Daten
Kommune
Inden
Größe
337 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE INDEN
17. Änderung des Flächennutzungsplans
Begründung
April 2017
ARBEITSSTAND
1
Inhalt
Ausgangssituation ............................................................................. 2
1
1.1
Lage des Plangebietes ............................................................... 2
1.2
Anlass und Ziele der der Flächennutzungsplanänderung .......... 2
1.3
Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes ....... 3
1.4
Grundlage des Verfahrens ......................................................... 3
1.5
Planverfahren ............................................................................. 4
2.
Übergeordnete Planungen und Vorbereitende verbindliche
Bauleitpläne ....................................................................................... 4
2.1
Regionalplanung ......................................................................... 4
2.2
Flächennutzungsplan ................................................................. 4
2.3
Landschaftsplan.......................................................................... 4
3
Bestandssituation .............................................................................. 4
3.1
Städtebauliche Struktur .............................................................. 4
3.1
Verkehr ....................................................................................... 5
3.2
Infrastrukturelle Versorgung ....................................................... 5
3.3
Bodenbelastung .......................................................................... 5
3.4
Bodendenkmal ............................................................................ 6
4
Immissionen ....................................................................................... 7
4.1
Verkehrslärm / Gewerbelärm...................................................... 7
4.2
Immissionen aus dem Tagebau ................................................. 7
5
Städtebauliches Konzept ............................................................ 8
5
Planinhalte ......................................................................................... 9
5.1
Art der baulichen Nutzung .......................................................... 9
5.2
Hauptversorgungsleitungen ........................................................ 9
5.3
Hinweise ..................................................................................... 9
6
Flächenverteilung ............................................................................ 10
7
Bodenordnung ................................................................................. 10
8
Wirtschaftlichkeit / Kosten................................................................ 10
9
Gutachten ........................................................................................ 10
10
Umweltbericht .................................................................................. 10
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2
1 AUSGANGSSITUATION
1.1 Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Allgemeinen Siedlungsbereich im Süden der
Gemeinde Inden und soll an den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/
Altdorf angeschlossen werden.
Der Geltungsbereich umfasst die südlich an die Bebauung der Römerstraße
und südwestlich der Geuenicher Straße grenzenden Flächen.
Die so abgegrenzte Fläche besitzt eine Größe von ca. 31.613 m².
Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung im Maßstab 1:5000 zu entnehmen.
1.2 Anlass und Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Eine Entwicklung dieser Fläche an diesem Standort erfolgt aus Gründen des
starken Bauinteresses, insbesondere von familiengerechten Wohnformen im
Rahmen der Gemeindeentwicklung von Inden. Um der starken Nachfrage an
Baugrundstücken gerecht zu werden, soll eine Ergänzung der bestehenden
Struktur mit Ausbildung eines abschließenden Siedlungsrandes erfolgen.
Ein Innenentwicklungspotenzial im Siedlungsbereich Inden/ Altdorf Lucherberg ist nur in einem geringen Umfang vorhanden. Alternativstandorte
im Bereich des Allgemeinen Siedlungsbereiches Inden/ Altdorf sind derzeit
sieben Baulücken. Von diesen sind vier liegenschaftlich verfügbar. Des Weiteren gibt es eine innerörtliche Wiesenfläche in Lucherberg mit 3.500 m², die
jedoch liegenschaftlich nicht verfügbar ist. In der an den Allgemeinen Siedlungsbereich angrenzenden Ortschaft Frenz sind zur Zeit fünf Baulücken
vorhanden, die aber ebenfalls liegenschaftlich nicht verfügbar sind. Ein
maßgeblicher Gebäudeleerstand ist nicht vorhanden. Tauschflächen stehen
ebenfalls nicht zur Verfügung. Lediglich die im Südosten beiderseits der
Wehebachaue gelegenen Flächen „An der Waagmühle“, für deren nordöstliche Teilfläche 2004 ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, ermöglichten eine
Entwicklung der Hauptortslage.
Das Plangebiet befindet sich im Allgemeinen Siedlungsbereich im Süden der
Gemeinde Inden und soll an den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/
Altdorf mit ca. 55 neuen Grundstücken angeschlossen werden.
