Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
337 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10

Inhalt der Datei

GEMEINDE INDEN 17. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung April 2017 ARBEITSSTAND 1 Inhalt Ausgangssituation ............................................................................. 2 1 1.1 Lage des Plangebietes ............................................................... 2 1.2 Anlass und Ziele der der Flächennutzungsplanänderung .......... 2 1.3 Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes ....... 3 1.4 Grundlage des Verfahrens ......................................................... 3 1.5 Planverfahren ............................................................................. 4 2. Übergeordnete Planungen und Vorbereitende verbindliche Bauleitpläne ....................................................................................... 4 2.1 Regionalplanung ......................................................................... 4 2.2 Flächennutzungsplan ................................................................. 4 2.3 Landschaftsplan.......................................................................... 4 3 Bestandssituation .............................................................................. 4 3.1 Städtebauliche Struktur .............................................................. 4 3.1 Verkehr ....................................................................................... 5 3.2 Infrastrukturelle Versorgung ....................................................... 5 3.3 Bodenbelastung .......................................................................... 5 3.4 Bodendenkmal ............................................................................ 6 4 Immissionen ....................................................................................... 7 4.1 Verkehrslärm / Gewerbelärm...................................................... 7 4.2 Immissionen aus dem Tagebau ................................................. 7 5 Städtebauliches Konzept ............................................................ 8 5 Planinhalte ......................................................................................... 9 5.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................... 9 5.2 Hauptversorgungsleitungen ........................................................ 9 5.3 Hinweise ..................................................................................... 9 6 Flächenverteilung ............................................................................ 10 7 Bodenordnung ................................................................................. 10 8 Wirtschaftlichkeit / Kosten................................................................ 10 9 Gutachten ........................................................................................ 10 10 Umweltbericht .................................................................................. 10 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 2 1 AUSGANGSSITUATION 1.1 Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Allgemeinen Siedlungsbereich im Süden der Gemeinde Inden und soll an den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/ Altdorf angeschlossen werden. Der Geltungsbereich umfasst die südlich an die Bebauung der Römerstraße und südwestlich der Geuenicher Straße grenzenden Flächen. Die so abgegrenzte Fläche besitzt eine Größe von ca. 31.613 m². Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung im Maßstab 1:5000 zu entnehmen. 