Daten
Kommune
Inden
Größe
3,7 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:57
Aktualisiert
30.11.17, 15:57
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Anlage 1
1. Entwurf
SAFE-TEC
CONSULTING GmbH
Sicherheitstechnik und Umweltschutz
mit System
SAFE-TEC CONSULTING GmbH • Novesiastraße 38 • 41564 Kaarst
SAFE-TEC CONSULTING GmbH
Novesiastraße 38
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Datum
9959CB 2. Fortschreibung BSBP Inden
Thomas Leisengang
t.leisengang@safe-tec-consulting.de
16.12.2016
Brandschutzbedarfsplan
(2. Fortschreibung)
der Gemeinde Inden (Rheinland)
Ersteller:
SAFE-TEC CONSULTING GmbH
Novesiastraße 38
41564 Kaarst
Beschließende Behörde:
Gemeinde Inden (Rheinland)
Ortsbesichtigung:
05.06.2016
Weitere Besprechungstermine:
Diese 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans besteht aus 92 Seiten und 3 Anhängen. Sie darf nur unverkürzt vervielfältigt
werden. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Verfasser.
Kursiv geschriebener Text entspricht dem Originalwortlaut der zitierten Rechtsgrundlage.
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StNr.: 122/5768/5246 USt-IdNr.: DE277762602
Geschäftsführer: Dr. Achim Stöckmann
SAFE-TEC CONSULTING GmbH
Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
16.12.2016
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Brandschutzbedarfsplan
(2. Fortschreibung)
der Gemeinde Inden (Rheinland)
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Gemeinde Inden (Rheinland)
Inhaltsverzeichnis:
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1. Allgemeiner Teil
5
2. Rechtliche Grundlagen
7
3. Aufgaben der Feuerwehr
11
4. Gefahrenpotential
15
4.1. Die Gemeinde Inden (Rheinland)
15
4.1.1.
Zahlen, Daten, Fakten der Gemeinde Inden (Rheinland)
16
4.1.2.
Flächen und Nutzungen
17
4.1.3.
Einwohnerzahlen, Altersstruktur, Pendlerbewegungen
19
4.1.4.
Löschwasserversorgung
20
4.2. Gefahrenanalyse der Gemeinde
5. Schutzzieldefinition
21
32
5.1. Grundlagen
32
5.2. Schutzzielfestlegung
41
6. IST-Struktur
43
6.1. Organisation
43
6.2. Standorte
45
6.2.1.
Einheit 1 – Frenz
46
6.2.2.
Einheit 2 – Lamersdorf
48
6.2.3.
Einheit 3 – Inden / Altdorf
50
6.2.4.
Einheit 4 – Lucherberg
52
6.2.5.
Einheit 6 – Schophoven
54
6.2.6.
Jugendfeuerwehr (JF) / Kinderfeuerwehr (KF)
56
6.3. Technik und Ausstattung
57
6.4. Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
59
6.5. Zusammenfassung IST-Struktur
61
7. Einsatzgeschehen und Leistungsfähigkeit
63
7.1. Einsatzgeschehen der Feuerwehr
63
7.2. Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
66
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Gemeinde Inden (Rheinland)
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7.2.1.
Eintreffzeit Erstes Fahrzeug
67
7.2.2.
Eintreffzeit Erste Gruppe
68
7.2.3.
Eintreffzeit 19 Funktionen
69
7.2.4.
Auswertung Schutzzielerreichung
70
7.2.5.
Personalstärke
71
7.3. Standortstruktur und Gebietsabdeckung (Isochronen)
72
7.4. Zusammenfassung
75
8. SOLL-Struktur und Maßnahmen
77
8.1. Organisation
77
8.2. Standorte
80
8.3. Personalstruktur und Qualifikationen
81
8.4. Fahrzeugkonzept
87
8.5. Technik und Ausstattung
89
9. Fortschreibung und Berichtswesen
92
10. Anhänge
93
10.1.
Abkürzungsverzeichnis
93
10.2.
Gemeindeplan
95
10.3.
Rasteranalyse
96
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Auftrag
Der Verfasser wurde am
30.06.2016
durch die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Inden beauftragt, den
Brandschutzbedarfsplan
für die
Gemeinde Inden (Rheinland)
fortzuschreiben.
Ziel dieser 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Gemeinde Inden (Rheinland)
besteht darin, die bisherige Umsetzung der Inhalte und Ziele des
Brandschutzbedarfsplans (2000)
und der
1. Fortschreibung (2010)
zu überprüfen sowie den derzeitigen IST-Stand der Feuerwehr (Verteilung, Stärke, Ausrüstung,
Ausbildung und Organisation) in Bezug auf die gegebenenfalls veränderte Gefahrenstruktur zu
untersuchen und diese Ergebnisse mit den Anforderungen der Feuerschutzgesetzgebung erneut
abzugleichen, um der Gemeinde weiterhin eine rechtssichere Entscheidungshilfe für die Planung
des Brandschutzes und die Unterhaltung der Feuerwehr zu geben.
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Gemeinde Inden (Rheinland)
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1. Allgemeiner Teil
Die Sicherstellung des Brandschutzes sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen
ist nach § 3 BHKG grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Diese haben sie mit ihren Feuerwehren durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das
bedeutet insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur
Menschenrettung in der Lage sein müssen.
Nach § 3 Abs. 1 BHKG „unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen“. Dies bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem
Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten sorgen.
Das Gesetz macht jedoch keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige Feuerwehr
ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig Unterschiede bei
der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von den örtlichen Besonderheiten hat
aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes bestimmte, einheitliche
Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um „Standardsituationen“ zu meistern, die in jeder Kommune auftreten können.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 sind die Gemeinden entsprechend § 3 Abs. 3 gehalten,
unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und
spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
In diesem Brandschutzbedarfsplan werden in kommunaler Eigenverantwortung Schutzziele (Eintreffzeit, Funktionsstärke sowie Erreichungsgrad) und das erforderliche Maß an Gefahrenabwehr zur Erreichung dieser Ziele definiert.
Da zeitnah weder in einer Durchführungsverordnung noch in einem Erlass mit einer Regelung
oder Empfehlung für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplans gerechnet werden kann, hat
sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen
(AGBF NW) am 25.03.1998 eine ad-hoc-Arbeitsgruppe gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen angeschlossen haben.
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Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung von Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung
von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in NRW, die es den beteiligten Stellen ermöglichen sollen, einen individuellen Brandschutzbedarfsplan für die jeweilige Gemeinde aufzustellen. Der Hintergrund dieses Arbeitsauftrages war der Umstand, dass durch Vorgabe eines einheitlichen Rahmens eine Vergleichbarkeit der Brandschutzbedarfspläne erreicht werden soll.
In Anlehnung an diese
Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die
Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfahlen vom 01/2001
wurde die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Inden (Rheinland) erstellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für eine notwendige, detaillierte Gefahrenanalyse einerseits
wissenschaftliche Grundlagen und andererseits statistische Basismaterialien zurzeit nur in dem
Umfang vorhanden sind, wie sie in den Bedarfsplan aufgenommen wurden.
Wegen der fundamentalen Bedeutung eines Brandschutzbedarfsplanes (sowie dessen Fortschreibungen) für den Schutz der Bevölkerung innerhalb der Gemeinde ist dieses Dokument abschließend durch einen Ratsbeschluss zu bestätigen. An der Aufstellung ist in jedem Fall auch
die Feuerwehr (mind. in Form des Leiters der Feuerwehr) zu beteiligen, da er für die Organisation
und Leitung der Feuerwehr verantwortlich ist.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
beiderlei Geschlecht.
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2. Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen haben sich seit der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans von
2001 sowie der 1. Fortschreibung von 2010 inhaltlich nicht wesentlich geändert. Mit Inkrafttreten
des BHKG bildet dieses eine wesentliche Grundlage und löst das zuvor gültige FSHG:1998 ab.
Nachfolgend werden wichtige gesetzliche Grundlagen bzw. Empfehlungen für die Erstellung von
Brandschutzbedarfsplänen in NRW zusammengefasst:
1) Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) vom 17. Dezember 2015 in aktueller Fassung
§1
Ziel und Anwendungsbereich
Vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei
1.
bei Brandgefahren (Brandschutz)
2.
bei Unglücksfällen oder solchen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung)
3.
§2
bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)
Aufgabenträger sind
1.
die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung
2.
die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht,
3.
die Kreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4.
das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes
5.
§3
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Aufgaben der Gemeinden
•
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähigen Feuerwehr
•
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
•
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung
•
Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung (alle fünf Jahre) von Brandschutzbedarfsplänen
§4
•
Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen
•
Aufklärung der Einwohner
Aufgaben der Kreise
•
Unterhaltung von Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit
überörtlicher Bedarf besteht
§5
•
weitergehende Aus- und Fortbildung
•
Warnung der Bevölkerung gemeinsam mit Gemeinden
•
Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von Großeinsatzlagen und Katastrophen
•
Unterhaltung einer Leitstelle
Aufgaben des Landes
•
Vorhaltung eines Krisenstabes
•
Unterhaltung einer zentralen Aus- und Fortbildungsstätte mit Kompetenzzentren
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Gemeinde Inden (Rheinland)
§6
Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
§ 7-17
Feuerwehr
§ 20
Dienstpflichten, Freistellung
§ 21
Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
§ 25
Brandschutzdienststelle
§ 26
Brandverhütungsschau
§ 27
Brandsicherheitswachen
§ 28
Leitstelle
§ 32
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
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§ 33-34 Einsatzleitung
§ 35-38 Krisenmanagement
§ 39-40 Überörtliche Hilfe
2) Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) in aktueller Fassung
§1
Aufgaben des Zivilschutzes
(1) Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten usw. durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie Beseitigung oder Minderung der Folgen.
(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1.
der Selbstschutz
2.
die Warnung der Bevölkerung
3.
der Katastrophenschutz nach Maßgabe § 11.
§2
Auftragsverwaltung
§3
Selbstschutz
(1) Den Gemeinden obliegt Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung
sowie der Behörden und Betriebe.
§6
Warnung der Bevölkerung
§ 11
Einbeziehung des Katastrophenschutzes
(1) Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum
Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.
§ 12
Ausstattung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw.
§ 14
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
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3) Bauordnung Nordrhein-Westfahlen (Landesbauordnung – BauO NW) vom 01. März
2000 in aktueller Fassung
§ 54
Sonderbauten
(1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und Räume mit besonderer Art der Nutzung
(2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf
5. Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen
(3) Die Vorschriften gelten insbesondere für Hochhäuser, Versammlungs-, Verkaufsstätten, , Beherbergungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Industriebauten usw.
§ 72
Behandlung des Bauantrages
(6) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen … Im Hinblick auf den Brandschutz
einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise
und Bauvorlagen erforderlich.
4) Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW) vom 12. Oktober 2000
in aktueller Fassung
54
Sonderbauten (§ 54)
54.33
Beteiligung der Brandschutzdienststellen
72
Behandlung des Bauantrages (§ 72)
72.622 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes:
… die brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen haben den zur Wahrung der Belange des
abwehrenden Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststellen zu entsprechen.
5) Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung –
SBauVO) vom 17. November 2009 in aktueller Fassung
Teil 1
Versammlungsstätten
Teil 2
Beherbergungsstätten
Teil 3
Verkaufsstätten
Teil 4
Hochhäuser
Teil 5
Garagen
Teil 6
Betriebsräume für elektrische Anlagen
6) Erlass: Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und
Kommunales – 73-52.06.04 – 11.9.2012
Nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung […] setze ich hiermit die nachfolgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften in Kraft:
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –„ (Ausgabe September 2006)
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•
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Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ (Ausgabe Januar
2012)
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „ Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Ausgabe Februar 2008)
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) „Atemschutz“ (Ausgabe August 2004)
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (FwDV 8) „Tauchen“ (Ausgabe August 2004)
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) „Die tragbaren Leitern“ (Ausgabe 1996)
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100) „Führung und Leitung im Einsatz-Führungssystem“ (Ausgabe März 1999)
•
Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) „ Einheiten im ABC-Einsatz“ (Ausgabe Januar 2012)
7) Erlass: Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden
Gem. RdErl. d. Innenministeriums 73-52.09.03 u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung -222125-4.03.05.02-82835/09- v. 19.05.2000
2.2 Die örtlich zuständige Feuerwehr ist jährlich mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen.
8) Erlass: „Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Rettungsgeräte der Feuerwehr“; Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfahlen vom 29.08.2000 („Drehleitererlass“); Az.: II A 5 – 100/17.3
9) Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zur „Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehren“ vom 02.07.2001; Az. 22.4.1.00
„… resultiert wiederum eine maximale Ausrücke- und Anfahrzeit für die Kraftfahrdrehleiter von 8 Minuten nach
Alarmierung der Feuerwehr.“
10) Sonstige
•
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
•
DVGW-Arbeitsblatt 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
•
Schutzzieldefinition der AGBF – Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist,
Funktionsstärke und Erreichungsgrad
•
Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des
Landes Nordrhein-Westfahlen, Landesfeuerwehrverband NRW e.V.
•
Rundverfügung der Bezirksregierung Köln „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ (Az. 022.001.002) vom 03.02.2012
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3. Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes. Die Aufgaben und Pflichten der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Inden haben sich
bzgl. des Brandschutzbedarfsplanes 2001 und der 1. Fortschreibung 2010 nicht wesentlich verändert und werden sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren, unter Berücksichtigung von
Konzepten auf Landesebene (Aufgaben der Feuerwehr in der Terrorabwehr, Amtshilfe bei Tierseuchen), nicht wesentlich ändern.
In Inden werden in der Regel die nachstehenden Aufgaben von der Feuerwehr wahrgenommen:
Originäre Aufgaben:
•
Abwehrender Brandschutz / Bekämpfung von Schadenfeuern
•
Hilfeleistung bei Unglücksfällen und / oder öffentlichen Notständen
Hierbei ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Retten von Tieren und
Bergen von Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden
kann.
•
Mitwirkung bei der interkommunalen Gefahrenabwehr (z.B. ABC-Einheiten, erweiterter KatSchutz etc.)
•
Mitwirken bei der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfspläne
•
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie
von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
•
Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung
(AAO)
•
Einsatzdokumentation
•
Überwachung der Einsatzliteratur und Datenpflege
•
Mitarbeit in der Führungsunterstützungsgruppe der Feuerwehren im Kreis Düren
•
Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz, d.h. Maßnahmen zur Vorbereitung,
Durchführung, Zugänglichkeit, Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
Löschwasserrückhalteanlagen, Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung
sowie für Brandmeldung und die Alarmierung im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur
Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Mensch und Tier.
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Gemeinde Inden (Rheinland)
Vorbeugender Brandschutz:
•
Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte
Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen
gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende
Brandsicherheitswache zu stellen.
•
Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften
•
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechtem Umgang mit
Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe
•
Mitwirkung im Zivilschutz gemäß BHKG, ZSG
•
Beteiligung bei der Brandschau
Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet
oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder
erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnung.
•
Brandschutz-
und
Räumungsübungen,
Unterweisungen,
Schulungen
in
den
gemeindeeigenen Schulen, Kindergärten und in der Verwaltung
•
Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen
•
Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr
Dienstleistungen für die Polizei:
z.B.
•
Ausleuchten von Einsatzstellen
•
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
•
Leichenbergung
•
Mithilfe bei der Personensuche
Dienstleistungen für andere Dienststellen:
z.B.
•
Tiertransporte
•
Aufstellung von Absperrungen zu Sicherungszwecken
•
Beseitigungen von Verkehrshindernissen und Tierkadavern für die Gemeinde außerhalb
deren Dienstzeiten
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Kostenpflichtige Einsätze:
•
Beseitigung von Öl und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen des
Straßenbaulastträgers
•
Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken
z.B. nach Zerstörung durch Dritte, Entfernung von Dachziegeln, Mauerstücken etc.
Aus- und Fortbildung:
•
Grund- und Sonderausbildungen, Fortbildungen
•
Koordinierung interner und externer Ausbildung
•
Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw.
•
Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren (FF, WF), Firmenangehöriger und anderer
Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.)
•
Teilnahme an Ausbildungen auf Kreis- und Landesebene
•
Teilnahme am Leistungsnachweis (Feuerwehrwettkämpfe)
Aufgaben bei der Beschaffung und technische Logistik:
•
Mitwirkung bei Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Fahrzeugen,
Geräten und sonstiger Ausrüstung oder Dinge welche die Organisation der Feuerwehr
betreffen
•
Mitwirkung bei der Veräußerung von Fahrzeugen und Feuerwehrinventar nach außer
Dienststellung durch die Wehrführung
•
Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung, der Feuerwehrfahrzeuge
einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung sowie der Feuerwehrgerätehäuser im
Rahmen der örtlichen und materiellen Möglichkeiten und persönlichen Eignung
•
Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten im Rahmen der örtlichen und materiellen
Möglichkeiten und persönlichen Eignung
Bauunterhaltung:
•
Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern
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Jugendfeuerwehr:
•
Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen
•
Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen
Kinderfeuerwehr:
•
Aufbau und Erweiterung einer Kinderfeuerwehrgruppe zur Förderung des Nachwuchses
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
•
Regelmäßige Pressearbeit in der regionalen Presse
•
Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr
•
Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen z.B. bei Tag der offenen Tür
•
Betreuung Internetauftritt der Feuerwehr
•
Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken
Sonstige Leistungen / Tätigkeiten:
•
Brandsicherheitswachen
•
Begleitung von Umzügen und Prozessionen (Teilnahme als Verein)
•
Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-, Reitsport, Leichtathletik, Fußball)
•
Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
•
Martinszugbegleitung (Brandsicherheitswache)
•
Sicherheitsdienste bei Feuerwerken, Osterfeuern usw.
