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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
52 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 25.10.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 148/2017 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 15.11.2017 Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Inden nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sachliche Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten der Unterbringung sowie der damit verbundenen notwendigen Maßnahmen für die nächste Ausschusssitzung vorzubereiten. Begründung: In der Ratssitzung am 21.09.2017 wurde über den aktuellen Stand der Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen berichtet. Mit Stand 01.11.2017 hat die Gemeinde Inden insgesamt 170 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge in Inden 86 in Linnich 13 Gesamt 99 Anerkannte Flüchtlinge in Inden 60 in Linnich 11 Gesamt 71 170 Bei Zugrundelegung der aktuellen Quote Asyl hat die Gemeinde Inden zur Zeit zwar keine größeren Zuweisungen von Flüchtlingen im Verfahren zu erwarten. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Wintermonaten wieder steigen wird, so dass auch wieder Zuweisungen erfolgen könnten. Eine verlässliche Voraussage diesbezüglich ist aber nach Aussage der Bezirksregierung nicht möglich. In der Zwischenzeit konnte bei der Bezirksregierung Arnsberg geklärt werden, wie der aktuelle Stand im Bezug auf die Wohnsitzzuweisungen ist. Hier sind noch insgesamt 63 Personen zusätzlich zu den bereits Inden Zugewiesenen aufzunehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Abwicklung der Zuweisungen sehr zäh erfolgt, so dass davon auszugehen ist, dass dies sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen wird. Die Verwaltung geht zur Zeit davon aus, dass ca. 60 - 70 % der Wohnsitzzuweisungen von außerhalb der Gemeinde Inden erfolgen wird, das bedeutet noch rd. 40 Personen. Insgesamt sind 24 Flüchtling aus Inden in Linnich untergebracht sind, demgegenüber sind zur Zeit 10 Flüchtlinge aus Linnich (zwei Familien und eine Einzelperson) in Inden untergebracht, so dass noch immer 14 Indener Flüchtlinge mehr in Linnich als umgekehrt wohnen. Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Die angemieteten Wohnungen sind alle belegt. In Frenz steht noch 1 Chalet zur Verfügung, hier könnte je nach Größe der Familie 1 Familie untergebracht werden. Alle anderen Chalets sind zur Zeit belegt. Das bedeutet, wenn zukünftig weitere Familien zugewiesen werden, sind hierfür keine ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten mehr gegeben. In der Merödgener Str. 37 a sind nur noch 9 Plätze für männliche Einzelpersonen frei. Problematisch ist die Situation im Bezug auf die Unterbringung im Mobilheim sowie in den Chalets. Zum einen sind hier die hohen Bewirtschaftungskosten zu erwähnen. Zum anderendas weitaus größere Problem ist allerdings die Tatsache, dass die Unterbringung in diesen Unterkünften nur für jeweils drei Jahre längstens aber bis 31.12.2019 befristet erlaubt ist. Geht man von der ersten Nutzung aus, so gilt für das Erdgeschoss Merödgener Str. 37 a September 2014 und das Obergeschoss August 2015, Ablauf spätestens August 2018. Bei den Chalets in Frenz ist dies März 2016 und bei den Chalets in Lamersdorf September 2016. Hier wäre der Ablauf März 2019 bzw. September 2019. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass an dieser Regelung etwas geändert werden soll, indem die Frist über drei Jahre hinaus verlängert wird. Die Zahlen der neuen Flüchtlinge sind zwar rückläufig, allerdings bleibt eine große Zahl von Flüchtlingen hier, da sie ein Bleiberecht haben bzw. nicht abgeschoben werden können. Das bedeutet, dass es dringend erforderlich wird, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Dies ist auch unabdingbar für die dauerhafte Integration dieses Personenkreises. In der Vergangenheit hat es eine Reihe von verschiedenen Überlegungen und Diskussionen bzgl. der Unterbringung des betroffenen Personenkreises und der damit verbunden notwendigen Schaffung von dauerhaftem Wohnraum gegeben. Allerdings wurde hier bisher keine abschließende Lösung gefunden. Von Seiten der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang die Errichtung eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser vorgeschlagen, wo sowohl die Einzelpersonen als auch Familien in verschiedenen Wohnungen untergebracht werden könnten. Demgegenüber hat die Gemeinde Niederzier ein gänzlich anderes Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen errichtet. Vor Beginn der heutigen Sitzung wird im Rahmen eines Ortstermines diese Asylunterkunft in Niederzier-Ellen besichtigt, um anschließend in der Sitzung die bestehenden Fragen zur Nutzbarkeit sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten beider Formen der Unterbringung zusammenzufassen. Eine sachliche Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten, die in der Sitzung angesprochen werden können, wird in der Nachbearbeitung der Sitzung veranlasst, so dass über konkrete Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten in einer weiteren Sitzung beraten werden kann. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 148/2017 Seite 2 Beschlussvorlage 148/2017 Seite 3