1.2 Anlass und Ziele der Flächennutzungsplanänderung Eine Entwicklung dieser Fläche an diesem Standort erfolgt aus Gründen des starken Bauinteresses, insbesondere von familiengerechten Wohnformen im Rahmen der Gemeindeentwicklung von Inden. Um der starken Nachfrage an Baugrundstücken gerecht zu werden, soll eine Ergänzung der bestehenden Struktur mit Ausbildung eines abschließenden Siedlungsrandes erfolgen. Ein Innenentwicklungspotenzial im Siedlungsbereich Inden/ Altdorf Lucherberg ist nur in einem geringen Umfang vorhanden. Alternativstandorte im Bereich des Allgemeinen Siedlungsbereiches Inden/ Altdorf sind derzeit sieben Baulücken. Von diesen sind vier liegenschaftlich verfügbar. Des Weiteren gibt es eine innerörtliche Wiesenfläche in Lucherberg mit 3.500 m², die jedoch liegenschaftlich nicht verfügbar ist. In der an den Allgemeinen Siedlungsbereich angrenzenden Ortschaft Frenz sind zur Zeit fünf Baulücken vorhanden, die aber ebenfalls liegenschaftlich nicht verfügbar sind. Ein maßgeblicher Gebäudeleerstand ist nicht vorhanden. Tauschflächen stehen ebenfalls nicht zur Verfügung. Lediglich die im Südosten beiderseits der Wehebachaue gelegenen Flächen „An der Waagmühle“, für deren nordöstliche Teilfläche 2004 ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, ermöglichten eine Entwicklung der Hauptortslage. Das Plangebiet befindet sich im Allgemeinen Siedlungsbereich im Süden der Gemeinde Inden und soll an den ehemaligen Umsiedlungsstandort Inden/ Altdorf mit ca. 55 neuen Grundstücken angeschlossen werden. Ziel ist dabei, die vorhandenen Strukturen im nördlichen Bereich des Plangebietes fortzuführen und nach Süden hin einen Übergang von den historisch geprägten Dorfstrukturen durch eine wohnbauliche Ergänzung mit Nutzungsstaffelung vom bestehenden Dorfgebiet über die geplante Ergänzung 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 3 des Dorfgebietes hin zu einem durchgrünten Wohngebiet im Übergang zur Landschaft zu schaffen. Allgemeine Ziele: • • • • Schutz der bestehenden Nutzungen Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen, Stärkung der Eigenentwicklung des Ortes, um damit eine positive Bevölkerungsentwicklung zu ermöglichen und die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in ihrem Bestand zu sichern, Weiterentwicklung des Ortes auch vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung des Indesees Die Ausweisung des neuen Baugebietes ist damit ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Wohnraum- und Daseinsversorgung der Gemeinde Inden. Der Standort eignet sich zur Erreichung dieser Ziele sehr gut, zumal der Anschluss an die vorhandene, technische Infrastruktur wie Abwasser, Wasser, Strom und sonstige Medien über das vorhandene, angrenzende Straßen- und Lagenetz verwirklicht werden kann. Städtebauliche Ziele: • • • eine städtebaulich verträgliche und geordnete bauliche Ergänzung des vorhandenen Siedlungskörpers, Wahrung dörflicher Strukturen durch Zulassung dorfgebietstypischer Nutzungen die wohnbauliche Ergänzung des Dorfgebietes Zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gehören neben der Sicherung der Lebens- und Wohnqualität für die bereits ansässigen Bürgerinnen und Bürger u.a. auch die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie die Ermöglichung von Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung. Die Gemeinde Inden ist aufgrund o.g. Aspekte bestrebt, ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnbauflächen und Wohnraum vorzuhalten und somit eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung sicherzustellen und zu fördern. 1.3 Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden stellt die Flächen im Plangebiet als Flächen für Landwirtschaft dar. Um die Umsetzung des dieser Flächennutzungsplanänderung zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeptes sicherzustellen und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten sowie Planungsrecht für diese Entwicklungsmaßnahmen zu schaffen, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung dieses Flächennutzungsplanänderung für die geplante Entwicklung erforderlich. Im Parallelverfahren dazu erfolgt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Inden. 1.4 Grundlage des Verfahrens Die Grundlage des Verfahrens besteht im Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl I I 132, in der derzeit gültigen Fassung. 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 4 1.5 Planverfahren Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 5 BauGB. Dabei wird die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ durchgeführt. Diese Flächennutzungsplanänderung unterliegt der Pflicht einer Umweltprüfung. 