•
Teilnahme an Kirchenfesten (Teilnahme als Verein)
•
Kranzniederlegungen
•
Überprüfung von Löschwasserentnahmestellen und Hydranten
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4. Gefahrenpotential
Zur Ermittlung des Gefährdungspotentials der Gemeinde Inden werden zwei Wege beschritten:
1. eine abstrakte Betrachtung aufgrund verschiedener Gefahrenmerkmale (Größe, Einwohnerzahl, Flächennutzung, Arten von Industrie- und Gewerbebetrieben, Geografie, Topografie, …)
aus der abzuleiten ist, welche Gefahrenarten durch die Feuerwehr abzudecken sind.
2. eine Analyse der konkreten Einsatzdaten der vergangenen Jahre, aus denen sich messbare
Qualitätsparameter für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ermitteln lassen.
4.1.
Die Gemeinde Inden (Rheinland)
Abbildung 1: Gemeinde Inden (Rheinland) (Quelle: Wikipedia)
Die Gemeinde Inden (Rheinland) liegt im Kreis Düren im Südwesten von Nordrhein-Westfalen,
Regierungsbezirk Köln. In unmittelbarer Umgebung zur Gemeinde befindet sich der Braunkohletagebau Inden. Im Zuge der Braunkohleförderung kam es zur Umsiedlung einzelner Ortschaften, sodass sich das heutige Gemeindebild im Halbkreis der Ortsteile Frenz / Lamersdorf / Lucherberg um das neue Ortszentrum Inden / Altdorf ansiedelt.
Die Gemeinde Inden grenzt im Norden an die Gemeinden Aldenhoven und Niederzier sowie die
Stadt Jülich. Im Süden befinden sich die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Düren. Westlich
von Inden (Rheinland) ist die Städteregion Aachen gelegen. Seit Ende der 1990er Jahre wurde
ein Großteil des Gemeindegebietes wegen des Braunkohletagebaus Inden abgebaggert. Im
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Halbkreis der Ortsteile Frenz / Lamersdorf / Lucherberg entstand das neue Ortszentrum namens
Inden / Altdorf. Im Kraftwerk Weisweiler ist die Werkfeuerwehr RWE Power AG stationiert bzw.
im Tagebau Inden die Betriebsfeuerwehr Tagebau Inden primär für den Tagebau zuständig ist.
Im Bedarfsfall wird die Freiwillige Feuerwehr Inden nachgefordert.
Die Gemeinde Inden mit ca. 7.272 Einwohnern umfasst eine Fläche von etwa 36 km² und unterteilt sich in die 5 Ortsteile Frenz, Inden/Altdorf, Lamersdorf, Lucherberg und Schophoven.
Inden unterhält eine rein Freiwillige Feuerwehr mit folgenden Einheiten:
•
Einheit 1 – Frenz
•
Einheit 2 – Lamersdorf
•
Einheit 3 – Inden / Altdorf
•
Einheit 4 – Lucherberg
•
Einheit 6 – Schophoven
Die ehemalige Einheit 5 entfällt aufgrund des Abbruchs der Ortschaft Pier im Rahmen des Tagebauausbaus Inden.
4.1.1. Zahlen, Daten, Fakten der Gemeinde Inden (Rheinland)
Daten der Gemeinde Inden (Rheinland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Gliederung
Höhe
Nordrhein-Westfalen
Köln
Düren
5 Ortsteile
106 m ü. NHN
Max. Ausdehnung Nord-Süd
ca. 6,8 km
Max. Ausdehnung Ost-West
ca. 8,3 km
Angrenzende Städte / Gemeinden
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Aldenhoven, Jülich, Niederzier, Düren, Langerwehe, Städteregion Aachen
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4.1.2. Flächen und Nutzungen
Flächen (Stand: 12/2015, Kommunalprofil NRW)
Fläche insgesamt
35,93 km²
100 %
Siedlungs- und Verkehrsfläche
5,15 km²
14,3 %
Gebäude, Betriebe, Freifläche
2,95 km²
8,21 %
Erholungsfläche, Friedhöfe
0,49 km²
1,36 %
Verkehrsfläche
1,70 km²
4,73 %
30,78 km²
85,67 %
Landwirtschaftsfläche
8,65 km²
24,10 %
Waldfläche
2,58 km²
7,18 %
Wasserfläche
0,93 km²
2,59 %
Moor, Heide, Unland
0,00 km²
0,00 %
Abbauland
18,56 km²
51,66 %
Fläche anderer Nutzung
0,06 km²
0,17 %
Freifläche
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Verkehr (Stand: 12/2015, Kommunalprofil NRW)
Straßen und Wege
Autobahnen
keine
Bundesstraßen
keine
Landstraßen
L12, L241
Kreisstraßen
K35, K43
Gemeindestraßen
Hauptverkehrsstraßen, verkehrsberuhigte Zonen
Schienen / Bahnanlagen
Personennah-/Güterverkehr
Güterverkehr
Bahnhöfe
keine
Kraftwerk Weisweiler
keine
Wasserstraßen / Häfen
Wasserstraßen
Flüsse und Bäche
keine
Inde, Wehebach, Rur
Hafenanlagen
keine
Weiteres
keine
Brücken- und Tunnelbauwerke
Tunnelanlagen
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keine
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4.1.3. Einwohnerzahlen, Altersstruktur, Pendlerbewegungen
Einwohnerzahlen (Stand: 12/2015, Kommunalprofil NRW)
Einwohner (EW) insgesamt
7.272
Bevölkerungsdichte (EW / km²)
202,4
zum Vergleich Regierungsbezirk
Geschlechtliche Aufteilung
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600,5
49,22 % m, 50,78% w
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4.1.4. Löschwasserversorgung
Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. In der Regel steht der Feuerwehr genügend Löschwasser über
die zentrale Wasserversorgung des öffentlichen Rohrleitungsnetzes zur Verfügung.
§ 3 (2) BHKG:
„Die Gemeinden […] stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und –rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür
die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtiger Sorge zu tragen.“
Hinweis: Die nachfolgende Einschätzung der Löschwasserversorgung beruht auf Aussagen der
Verwaltung / Feuerwehr sowie Inhalten der bestehenden Brandschutzbedarfspläne und stellt keine detaillierte Ermittlung durch die Fa. SAFE-TEC CONSULTING dar.
Einschätzung der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Inden:
Die Löschwasserversorgung in der Gemeinde Inden ist in dichtbesiedelten Bereichen über das
stationäre Leitungsnetz (für die Feuerwehr nutzbares Hydrantennetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung) prinzipiell ausreichend vorhanden. Hierdurch ist ein angemessener Grundschutz
sichergestellt, welcher den örtlichen Verhältnissen entspricht.
In Außenbereichen kann das öffentliche Versorgungsnetz Lücken aufweisen, sodass die Löschwasserversorgung in diesen Bereichen über andere Löschwasserentnahmestellen (z.B. Löschteiche / -brunnen, Seen, Flüsse, Bäche) und lange Wegestrecken bzw. Pendelverkehr mit wasserführenden Fahrzeugen sichergestellt werden muss (Objektschutz). An dieser Stelle wird auf die
Ermittlung des erforderlichen Löschwasserbedarfs im Rahmen der bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren verwiesen. Alle Gewerbegebiete werden durch entsprechend dimensionierte
Wasserleitungen versorgt, sodass keine Engpässe bzgl. der Löschwasserversorgung zu erwarten
sind. Dieser Grundschutz ist durch Wartung, Instandhaltung und Erneuerung des Hydrantennetzes unbedingt zu erhalten.
Die Zuständigkeit der Kontrollen, Reparatur- und Wartungsarbeiten liegt beim zuständigen Wasserversorger. Ergänzend führt die Feuerwehr in einigen Ortsteilen auch stichprobenhafte Kontrollen der Hydranten durch und meldet etwaige Mängel an den Versorger.
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4.2.
Gefahrenanalyse der Gemeinde
In jeder Gemeinde existieren potentielle Gefahrenquellen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine Aufgabe der
Feuerwehr (§ 3 BHKG). Nach § 3 Abs. 1 BHKG unterhalten die Gemeinden eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Als örtliche Verhältnisse sind die allgemeinen und besonderen Gefahren im jeweiligen räumlich Zuständigkeitsbereich zu verstehen.
„Gefahr ist ein Umstand, aus dem heraus sich bei Nichteingreifen bedrohliche oder sonst wie
der Kontrolle entzogene negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt akut entwickeln können“.
(Karl-Heinz Knorr, Kohlhammer 2010)
Ob sich aus einer Gefahr tatsächlich negative Auswirkungen entwickeln, hängt von unzählig vielen Faktoren ab, die sich in Ihrer Gesamtheit nie allumfassend betrachten lassen. Jede Gefahr
besitzt jedoch immer ein zu erwartendes Schadensausmaß (S) sowie eine zu erwartende Eintrittshäufigkeit (H) für das zum Schaden führende Ereignis. Das Produkt dieser beiden Faktoren
wird als Risiko (R) bezeichnet.
R=SxH
An dieser Stelle wird bewusst die häufig im Zusammenhang mit Risiko verwendete Bezeichnung
der „Wahrscheinlichkeit“ vermieden, da die nachfolgend definierten Parameter nicht auf Grundlage von mathematischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhen.
Im Unterschied zur Eintrittswahrscheinlichkeit lassen sich jedoch durch Analyse von Entstehungsquellen und durch Auswertung von Einsatzstatistiken Aussagen über die zu erwartende
Eintrittshäufigkeit für bestimmte Ereignisse treffen (siehe Kapitel 7).
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Durch analytische und empirische Verfahren sind Qualität und Quantität der einzelnen Gefahrenfaktoren, insbesondere der Gefahrenschwerpunkte und gefahrenerhöhenden Umstände, zu
ermitteln und als Gefahrenkataster für die weitere Bedarfsermittlung zu dokumentieren.
Die vollständige Beseitigung der vorhandenen Risiken ist dabei nie möglich, sodass immer ein
verbleibendes Restrisiko bestehen bleibt.
„Die Dimensionierung des Einsatzpersonals der Feuerwehr kann sich nicht an der Realisierung
einer vollkommenen Sicherheit orientieren, da im Falle einer vollkommenen Sicherheit die Kosten
einer Feuerwehr alle Grenzen übersteigen würden. (…) Für ein im politischen Raum ausgehandeltes Risiko kann das erforderliche Einsatzpotential und das zugehörige Einsatzpersonal bestimmt
werden.“
1
1
Quelle: Grundlagenuntersuchung für die Entwicklung verbesserter Feuerwehrfahrzeuge zur Optimierung
der Leistungsfähigkeit bei der Brandbekämpfung und anderen Einsätzen. Definitionsstudie (ORBIT-Studie).
Forschungsbricht KT7612, 1978
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In der Gefahrenanalyse werden insbesondere folgende Faktoren näher betrachtet:
Gefahren durch Flächennutzungen:
•
Wohnbebauungen (geschlossene / offene Bauweise, Wohnungsbestand, Anzahl der Geschosse, feuerwehrrelevante Auffälligkeiten von sozialen Einflüssen)
•
Industrieflächen (Großindustriebetriebe, Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Gütern, Betriebe gemäß Störfallverordnung, Betriebe mit Sonderschutzplänen, Betriebe mit Werkfeuerwehr)
•
Gewerbeflächen, Handel, Lagerung, Dienstleistung
•
Innenstadt- und Kernbereiche
•
Mischbereiche
Gefahren durch Gebäude und Gebäudenutzungen:
•
Gebäudehöhen (Gebäude geringer Höhe, Gebäude nicht geringer Höhe, Hochhäuser)
•
Gebäudezustand /-alter (Gebäude älter als 1900, Gebäude von 1900 – 1945, Gebäude ab
1945)
•
Besondere Gebäudeart (Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Heime, Beherbergungsstätten, Museen usw.)
•
Denkmalschutz „Altstadtbebauung“, Holzfachwerkgebäude, ökologisches Bauen
Gefahren durch Verkehrsstrukturen:
•
Straßennetz (Individualverkehr, Gefahrguttransporte)
•
Verkehrsdichte, KFZ/1000 Einwohner
•
Tunnelanlagen (Länge, Nutzung, Transporte)
•
Flugplätze, Flughäfen
•
Bahnanlagen (Strecken, Größe, Aufkommen Reisende, Bahnhöfe, Verschiebebahnhöfe,
Containerterminals)
•
Wasserstraßen (Hafenbereiche, Umschlag, Tanklager)
Gefahren durch sonstige Faktoren:
•
Waldbrandgefahren, Heideflächen, Moore
•
Hochwassergefährdete Gebiete
•
Sonstige Gefahren bzw. Risiken
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Das Gemeindegebiet wird aufgrund der vorgelegten Planunterlagen i.V.m. Erkenntnissen des
Ortstermins und aus feuerwehrtechnischer Sicht in Anlehnung an die „Hinweise und Empfehlungen für Brandschutzbedarfspläne NRW“ (sowie orientierend auch in Anlehnung an die hessische
Feuerwehrorganisationsverordnung) in Gefahrenklassen unterteilt.
Folgende Gefahrenklassen werden für das Gemeindegebiet festgelegt:
Gefahrenklasse Brand:
Brand I
• weitgehend offene Bauweise
• im Wesentlichen Wohngebiete
• Gebäude: geringer Höhe (≤ 7 m Fußbodenhöhe eines Aufenthaltsraums)
• keine nennenswerten oder kleinere Gewerbe- / landwirtschaftliche Betriebe
• höchstens eingeschossige kleine Sonderbauten (z.B. Kindergärten)
• kleine Beherbergungsbetriebe (≤ 12 Betten)
Brand II
• überwiegend offene Bauweise (teilweise Reihenbebauung)
• überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete)
• Gebäude: geringer Höhe (≤ 7 m Fußbodenhöhe eines Aufenthaltsraums)
• einzelne kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Werkstätten
• kleine Sonderbauten (Schulen, o.Ä.)
• Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe)
• landwirtschaftliche (Groß-)Betriebe, Reithöfe
• Waldbereiche
Brand III
• offene und geschlossene Bauweise
• Sonderbauten (z.B. Altenheime, Beherbergungsstätten)
• Gebäude: mittlerer Höhe (≤ 22 m Fußbodenhöhe eines Aufenthaltsraums)
• Industrie- oder Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr
Brand IV
• überwiegend großflächig geschlossene Bauweise
• große Sonderbauten (Hochhäuser (> 22m), Krankenhäuser, ö.Ä.)
• Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr
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Gefahrenklasse Technische Hilfe:
TH I
•
•
•
•
Ortsverkehr, kleinere Gemeindestraßen, (Fahrgeschwindigkeit ≤ 30 km/h)
keine nennenswerten Gewässer, kleinere Bäche
kleine Handwerksbetriebe
kleine Gewerbebetriebe
TH II
•
•
•
•
•
Ortsverkehr, Durchgangsverkehr
größere Weiher, Badeseen, Flüsse / Seen ohne gewerbliche Schifffahrt
Gewerbebetriebe
Handwerksbetriebe
Bauernhöfe, Landwirtschaft
TH III
•
•
•
•
Kreis- / Land- / Bundesstraßen
Flüsse / Seen mit gewerblicher Schifffahrt, Hafenanlagen
größere Gewerbegebiete ohne Schwerindustrie
Bahnanlagen
TH IV
•
•
•
•
Autobahn (Fahrgeschwindigkeit > 100 km/h)
Schwerindustrie
Großbaustellen
U-Bahn Anlagen
Hinweise: Wassernotfälle werden der Kategorie „Technische Hilfe“ zugeordnet.
