Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich)

Daten

Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
21.09.17, 14:20
Aktualisiert
21.09.17, 14:20
Beschlussvorlage (1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich) Beschlussvorlage (1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich)

öffnen download melden Dateigröße: 127 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt FB I - Team Hauptamt 19.09.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 21.09.2017 TOP Ein Ja Nein 106/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt, der 1. Änderung des Vertrags vom 12.12.2013 zwischen der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V., Paulistraße 22, 50933 Köln (Träger des Mädchengymnasiums Jülich) und dem Kreis Düren, der Stadt Jülich, der Gemeinde Inden, der Gemeinde Niederzier sowie der Gemeinde Titz die Zustimmung zu erteilen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2012 einstimmig die Mitfinanzierung des Mädchengymnasiums Jülich (MGJ) beschlossen. Der diesbezügliche Vertrag wurde am 12.12.2013 (sh. Anlage 1) zwischen den o.g. beteiligten Kommunen und dem Verein geschlossen. Hauptgrund für den Vertragsabschluss und die Notwendigkeit zur finanziellen Beteiligung war die damalige Senkung des Beitrags des Bistums Aachen. Nun wird eine Änderung des Vertrags (sh. Anlage 2) notwendig, da das Bistum seiner Verpflichtung wieder im vollem Umfange nachkommt. In diversen Gesprächen zwischen allen Beteiligten wurde trotzdem deutlich, dass beispielsweise kleinere Schulbaumaßnahmen oder auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung nicht bzw. nicht vollumfänglich refinanziert werden. Zum weiteren Erhalt des MGJ und aufgrund der Änderung der Finanzierung durch das Bistum wird die vorgeschlagene Änderung des Vertrags notwendig. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vertragsänderung die Zustimmung erteilt werden, um den Erhalt des MGJ – insbesondere in der derzeitigen Trägerschaft - zu erhalten. Die Änderung des Vertrags sieht u.a. auch eine Festschreibung des Zuschusses der beteiligten Kommunen unabhängig von der jeweiligen Schülerzahl (Schuljahr 2016/2017 – 26, Schuljahr 2017/2018 – 29) bis zum 31.12.2019 vor. Es sei denn, dass gravierende Änderungen der Schülerzahlen eintreten. Aufgrund der Entwicklung des Zuschusses von anfänglich ca. 1.040 EUR zu dem aktuellen Zuschussbetrag in Höhe von ca. 1.600 EUR wird auch die Festschreibung positiv bewertet und die Änderung insgesamt befürwortet. Haushaltsrechtlich stellt der Zuschuss zwar eine freiwillige Leistung dar, aber die Gemeinde ist diese Verpflichtung bereits in der Vergangenheit eingegangen, so dass auch unter dem Aspekt der Regelungen des § 82 GO NRW die Änderung des Vertrags rechtlich möglich ist. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: ca. 1.600 € p.a. Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: 030217001 Sachkonto: 5318010 wenn nein: Finanzierungsvorschlag: im Entwurf des Haushalts 2018 veranschlagt _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Vertrag vom 12.12.2013 (2) 1. Änderung des Vertrgas Beschlussvorlage 106/2017 1. Ergänzung Seite 2