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Anfrage (Anfrage bzgl. der Grundschule für 5-jährige )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
513 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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Stadtverwaltunq Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 . 50374 Erf1stadt Der Bürgermeister Herrn Helmut Ockenfels Karl-Arnold-Str. 104 50374 Erftstadt nachrichtlich • allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in T elefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Schulverwaltungsamt Holzdamm 10 Frau Gerlach 02235/409-319 4000-00 21.07.2005 Grundschule für 5-jährige, Fa/OGgg Sehr geehrter Herr Ockenfels Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1. Die Koalitionsvereinbarungen sehen eine frühere Einschulung von Grundschülerinnen und Grundschülern vor. In der Regierungserklärung wurden zu dieser Thematik keine konkreten Angaben oder Zeitpläne bekannt gegeben. • Deshalb kann z. Zt. nur das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. Erst nach Vorlage der entsprechenden Gesetzesentwürfe ist für den Schulträger erkennbar, ob und in welchem Umfang Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung zu erwarten sind . zu 2. Die Abschaffung der Schulbezirke im Grundschulbereich würde für die Stadt Erftstadt als Flächengemeinde vielfältige gravierende Probleme mit sich bringen. Z. B. kann die Belegung der Grundschulen und damit auch evtl, Baubedarf über die Schulbezirksgrenzen gesteuert werden. Dieses Steuerungsinstrument würde entfallen. Die Kostentragungspflicht für die Schülerbeförderung würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Zudem ist mit organisatorischen Problemen auch bei den Verkehrsträgern zu rechnen. zu 3. und 4. Bzgl. dieser Problematiken ist das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. zu 5. Die generelle Einschulung der 5-jährigen hätte starke Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung. Platz- und Raumbedarf in den Kindertagesstätten würde sinken; weitere Aussagen können auch hier mangels konkreter Vorgaben noch nicht vorgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) Besud'l!.zelten; freitagS donnemags außerdem OrdnungsalTI: und SozIoI11IT1 donnet'Slags rmntag5 - von 08.00-12.00 Uhr \1)I'I14.QO.I6.00 Uhr von 14,QO.16,00 Uhr SoziaIarn. triltwochS ganzUlglg und donnerstags vom1tta~ geschlossen Rentenabtellung mltwochs nur nach Verelnburung Bauordnungsarn rrontags von 08.00.12.00 uoo 14.00.16.00 Uhr donnCl'$I8~ von 06.01).12.00 und 14.00.17.00 Uhr Konlen der Stadtkasse: K1eIsspar1o:asseKOIn 0191000100 (BlZ 370 502 99) Rairleisenbank Erl\st.adl eö 1000001011 (BLZ 370 694 72) Postgjrooml KOIn 38461-504 (8LZ 370 tOO 50) e-rran; buergetmeisterCerltstadl.de BusverbIndungen: Unlen 920, 979, 990 Rathaus Ublar Haltestelle Ub!ar EKZ Haus Gan$Cr Hal1esle!le leo Mark1 Beantwol1ung F 04-JUL-20I'lS 19: is veN: SPD FRAn rON Helmut Ockenfels, Isolde Moron Stadrratsmitgtieder stellv, Frakrionsvorsitzende/r SPD - Fraktion der im Rat der Stadt Erftstadt rei. 02235-7 13 74 Fax: 02235-95 65 85 D'ltum: 04.07.05 Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche - Rathaus70 50374 Erftstadt 65 04. lUU 2005 14 • • 20 Grundschule für FU:;fjllhrige 21 63 E/ngIl"G Gute eOrgormeistor J2 <0 43 44 50 61 51 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den Koalirionsverelnbarungen von CDU und FOP ist die frühere Einschulung von Grund,chulkindem vorgesehen. Danach sollen aUe Kinder ein Jahr früher als bisher eingeschult werden, Wegen der daraus resultierenden Folgen für die Stadt Erftstadt als Schulträger bitten wir gemäß unserer Geschäftsordnung um die Beantwortung folgender Fragen: , Wie und in welchem Umfang werden die Answirkungen dieser Schulzeiterweiterung in den Schulemwicklungsplan unserer Stadt aufgenommen? , Welche Auswirkungen ftJ.r die Schulentwicklungsplanung vorgesehenen Abschaffung der Schulbezirke? , Wie viele zusätzliche Klassenräume wären bei einer derartigen Erweiterung der Grundschulzeit in unserer Stadt erforderlich? , Welcher Investitionsbedarf'ergibt , Welche Auswirkurigen hat diese Veränderung im Bereich der Grundschulen für die Kindergarrenplanung in unserer Stadt? sieht die Verwaltung in der sich daraus für Erftstadt? Begründung: Nach Schätzungen von Fachleuten hat das Vorhaben der Landesregierung zur Felge, dass bei einer Einschulung ab fünf Jahren ein zusätzlicher Raumbedarf für ca. 160.00Cl Schüler entsteht. Diesen sehen jetzt absehbaren Anforderungen gerecht zu werden dient unsere Anfrage. Aus der Beantwortung unserer Fragen ergeben sich mö~licherweise weitere Anträge. ~Che Helmur Ockenfels ·';Aw<.t., Isolde Moron