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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
226 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern  in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern  in der Gemarkung Pier)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Heidrun Hamacher 14.03.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Bau- und Vergabeausschuss 10.05.2017 Rat 29.06.2017 Nein 38/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 04.04.2016 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorfluter in der Gemarkung Pier beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 04.04.2016 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2017 weitere Wirtschaftswege und Vorfluter bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Vorfluter: Gemarkung Flur Flurstück Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier 10 11 11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 16 48 146 147 154 292/104 321 325 326 327 291/157 163 165 167 175 191/170 136/122 einzuziehende Fläche 0,0535 ha 0,0630 ha 0,0909 ha 0,0373 ha 0,0067 ha 0,1174 ha 0,1004 ha 0,0757 ha 0,0771 ha 0,1294 ha 0,0462 ha 0,0232 ha 0,0295 ha 0,0417 ha 0,1268 ha 0,0740 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Satzung Beschlussvorlage 38/2017 Seite 2