Daten
Kommune
Inden
Größe
116 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
24.08.17, 16:01
Aktualisiert
24.08.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
106/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
FB I - Team Hauptamt
11.08.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
06.09.2017
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, der 1. Änderung des Vertrags vom 12.12.2013 zwischen der
Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V., Paulistraße 22, 50933 Köln (Träger des
Mädchengymnasiums Jülich) und dem Kreis Düren, der Stadt Jülich, der Gemeinde Inden, der
Gemeinde Niederzier sowie der Gemeinde Titz die Zustimmung zu erteilen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2012 einstimmig die Mitfinanzierung des
Mädchengymnasiums Jülich (MGJ) beschlossen. Der diesbezügliche Vertrag wurde am 12.12.2013
(sh. Anlage 1) zwischen den o.g. beteiligten Kommunen und dem Verein geschlossen.
Hauptgrund für den Vertragsabschluss und die Notwendigkeit zur finanziellen Beteiligung war die
damalige Senkung des Beitrags des Bistums Aachen. Nun wird eine Änderung des Vertrags (sh.
Anlage 2) notwendig, da das Bistum seiner Verpflichtung wieder im vollem Umfange nachkommt.
In diversen Gesprächen zwischen allen Beteiligten wurde trotzdem deutlich, dass beispielsweise
kleinere Schulbaumaßnahmen oder auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung nicht bzw. nicht
vollumfänglich refinanziert werden. Zum weiteren Erhalt des MGJ und aufgrund der Änderung der
Finanzierung durch das Bistum wird die vorgeschlagene Änderung des Vertrags notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vertragsänderung die Zustimmung erteilt werden, um erstens
den Erhalt des MGJ – insbesondere in der derzeitigen Trägerschaft - zu erhalten und zweitens eine
rechtssichere Grundlage zur Zahlung des Zuschusses zu haben.
Die Änderung des Vertrags sieht u.a. auch eine Festschreibung des Zuschusses der beteiligten
Kommunen unabhängig von der jeweiligen Schülerzahl vor. Aufgrund der Entwicklung des
Zuschusses von anfänglich ca. 1.040 EUR zu dem aktuellen Zuschussbetrag in Höhe von ca. 1.600
EUR wird auch die Festschreibung positiv bewertet und die Änderung insgesamt befürwortet.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
☐ ja
€
☐ nein
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Vertrag vom 12.12.2013
(2) 1. Änderung des Vertrgas
Beschlussvorlage 106/2017
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