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Beschlussvorlage (§ 42 (4a) StVO)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Beschlussvorlage (§ 42 (4a) StVO)

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Inhalt der Datei

§ 42 (4a) StVO Verkehrsberuhigte Bereiche Zeichen 325 Beginn Zeichen 326 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs Innerhalb dieses Bereichs gilt: 1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten. 3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig mussen sie warten. 4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Einoder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.