Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
02.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 173.16
Sachbearbeiter/in: Detlef Habicht
Datum :
Beratungsfolge
Termin
16.03.2016
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Beratung an den Rat verwiesen
Stadtrat
03.05.2016
Abgesetzt – Vorberatung durch den zuständigen
Ausschuss
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
21.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
28.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des
Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße"
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss der städtebaulichen Planungsvereinbarung
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
(siehe Anlage) mit Herrn Ralf Schumacher, Platanenallee 12, 50126 Bergheim für den Bereich
des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim.
Beschlussvorlage 173.16
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt: 800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto: 800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 173.16
Seite 3
Begründung:
Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem,
das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ im Stadtteil
Blatzheim (siehe Anlage 1) vorgezogen zu entwickeln.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteils KerpenBlatzheim. Westlich des Plangebietes grenzen an den Vogelruther Weg landwirtschaftlich
genutzte Flächen, in ca. 150 m Entfernung liegt ein Gewerbebetrieb. Die Wohnbebauung nördlich
und südlich des Plangebietes entlang der Haagstraße ist durch eine 1- bis 2-geschossige offene
Bauweise geprägt. Die östlich der Haagstraße verlaufende Dürener Straße ist von gemischten
Nutzungen geprägt.
Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige Grundfläche aufgrund der
geringen Größe des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB
liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht
zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor.
Planungsziel ist die Entwicklung einer innerörtlichen Wohnbebauung mit einer hohen Wohnqualität
in ruhiger Lage. Zusätzlich sollen im Bereich der Bestandsbebauung Erweiterungsmöglichkeiten
geschaffen werden.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen.
Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den
Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der
Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2).
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf der städtebaulichen
Planungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und Herrn Ralf Schumacher,
Platanenallee 12, 50126 Bergheim für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297
„Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 173.16
Seite 4