Daten
Kommune
Inden
Größe
167 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
5. Änderungssatzung
vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687)
und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
März 2013 (GV. NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 13. Dezember
2017 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen:
Artikel I
§ 4 (Schmutzwassergebühren)
Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,53 €.
§ 5 (Niederschlagswassergebühr)
Abs. 6 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 0,89 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1.
Artikel II
Diese 5. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember
2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom
10.12.2008 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 13. Dezember 2017
Langefeld
Bürgermeister