Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
513 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltunq
Stadtverwaltung·
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 . 50374 Erf1stadt
Der Bürgermeister
Herrn
Helmut Ockenfels
Karl-Arnold-Str.
104
50374 Erftstadt
nachrichtlich
•
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
T elefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
Holzdamm 10
Frau Gerlach
02235/409-319
4000-00
21.07.2005
Grundschule
für 5-jährige, Fa/OGgg
Sehr geehrter Herr Ockenfels
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1. Die Koalitionsvereinbarungen
sehen eine frühere Einschulung von Grundschülerinnen und
Grundschülern vor. In der Regierungserklärung wurden zu dieser Thematik keine konkreten
Angaben oder Zeitpläne bekannt gegeben.
•
Deshalb kann z. Zt. nur das Gesetzgebungsverfahren
abgewartet werden. Erst nach Vorlage
der entsprechenden Gesetzesentwürfe ist für den Schulträger erkennbar, ob und in welchem
Umfang Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung zu erwarten sind .
zu 2. Die Abschaffung der Schulbezirke im Grundschulbereich würde für die Stadt Erftstadt als
Flächengemeinde vielfältige gravierende Probleme mit sich bringen. Z. B. kann die Belegung
der Grundschulen und damit auch evtl, Baubedarf über die Schulbezirksgrenzen
gesteuert
werden. Dieses Steuerungsinstrument
würde entfallen. Die Kostentragungspflicht
für die
Schülerbeförderung
würde
erhebliche
Mehrkosten
verursachen.
Zudem
ist
mit
organisatorischen Problemen auch bei den Verkehrsträgern zu rechnen.
zu 3. und 4. Bzgl. dieser Problematiken
ist das Gesetzgebungsverfahren
abzuwarten.
zu 5. Die generelle
Einschulung
der 5-jährigen hätte starke Auswirkungen
auf die
Kindergartenbedarfsplanung.
Platz- und Raumbedarf in den Kindertagesstätten würde sinken;
weitere Aussagen können auch hier mangels konkreter Vorgaben noch nicht vorgenommen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
Besud'l!.zelten;
freitagS
donnemags außerdem
OrdnungsalTI:
und SozIoI11IT1
donnet'Slags
rmntag5 -
von 08.00-12.00 Uhr
\1)I'I14.QO.I6.00
Uhr
von 14,QO.16,00
Uhr
SoziaIarn. triltwochS ganzUlglg
und donnerstags vom1tta~ geschlossen
Rentenabtellung mltwochs nur nach Verelnburung
Bauordnungsarn
rrontags von 08.00.12.00 uoo 14.00.16.00 Uhr
donnCl'$I8~ von 06.01).12.00 und 14.00.17.00 Uhr
Konlen der Stadtkasse:
K1eIsspar1o:asseKOIn 0191000100 (BlZ 370 502 99)
Rairleisenbank Erl\st.adl eö 1000001011 (BLZ 370 694 72)
Postgjrooml KOIn 38461-504 (8LZ 370 tOO 50)
e-rran; buergetmeisterCerltstadl.de
BusverbIndungen:
Unlen 920, 979, 990
Rathaus Ublar Haltestelle Ub!ar EKZ
Haus Gan$Cr Hal1esle!le leo Mark1
Beantwol1ung
F
04-JUL-20I'lS
19:
is
veN: SPD FRAn rON
Helmut Ockenfels, Isolde Moron
Stadrratsmitgtieder
stellv, Frakrionsvorsitzende/r
SPD - Fraktion
der
im Rat der Stadt Erftstadt
rei. 02235-7 13 74
Fax: 02235-95 65 85
D'ltum: 04.07.05
Herrn
Bürgermeister Ernst Dieter Bösche
- Rathaus70
50374 Erftstadt
65
04. lUU 2005
14
•
•
20
Grundschule für FU:;fjllhrige
21
63
E/ngIl"G Gute eOrgormeistor
J2
<0
43
44
50
61
51
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den Koalirionsverelnbarungen von CDU und FOP ist die frühere Einschulung von Grund,chulkindem vorgesehen. Danach sollen aUe Kinder ein Jahr früher als bisher eingeschult werden,
Wegen der daraus resultierenden Folgen für die Stadt Erftstadt als Schulträger bitten wir gemäß
unserer Geschäftsordnung um die Beantwortung folgender Fragen:
,
Wie und in welchem Umfang werden die Answirkungen dieser Schulzeiterweiterung in den
Schulemwicklungsplan unserer Stadt aufgenommen?
,
Welche Auswirkungen ftJ.r die Schulentwicklungsplanung
vorgesehenen Abschaffung der Schulbezirke?
,
Wie viele zusätzliche Klassenräume wären bei einer derartigen Erweiterung der Grundschulzeit in unserer Stadt erforderlich?
,
Welcher Investitionsbedarf'ergibt
,
Welche Auswirkurigen hat diese Veränderung im Bereich der Grundschulen für die
Kindergarrenplanung in unserer Stadt?
sieht die Verwaltung in der
sich daraus für Erftstadt?
Begründung:
Nach Schätzungen von Fachleuten hat das Vorhaben der Landesregierung zur Felge, dass bei einer
Einschulung ab fünf Jahren ein zusätzlicher Raumbedarf für ca. 160.00Cl Schüler entsteht. Diesen
sehen jetzt absehbaren Anforderungen gerecht zu werden dient unsere Anfrage.
Aus der Beantwortung unserer Fragen ergeben sich mö~licherweise weitere Anträge.
~Che
Helmur Ockenfels
·';Aw<.t.,
Isolde Moron