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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
53 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 116/2017 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Jörn Langefeld 04.09.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 21.09.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen zur Kenntnis. Er beschließt, alle mit der Unterbringung von Flüchtlingen und sonstigen Personen verbundenen Aufgaben komplett auf den Bürgermeister zu übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Die Gemeinde Inden hat mit Stand 01.09.2017 bei den Flüchtlingen im Verfahren zurzeit keine größeren Zuweisungen zu erwarten. Allerdings besteht hier noch Klärungsbedarf mit der Bezirksregierung Arnsberg, da hier Differenzen zwischen Pauschalen und Zuweisungsquote bestehen. Jedoch kann aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Monaten Oktober, November, Dezember wieder steigen wird, so dass auch wieder Zuweisungen erfolgen könnten. Eine verlässliche Voraussage diesbezüglich ist aber nach Aussage der Bezirksregierung nicht möglich. Im Bezug auf die noch ausstehenden Wohnsitzzuweisungen ist aktuell von noch 69 Zuweisungen auszugehen. Allerdings hat die Erfahrung bisher gezeigt, dass die Abwicklung der Zuweisungen sehr zäh erfolgt, so dass davon auszugehen ist, dass dies sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen wird. Die Verwaltung geht zur Zeit davon aus, dass ca. 60 - 70 % der Wohnsitzzuweisungen von außerhalb der Gemeinde Inden erfolgen wird, dass bedeutet noch rd. 50 Personen. Mit Stand 01.09.2017 hat die Gemeinde Inden insgesamt 167 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge Anerkannte Flüchtlinge in Inden 83 in Linnich 13 in Inden 60 in Linnich 11 Gesamt 96 Gesamt 71 167 Das bedeutet, dass 24 Flüchtlinge aus Inden in Linnich untergebracht sind, demgegenüber sind zur Zeit 10 Flüchtlinge aus Linnich (zwei Familien und eine Einzelperson) in Inden untergebracht, so dass noch immer 14 Indener Flüchtlinge mehr in Linnich wohnen als umgekehrt. Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Für die 36. Woche sind im Rahmen der Wohnsitzzuweisungen Inden noch zwei Familien zugewiesen worden, die allerdings noch nicht in die Übersicht eingeflossen sind, da zunächst immer der tatsächliche Zuzug abgewartet wird. Nach deren Zuzug stellt sich die Wohnsituation folgendermaßen dar: Die angemieteten Wohnungen sind alle belegt. Abschließend werden nur noch in Frenz 3 Mobilheime zur Verfügung stehen, hier könnten dann rund 9 Einzelpersonen oder je nach Größe der Familie bis zu 3 Familien untergebracht werden. In der Merödgener Str. 37 a werden nur noch 8 Plätze für männliche Einzelpersonen frei sein. Problematisch ist die Situation im Bezug auf die Unterbringung im Container sowie in den Chalets. Zum einen sind hier die hohen Bewirtschaftungskosten zu erwähnen. Ein weitaus größeres Problem ist allerdings die Tatsache, dass die Unterbringung in diesen Unterkünften nur für jeweils drei Jahre längstens aber bis 31.12.2019 befristet erlaubt ist. Geht man von der ersten Nutzung aus, so gilt für das Erdgeschoss Merödgener Str. 37 a September 2014 und das Obergeschoss August 2015, Ablauf spätestens August 2018. Bei den Chalets in Frenz ist dies März 2016 und bei den Chalets in Lamersdorf September 2016. Hier wäre der Ablauf März 2019 bzw. September 2019. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass an dieser Regelung etwas geändert werden soll, indem die Frist über drei Jahre hinaus verlängert wird. Die Zahlen der neuen Flüchtlinge sind zwar rückläufig, allerdings bleibt eine große Zahl von Flüchtlingen hier, da sie ein Bleiberecht haben bzw. nicht abgeschoben werden können. Das bedeutet, dass es dringend erforderlich wird, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Dies ist auch unabdingbar für die dauerhafte Integration dieses Personenkreises. In der Vergangenheit hat es eine Reihe von verschiedenen Überlegungen und Diskussionen bzgl. der Unterbringung des betroffenen Personenkreises und der damit verbunden notwendigen Schaffung von dauerhaftem Wohnraum gegeben. Allerdings wurde hier bisher keine abschließende Lösung gefunden. Da diese aber kurzfristig notwendig wird, schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über die Unterbringung der Asylbewerber, sonstigen Flüchtlinge etc. in Gänze auf den Bürgermeister zu übertragen. Dies umfasst alle hierdurch erforderlichen Maßnahmen inklusive des Baus von Unterkünften und alle Entscheidungen, die damit verbunden sind. Auch wenn die Hauptsatzung der Gemeinde Inden teilweise andere Regelungen getroffen hat, besteht gem. § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) für den Rat die Möglichkeit, die Entscheidung über bestimmte Aufgaben auf den Bürgermeister zu übertragen. Von dieser Möglichkeit würde hier Gebrauch gemacht. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Beschlussvorlage 116/2017 ☐ ja ☒ nein Seite 2 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 116/2017 Seite 3