2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND VORBEREITENDE VERBINDLICHE BAULEITPLÄNE 2.1 Regionalplanung Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen aus dem Jahr 2003 mit Ergänzungen (Stand Oktober 2016) wird der Planbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ dargestellt. Südlich des Plangebietes schließen sich zunächst „Allgemeine Freiraumund Agrarbereiche“ und dann Verkehrsinfrastruktur an. 2.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Inden stellt die Flächen im Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Dieselbe Nutzung schließt sich auch im Westen und Süden an. Im Nordwesten sind Flächen für Wald und Gewerbegebiete dargestellt. Im Norden grenzt an das Plangebiet ein Dorfgebiet, während im Westen Wohnbauflächen und Grünflächen mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt sind. Durch das Plangebiet führt zudem eine unterirdische Hauptversorgungsleitung in Ost-West-Richtung. Darüber hinaus tangiert eine von Südwesten nach Nordosten verlaufende Richtfunkstrecke das Plangebiet. Der Nordwesten des Plangebiets wird von dem dazugehörigen Schutzstreifen überdeckt. 2.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb eines Landschaftsplanes. Der Landschaftsplan Ruraue grenzt östlich an das Plangebiet an. 3 BESTANDSSITUATION 3.1 Städtebauliche Struktur Situation innerhalb des Plangebiets Das Plangebiet ist derzeit von einer ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung geprägt. Gehölzbestände sind nicht vorhanden. Das Plangebiet ist fast eben. Situation außerhalb des Plangebiets Der allgemeine Siedlungsbereich von Inden/ Altdorf ist im Westen durch die Auen- und Schutzbereiche der Inde, im Norden durch die künftige Abbaukante des Tagebaus Inden II sowie die Goltsteinkuppe und im Osten durch die Lucherberger Halde und den Tagebau in seiner Ausdehnung begrenzt. Im Süden erfolgt die Begrenzung durch die Autobahn sowie die begleitende Hochspannungsleitungstrasse. 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 5 An das Plangebiet grenzen unterschiedliche Nutzungsstrukturen an. Während sich im Norden an der Römerstraße Wohngebäude mit landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben und einem Gartenlandschaftsbaubetrieb im südlichen Teil des Grundstücks befinden, schließt sich im Osten ein Wohngebiet mit einer Obstwiese im Süden an. Im Westen befindet sich hinter einem Streifen Schutzgrün ein Gewerbegebiet. 3.1 Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr Über die in ca. 200 m Entfernung nördlich zum Plangebiet gelegene Haltestelle „Inden (Rheinland), Indener Straße“ besteht eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die dort verkehrenden Buslinien 107, 216, 234, 294 und 296 und RUFBUS F schaffen, unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes in Randlage zu Verdichtungsräumen, in einem ausreichend dichten Takt umsteigefreie Verbindungen nach Jülich, Düren und Langerwehe. Darüber hinaus ist eine Anbindung des Plangebiets an das regionale Schienennetz über die Bahn gewährleistet, deren nächster Haltepunkt in Langerwehe in ca. 3 km Entfernung zu erreichen ist. Motorisierter Individualverkehr Die äußere Erschließung erfolgt über die Friedens- und die Geuenicher Straße, die den Anschluss an den Hauptort Inden/Altdorf sicher stellen. Diese beiden Straßen werden nördlich des Plangebiets von der Römerstraße verbunden. Die Kreuzstraße verbindet das Plangebiet mit dem Wohngebiet „Waagmühle“ im Osten. Die Friedensstraße stellt außerdem eine direkte Wegeverbindung (über die BAB4) nach Langerwehe dar. Die nächsten Auffahrten der BAB4 „Luchem“ (Langerwehe) und „Weisweiler“ befinden sich ca. 2-3 km entfernt und stellen die direkte Verbindung mit dem überregionalen Verkehrsnetz her. 3.2 Infrastrukturelle Versorgung Kindertagesstätten, Grund- und Hauptschulen befinden sich in Inden/Altdorf und Lucherberg. Einzelhandelseinrichtungen sind in Inden/Altdorf in einer Entfernung von ca. 1.500 m vom Plangebiet vorhanden. Das Plangebiet wird über das Straßennetz an die Ver- und