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Beschlussvorlage (Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
121 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Beschlussvorlage (Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“) Beschlussvorlage (Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Gisela Wacker 07.11.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2017 Rat 13.12.2017 TOP Ein Ja Nein 158/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“ Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die bestehende „Zone 30“-Regelung für die vorgenannten Straßen im Baugebiet Waagmühle weiter beizubehalten, da keine Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche gegeben ist. Begründung: Aufgrund verschiedener Beschwerden wegen überhöhter Geschwindigkeit im Bereich des Baugebietes Waagmühle wurden die örtlichen Begebenheiten der Straßen (niveaugleicher Ausbau, keine Gehwege) überprüft. Im Einzelnen betrifft es folgende Straßen: - Scheeresgasse, Berensgasse, Jakobstraße, Grüntalstraße, Pommenicher Straße, Bonsdorfer Straße, Kreuzstraße und Lützeler Benden. In diesem Zusammenhang wurde auch in mehreren Begehungen sowie Verkehrsschauen geprüft, inwieweit die Notwendigkeit besteht, den bisherigen „Zone 30“-Bereich analog dem Bebauungsplan in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Hieran beteiligt waren auch Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses sowie der OV Inden/Altdorf, Herr Gasper. In der letzten Begehung im Rahmen der Verkehrsschau am 17.10.2017 wurden die Straßen gemeinsam mit dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes, Herrn Schiewe, Vertretern der Kreispolizeibehörde sowie dem Bezirksdienstbeamten, Herrn Zelleken, besichtigt, um die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches zu prüfen. Ein äußerst wichtiger Punkt bei der Planung und Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist die Frage nach öffentlichen Stell- bzw. Parkplätzen. So ist das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen im verkehrsberuhigten Bereich unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- und Entladen. Daher wurden die entsprechenden Fahrbahnbreiten und insbesondere die notwendige Restfahrbahnbreite bei möglichen geparkten Fahrzeugen ermittelt. Bei folgenden Straßen können aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite (min. 3,00 m) keine Parkflächen markiert werden: - Pommenicher Straße, Zum Goldesacker, Kreuzstraße ab Hausnummer 18 sowie - Marienstraße. Die Folge wäre, dass in diesen Straßen entsprechend gar nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt werden darf. Herr Schiewe machte in diesem Termin unter Bestätigung der anwesenden Polizisten deutlich, dass keine erhebliche Unfallhäufigkeit in den vorgenannten Straßen zu verzeichnen ist und somit eine Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche eigentlich nicht gegeben ist. Allerdings sollte im Rahmen eines Ratsbeschlusses geklärt werden, inwiefern die o.g. Straßen bei der bisherigen “Zone 30-Regelung“ bleiben sollen, oder, ob die genannten Maßnahmen zur Deklarierung zum verkehrsberuhigten Bereich durch die Verwaltung vorzunehmen sind. Abschließend empfiehlt er im Falle einer Ratsentscheidung, für den verkehrsberuhigten Bereich die Anwohner bei der Stellplatzfestlegung mit einzubeziehen. So könnten die Anwohner bei einem Ortstermin mit entscheiden, wo ein Stellplatz markiert wird und wo nicht. Die spätere Beschilderung der Straßen hätte dann wie in Anlage 1 zu erfolgen. Kurz vor der Umsetzung wäre dann nochmal eine abschließende Begehung mit dem Straßenverkehrsamt notwendig. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlagen: 1. Straßenpläne mit Schilderstandorten 2. Auszug aus der STVO, verkehrsberuhigter Bereich Beschlussvorlage 158/2017 Seite 2