobei zum Mitarbeiterstamm die Arbeitsplätze einzeln anzugeben sind. Diese Erläuterung wird nachgereicht Die Steigerung lässt sich nicht im Einzelnen begründen, da die Ansätze des Doppelhaushalts 2015/2016 nicht nachvollzogen werden können. Bei der Erstellung der Übersichten für den „Antrag auf Strukturausgleichsförderung“ wurde festgestellt, dass die Personalkosten ohne die Kindergärten insgesamt eher rückläufig sind. Die Entwicklung des Mitarbeiterstamms bzw. des –bedarfs spiegelt die zusätzlichen Belastungen durch erweiterte bzw. neue Aufgaben der Gemeinde wider. 9. Stellenplan und Personalausgaben. Der vorliegende Stellenplan 2017 bedarf einiger Nachfragen, wobei sich diese nicht auf die Arbeitsplätze/Stellen im Kindergartenbereich beziehen. Des Weiteren beziehen sich die gestellten Fragen auf Arbeitsplätze und nicht auf einzelne Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen: 1. Sind im Stellenplan 2017 alle Arbeitsplätze als Stellen der Gemeinde angegeben? 2. Gibt es Arbeitsverhältnisse in der Gemeinde, die nicht im Stellenplan abgebildet sind? Wenn ja, welche sind dies mit genauer Bezeichnung und Arbeitseinsatz/Arbeitsgebiet. 3. Um den Stellenplan 2017 beurteilen zu können, sind zwingend folgende Angaben erforderlich. 3.1. Wer ist ab wann auf welchen Arbeitsplätzen neu eingestellt worden ( Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld bis heute) 3.2. Welche Arbeitsplätze sind durch Ausscheiden von Beschäftigten freigeworden (Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld bis heute) 3.3. Ist vor einer Neubesetzung des Arbeitsplatzes von ausgeschiedenen Beschäftigten in jedem Einzelfall überprüft worden, ob dieser Arbeitsplatz wieder besetzt werden muss. Begründung auf jeden Einzelfall bezogen zur Verfügung stellen. 3.4. Gibt es eine Übersicht über die Arbeitsplätze/Stellen, die durch altersbedingtes Ausscheiden (Rentenbezug) frei werden, mit der Aussage dazu, ob diese wieder besetzt werden sollen/können/müssen. Zeitraum ab 01.01.2017 für die nächsten 5 Jahre. Wenn nein, warum nicht? Zu dieser Frage wird zunächst auf die Anlage 3 zur Vorlage 77/2017 1. Ergänzung verwiesen. Weitere Angaben werden in einer nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage gegeben. 4. Veränderungen in der Zahl der Stellen ohne Kindergartenbereich. Tarifliche Beschäftigte Stellenplan 2015/2016 Zahl der Stellen je Jahr 38,31 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 38,03 Differenz zwischen Soll und Ist ./ 0,28 Stellenplan 2017 Zahl der Stellen für 2017 43,99 Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 +5,96 Beamte Stellenplan 2015/2016 Zahl der Stellen je Jahr 6,07 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 5,46 Differenz zwischen Soll und Ist ./. 0,61 Stellenplan 2017 Zahl der Stellen für 2017 4,46 Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 ./.1,0 Gesamtzahl für tariflich Beschäftigte und Beamte stellt sich wie folgt dar: Beschäftigte/Beamte ohne Kindergartenbereich Stellenplan 2015/2016 Zahl der Stellen je Jahr 44,38 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 43,49 Differenz zwischen Soll und Ist ./. 0,99 Stellenplan 2017 Zahl der Stellen für 2017 48,45 Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 +4,96 Welche Stellen sollen aus welchen Gründen im Stellenplan 2017 zusätzlich zum Stand Ist per 30.06.2016 eingerichtet werden. Bitte detaillierte Stellenbeschreibung und Bewertung jeder zusätzlichen Stelle vorlegen. Die Notwendigkeit zur Einrichtung / Erhaltung / Ausweitung von Stellen oder Stellenanteilen wurde bereits mehrfach erläutert und an dieser Stelle nicht wiederholt. Weitere Informationen können ebenfalls der nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage entnehmen. Die Differenz zwischen bei den Beamten resultiert aus einer Stellenbesetzung einer zum 01.04.2016 frei gewordenen aber erst zum 01.08.2016 wiederbesetzten Stelle. Ferner resultieren die “mehr“ Stellen zum Teil aus Arbeitszeitanhebungen von Teilzeitbeschäftigten und zur Aufgabenerfüllung notwendiger zusätzlicher Stellen. Weitere Angaben sind einer nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage zu entnehmen. 