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Gefahrenklasse Atomare, biologische oder chemische Stoffe:
ABC I
• kein genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen
• keine Anlagen oder Betriebe, die mit biologischen Stoffen
• kein bedeutender Umgang mit Gefahrstoffen
ABC II
• Umgang mit radioaktiven Stoffen (Gefahrengruppe I A nach FwDV 500)
• Umgang mit biologischen Stoffen (Gefahrengruppe I B nach FwDV 500)
• Umgang mit chemischen Stoffen (Gefahrengruppe I C nach FwDV 500)
ABC III
• Umgang mit radioaktiven Stoffen (Gefahrengruppe II A nach FwDV 500)
• Umgang mit biologischen Stoffen (Gefahrengruppe II B nach FwDV 500)
• Umgang mit chemischen Stoffen (Gefahrengruppe II C nach FwDV 500)
ABC IV
• Umgang mit radioaktiven Stoffen (Gefahrengruppe III A nach FwDV 500)
• Umgang mit biologischen Stoffen (Gefahrengruppe III B nach FwDV 500)
• Umgang mit chemischen Stoffen (Gefahrengruppe III C nach FwDV 500)
• Umgang mit chemischen Stoffen nach Störfallverordnung
Hinweise:
Gefahrengruppe I:
Bereiche, in denen Einsatzkräfte ohne Sonderausrüstung tätig werden
dürfen.
Gefahrengruppe II:
Bereiche, in denen Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung und unter
besonderer Überwachung und Dekontamination / Hygiene tätig werden
dürfen.
Gefahrengruppe III: Bereiche, in denen Einsatzkräfte nur mit und unter besonderer
Überwachung und Dekontamination / Hygiene tätig werden dürfen und
deren Eigenart die Anwesenheit einer fachkundigen Person notwendig
macht, die während des Einsatzes die entstehende Gefährdung und
anzunehmende Schutzmaßnahmen beurteilen kann.
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Gefahrenklasse Brand
•
überwiegend Gebäude geringer Höhe (Brand I); Ortskerne (Brand II)
•
Industrie- und Gewerbebetriebe (Brand III)c
•
Tagebau Inden (primär zuständig sind Werkfeuerwehr RWE Power AG / Betriebsfeuerwehr
Tagebau Inden)
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Gefahrenklasse Technische Hilfe
•
überwiegend Orts- und Durchgangsverkehr, kl. See, Flüsse ohne gewerblicher Schifffahrt
•
Bundesstraßen, größere Gewerbegebiete/ -betriebe (TH III)
•
Gleisanlagen (stillgelegt), Nutzung als Abstellgleis
•
Autobahn nicht im ordinären Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Inden (außerhalb der Gemeindegrenzen)
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Gefahrenklasse atomare, biologische oder chemische Stoffe:
•
überwiegend Risiken (Gefahrengruppe I C), denen die Feuerwehr voraussichtlich mit Standardmitteln begegnen kann (ABC II)
•
einzelne Risiken (Gewerbe- und Industriegebiete), denen mit Sonderausrüstung begegnen
muss (ABC III)
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Besondere Objekte
8
12
4
3
1
10
2
9
11
5
7
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Folgenden Objekten kommt aus Sicht der Feuerwehr (z.B. eingeschränkte Mobilität, hohe Personenzahl) eine besondere Bedeutung zu:
Altenwohn- / Pflegeheime / Behinderteneinrichtungen / Schulen
1.
Gemeinschaftsgrundschule Inden, Gebäude Kirchstraße 1, 52459 Inden/Altdorf ( ca. 136
Schüler/-innen)
2.
Gemeinschaftsgrundschule Inden, Gebäude Hochstraße 34, 52459 Inden-Lucherberg
(ca. 100 Schüler/-innen)
3.
Gemeinschaftshauptschule Merödgener Straße 33, 52459 Inden/Altdorf (ca. 270 Schüler/innen)
4.
Familienzentrum Lamersdorf „Peppino“ Turmstraße 14 a, 52459 Inden- Lamersdorf (ca.
82 Kinder)
5.
Kindertageseinrichtung Frenz „Wichteltreff“ Frenzer Driesch 44 – 46, 52459 Inden-Frenz
(75 Kinder)
6.
Kindertageseinrichtung Lucherberg „Villa Sonnenschein“ Talstraße 5, 52459 Inden (50
Kinder)
7.
Kindertageseinrichtung Inden/Altdorf „Räuberhöhle“ Geuenicher Straße 36, 52459 Inden/Altdorf (ca. 44 Kinder)
8.
Kindertageseinrichtung Schophoven Fuchsstraße, 52459 Inden (22 Kinder)
9.
Alten- und Pflegeheim „Haus Katharina“ Mittelstraße 17, 52459 Inden-Kamersdorf (42
Bewohner)
10. Tagespflegeeinrichtung der Caritas „St. Michael“ Mittelstraße 40, 52459 Inden (14 Plätze)
11. Kindertagesgruppe „Haus St. Josef“ Kirchplatz 9, 52459 Inden-Frenz (9 Kinder)
12. Tagebau Inden (primär zuständig ist die Werkfeuerwehr RWE Power AG)
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5. Schutzzieldefinition
5.1.
Grundlagen
Jede Gemeinde entscheidet durch die Definition von Schutzzielen eigenverantwortlich über das
den örtlichen Verhältnissen erforderliche Schutzniveau. Aufgrund der kommunalen Zuständigkeit
und der individuellen Risiken innerhalb des jeweiligen Gemeindegebiets wurden durch den Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben über die erforderliche Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr
festgelegt, sodass die Verantwortung im Ermessen der Gemeinde (politische Entscheidung) liegt.
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsniveau abdecken soll ist demnach insbesondere unter
Würdigung der gegensätzlichen Faktoren „Bedürfnis an Sicherheit“ und „Wirtschaftlichkeit“ bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat im Jahre 1998 „Empfehlungen für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ herausgegeben,
welche durch die AGBF-Vollversammlung 2012 erneut bestätigt wurden. Diese Empfehlungen
nennen für die wesentlichen Produkte (Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung) die
nachfolgenden Qualitätskriterien für ein standardisiertes Schadensereignis:
Qualitätskriterien
•
Hilfsfrist (in welcher Zeit)
•
Funktionsstärke (mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln)
•
Eintreffzeit (in wie viel Prozent der Einsätze)
Zur Hilfsfrist und Funktionsstärke bestehen – neben den eindeutigen medizinischen und physikalischen Rahmenbedingungen – verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der
Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u.s.w.). Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher als variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und
damit letztlich auch das Sicherheitsniveau der Gemeinde festzulegen.
Die Leistungsfähigkeit muss nach § 3 BHKG den örtlichen Verhältnissen entsprechen. Durch die
Analyse des Gefährdungspotentials sowie der Auswertung der Einsatzstatistik lassen sich bemessungsrelevante Szenarien konkretisieren, die zu erwartende Einsatzsituationen wiederspiegeln. Dabei sollen keine „worst-case-Szenarien“ sowie keine „Bagatelleinsätze“ maßgebend sein.
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Standardisiertes Schadensereignis
Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadensereignisse sein. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadensereignissen. Als standardisiertes Schadensereignis gilt im In- und Ausland als „kritisches“ Schadensereignis der
Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der
Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen mit der Tendenz zur Ausbreitung („kritischer Wohnungsbrand“).
Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und insbesondere
durch Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung
nicht bekannt. Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr
bzw. die Leitstelle sofort verständigt.
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums notwendig:
•
Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraums und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei
voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme
eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen zweiten – vom Treppenraum unabhängigen – Rettungsweg sicherstellen.
•
Brandbekämpfung
Um eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist
ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus Gründen des Eigenschutzes
müssen beide Rohre schon zur Durchführung der Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit
dem 2. Rohr erfolgt über die Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die
Erfolgsaussichten unsicher sind.
Nach Auffassung der AGBF wird über dieses Schadensereignis auch das Produkt „Technische
Hilfeleistung“ hinreichend abgedeckt, da sich die Funktionszusammensetzung entsprechend der
Dienstvorschriften für die ersten Maßnahmen nicht wesentlich unterscheiden. Gleichzeitig sind
die Ergebnisse der Gefahrenanalyse eine unabdingbare Voraussetzung für die bedarfsgerechte
Planung der Feuerwehr.
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Hilfsfrist allgemein
Bei einem Brandereignis ist die Menschenrettung der zeitkritische Faktor, nicht die Brandbekämpfung. Die häufigste Todesursache bei Bränden ist die Rauchgasintoxikation (bei ca. 90 % aller
Fälle) von Kohlenmonoxid (CO), welches bei einem unvollständigen Verbrennungsprozess entsteht.
In der ORBIT-Studie2 aus 1978 wurde ermittelt, dass eine Person nach ca. 13 min so viel Kohlenmonoxid eingeatmet hat, dass gesundheitliche Schäden mit Auswirkungen auf das Bewusstsein eintreten können (Erträglichkeitsgrenze). Nach einer Zeit von ca. 17 min im Brandrauch ist
eine Reanimation mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfolgreich (Reanimationsgrenze). In
der Zeit zwischen 13 min und 17 min können medizinische Maßnahmen und eine Reanimation
erfolgreich verlaufen, wobei bleibende Schäden nicht immer auszuschließen sind. Auf Grundlage
dieser Erkenntnisse fundieren die zeitlichen Richtwerte in den Empfehlungen der AGBF.
Erträglichkeitsgrenze: ca. 13 min
Reanimationsgrenze: ca. 17 min
Abbildung 2: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von
der Vorbrenndauer - Quelle: ORBIT-Studie, Porsche/WIBERA AG, 1978
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand etwa
18 – 20 Minuten nach Brandausbruch möglicherweise auftritt.
2
vom Entwicklungszentrum Weissbach der Porsche AG durchgeführte Grundsatzstudie, bei der durch
Auswertung der Daten von Brandtoten ein Zusammenhang zwischen Kohlenmonoxidkonzentration und
dem Faktor Zeit ermittelt wurde.
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Im Brandfall stellen sich die Phasen des Brandes sowie das Schutzbedürfnis der betroffenen
Personen wie folgt dar:
Abbildung 3: Brandphasen - Quelle: vfdb TB 04-01
Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich
generell wie folgt zusammen:
Zeitpunkt
Zeitabschnitt
1
Brandausbruch
Entdeckungszeit
2
Brandentdeckung
Meldezeit
3
Betätigung der Meldeeinrichtung
(Telefon, Brandmelder usw.)
4
Beginn der Notrufabfrage in der
Aufschaltzeit
zuständigen Notrufabfragestelle
5
Alarmierung der Einsatzkräfte
Gesprächs- und Dispositionszeit
6
Ausrücken der Einsatzkräfte
Ausrückezeit
7
Eintreffen an der Einsatzstelle
Anfahrzeit
8
Erteilung des Einsatzauftrages
Erkundungszeit
9
Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen
Entwicklungszeit
Zur Definition der Hilfsfrist werden nur die Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr
beeinflussbar sind. Dies sind Gesprächs- und Dispositionszeit, Ausrückezeit und Anfahrzeit.
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Die Hilfsfrist definiert sich demnach wie folgt:
Definition „Hilfsfrist“ nach DIN 14011:
„Zeit zwischen dem Beginn der Abgabe einer Meldung über ein Schadensereignis an die
Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann und dem Eintreffen der ersten Kräfte am Einsatzort.“
Anmerkung: Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus Dispositionszeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit
und Anfahrtzeit. Diese Definition stimmt inhaltlich mit der der AGBF-Richtlinie überein.
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird in den AGBF-Empfehlungen angenommen,
dass die Zeit zwischen der Schadenentstehung und des Notrufeingangs in der Leitstelle im Mittel
bei 3,5 Minuten liegt und die Erkundungs- und Entwicklungszeit etwa 4 Minuten beträgt.
Basierend auf Grundlage der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die AGBF die zur
Menschenrettung zur Verfügung stehenden Zeitabschnitte festgelegt. Die Hilfsfristen setzen sich
aus folgenden Zeitabschnitten zusammen:
• 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
• 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und
die Notfallrettung angewendet.
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Funktionsstärke allgemein
Ein Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. Gemäß Anforderungen der AGBF sind
zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „kritischen Wohnungsbrand“ mindestens
16 Einsatzfunktionen erforderlich. Diese Funktionen können als eine Einheit oder durch Addition
mehrerer Einheiten dargestellt werden.3
Zur Bewältigung des Standardszenarios müssen bei Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
•
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer -GF- , Leitung und
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes,
etc.).
•
1 Funktion für den Fahrer des ersten Fahrzeuges (Maschinist -MA-, Bedienung von Pumpe und Aggregaten, Herausgabe von Geräten, etc.).
•
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp -AT-; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres).
•
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leitern) und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp
-WT-; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres).
•
2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Maßnahmen
(Schlauchtrupp -ST-; Sicherheitstrupp für die Atemschutztrupps4).
•
1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsfahrzeug und zur Unterstützung des
Schlauchtrupps bzw. Verbindung zur Leitstelle, Dokumentation oder Sonderaufgaben
(Melder -ME-).
3
Eine Funktionszusammensetzung ist den Empfehlungen nicht zu entnehmen, daher erfolgt die Orientie-
rung an den Dienstvorschriften sowie der „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“.
4
Zwingend erforderlich nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 bzw. UVV. Werden zwei unterschiedliche An-
griffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur
Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der Dimensionierung
des Feuerschutzes generell einzuplanen.
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Eine exemplarische Aufgabenverteilung einer Gruppe (1/8/9) in der ersten Eintreffzeit kann dabei
wie folgt aussehen (Steckleiter):
Abbildung 4: exemplarische Aufgabenverteilung einer Gruppe (Erstmaßnahmen)
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher als erste taktische Einheit eine
Gruppe (1/8/9) in einer Hilfsfrist von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung der Menschenrettung und
Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps, Personenbetreuung) sowie zur Einschaltung
einer nächsthöheren Führungsebene sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine weitere
Gruppe (1/8/9) sowie ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich5. Mit dieser Anforderung wird auch das
AGBF-Schutzziel (mind. 16 Funktionen) erfüllt.
Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten erreicht.
5
Gemäß den „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regie-
rungsbezirk Köln“
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Erreichungsgrad allgemein
Die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ sind unbestreitbare Planungsgrößen, die
sich aus naturwissenschaftlichen und medizinischen Zusammenhängen bzw. aus bundesweit
eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Bei der Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen Ermessensspielräume.
Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“.
Als Erreichungsgrad bezeichnet man den prozentualen Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von beispielweise 80% bedeutet, das für 4 von 5 Einsätzen die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1 von 5
jedoch nicht. Insbesondere nicht zu beeinflussende Faktoren (z.B. Paralleleinsätze, Verkehrsund Witterungseinflüsse, besondere Umstände) verhindern oft ein 100 prozentiges Erreichen der
Schutzziele.
„Die Spitzenbelastung (hier das gleichzeitig benötigte Einsatzpotential für eine oder mehrere
Einsatzstellen und für sonstige gemäß Aufgabenbeschreibung bestehende Arbeitsplätze) ist
keine in der Zeit feststehende Größe, sondern eine von zufälligen Ereignissen abhängige
Größe. Die Spitzenbelastung ist nach oben hin unbegrenzt“
Quelle: ORBIT-Studie
Erst durch den Erreichungsgrad wird der tatsächliche Aufwand einer Gemeinde für den Feuerschutz und das kommunalpolitisch gewollte Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt.
Durch diese Vorgehensweise wird gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler
Vergleiche eröffnet.
Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen rechtlichen Ermessensspielraum des § 3 BHKG bewegen. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen daher durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht
durch die Aufsichtsbehörden (u.a. § 54 BHKG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachliche
Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige
Feuerwehr möglich. Die konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (§ 3 Abs. 3 BHKG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat.
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Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von einer
Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar.
In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst6,7 empfahl die AGBF-Bund
in ihren „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ einen Erreichungsgrad von 95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80 – 100 %8. Bei Unterschreitung von 80 % kann9 im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr
und demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von § 3 (1) BHKG
ausgegangen werden.
6
Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999
7
Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997
8
R.Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 – Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und Spielräume
bei der Schutzzielbestimmung?
9
Gemäß den „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regie-
rungsbezirk Köln“
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5.2.
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Schutzzielfestlegung
Bei der Formulierung der Schutzziele ist zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der
Organisation des Brandschutzes der Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf „Regeln der
Technik“ zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Nordrhein-Westfahlen (und in der
Fortschreibung auch AGBF-Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie
ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.
In Anlehnung an die Empfehlungen der AGBF sowie die Grundlagen der Bezirksregierung Köln
werden die Schutzziele auf Basis der durchgeführten Gefahrenanalyse an die örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Inden angepasst („modifiziertes AGBF-Schutzziel“). Die erste Einheit besteht, abweichend von den Empfehlungen der AGBF nicht aus 10 Funktionen, sondern
zukünftig weiterhin nur aus 9 Funktionen (1/8/9 = Gruppe). Dies deckt sich mit den Grundlagen
der Bezirksregierung Köln. Entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 3) ist die
Gruppe die taktische Grundeinheit, die zur Erfüllung der Ersteinsatzmaßnahmen notwendig ist.
Insbesondere ein Innenangriff unter Atemschutz ist nach FwDV 7 nur möglich, wenn eine Gruppe
(1/8/9) oder Staffel (1/5/6) an der Einsatzstelle ist (Sicherheitstrupp).
