Daten
Kommune
Inden
Größe
49 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.09.17, 15:45
Aktualisiert
13.09.17, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
120/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
Silvia Krebs
05.09.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
28.09.2017
Rat
13.12.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur
Einmündung B56
Beschlussentwurf:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.
NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Krauthausener Straße (siehe Pläne)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW
und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
Begründung:
Um die weitere Bebauung dieses Gebietes zu sichern, muss die Straße für den öffentlichen Verkehr
freigegeben werden. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist.
Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.
Weitere Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der
Straße dienenden Grundstücks ist oder, dass der Eigentümer der Widmung zustimmt.
Die Zustimmung des Eigentümers RWE Power AG, für die Grundstücke in der Gemarkung
Schophoven, Flur 10, Flurstück 172, und Flur 8, Flurstücke 259, 260, 306 und 307, wurde mit
Schreiben vom 24.01.2017 gegeben.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Satzung und Pläne
Beschlussvorlage 120/2017
Seite 2