Ziel ist dabei, die vorhandenen Strukturen im nördlichen Bereich des Plangebietes fortzuführen und nach Süden hin einen Übergang von den historisch geprägten Dorfstrukturen durch eine wohnbauliche Ergänzung mit Nutzungsstaffelung vom bestehenden Dorfgebiet über die geplante Ergänzung
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des Dorfgebietes hin zu einem durchgrünten Wohngebiet im Übergang zur
Landschaft zu schaffen.
Allgemeine Ziele:
•
•
•
•
Schutz der bestehenden Nutzungen
Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen,
Stärkung der Eigenentwicklung des Ortes, um damit eine positive
Bevölkerungsentwicklung zu ermöglichen und die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in ihrem Bestand zu sichern,
Weiterentwicklung des Ortes auch vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung des Indesees
Die Ausweisung des neuen Baugebietes ist damit ein wesentlicher Beitrag
zur nachhaltigen Wohnraum- und Daseinsversorgung der Gemeinde Inden.
Der Standort eignet sich zur Erreichung dieser Ziele sehr gut, zumal der
Anschluss an die vorhandene, technische Infrastruktur wie Abwasser, Wasser, Strom und sonstige Medien über das vorhandene, angrenzende Straßen- und Lagenetz verwirklicht werden kann.
Städtebauliche Ziele:
•
•
•
eine städtebaulich verträgliche und geordnete bauliche Ergänzung
des vorhandenen Siedlungskörpers,
Wahrung dörflicher Strukturen durch Zulassung dorfgebietstypischer
Nutzungen
die wohnbauliche Ergänzung des Dorfgebietes
Zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gehören neben der Sicherung der
Lebens- und Wohnqualität für die bereits ansässigen Bürgerinnen und Bürger u.a. auch die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung,
die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie die
Ermöglichung von Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung.
Die Gemeinde Inden ist aufgrund o.g. Aspekte bestrebt, ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnbauflächen und Wohnraum vorzuhalten und somit eine
nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung sicherzustellen und zu fördern.
1.3 Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden stellt die Flächen im Plangebiet als Flächen für Landwirtschaft dar. Um die Umsetzung
des dieser Flächennutzungsplanänderung zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeptes sicherzustellen und damit eine geordnete städtebauliche
Entwicklung zu gewährleisten sowie Planungsrecht für diese Entwicklungsmaßnahmen zu schaffen, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung dieses Flächennutzungsplanänderung für die geplante Entwicklung erforderlich.
Im Parallelverfahren dazu erfolgt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Inden.
1.4 Grundlage des Verfahrens
Die Grundlage des Verfahrens besteht im Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl I I 132, in der derzeit gültigen Fassung.
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1.5 Planverfahren
Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß
§ 5 BauGB. Dabei wird die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8
Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 35 „Am Lützeler
Hof“ durchgeführt.
Diese Flächennutzungsplanänderung unterliegt der Pflicht einer Umweltprüfung.
2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND VORBEREITENDE VERBINDLICHE BAULEITPLÄNE
2.1 Regionalplanung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen aus dem Jahr 2003 mit Ergänzungen (Stand Oktober 2016) wird der
Planbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ dargestellt.
Südlich des Plangebietes schließen sich zunächst „Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche“ und dann Verkehrsinfrastruktur an.
2.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Inden stellt die Flächen im
Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Dieselbe Nutzung schließt sich auch im Westen und Süden an. Im Nordwesten sind Flächen für Wald und Gewerbegebiete dargestellt. Im Norden
grenzt an das Plangebiet ein Dorfgebiet, während im Westen Wohnbauflächen und Grünflächen mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt sind.
Durch das Plangebiet führt zudem eine unterirdische Hauptversorgungsleitung in Ost-West-Richtung. Darüber hinaus tangiert eine von Südwesten
nach Nordosten verlaufende Richtfunkstrecke das Plangebiet. Der Nordwesten des Plangebiets wird von dem dazugehörigen Schutzstreifen überdeckt.
