Daten
Kommune
Inden
Größe
207 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
40/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05 Heidrun Hamacher
15.03.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
10.05.2017
Rat
29.06.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Widmung des Tannenwegs und des Reststücks des Bauwegs in Schophoven im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
Beschlussentwurf:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016
(GV. NRW. S. 934) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Schophoven
dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Tannenweg
2. Bauweg (vom Luschend aus bis Ende Sackgasse (siehe Plan))
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW
und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
Begründung:
Die Straßen befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“. Die Mittel für
den Straßenendausbau sind im Haushaltsjahr 2017 eingestellt, so dass mit dem Beginn der Arbeiten
noch in diesem Jahr gerechnet werden kann.
Um die weitere Bebauung dieses Gebietes zu sichern, müssen die Straßen für den öffentlichen
Verkehr freigegeben werden. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist.
Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.
Weitere Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der
Straße dienenden Grundstücks ist oder dass der Eigentümer der Widmung zustimmt.
Die Zustimmung des Eigentümers, RWE Power AG, wurde mit Schreiben vom 17.01.2017
gegeben.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Lageplan
(2) Widmungsverfügung
Beschlussvorlage 40/2017
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