Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erläuterungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
260 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
Beschlussvorlage (Erläuterungen) Beschlussvorlage (Erläuterungen) Beschlussvorlage (Erläuterungen)

öffnen download melden Dateigröße: 260 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Der Bürgermeister Inden, den 07.11.2017 Erläuterungen zur Vorlagen-Nr. 159/2017 Erläuterungen zur Berechnung der Winterdienst - Gebühren 2018 Personalkosten (Verwaltung) 5.285 € Die Personalkosten der Verwaltung basieren auf dem laufenden Personalbestand der Gemeinde Inden, der mit den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für das Jahr 2018 hochgerechnet wurde. Die Aufteilung der Personalkosten der Verwaltung erfolgt alljährlich nach aus ermittelten Arbeitszeitanteilen bei den Produkten, die die Gebühren betreffen. Für das Jahr 2018 wurde die Aufteilung der Pesonalkosten neu bestimmt. Hierdurch bedingt haben sich die Personalkosten im Bereich des Winterdienstes erhöht. Streugut für Winterdienst 1.942 € Der kalkulierte Betrag für das Streugut des Winterdienstes basiert auf den durchschnittlichen Kosten der Vergangenheit. Dabei werden auch die durch die extrem milden (z.B. 2015, 2016) und strengen Winter z.B. 2010, 2014) entstandenen Kosten berücksichtigt. Geschäftsaufwendungen 961 € Die Geschäftsaufwendungen werden ab dem Jahr 2015 nicht mehr bei den einzelnen Produkten, sondern nur noch in einer Summe beim Produkt bzw. Kostenträger 010 111 002 geplant und verausgabt. Bei der Gebührenbedarfsberechnung müssen jedoch nach dem Grundsatz der vollständigen Kostenerfassung auch die Geschäftsaufwendungen einkalkuliert werden. Die Ermittlung der anteiligen Geschäftsaufwendungen erfolgt auf Basis eines prozentualen Anteils des Istergebnisses am Gesamtergebnis der Geschäftsaufwendungen der Jahre 2011 - 2013. Dieser prozentuale Anteil wird auf die Haushaltsansätze 2018 - 2022 angewendet und der Durchschnittswert ermittelt. Kostenerstattung an LVR 1.500 € Der kalkulierte Betrag für das Jahr 2018 resultiert aus den durchschnittlichen Haushaltsansätzen der Jahre 2018 - 2022. Dieses bildet möglichst die in der Gemeinde Inden normalen Winterbedingungen ab. Arbeitsplatzkosten (Bauhof) 1.821 € In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten: Sachkosten als 10%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten und Gemeinkosten als 15%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten. Kostenerstattung Fahrzeuge / Geräte (Bauhof) 1.849 € Zur Ermittlung der Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte werden die Stundensätze der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes ermittelt. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und aussagekräftigen Einsatzstunden und Stundensätze der vorliegenden Jahre 2013 bis 2016 ergeben sich nunmehr die als Durchschnitt ermittelt, geplanten Kosten 2018 für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes. Die geringer kalkulierten Kosten im Vergleich zum Vorjahr sind auf die geringere Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte in den Jahren 2014 -2016 zurückzuführen. Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung) 2.010 € In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung ( kurz: KGSt ) enthalten: Anteiliger Sachkostenzuschlag auf der Grundlage eines Pauschalwertes von 9.700 € pro Mitarbeiter und pro Jahr und Gemeinkosten als 20%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten Personalkosten (Bauhof) 7.285 € Die kalkulierten Personalkosten 2018 basieren auf den durchschnittlichen Ist-Arbeitsstunden der Vorjahre 2003 bis 2016. Für das Jahr 2018 sind demnach ca. 133 Arbeitsstunden vorgesehen. Diese Arbeitsstunden werden mit einem für das Jahr 2018 hochgerechneten (höheren) Stundensatz für die Bauhofarbeiter i.H.v. 34,23 € pro Arbeitsstunde multipliziert. Zusätzlich wird eine Winterdienst-Bereitschafts-Pauschale der Bauhofarbeiter in Höhe von voraussichtlich 2.750 € berücksichtigt. Die Höhe dieses Betrages orientiert sich an den angefallenen Pauschal Beträgen der Vorjahre 2003 bis 2016. Kalkulatorischen Abschreibungen 5.423 € Die kalkulierten Abschreibungen basieren auf dem Wiederbeschaffungszeitwert . Kalkulatorischen Zinsen (6%) 1.065 € Die kalkulierten Zinsen basieren auf dem Restwert der Anschaffungs- und Herstellkosten und einem Zinssatz i.H.v. 6%. Die Verringerung der kalkulatorischen Zinsen des Jahres 2017 gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den im Zeitablauf geringeren Restwerten, die den Berechnungen der kalkulatorischen Zinsen zugrunde liegen. Gewinnvorträge -4.500 € Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 enthält anteilige Gewinntvorträge i. H. v. 4.500 €. Die verbleibende Überdeckung in Höhe von 6.673 € wird anteilig auf die nächsten Gebührenbedarfsrechnungen verteilt. 20 %-iger Anteil für den überörtlichen Verkehr 5.828 € Für den überörtlichen Verkehr wurde in der jüngeren Vergangenheit ein 20%-iger Anteil ermittelt. 20% der kalkulierten Gesamtkosten ergeben den oben genannten Betrag, der von den Gesamtkosten abgezogen wird. Die nach Abzug verbleibenden Kosten in Höhe von 80% werden für die Gebühr zugrunde gelegt. Laufende Meter Grundstückfront Die gebührenpflichtigen laufenden Meter Grundstückfront innerhalb des Gemeindegebiets werden sich im Jahre 2018 voraussichtlich nicht ändern. 63.350