2.3 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb eines Landschaftsplanes. Der Landschaftsplan Ruraue grenzt östlich an das Plangebiet an.
3 BESTANDSSITUATION
3.1 Städtebauliche Struktur
Situation innerhalb des Plangebiets
Das Plangebiet ist derzeit von einer ausschließlichen landwirtschaftlichen
Nutzung geprägt. Gehölzbestände sind nicht vorhanden. Das Plangebiet ist
fast eben.
Situation außerhalb des Plangebiets
Der allgemeine Siedlungsbereich von Inden/ Altdorf ist im Westen durch die
Auen- und Schutzbereiche der Inde, im Norden durch die künftige Abbaukante des Tagebaus Inden II sowie die Goltsteinkuppe und im Osten durch
die Lucherberger Halde und den Tagebau in seiner Ausdehnung begrenzt.
Im Süden erfolgt die Begrenzung durch die Autobahn sowie die begleitende
Hochspannungsleitungstrasse.
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An das Plangebiet grenzen unterschiedliche Nutzungsstrukturen an. Während sich im Norden an der Römerstraße Wohngebäude mit landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben und einem Gartenlandschaftsbaubetrieb im
südlichen Teil des Grundstücks befinden, schließt sich im Osten ein Wohngebiet mit einer Obstwiese im Süden an. Im Westen befindet sich hinter
einem Streifen Schutzgrün ein Gewerbegebiet.
3.1 Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr
Über die in ca. 200 m Entfernung nördlich zum Plangebiet gelegene Haltestelle „Inden (Rheinland), Indener Straße“ besteht eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die dort verkehrenden Buslinien 107, 216, 234, 294 und 296 und RUFBUS F schaffen, unter
Berücksichtigung der Lage des Plangebietes in Randlage zu Verdichtungsräumen, in einem ausreichend dichten Takt umsteigefreie Verbindungen
nach Jülich, Düren und Langerwehe. Darüber hinaus ist eine Anbindung des
Plangebiets an das regionale Schienennetz über die Bahn gewährleistet,
deren nächster Haltepunkt in Langerwehe in ca. 3 km Entfernung zu erreichen ist.
Motorisierter Individualverkehr
Die äußere Erschließung erfolgt über die Friedens- und die Geuenicher
Straße, die den Anschluss an den Hauptort Inden/Altdorf sicher stellen. Diese beiden Straßen werden nördlich des Plangebiets von der Römerstraße
verbunden. Die Kreuzstraße verbindet das Plangebiet mit dem Wohngebiet
„Waagmühle“ im Osten. Die Friedensstraße stellt außerdem eine direkte
Wegeverbindung (über die BAB4) nach Langerwehe dar. Die nächsten Auffahrten der BAB4 „Luchem“ (Langerwehe) und „Weisweiler“ befinden sich
ca. 2-3 km entfernt und stellen die direkte Verbindung mit dem überregionalen Verkehrsnetz her.
3.2 Infrastrukturelle Versorgung
Kindertagesstätten, Grund- und Hauptschulen befinden sich in Inden/Altdorf
und Lucherberg. Einzelhandelseinrichtungen sind in Inden/Altdorf in einer
Entfernung von ca. 1.500 m vom Plangebiet vorhanden.
Das Plangebiet wird über das Straßennetz an die Ver- und Entsorgungsleitungen und -trassen der umgebenden Wohngebiete angebunden.
Eine Vorprüfung des Entwässerungssystems (Gutachten Karl Berger, Tiefund Ingenieurbau: Aktenvermerk Bebauungsgebiet Lützeler Hof, Entwässerungsplanung, 03.02.2017 und Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren vom 12.04.2017) ergab, dass die Entwässerung per Trennsystem mit
Staukanal für N= 0,01 zu erfolgen hat. Diese Lösung berücksichtigt auch die
Vorgabe der Gemeinde Inden, auftretenden Starkregenereignissen entgegen zu wirken und für entsprechende Ableitungen Vorsorge zu treffen.
Diesbezüglich erfolgte bereits eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.
