Daten
Kommune
Inden
Größe
186 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
13.11.17, 14:14
Aktualisiert
13.11.17, 14:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997.
Präambel
Die Vertragspartner, namentlich die
-
Gemeinde Aldenhoven,
Stadt Heimbach,
Gemeinde Hürtgenwald,
Gemeinde Inden,
Stadt Jülich,
Gemeinde Kreuzau,
Gemeinde Langerwehe,
Stadt Linnich,
Gemeinde Merzenich,
Stadt Nideggen,
Gemeinde Niederzier,
Gemeinde Nörvenich,
Gemeinde Titz,
Gemeinde Vettweiß,
haben im Jahr 1997 einen Vertrag zur solidarischen Finanzierung von Kindertagesstätten im Kreis Düren geschlossen und den sog. Kindergartenpool gegründet.
Nachdem der Vertrag durch die Stadt Nideggen sowie die Gemeinden Niederzier und
Nörvenich gekündigt wurde, eine Fortführung des Vertrages durch die verbleibenden
11 Kommunen nur wenig sinnvoll erscheint, vereinbaren die Vertragsparteien nunmehr Folgendes:
§ 1 Vertragsaufhebung
Der öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997 (in Kraft getreten zum 01.01.1998) wird aufgehoben.
§ 2 Abrechnung und Fälligkeit der Beiträge
(1) Die abrechnungsfähigen Kindergartenjahre 2012/2013, 2013/2014 und
2014/2015 werden „spitz“ gemäß der Regelungen des aufgehoben Vertrages
abgerechnet.
(2) Die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 werden zur Vermeidung von
Rechtsstreiten unter Berücksichtigung des Prozessrisikos pauschal abgerechnet. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden
Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet (z.B. 13.652,16 € auf 13.500,00 € oder 43.292,70 € auf
43.000,00 €).
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(3) Auf die Abrechnung des Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum 31.12.2017)
wird verzichtet.
(4) Die Abrechnungen gemäß Abs. 1) erfolgen im 1. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beiträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig.
(5) Die Abrechnungen gemäß Abs. 2) erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die
sich hieraus ergebenden Beiträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur
Zahlung fällig.
§ 3 Ausgleichsklausel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 04.07.1997, unabhängig davon,
ob solche derzeit bekannt oder unbekannt sind und auf welchem Rechtsgrund sie
beruhen mögen, mit Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen erledigt sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Aufhebungsvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Gemeindegremien
und vollständige Gegenzeichnung zum 01.01.2018 in Kraft.
Für die Gemeinde Aldenhoven
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Datum
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BM Ralf Claßen
Für die Stadt Heimbach
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Datum
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BM Peter Cremer
Für die Gemeinde Hürtgenwald
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Datum
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BM Axel Buch
Für die Gemeinde Inden
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Datum
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BM Jörn Langefeld
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Für die Stadt Jülich
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Datum
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BM Axel Fuchs
Für die Gemeinde Kreuzau
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Datum
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BM Ingo Eßer
Für die Gemeinde Langerwehe
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Datum
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BM Heinrich Göbbels
Für die Stadt Linnich
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Datum
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BM´in Schunck-Zenker
Für die Gemeinde Merzenich
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Datum
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BM Georg Gelhausen
Für die Stadt Nideggen
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Datum
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BM Marco Schmunkamp
Für die Gemeinde Niederzier
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Datum
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BM Hermann Heuser
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Für die Gemeinde Nörvenich
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Datum
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BM Dr. Timo Czech
Für die Gemeinde Titz
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Datum
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BM Jürgen Frantzen
Für die Gemeinde Vettweiß
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Datum
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BM Joachim Kunth
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