Daten
Kommune
Inden
Größe
242 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, den 08.11.2017
Der Bürgermeister
Erläuterung zur
Vorlagen-Nr. 166/2017
Erläuterungen zur Berechnung der Gebühren 2018
für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen
Personalkosten (Verwaltung)
962 €
Die Personalkosten der Verwaltung basieren auf dem laufenden Personalbestand der Gemeinde Inden,
der mit den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für das Jahr 2018 hochgerechnet
wurde. Die Aufteilung der Personalkosten der Verwaltung erfolgt alljährlich nach aus Vorjahresdaten
ermittelten Arbeitszeitanteilen bei den Produkten, die die Gebühren betreffen.
Die etwas höher kalkulierten Kosten im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen auf eine Anpassung an
die tatsächlichen Arbeitszeitgegebenheiten (hier: Veränderung der Personalorganisation) zurückzuführen.
Unterhaltung Leichenhallen
1.800 €
Die Kosten für die Unterhaltung der Leichenhallen treten unregelmäßig, also nicht jedes Jahr bzw. in
unterschiedlicher Höhe auf. Deshalb wird der berücksichtigte Betrag als Durchschnitt der Istwerte
der Jahre 2011 bis 2016 ermittelt.
Bewirtschaftung Leichenhallen
2.950 €
Die kalkulierten Kosten für die Bewirtschaftung der Leichenhallen ergeben sich auf der Grundlage
des Durchschnitts der Haushaltsansätze für die Jahre 2018 - 2022.
Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen
0€
Im Jahr 2018 werden, wie auch in den Vorjahren, voraussichtlich keine Kleinteile angeschafft.
Geschäftsaufwendungen
12 €
Die Geschäftsaufwendungen werden ab dem Jahr 2015 nicht mehr bei den einzelnen Produkten, sondern
nur noch in einer Summe beim Produkt bzw. Kostenträger 010 111 002 geplant und verausgabt.
Bei der Gebührenbedarfsberechnung müssen jedoch nach dem Grundsatz der vollständigen Kostenerfassung auch die Geschäftsaufwendungen einkalkuliert werden.
Die Ermittlung der anteiligen Geschäftsaufwendungen erfolgt auf Basis eines prozentualen Anteils
des Istergebnisses am Gesamtergebnis der Geschäftsaufwendungen der Jahre 2011 - 2013.
Dieser prozentuale Anteil wird auf die Haushaltsansätze 2018 - 2022 angewendet und der Durchschnittswert
ermittelt.
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
0€
Der Bauhof ist in den Jahren 2013 bis 2017 (aktueller Stand) nicht im Bereich Leichenhallen und
Kühlzellen tätig gewesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieses in 2018 ebenfalls nicht der Fall ist.
Daher werden für das Jahr 2018 keine kalkulatorischen Kosten für "Arbeitsplatz Bauhof" zugrunde gelegt.
Kostenerstattung Fahrzeuge / Geräte (Bauhof)
In den Jahren 2013 bis 2017 (aktueller Stand) sind für die Bereiche Leichenhallen und
Kühlzellen keine Kosten für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs angefallen.
Es wird davon ausgegangen, dass dieses in 2018 ebenfalls nicht der Fall ist.
Daher werden für das Jahr 2018 keine kalkulatorischen Kosten für "Fahrzeuge/Geräte (Bauhof)" zugrunde gelegt.
0€
Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung)
377 €
In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten:
Anteiliger Sachkostenzuschlag auf der Grundlage eines Pauschalwertes von 9.700 € pro Mitarbeiter und
pro Jahr und Gemeinkosten als 20%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten.
Angesichts der höher geplanten Personalkosten der Verwaltung für das Jahr 2018 im Vergleich zum
Vorjahr sind diese Arbeitsplatzkosten entsprechend geringfügig höher kalkuliert.
Personalkosten (Bauhof)
0€
Der Bauhof ist in den Jahren 2013 bis 2017 (aktueller Stand) nicht im Bereich Leichenhallen und
Kühlzellen tätig gewesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieses in 2018 ebenfalls nicht der Fall ist.
Daher werden für das Jahr 2018 keine kalkulatorischen Kosten für "Personalkosten Bauhof" zugrunde gelegt.
Kalkulatorische Abschreibungen
22.335 €
Die kalkulierten Abschreibungen basieren auf dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Kalkulatorische Zinsen 3 %
Die kalkulierten Zinsen basieren auf dem Restwert der Anschaffungs- und Herstellkosten und einem Zinssatz
i.H.v. 3%. Die Verringerung der kalkulatorischen Zinsen des Jahres 2017 gegenüber dem Vorjahr resultiert
aus den im Zeitablauf geringeren Restwerten, die den Berechnungen der kalkulatorischen Zinsen zugrunde
liegen.
11.379 €