Das Schmutz-und Regenwasser kann über das vorhandene Kanaltrennsystem des Plangebietes „Waagmühle“ abgeleitet werden.
3.3 Bodenbelastung
Altlasten
Altlastenverdachtsflächen oder Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt.
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Kampfmittel
Laut Untersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) (Abschlussbericht 04.05.2017) gibt es Hinweise auf die eventuelle Existenz von
Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln. Nur eine Teilfläche von 27.558 m²
zwischen Friedensstraße und Geuenicher Straße wurde auf Grund von Störfaktoren im Erdreich geräumt. Es ist nicht auszuschließen, dass noch
Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden,
sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde,
die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Diesbezüglich wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan Nr.
35 „Lützeler Hof“ aufgenommen.
3.4 Bodendenkmal
Funde von Ziegel- und Scherbenkonzentration im Plangebiet zeugen von
der Existenz von Überresten eines römischen Landgutes als auch von vorgeschichtlichen Siedlungsresten.
Das Plangebiet liegt westlich des Wehebachs auf den fruchtbaren Böden
der Jülicher Lössbörde. Diese fruchtbaren Böden in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung boten für das Plangebiet seit der Frühen Jungsteinzeit (ca. 5500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit
wurde die Jülicher Lössbörde intensiv landwirtschaftlich genutzt und besiedelt, wie die zahlreichen bekannten Fundstellen in dieser Landschaft belegen.
In Höhe des Plangebietes verläuft nach Hagen (Die Römerstraßen des
Rheinprovinz, 1923) in Nord-Süd-Richtung die römische Straßentrasse, die
vom Vicus Gressenich zum Viocus Jülich führt. In der Nähe dieser Straßentrassen finden sich oftmals römische Landgüter (Villae rusticae).
1990 wurde innerhalb des Plangebietes durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Begehungen durchgeführt, die eine unspezifische Streuung
römischer Scherben erbrachte. Südlich des Plangebietes liegen dagegen
durch eine römische Ziegel- und Scherbenkonzentration konkrete Hinweise
auf Reste eines römischen Gebäudes vor. In Höhe der BAB A4 wurden bei
der archäologischen Begleitung der RWE Fernwärmeleitung ein vorgeschichtliches Urnengrab gefunden und bei der WINGAS-Leitung ein römisches Brandschüttungsgrab.
Römische Siedlungsstellen sind dagegen anhand des umfangreicheren
Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine,
römische Ziegelfragmente und Scherben lassen darauf schließen, dass hier
Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von
denen sich nur noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. Römische
Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen,
Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter waren durch ca. 2 m
tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwällen begrenzt, die zum
Schutz gegen das Eindringen von Tier und Mensch dienten. Die Größe dieser Landgüter lag zwischen einem und sechs Hektar. Häufig finden sich
gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen.
Im November 2015 wurde eine Prospektion (Feldbegehung mit
Einzelfundeinmessung) durch die Fa. Archeonet im südlichen Teilbereich
des Plangebiets durchgeführt. Neben einem römischen Gebäudegrundriss
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wurden mehrere Brandgräber, ein Töpferofen und fundreiche Gruben nachgewiesen. Diese Funde wurden aufgrund der Schutzwürdigkeit als Bodendenkmal eingetragen.
Das Bodendenkmal wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 35
„Lützeler Hof“ nachrichtlich übernommen und darüber hinaus entsprechende
Hinweise zum Schutz des Denkmals aufgenommen.
Demzufolge wird den Belangen des Denkmalschutzes im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanverfahrens ausreichend Rechnung getragen.
4 IMMISSIONEN
4.1 Verkehrslärm / Gewerbelärm
Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 35 wurden die
Auswirkungen des Straßenverkehrslärms, ausgehend von der ca. 170 m
zum Plangebiet entfernten BAB 4 gutachterlich untersucht (Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag, Ingenieurbüro Dipl.-Ing S. Kadansky Sommer,
September 2014). Im Ergebnis wurde bezüglich des Verkehrslärms festgestellt, dass zur Nachtzeit flächendeckend im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete und für Misch- / Dorfgebiete nachts trotz der umfangreichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der
Nordseite der A 4 nicht eingehalten werden können. Mit zunehmendem Abstand zur A 4 nimmt die Beaufschlagung im Plangebiet ab.