Um eine Funktionsstärke von 16 Einsatzkräften (gem. AGBF erforderlich) zu erreichen, sind weitere 7 Funktionen notwendig. Über die gem. AGBF erforderliche Funktionsstärke hinaus wird in
Anlehnung an die Grundlagen der Bezirksregierung Köln eine weitere Gruppe (1/8/9 = Gruppe)
sowie ein Zugführer (1/0/0/1) als 2. Schutzziel festgelegt. Die Empfehlungen der AGBF werden
demnach eingehalten.
Das Schutzziel der Gemeinde Inden für zeitkritische Einsätze (z.B. kritischer Wohnungsbrand)
wird demnach zukünftig wie folgt festgelegt:
1. Schutzziel
Die erste Einheit soll mit einer Stärke von 9 Funktionen (1/8/9) innerhalb von 8 Minuten
nach Alarmierung eintreffen. Dieses Ziel soll in mind. 80% aller Fälle erreicht werden.
2. Schutzziel
Eine weitere Einheit soll mit einer Stärke von 9 Funktionen (1/8/9) sowie eines Zugführers (1/0/0/1) innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung, eintreffen. Dieses Ziel soll in mind. 90% aller Fälle erreicht werden.
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Folgende Qualifikationen sind zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich:
Funktionen (1. Hilfsfrist)
Erforderliche Qualifikation
Gruppenführer
F-III Lehrgang (Gruppenführer)
Maschinist
TM-Ausbildung, Maschinist für Löschfahrzeuge, Sprechfunker, CFührerschein
Angriffstrupp
TF-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
TM-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
Wassertrupp
(Sicherheitstrupp)
TF-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
TM-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
Schlauchtrupp
TF-Ausbildung
TM-Ausbildung
Melder
TM-Ausbildung, Sprechfunker
Funktionen (2. Hilfsfrist)
Erforderliche Qualifikation
Zugführer
F-IV Lehrgang (Zugführer)
Gruppenführer
F-III Lehrgang (Gruppenführer)
Maschinist
TM-Ausbildung, Maschinist für Löschfahrzeuge, Sprechfunker, CFührerschein
Angriffstrupp
TF-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
TM-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
Wassertrupp
(Sicherheitstrupp)
TF-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
TM-Ausbildung, Atemschutztauglichkeit
Schlauchtrupp
TF-Ausbildung
TM-Ausbildung
Melder
TM-Ausbildung, Sprechfunker
Anmerkung: Die erforderlichen Funktionen können sich im Einsatz aus mehreren Einheiten
zusammensetzen, die sich an der Einsatzstelle treffen (Rendezvous-System).
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6. IST-Struktur
6.1.
Organisation
Die Kommunen sind als Träger der Feuerwehr zuständig für die Unterhaltung, Ergänzung und
Ausrüstung der Feuerwehr. Die Gemeinde Inden unterhält eine rein Freiwillige Feuerwehr ohne
hauptamtliche Kräfte. Zwischen Verwaltung und Wehrleitung finden regelmäßig Gespräche und
ein enger Gedankenaustausch statt. Im o.g. Fachbereich stehen der Feuerwehr direkte Ansprechpartner zur Verfügung, wodurch sich schnelle und unkomplizierte Dienstwege ergeben.
Hierdurch wird die Feuerwehr auch bei administrativen Aufgaben unterstützt.
Die Leitung der Feuerwehr wird durch den Leiter der Feuerwehr (LdF) wahrgenommen. Er ist
der Gemeinde gegenüber verantwortlich für die innere Organisation, die ständige Einsatzbereit-
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schaft sowie den Einsatz der Feuerwehr. Zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgaben kann er
Weisungen und Anordnungen gegenüber den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erteilen.
Im Rathaus wird dem LdF ein Büro zur Verfügung gestellt, wodurch sich kurze Dienstwege zur
Verwaltung ergeben. Vertreten wird der Leiter der Feuerwehr durch bis zu zwei Stellvertreter.
Die Feuerwehr besteht aus 5 Einheiten (gegliedert in zwei Löschzüge) mit insgesamt ca. 94 aktiven Feuerwehrangehörigen. Jede Einheit verfügt über einen Einheitsführer und bis zu zwei
Stellvertreter für den jeweiligen Standort. Diese sind für die innere Organisation der jeweiligen
Einheit verantwortlich. Im Rahmen von regelmäßigen Besprechungen finden Gedanken- und Informationsaustausch zwischen den Einheitsführern und der Wehrleitung statt. Dienstanweisungen werden über die jeweilige Einheitsführung an die Feuerwehrangehörigen weitergegeben.
Die Feuerwehr unterhält außerdem eine Jugendfeuerwehr, welche in Frenz (Alte Schule) zentral
organisiert ist. Weiterhin gibt es seit dem 01.08.2016 eine Kinderfeuerwehr in Zusammenarbeit
mit den offenen Ganztagsschulen der Gemeinde, die sich derzeit im Aufbau befindet.
Aufgrund der räumlichen Abgelegenheit der Ortschaft Schophoven wird je nach Ereignis die Feuerwehr der benachbarten Gemeinde Niederzier mit alarmiert. Diese Vereinbarung zwischen
den Wehrleitern und Bürgermeistern wird entsprechend der AAO von der Kreisleitstelle umgesetzt. Es handelt sich jedoch nicht um eine öffentliche-rechtliche Vereinbarung i.S. § 2 Abs. 3
BHGK.
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6.2.
•
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Standorte
5 Standorte im Gemeindegebiet (ehemalige Einheit 5 entfällt aufgrund des Abbruchs der Ortschaft Pier im Rahmen des Tagebauausbaus Inden)
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6.2.1. Einheit 1 – Frenz
Gerätehaus:
Seit dem Umzug im Jahre 1995 befindet sich das Gerätehaus am Kirchplatz neben der „Alten
Schule Frenz“. Parkgelegenheiten für Einsatzkräfte sind im Bereich der Schule bzw. Zufahrt vorhanden. Die Fahrzeughalle verfügt über einen Stellplatz in dem derzeit zwei Fahrzeuge hintereinander abgestellt sind. Spinde mit Einsatzkleidungen sind in der Fahrzeughalle beidseitig neben
den Fahrzeugen angeordnet. In diesen Bereichen stehen auch Lagermöglichkeiten mit beschränkter Kapazität zur Verfügung. Im rückwärtigen Hallenbereich befindet sich ein WC (ohne
Geschlechtertrennung).
Die Sozialräume befinden sich im Untergeschoss des angrenzenden Schulgebäudes, bestehend
aus einem Unterrichtsraum mit kleiner Küchenzeile, einem Jugendfeuerwehr-Raum und Lagermöglichkeiten. Weiterhin existiert ein WC (keine Geschlechtertrennung, keine Duschmöglichkeiten). In unmittelbarer Nähe des Standortes existieren weitere Lagermöglichkeiten in einer Garage.
Die Einheit hat den Einsatzschwerpunkt „Einsatztaktik“ (u.a. Besetzung des ELW).
Fahrzeuge:
ELW
Baujahr:
Besatzung:
2004
1/6/7
LF 10
Baujahr:
Besatzung:
2002
1/8/9
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Technische Ausstattung:
Zusätzlich wird u.a. folgende technische Ausstattung vorgehalten:
•
•
•
Schließsystem mit Transpondern
Telefon / Internet
Separate Garage
•
•
•
Absauganlage
Uniformlager
Wärmebildkamera (ELW)
Personal:
Die aktiven Mitglieder der Einheit setzen sich wie folgt zusammen:
Verbandsführer oder höher (F/B V / VI)
1
Zugführer (F IV)
0
Gruppenführer (F III)
6
Truppführer (TF)
3
Atemschutzgeräteträger (AGT)
6
Maschinisten für Löschfahrzeuge
8
Führerschein Klasse C/CE/2
6
aktive Mitglieder
20
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Standort in einem den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausreichenden Zustand befindet.
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6.2.2. Einheit 2 – Lamersdorf
Gerätehaus:
Das Gerätehaus der Einheit Lamersdorf befindet sich auf der Drieschstraße und wurde 1988 erbaut. Die Fahrzeughalle verfügt über einen Stellplatz, auf dem derzeit zwei Fahrzeuge hintereinander angeordnet sind. Umkleidespinde befinden sich in der Fahrzeughalle neben den Fahrzeugen. Im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle sind begrenzte Lagermöglichkeiten angeordnet.
Von der Fahrzeughalle werden Schulungsraum mit Küchenzeile, ein Abstellraum sowie WC (ohne Geschlechtertrennung) erschlossen. Duschmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Die Einheit hat den Einsatzschwerpunkt „ABC-Einsätze“. Da die ABC-Ausstattung jedoch derzeit
in Inden / Altdorf stationiert ist, fahren die Einsatzkräfte aus Lamersdorf im Bedarfsfall zunächst
nach Inden / Altdorf, um das entsprechende Fahrzeug zu besetzten bzw. die erforderliche Ausstattung aufzunehmen.
Fahrzeuge:
LF 10
Baujahr:
Besatzung:
1991
1/8/9
MTF
Baujahr:
Besatzung:
2012
1/7/8
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Technische Ausstattung:
Zusätzlich wird u.a. folgende technische Ausstattung vorgehalten:
•
•
Absauganlage
Schließsystem mit Transpondern
•
Telefon / Internet
Personal:
Die aktiven Mitglieder der Einheit setzen sich wie folgt zusammen:
Verbandsführer oder höher (F/B V / VI)
0
Zugführer (F IV)
1
Gruppenführer (F III)
3
Truppführer (TF)
6
Atemschutzgeräteträger (AGT)
8
Maschinisten für Löschfahrzeuge
8
Führerschein Klasse C/CE/2
7
aktive Mitglieder
15
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Standort in einem den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausreichenden Zustand befindet.
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6.2.3. Einheit 3 – Inden / Altdorf
Gerätehaus:
Das Gerätehaus der Einheit Inden / Altdorf aus dem Jahre 1994 verfügt über 3 Stellplätze für
Großfahrzeuge. Insgesamt stehen im Außenbereich ausreichend PKW-Stellplätze für Einsatzkräfte zu Verfügung. Vor dem Gerätehaus existiert ein geräumiger Vorplatz, der z.B. für Übungen
genutzt werden kann. Umkleiden sind im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle angeordnet.
Seitlich neben den Fahrzeugen sind begrenzte Lagermöglichkeiten angeordnet.
Der Sozialbereich verfügt über einen Unterrichtsraum mit Teeküche sowie Büroarbeitsplatz. Der
Unterrichtsraum ist mit Funktechnik und Einsatzrechner (mit Leitstellenanbindung) ausgestattet,
sodass er bei größeren Einsatzlagen auch als zentraler Lageraum genutzt werden kann. Sanitäreinrichtungen sind geschlechtergetrennt vorhanden (WC). Die eine vorhandene Dusche kann
(organisatorisch getrennt) von Männern und Frauen genutzt werden.
Im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle ist eine kleine Werkstatt (u.a. für Atemschutzgeräte)
sowie ein Lagerraum für Uniformen angeordnet.
Die Einheit hat den Einsatzschwerpunkt „Technische Hilfe“.
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Fahrzeuge:
HLF 20
Baujahr:
Besatzung:
2008
1/8/9
LF 16 TS
Baujahr:
Besatzung:
1988
1/8/9
LF 10
Baujahr:
Besatzung:
1994
1/8/9
Technische Ausstattung:
Zusätzlich wird u.a. folgende technische Ausstattung vorgehalten:
•
•
•
Absauganlage
Schließsystem mit Transpondern
Anhänger „Schlauch“
•
•
4 CSA, ABC-Ausstattung auf LF10
Telefon / Internet
Personal:
Die aktiven Mitglieder der Einheit setzen sich wie folgt zusammen:
Verbandsführer oder höher (F/B V / VI)
3
Zugführer (F IV)
1
Gruppenführer (F III)
5
Truppführer (TF)
3
Atemschutzgeräteträger (AGT)
13
Maschinisten für Löschfahrzeuge
15
Führerschein Klasse C/CE/2
14
aktive Mitglieder
25
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Standort in einem den örtlichen Verhältnissen entsprechend befriedigenden Zustand befindet.
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6.2.4. Einheit 4 – Lucherberg
Gerätehaus:
Das Gerätehaus der Einheit Lucherberg wurde im Jahre 1955 erbaut und befindet sich neben
dem Bauhof. Das Gebäude wird sowohl durch die Feuerwehr, als auch durch den Bauhof genutzt, wobei eine bauliche Trennung vorhanden ist. Es verfügt über 2 Stellplätze im Hauptgebäude sowie über einen Garagenstellplatz in unmittelbarer Nähe. PKW-Stellplätze für Einsatzkräfte sind im Umkreis des Gerätehauses vorhanden. Spinde mit Einsatzuniformen sind im rückwärtigen Bereich der Fahrzeuge angeordnet. Für Frauen ist in der Fahrzeughalle ein Teilbereich
abgetrennt. Auf der Gebäuderückseite existiert außerdem ein über die Fahrzeughalle erschlossener Sozialraum mit Büroarbeitsplatz und Teeküche. Toiletten sind geschlechtergetrennt vorhanden. Die geschlechtergetrennte Duschmöglichkeit (eine vorhandene Dusche) wird im Bedarfsfall
organisatorisch geregelt.
In der nahegelegenen Garage werden ein Fahrzeug sowie ein Anhänger abgestellt. Weiterhin
sind Lagermöglichkeiten in begrenztem Maße vorhanden.
Einige Angehörige der Einheit Lucherberg sind beim Bauhof beschäftigt, sodass sich kurze Wege
zum Gerätehaus ergeben.
Die Einheit hat den Einsatzschwerpunkt „Logistik / Technische Hilfe / Tierrettung“.
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Fahrzeuge:
TLF 3000
Baujahr:
Besatzung:
2000
1/8/9
RW 1
Baujahr:
Besatzung:
1988
1/1/2
MTF
Baujahr:
Besatzung:
2015
1/6/7
Technische Ausstattung:
Zusätzlich wird u.a. folgende technische Ausstattung vorgehalten:
•
•
•
Absauganlage
Schließsystem mit Transpondern
Telefon / Internet
•
•
Anhänger „Schlauch“
Anhänger „Logistik“
Personal:
Die aktiven Mitglieder der Einheit setzen sich wie folgt zusammen:
Verbandsführer oder höher (F/B V / VI)
2
Zugführer (F IV)
1
Gruppenführer (F III)
1
Truppführer (TF)
3
Atemschutzgeräteträger (AGT)
6
Maschinisten für Löschfahrzeuge
8
Führerschein Klasse C/CE/2
7
aktive Mitglieder
19
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Standort in einem den örtlichen Verhältnissen entsprechend befriedigenden Zustand befindet.
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6.2.5. Einheit 6 – Schophoven
Gerätehaus:
Das Gerätehaus der Einheit Schophoven aus dem Jahre 1999 verfügt über einen Hallenstellplatz
sowie eine angrenzende Überdachung, unter der ein weiteres Fahrzeug untergestellt wird. Parkmöglichkeiten für Einsatzkräfte sind im Umkreis um das Gerätehaus vorhanden. Im angrenzenden Sozialtrakt ist ein Schulungs- / Aufenthaltsraum mit Teeküche angeordnet. Umkleiden sowie
Toiletten sind geschlechtergetrennt vorhanden. Eine organisatorisch geschlechtergetrennte
Duschmöglichkeit ist durch die vorhandene Dusche gegeben.
Neben dem Gerätehaus befindet sich eine kleine Holzhütte, die von der Feuerwehr zu Lagerund Übungszwecken genutzt wird.
Die Einheit Schophoven wird gemäß einer Absprache zwischen den Wehrleitern von Inden und
Niederzier von Einsatzkräften aus der Nachbargemeinde Niederzier unterstützt. Entsprechende Alarmierungsfolgen sind bei der Leitstelle berücksichtigt. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden hierzu gibt es jedoch nicht.
Fahrzeuge:
LF 10
Baujahr:
Besatzung:
1998
1/8/9
MTF
Baujahr:
Besatzung:
2012
1/7/8
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Gemeinde Inden (Rheinland)
Technische Ausstattung:
Zusätzlich wird u.a. folgende technische Ausstattung vorgehalten:
•
•
Absauganlage
Schließsystem mit Transpondern
•
Telefon / Internet
Personal:
Die aktiven Mitglieder der Einheit setzen sich wie folgt zusammen:
Verbandsführer oder höher (F/B V / VI)
0
Zugführer (F IV)
1
Gruppenführer (F III)
2
Truppführer (TF)
5
Atemschutzgeräteträger (AGT)
3
Maschinisten für Löschfahrzeuge
8
Führerschein Klasse C/CE/2
7
aktive Mitglieder
15
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der Standort in einem den örtlichen Verhältnissen entsprechend guten Zustand befindet.
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Gemeinde Inden (Rheinland)
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6.2.6. Jugendfeuerwehr (JF) / Kinderfeuerwehr (KF)
Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Feuerwehr Inden ist am Standort Frenz (Alte Schule) zentral organisiert und bildet mit etwa 40 Mitgliedern eine wesentliche Stütze der Nachwuchsgewinnung und damit auch der langfristigen Personalplanung. Sie ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr und in die Strukturen eingebunden.
