Daten
Kommune
Inden
Größe
251 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
Inden, den 08.11.2017
Erläuterung zur
Vorlagen-Nr. 166/2017
Erläuterungen zur Berechnung der
Grabbereitungen bzw. Bestattungen - Gebühren 2018
Personalkosten (Verwaltung)
6.975 €
Die Personalkosten der Verwaltung basieren auf dem laufenden Personalbestand der Gemeinde Inden,
der mit den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für das Jahr 2018 hochgerechnet
wurde. Die Aufteilung der Personalkosten der Verwaltung erfolgt alljährlich nach aus Vorjahresdaten
ermittelten Arbeitszeitanteilen bei den Produkten, die die Gebühren betreffen.
Die höher kalkulierten Kosten im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen auf eine Anpassung an
die tatsächlichen Arbeitszeitgegebenheiten (hier: Veränderung der Personalorganisation) zurückzuführen.
Grabbereitungskosten Fremdfirma
10.300 €
Eine Firma aus Frenz führt seit dem 01. Oktober 2012 alle Sargbestattungen in der Gemeinde Inden
durch. Sämtliche Urnenbestattungen im Gemeindegebiet werden seit diesem Zeitpunkt von den Bauhof-Mitarbeitern
der Gemeinde Inden ausgeführt.
Geschäftsaufwendungen
88 €
Die Geschäftsaufwendungen werden ab dem Jahr 2015 nicht mehr bei den einzelnen Produkten, sondern
nur noch in einer Summe beim Produkt bzw. Kostenträger 010 111 002 geplant und verausgabt.
Bei der Gebührenbedarfsberechnung müssen jedoch nach dem Grundsatz der vollständigen Kostenerfassung auch die Geschäftsaufwendungen einkalkuliert werden.
Die Ermittlung der anteiligen Geschäftsaufwendungen erfolgt auf Basis eines prozentualen Anteils
des Istergebnisses am Gesamtergebnis der Geschäftsaufwendungen der Jahre 2011 - 2013.
Dieser prozentuale Anteil wird auf die Haushaltsansätze 2018 - 2022 angewendet und der Durchschnittswert
ermittelt.
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
1.720 €
In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten:
Sachkosten als 10%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten
und Gemeinkosten als 15%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten.
Angesichts der höher geplanten Personalkosten Bauhof für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr
sind diese Arbeitsplatzkosten entsprechend höher kalkuliert.
Kostenerstattung Fahrzeuge / Geräte (Bauhof)
Zur Ermittlung der Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte werden die Stundensätze der Fahrzeuge und Geräte
des Bauhofes ermittelt. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und aussagekräftigen Einsatzstunden
und Stundensätze der vorliegenden Jahre 2013 - 2016 ergeben sich nunmehr die als Durchschnitt
ermittelten, geplanten Kosten 2018 für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes.
690 €
Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung)
2.731 €
In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten:
Anteiliger Sachkostenzuschlag auf der Grundlage eines Pauschalwertes von 9.700 € pro Mitarbeiter und
pro Jahr und Gemeinkosten als 20%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten.
Angesichts der höher geplanten Personalkosten der Verwaltung für das Jahr 2018 im Vergleich zum
Vorjahr sind diese Arbeitsplatzkosten entsprechend höher kalkuliert.
Personalkosten (Bauhof)
6.880 €
Die kalkulierten Personalkosten 2018 basieren auf den durchschnittlichen Ist-Arbeitsstunden der Vorjahre 2013 - 2016.
Gemäß dieser Berechnung sind 190 Arbeitsstunden für das Jahr 2018 vorgesehen.
Diese Arbeitsstunden werden mit einem für das Jahr 2018 hochgerechneten (höheren) Stundensatz für
die Bauhofarbeiter i.H.v. 34,23 € pro Arbeitsstunde multipliziert. Hinzu kommen noch kalkulierte
Kosten für Bestattungen am Freitagnachmittag und Samstag i .H. v. 377 €.
Kalkulatorischen Abschreibungen
217 €
Die kalkulierten Abschreibungen basieren auf den Wiederbeschaffungszeitwerten.
Kalkulatorischen Zinsen (3%)
16 €
Die kalkulierten Zinsen basieren auf dem Restwert der Anschaffungs- und Herstellkosten und einem Zinssatz
i.H.v. 3%.
Verlustvortrag / Gewinnvortrag
0€
Aus den Vorjahren sind keine Vorträge zu berücksichtigen.
Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung
Im Rahmen der Bestattung fallen für Arbeiten des Bauhofes Kosten für ca. 1, 5 Stunden Arbeitszeit an.
Zudem müssen nach Ende der Nutzungszeit und vor einer Wiederbelegung evtl. vorhandene Schmuckurnen
und Aschereste aus der Kammer entfernt werden. Die Schmuckurnen werden geöffnet und die evtl.
vorhandenen Aschereste werden in einem anonymen Grabfeld beigesetzt. Die Schmuckurne wird als Abfall
entsorgt und die Kammer gereinigt. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten i. H. v. 250 € je Bestattung an.
250 €