Im o.g. Bebauungsplan werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
festgesetzt, um nach Umsetzung der Planung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
Des Weiteren wurde auch zu den gewerblichen Nutzungen nordwestlich des
Plangebietes eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt (Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag, Ingenieurbüro Dipl.-Ing S. Kadansky Sommer,
September 2014). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Plangebiet keine
schädlichen Umwelteinwirkungen aus Geräuschen, die den vorhandenen
Betriebsgeländen zuzuordnen sind, zu erwarten sind.
Im Hinblick auf die gewerblichen Immissionen werden die zulässigen Richtwerte der TA Lärm für Dorfgebiete wie auch für Allgemeine Wohngebiete
eingehalten bzw. unterschritten. Somit sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten.
Eine neue Untersuchung wird derzeit erstellt.
4.2 Immissionen aus dem Tagebau
Die Gemeinde Inden liegt südlich des Braunkohlentagebaus Inden. Im Zuge
der Erstellung des Rahmenbetriebsplans Inden wurden auch die Auswirkungen der nachfolgend beschriebenen tagebaubedingten Immissionen auf die
umliegenden Ortschaften untersucht.
Die nachfolgenden, mit dem Betrieb des Braunkohlentagebaus Inden im
Zeitraum von 2010 bis zu seiner Auskohlung voraussichtlich verbundenen
Immissionen wurden gemäß der Vorgaben des § 52 BundesImmissionsschutzgesetz (BlmSchG) umfassend untersucht:
•
•
•
•
•
Lichtimmissionen
Erschütterungen
Geruchsimmissionen
Luftverunreinigungen (Immission von Grob- und Feinstaub)
Schallimmissionen
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Nach gutachterlicher Aussage führen die oben genannten Immissionen unter Voraussetzung der bereits erfolgten und weiterhin geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bereich des Braunkohlentagebaus
zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen.
Ein entsprechender Hinweis wurde in den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 35 „Lützeler Hof“ aufgenommen.
5 Städtebauliches Konzept
Der Entwurf sieht ein neues, durchgrüntes Wohnquartier auf ca. 35.212 m²
mit Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Geschossen auf ca. neuen
55 Grundstücken vor. Das Plangebiet stellt einen Teilbereich des städtebaulichen Entwurfs dar.
Im Konzept stellt das Neubaugebiet eine Ergänzung an die bestehenden
Wohngebäude mit größtenteils landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben
in Form von Hallen auf den Grundstücken entlang der Römerstraße dar.
Diese dorfgebietsprägenden Nutzungen gilt es zu erhalten.
Der Entwurf beabsichtigt, nach Süden hin einen Übergang von den bestehenden, historisch geprägten Dorfstrukturen, die sich u.a. durch speziellere
Nutzung wie Landwirtschaft ausprägen, durch eine verdichtete wohnbauliche Ergänzung als „Pufferzone“ und über ein durchgrüntes Wohngebiet in
die Landschaft zu schaffen. Die Nutzungsstaffelung, nach Süden von ihrer
Vielfalt abnehmend, sichert die stufenweise „Beruhigung“ der Gebiete.
Rückgrat des Entwurfs bildet die neue Ost-Westverlaufende Verkehrsfläche
zwischen der Friedensstraße und Geuenicher Straße, die im Osten an die
Kreuzstraße anschließt. Die Aufweitung des Straßenraums in der Mitte dient
der Bildung eines begrünten „Angers“ als Quartiersmittel- und sozialen
Treffpunkt und der Unterbringung von Besucherstellplätzen. Die Aufenthaltsqualität auf den Planstraßen wird durch den Ausbau als verkehrsberuhigte Fläche gesichert. Von dieser Achse aus gehen vier Erschließungsstichstraßen nach Süden ab. Nördlich der Achse schließt sich nach einer
Reihe von Grundstücken parallel ein Grünstreifen und ein Wirtschaftsweg
an, der die angrenzenden (Bestands-) Grundstücke auch von hinten für
Wirtschaftsfahrzeuge oder Müllfahrzeuge erschließt. Die Grundstücke auf
dem bisher brachliegenden Grundstück zwischen Wirtschaftsweg, Römerstraße und den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben werden durch
einen Erschließungsstich von der Römerstraße aus angebunden. Die von
Nord nach Süd verlaufende fußläufige Wegeverbindung sowie die öffentlichen Grünflächen als Ortseinfriedung sollen dem Quartier zusätzliche
Durchlässigkeit und Durchgrünung ermöglichen.