5. Die aufgeführten Stellen nach Entgeltgruppen weisen eine deutliche Veränderung gegenüber 2015/2016 aus, sind aber nicht erkennbar schriftlich begründet. Bitte daher entsprechend jeden Arbeitsplatz/jede Stelle angeben, warum dieser/diese in 2017 mit einer anderen /HÖHEREN !! Vergütung ausgewiesen wurde. Entgeltgruppe Stellen Alt neu Differenz Ist per 30.06.2016 12 1 3 2,00 + 1 11 1 2,77 1,77 + 1 10 2 1 1 ./. 2 9 3,51 2 1,51 ./. 3,77 8 2 10,44 8,44 + 6 12,58 16,49 3,91 + 5 9,66 1,15 8,51 ./. 2,26 19,75 1,15 Die Ausweisung höherwertiger Stellen erfolgt vor dem Hintergrund der nunmehr endlich zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelten neuen Entgeltordnung. Diese ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten und die Mitarbeiter haben auf Anraten des Personalrats und der Gewerkschaft entsprechende Anträge gestellt. Die Höhergruppierungen bzw. die Stel- lenbewertungen sind noch nicht erfolgt. Dies wird in Kürze erfolgen. Eine entsprechende Information an den Gemeinderat muss hier auch nicht vorgenommen werden, da es sich um ein originäres Recht bzw. eine originäre Pflicht des Bürgermeisters handelt. Die Stellenbewertungen können nach entsprechender Durchführung eingesehen werden. Zu den Punkten 3.4, 4 und 5. Wird auf die nichtöffentliche Mitteilung verwiesen. 6. Bitte den aktuellen Verwaltungsgliederungsplan zur Verfügung stellen. Dieser ist als Anlage beigefügt. 7. Die Aufteilung der Personalkosten ist jetzt im HH 2017 umgestellt worden. Dies führt dazu, dass die Stellen und damit die Ausgaben nicht mehr mit der Vergangenheit vergleichbar sind. Wenn nun ein neues System zur Verteilung genutzt wird, brauchen wir als verantwortliche Politiker aber Angaben, um ab 2017 auch transparent erkennen zu können, welches Personal mit welchen Vergütungsgruppen in jedem Produkt zur Ermittlung der Kosten herangezogen wird. Die Positionen des Stellenplan Seite A3/A4 sowie A 6/A7 sind je Produkt innerhalb der jeweiligen Seite der Produktbeschreibung zusätzlich darzustellen. Die Angabe der Zahl der Beamtenstellen und der Tarifangestellten ist nicht ausreichend, um das Produkt beurteilen zu können. Die Aufwendungen im personellen Bereich zu den einzelnen Produkten müssen nachvollziehbar sein. Geschieht übrigens in anderen Städten und Gemeinden und im Kreis. Im Entwurf des Haushalts 2018 werden neben der Anzahl der Stellen auch die Entwicklung (analog des Stellenplans) angegeben. Eine Differenzierung nach Besoldungs- oder Entgeltgruppen wird nicht wiedergegeben. Beim Haushalt des Kreises mit weit über 1000 Mitarbeitern mag dies zur besseren Übersichtlichkeit notwendig sein. Für die Gemeinde Inden ist dies nicht notwendig. Hier können die genannten Anlagen zum Stellenplan ohne weitere Probleme zu Rate gezogen werden. Der Bürgermeister wird aufgefordert, alle vorstehenden Fragen umfassend und nachvollziehbar schriftlich zu beantworten. 10. Überprüfung der Haushaltsansätze in 2017 Zwischenzeitlich liegen das Rechnungsergebnis 2015 und sicherlich auch das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 vor. Die Ansätze 2017 ff. sind daher zu überprüfen, insbesondere weil nach den Sommerferien bereits 8 Monate des Jahres 2017 (2/3) vorbei sind und damit hinreichend sichere Erkenntnisse der Einnahmen/Ausgaben zum 31.08.2017 sowie erkennbarer Einnahmen/Ausgaben in den nächsten Monaten vorliegen bedarf es zwingend einer Überarbeitung der Haushaltsansätze 2017 und der folgenden Jahre. