Daten
Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
21.09.17, 14:20
Aktualisiert
21.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
FB I - Team Hauptamt
19.09.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
106/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, der 1. Änderung des Vertrags vom 12.12.2013 zwischen der
Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V., Paulistraße 22, 50933 Köln (Träger des
Mädchengymnasiums Jülich) und dem Kreis Düren, der Stadt Jülich, der Gemeinde Inden, der
Gemeinde Niederzier sowie der Gemeinde Titz die Zustimmung zu erteilen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2012 einstimmig die Mitfinanzierung des
Mädchengymnasiums Jülich (MGJ) beschlossen. Der diesbezügliche Vertrag wurde am 12.12.2013
(sh. Anlage 1) zwischen den o.g. beteiligten Kommunen und dem Verein geschlossen.
Hauptgrund für den Vertragsabschluss und die Notwendigkeit zur finanziellen Beteiligung war die
damalige Senkung des Beitrags des Bistums Aachen. Nun wird eine Änderung des Vertrags (sh.
Anlage 2) notwendig, da das Bistum seiner Verpflichtung wieder im vollem Umfange nachkommt.
In diversen Gesprächen zwischen allen Beteiligten wurde trotzdem deutlich, dass beispielsweise
kleinere Schulbaumaßnahmen oder auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung nicht bzw. nicht
vollumfänglich refinanziert werden. Zum weiteren Erhalt des MGJ und aufgrund der Änderung der
Finanzierung durch das Bistum wird die vorgeschlagene Änderung des Vertrags notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vertragsänderung die Zustimmung erteilt werden, um den
Erhalt des MGJ – insbesondere in der derzeitigen Trägerschaft - zu erhalten.
Die Änderung des Vertrags sieht u.a. auch eine Festschreibung des Zuschusses der beteiligten
Kommunen unabhängig von der jeweiligen Schülerzahl (Schuljahr 2016/2017 – 26, Schuljahr
2017/2018 – 29) bis zum 31.12.2019 vor. Es sei denn, dass gravierende Änderungen der
Schülerzahlen eintreten. Aufgrund der Entwicklung des Zuschusses von anfänglich ca. 1.040 EUR
zu dem aktuellen Zuschussbetrag in Höhe von ca. 1.600 EUR wird auch die Festschreibung positiv
bewertet und die Änderung insgesamt befürwortet.
Haushaltsrechtlich stellt der Zuschuss zwar eine freiwillige Leistung dar, aber die Gemeinde ist
diese Verpflichtung bereits in der Vergangenheit eingegangen, so dass auch unter dem Aspekt der
Regelungen des § 82 GO NRW die Änderung des Vertrags rechtlich möglich ist.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
ca. 1.600 € p.a.
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
030217001
Sachkonto:
5318010
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: im Entwurf des Haushalts 2018 veranschlagt
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Vertrag vom 12.12.2013
(2) 1. Änderung des Vertrgas
Beschlussvorlage 106/2017 1. Ergänzung
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