Daten
Kommune
Inden
Größe
271 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:37
Aktualisiert
10.11.17, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
Inden, den 08.11.2017
Erläuterungen zur VorlagenNr. 164/2017
Erläuterungen zur Berechnung der Abwasser - Gebühren 2018
Personalkosten (Verwaltung)
24.255 €
Die Personalkosten der Verwaltung basieren auf dem laufenden Personalbestand der Gemeinde Inden,
der mit den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für das Jahr 2018 hochgerechnet
wurde. Die Aufteilung der Personalkosten der Verwaltung erfolgt alljährlich nach aus Vorjahresdaten
ermittelten Arbeitszeitanteilen bei den Produkten, die die Gebühren betreffen.
Unterhaltung Kanäle
419.600 €
Für die Unterhaltung der Kanäle (Instandhaltungen, Ingenieurleistungen, Kanalreinigungen und die
Leistungen im Rahmen der SüwV) sind für das Jahr 2018 Aufwendungen von 482.000 € geplant. Der
Durchschnitt für die Jahre 2018 - 2022 beträgt 419.600 €. Der Ansatz der durchschnittlichen
Kosten soll dazu beitragen, in der Zukunft größere Gebührenschwankungen zu vermeiden.
Unterhaltung Pumpstationen
1.500 €
Angesichts der seit dem Jahr 2006 eindeutigen Rechtslage, wonach die Gemeinde Inden nach wie vor
wirtschaftlicher Eigentümer der Pumpstationen ist, ist sie somit auch zur Unterhaltung der Pumpstationen
verpflichtet. Der Unterhaltungsbedarf für die Pumpstationen im Jahr 2018 beträgt voraussichtlich 1.500 €.
Das entspricht den Kosten, die in den Jahren 2018 bis 2022 durchschnittlich geplant sind.
Ungezieferbekämpfung
250 €
Die kalkulierten Kosten des Jahres 2018 für die Ungezieferbekämpfung sind zur Bekämpfung
der Ratten mittels Gift in der Kanalisation vorgesehen und basieren auf den durchschnittlichen Ansätzen
der Jahre 2018 - 2022.
Bewirtschaftung Pumpstationen
7.400 €
Die kalkulierten Kosten des Jahres 2018 für die Bewirtschaftung der Pumpstationen basieren
auf der Grundlage der durchschnittlich geplanten Kosten der Jahre 2018 - 2022.
Beitrag Wasserverband Eifel-Rur
815.989 €
Der zu zahlende Kostenbeitrag an den Wasserverband Eifel-Rur (kurz: WVER) ist für das Jahr 2018 im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 3.542 € gesunken.
Nachrichtlich:
Die Verteilung des Beitrages des Wasserverbandes Eifel-Rur ( WVER ) auf die Schmutz- und
Niederschlagswasser-Gebühr erfolgt wie im Vorjahr im Verhältnis von knapp 63% für Schmutzwasser
und ca. 37% für Niederschlagswasser ( laut Vorgabe WVER ).
Abwasserabgabe
Die kalkulierte Abwasserabgabe für das Jahr 2018 beinhaltet:
- die Niederschlagspauschale für die Beseitigung von verschmutztem Niederschlagswasser
- die Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser in die Kläranlage Schophoven
- die Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser in die Kläranlage Eschweiler
- die Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser in die Kläranlage Krauthausen
Die kalkulierten Kosten des Jahres 2018 für die Abwasserabgabe basieren
auf der Grundlage der durchschnittlichen Haushaltsansätze der Jahr 2018 - 2022.
40.000 €
Beitrag Abwasserberatung
2.400 €
Aufgrund der notwendigen Beratungsleistungen in abwassertechnischen, organisatorischen und
rechtlichen Fragen sind für das Jahr 2018 Beitragskosten vorgesehen.
Die kalkulierten Kosten des Jahres 2018 für die Abwasserberatung basieren
auf der Grundlage der durchschnittlichen Haushaltsansätze der Jahr 2018 - 2022.
Geschäftsaufwendungen
11.200 €
Die Geschäftsaufwendungen werden seit dem Jahr 2015 nicht mehr bei den einzelnen Produkten, sondern
nur noch in einer Summe beim Produkt bzw. Kostenträger 010 111 002 geplant und verausgabt.
Bei der Gebührenbedarfsberechnung müssen jedoch nach dem Grundsatz der vollständigen Kostenerfassung auch die Geschäftsaufwendungen einkalkuliert werden.
Die Ermittlung der anteiligen Geschäftsaufwendungen erfolgt auf Basis eines prozentualen Anteils
des Istergebnisses am Gesamtergebnis der Geschäftsaufwendungen der Jahre 2011 - 2013.
