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Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
02.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße") Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße") Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße") Beschlussvorlage (Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße")

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 173.16 Sachbearbeiter/in: Detlef Habicht Datum : Beratungsfolge Termin 16.03.2016 Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Beratung an den Rat verwiesen Stadtrat 03.05.2016 Abgesetzt – Vorberatung durch den zuständigen Ausschuss Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 "Haagstraße" Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss der städtebaulichen Planungsvereinbarung Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig (siehe Anlage) mit Herrn Ralf Schumacher, Platanenallee 12, 50126 Bergheim für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim. Beschlussvorlage 173.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 173.16 Seite 3 Begründung: Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim (siehe Anlage 1) vorgezogen zu entwickeln. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteils KerpenBlatzheim. Westlich des Plangebietes grenzen an den Vogelruther Weg landwirtschaftlich genutzte Flächen, in ca. 150 m Entfernung liegt ein Gewerbebetrieb. Die Wohnbebauung nördlich und südlich des Plangebietes entlang der Haagstraße ist durch eine 1- bis 2-geschossige offene Bauweise geprägt. Die östlich der Haagstraße verlaufende Dürener Straße ist von gemischten Nutzungen geprägt. Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige Grundfläche aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor. Planungsziel ist die Entwicklung einer innerörtlichen Wohnbebauung mit einer hohen Wohnqualität in ruhiger Lage. Zusätzlich sollen im Bereich der Bestandsbebauung Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2). Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf der städtebaulichen Planungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und Herrn Ralf Schumacher, Platanenallee 12, 50126 Bergheim für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ im Stadtteil Blatzheim abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 173.16 Seite 4