Vom Einsatzgeschehen sind die Mitglieder der Jugendfeuerwehr grundsätzlich und vollständig
ausgeschlossen. Sie werden daher nicht auf die Stärke der aktiven Wehr angerechnet. Neben
feuerwehrtechnischen Aspekten stehen grundsätzlich auch Freizeitaktivitäten (z.B. Zeltlager,
Sport) und Jugendpflege im Vordergrund. Die Ausrüstung der Mitglieder wird von der Kommune
kostenfrei gestellt (Helm, Jacke, Überjacke, Handschuhe, Gürtel und Schuhe). Im Ortsteil Frenz
steht der Jugendfeuerwehr in der Alten Schule (neben dem Gerätehaus) ein eigener Raum zu
Verfügung:
Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr gibt es seit dem 01.08.2016 eine von der JF unabhängige
Kinderfeuerwehr in Zusammenarbeit mit den offenen Ganztagsschulen (OGS) der Gemeinde.
Die Kinderfeuerwehr befindet sich derzeit noch im Aufbau. In dieser KF können Kinder bereits
während der Grundschule Mitglied werden und anschließend in die JF wechseln. Im Unterschied
zur JF werden besondere Anforderungen an die Betreuer sowie Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterial gestellt.
Damit eine Feuerwehr auch über einen langen Zeitraum hinweg nicht an Leistungsfähigkeit verliert ist es wichtig, dass der Nachwuchs schon sehr früh an die Interessen und Aufgaben einer
Feuerwehr herangeführt wird. Durch die Kinderfeuerwehr sowie ein Eintrittsalter von 10 Jahren
in die JF soll bereits in jungen Jahren frühzeitige Bindung an die Feuerwehr erfolgen. In der Regel gehen die Mitglieder der JF mit 18 Jahren in den aktiven Dienst über.
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6.3.
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Technik und Ausstattung
Schutzausrüstung
Jeder aktive Angehörige der Feuerwehr wird bei Eintritt in die Feuerwehr mit einer vollständigen
persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet (Dienstkleidung), welche bei Übungen und Einsätzen getragen wird. Jeder Atemschutzgeräteträger erhält eine Uniform nach HUPF. Dienstlich
überlassene Gegenstände werden nach Beendigung des Dienstverhältnisses zurückgegeben.
Besondere Ausrüstungen (z.B. Hitzeschutzkleidungen, Chemikalienschutzanzüge) werden bedarfsgerecht auf den Fahrzeugen bzw. in den Gerätehäusern vorgehalten.
Wartung, Instandhaltung und Pflege von Fahrzeugen und Geräten
Notwendige Pflegearbeiten werden im Rahmen des Pflegedienstes durch die jeweilige Einheit
eigenverantwortlich durchgeführt. Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die regelmäßig über
das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z.B. Pflege- und Wartung von Geräten) wird
eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Ein eigener Waschplatz- / Waschhalle steht nicht zur Verfügung. Die Gerätewartung erfolgt durch ausgebildete Gerätewarte auf Grundlage der Prüfgrundsätze für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr. Hierzu werden die erforderlichen Gerätschaften in den entsprechenden Werkstätten vorgehalten.
Einige Tätigkeiten (z.B. Wäsche von Einsatzkleidung, Schlauchpflege, Prüfung und Wartung von
Atemschutzgeräten) werden durch Einrichtungen auf Kreisebene durchgeführt. Hierzu soll zukünftig der Transport z.T. von einem Hol- und Bringdienst des Kreises übernommen.
Melde- / Alarmsysteme / Kommunikationsmittel
Die Alarmierung der Einheiten erfolgt durch die Leitstelle des Kreises Düren über digitale Funkmeldeempfänger (DME), die jedem aktiven Mitglied von der Feuerwehr zur Verfügung gestellt
werden. Bei Alarmierung werden Einsatzort, Einsatzstichwort sowie individuelle Meldungen von
der Leitstelle an die DME übertragen. Die Alarmierungssicherheit ist nach Aussage der Feuerwehr im gesamten kommunalen Zuständigkeitsgebiet gegeben (Störungen werden von Feuerwehrangehörigen zeitnah gemeldet). Einschränkungen bestehen hier aufgrund von physikalischen-technischen Grundlagen (z.B. Kellerräume, bautechnisch bedingt funkabgeschirmte Räume).
Die Gemeinde Inden verfügt darüber hinaus über ein bestehendes Sirenen-Netz, welches zusätzlich zur Warnung der Bevölkerung ausgelöst werden kann.
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Sämtliche Fahrzeuge sind mit einer Fahrzeugstation (Analog- und Digitalfunk) ausgestattet. Ab
dem 01.01.2017 wird vollständig auf Digitalfunk umgestellt. Zusätzlich werden auf den Fahrzeugen Handsprechfunkgeräte zur Kommunikation an der Einsatzstelle auf den Fahrzeugen bzw.
in Reserve vorgehalten. Die Organisation des Funkverkehrs ist in einem Funkkonzept der Gemeinde geregelt, welches laufend an aktuelle Gegebenheiten angepasst wird. Weiterhin existiert
ein Funkkonzept auf Kreisebene.
Zur Koordinierung und Leitung von Schadensereignissen größeren Ausmaßes (z.B. Unwetterlagen) ist am Standort Inden / Altdorf der Schulungsraum als Einsatzleitzentrale nutzbar, die über
Informations- und Kommunikationsmittel (Funkfeststation, Telefon, Fax, Lagekarten) verfügt. Bedarfsgerecht kann der Raum auch als Lageraum (z.B. für größere Einsatzlagen) genutzt werden.
Alle Gerätehäuser sind mit Telefon und mit Internet ausgestattet. Die Computer sind an die
Verwaltungssoftware der Feuerwehr angebunden.
ABC-Ausstattung10
Die Feuerwehr Inden verfügt über besondere Ausstattungen für Gefahrguteinsätze (z.B. Chemikalienschutzanzüge). Sonderausrüstungen (z.B. Material für Dekontamination, Leckageabdichtung) werden nur in geringem Umfang vorgehalten und im Bedarfsfall kreisweit angefordert. Für
größere Gefahrguteinsätze existieren Kreis- bzw. Landeskonzepte bzw. werden derzeit überarbeitet.
10
Parallel zu den im Deutschen etablierten Abkürzung „ABC“ (für: atomar, biologisch, chemisch) findet
zunehmend auch die aus dem Englischen stammende Abkürzung „CBRN“ (für: chemical, biological, radiological, nuclear) Verwendung.
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6.4.
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Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Gemeinde enthält Grundregeln für die Alarmierung
der Feuerwehr durch die Kreisleitstelle. Dabei wird bestimmten Alarmstichworten eine Kette von
Einsatzmitteln zugeordnet. Je nach Gewichtung des Stichwortes, Uhrzeit und Objekt werden einzelne Fahrzeuge oder Einheiten alarmiert. Auf diese Weise stellt die Feuerwehr sicher, dass bei
einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dieses bereits im ersten Zugriff
wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung zu jeder Tageszeit bereitstehen. Nur so ist gewährleistet, dass insbesondere bei Hilfeleistungen für Menschen keine unvertretbaren zeitlichen Verzögerungen auftreten. Je nach Stichwort, Tageszeit oder Objekt werden Nachbareinheiten (gemeindeintern) direkt mit alarmiert. Dies
gilt insbesondere für Sonderfahrzeuge (z.B. RW).
Die AAO sieht werktags von 06:00-17:00 Uhr für bestimmte Einsatzstichworte (insbesondere für
zeitkritische Einsätze) einen höheren Kräfteansatz vor, um einer möglicherweise reduzierten Tagesverfügbarkeit entgegenzuwirken.
Weitere Hilfsorganisationen (z.B. Rettungsdienst, THW) werden in der AAO berücksichtigt bzw.
bedarfsgerecht über die Einsatzleitung angefordert.
Die AAO wird durch die Wehrleitung regelmäßig überprüft, aktualisiert bzw. an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hierbei werden auch Erfahrungswerte berücksichtigt.
Einsatzleitung / Leitungsdienst
Die Einsatzleitung obliegt grundsätzlich dem Leider der Feuerwehr. Dieser wird je nach Einsatzlage unmittelbar durch die Leitstelle informiert / alarmiert. Sofern der LdF nicht verfügbar ist übernimmt seine Funktion einer seiner Stellvertreter. Befinden sich LdF und Stellvertreter nicht an der
Einsatzstelle, so übernimmt die dienstgradhöchste Führungskraft die Einsatzleitung, bei gleichem
Dienstgrad übernimmt die örtliche Führungskraft die Einsatzleitung. Kommt an der Einsatzstelle
nur ein Löschzug zum Einsatz, ist die Einsatzleitung an den Löschzugführer oder seinen Stellvertreter bzw. an den von ihm beauftragten Gruppenführer delegiert.
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Kreiskonzepte
Vom Kreis Düren besteht ein Konzept zur Durchführung von gemeinsamen und einheitlichen Abwehrmaßnahmen im Bereich der ABC-Gefahren im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit.
Ergänzend zu den im Kreis Düren bestehenden zwei Messeinheiten und einer Dekon-P Einheit
wurden fünf ABC-Gefahrenabwehrzüge zusammengestellt. Die Gemeinde Inden (Rheinland) gehört dabei dem Zug 502 (Aldenhoven, Inden, Langerwehe, Niederzier) an. Gemäß Konzept setzt
sich ein ABC-Gefahrenabwehrzug aus mind. vier Fahrzeugen (MTF/ELW, GWG 1, zwei LF) zusammen, welche aus den einzelnen Gemeinden und Städten des Kreises gestellt werden.
Als Hilfe bei belastenden Einsätzen steht der Feuerwehr ein Einsatzkräfte-Nachsorge-Team
(EKNT) des Kreises zur Verfügung, welches im Bedarfsfall angefordert werden kann. In jedem
Zug gibt es zwei unterwiesene Feuerwehrangehörige, die als erster Ansprechpartner zur Verfügung stehen und das Team des Kreises im Bedarfsfall anfordern.
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6.5.
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Zusammenfassung IST-Struktur
Organisation
• Freiwillige Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte
• enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Feuerwehr
• Gliederung der 5 Einheiten (LG 1, 2, 3, 4, 6) in 2 Löschzüge, welche bedarfsgerecht entsprechend der AAO alarmiert werden
• Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr sowie einer Kinderfeuerwehr in Zusammenarbeit mit
den OGS
• Vereinbarung zwischen Wehrleitern und Bürgermeistern der Gemeinden Inden und Niederzier zur Unterstützung bei Einsätzen in Schophoven (keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung i.S. des BHGK) mit Berücksichtigung in der AAO
Standorte
• Anordnung der Gerätehäuser aufgrund gewachsener Strukturen im Gemeindegebiet
• baulicher Zustand überwiegend befriedigend
• Spinde und Einsatzkleidung überwiegend in Fahrzeughalle angeordnet, nur Schophoven
verfügt über separate und geschlechtergetrennte Umkleiden
• z.T. mehrere Fahrzeuge hintereinander auf einem Stellplatz (ggf. Zeitverluste im Einsatz
durch Rangieren)
• alle Standorte mit Absauganlage
• Geschlechtertrennung (WC, Duschen) nicht überall gegeben
• kein Standort mit Notstrom ausgestattet
• Lagermöglichkeiten begrenzt
Fahrzeuge
• kein Fahrzeug für Leitungsdienst
• Ausfälle von Fahrzeugen können durch benachbarte Einheiten bzw. benachbarte Kommunen vorübergehend kompensiert werden. Längerfristige Ausfälle werden bedarfsgerecht
durch die Wehrführung kompensiert (z.B. Leihfahrzeuge)
• ABC-Kräfte von Lamersdorf müssen zunächst in Inden die Ausstattung abholen
• Fahrzeuge werden vor Gerätehäusern gewaschen
Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
• regelmäßige Aktualisierung und Anpassung an örtliche Gegebenheiten
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
• gezielte Parallelalarmierung ausgewählter Einheiten (Löschzugweise) zur Verbesserung der
erforderlichen Soll-Stärken
• Berücksichtigung einer geringeren Tagesverfügbarkeit in der AAO (Alarmierung mehrerer
Einheiten während Arbeitszeiten)
• Einsatzkräfte-Nachsorge-Team (EKNT) des Kreises Düren
Technik und Ausstattung
• Schutzausrüstungen / Sonderausrüstungen werden bedarfsgerecht auf den Fahrzeugen
bzw. in den Gerätehäusern vorgehalten
• Melde- und Alarmsysteme stellen durch redundante Ausführung (DME und Sirenen) eine
maximale Erreichbarkeit der Einsatzkräfte sicher
• Kommunikationsstrukturen (z.B. Funk, EDV) in einem den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Leistungsstand vorhanden
• Hol- und Bringdienst durch Kreis geplant
6
8
8
7
3
1
5
5
13
15
14
2
1
1
3
6
8
7
1
2
5
3
8
7
4
17
22
36
48
41
Inden / Altdorf
25
Lucherberg
19
Schophoven
15
Summe
94
6
Führerschein C/CE/2
3
15
für Löschfahrzeuge
1
Lamersdorf
Maschinist
Atemschutzgeräteträger
6
1
mit gültiger G26.3
Truppführer
8
20
Zugführer
6
Frenz
Einheit
oder höher
3
Verbandsführer
6
aktive Mitglieder
Gruppenführer
Personalstruktur und Qualifikationen
• Insgesamt 94 aktive Mitglieder
• Teilweise Zweit-Mitgliedschaften (z.B. Arbeitsplatz in benachbartem Ortsteil)
• Sicherstellung der Atemschutztauglichkeit durch ärztliche Untersuchung G26.3 sowie jährliche Übung (inkl. Dokumentation)
• Unterhaltung einer Jugend- sowie Kinderfeuerwehr zur Förderung der Nachwuchsgewinnung
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
7. Einsatzgeschehen und Leistungsfähigkeit
7.1.
Einsatzgeschehen der Feuerwehr
Einsatzzahlen
Die Einsatzstatistiken basieren auf Grundlage der vorgelegten Jahresstatistiken von 2010 – 2015
des Informationssystems Gefahrenabwehr NRW.
2010
15
2011
11
2012
2013
2014
2015
Ø
14
11
8
6
11
Kleinbrand
11
11
12
7
7
6
9
Mittelbrand
1
0
0
2
1
0
1
Großbrand
1
0
1
1
0
0
1
BMA
2
0
1
1
0
0
1
Technische Hilfe
17
32
21
27
41
33
29
Menschen in Notlage
2
2
2
6
3
10
4
Tiere in Notlage
0
0
3
3
5
2
2
Betriebunfälle
0
0
0
0
0
0
0
Einsturz baul. Anlagen
Verkehrsunfälle/-störungen
Wasser u. Sturmschäden
0
0
2
2
7
4
0
3
3
0
4
2
0
6
16
0
4
3
0
4
5
ABC-Lage
2
0
4
11
9
11
6
Gasauströmung/ -freisetzung
0
0
0
0
1
1
1
Gefahrgut-/ Gefahrstoffeinsätze
0
0
0
1
1
0
1
Ölunfälle/ Ölspureinsätze
2
0
4
10
7
10
6
Gefahr durch Tiere
0
0
0
0
0
1
1
sonstige techn. Hilfeleistungen
9
19
6
1
2
2
7
Sonstiger Einsatz
0
0
1
1
0
0
1
überörtliche Einsätze
0
0
1
1
0
0
1
Fehlalarme
0
0
2
2
2
1
1
Blinde Alarme
0
0
1
0
1
1
1
Böswillige Alarme
0
0
0
0
0
0
0
Falschalarm BMA
0
0
1
2
1
0
1
Gesamt:
32
43
38
41
51
40
41
Brände und Explosionen
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Im oben dargestellten Zeitfenster (2010 – 2015) hatte
die Feuerwehr durchschnittlich 42 Einsätze pro Jahr zu
bewältigen. Die Anzahl der Einsätze lag dabei zwischen
32 und 51 Einsätzen im Jahr. Die Anzahl der Brände ist
dabei relativ konstant geblieben. Insbesondere Sturmlagen können zu Einsatzspitzen im Bereich der Hilfeleistungen führen.
Brandobjekte
Die Einsatzstatistiken basieren auf Grundlage der vorgelegten Jahresstatistiken von 2010 – 2015
des Informationssystems Gefahrenabwehr NRW.
Brandobjekte
Wohngebäude
Verwaltung/ Büro
Landwirtschaft
Industrie
Gewerbe
Theater
Fahrzeuge
Wald/Heide/Moor
sonstige
2010
13
3
0
0
1
0
0
1
0
8
2011
11
3
0
2
0
0
0
1
1
4
2012
11
5
0
0
1
0
0
1
0
4
2013
9
2
0
2
1
1
0
0
0
3
2014
10
1
1
2
1
0
0
0
1
4
2015
3
1
0
0
0
0
0
0
1
1
Ø
10
3
1
1
1
1
0
1
1
4
Einsatzhäufigkeit
Die Auswertung aller Einsätze aus den Jahren 01/201208/2016 verdeutlicht, dass etwa 11 % der Einsätze zeitkritisch und schutzzielrelevant waren.
