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Beschlussvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
146 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:14
Aktualisiert
13.11.17, 14:14
Beschlussvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“) Beschlussvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 13.11.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 169/2017 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 15.11.2017 Rat 13.12.2017 Betrifft: Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ Beschlussentwurf: Der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen. Begründung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage Nr. 131/2017, mit der die Verwaltung ausführlich über die Thematik berichtet hat. Auf der Ebene der Bürgermeister wurde einvernehmlich unter Zugrundelegung des als Anlage beigefügten Berechnungsmodells der Auflösung des Kindergartenpools zugestimmt. Das Berechnungsmodell kann bei Bedarf gerne in der Sitzung des Fachausschusses erläutert werden. Nachfolgend werden die Rand- und Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen nochmals kurz dargestellt:    Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen; Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen Kindergartenjahre. Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/15 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen „Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht abgerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben. Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/16 wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Kindergartenpools zu verhindern und mögliche Rechtsstreite unter Berücksichtigung des Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet.    Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet. Die Spitzabrechnungen erfolgen im 1. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Die Pauschalabrechnungen erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Inden sind dem beiliegenden Abrechnungsmodell zu entnehmen. Danach erhält die Gemeinde noch folgende Zahlungen: Abrechnungsjahr abrechnungsfähig 2012/2013 2013/2014 107.253,98 145.747,11 2014/2015 184.985,45 Pauschal 2015/2016 69.000,00 2016/2017 69.000,00 Auch die Beträge der anderen Kommunen sind dem Berechnungsmodell zu entnehmen. Die Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der auf dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen. Der Entwurf einer Vereinbarung zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Vorlage ebenfalls bei und wird nach Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern rechtsverbindlich abgeschlossen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja s. Begründung ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Berechnungsgrundlagen (2) Vereinbarung zur Aufhebung des Kitapool Beschlussvorlage 169/2017 Seite 2