Daten
Kommune
Inden
Größe
226 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
Heidrun Hamacher
14.03.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Bau- und Vergabeausschuss
10.05.2017
Rat
29.06.2017
Nein
38/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in der Gemarkung Pier
Beschlussentwurf:
Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 04.04.2016 beantragten Wegeeinziehung wird
zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von
Wirtschaftswegen und Vorfluter in der Gemarkung Pier beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 04.04.2016 mit, dass in dem Zeitraum bis zum
31.10.2017 weitere Wirtschaftswege und Vorfluter bergbaulich in Anspruch genommen werden
müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Vorfluter:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
10
11
11
11
11
11
11
11
11
11
12
12
12
12
12
16
48
146
147
154
292/104
321
325
326
327
291/157
163
165
167
175
191/170
136/122
einzuziehende
Fläche
0,0535 ha
0,0630 ha
0,0909 ha
0,0373 ha
0,0067 ha
0,1174 ha
0,1004 ha
0,0757 ha
0,0771 ha
0,1294 ha
0,0462 ha
0,0232 ha
0,0295 ha
0,0417 ha
0,1268 ha
0,0740 ha
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J
21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im
gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland –
Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt.
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten
Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis
zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die
anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden
Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.
Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Satzung
Beschlussvorlage 38/2017
Seite 2