Von den ausgewerteten Einsätzen aus dem Zeitraum
01/2012 – 08/2016 ereigneten sich ca. 54 % der Einsätze an Werktagen (Mo-Fr 6:00-18:00), 21 % an Werktagen außerhalb der Arbeitszeit (Mo-Fr 18:00-6:00) sowie
25 % an den Wochenenden (Sa-So).
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Verteilung aller Einsätze aus den Jahren 2014/2015 nach Örtlichkeit
Brände
Technische Hilfe
• Gleichmäßige Verteilung des Einsatzgeschehens in Kerngebieten
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Gemeinde Inden (Rheinland)
7.2.
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
In der nachfolgenden Auswertung wurden die als zeitkritisch eingestuften schutzzielrelevanten
(Zeit und Stärke) Einsätze mit verwertbaren Daten aus den Jahren 01/2012 bis 08/2016 berücksichtigt. Einige Einsätze konnten aufgrund unvollständiger bzw. aufgrund eines Abbruch der Einsatzfahrt oder widersprüchlicher Daten nicht ausgewertet werden. Zu den zeitkritischen Einsätzen
gehören diejenigen, bei denen aufgrund der Alarmierung mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer
17:45
17:01
15:06
21:01
10:18
08:40
19:15
06:30
16:29
11:46
02:14
19:12
07:47
12:55
17:12
19:32
20:29
00:06
00:05
00:05
00:01
00:02
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00:16
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10:59
14:54
08:54
16:38
20:57
16:09
07:31
16:30
12:52
12:25
00:04
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00:10
00:12
∅
Personal insgesamt
19 Funktionen Eintreffzeit
1. Gruppe Eintreffzeit
So
Fr
Do
Mi
Di
Do
Do
Fr
Sa
Do
Sa
Sa
Di
Di
So
Di
Fr
Di
Mi
So
Do
Mi
Di
Di
Do
Di
Sa
Mo
1. Staffel Eintreffzeit
Wochentag
F
F
F
TH
F
F
F
F
F
F
TH
F
TH
TH
F
F
F
F
F
TH
F
F
F
F
F
F
F
TH
1. Fahrzeug Eintreffzeit
Einsatzart
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
Alarmierungszeit
Lfd. Nummer
Menschenrettung auszugehen ist und daher höchste Eile geboten ist.
13
39
31
63
3
4
9
33
67
15
8
33
12
9
15
132
13
14
20
17
30
45
24
28
28
24
11
Bemerkung
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
BMA Inden/Altdorf
Personensuche
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Daten unvollständig
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Schophoven, inkl. Niederzier
Vilvenich, Status 4 fehlt teilweise
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzstelle unklar
Pier, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
inkl. Kräfte Nachbargemeinden
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
BMA, Inden nicht alarmiert (nur RWE)
Lamersdorf, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Pier BMA, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Status 4 fehlt teilweise, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Pier
27
Die tabellarische Auflistung stellt die 28 schutzzielrelevanten Einsätze aus den Jahren 01/2012
bis 08/2016 dar. Aus Datenschutzgründen werden in diesem Dokument keine weiteren Angaben
zum jeweiligen Einsatz gemacht.
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7.2.1. Eintreffzeit Erstes Fahrzeug
Bei der Auswertung „Erstes Fahrzeug“ der Feuerwehr werden zunächst Eintreffzeiten des
ersteintreffenden Fahrzeuges der Feuerwehr betrachtet, unabhängig der Personalstärke. Diese
Betrachtung ist insbesondere aufgrund der zu berücksichtigenden Erkundungszeit durch die
ersteintreffende Einsatzkraft sinnvoll. Diese Erkundungszeit ist in jedem Einsatz erforderlich,
bevor erste Maßnahmen durch das Einsatzpersonal getroffen werden können. Aussagen in
Abhängigkeit der Personalstärke werden in den anschließenden Kapiteln getroffen.
Bei den ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen (N=26) ist das erste Fahrzeug durchschnittlich
3 Minuten nach Alarmierung ausgerückt (Ausrückezeit = 3 min) und hat die Einsatzstelle
durchschnittlich 7 Minuten nach Alarmierung erreicht (Eintreffzeit = 7 min).
Verteilung der Eintreffzeiten
Aufsummierung der Eintreffzeiten
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7.2.2. Eintreffzeit Erste Gruppe
Für Brand- und Hilfeleistungseinsätze ist nach Dienstvorschrift die Gruppe (1/8/9) als taktische
Grundeinheit der Feuerwehr erforderlich. Sofern bei der ersteintreffenden Staffel (1/5/6) zunächst Funktionen fehlen, sind diese möglichst schnell um die fehlenden Funktionen auf Gruppenstärke (1/8/9) zu ergänzen. Im Folgenden wird daher ausgewertet, wann mindestens eine
Gruppe an der Einsatzstelle eintrifft. Bei den ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen (N=21) ist
eine Gruppe durchschnittlich 5 Minuten nach Alarmierung ausgerückt (Ausrückezeit = 5 min)
und hat die Einsatzstelle durchschnittlich 10 Minuten nach Alarmierung erreicht (Eintreffzeit = 10
min).
Verteilung der Eintreffzeiten
Aufsummierung der Eintreffzeiten
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7.2.3. Eintreffzeit 19 Funktionen
Zur Erfüllung weiterer Maßnahmen sind die anwesenden Kräfte zeitnah auf 19 Funktionen (zwei
Gruppen plus ein Zugführer) zu ergänzen. Durch frühzeitige Rückmeldung (z.B. Einsatzabbruch
für alle weiteren Kräfte) kann es vorkommen, dass die nachrückeneden Kräfte die Einsatzstelle
garnicht erreicht und sich der Stichprobenumfang der auswertbaren Einsätze reduziert. Bei den
ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen (N=12) hat die zweite Einheit die Einsatzstelle
durchschnittlich 10 Minuten nach Alarmierung erreicht (Eintreffzeit = 10 min).
Verteilung der Eintreffzeiten
Aufsummierung der Eintreffzeiten
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7.2.4. Auswertung Schutzzielerreichung
In der tabellarischen Auflistung werden die Eintreffzeiten hinsichtlich der Schutzzielerfüllung der
alten Schutzziele untersucht. Hierfür werden folgende Kriterien festgelegt:
•
Grün (erfüllt): Schutzziel (Eintreffzeit und Funktionsstärke) erfüllt
•
Orange (tolerierbar): Schutzziel um bis zu 2 Minuten verfehlt
•
Rot (nicht erfüllt): Schutzziel nicht erfüllt
•
Weiß (nicht auswertbar): Unvollständiges Datenmaterial oder Stärken der zweiten
17:45
17:01
15:06
21:01
10:18
08:40
19:15
06:30
16:29
11:46
02:14
19:12
07:47
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19:32
20:29
00:06
00:05
00:05
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00:06
Personal insgesamt
19 Funktionen Eintreffzeit
1. Gruppe Eintreffzeit
So
Fr
Do
Mi
Di
Do
Do
Fr
Sa
Do
Sa
Sa
Di
Di
So
Di
Fr
Di
Mi
So
Do
Mi
Di
Di
Do
Di
Sa
Mo
1. Staffel Eintreffzeit
Wochentag
F
F
F
TH
F
F
F
F
F
F
TH
F
TH
TH
F
F
F
F
F
TH
F
F
F
F
F
F
F
TH
1. Fahrzeug Eintreffzeit
Einsatzart
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
Alarmierungszeit
Lfd. Nummer
Eintreffzeit z.B. aufgrund von „keine weiteren Kräfte“ nicht auswertbar
00:08
00:14
00:11
00:09
00:14
00:11
00:10
00:14
00:11
00:16
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00:16
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00:19
00:11
00:02
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00:07
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00:08
00:07
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00:10
00:12
13
39
31
63
3
4
9
33
67
15
8
33
12
9
15
132
13
14
20
17
30
45
24
28
28
24
11
Bemerkung
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
BMA Inden/Altdorf
Personensuche
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Daten unvollständig
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Schophoven, inkl. Niederzier
Vilvenich, Status 4 fehlt teilweise
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzstelle unklar
Pier, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
inkl. Kräfte Nachbargemeinden
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
BMA, Inden nicht alarmiert (nur RWE)
Lamersdorf, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Pier BMA, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Status 4 fehlt teilweise, Einsatzabbruch für weitere Kräfte
Pier
Schutzziel
Die Erreichung des Schutzziels „1. Schutzziel (9 Einsatzkräfte innerhalb von 8 Minuten) wurde
bei den 21 ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen 6-mal erreicht und 9-mal um mehr als 2 Minuten verfehlt. Bei 6 Einsätzen wurde die 1. Hilfsfrist knapp (um bis zu 2 Minuten) überschritten.
Die Erreichung des Schutzziels „2. Hilfsfrist“ (19 Funktionen innerhalb von 13 Minuten) wurde
bei den 12 ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen 8-mal erreicht und 3-mal verfehlt. Bei 1 Einsätzen wurde die 1. Hilfsfrist knapp (um bis zu 2 Minuten) verfehlt.
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Die nicht erreichten Schutzziele wurden oft nur relativ knapp verfehlt (z.B. eine zeitliche Überschreitung von 1 - 2 Minuten). Abweichungen um bis zu 2 Minuten können bereits aufgrund von
Zeit-Rundungen in der EDV, aufgrund von Übermittlungsverzögerungen eines Fahrzeug-Status
o.ä. ergeben, sodass hieraus keine pauschale Schlussfolgerung einer reduzierten Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gezogen werden kann. Hinzu kommt, dass bei den meisten Einsätzen bereits Kräfte vor Erreichen der Gruppenstärke am Einsatzort waren und mit ersten Erkundungsmaßnahmen beginnen konnten.
7.2.5. Personalstärke
Die durchschnittliche Personalstärke bei den ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen der Jahre
01/2012 – 08/2016 lag bei 27 Einsatzkräften. Je nach Alarmstichwort sieht die AAO einen
unterschiedlichen Kräfteansatz vor, sodass die Werte schwanken.
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7.3.
Standortstruktur und Gebietsabdeckung (Isochronen)
Isochronen je Standort in Minuten
1 Frenz
2 Lamersdorf
4
8
6
8
1
3
4
2
3
6
1
2
3 Inden / Altdorf
4 Lucherberg
6
8
8
4
6
1
4
2
3
1
2
3
In den Isochronen wird die durchschnittliche Erreichbarkeit in Minuten je Standort dargestellt.
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5 Schophoven
1
2
3
4
8
6
Die dargestellten Isochronen ergeben sich auf Grundlage einer, auf Geodaten basierenden,
rechnergestützten Simulation von Fahrzeiten. Sie spiegeln eine durchschnittliche Erreichbarkeit
ab dem gewählten Standort (Gerätehäuser) wieder. Die ermittelten Zeiten können in der Realität
(z.B. aufgrund der Verkehrslage o.ä.) abweichen.
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3-Minuten-Isochronen mit Einsatzverteilung
Brände
Technische Hilfe
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausrückezeit von 5 Minuten und der räumlichen
Verteilung des Einsatzgeschehens lässt sich feststellen, dass die Gerätehäuser durch deren Anordnung überwiegende Bereiche des Gemeindegebiets abdecken. Insbesondere die dichter besiedelten Bereiche mit erhöhtem Einsatzaufkommen sowie besonderen Objekten werden, teilweise durch Überschneidung mehrere Standort-Isochronen, in ausreichendem Maße abgedeckt.
Das Gewerbegebiet Pier ist von der Feuerwehr Inden nicht in der durchschnittlichen Fahrzeit
von 3 Minuten zu erreichen.
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7.4.
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Zusammenfassung
Der vorangegangenen Auswertung lässt sich entnehmen, dass die Einsatzzahlen der vergangenen Jahre relativ konstant geblieben sind. Durchschnittlich hatte die Feuerwehr jährlich 41 Einsätze zu bewältigen. Der überwiegende Anteil davon waren mit etwa 69 % technische Hilfeleistungen. Brände machen einen Anteil von etwa 26 % des Einsatzgeschehens aus. Von den ausgewerteten Einsätzen waren ca. 11 % schutzzielrelevant, d.h. aufgrund der Meldung war mit hoher
Wahrscheinlichkeit von einer Menschenrettung auszugehen. Etwa 54 % der Einsätze ereignen
sich werktags zwischen 6 und 18 Uhr. Einsatzschwerpunkte lagen dabei in den dichter besiedelten Ortsteilen.
Im ausgewerteten Zeitraum von 01/2012 bis 08/2016 wurden insgesamt 28 Einsätze als schutzzielrelevant eingestuft. Von diesen lieferten 26 Einsätze ausreichend auswertbare Daten zur Untersuchung der Eintreffzeiten des ersten Fahrzeuges, der ersten Staffel (1/5/6), der ersten Gruppe (1/8/9) sowie der zweiten Staffel. Die durchschnittliche Personalstärke bei den ausgewerteten schutzzielrelevanten Einsätzen betrug 27 Einsatzkräfte.
Nach durchschnittlich 7 Minuten ist das erste Fahrzeug (unabhängig der Stärke) am Einsatzort
eingetroffen. Die erste Staffel (6 Funktionen) ist nach durchschnittlich 9 Minuten und die erste
Gruppe (9 Funktionen) nach durchschnittlich 10 Minuten an der Einsatzstelle eingetroffen.
Im bisherigen Brandschutzbedarfsplan wurde als 1. Hilfsfrist festgelegt, dass innerhalb von
8 Minuten nach Alarmierung eine Gruppe (9 Funktionen) an der Einsatzstelle eintreffen soll und
13 Minuten nach Alarmierung eine weitere Gruppe (9 Funktionen) sowie ein Zugführer
(2. Hilfsfrist). Diese Schutzziele sollen jeweils zu 80 % erreicht werden.
Die Auswertung der schutzzielrelevanten Einsätze hinsichtlich hat ergeben, dass das 1. Schutzziel bei 29 % der Einsätze erreicht und bei 29 % knapp verfehlt wurde. Bei 42 % der Einsätze
wurde das 1. Schutzziel um mehr als 2 Minuten verfehlt.
Das 2. Schutzziel wurde zu 67 % erreicht und zu 8 % knapp verfehlt. Bei 25 % der Einsätze
wurde das 2. Schutzziel um mehr als 2 Minuten verfehlt bzw. die notwendige Funktionsstärke
nicht erreicht.
Das erste Fahrzeug ist jedoch bei 77 % der ausgewerteten Einsätze innerhalb von 8 Minuten
an der Einsatzstelle eingetroffen und konnte mit der Erkundung beginnen.
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Abweichungen um bis zu 2 Minuten befinden sich in einem Bereich, in dem sich Abweichungen
aufgrund von Zeit-Rundungen in der EDV, aufgrund von Übermittlungsverzögerungen des Fahrzeug-Status o.ä. ergeben können. Hieraus kann keine pauschale Schlussfolgerung einer reduzierten Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gezogen werden. Hinzu kommt, dass bei einigen Einsätzen bereits Kräfte vor Erreichen der Gruppenstärke am Einsatzort waren und mit ersten Erkundungsmaßnahmen beginnen konnten.
Die durchschnittliche Personalstärke bei den ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen lag bei
27 Einsatzkräften.
Die Gegenüberstellung der Gebietsabdeckung mit dem tatsächlichen Einsatzgeschehen bestätigt die Anordnung der Standorte im Gemeindegebiet. Das Gewerbegebiet Pier ist von Schophoven aus nicht in der durchschnittlichen Fahrzeit von 3 Minuten zu erreichen. Als Kompensation wird für diesen Bereich die Feuerwehr Niederzier zeitgleich mit alarmiert.
Die Auswertung des Einsatzgeschehens hat gezeigt, dass die Dokumentation nicht immer eindeutig und vollständig war. Bei einigen Einsatzberichten war beispielweise die Ankunftszeit (Status 4) nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
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8. SOLL-Struktur und Maßnahmen
Die nachfolgende Bedarfsbeschreibung der SOLL-Strukturen der Feuerwehr Inden gründet auf
den in Kapitel 5 festgelegten Schutzzielen (Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad) i.V.m.
dem örtlichen Gefahrenpotential sowie den durchgeführten Analysen von Einsatzgeschehen und
Leistungsfähigkeit. Aus dem Vergleich zwischen IST- und SOLL-Zustand lassen sich Maßnahmen ableiten, welche zum Erreichen des SOLL-Zustandes beitragen.
Die bisherige Schutzzieldefinition soll zukünftig (wie in Kap. 5.2 beschrieben) hinsichtlich Hilfsfristen und Funktionsstärken grundsätzlich beibehalten werden. Der Erreichungsgrad wird für
die erste Hilfsfrist auf 80% und für die 2. Hilfsfrist auf 90% angepasst.
