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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
37 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorfluter in der Gemarkung Pier Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09. April 1956 (GS NW S. 740) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 29.06.2017 folgende Satzung beschlossen: §1 Gegenstand der Satzung Folgende Wirtschaftswege und Vorfluter werden bedingt durch das Fortschreiten des Tagebaus Inden bis zum 31.10.2017 formal ihrer Zweckbestimmung entzogen: Gemarkung Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Flur Flurstück 10 11 11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 16 48 146 147 154 292/104 321 325 326 327 291/157 163 165 167 175 191/170 136/122 einzuziehende Fläche 0,0535 ha 0,0630 ha 0,0909 ha 0,0373 ha 0,0067 ha 0,1174 ha 0,1004 ha 0,0757 ha 0,0771 ha 0,1294 ha 0,0462 ha 0,0232 ha 0,0295 ha 0,0417 ha 0,1268 ha 0,0740 ha §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachung: Die vorstehende Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorfluter in der Gemarkung Pier, die der Rat der Gemeinde Inden am 29.06.2017 beschlossen und der Landrat des Kreises Düren -Kommunalaufsicht- mit Verfügung vom 00.00.2017 genehmigt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 00.00.2017 Langefeld Bürgermeister