Daten
Kommune
Inden
Größe
53 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
116/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Jörn Langefeld
04.09.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von
Flüchtlingen zur Kenntnis. Er beschließt, alle mit der Unterbringung von Flüchtlingen und
sonstigen Personen verbundenen Aufgaben komplett auf den Bürgermeister zu übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Begründung:
Die Gemeinde Inden hat mit Stand 01.09.2017 bei den Flüchtlingen im Verfahren zurzeit keine
größeren Zuweisungen zu erwarten. Allerdings besteht hier noch Klärungsbedarf mit der
Bezirksregierung Arnsberg, da hier Differenzen zwischen Pauschalen und Zuweisungsquote
bestehen. Jedoch kann aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre davon ausgegangen werden, dass
die Zahl der Flüchtlinge in den Monaten Oktober, November, Dezember wieder steigen wird, so
dass auch wieder Zuweisungen erfolgen könnten. Eine verlässliche Voraussage diesbezüglich ist
aber nach Aussage der Bezirksregierung nicht möglich.
Im Bezug auf die noch ausstehenden Wohnsitzzuweisungen ist aktuell von noch 69 Zuweisungen
auszugehen. Allerdings hat die Erfahrung bisher gezeigt, dass die Abwicklung der Zuweisungen
sehr zäh erfolgt, so dass davon auszugehen ist, dass dies sich noch über einen längeren Zeitraum
hinziehen wird. Die Verwaltung geht zur Zeit davon aus, dass ca. 60 - 70 % der
Wohnsitzzuweisungen von außerhalb der Gemeinde Inden erfolgen wird, dass bedeutet noch rd. 50
Personen.
Mit Stand 01.09.2017 hat die Gemeinde Inden insgesamt 167 Personen unterzubringen. Diese teilen
sich wie folgt auf:
Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge
in Inden
83
in Linnich
13
in Inden
60
in Linnich
11
Gesamt 96
Gesamt 71
167
Das bedeutet, dass 24 Flüchtlinge aus Inden in Linnich untergebracht sind, demgegenüber sind zur
Zeit 10 Flüchtlinge aus Linnich (zwei Familien und eine Einzelperson) in Inden untergebracht, so
dass noch immer 14 Indener Flüchtlinge mehr in Linnich wohnen als umgekehrt.
Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim
Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf.
Für die 36. Woche sind im Rahmen der Wohnsitzzuweisungen Inden noch zwei Familien
zugewiesen worden, die allerdings noch nicht in die Übersicht eingeflossen sind, da zunächst immer
der tatsächliche Zuzug abgewartet wird. Nach deren Zuzug stellt sich die Wohnsituation
folgendermaßen dar:
Die angemieteten Wohnungen sind alle belegt.
Abschließend werden nur noch in Frenz 3 Mobilheime zur Verfügung stehen, hier könnten dann
rund 9 Einzelpersonen oder je nach Größe der Familie bis zu 3 Familien untergebracht werden.
In der Merödgener Str. 37 a werden nur noch 8 Plätze für männliche Einzelpersonen frei sein.
Problematisch ist die Situation im Bezug auf die Unterbringung im Container sowie in den Chalets.
Zum einen sind hier die hohen Bewirtschaftungskosten zu erwähnen.
Ein weitaus größeres Problem ist allerdings die Tatsache, dass die Unterbringung in diesen
Unterkünften nur für jeweils drei Jahre längstens aber bis 31.12.2019 befristet erlaubt ist.
Geht man von der ersten Nutzung aus, so gilt für das Erdgeschoss Merödgener Str. 37 a September
2014 und das Obergeschoss August 2015, Ablauf spätestens August 2018. Bei den Chalets in Frenz
ist dies März 2016 und bei den Chalets in Lamersdorf September 2016. Hier wäre der Ablauf März
2019 bzw. September 2019. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass an dieser
Regelung etwas geändert werden soll, indem die Frist über drei Jahre hinaus verlängert wird.
Die Zahlen der neuen Flüchtlinge sind zwar rückläufig, allerdings bleibt eine große Zahl von
Flüchtlingen hier, da sie ein Bleiberecht haben bzw. nicht abgeschoben werden können. Das
bedeutet, dass es dringend erforderlich wird, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Dies ist auch
unabdingbar für die dauerhafte Integration dieses Personenkreises.
In der Vergangenheit hat es eine Reihe von verschiedenen Überlegungen und Diskussionen bzgl.
der Unterbringung des betroffenen Personenkreises und der damit verbunden notwendigen
Schaffung von dauerhaftem Wohnraum gegeben. Allerdings wurde hier bisher keine abschließende
Lösung gefunden.
Da diese aber kurzfristig notwendig wird, schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über die
Unterbringung der Asylbewerber, sonstigen Flüchtlinge etc. in Gänze auf den Bürgermeister zu
übertragen. Dies umfasst alle hierdurch erforderlichen Maßnahmen inklusive des Baus von
Unterkünften und alle Entscheidungen, die damit verbunden sind. Auch wenn die Hauptsatzung der
Gemeinde Inden teilweise andere Regelungen getroffen hat, besteht gem. § 41 Abs. 2
Gemeindeordnung (GO) für den Rat die Möglichkeit, die Entscheidung über bestimmte Aufgaben
auf den Bürgermeister zu übertragen. Von dieser Möglichkeit würde hier Gebrauch gemacht.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Beschlussvorlage 116/2017
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 116/2017
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