Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56)

Daten

Kommune
Inden
Größe
49 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.09.17, 15:45
Aktualisiert
13.09.17, 15:45
Beschlussvorlage (Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56) Beschlussvorlage (Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 120/2017 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Silvia Krebs 05.09.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.09.2017 Rat 13.12.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56 Beschlussentwurf: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Krauthausener Straße (siehe Pläne) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Begründung: Um die weitere Bebauung dieses Gebietes zu sichern, muss die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist. Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt. Weitere Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstücks ist oder, dass der Eigentümer der Widmung zustimmt. Die Zustimmung des Eigentümers RWE Power AG, für die Grundstücke in der Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 172, und Flur 8, Flurstücke 259, 260, 306 und 307, wurde mit Schreiben vom 24.01.2017 gegeben. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Satzung und Pläne Beschlussvorlage 120/2017 Seite 2