Entsorgungsleitungen und -trassen der umgebenden Wohngebiete angebunden. Eine Vorprüfung des Entwässerungssystems (Gutachten Karl Berger, Tiefund Ingenieurbau: Aktenvermerk Bebauungsgebiet Lützeler Hof, Entwässerungsplanung, 03.02.2017 und Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren vom 12.04.2017) ergab, dass die Entwässerung per Trennsystem mit Staukanal für N= 0,01 zu erfolgen hat. Diese Lösung berücksichtigt auch die Vorgabe der Gemeinde Inden, auftretenden Starkregenereignissen entgegen zu wirken und für entsprechende Ableitungen Vorsorge zu treffen. Diesbezüglich erfolgte bereits eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Das Schmutz-und Regenwasser kann über das vorhandene Kanaltrennsystem des Plangebietes „Waagmühle“ abgeleitet werden. 3.3 Bodenbelastung Altlasten Altlastenverdachtsflächen oder Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 6 Kampfmittel Laut Untersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) (Abschlussbericht 04.05.2017) gibt es Hinweise auf die eventuelle Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln. Nur eine Teilfläche von 27.558 m² zwischen Friedensstraße und Geuenicher Straße wurde auf Grund von Störfaktoren im Erdreich geräumt. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Diesbezüglich wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan Nr. 35 „Lützeler Hof“ aufgenommen. 3.4 Bodendenkmal Funde von Ziegel- und Scherbenkonzentration im Plangebiet zeugen von der Existenz von Überresten eines römischen Landgutes als auch von vorgeschichtlichen Siedlungsresten. Das Plangebiet liegt westlich des Wehebachs auf den fruchtbaren Böden der Jülicher Lössbörde. Diese fruchtbaren Böden in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung boten für das Plangebiet seit der Frühen Jungsteinzeit (ca. 5500 v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit wurde die Jülicher Lössbörde intensiv landwirtschaftlich genutzt und besiedelt, wie die zahlreichen bekannten Fundstellen in dieser Landschaft belegen. In Höhe des Plangebietes verläuft nach Hagen (Die Römerstraßen des Rheinprovinz, 1923) in Nord-Süd-Richtung die römische Straßentrasse, die vom Vicus Gressenich zum Viocus Jülich führt. In der Nähe dieser Straßentrassen finden sich oftmals römische Landgüter (Villae rusticae). 1990 wurde innerhalb des Plangebietes durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Begehungen durchgeführt, die eine unspezifische Streuung römischer Scherben erbrachte. Südlich des Plangebietes liegen dagegen durch eine römische Ziegel- und Scherbenkonzentration konkrete Hinweise auf Reste eines römischen Gebäudes vor. In Höhe der BAB A4 wurden bei der archäologischen Begleitung der RWE Fernwärmeleitung ein vorgeschichtliches Urnengrab gefunden und bei der WINGAS-Leitung ein römisches Brandschüttungsgrab. Römische Siedlungsstellen sind dagegen anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, römische Ziegelfragmente und Scherben lassen darauf schließen, dass hier Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von denen sich nur noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter waren durch ca. 2 m tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwällen begrenzt, die zum Schutz gegen das Eindringen von Tier und Mensch dienten. Die Größe dieser Landgüter lag zwischen einem und sechs Hektar. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen. Im November 2015 wurde eine Prospektion (Feldbegehung mit Einzelfundeinmessung) durch die Fa. Archeonet im südlichen Teilbereich des Plangebiets durchgeführt. Neben einem römischen Gebäudegrundriss 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 7 wurden mehrere Brandgräber, ein Töpferofen und fundreiche Gruben nachgewiesen. Diese Funde wurden aufgrund der Schutzwürdigkeit als Bodendenkmal eingetragen. Das Bodendenkmal wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 35 „Lützeler Hof“ nachrichtlich übernommen und darüber hinaus entsprechende Hinweise zum Schutz des Denkmals aufgenommen. Demzufolge wird den Belangen des Denkmalschutzes im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanverfahrens ausreichend Rechnung getragen. 