Daten
Kommune
Inden
Größe
121 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Gisela Wacker
07.11.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
23.11.2017
Rat
13.12.2017
TOP Ein Ja
Nein
158/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die bestehende „Zone 30“-Regelung für die vorgenannten Straßen im Baugebiet
Waagmühle weiter beizubehalten, da keine Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten
Bereiche gegeben ist.
Begründung:
Aufgrund verschiedener Beschwerden wegen überhöhter Geschwindigkeit im Bereich des
Baugebietes Waagmühle wurden die örtlichen Begebenheiten der Straßen (niveaugleicher Ausbau,
keine Gehwege) überprüft. Im Einzelnen betrifft es folgende Straßen:
-
Scheeresgasse,
Berensgasse,
Jakobstraße,
Grüntalstraße,
Pommenicher Straße,
Bonsdorfer Straße,
Kreuzstraße und
Lützeler Benden.
In diesem Zusammenhang wurde auch in mehreren Begehungen sowie Verkehrsschauen geprüft,
inwieweit die Notwendigkeit besteht, den bisherigen „Zone 30“-Bereich analog dem
Bebauungsplan in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Hieran beteiligt waren auch
Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses sowie der OV Inden/Altdorf, Herr Gasper.
In der letzten Begehung im Rahmen der Verkehrsschau am 17.10.2017 wurden die Straßen
gemeinsam mit dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes, Herrn Schiewe, Vertretern der
Kreispolizeibehörde sowie dem Bezirksdienstbeamten, Herrn Zelleken, besichtigt, um die
Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches zu prüfen.
Ein äußerst wichtiger Punkt bei der Planung und Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist
die Frage nach öffentlichen Stell- bzw. Parkplätzen. So ist das Parken außerhalb der dafür
gekennzeichneten Flächen im verkehrsberuhigten Bereich unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder
Aussteigen, zum Be- und Entladen.
Daher wurden die entsprechenden Fahrbahnbreiten und insbesondere die notwendige
Restfahrbahnbreite bei möglichen geparkten Fahrzeugen ermittelt. Bei folgenden Straßen können
aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite (min. 3,00 m) keine Parkflächen markiert werden:
-
Pommenicher Straße,
Zum Goldesacker,
Kreuzstraße ab Hausnummer 18 sowie
-
Marienstraße.
Die Folge wäre, dass in diesen Straßen entsprechend gar nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt
werden darf.
Herr Schiewe machte in diesem Termin unter Bestätigung der anwesenden Polizisten deutlich, dass
keine erhebliche Unfallhäufigkeit in den vorgenannten Straßen zu verzeichnen ist und somit eine
Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche eigentlich nicht gegeben ist.
Allerdings sollte im Rahmen eines Ratsbeschlusses geklärt werden, inwiefern die o.g. Straßen bei
der bisherigen “Zone 30-Regelung“ bleiben sollen, oder, ob die genannten Maßnahmen zur
Deklarierung zum verkehrsberuhigten Bereich durch die Verwaltung vorzunehmen sind.
Abschließend empfiehlt er im Falle einer Ratsentscheidung, für den verkehrsberuhigten Bereich die
Anwohner bei der Stellplatzfestlegung mit einzubeziehen. So könnten die Anwohner bei einem
Ortstermin mit entscheiden, wo ein Stellplatz markiert wird und wo nicht. Die spätere
Beschilderung der Straßen hätte dann wie in Anlage 1 zu erfolgen. Kurz vor der Umsetzung wäre
dann nochmal eine abschließende Begehung mit dem Straßenverkehrsamt notwendig.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlagen:
1. Straßenpläne mit Schilderstandorten
2. Auszug aus der STVO, verkehrsberuhigter Bereich
Beschlussvorlage 158/2017
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