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Beschlussvorlage (1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich)

Daten

Kommune
Inden
Größe
116 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
24.08.17, 16:01
Aktualisiert
24.08.17, 16:01
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Vorlagen-Nr. 106/2017 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt FB I - Team Hauptamt 11.08.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 06.09.2017 Rat 21.09.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderung des Vertrags zur Zuschussgewährung für das Mädchengymnasium Jülich Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt, der 1. Änderung des Vertrags vom 12.12.2013 zwischen der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V., Paulistraße 22, 50933 Köln (Träger des Mädchengymnasiums Jülich) und dem Kreis Düren, der Stadt Jülich, der Gemeinde Inden, der Gemeinde Niederzier sowie der Gemeinde Titz die Zustimmung zu erteilen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2012 einstimmig die Mitfinanzierung des Mädchengymnasiums Jülich (MGJ) beschlossen. Der diesbezügliche Vertrag wurde am 12.12.2013 (sh. Anlage 1) zwischen den o.g. beteiligten Kommunen und dem Verein geschlossen. Hauptgrund für den Vertragsabschluss und die Notwendigkeit zur finanziellen Beteiligung war die damalige Senkung des Beitrags des Bistums Aachen. Nun wird eine Änderung des Vertrags (sh. Anlage 2) notwendig, da das Bistum seiner Verpflichtung wieder im vollem Umfange nachkommt. In diversen Gesprächen zwischen allen Beteiligten wurde trotzdem deutlich, dass beispielsweise kleinere Schulbaumaßnahmen oder auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung nicht bzw. nicht vollumfänglich refinanziert werden. Zum weiteren Erhalt des MGJ und aufgrund der Änderung der Finanzierung durch das Bistum wird die vorgeschlagene Änderung des Vertrags notwendig. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Vertragsänderung die Zustimmung erteilt werden, um erstens den Erhalt des MGJ – insbesondere in der derzeitigen Trägerschaft - zu erhalten und zweitens eine rechtssichere Grundlage zur Zahlung des Zuschusses zu haben. Die Änderung des Vertrags sieht u.a. auch eine Festschreibung des Zuschusses der beteiligten Kommunen unabhängig von der jeweiligen Schülerzahl vor. Aufgrund der Entwicklung des Zuschusses von anfänglich ca. 1.040 EUR zu dem aktuellen Zuschussbetrag in Höhe von ca. 1.600 EUR wird auch die Festschreibung positiv bewertet und die Änderung insgesamt befürwortet. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: ☐ ja € ☐ nein davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: € € € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Vertrag vom 12.12.2013 (2) 1. Änderung des Vertrgas Beschlussvorlage 106/2017 Seite 2