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Städtebaulicher Entwurf, nicht maßstäblich
5 PLANINHALTE
5.1 Art der baulichen Nutzung
Wohnbauflächen
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird für den überwiegenden,
südlichen Teil der Flächen innerhalb des Plangebietes die derzeitige Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche geändert. Die
so dargestellte Fläche besitzt eine Größe von ca. 23.191 m².
Dorfgebiet
Zwischen der Wohnbaufläche im südlichen Plangebiet und dem nördlich
angrenzenden, bestehenden Dorfgebiet an der Römerstraße wird die derzeitige Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft in Dorfgebiet geändert.
Die neue Dorfgebiets-Fläche mit einer Größe von ca. 8.422 m² dient als
Ergänzung zum gesamten Dorfgebiet in Inden/ Altdorf. Damit wird dem Bedürfnis Rechnung getragen, den dörflichen Charakter und eine Erweiterung
dorfgebietstypischer Nutzungen mit Wohnen zu vereinbaren. Insofern bildet
das neue Dorfgebiet vor dem Hintergrund eines Bestrebens von wohnbaulicher Verdichtung im „Dorfgebiet-Kontext“ eine Pufferzone zwischen dem
bestehenden Dorfgebiet und der neuen Wohnbaufläche im Süden des Plangebiets.
5.2 Hauptversorgungsleitungen
Die Darstellung der unterirdischen Hauptversorgungsleitung, die das Plangebiet in Ost-West-Richtung quert (s. 2.2), wird aus dem wirksamen
Flächnnutzungsplan übernommen.
5.3 Hinweise
Die von Südwesten nach Nordosten verlaufende Richtfunkstrecke sowie die
zugehörigen Schutzstreifen werden ebenfalls aus dem wirksamen Flächen
nutzungsplan übernommen.
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6 FLÄCHENVERTEILUNG
Der Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 31.613 m² mit folgender Unterteilung:
Wohnbauflächen
23.191 m²
Dorfgebiet (MD)
8.422 m²
7 BODENORDNUNG
Die Flächen innerhalb des Plangebietes befinden sich weitgehend im Besitz
des Vorhabenträgers, der RWE Power AG. Bodenordnende Maßnahmen
gemäß § 45 ff. BauGB sind nicht erforderlich.
8 WIRTSCHAFTLICHKEIT / KOSTEN
Für die Erarbeitung der Bauleitpläne entstehen der Gemeinde Inden keine
Kosten, da diese von dem Investor übernommen werden.
9 GUTACHTEN
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurden folgende Gutachten und sonstige Unterlagen berücksichtigt:
•
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•
•
•
Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer:
Schallimmissionstechnische Beratung / Stellungnahme im Rahmen
der Bauleitplanung nach DIN 18005 / TA Lärm: Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen aus vorhandenen Gewerbebetrieben nordwestlich des Baugebietes. 09.09.2014
Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer:
Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der
Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden Bundesautobahn 4 (BAB 4). 01.09.2014
RWE Power Aktiengesellschaft: Tagebau Inden- 2. Änderung des
Rahmenbetriebsplanes vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom
21.05.1990,17.12.1990
Planungsgruppe Scheller: Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I
- Screening). Datum??01.03.2017???
Planungsgruppe Scheller: Landschaftspflegerischer Begleitplan/
Eingriffsbilanzierung Datum??20.03.2017???
Inden, den __.__.2017
10 UMWELTBERICHT
s. Anlage
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