Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
94 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 08.11.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2017 Rat 13.12.2017 TOP Ein Ja Nein 164/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Beschlussentwurf: Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: 1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,53 € 2. Die Gebühr für Niederschlagwasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,89 € 3. Die beigefügte 5. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen. Begründung: Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Die Reduzierung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2018 ist zurückzuführen auf den geringer kalkulierten Unterhaltungsaufwand der Kanäle. Während bei den Kalkulationen der Jahre 2016 und 2017 von 500.000 € und 518.500€ ausgegangen wurde, beträgt der kalkulierte Aufwand für die Unterhaltung der Kanäle für das Jahr 2018 ca. 419.500 €. Die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2018 ist im Wesentlichen auf die geringeren Gesamtausgaben bei der Abwasserbeseitigung zurückzuführen. Während im Jahr 2017 noch von Gesamtausgaben i.H.v. 1.963.138 € ausgegangen wurde, betragen die kalkulierten Ausgaben im Jahr 2018 insgesamt 1.862.110 €. Dies entspricht einer Gesamtkostenreduzierung von ca. 110.000,- €. _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Abwasserbeseitigung Gebührenbedarfsberechnung (2) Abwasserbeseitigung Erläuterungen (3) Abwasserbeseitigung Betriebsabrechnungsbogen (4) Abwasserbeseitigung Kalkulation 2018 (5) Satzung Beschlussvorlage 164/2017 Seite 2