4 IMMISSIONEN 4.1 Verkehrslärm / Gewerbelärm Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 35 wurden die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms, ausgehend von der ca. 170 m zum Plangebiet entfernten BAB 4 gutachterlich untersucht (Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag, Ingenieurbüro Dipl.-Ing S. Kadansky Sommer, September 2014). Im Ergebnis wurde bezüglich des Verkehrslärms festgestellt, dass zur Nachtzeit flächendeckend im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete und für Misch- / Dorfgebiete nachts trotz der umfangreichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Nordseite der A 4 nicht eingehalten werden können. Mit zunehmendem Abstand zur A 4 nimmt die Beaufschlagung im Plangebiet ab. Im o.g. Bebauungsplan werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, um nach Umsetzung der Planung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Des Weiteren wurde auch zu den gewerblichen Nutzungen nordwestlich des Plangebietes eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt (Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag, Ingenieurbüro Dipl.-Ing S. Kadansky Sommer, September 2014). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Plangebiet keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus Geräuschen, die den vorhandenen Betriebsgeländen zuzuordnen sind, zu erwarten sind. Im Hinblick auf die gewerblichen Immissionen werden die zulässigen Richtwerte der TA Lärm für Dorfgebiete wie auch für Allgemeine Wohngebiete eingehalten bzw. unterschritten. Somit sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten. Eine neue Untersuchung wird derzeit erstellt. 4.2 Immissionen aus dem Tagebau Die Gemeinde Inden liegt südlich des Braunkohlentagebaus Inden. Im Zuge der Erstellung des Rahmenbetriebsplans Inden wurden auch die Auswirkungen der nachfolgend beschriebenen tagebaubedingten Immissionen auf die umliegenden Ortschaften untersucht. Die nachfolgenden, mit dem Betrieb des Braunkohlentagebaus Inden im Zeitraum von 2010 bis zu seiner Auskohlung voraussichtlich verbundenen Immissionen wurden gemäß der Vorgaben des § 52 BundesImmissionsschutzgesetz (BlmSchG) umfassend untersucht: • • • • • Lichtimmissionen Erschütterungen Geruchsimmissionen Luftverunreinigungen (Immission von Grob- und Feinstaub) Schallimmissionen 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 8 Nach gutachterlicher Aussage führen die oben genannten Immissionen unter Voraussetzung der bereits erfolgten und weiterhin geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bereich des Braunkohlentagebaus zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 35 „Lützeler Hof“ aufgenommen. 5 Städtebauliches Konzept Der Entwurf sieht ein neues, durchgrüntes Wohnquartier auf ca. 35.212 m² mit Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Geschossen auf ca. neuen 55 Grundstücken vor. Das Plangebiet stellt einen Teilbereich des städtebaulichen Entwurfs dar. Im Konzept stellt das Neubaugebiet eine Ergänzung an die bestehenden Wohngebäude mit größtenteils landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben in Form von Hallen auf den Grundstücken entlang der Römerstraße dar. Diese dorfgebietsprägenden Nutzungen gilt es zu erhalten. Der Entwurf beabsichtigt, nach Süden hin einen Übergang von den bestehenden, historisch geprägten Dorfstrukturen, die sich u.a. durch speziellere Nutzung wie Landwirtschaft ausprägen, durch eine verdichtete wohnbauliche Ergänzung als „Pufferzone“ und über ein durchgrüntes Wohngebiet in die Landschaft zu schaffen. Die Nutzungsstaffelung, nach Süden von ihrer Vielfalt abnehmend, sichert die stufenweise „Beruhigung“ der Gebiete. Rückgrat des Entwurfs bildet die neue Ost-Westverlaufende Verkehrsfläche zwischen der Friedensstraße und Geuenicher Straße, die im Osten an die Kreuzstraße anschließt. Die Aufweitung des Straßenraums in der Mitte dient der Bildung eines begrünten „Angers“ als Quartiersmittel- und sozialen Treffpunkt und der Unterbringung von Besucherstellplätzen. Die Aufenthaltsqualität