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Überprüfung durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen. Für den Haushalt 2017 wird eine solche Überprüfung aus Zeitgründen nicht stattfinden. 11. Flüchtlingsunterkunft Kalkweg 30, Seite 127 Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen und mit detaillierte Erläuterungen, welche Kosten für das Grundstück bisher entstanden sind. Derzeit sind für das Grundstück rd. 197 TEUR (Anschaffungskosten) sowie rd. 12 TEUR als Abschlag für Architektenleistungen angefallen. 12. Nutzungsentgelte S.76 Es gibt eine Anmerkung zur Niederschrift vom 10.05.2017 der Verwaltung: Die Nutzungsentgelte der Turnhalle Lucherberg und der Sporthalle GHS Inden werden noch geliefert. Bisher liegen die Angaben nicht vor. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Nutzungsentgelte vorzulegen. Diese Angabe wird nachgereicht. Jahr Turnhalle Lucherberg (4321000|030211001) 2015 2016 2017 312,18 EUR 156,09 EUR 248,12 EUR Turnhalle Goltsteinschule (4488002|030212001) 122,64 EUR 0,00 EUR 1.211,07 EUR (inkl. Nachberechnungen 2015 und 2016) Mai 17 – Oktober 17 noch nicht abgerechnet) 13. Heimatpflege Seite 193 und 250 Die zur Verfügung gestellte Liste ist nicht aussagefähig. Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich eine Auflistung der gezahlten Vereinszuschüsse in der Form der bisherigen Haushaltsunterlagen zur Verfügung zu stellen. In den zur Verfügung gestellten Listen (Anlagen zur Niederschrift des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 04.05.2017) sind die gezahlten Zuschüsse ersichtlich. Eine Änderung der Unterlagen gegenüber vorherigen Haushaltsjahren kann aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Nachfolgend werden die Vereinszuschüsse für den Bereich der Sportvereine für das Jahr 2016 dargestellt. Die Auszahlung erfolgte erst in 2017: Zuschuss Sportvereine Produkt: 080 421 001 Sachkonto: 5317005 Anzahl Zuschuss f. Grundaktive Jugendliche zuschuss Jugendliche á 2,05 EUR Gesamtbetrag Anzahl aller Jugendl. aktive u. inaktive GesamtErwachse- mitgliederne zahl ASV " Indetal 1968" Altdorf 25,56 € 0 0,00 € 25,56 € 0 70 70 F.C. Inden/Altdorf 76,69 € 114 233,70 € 310,39 € 127 236 363 127,82 € 162 332,00 € 459,82 € 162 67 229 Jugendsportverein Frenz 76,69 € 0 0,00 € 76,69 € 2 34 36 FC. Jugend Lucherberg 76,69 € 0 0,00 € 76,69 € 6 82 88 0,00 € 0 0 0 SC Borussia 09 Inden Sportverein Lamersdorf 0 TTF Lucherberg 76,69 € 0 2,05 € 78,74 € 2 52 54 TC. Inden 76,69 € 40 82,00 € 158,69 € 51 156 207 FC. Viktoria PierSchophoven 76,69 € 0 0,00 € 76,69 € 0 0 0 0 0,00 € 0,00 € 0 0 0 76,69 € 11 22,55 € 99,24 € 14 127 141 690,21 € 327 672,30 € 1.362,51 € Segelverein Lucherberg Pankratius Sportschützen Gesamtbetrag Derzeit liegt noch keine Aufteilung der Kosten für die weiteren Vereine vor und sind auch nicht ausgezahlt. Für das Jahr 2015 erfolgte entgegen früherer Aussagen keine Auszahlung von Zuschüssen hier muss noch geprüft werden, in wie fern eine Auszahlung noch erfolgen kann. Grundsatzbeschluss zum Finanzcontrolling fassen: Der Bürgermeister legt ab sofort dem Hauptausschuss nach Ablauf eines jeden Quartals einen Finanzbericht (Finanzcontrollingbericht) vor, der die finanzielle Entwicklung bis zum jeweils abgelaufenen Quartal nachvollziehbar wiedergibt, insbesondere in Bezug auf die Haushaltsveranschlagungen. Für das laufende Jahr 2017 ist ein aktueller Finanzbericht zum 31.08.2017 vorzulegen. In einer weiteren Anlage wird eine Auswertung aus dem System aufgezeigt, die für den Ertrags- und Aufwandsbereich einen undifferenzierten Soll-Ist Vergleich darstellt. Dieser soll als Basis dienen, welche Angaben in dem beschlossenen Finanzbericht dargestellt bzw. näher betrachtet werden sollen. Ein aussagefähiger Finanzbericht konnte bislang nicht erstellt werden. Mit einem ersten Entwurf hierzu wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2018 begonnen werden können.