Dieser prozentuale Anteil wird auf die Haushaltsansätze 2018 - 2022 angewendet und der Durchschnittswert
ermittelt.
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
2.225 €
In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten:
Sachkosten als 10%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten
und
Gemeinkosten als 15%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten.
Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte (Bauhof)
4.400 €
Zur Ermittlung der Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte werden die Stundensätze der Fahrzeuge und Geräte
des Bauhofes ermittelt. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und aussagekräftigen Einsatzstunden
und Stundensätze der vorliegenden Jahre 2013 bis 2016 ergeben sich nunmehr die als Durchschnitt
ermittelt, geplanten Kosten 2018 für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes.
Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung)
8.852 €
In diesen Arbeitsplatzkosten sind auf der Grundlage der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement ( kurz: KGSt ) enthalten:
Anteiliger Sachkostenzuschlag auf der Grundlage eines Pauschalwertes von 9.700 € pro Mitarbeiter und
pro Jahr und
Gemeinkosten als 20%-iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten
Personalkosten (Bauhof)
8.900 €
Die kalkulierten Personalkosten 2018 basieren auf den durchschnittlichen Ist-Arbeitsstunden der Vorjahre 2003 bis 2016.
Für das Jahr 2018 sind unter Berücksichtigung dieser Werte 259 Arbeitsstunden vorgesehen.
Diese Arbeitsstunden werden mit einem für das Jahr 2018 hochgerechneten (höheren) Stundensatz für
die Bauhofarbeiter i.H.v. 34,23 € (Vorjahr 33,60 €) pro Arbeitsstunde multipliziert.
Kalkulatorischen Abschreibungen
Die kalkulierten Abschreibungen basieren auf dem Wiederbeschaffungszeitwert .
314.574 €
Kalkulatorischen Zinsen (6%)
146.300 €
Die kalkulierten Zinsen basieren auf den Restwerten der Anschaffungs- und Herstellkosten und einem
Zinssatz i.H.v. 6%. Die Verringerung der kalkulatorischen Zinsen des Jahres 2018 gegenüber dem
Vorjahr resultiert aus den im Zeitablauf geringeren Restwerten, die den Berechnungen der kalkulatorischen
Zinsen zugrunde liegen.
Nachrichtlich:
Die Kanäle in den Neu-Bebauungsplan-Gebieten "Waagmühle" und "Gut Müllenark"
erhöhen die kalkulatorischen Zinsen nicht, weil diese Kanalbaumaßnahmen zu 100% durch
RWE finanziert werden.
Verlustvorttrag
54.265 €
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 enthält einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Dieser setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag i. H. v. 65.557 € im Bereich Schmutzwasser und einem
einem Überschuss im Bereich Niederschlagswasser i. H. v. 11.292.€.
Gemeindeanteil öffentlicher Flächen für Niederschlagswasser
256.715 €
Der Gemeindeanteil der öffentlichen Bedarfsflächen orientiert sich seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr nicht mehr an der Höhe der gesamten Kosten für die Abwasserbeseitigung, sondern nur noch
an der Höhe der Gesamtkosten für die Niederschlagswasserbeseitigung.
Außerdem wurde dieser Anteil mit der Einführung der Niederschlagswassergebühr ermittelt und beträgt
aktuell ca. 35%. Allerdings ist dieser Gemeindeanteil nicht wie in den Jahren der einheitlichen
Abwassergebühr als eine zahlungswirksame Einnahme zu verstehen. Denn bei der Ermittlung der
Niederschlagswasser-Gebühr werden deren gesamten Kosten durch die abflußwirksame Gesamtfläche,
d.h. private und öffentliche Flächen, dividiert. Nur durch diese Berechnung ergibt sich für den Gebührenzahler
bereits eine geringere Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers.
Ein Abzug des Gemeindeanteils von den Gesamtausgaben für Niederschlagswasser ( bei den Einnahmepositionen ) würde zu einer unzulässigen Doppelentlastung des Gebührenzahlers führen.
Voraussichtlicher Frischwasserverbrauch 2018 in qbm
308.900
Auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs für den Zeitraum von 2011 bis 2017 resultiert ein
durchschnittlicher Frischwasserverbrauch von rund 308.900 cbm.
Voraussichtliche abflußwirksame Gesamtfläche 2018 in qm
Seit der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr werden die abflußwirksamen Gesamtflächen
ständig neu ermittelt. Durch die Neuansiedlung in den Baugebieten erhöht sich die abflusswirksame Gesamtfläche.
864.800