auf den Planstraßen wird durch den Ausbau als verkehrsberuhigte Fläche gesichert. Von dieser Achse aus gehen vier Erschließungsstichstraßen nach Süden ab. Nördlich der Achse schließt sich nach einer Reihe von Grundstücken parallel ein Grünstreifen und ein Wirtschaftsweg an, der die angrenzenden (Bestands-) Grundstücke auch von hinten für Wirtschaftsfahrzeuge oder Müllfahrzeuge erschließt. Die Grundstücke auf dem bisher brachliegenden Grundstück zwischen Wirtschaftsweg, Römerstraße und den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben werden durch einen Erschließungsstich von der Römerstraße aus angebunden. Die von Nord nach Süd verlaufende fußläufige Wegeverbindung sowie die öffentlichen Grünflächen als Ortseinfriedung sollen dem Quartier zusätzliche Durchlässigkeit und Durchgrünung ermöglichen. 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 9 Städtebaulicher Entwurf, nicht maßstäblich 5 PLANINHALTE 5.1 Art der baulichen Nutzung Wohnbauflächen Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird für den überwiegenden, südlichen Teil der Flächen innerhalb des Plangebietes die derzeitige Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche geändert. Die so dargestellte Fläche besitzt eine Größe von ca. 23.191 m². Dorfgebiet Zwischen der Wohnbaufläche im südlichen Plangebiet und dem nördlich angrenzenden, bestehenden Dorfgebiet an der Römerstraße wird die derzeitige Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft in Dorfgebiet geändert. Die neue Dorfgebiets-Fläche mit einer Größe von ca. 8.422 m² dient als Ergänzung zum gesamten Dorfgebiet in Inden/ Altdorf. Damit wird dem Bedürfnis Rechnung getragen, den dörflichen Charakter und eine Erweiterung dorfgebietstypischer Nutzungen mit Wohnen zu vereinbaren. Insofern bildet das neue Dorfgebiet vor dem Hintergrund eines Bestrebens von wohnbaulicher Verdichtung im „Dorfgebiet-Kontext“ eine Pufferzone zwischen dem bestehenden Dorfgebiet und der neuen Wohnbaufläche im Süden des Plangebiets. 5.2 Hauptversorgungsleitungen Die Darstellung der unterirdischen Hauptversorgungsleitung, die das Plangebiet in Ost-West-Richtung quert (s. 2.2), wird aus dem wirksamen Flächnnutzungsplan übernommen. 5.3 Hinweise Die von Südwesten nach Nordosten verlaufende Richtfunkstrecke sowie die zugehörigen Schutzstreifen werden ebenfalls aus dem wirksamen Flächen nutzungsplan übernommen. 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx 10 6 FLÄCHENVERTEILUNG Der Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 31.613 m² mit folgender Unterteilung: Wohnbauflächen 23.191 m² Dorfgebiet (MD) 8.422 m² 7 BODENORDNUNG Die Flächen innerhalb des Plangebietes befinden sich weitgehend im Besitz des Vorhabenträgers, der RWE Power AG. Bodenordnende Maßnahmen gemäß § 45 ff. BauGB sind nicht erforderlich. 8 WIRTSCHAFTLICHKEIT / KOSTEN Für die Erarbeitung der Bauleitpläne entstehen der Gemeinde Inden keine Kosten, da diese von dem Investor übernommen werden. 9 GUTACHTEN Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wurden folgende Gutachten und sonstige Unterlagen berücksichtigt: • • • • • Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer: Schallimmissionstechnische Beratung / Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / TA Lärm: Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen aus vorhandenen Gewerbebetrieben nordwestlich des Baugebietes. 09.09.2014 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer: Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 / RLS-90 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen aus der südlich das Plangebiet tangierenden Bundesautobahn 4 (BAB 4). 01.09.2014 RWE Power Aktiengesellschaft: Tagebau Inden- 2. Änderung des Rahmenbetriebsplanes vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990,17.12.1990 Planungsgruppe Scheller: Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I - Screening). Datum??01.03.2017??? Planungsgruppe Scheller: Landschaftspflegerischer Begleitplan/ Eingriffsbilanzierung Datum??20.03.2017??? Inden, den __.__.2017 10 UMWELTBERICHT s. Anlage 1119 20170413 Inden Begründung FNP-Änderung_TPPN.docx