Grundlegende Veränderungen des Gefahrenpotentials sind in den kommenden Jahren nicht zu
erwarten.
8.1.
Organisation
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Die grundlegende Organisation der Feuerwehr hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und
soll zukünftig im Grunde beibehalten werden. Sie entspricht den strategischen und taktischen
Erfordernissen. Die derzeitige Unterteilung in Löschzüge11 ermöglicht einen zielgerichteten Kräfteansatz für jede Einsatzlage. Zur Erreichung notwendiger Personalstärken, insbesondere zur
Erreichung des 2. Schutzziels, ist es auch zukünftig weiterhin erforderlich, mehrere Einheiten parallel und zeitgleich zu alarmieren (Rendezvous-System). Einsatztaktisch werden daher weiterhin die Einheiten 1, 2 und 3 bei zeitkritischen und schutzzielrelevanten Einsätzen zum „Löschzug
1“ und die Einheiten 4 und 6 zum „Löschzug 2“ zusammengefasst. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine organisatorische Maßnahme bzgl. der Alarmierung zur Verbesserung der
Schutzzielerreichung. Für kleinere Einsätze werden die einzelnen Einheiten auch weiterhin autark
voneinander eingesetzt.
Die Leitung der Feuerwehr soll auch zukünftig aus einem Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei
Stellvertreter bestehen.
Die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Feuerwehr soll grundsätzlich beibehalten
werden. Dies kann auch zukünftig weiterhin in Form der regelmäßigen Gespräche zwischen
Wehrleitung und Verwaltung geschehen. Dem Leiter der Feuerwehr soll auch zukünftig ein Büro
in der Verwaltung zur Verfügung stehen.
Zur zielführenden Umsetzung der Einsatzorganisation existiert eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), in der je nach Einsatzstichwort und Einsatzort der erforderliche Einsatzmittelbedarf
und die Ausrückefolge / -bereiche festgelegt sind. Diese AAO ist zukünftig weiterhin regelmäßig
durch die Feuerwehr zu überarbeiten und erforderlichenfalls an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.
Entscheidender Faktor für eine leistungsfähige Feuerwehr ist die Motivation der Einsatzkräfte.
Diese beruht überwiegend auf der Einbeziehung ins Einsatzgeschehen, der baulichen sowie
technischen und persönlichen Ausstattung und der Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
Diese Faktoren sind daher bei der langfristigen Planung grundsätzlich zu berücksichtigen und zu
fördern. Zur Wertschätzung des Ehrenamtes ist auch die Einführung einer Feuerwehrrente oder
die Schaffung kostenfreier Sport-/Freizeitangebote denkbar.
Die Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr ist ein wesentliches Instrument zur langfristigen Personalgewinnung und soll daher auch in Zukunft dementsprechend gefördert werden. Durch das frühzeitige Eintrittsalter sollen Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig geworben werden.
11
i.S. der Organisationsform, nicht der taktischen Zusammensetzung nach Dienstvorschrift
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Die Einsatzdatenerfassung und Einsatzdokumentation ist zukünftig weiter zu optimieren. Hierzu sind die Inhalte der Einsatzberichte (z.B. Stärke, Ausrückezeit, Eintreffzeit) in der EDVgestützten Software vollständig von allen Einheiten zu dokumentieren. Insbesondere sind auch
die Leitstellenprotokolle grundsätzlich aufzubewahren. Alle Mitglieder sind über die Wichtigkeit
einer rechtzeitigen Statusübermittlung (z.B. Status 4 bei Eintreffen an der Einsatzstelle) zu unterrichten und dahingehend sensibilisieren.
Die Einhaltung gültiger Unfallverhütungsvorschriften ist im Rahmen der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen durch die Leitung der Feuerwehr ggf. in Zusammenarbeit mit der Verwaltung sicherzustellen.
Organisatorische Maßnahmen:
Die einsatztaktische Zusammenfassung der Einheiten 1, 2 und 3 zum „Löschzug 1“ und der
Einheiten 4 und 6 zum „Löschzug 2“ bei zeitkritischen und schutzzielrelevanten Einsätzen ist
weiterhin konsequent umzusetzen.
Sofern die derzeit bestehende Vereinbarung zwischen den Gemeinden Inden und Niederzier
langfristig und planerisch berücksichtigt werden soll, ist zu prüfen, inwieweit diese öffentlichrechtlich zu sichern ist. Alternativ ist langfristig in Erwägung zu ziehen, die beiden Einheiten
Lucherberg und Schophoven jeweils zu Gruppenstandorten mit einer Stärke von je 1/8/9 auszubauen.
Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ist regelmäßig zu überarbeiten und laufend an die
örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Zur Sicherstellung einer aussagekräftigen Einsatzauswertung ist weiterhin eine vollständige
Dokumentation der Einsatzberichte von allen Einheiten notwendig. Das Aufbewahren der Leitstellenprotokolle hat sich dabei bewährt und soll grundsätzlich beibehalten werden. Alle Mitglieder sind über die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Statusübermittlung (z.B. Status 4 bei Eintreffen an der Einsatzstelle) zu unterrichten und dahingehend sensibilisieren.
Durch die Feuerwehr ist zu prüfen, inwieweit durch kommunale Gemeinschaftsarbeit weitere
Synergieeffekte erzielt werden können (z.B. Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen in Trägerschaft mit dem Kreis, Durchführung einer interkommunalen Ausbildung).
Durch anerkennende und wertschätzende Maßnahmen soll die Motivation zum Ehrenamt i.S.
§ 9 Abs. 3 BHKG gefördert werden (z.B. Feuerwehrrente, freier Eintritt in Sport- und Freizeiteinrichtungen).
Im Rahmen der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen ist durch die Feuerwehr fortlaufend
die Einhaltung gültiger Unfallverhütungsvorschriften zu überprüfen.
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Standorte
Die bestehende Standortstruktur hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll grundsätzlich
beibehalten werden. Im Rahmen der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung durch die Feuerwehr ist zu ermitteln, bei welchen Gerätehäusern Handlungsbedarf zur Beseitigung etwaiger
Mängel besteht (vgl. 6.2 - Standorte). Alle Gebäude sollen sich grundsätzlich in einen Zustand
befinden, in dem die Mitglieder sicher und ohne Eigengefährdung ihren Dienst versehen können.
Hierzu gehören u.a. der Schutz vor Fahrzeugabgasen, sichere Zugangsmöglichkeiten sowie ausreichend Platz für die Aufbewahrung von persönlicher Schutzausrüstung und Materialien. Tore
und Stellplätze müssen so ausgeführt sein, dass ein sicheres Befahren und sicheres Ein- und
Aussteigen ohne eigene Gefährdung möglich ist. Weiterhin sind Umkleide-, Schulungs- und Sanitäreinrichtungen vorzusehen, in denen eine grundsätzliche Schwarz- / Weißtrennung sowie eine
Geschlechtertrennung angestrebt wird.
Standortspezifische Maßnahmen:
Im Rahmen der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen ist durch die Feuerwehr (ggf. in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse NRW) fortlaufend die Einhaltung gültiger Unfallverhütungsvorschriften zu überprüfen und zu dokumentieren.
In allen Standorten ist zu prüfen, inwieweit die Kapazitäten (z.B. durch Umnutzungen innerhalb
des Gebäudes) optimaler genutzt bzw. erweitert werden können (z.B. Anbauten).
Mindestens der Standort Inden/Altdorf sollte aufgrund der Nutzung als Einsatzzentrale mit einer Notstromeinspeisung versehen werden, sodass ein netzunabhängiger Betrieb gewährleistet wird.
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Personalstruktur und Qualifikationen
Allgemeine Anforderungen
Die personelle Aufstellung der Feuerwehr obliegt der Zuständigkeit der Gemeinde. Es muss sichergestellt sein, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotential durch eine entsprechend
leistungsfähige Feuerwehr beherrscht werden kann.
Bei der Einstellung von Bewerbern für den aktiven Einsatzdienst ist darauf zu achten, dass sie
feuerwehrtechnisch tauglich sind, um die von ihnen für den Feuerwehreinsatz geforderte Leistungsfähigkeit aufzubringen. Nur die Person ist für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet,
die auch die charakterliche Eignung und die häufige Einsatzbereitschaft für alle Feuerwehreinsatzbereiche aufweist. Hierzu gehören insbesondere körperliche Fitness und Gesundheit. Die
Entscheidung über eine generelle Einsatztauglichkeit wird i.d.R. durch einen Arzt festgestellt.
Die Feuerwehrangehörigen sind bei der Unfallkasse NRW aufgrund der Vorschriften des SGB VII
gegen Unfallschäden versichert.
Aus- und Fortbildung
Da Feuerwehren die Aufgabe haben, erhebliche, unter Umständen lebens- und existenzbedrohende Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden, gehört zu deren Leistungsfähigkeit auch eine
ständige Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen. Die Gemeinde hat dafür Sorge zu
tragen, dass die Feuerwehrangehörigen das für ihre Tätigkeit notwendige Wissen und eine ausreichende praktische Erfahrung besitzen. Hieraus folgt auch eine Verpflichtung eines jeden Feuerwehrangehörigen, an Unterrichtsveranstaltungen und der praktischen Ausbildung sowie am
Ertüchtigungssport regelmäßig und gewissenhaft teilzunehmen.
Für die Ausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen sind die Regelungen in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) verbindlich. Die Ausbildung erfolgt auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene. Es gehört zum Unterhalten einer Feuerwehr, dass für das Fahren der Feuerwehrfahrzeuge zahlenmäßig genügend Feuerwehrangehörige mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis
vorhanden sind.
Zur personellen Fürsorgepflicht der Gemeinde gehört es auch, Sorge dafür zu tragen, dass nach
besonders belastenden Einsätzen geeignete Hilfe (z.B. Seelsorger) angeboten wird (Psychosoziale Unterstützung - PSU). Hierzu steht der Feuerwehr ein Einsatzkräfte-Nachsorge-Team
(EKNT) des Kreises zur Verfügung, welches im Bedarfsfall angefordert werden kann. In jedem
Zug gibt es zwei unterwiesene Feuerwehrangehörige, die als erster Ansprechpartner zur Verfügung stehen und das Team des Kreises im Bedarfsfall anfordern.
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Atemschutztauglichkeit
Sollen Feuerwehrangehörige als Atemschutzgeräteträger (AGT) eingesetzt werden, muss die
Atemschutztauglichkeit ärztlich festgestellt werden. Für die Untersuchung gilt die Richtlinie
G26.3. Weitere Anforderungen ergeben sich aus der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7).
Personalgewinnung
Wesentliche Stütze der langfristigen Nachwuchsgewinnung sind die Kinder- und Jugendfeuerwehr. Aus diesem Grund ist es notwendig, diese Einrichtungen weiter aufzubauen.
Die Mitgliedergewinnung sollte sich zukünftig nicht auf einzelne Veranstaltungen beschränken,
sondern ist ständig und fortlaufend zu betreiben. Durch regelmäßig stattfindende Brandschutzerziehung (z.B. in KiTa, Schulen) und wiederkehrend stattfindende Werbeaktionen auf Festen und
Veranstaltungen ist es möglich, der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr einen größeren Zulauf zu ermöglichen. Hierfür sind die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.
Parallel sollte verstärkt um Quereinsteigern (über 18 Jahren) geworben werden. Zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit kann insbesondere innerhalb der Gemeindeverwaltung sowie im
Bauhof um Quereinsteiger geworben werden.
Für Feuerwehrangehörige aus anderen Orten kann durch Vorhaltung einer zweiten Uniform am
Feuerwehrstandort des Arbeitgebers nachgedacht werden, um die Ausrückezeit zu verringern
und die Tagesverfügbarkeit zu erhöhen.
Hauptberufliches Personal
Die Feuerwehr Inden ist eine rein Freiwillige Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte i.S. § 10
BHKG.
Innerhalb der Gemeindeverwaltung wird die Feuerwehr jedoch durch eine Mitarbeiterin für u.a.
auch administrative Tätigkeiten im Bereich Feuerwehr unterstützt. Es ist zu prüfen, inwieweit die
Feuerwehr durch Intensivierung der administrativen Tätigkeiten (z.B. Dokumentation, Organisation, Personalverwaltung) von der Verwaltung der Gemeinde weiter entlastet werden kann.
Neben dem v.g. Verwaltungsaufwand hat in den vergangenen Jahren auch der zeitliche Aufwand
für Geräteprüfung, Transport von Einsatzmaterial (z.B. regelmäßiger Transport von Atemschutzgeräten oder Schutzkleidung), Brandschutzerziehung (z.B. in Schulen) o.ä. Tätigkeiten stark zugenommen. Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche
Maß hinaus Feuerdienst leisten, sollen auch zukünftig eine Aufwandsentschädigung erhalten.
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Personalreserve
Aufgrund unterschiedlicher, individueller Gegebenheiten können nicht alle Einsatzkräfte zu jedem
Einsatz erscheinen (z.B. Krankheit, Ortsabwesenheit, Verhinderung, etc.). Für jede Funktion ist
demnach eine Reserve einzuplanen, sodass die erforderliche Anzahl an Funktionen zu jeder Zeit
sichergestellt ist. Nach dem „Kommentar zum FSHG“12 von Klaus Schneider ist in der Regel eine
200 % Reserve zu bilden. Für die zu ermittelnde Gesamtstärke wird dieser Wert einer 200% Reserve angesetzt.
Zur Erreichung der notwendigen Funktionsstärken kann es auch zukünftig für bestimmte Einsatzstichworte erforderlich sein, mehrere Einheiten parallel und zeitgleich zu alarmieren.
In den nachfolgenden Tabellen werden anzustrebender Soll- und Ist-Stand der Einheiten gegenübergestellt. Der Soll-Stand stellt dabei die Mindeststärke zur Erfüllung der Schutzziele dar.
Insbesondere aufgrund Erfahrungen der Feuerwehr kann es erforderlich sein, weitere Kräfte, über die in den nachfolgenden Tabellen genannten Soll-Stärken hinaus, mit bestimmten
Funktionen und Qualifikationen auszubilden (z.B. zusätzliche Maschinisten / Führerscheine zur Besetzung weiterer Fahrzeuge bei größeren Schadensereignissen, bei Übungen
oder aus Motivationsgründen).
Leitung der Feuerwehr
Die Leitung der Feuerwehr soll auch zukünftig aus einem Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei
Stellvertretern bestehen. Alle sollen über die Ausbildung zum „Leiter einer Feuerwehr“ (F VI) verfügen.
12
Ehem. „Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfahlen, Kommentar für die Praxis, Klaus Schnei-
der“
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Löschzug 1
Der Löschzug 1 sollte bezogen auf die zu ermittelnde Gesamtstärke mindestens in der Lage sein,
eine Gruppe (1/8/9), zwei Staffeln (je 1/5/6) sowie eine Führungskomponente (1/0/0/1) zu besetzen. Hieraus ergeben sich insgesamt 22 Funktionen.
Einheit 1
Frenz
Reserven
IST Stärke
Differenz
Erf. Funktionen
SOLL Stärke
IST Stärke
Differenz
Erf. Funktionen
SOLL Stärke
IST Stärke
Differenz
Erf. Funktionen
SOLL Stärke
IST Stärke
Differenz
Gesamt
SOLL Stärke
aktive Mitglieder
Einheit 3
Inden / Altdorf
Erf. Funktionen
200% Reserve
Einheit 2
Lamersdorf
6
18
20
+2
6
18
15
-3
9
27
25
-2
22
66
60
-6
VF (F/B V) / höher
1
0
3*
ZF (F IV)
0
1
1
3
6
+3
1
2
6
3
-3
4
12
6
-6
Maschinist
1
3
8
Führerschein C
1
3
6
GF (F III)
1
TF (F II)
AGT
0
1
6
0
3
8
-4
6
3
8
+5
2
3
7
+4
2
3
3
2
6
4
12
+5
1
+3
1
1
3
6*
+3*
3
9
14
+5
5
+2
9
5
-4
7
21
14
-7
18
13
-5
14
42
27
-15
6
15
+9
4
12
31
+19
6
14
+8
4
12
27
+15
3
* inkl. 2 stv. Leiter der Feuerwehr
• Die erforderliche Soll-Gesamtstärke wird in Lamersdorf und Inden/Altdorf geringfügig unterschritten.
• Defizit an Truppführern und Atemschutzgeräteträger
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Löschzug 2
Der Löschzug 2 sollte bezogen auf die zu ermittelnde Gesamtstärke mindestens in der Lage sein,
zwei Staffeln (1/5/6) sowie eine Führungskomponente (1/0/0/1) zu besetzen. Hieraus ergeben
sich insgesamt 13 Funktionen. Eine weitere Staffel (1/5/6) rückt derzeit aus der Nachbargemeinde Niederzier an, sodass sich insgesamt 19 Funktionen ergeben.
Einheit 4
Lucherberg
Reserven
SOLL Stärke
IST Stärke
Differenz
Erf. Funktionen
SOLL Stärke
IST Stärke
Differenz
Erf. Funktionen
SOLL Stärke
IST Stärke
Differenz
aktive Mitglieder
Gesamt
Erf. Funktionen
200% Reserve
Einheit 6
Schophoven
6
18
19
+1
6
18
15
-3
16
36
34
-2
VF (F/B V) / höher
2*
0
ZF (F IV)
1
1
1
3
4*
+1*
GF (F III)
1
3
1
-2
1
3
2
-1
2
6
3
-3
TF (F II)
2
6
3
-3
2
6
5
-1
4
12
8
-4
AGT
4
12
6
-6
4
12
3
-9
8
24
9
-15
Maschinist
1
3
8
+5
1
3
8
+5
2
6
16
+10
Führerschein C
1
3
7
+4
1
3
7
+4
2
6
14
+8
* inkl. 1 stv. Leiter der Feuerwehr
• Die erforderliche Soll-Gesamtstärke wird in Schophoven geringfügig unterschritten.
• Defizit an Gruppen-/Truppführern sowie Atemschutzgeräteträger
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Personelle Maßnahmen:
Beseitigung der Defizite im Bereich Personalstärke sowie Aus- und Fortbildung (Anstreben des
Mindest-Soll-Zustandes), insbesondere bei Atemschutzgeräteträgern.
Zur Steigerung der körperlichen Fitness sollten Möglichkeiten angeboten werden, die gleichzeitig Motivation und Anerkennung für das Ehrenamt stärken (z.B. Nutzung öffentlicher oder
privater Einrichtungen, Sporthallen, Fitnesscentern).
Feuerwehrangehörige, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten
(z.B. Gerätepflege und -wartung) sollen auch zukünftig eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Praktische Ausbildungsmöglichkeiten sind zu intensivieren (z.B. Heißausbildungen).
Intensivierung allgemeiner personalgewinnender Maßnahmen (z.B. Werbeaktionen, Tag der
offenen Tür)
Die Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr sind als wichtige Möglichkeit der Personalgewinnung weiterhin zu fördern / zu unterstützen (z.B. Stellung von Fahrzeugen, Einrichtungen und Mitteln
zur Jugendpflege). Zur Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung soll die Präsenz der Jugendfeuerwehr weiterhin intensiviert werden (z.B. in Schulen, Kitas). Jugendbetreuer sollen in ihrer
Arbeit weiterhin intensiv unterstützt werden (z.B. Beschaffung von Fortbildungsunterlagen; Befreiung von Verwaltungsaufgaben).
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8.4.
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Fahrzeugkonzept
Allgemeines
• Für Großfahrzeuge der Feuerwehr beträgt die kalkulatorische Laufzeit gem. NKFRahmentabelle (Nutzungsdauer) des Landes NRW etwa 15-20 Jahre, für Kleinfahrzeuge etwa
6-10 Jahre.
• Eine tatsächliche Nutzungsdauer im feuerwehrtechnischen Dienst ist jedoch vom tatsächlichen
Fahrzeugzustand (Pflege, Wartung, etc.) sowie von der Nutzungshäufigkeit abhängig und
muss daher individuell betrachtet werden. Bei häufig eingesetzten Fahrzeugen (z.B. im ersten
Abmarsch) kann eine Ersatzbeschaffung bereits früher erforderlich sein, während weniger
häufig eingesetzte Fahrzeuge erst später ersatzbeschafft werden müssen.
• Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Nutzungsdauer für Großfahrzeuge etwa 20 – 25, für
Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF, ELW) von etwa 15 Jahren und für Kleinfahrzeuge
(PKW) von etwa 10 Jahre realistisch ist.
• Jeder der beiden Löschzüge soll in der Lage sein (sowohl bei einem Brand als auch bei einem
Verkehrsunfall) erste Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehört neben der Ausrüstung zur
Brandbekämpfung auch mind. ein Rüstsatz je Löschzug.
Auf der nachfolgenden Fahrzeugübersicht sind erforderliche Maßnahmen aufgeführt, mit denen
im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zu kalkulieren ist.
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Fahrzeugbezogene Maßnahmen:
Jede Einheit soll auch zukünftig über ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) verfügen. Durch
dieses Fahrzeug wird sichergestellt, dass bei Transportfahrten (z.B. Jugendfeuerwehr, Besorgungsfahrt) keine zeitliche Verzögerung beim Ausrücken entsteht, weil das Löschfahrzeug erst
den Standort anfahren muss. Weiterhin kann durch dieses Fahrzeug je Standort sichergestellt
werden, dass Kräfte zur Einsatzstelle nachrücken können, wenn das Löschfahrzeug bereits ausgerückt ist. In Frenz übernimmt diese Funktion der ELW.
Leitungsdienst
Neubeschaffung eines KdoW
Einheit 1 - Frenz
keine Maßnahmen erforderlich
Einheit 2 - Lamersdorf
Ersatzbeschaffung des LF10
Neubeschaffung eines MTF mit ABC-Ausstattung
Einheit 3 – Inden/Altdorf
MTF aus Einheit 2 ersetzt das LF10
Einheit 4 - Lucherberg
Neubeschaffung eines GW-L mit Ausstattung zur technischen Hilfe (z.B. Rüstsatz, Seilwinde)
Einheit 6 - Schophoven
LF10 wird durch ein HLF10 ersatzbeschafft
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8.5.
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Technik und Ausstattung
Schutzausrüstung
Die derzeitige Struktur soll grundsätzlich beibehalten werden. Die Schutzausrüstungen sind laufend und bedarfsgerecht neu zu beschaffen. Jeder Angehörige der Feuerwehr muss grundsätzlich über eine funktionstüchtige Einsatzuniform für die jeweils eingesetzten Zwecke haben, die
eine sichere Erfüllung der übertragenen Aufgaben gewährleistet.
Melde- und Alarmsysteme
Die derzeitige Struktur soll grundsätzlich beibehalten werden. Die bestehenden Melde- und
Alarmsysteme sind fortlaufend zu modernisieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.
Jedes aktive Feuerwehrmitglied soll über einen Funkmeldeempfänger verfügen, mit dem eine
einheitenbezogene Alarmierung sichergestellt ist. Die Sirenen sollen durch die Gemeinde funktionstüchtig gehalten werden, sodass diese als Redundanz sowie zur Warnung der Bevölkerung
eingesetzt werden können.
ABC-Ausstattung
Entsprechend § 3 BHKG unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei
solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Unglücksfälle im Sinne des Gesetzes sind insbesondere auch Schadensereignisse unter Beteiligung und / oder Freisetzung von ABCGefahrstoffen.
Aufgrund der Gefahrenanalyse der Gemeinde lässt sich feststellen, dass in den Gewerbe/Industriegebieten potentielle ABC-Gefahren vorhanden sind.
Für die Beherrschung dieser Gefahren gilt prinzipiell das Örtlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass
die Gemeinde zunächst allein zuständig ist. Zur zweckmäßigen Erfüllung einer gleichen Durchführung der Aufgaben hat das zuständige Ministerium die Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV
500) per Erlass in Kraft gesetzt, welche verbindliche Vorgaben über „Einheiten im ABC-Einsatz“
festlegt. Entsprechend dieser Vorschrift muss jede Feuerwehr in der Lage sein mindestens Erstmaßnahmen durchzuführen.
Da es in der ersten Einsatzphase vorkommen kann, dass Einsatzkräfte nicht über eine umfassende ABC-Ausbildung und ABC-Ausrüstung verfügen, können nicht alle erforderlichen Einsatz-
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maßnahmen sofort ergreifen werden. Sie können aber mindestens folgende Maßnahmen entsprechend der GAMS-Regel durchführen:
• Gefahr erkennen
• Absperren
• Menschenrettung durchführen
• Spezialkräfte alarmieren
Entsprechend § 2 (3) BHKG können Gemeinden und Kreise zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach dem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Soweit ein überörtlicher Bedarf besteht – insbesondere zur Abwehr von Großeinsatzlagen – unterhalten die Kreise zusätzliche Einheiten und
Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung (§ 4 Abs. 1 BHKG) und damit auch für
den ABC-Schutz.
Auf Kreisebene gibt es ein ABC-Konzept zwischen den Leitern der Feuerwehren im Kreis Düren
zur Durchführung von gemeinsamen und einheitlichen Abwehrmaßnahmen im Bereich der ABCGefahren im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. In diesem Konzept werden räumliche Gliederung, Fahrzeuge, technische Ausstattung und Personal festgelegt.
Zur Sicherstellung und weiteren Optimierung der landesweiten Gefahrenabwehr bei ABC-(Groß-)
Schadensereignissen werden im „ABC-Schutz-Konzept NRW“ darüber hinaus gehende Maßnahmen zur überörtlichen und landesweiten Hilfe festgelegt. Die durch das Land zur Verfügung
gestellten Ressourcen können zwar jederzeit auch im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr
durch Kommunen zusätzlich eingesetzt werden, sie entbinden dadurch jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht der Kommunen zur Vorhaltung eigener leistungsfähiger Gefahrenabwehrressourcen i.S. von § 3 Abs. 1 BHKG.
Wartung, Instandhaltung und Pflege von Fahrzeugen und Geräten
Die derzeitige Struktur soll grundsätzlich beibehalten werden. Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten soll auch zukünftig eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, um die Motivation für diese Tätigkeiten aufrecht zu erhalten. Weiterhin ist zu prüfen, an welchen Stellen das Ehrenamt mit derartigen Tätigkeiten entlastet werden kann (z.B. Hol- und Bringdienst des Kreises).
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Technische und ausstattungsbedingte Maßnahmen:
Die im ABC-Konzept des Kreises beschriebenen Ausstattungs- und Ausbildungsanforderungen sind einzuhalten und umzusetzen.
Es ist zu prüfen, inwieweit die Kommunikation (z.B. Rücksprachen mit der Leitstelle) durch
die Beschaffung von Mobiltelefonen verbessert werden kann.
Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten soll auch zukünftig eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, um die Motivation für diese Tätigkeiten aufrecht zu erhalten.
Es ist zu prüfen, an welchen Stellen das Ehrenamt mit Pflege- und Wartungstätigkeiten
entlastet werden kann (z.B. Hol- und Bringdienst des Kreises).
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9. Fortschreibung und Berichtswesen
Regelmäßige Fortschreibung
Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans verhalten sich dynamisch. Aus
diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan zu gegebener Zeit fortzuschreiben.
Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, dass bestimmte Maßnahmen bis zu ihrem Wirksamwerden
einen gewissen Vorlauf benötigen (z. B. Ausbildungsmaßnahmen). Gemäß § 3 Abs. 3 BHKG
NRW ist der Brandschutzbedarfsplan spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. In dieser Zeit
werden beispielweise Ausbildungsmaßnahmen i.d.R. abgeschlossen und ihre Wirkung kann beobachtet werden.
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans hat daher 2021 zu erfolgen.
Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit eines Brandschutzbedarfsplans
auftreten, werden mit den Kontrollen des Berichtswesens erkannt. Ggf. ist dann eine außerordentliche Fortschreibung durchzuführen.
Wesentliche Änderungen
Der Begriff „Wesentliche Änderungen“ sollte hier in Form einer Geringfügigkeitsschwelle, ab der
eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans durchzuführen ist, definiert
werden.
Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse (Mittelkürzungen oder –zuweisungen, Personalausfall, Schäden an Fahrzeugen oder Gebäuden, Änderungen in der Infrastruktur des betrachteten
Gebietes o. ä.) die Ziele des Brandschutzbedarfsplanes wesentlich verfehlt werden, ist eine Fortschreibung durchzuführen.
Wesentliche Änderungen sind u. a.:
•
wesentliche Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsgrades
•
wesentliche Nichteinhaltung der personal- bzw. materialbezogenen Mindesteinsatzstärke
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10. Anhänge
10.1. Abkürzungsverzeichnis
AGT
Atemschutzgeräteträger
ABC
ABC-Gefahrstoffe (atomar, biologisch, chemisch)
AGBF
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
C(CE)
Fahrerlaubnisklasse C bzw. (CE)
BHKG
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW
CO
Kohlenmonoxid
CSA
Chemikalienschutzanzug
ELW 1
Einsatzleitwagen
F III
Führungslehrgang Stufe III (Gruppenführer)
F IV
Führungslehrgang Stufe IV (Zugführer)
F V+
Führungslehrgang Stufe V oder höher (Führer von Verbänden)
FF
Freiwillige Feuerwehr
FwDV
Feuerwehr Dienstvorschrift
FM (SB)
Feuerwehrmann, Sammelbezeichnung
FSHG
Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (außer Kraft)
GF
Gruppenführer
GW-L
Gerätewagen Logistik
HLF
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
HuPF
Herstellungs- und Prüfungsrichtlinie für Feuerwehrschutzbekleidung
IdF
Institut der Feuerwehr in Münster
JF
Jugendfeuerwehr
KF
Kinderfeuerwehr
LdF
Leiter der Feuerwehr
LF
Löschgruppenfahrzeug
z.B. LF 8/6,
LF 10/6,
LF 16 TS
1. Zahlenangabe : Nennförderleistung der Feuerlöschkreiselpumpe
in x100 l/min
2. Zahlenangabe : Tankinhalt in x100 l
3. TS bedeutet, dass eine Tragkraftspritze mitgeführt wird
LZ
Löschzug
Ma
Maschinist
MTF
Mannschaftstransportfahrzeug
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Gemeinde Inden (Rheinland)
RW
Rüstwagen
TF
Truppführer(-führerin)
TH
Technische Hilfeleistung
TLF
Tanklöschfahrzeug
z.B. TLF 16/25,
TLF 16/24 Tr,
TLF 24/50
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1. Zahlenangabe : Nennförderleistung der Feuerlöschkreiselpumpe
in x100 l/min
2. Zahlenangabe : Tankinhalt in x100 l
3. Tr entspricht Truppbesatzung von 3 FM (SB)
TM
Truppmann(-frau)
WF
Werkfeuerwehr
ZF
Zugführer
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10.2. Gemeindeplan
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
10.3. Rasteranalyse
Planquadrat 1C
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, offenen Wohnbebauung,
Wald
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze, Tagebau
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 1D
Flächennutzung:
Landwirtschaft
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
II
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 2C
Flächennutzung:
Landwirtschaft
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Ortsverkehr, Wirtschaftsweg
Besonderheiten:
Tagebau
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
I
Gefahrenklasse ABC
II
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Planquadrat 2D
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, offenen Wohnbebauung
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze, Tagebau
Gefahrenklasse Brand
II
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 2E
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, Gewerbegebiet
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
III
Planquadrat 3D
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, offene Wohnbebauung
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Tagebau
Gefahrenklasse Brand
II
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Planquadrat 3E
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, Wald, Gewerbegebiet
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
III
Planquadrat 4A
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Ortsverkehr, Wirtschaftsweg
Besonderheiten:
Tagebau
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
II
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 4B
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, Gewerbebetriebe
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Ortsverkehr
Besonderheiten:
Tagebau
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Planquadrat 4C
Flächennutzung:
Landwirtschaft
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Ortsverkehr, Wirtschaftsweg
Besonderheiten:
Tagebau
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
I
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 4D
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
keine
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 4E
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, Wald
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Planquadrat 5A
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, Wald, offene Wohnbebauung
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
II
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 5B
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, Wald, offene Wohnbebauung, Gewerbebetriebe
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
keine
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 5C
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, See, offene Wohnbebauung
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
keine
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
9959CB 2. Fortschreibung BSBP Inden/TL/102.543
SAFE-TEC CONSULTING GmbH, 41564 Kaarst, 02131- 12 555 - 0
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Planquadrat 5D
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Ortsverkehr, Wirtschaftsweg
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
I
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 5E
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 6A
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, offene Wohnbebauung,
Gewerbebetriebe
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
9959CB 2. Fortschreibung BSBP Inden/TL/102.543
SAFE-TEC CONSULTING GmbH, 41564 Kaarst, 02131- 12 555 - 0
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Brandschutzbedarfsplan 2016 (2. Fortschreibung)
Gemeinde Inden (Rheinland)
Planquadrat 6B
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, offene Wohnbebauung,
Gewerbegebiet
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze
Gefahrenklasse Brand
III
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
III
Planquadrat 6C
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss, offene Wohnbebauung
Gebäude:
geringer Höhe
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze, See
Gefahrenklasse Brand
II
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
Planquadrat 6D
Flächennutzung:
Landwirtschaft, Fluss
Gebäude:
keine
Verkehrsstrukturen:
Kreis-/Land-/Bundesstraße, Ortsverkehr
Besonderheiten:
Gemeindegrenze, See
Gefahrenklasse Brand
I
Gefahrenklasse TH
III
Gefahrenklasse ABC
II
9959CB 2. Fortschreibung BSBP Inden/TL/102.543
SAFE-TEC CONSULTING GmbH, 41564 Kaarst, 02131- 12 555 - 0
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